22.01.2021

Vom Finanzministerium genehmigtes Bilanzformular. Über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen


Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich „ Buchhaltung" und Jahresabschlüsse Organisationen (außer Kreditinstitute, staatliche (kommunale) Einrichtungen) und in Übereinstimmung mit den „Verordnungen“ des Finanzministeriums Russische Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270 ; N 52, Art. 5755; 2006, N 32, Art. 3569; N 47, Art. 4900; 2007, N 23, Art. 2801; N 45, Art. 5491; 2008, N 5, Art. 411; N 46, Art. 5337; 2009, N 3, Pos. 378; N 6, Pos. 738; N 8, Pos. 973; N 11, Pos. 1312; N 26, Pos. 3212; N 31, Pos. 3954; 2010, N 5, Pos. 531; N 9, Pos 967; N 11, Pos. 1224), bestelle ich:

c) in den Jahresabschluss aufgenommen öffentliche Organisationen(Verbände), die dies nicht tun unternehmerische Tätigkeit und keine Umsätze für den Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) mit Ausnahme des ausgeschiedenen Eigentums.

3. Stellen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die Artikel der Berichte, die in den „Absätzen 1“ und „2“ dieser Verordnung vorgesehen sind, unabhängig festlegen.

4. Stellen Sie fest, dass andere Anlagen zur Bilanz und Erfolgsrechnung (im Folgenden als Erläuterungen bezeichnet):

a) in Tabellen- und (oder) Textform erstellt sind;

Empfehlen gemeinnützige Organisationen, mit Ausnahme von öffentlichen Organisationen (Vereinigungen), die keine unternehmerischen Tätigkeiten ausüben und keine Umsätze aus dem Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) mit Ausnahme von Altvermögen haben, wenden Sie die Form eines Berichts an Verwendungszweck erhaltene Mittel bei der Bildung der entsprechenden Erklärungen.

5. Stellen Sie fest, dass in den den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegten Jahresabschlüssen nach der Spalte "Name des Indikators" die Spalte "Code" angegeben ist. Die Spalte „Code“ gibt die Codes der Indikatoren gemäß „Anhang N 4“ zu dieser Verordnung an.

6. Stellen Sie fest, dass Organisationen - Geschäftseinheiten Jahresabschlüsse nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:

a) die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten nur Indikatoren für Artikelgruppen (ohne Detailindikatoren für Artikel);

b) in den Anlagen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden nur die wichtigsten Angaben gemacht, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung nicht möglich ist finanzielle Lage Organisation oder finanzielle Ergebnisse seiner Aktivitäten.

Organisationen - Unternehmen haben das Recht, den vorgelegten Jahresabschluss gemäß "Absätzen 1" - "4" dieser Verordnung zu erstellen.

russische Föderation

VERORDNUNG des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 02.07.2010 N 66n "ÜBER DIE FORMULARE DER RECHNUNGSLEGUNG VON ORGANISATIONEN"

Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich Rechnungslegung und Jahresabschluss von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret vom der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Sobranie Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270; N 52, Art. 5755). ; 2006, N 32, Art. 3569; N 47, Pos. 4900; 2007, N 23, Pos. 2801; N 45, Pos. 5491; 2008, N 5, Pos. 411; N 46, Pos. 5337; 2009, N 3, Pos 378; N 6, Artikel 738; N 8, Artikel 973; N 11, Artikel 1312; N 26, Artikel 3212; N 31, Artikel 3954; 2010, N 5, Artikel 531; N 9, Artikel 967; N 11, 1224 ), Ich bestelle:

1. Formen genehmigen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anhang Nr. 1 zu dieser Verordnung.

2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anlagen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anhang Nr. 2 zu dieser Verordnung:

a) die Form des Eigenkapitalnachweises;

b) Verkehrsmeldungsformular Geld;

c) die Form eines Berichts über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel, der in den Jahresabschluss öffentlicher Organisationen (Vereinigungen) aufgenommen wird, die keine unternehmerischen Tätigkeiten ausüben und keine Warenverkäufe (Arbeiten, Dienstleistungen) mit Ausnahme von Rentnern haben Eigentum.

3. Stellen Sie fest, dass die Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die Artikel der in den Absätzen 1 und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Berichte unabhängig festlegen.

4. Stellen Sie fest, dass andere Anlagen zur Bilanz und Erfolgsrechnung (im Folgenden als Erläuterungen bezeichnet):

a) in Tabellen- und (oder) Textform erstellt sind;

Empfehlen Sie gemeinnützigen Organisationen, mit Ausnahme von öffentlichen Organisationen (Vereinigungen), die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und keine Umsätze aus dem Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen, außer Altvermögen) haben, das Formular a bei der Generierung entsprechender Erläuterungen über die bestimmungsgemäße Verwendung der erhaltenen Mittel berichten.

5. Stellen Sie fest, dass in den den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegten Jahresabschlüssen nach der Spalte "Name des Indikators" die Spalte "Code" angegeben ist. Die Spalte "Code" gibt die Codes der Indikatoren gemäß Anhang Nr. 4 zu dieser Verordnung an.

6. Stellen Sie fest, dass Organisationen - kleine Unternehmen Jahresabschlüsse nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:

a) die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten nur Indikatoren für Artikelgruppen (ohne Detailindikatoren für Artikel);

b) in den Anhängen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden nur die wichtigsten Angaben gemacht, ohne deren Kenntnis die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Organisation nicht beurteilt werden kann.

Organisationen - kleine Unternehmen haben das Recht, die eingereichten Jahresabschlüsse gemäß den Absätzen 1 - 4 dieser Verordnung zu erstellen.

FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

(FINANZMINISTERIUM RUSSLANDS)

BESTELLEN

ab 20.07.2010 66n

Moskau

Über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen

(in der Fassung der Verordnungen des Finanzministeriums Russlands Nr. 124n vom 10.05.2011 vom 17.08.2012 Nr. 113n, vom 12.04.2012 Nr. 154n vom 06.04.2015 Nr. 57n)

Zur Verbesserung der rechtlichen Regulierung im Bereich der Rechnungslegung und des Jahresabschlusses von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den durch das Dekret genehmigten Vorschriften des Finanzministeriums der Russischen Föderation der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 Nr. 329 (Sobranie Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2004, Nr. 31, Art. 3258: Nr. 49. Art. 4908: 2005, Nr. 23, Art. 2270; Nr Nr. 52, Art. 5755, 2006, Nr. 32, Art. 3569, Nr. 47, Pos. 4900, 2007, Nr. 23, Pos. 2801, Nr. 45, Pos. 5491, 2008, Nr. 5, Pos. 411, Nr Nr. 46, Pos. 5337, 2009, Nr. 3, Pos. 378, Nr. 6, Pos. 738, Nr. 8, Pos. 973, Nr. 11, Pos. 1312, Nr. 26, Pos. 3212, Nr. 31, Pos. 3954, 2010, Nr. 5, Pos. 531, Nr. 9, Pos. 967, Nr. 11, Art. 1224). Ich bestelle:

1.

2.

a) die Form des Eigenkapitalnachweises;

b) die Form der Geldflussrechnung:

c) die Form des Verwendungsnachweises.

3.

4.

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

a) in Tabellen- und (oder) Textform erstellt sind;

5. Stellen Sie fest, dass in den den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegten Jahresabschlüssen nach der 1. Spalte „Name des Indikators“ die Spalte „Code“ angegeben ist. In der 1. Spalte wird "Code" angezeigt

6.

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

a) die Bilanz, der Finanzbericht, der Verwendungsnachweis enthalten Kennzahlen nur für Artikelgruppen (ohne Angabe der Kennzahlen für Artikel);

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

b) Anlagen zur Bilanz, Erfolgsrechnung, Verwendungsnachweis enthalten nur die wichtigsten Angaben, ohne die eine Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Organisation nicht möglich ist.

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

6.1. Genehmigen Sie vereinfachte Formulare der Bilanz des Berichts über die Finanzergebnisse, berichten Sie über die beabsichtigte Verwendung von Mitteln für Organisationen, die berechtigt sind, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Finanz-)Abschlüsse, gemäß Anhang Nr. 5 zu dieser Verordnung .

6.2. Verlorene Kraft - Anordnung des Finanzministeriums Russlands vom 04.06.2015 Nr. 57n.

7.

    A. L. Kudrin

    Stellvertretender Vorsitzender
    Regierung der Russischen Föderation -
    Finanzminister der Russischen Föderation

Bewerbungen für den Orden:

Anwendung Nr. 1:

Anlage 2:

Anhang Nr. 3:

Antrag Nr. 4:

Antrag Nr. 5:

FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

(FINANZMINISTERIUM RUSSLANDS)

ab 20.07.2010 66n

Über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen (in der Fassung der Verordnungen des Finanzministeriums Russlands vom 10.05.2011 Nr. 124n. vom 17.08.2012 Nr. 113n, vom 12.04.2012 Nr. 154n vom 06.04.2015 Nr. 57n )

Zur Verbesserung der rechtlichen Regulierung im Bereich der Rechnungslegung und des Jahresabschlusses von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den durch das Dekret genehmigten Vorschriften des Finanzministeriums der Russischen Föderation der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 Nr. 329 (Sobranie Zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2004, Nr. 31, Art. 3258: Nr. 49. Art. 4908: 2005, Nr. 23, Art. 2270; Nr Nr. 52, Art. 5755, 2006, Nr. 32, Art. 3569, Nr. 47, Pos. 4900, 2007, Nr. 23, Pos. 2801, Nr. 45, Pos. 5491, 2008, Nr. 5, Pos. 411, Nr Nr. 46, Pos. 5337, 2009, Nr. 3, Pos. 378, Nr. 6, Pos. 738, Nr. 8, Pos. 973, Nr. 11, Pos. 1312, Nr. 26, Pos. 3212, Nr. 31, Pos. 3954, 2010, Nr. 5, Pos. 531, Nr. 9, Pos. 967, Nr. 11, Art. 1224). Ich bestelle:

1. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anhang Nr. 1 zu dieser Verordnung.

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anlagen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage Nr. 2 zu dieser Verordnung:

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

a) die Form des Eigenkapitalnachweises;

b) die Form der Geldflussrechnung:

c) die Form des Verwendungsnachweises.

(Geändert durch die Anordnungen des Finanzministeriums Russlands vom 04.12.2012 Nr. 154n, sh 06.04.2015 Nr. 57n)

3. Stellen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die Artikel der in den Absätzen I und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Berichte unabhängig festlegen.

4. Stellen Sie fest, dass andere Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung (im Folgenden - Erläuterungen):

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

a) in Tabellen- und (oder) Textform erstellt sind;

Der Absatz ist ungültig geworden - die Anordnung des Finanzministeriums Russlands vom 4. Dezember 2012 Nr. 154n.

5. Stellen Sie dies in den Jahresabschlüssen fest, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden 1 rafm „Name des Indikators“ ist in der Spalte „Code“ angegeben. BEI 1 Spalte "Code" angezeigt

Cola-Indikatoren gemäß Anlage Nr. 4 zu dieser Verordnung.

Wenn der Jahresabschluss bestimmte Kategorien Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegung (Finanzberichterstattung), sind konsolidierte Indikatoren enthalten, die mehrere Indikatoren (ohne deren Details) enthalten, der Zeilencode wird für den Indikator angegeben, der den größten Anteil an der Zusammensetzung hat der aggregierte Indikator.

(Der Absatz wurde durch Beschluss des Finanzministeriums Russlands vom 17.08.2012 Nr. 113n eingeführt, geändert durch Beschluss des Finanzministeriums Russlands vom 04.12.2012 Nr. 154n vom 06.04.2015 Nr. 57n)

6. Stellen Sie fest, dass Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Finanz-)Abschlüsse, Rechnungsabschlüsse unter Verwendung des folgenden vereinfachten Systems erstellen:

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

a) die Bilanz, der Finanzbericht, der Verwendungsnachweis enthalten Kennzahlen nur für Artikelgruppen (ohne Angabe der Kennzahlen für Artikel);

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

b) Anlagen zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Verwendungsnachweis enthalten nur die wichtigsten Angaben, ohne deren Kenntnis die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Organisation nicht beurteilt werden kann.

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Finanz-)Abschlüsse, können die eingereichten Rechnungsabschlüsse gemäß den Absätzen 1-4 dieser Verordnung erstellen.

(Geändert durch den Erlass des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015 Nr. 57n)

6.1. Genehmigen Sie vereinfachte Formulare der Bilanz des Berichts über die Finanzergebnisse, berichten Sie über die beabsichtigte Verwendung von Mitteln für Organisationen, die berechtigt sind, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Finanz-)Abschlüsse, gemäß Anhang Nr. 5 zu dieser Verordnung .

(Klausel 6.1 wurde eingeführt durch Erlass Nr. 113n des russischen Finanzministeriums vom 17. August 2012, geändert durch Erlass Nr. 57n des russischen Finanzministeriums vom 6. April 2015)

6.2. Verlorene Kraft - Anordnung des Finanzministeriums Russlands vom 04.06.2015 Nr. 57n.

7. Stellen Sie fest, dass diese Anordnung ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft tritt.

Stellvertretender Premierminister der Russischen Föderation - Finanzminister der Russischen Föderation

Über die neue gemäß Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 03.06.2018 Nr. 41n:

Das Formular des Verwendungsnachweises wurde aus den Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung entfernt und gleichzeitig ein neuer Absatz 2.1 zur Genehmigung des Formulars des Verwendungsnachweises eingefügt Fonds als eigenständige Berichtseinheit. Das Formular selbst ist in einer gesonderten Anlage 2.1 zur Bestellung Nr. 66n entnommen.
Es wird eine Bestimmung eingeführt, nach der Organisationen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen die durch die Verordnung Nr. 66n genehmigten Berichtsformulare verwenden, sofern nicht andere Formulare durch Bundes- oder Branchenbuchhaltungsstandards festgelegt sind.

Außerdem ein vollständiger Auszug der Änderungen aus der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. März 2018 Nr. 41n:

1. In der Präambel werden die Worte „staatliche (kommunale) Einrichtungen“ durch die Worte „und Organisationen der öffentlichen Hand“ ersetzt.

2. Absatz 2 Buchstabe c wird für ungültig erklärt.

3. Fügen Sie Absatz 2.1 mit folgendem Inhalt hinzu:

„2.1. Genehmigen Sie die Form des Berichts über die zweckgebundene Mittelverwendung gemäß Anlage Nr. 2.1 zu dieser Verfügung.“

4. In Absatz 3 werden die Wörter „Absätze 1 und 2“ durch die Wörter „Absätze 1, 2 und 2.1“ ersetzt.

5. Absatz 4 Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut:

„Stellen Sie fest, dass andere Anlagen zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Bericht über die beabsichtigte Verwendung der Mittel (im Folgenden – Erläuterungen):“.

6. Ergänzung mit Absatz 8 mit folgendem Inhalt:

"8. Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen verwenden Organisationen die durch diese Anordnung genehmigten Abschlussformulare, sofern nicht andere Formulare durch bundesstaatliche oder branchenspezifische Rechnungslegungsstandards festgelegt sind."

7. In Anhang Nr. 1 zur Verordnung Nr. 66n des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 2. Juli 2010 „Über die Formulare der Rechnungslegung von Organisationen“ (im Folgenden als Verordnung bezeichnet), in Anmerkung 1 zum Bilanz und Erläuterung 1 zur Gewinn- und Verlustrechnung werden die Worte „zur buchhalterischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“ gestrichen.

8. Die Bezeichnung der Anlage Nr. 2 zum Beschluss ist wie folgt anzugeben: „Formulare der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung“.

9. Betrachten Sie das Berichtsformular über die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel als Anlage N 2.1 zur Verfügung.

10. In Anlage N 2.1 zur Bestellung:

a) die Bezeichnung des Antrags ist mit folgendem Wortlaut anzugeben: „Form des Verwendungsnachweises“;

b) das Formular des Verwendungsnachweises vor der Spalte „Bezeichnung des Indikators“ um die Spalte „Erläuterungen“ zu ergänzen<3>";

c) ergänzen Sie die Anmerkungen um den Absatz:

"<3>Die Nummer der entsprechenden Erklärung ist angegeben. Gleichzeitig werden Angaben zu Erträgen und Aufwendungen, Zahlungsströmen unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit in Bezug auf die Zusammensetzung der Kennzahlen der Jahresabschlussrechnung bzw. der Kapitalflussrechnung gemäß den Anlagen Nr. 1 und offengelegt Nr. 2 zu dieser Bestellung.".

1. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anlagen zur Bilanz und Erfolgsrechnung:

a) die Form des Eigenkapitalnachweises;

b) die Form der Geldflussrechnung;

c) die Form des Verwendungsnachweises.

2. Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für Berichtselemente unabhängig festlegen.

3. Stellen Sie fest, dass in den den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegten Jahresabschlüssen nach der Spalte "Name des Indikators" die Spalte "Code" angegeben ist. In der Spalte "Code" sind die Codes der Indikatoren angegeben. Wenn die Jahresabschlüsse bestimmter Kategorien von Organisationen, die zur Anwendung vereinfachter Rechnungslegungsmethoden berechtigt sind, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Abschluss-)Abschlüsse, konsolidierte Indikatoren enthalten, die mehrere Indikatoren (ohne deren Einzelheiten) enthalten, wird der Zeilencode durch den Indikator mit angegeben größten Anteil als Teil des aggregierten Index.

4. Stellen Sie fest, dass Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Finanz-)Abschlüsse, Rechnungsabschlüsse nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:

a) die Bilanz, der Finanzbericht, der Verwendungsnachweis enthalten Kennzahlen nur für Artikelgruppen (ohne Angabe der Kennzahlen für Artikel);

b) Anlagen zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Verwendungsnachweis enthalten nur die wichtigsten Angaben, ohne die eine Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Organisation nicht möglich ist.

Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Finanz-)Abschlüsse, können die eingereichten Abschlüsse erstellen.

5. Genehmigen Sie vereinfachte Formen der Bilanz der Finanzergebnisrechnung, berichten Sie über die beabsichtigte Verwendung von Mitteln für Organisationen, die berechtigt sind, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Finanz-)Abschlüsse.

Frage 2. Konzept, Gliederung und allgemeine Anforderungen an Abschlüsse.

Die im Rahmen des Unternehmens erstellte Berichterstattung zeigt verschiedene Aspekte ihrer Funktionsweise und ist in operative, buchhalterische, steuerliche, statistische und verwaltungstechnische unterteilt.

Operative Berichterstattung - Das Berichtsdokument, die Daten über Änderungen in der Arbeit von Tochtergesellschaften, Informationen über die Umsetzung von Plänen und Zeitplänen für Produktion, Verkehr usw. (für Zeiträume (Tag, Jahrzehnt usw.)) widerspiegelt.

Statistische Berichterstattung Es wird auf der Grundlage von Buchhaltungsdaten erstellt und spiegelt individuelle Indikatoren der Haushalte wider. Aktivitäten p / p, sowohl im Wert als auch in Form von Sachleistungen.

Steuerberichterstattung kennzeichnet den Stand der Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern und anderen Verpflichtungen. Zahlungen (an Behörden Steuerdienstleistungen und Drittmittel)

Managementberichterstattung ist eine Reihe von Indikatoren, die in den ausgedrückt werden. und Nat. Einheiten sowie analytische Materialien, die die Ergebnisse von Alternativen und Plänen für Finanzen und Wirtschaftlichkeit charakterisieren. p / p-Aktivitäten zum Zwecke der Kontrolle und Verwaltung der Organisation jederzeit.

Jahresabschluss ist ein einheitliches Datensystem über die Vermögens- und Finanzlage der Organisation und über die Ergebnisse ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, das nach Buchhaltungsdaten zusammengestellt wurde.

In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz Nr. 402 OBU vom 6. Dezember 2011, das am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Rechnungslegung (Finanz-) Berichterstattung- Angaben zur Finanzlage der wirtschaftlichen Einheit zum Bilanzstichtag, finanzielles Ergebnis seine Aktivitäten und Cashflows für Berichtszeitraum, systematisiert mit treb. FZ.

BO kann nach verschiedenen Kriterien klassifiziert werden: nach Häufigkeit, nach Abdeckung, nach Vereinbarung; nach Spezialisierung.

1) Abschlüsse werden nach Häufigkeit gegliedert in: jährlich (Jahresberichte) aktuell (unterjährig).

Aktuelle Berichterstattung zu einem unterjährigen Datum zusammengestellt. Der aktuelle bo wird aufgerufen dazwischenliegend. Dazu gehören monatliche und vierteljährliche Berichte. Die Anforderung in PBU 4/99 „Accounting Statements of the Organization“.

Aktuelle Berichte werden regelmäßig in regelmäßigen Abständen erstellt. Dieses Reporting gliedert sich in tägliche, monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und neun Monate.

Jährliche Berichterstattung Ende des Jahres zusammengestellt und charakterisiert alle Aspekte des Haushalts. Aktivitäten p / n für das Geschäftsjahr.

2) In Bezug auf die Deckung wird der Jahresabschluss unterteilt in:

1. Einzelperson - charakterisiert die Position und die Ergebnisse der Aktivitäten einer separat handelnden Einheit.

2. Konsolidiert – zusammengestellt von Ministerien und Abteilungen oder von Zweigstellen, die es nicht selbst sind. Rechtspersonen.

3. Konsolidiert Die Berichterstattung legt Informationen über eine Gruppe verbundener Organisationen offen, von denen jede eine unabhängige juristische Person sein kann (Holding, Finanz- und Industriegruppe usw.).

3) Der Jahresabschluss ist nach Zweck gegliedert in: intern; extern.

Extern über dient als Informationsquelle für externe Nutzer über die finanzielle Stabilität und Zahlungsfähigkeit des p / p. Intern über erfüllt Informationen. Bedürfnisse des Subjekts im Zuge der Annahme durch es ex. Lösungen.

4) Nach Spezialisierungsgrad Die Berichterstattung kann die Ergebnisse der Aktivitäten des p / p als Ganzes charakterisieren und daher allgemein sein, oder sie kann nur bestimmte Aspekte dieser Aktivität offenlegen (z. B. die Logistik charakterisieren usw.) und daher als spezialisiert angesehen werden.


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