18.06.2020

Bundesschiedsgerichte der Russischen Föderation. Bundesschiedsgerichte der Russischen Föderation Artikel 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation Kommentare


1) Werke (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit nicht bewegliches Vermögen(mit Ausnahme von Luft-, See- und Binnenschiffen sowie Weltraumobjekten), die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden. Solche Arbeiten (Dienstleistungen) sind insbesondere Bau, Montage, Bau und Montage, Reparatur, Restaurierungsarbeiten, Gartenarbeiten, Vermietungsdienste;

2) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit beweglichen Sachen, Luftfahrzeugen, Seeschiffen und Binnenschiffen, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden. Solche Arbeiten (Dienstleistungen) sind insbesondere Einbau, Montage, Be- und Verarbeitung, Instandsetzung u technischer Service;

Der Geschäftssitz des Käufers ist das Gebiet der Russischen Föderation für den Fall, dass der Käufer der in diesem Unterabsatz genannten Bauleistungen (Dienstleistungen) tatsächlich auf dem Gebiet der Russischen Föderation auf der Grundlage von anwesend ist staatliche Registrierung Organisation oder Einzelunternehmer und in dessen Abwesenheit oder in Bezug auf Zweigniederlassungen und Repräsentanzen der angegebenen Organisation - auf der Grundlage des in den Gründungsdokumenten der Organisation angegebenen Ortes, des Verwaltungsorts der Organisation, des Standorts ihrer ständigen Person Exekutivorgan, Sitz der ständigen Repräsentanz (bei Werken (Dienstleistungen), die durch diese Betriebsstätte erworben werden), Wohnort einer natürlichen Person, sofern in den Ziffern dreizehn bis siebzehn dieses Unterabsatzes nichts anderes bestimmt ist. Die Bestimmung dieses Unterabsatzes gilt, wenn:

Übertragung, Erteilung von Patenten, Lizenzen, Warenzeichen, Urheberrecht oder andere ähnliche Rechte, mit Ausnahme der in Absatz 1 von Artikel 174.2 dieses Kodex genannten Dienste;

Erbringung von Dienstleistungen (Werkleistungen) für die Entwicklung von Computerprogrammen und Datenbanken ( Software-Tools und Informationsprodukte Computertechnologie), deren Anpassung und Änderung, mit Ausnahme der in Artikel 174.2 Absatz 1 dieses Kodex genannten Dienstleistungen;

Erbringung von Beratungs-, Rechts-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs-, Ingenieur-, Werbe-, Marketing-, Imit Ausnahme der in Artikel 174.2 Absatz 1 dieses Kodex genannten Dienstleistungen sowie bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Ingenieurleistungen umfassen Ingenieur- und Beratungsleistungen für die Vorbereitung des Produktionsprozesses und den Verkauf von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen), die Vorbereitung für den Bau und Betrieb von Industrie-, Infrastruktur-, landwirtschaftlichen und anderen Einrichtungen, Vorprojekt- und Entwurfsleistungen (Vorbereitung der Machbarkeit). Studien, Designentwicklung und ähnliche Dienstleistungen). Informationsverarbeitungsdienste umfassen Dienstleistungen zum Sammeln und Zusammenfassen, Systematisieren von Informationsarrays und Bereitstellen der Ergebnisse der Verarbeitung dieser Informationen für den Benutzer;

Arbeitnehmerüberlassung (Personal) für den Fall, dass Arbeitnehmer am Tätigkeitsort des Leistungsempfängers tätig sind;

Vermietung von beweglichen Sachen, mit Ausnahme der Vermietung von Flugzeugtriebwerken und anderen luftfahrttechnischen Sachen, wenn nach den Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates das Hoheitsgebiet eines solchen ausländischen Staates als Ort des Verkaufs solcher Dienstleistungen anerkannt ist, und die Pacht von Grundstücken Fahrzeuge;

Erbringung von Dienstleistungen eines Agenten, der im Namen der Hauptvertragspartei eine Person (Organisation oder Einzelperson) beauftragt Erbringung von Dienstleistungen wie in diesem Unterabsatz vorgesehen;

Absätze 9-10 sind nicht mehr gültig. - Bundesgesetz vom 22. Juli 2005 N 119-FZ;

Übertragung von Emissionsreduktionseinheiten (Rechte auf Emissionsreduktionseinheiten), die im Rahmen der Durchführung von Projekten erhalten wurden, die darauf abzielen, anthropogene Emissionen zu reduzieren oder den Abbau von Treibhausgasen durch Senken zu erhöhen, gemäß Artikel 6 des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klima Veränderung;

Erbringung von Dienstleistungen gemäß Artikel 174.2 Absatz 1 dieses Kodex.

In Bezug auf eine natürliche Person, die kein Einzelunternehmer ist, der die in Absatz 1 von Artikel 174.2 dieses Kodex genannten Dienstleistungen erwirbt, wird das Gebiet der Russischen Föderation als Geschäftssitz des Käufers anerkannt, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist getroffen:

der Wohnsitz des Käufers ist die Russische Föderation;

der Standort der Bank, bei der das Konto eröffnet wird, das vom Käufer zur Bezahlung von Dienstleistungen verwendet wird, oder des E-Geld-Betreibers, über den der Käufer für Dienstleistungen bezahlt - auf dem Territorium der Russischen Föderation;

die Netzwerkadresse des Käufers, die beim Kauf von Dienstleistungen verwendet wird, in der Russischen Föderation registriert ist;

Die internationale Landesvorwahl der Telefonnummer, die zum Kauf oder zur Bezahlung von Dienstleistungen verwendet wird, wird der Russischen Föderation zugewiesen.

Wenn bei der Erbringung von Dienstleistungen an Personen, die keine Einzelunternehmer sind, wie in Artikel 174.2 Absatz 1 dieses Kodex angegeben, der Geschäftssitz des Käufers als Territorium der Russischen Föderation und gleichzeitig in Übereinstimmung mit anerkannt wird die Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates, in denen der Ort der Erbringung dieser Leistungen am Ort der Leistungstätigkeit des Käufers bestimmt wird, der Ort der Tätigkeit des bestimmten Käufers als Hoheitsgebiet eines solchen ausländischen Staates anerkannt wird, hat der Verkäufer das Recht, den Tätigkeitsort des Käufers selbstständig zu bestimmen;

4.1) Transport- und (oder) Transportdienstleistungen sowie Dienstleistungen (Arbeiten) in direktem Zusammenhang mit Transport und (oder) Transport (mit Ausnahme von Dienstleistungen (Arbeiten) in direktem Zusammenhang mit dem Transport und (oder) Transport von Waren, die unter die Zollverfahren Zolltransit beim Transport von Waren vom Ankunftsort auf dem Gebiet der Russischen Föderation zum Abgangsort aus dem Gebiet der Russischen Föderation und die in Unterabsatz 4.3 dieses Absatzes genannten Dienstleistungen werden von Russisch erbracht (durchgeführt). Organisationen oder einzelne Unternehmer, wenn sich der Abfahrtsort und (oder) der Bestimmungsort auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden, oder ausländische Personen nicht angemeldet Steuerbehörden als Steuerzahler, wenn sich Abgangs- und Bestimmungsort auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden (mit Ausnahme von Personen- und Gepäckbeförderungsdiensten, die von ausländischen Personen nicht über eine ständige Vertretung dieser ausländischen Person erbracht werden).

Das Territorium der Russischen Föderation wird auch als Ort des Verkaufs von Dienstleistungen anerkannt, wenn Fahrzeuge im Rahmen eines Chartervertrags, der den Transport (Transport) auf diesen Fahrzeugen beinhaltet, von russischen Organisationen und Einzelunternehmern bereitgestellt werden und sich der Abfahrts- und (oder) Bestimmungsort befinden auf dem Territorium der Russischen Föderation. Dabei Fahrzeuge Luft-, See- und Binnenschiffe, die für die Beförderung von Gütern und (oder) Personen auf dem Wasser (See, Fluss) und im Luftverkehr eingesetzt werden, werden anerkannt.

Das Territorium der Russischen Föderation wird auch als Ort des Verkaufs von Dienstleistungen für den Transport von Erdgas durch Pipelinetransport in Fällen anerkannt, die in internationalen Verträgen der Russischen Föderation vorgesehen sind;

4.2) Dienstleistungen (Arbeiten), die in direktem Zusammenhang mit der Beförderung und Beförderung von Waren stehen, die in das Zollverfahren des Zollgutversands (mit Ausnahme der in Unterabsatz 4.3 dieses Absatzes genannten Dienstleistungen) bei der Beförderung von Waren vom Ankunftsort in das Hoheitsgebiet von überführt werden die Russische Föderation bis zum Ort der Abreise aus dem Gebiet der Russischen Föderation werden (durchgeführt) von Organisationen oder Einzelunternehmern, deren Geschäftssitz das Gebiet der Russischen Föderation ist;

4.3) Dienstleistungen zur Organisation des Erdgastransports durch Pipelines durch das Gebiet der Russischen Föderation werden von russischen Organisationen erbracht;

4.4) Dienstleistungen für die Beförderung von Waren mit Luftfahrzeugen werden von russischen Luftfahrtunternehmen - Organisationen oder Einzelunternehmern erbracht und der Abgangs- und Bestimmungsort befinden sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation, wenn während der Beförderung auf dem Territorium der Russischen Föderation ein Flugzeug eingesetzt wird die von den angegebenen Spediteuren betrieben werden, angelandet werden und der Ankunftsort der Waren auf dem Territorium der Russischen Föderation mit dem Abfahrtsort der Waren aus dem Territorium der Russischen Föderation übereinstimmt;

5) Die Tätigkeiten einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers, die Arbeiten ausführen (Dienstleistungen erbringen), werden auf dem Territorium der Russischen Föderation durchgeführt (in Bezug auf die Ausführung von Arbeiten (Erbringung von Arten von Dienstleistungen), die nicht in den Unterabsätzen 1 - 4.1 vorgesehen sind , 4.3 dieses Absatzes).

1.1. Sofern in Ziffer 2.1 nichts anderes bestimmt ist Dieser Artikel, für die Zwecke dieses Kapitels wird das Gebiet der Russischen Föderation nicht als Ort des Verkaufs von Werken (Dienstleistungen) anerkannt, wenn:

1) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit Immobilien (mit Ausnahme von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen sowie Weltraumobjekten), die sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befinden. Solche Arbeiten (Dienstleistungen) sind insbesondere Bau, Installation, Bau und Installation, Reparatur, Restaurierung, Landschaftsgestaltung, Vermietung;

2) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit beweglichen Sachen, die sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befinden, sowie mit Luftfahrzeugen, Seeschiffen und Binnenschiffen, die sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befinden. Solche Arbeiten (Dienstleistungen) sind insbesondere Installation, Montage, Be- und Verarbeitung, Reparatur, Wartung;

4) der Käufer von Werken (Dienstleistungen) führt keine Tätigkeiten auf dem Territorium der Russischen Föderation aus. Die Bestimmung dieses Unterabsatzes gilt für die Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen, die in Absatz 1 Unterabsatz 4 dieses Artikels aufgeführt sind;

5) Transport (Transport) Dienstleistungen und Dienstleistungen (Arbeiten), die in direktem Zusammenhang mit Transport, Transport, Chartern stehen, sind nicht in den Unterabsätzen 4.1 - 4.3 von Absatz 1 dieses Artikels aufgeführt.

2. Der Tätigkeitsort einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers, der Arten von Arbeiten ausführt (Erbringung von Arten von Dienstleistungen), die nicht in „Unterabsätzen 1“ - „4.1 von Absatz 1“ dieses Artikels vorgesehen sind, ist das Gebiet der Russischen Föderation in der für den Fall, dass diese Organisation oder dieser Einzelunternehmer tatsächlich auf dem Territorium der Russischen Föderation auf der Grundlage der staatlichen Registrierung präsent ist, und in Ermangelung dessen oder in Bezug auf Zweigniederlassungen und Repräsentanzen der angegebenen Organisation - auf der Grundlage des angegebenen Ortes in den Gründungsdokumenten der Organisation der Ort der Geschäftsführung der Organisation, der Ort des ständigen Exekutivorgans der Organisation, der Ort der ständigen Repräsentanz in der Russischen Föderation (falls durch diese ständige Arbeit ausgeführt (erbrachte Dienstleistungen). Betriebsstätte) oder Wohnsitz eines einzelnen Unternehmers.

Für die Zwecke dieses Kapitels wird das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation nicht als Tätigkeitsort einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers anerkannt, der Luftfahrzeuge, Seeschiffe oder Binnenschiffe im Rahmen eines Mietvertrags (Zeitcharter) mit a zur Verfügung stellt Besatzung, wenn diese Schiffe außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation für die Gewinnung (den Fang) aquatischer biologischer Ressourcen und (oder) Forschungszwecke oder den Transport zwischen Orten außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation eingesetzt werden.

2.1. Für die Zwecke dieses Kapitels ist der Ort des Verkaufs von Arbeiten (Dienstleistungen) das Gebiet der Russischen Föderation, wenn die Ausführung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen zum Zwecke der geologischen Untersuchung, Exploration und Produktion von Kohlenwasserstoffen durchgeführt werden Untergrundparzellen, die sich ganz oder teilweise auf dem Festlandsockel und (oder) in der Exklusivität befinden Wirtschaftszone Russische Föderation. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten für die folgenden Arten von Arbeiten (Dienstleistungen):

1) Arbeiten (Dienstleistungen), die innerhalb der Grenzen des Festlandsockels der Russischen Föderation und (oder) in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Russischen Föderation oder innerhalb der Grenzen des russischen Teils (russischer Sektor) des Bodens ausgeführt (erbracht) werden des Kaspischen Meeres, für regionale geologische Studien, geologische Studien und Exploration von Meeresvorkommen von Kohlenwasserstoff-Rohstoffen (einschließlich Dienstleistungen für die geologische Untersuchung des Untergrunds und die Reproduktion der Bodenschätze, Dienstleistungen für die geophysikalische Untersuchung von Bohrlöchern, geologische Erkundung und Seismik Vermessungen, Erkundungsbohrungen, Dienstleistungen zur Überwachung des Baugrundzustandes, Dienstleistungen für Luftbildaufnahmen), die Erstellung, Instandsetzung der Nutzungsbereitschaft (Betrieb), Instandhaltung, Instandsetzung, Umbau, Modernisierung, technische Umrüstung, Erhaltung, Demontage, Liquidation (andere Arbeiten mit Kapitalcharakter) von künstlichen Inseln, Anlagen und Strukturen sowie anderem Eigentum, das sich auf dem Festlandsockel der Russischen Föderation und (oder) in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Russischen Föderation befindet oder im russischen Teil ( Russischer Sektor) der Grund des Kaspischen Meeres, der für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gewinnung von Kohlenwasserstoffrohstoffen in einem Offshore-Kohlenwasserstofffeld verwendet (zur Verwendung geschaffen) wird;

2) Arbeiten (Dienstleistungen) für die Gewinnung von Kohlenwasserstoffrohstoffen, einschließlich des Baus (Bohrens) von Brunnen;

3) Arbeiten (Dienstleistungen) zur Aufbereitung (Primärverarbeitung) von Kohlenwasserstoff-Rohstoffen;

4) Arbeiten (Dienstleistungen) für den Transport und (oder) Transport von Kohlenwasserstoffrohstoffen von Ausgangspunkten auf dem Festlandsockel der Russischen Föderation und (oder) in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Russischen Föderation sowie Arbeiten (Dienstleistungen). ) in direktem Zusammenhang mit solchen Transporten und (oder) Transporten, die von russischen und (oder) ausländischen Organisationen durchgeführt (bereitgestellt) werden.

3. Wenn eine Organisation oder ein Einzelunternehmer mehrere Arten von Arbeiten (Dienstleistungen) ausführt (erbringt) und die Durchführung einiger Arbeiten (Dienstleistungen) in Bezug auf die Durchführung anderer Arbeiten (Dienstleistungen) Hilfscharakter hat, der Ort der Durchführung von Nebengewerken (Leistungen) wird als Erfüllungsort von Hauptgewerken (Leistungen) anerkannt.

4. Dokumente, die den Ort der Arbeitsleistung (Erbringung von Dienstleistungen) bestätigen, sofern in Absatz 5 dieses Artikels nichts anderes bestimmt ist, sind:

2) Dokumente, die die Tatsache der Ausführung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen) bestätigen.

5. Dokumente, die den Ort der Erbringung von Dienstleistungen an Personen bestätigen, die keine Einzelunternehmer sind, gemäß Artikel 174.2 Absatz 1 dieses Kodex, sind Betriebsregister, die Informationen über die Erfüllung der in Unterabsatz 14 bis 17 vorgesehenen Bedingungen enthalten 4 des Absatzes 1 dieses Artikels, auf dessen Grundlage das Territorium der Russischen Föderation als Ort der Aktivitäten des Käufers anerkannt wird, sowie die Kosten dieser Dienstleistungen.

Artikel 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Ort der Ausführung der Arbeiten (Dienstleistungen)

1. Für die Zwecke dieses Kapitels wird das Gebiet der Russischen Föderation als Ort des Verkaufs von Werken (Dienstleistungen) anerkannt, wenn:

1) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit „unbeweglichem Vermögen“ (mit Ausnahme von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen sowie Weltraumobjekten), die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden. Solche Arbeiten (Dienstleistungen) sind insbesondere Bau, Installation, Bau und Installation, Reparatur, Restaurierung, Landschaftsgestaltung, Vermietung;

2) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit „beweglichem Vermögen“, Luftfahrzeugen, Seeschiffen und Binnenschiffen, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden. Zu solchen Arbeiten (Dienstleistungen) gehören insbesondere Installation, Montage, Be- und Verarbeitung, Instandsetzung und Wartung;
(Ziffer 2 in der Fassung des Bundesgesetzes vom 22.07.2005 N 119-FZ)

3) Dienstleistungen auf dem Gebiet der Russischen Föderation in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung (Ausbildung), Körperkultur, Tourismus, Erholung und Sport tatsächlich erbracht werden;
(in der Fassung der Bundesgesetze Nr. 57-FZ vom 29. Mai 2002, Nr. 119-FZ vom 22. Juli 2005)

4) Der Käufer von Werken (Dienstleistungen) ist auf dem Territorium der Russischen Föderation tätig.
(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 29.12.2000 N 166-FZ)

Der Geschäftssitz des Käufers ist das Gebiet der Russischen Föderation für den Fall, dass der Käufer der in diesem Unterabsatz genannten Arbeiten (Dienstleistungen) tatsächlich auf dem Gebiet der Russischen Föderation aufgrund einer staatlichen Registrierung einer Organisation oder vorhanden ist einzelner Unternehmer, und in seiner Abwesenheit - auf der Grundlage des in den "Gründungsdokumenten" der Organisation angegebenen Ortes, des Verwaltungssitzes der Organisation, des Sitzes ihres ständigen Exekutivorgans, des Sitzes der ständigen Vertretung (ggf die Arbeiten (Dienstleistungen) werden durch diese ständige Vertretung erbracht)," dem Wohnort einer natürlichen Person. Die Bestimmung dieses Unterabsatzes gilt, wenn:

Übertragung, Erteilung von Patenten, Lizenzen, Marken, Urheberrechten oder anderen ähnlichen Rechten;

Erbringung von Dienstleistungen (Werkleistungen) für die Entwicklung von Computerprogrammen und Datenbanken (Software- und Informationsprodukte der Computertechnik), deren Anpassung und Änderung;
(der Paragraph wurde eingeführt durch das Bundes"gesetz" vom 22.07.2005 N 119-FZ)

Erbringung von Beratungs-, Rechts-, Buchhaltungs-, Ingenieur-, Werbe-, Marketing-, Informationsverarbeitungs- und Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Ingenieurleistungen umfassen Ingenieur- und Beratungsleistungen für die Vorbereitung des Produktionsprozesses und den Verkauf von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen), die Vorbereitung für den Bau und Betrieb von Industrie-, Infrastruktur-, landwirtschaftlichen und anderen Einrichtungen, Vorprojekt- und Entwurfsleistungen (Vorbereitung der Machbarkeit). Studien, Designentwicklung und ähnliche Dienstleistungen). Informationsverarbeitungsdienste umfassen Dienstleistungen zum Sammeln und Zusammenfassen, Systematisieren von Informationsarrays und Bereitstellen der Ergebnisse der Verarbeitung dieser Informationen für den Benutzer;
(in der Fassung der Bundesgesetze vom 29. Dezember 2000 „N 166-FZ“, vom 29. Mai 2002 „N 57-FZ“, vom 22. Juli 2005 „N 119-FZ“)

Personalgestellung, wenn das Personal am Geschäftssitz des Käufers tätig ist;
(in der Fassung der Bundesgesetze vom 29. Dezember 2000 „N 166-FZ“, vom 29. Mai 2002 „N 57-FZ“)

Leasing von beweglichen Sachen, ausgenommen Landfahrzeuge;

Erbringung von Dienstleistungen eines „Agenten“, der im Namen der Hauptvertragspartei eine Person (Organisation oder Einzelperson) beauftragt, die in diesem Unterabsatz vorgesehenen Dienstleistungen zu erbringen;
(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 29.05.2002 N 57-FZ)

die Absätze neun und zehn sind nicht mehr gültig. - Bundesgesetz vom 22. Juli 2005 N 119-FZ;

Das föderale "Gesetz" vom 19. Juli 2011 N 245-FZ Absatz eins von Unterabsatz 4.1 von Absatz 1 von Artikel 148 ist in festgelegt neue Edition, deren Wirkung teilweise für Rechtsverhältnisse „geltt“, die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind. Siehe den Text des ersten Absatzes von "Unterabschnitt 4.1" in der durch das genannte Gesetz geänderten Fassung.

4.1) Transport- und (oder) Transportdienstleistungen sowie Dienstleistungen (Arbeiten) in direktem Zusammenhang mit Transport und (oder) Transport (mit Ausnahme von Dienstleistungen (Arbeiten) in direktem Zusammenhang mit dem Transport und (oder) Transport von Waren, die dem Zoll übergeben werden „zollrechtliches Versandverfahren“ beim Transport ausländischer Waren von der Zollbehörde am Ankunftsort auf dem Gebiet der Russischen Föderation zur Zollbehörde am Abgangsort aus dem Gebiet der Russischen Föderation) von russischen Organisationen (durchgeführt) werden oder Einzelunternehmer, wenn sich der Ausgangspunkt und (oder) der Bestimmungsort auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden.
(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 27.11.2010 N 306-FZ)

Das Territorium der Russischen Föderation wird auch als Ort des Verkaufs von Dienstleistungen anerkannt, wenn Fahrzeuge im Rahmen eines "Charter" -Vertrags, der den Transport (Transport) auf diesen Fahrzeugen beinhaltet, von russischen Organisationen und Einzelunternehmern sowie dem Abfahrts- und (oder) Bestimmungsort bereitgestellt werden befinden sich auf dem Territorium der Russischen Föderation. Gleichzeitig werden Luftfahrzeuge, Seeschiffe und Binnenschiffe, die für die Beförderung von Gütern und (oder) Personen auf dem Wasser (See, Fluss), Lufttransport eingesetzt werden, als Fahrzeuge anerkannt;
(Ziffer 4.1 wurde eingeführt durch das Bundes"gesetz" vom 22.07.2005 N 119-FZ)

Das Bundesgesetz Nr. 245-FZ vom 19. Juli 2011 hat Artikel 148 Absatz 1 Unterabsatz 4.2 neu formuliert, der für Rechtsbeziehungen gilt, die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind. Siehe den Text von „Unterabschnitt 4.2“ in der durch das genannte Gesetz geänderten Fassung.

4.2) Dienstleistungen (Arbeiten) in direktem Zusammenhang mit der Beförderung und Beförderung von Waren, die in das Zollverfahren des zollrechtlichen Versands überführt werden, wenn ausländische Waren von der Zollbehörde am Ankunftsort auf dem Territorium der Russischen Föderation zur Zollbehörde am Ort befördert werden des Verlassens des Territoriums der Russischen Föderation sind (werden) Organisationen oder einzelne Unternehmer, deren Geschäftssitz das Territorium der Russischen Föderation ist;
(Ziffer 4.2 wurde eingeführt durch das Bundes„gesetz“ vom 22.07.2005 N 119-FZ, in der Fassung des Bundes„gesetzes“ vom 27.11.2010 N 306-FZ)

Bundesgesetz Nr. 245-FZ vom 19. Juli 2011, Absatz 1 von Artikel 148 wurde durch Unterabsatz 4.3 ergänzt, der für Rechtsverhältnisse gilt, die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind.

Durch das Bundesgesetz Nr. 245-FZ vom 19. Juli 2011 wurde Artikel 148 Absatz 1 Unterabsatz 5 geändert, dessen Wirkung für Rechtsverhältnisse gilt, die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind. Siehe den Text von „Unterabsatz 5“ in der geänderten Fassung.

5) Die Tätigkeiten einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers, die Arbeiten ausführen (Dienstleistungen erbringen), werden auf dem Territorium der Russischen Föderation durchgeführt (in Bezug auf die Ausführung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen), die nicht in "Unterabsatz 1" vorgesehen sind). - "4.1" dieses Absatzes).
(in Hrsg.

Kunst. 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (2016): Fragen und Antworten

Bundesgesetze vom 29.12.2000 „N 166-FZ“, vom 22.07.2005 „N 119-FZ“)

1.1. Für die Zwecke dieses Kapitels wird das Gebiet der Russischen Föderation nicht als Ort des Verkaufs von Werken (Dienstleistungen) anerkannt, wenn:

1) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit „unbeweglichem Vermögen“ (mit Ausnahme von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen sowie Weltraumobjekten), die sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befinden. Solche Arbeiten (Dienstleistungen) sind insbesondere Bau, Installation, Bau und Installation, Reparatur, Restaurierung, Landschaftsgestaltung, Vermietung;

2) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit „beweglichem Vermögen“, das sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befindet, sowie mit Luftfahrzeugen, Seeschiffen und Binnenschiffen, die sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befinden. Zu solchen Arbeiten (Dienstleistungen) gehören insbesondere Installation, Montage, Be- und Verarbeitung, Instandsetzung, Wartung;

3) Dienstleistungen werden tatsächlich außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung (Ausbildung), Körperkultur, Tourismus, Erholung und Sport erbracht;

4) der Käufer von Werken (Dienstleistungen) führt keine Tätigkeiten auf dem Territorium der Russischen Föderation aus. Die Bestimmung dieses Unterabsatzes gilt für die Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen, die in „Absatz 1 Unterabsatz 4“ dieses Artikels aufgeführt sind;
Durch das Bundesgesetz Nr. 245-FZ vom 19. Juli 2011 wurde Artikel 148 Absatz 1.1 Unterabsatz 5 geändert, dessen Wirkung für Rechtsverhältnisse gilt, die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind. Siehe den Text von „Unterabsatz 5“ in der geänderten Fassung.
5) Transport (Transport) Dienstleistungen und Dienstleistungen (Arbeiten) in direktem Zusammenhang mit Transport, Transport, Chartern sind nicht in „Unterabschnitten 4.1“ und „4.2 von Abschnitt 1“ dieses Artikels aufgeführt.
(Ziffer 1.1 wurde eingeführt durch das Bundes-„Gesetz“ vom 22. Juli 2005 N 119-FZ)

2. Der Tätigkeitsort einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers, der Arten von Arbeiten ausführt (Erbringung von Arten von Dienstleistungen), die nicht in „Unterabsätzen 1“ - „4.1 von Absatz 1“ dieses Artikels vorgesehen sind, ist das Gebiet der Russischen Föderation in der falls diese Organisation oder dieser Einzelunternehmer tatsächlich auf dem Territorium der Russischen Föderation präsent ist, aufgrund der staatlichen Registrierung und in Ermangelung dessen - auf der Grundlage des in den Gründungsdokumenten der Organisation angegebenen Ortes, des Verwaltungsorts der Organisation, der Sitz des ständigen Exekutivorgans der Organisation, der Sitz der ständigen Repräsentanz in der Russischen Föderation (wenn die Arbeit durch diese ausgeführt wurde (Dienstleistungen erbracht wurden) ist eine Betriebsstätte) oder der Ort der Wohnsitz eines einzelnen Unternehmers.
(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 22. Juli 2005 N 119-FZ)

Für die Zwecke dieses Kapitels wird das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation nicht als Tätigkeitsort einer Organisation oder eines Einzelunternehmers anerkannt, der Luftfahrzeuge, Seeschiffe oder Binnenschiffe im Rahmen eines „Zeitcharter“-Vertrags mit Besatzung zur Verfügung stellt , sowie Transportdienstleistungen, wenn der Transport zwischen Häfen außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation durchgeführt wird.
(in Hrsg.

Bundesgesetz vom 29. Mai 2002 N 57-FZ)

3. Wenn der Verkauf von Bauleistungen (Dienstleistungen) in Bezug auf den Verkauf der Hauptbauwerke (Dienstleistungen) Hilfscharakter hat, wird der Verkaufsort der Hauptbauwerke (Dienstleistungen) als Ort dieses Hilfsverkaufs anerkannt.

4. Dokumente, die den Ort der Arbeitsleistung (Erbringung von Dienstleistungen) bestätigen, sind:
(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 29.05.2002 N 57-FZ)

1) ein mit ausländischen oder russischen Personen geschlossener Vertrag;

2) "Dokumente", die die Tatsache der Ausführung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen) bestätigen.

Umsatzsteuer für Werk- und Dienstleistungen. Wir bestimmen den Erfüllungsort

Wie Sie wissen, muss ein Unternehmen Mehrwertsteuer erheben, wenn es Dienstleistungen für jemanden erbringt oder für jemanden arbeitet. Aber natürlich nur in dem Fall, wenn der Ort dieser Operationen das Territorium Russlands ist. Daher muss zunächst festgestellt werden, ob die Dienstleistungen (Werke) mit den in unserem Land verkauften zusammenhängen.

Kunst. 148 Steuer-Code. Aber wie so oft reichen gesetzliche Normen allein nicht aus, um alle Probleme abzudecken, die in der Unternehmenspraxis auftreten. Daher wäre es unserer Meinung nach durchaus angebracht, einzelne Situationen zu betrachten, in denen die Frage der Erhebung von Mehrwertsteuer auf die Kosten von Dienstleistungen (Arbeiten) Unternehmen und Unternehmern Schwierigkeiten bereiten kann.

Ausnahmen und Regeln

Bevor wir ins Detail gehen, werfen wir einen kurzen Blick auf Allgemeine Regeln, wonach die Bestimmung des Ortes der Umsetzung von Art. 148 der Abgabenordnung.

In den meisten Fällen ist der Geschäftssitz des Dienstleisters von entscheidender Bedeutung. Das heißt, wenn der Lieferant in Russland registriert ist und arbeitet (Firma, Unternehmer, Auslandsvertretung), so gelten die von ihm erbrachten Dienstleistungen oder ausgeführten Arbeiten als auf dem Hoheitsgebiet unseres Landes ausgeführt. Dementsprechend unterliegen sie der Mehrwertsteuer (Absatz 1, Satz 1, Artikel 146, Satz 5, Satz 1, Satz 2, Artikel 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Allerdings ist diese Regel sehr reich an Ausnahmen. Beispielsweise ist in einigen Fällen der Standort des Käufers (Auftraggebers) von Bauleistungen oder Dienstleistungen ausschlaggebend, nicht der des Auftragnehmers. Bei anderen hängt alles vom Standort der Immobilie ab, mit der diese Arbeiten (Dienstleistungen) verbunden sind, oder von dem Ort, an dem sie ausgeführt (erbracht) werden. Und für Transport und Transportdienstleistungen im Allgemeinen, separate Bestellung Bestimmung des Durchführungsortes. Aber der Reihe nach.

Notiz. Grundsätzlich richtet sich der Ort der Ausführung von Werk- und Dienstleistungen nach dem Sitz des Auftragnehmers. Diese Regel hat jedoch viele Ausnahmen.

"Registrierung" von Eigentum

Öffnen Sie die Liste besondere Anlässe Arbeiten und Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Immobilien. Wenn sich Immobilien auf dem Territorium Russlands befinden, wird unser Land als Ort für den Verkauf solcher Dienstleistungen anerkannt (Abschnitt 1 Absatz 1 Artikel 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Nun, wenn die Immobilie eine ausländische "Registrierung" hat, kann vom russischen Verkauf von Dienstleistungen (Werken) keine Rede sein (Abschnitt 1, Abschnitt 1.1, Artikel 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Eine indikative Liste von Arbeiten aus dem Kodex, die in direktem Zusammenhang mit Immobilien stehen, umfasst Bau, Installation, Bau und Montage, Reparatur, Restaurierung, Landschaftsgestaltung und Vermietung. Diese Liste ist jedoch nicht geschlossen. Das heißt, in der beschriebenen Reihenfolge ist es möglich, den Verkaufsort für andere Werke (Dienstleistungen) zu bestimmen. Die Hauptsache ist, ihre direkte Beziehung zu dieser Immobilie zu bestätigen.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass für die Art der beschriebenen Dienstleistung keine anderen Faktoren als die Lage der Immobilie selbst wirklich eine Rolle spielen. Somit gelten Dienstleistungen als in Russland verkauft und umsatzsteuerpflichtig, auch wenn die Immobilie einem ausländischen Unternehmen gehört, sich aber in unserem Land befindet. Umgekehrt können Dienstleistungen im Zusammenhang mit russischem Eigentum im Ausland in keiner Weise der Mehrwertsteuer unterliegen.

Beispiel 1. Das russische Unternehmen CJSC "Progress" besitzt ein Gebäude in der Stadt Sozopol (Bulgarien). Progress vermietet dieses Objekt an ein bulgarisches Unternehmen. In diesem Fall entsteht das Mehrwertsteuerobjekt nicht, da der Verkaufsort der Vermietungsdienstleistungen nicht das Territorium Russlands ist (die Immobilie befindet sich im Ausland).

Notiz. Der Ort des Verkaufs von Werken und Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit Immobilien oder beweglichen Sachen stehen, hängt vom Standort dieser Vermögenswerte ab.

Ähnliche Regeln gelten für bewegliche Sachen. Der Erfüllungsort bestimmt sich nach seinem Standort insbesondere für solche Arbeiten (Leistungen) wie Einbau, Montage, Be- und Verarbeitung, Instandsetzung und Instandhaltung. Auch diese Liste ist nicht vollständig. Das heißt, das beschriebene Verfahren sollte auch auf andere Arten von Dienstleistungen (außer Miete) angewendet werden, die in direktem Zusammenhang mit einem bestimmten beweglichen Vermögenswert stehen.

Wie Sie wissen, ist ein Unternehmen beim Verkauf von Produkten, Dienstleistungen und Werken verpflichtet, Mehrwertsteuer zu erheben. Diese Vorschrift gilt jedoch nur für die Fälle, in denen die Ereignisse innerhalb Russlands durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang muss vor Beginn der Berechnung der Verkaufsort von Werken, Dienstleistungen und Produkten bestimmt werden. Dieser Prozess ist in der Regel nicht mit Schwierigkeiten verbunden. In einigen Fällen können jedoch Schwierigkeiten auftreten. Sie sind beispielsweise möglich, wenn Waren über die Grenze transportiert werden, Produkte sich längere Zeit auf dem Territorium eines anderen Landes befinden oder ein Nichtansässiger Russlands als eine der Vertragsparteien auftritt.

Relevanz des Problems

Gemäß Art. 146 der Abgabenordnung ist der Gegenstand der Mehrwertsteuer der Verkauf von Transaktionen innerhalb Russlands. Es spielt keine Rolle, welches Subjekt sie implementiert. Es kann sowohl ein inländisches als auch ein ausländisches Unternehmen sein. In diesem Fall geht es vor allem darum, das Gebiet festzulegen, in dem der Verkauf stattfindet. Wenn der Dienstleistungskäufer ausländische Firma, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Um das Gebiet für den Verkauf von Produkten zu bestimmen, sollten die Bestimmungen von Artikel 147 des Kodex verwendet werden. Andere Tätigkeiten regelt Art. 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Lassen Sie uns die Anwendung dieser Normen sowie Fälle, in denen Schwierigkeiten auftreten können, genauer betrachten.

Artikel 147

Als Produkte gelten materielle Werte, die verkauft oder für diesen Zweck bestimmt sind. Diese Definition ist in Art. 38 (dritter Absatz) des Kodex. Damit das Territorium Russlands als Verkaufsort anerkannt wird, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Sie sind in Artikel 147 festgelegt. Zunächst einmal müssen sich die Produkte auf dem Territorium des Landes befinden und dürfen nicht aus dem Land verschifft oder transportiert werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn Immobilien verkauft werden. Dies sind Gebäude, Strukturen, Bereiche in ihnen. Zweitens müssen sich die Produkte zum Zeitpunkt des Beginns der Bewegung oder des Versands ins Ausland in Russland befinden.

Klärung

Ein ausländisches Unternehmen kann in Russland gelegene Immobilien verkaufen. Dies bedeutet gemäß Artikel 147, dass das Gebiet der Transaktion die Russische Föderation ist. Diese Position wird auch durch das Schreiben des Finanzministeriums Nr. 03-07-08 / 254 vom 13.11.2008 unterstützt. Wenn ein inländisches Unternehmen Produkte im Ausland einkauft und dort verkauft, landen sie nicht in Russland. Dementsprechend kann die Russische Föderation nicht als Territorium für den Abschluss eines Abkommens fungieren. In diesem Fall ist die in Artikel 147 festgelegte Bedingung, dass sich der Gegenstand zu Beginn der Verbringung oder Beförderung im Inland befinden muss, nicht erfüllt. Unterwegs Sachwerte durch das Territorium Russlands, wenn ein inländisches Unternehmen sie in einem Staat erwirbt und in einem anderen verkauft, werden die Bestimmungen der Norm ebenfalls nicht eingehalten. Bestätigt wird dies durch Art. 151. Darin heißt es, dass bei der Beförderung von Produkten im Rahmen der Transitzollregelung die Mehrwertsteuer nicht abgezogen werde.

Verkauf über eine Filiale

Verkauft ein inländisches Unternehmen Produkte an ein ausländisches Unternehmen über seine in einem anderen Staat ansässige Repräsentanz, sollte konkret festgestellt werden, wo sich die beweglichen Sachen zum Zeitpunkt der Transaktion befunden haben. Dies ist von grundlegender Bedeutung für die Bestimmung des Territoriums für den Abschluss eines Vertrages. Produkte können in der Hauptniederlassung gefunden und versendet werden Tochtergesellschaft oder schon drin.

Das Schreiben des Finanzministeriums Nr. 03-04-08/61 enthält Erläuterungen zu diesem Thema. Wenn ein Unternehmen Gegenstände in den Staat exportiert, in dem sich seine Niederlassung befindet, der diese beweglichen Sachen anschließend verkauft, bedeutet dies, dass Russland als Gebiet der Transaktion anerkannt wird. Nach den Ausführungen des Eidgenössischen Steuerdienstes ist bei einem Vertragsschluss nach Übergabe der Sachwerte die vorgegebene Bedingung nicht mehr eingehalten. Dementsprechend gilt im letzteren Fall ein ausländischer Staat als Gebiet der Transaktion.

Zusammenfassend können wir folgendes Fazit ziehen. Das Gebiet für den Verkauf von Produkten ist ein ausländischer Staat, in dem sich eine Repräsentanz eines inländischen Unternehmens befindet, wenn es sich vor Unterzeichnung eines Vertrages über seinen Erwerb durch einen ausländischen Partner bereits in einer Niederlassung befand oder von der Hauptniederlassung versandt wurde dafür.

Wichtiger Punkt

Will ein Unternehmen ein Ausland als Absatzort anerkennen lassen, ist es notwendig, einen Liefervertrag korrekt und, was sehr wichtig ist, rechtzeitig zu erstellen. Es gibt Situationen, in denen ein ausländisches Unternehmen Objekte in einer Filiale kaufen möchte, diese aber gerade nicht auf Lager sind. In diesem Fall, damit das Verkaufsgebiet anerkannt werden kann fremdes Land, ist es erforderlich, einen Liefervertrag nicht bis zu dem Datum abzuschließen, an dem der Käufer sich an die Vertretung gewandt hat, sondern bis zu dem Datum, an dem die Produktcharge in seinem Lager eingetroffen ist.

Kunst. 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (aktuelle Fassung)

Gemäß allgemeine Regel, ist das Gebiet der Transaktion Russland, wenn der Verkäufer im Land präsent ist. Diese Bestimmung ist in Absatz 1 der Kunst verankert. 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (Unterschrift 5). Als Bestätigung dient die staatliche Registrierung des Unternehmens. Im Falle des Fehlens des Nachweises sind die Informationen der Gründungsdokumentation sowie die Adresse der ständigen Vertretung. Für Einzelunternehmer gilt die Registrierung als Nachweis. Diese Bestimmungen sind in Absatz 2 der Kunst verankert. 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. In Absatz drei gibt es einen Hinweis auf unterstützende Maßnahmen. In solchen Fällen gilt der Ort des Verkaufs der Hauptleistung oder des Hauptwerks als Gebiet für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das Gebäude repariert, zusätzlich Bauschutt entsorgen. Diese Bestimmung gilt, wenn die Organisation mehrere Arten von Dienstleistungen/Arbeiten gemäß dem Vertrag durchführt.

Ausnahmen

Sie sind in sub aufgeführt. 1-4 Absätze der ersten Kunst. 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Ausnahmen sind:

  1. Übertragung, Erteilung von Patenten, Marken, Lizenzen, Urheberrechten oder anderen ähnlichen Rechten.
  2. Entwicklung von Computerprogrammen, Datenbanken, deren Anpassung und Modifikation.
  3. Bereitstellung von Beratungsdiensten, Durchführung von Buchhaltungs-, Rechts-, Ingenieur-, Werbe-, Marketingaktivitäten oder im Zusammenhang mit der Informationsverarbeitung. Eine Ausnahme bildet die Durchführung wissenschaftlicher Forschung, Entwicklungsforschung. Ingenieur- und Beratungsleistungen werden als Ingenieur- und Beratungsleistungen anerkannt, die bei der Vorbereitung von Produktionslinien und dem Verkauf von Produkten, dem Bau und Betrieb von Infrastruktur, industriellen, landwirtschaftlichen und anderen Einrichtungen, Planungs- und Vorprojekttätigkeiten erbracht werden. Als mit der Verarbeitung von Informationen verbundene Verfahren gelten das Sammeln und Verallgemeinern von Daten, das Systematisieren und das Bereitstellen von Ergebnissen für den Benutzer.
  4. Leasing von beweglichen Sachen, ausgenommen Landfahrzeuge.
  5. Bereitstellung von Personal. Diese Ausnahme gilt, wenn sich die Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände des Erwerbers befinden.
  6. Erbringung von Vermittlungsleistungen durch ein Unternehmen, das einen Dritten im Namen der Hauptvertragspartei beauftragt.

In diesen Situationen gilt die Transaktion als auf dem Gebiet der direkten Durchführung bestimmter Veranstaltungen abgeschlossen. Dies kann auch der Ort der mit der Dienst- oder Werkleistung verbundenen Sachanlagen oder die Anschrift des Erwerbers sein.

Informationen über Schiedsgerichte Gericht für geistiges Eigentum --- Schiedsverfahren Bezirksgerichte - AS des Wolga-Wjatka-Bezirks AS des Ostsibirischen Bezirks AS des Fernöstlichen Bezirks AS des Westsibirischen Bezirks AS des Moskauer Bezirks AS Wolga-Region AC Nordwestlicher Bezirk AC des Nordkaukasusbezirks AC des Uralbezirks AC des Zentralbezirks --- Schiedsberufungsgerichte -- 1. AAC 2. AAC 3. AAC 4. AAC 5. AAC 6. AAC 7. AAC 8. AAC 9. AAC 10. AAC 11. AAC 12. AAC 13 AAC 14. AAC 15. AAC 16. AAC 17. AAC 18. AAC 19. AAC 20. AAC 21. AAC --- Schiedsgerichte der Untertanen der Föderation -- AS PSP AS des Gebiets Perm in Kudymkar AS PSP AS der Region Archangelsk. im Autonomen Okrug der Nenzen AS der Republik Krim AS der Stadt Sewastopol AS der Republik Adygea AS der Republik Altai AS Altai-Territorium AS der Region Amur AS der Region Archangelsk AS der Region Astrachan AS der Republik Baschkortostan AS der Region Belgorod AS der Region Brjansk AS der Republik Burjatien AS der Region Wladimir AS Gebiet Wolgograd AS der Region Wologda AS Region Woronesch AS der Republik Dagestan AS der Jüdischen Autonomen Region AS des Transbaikal-Territoriums AS der Region Iwanowo AS der Republik Inguschetien AS der Republik Irkutsk AS der Republik Kabardino-Balkarien AS der Region Kaliningrad AS der Republik Kalmückien AS des Kamtschatka-Territoriums AS der Karatschai-Tscherkessischen Republik AS der Republik Karelien AS Gebiet Kemerowo AC Oblast Kirow AS der Republik Komi AS der Region Kostroma AS der Region Krasnodar AS Krasnojarsk-Territorium AS der Region Kurgan AS der Region Kursk AS der Region Lipezk AS der Region Magadan AS der Republik Mari El AS der Republik Mordwinien AS der Stadt Moskau AS der Region Moskau AS der Region Murmansk AS des Gebiets Nischni Nowgorod AS des Gebiets Nowgorod AS Gebiet Nowosibirsk AS der Region Omsk AS der Region Orenburg AS Region Orjol AS der Region Penza AS der Region Perm AS der Region Primorsky AS der Region Pskow AS Gebiet Rostow AS der Region Rjasan AS der Region Samara AS der Stadt St. Petersburg und der Region Leningrad AS Region Saratow AS der Region Sachalin AS der Region Swerdlowsk AS der Republik Nordossetien-Alanien AS der Region Smolensk AS Stawropol-Territorium AS der Region Tambow AS der Republik Tatarstan AS der Region Tver AS der Region Tomsk AS der Region Tula AS der Republik Tyva AS Region Tjumen AS der Republik Udmurtien AS des Gebiets Uljanowsk AS des Chabarowsk-Territoriums AS der Republik Chakassien AS des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk - Jugra AS des Gebiets Tscheljabinsk AS der Tschetschenischen Republik AS Tschuwaschische Republik- Tschuwaschien AU des Autonomen Kreises Tschukotka AU der Republik Sacha (Jakutien) AU des Autonomen Kreises der Jamalo-Nenzen AU des Gebiets Jaroslawl


Im Rahmen der Justizreform wurde im Einklang mit den föderalen Verfassungsgesetzen „Über das Justizsystem der Russischen Föderation“ und „Über die Schiedsgerichte in der Russischen Föderation“ ein einheitliches Justizsystem im Land geschaffen. Es beinhaltet auch Schiedsgerichte Bundesstatus haben.

Schiedsgerichte sind spezialisierte Gerichte zur Beilegung von Vermögens- und Handelsstreitigkeiten zwischen Unternehmen. Sie berücksichtigen auch die Ansprüche von Unternehmern auf Nichtigerklärung von Handlungen Regierungsbehörden Verletzung ihrer Rechte und berechtigten Interessen. Dies sind Steuer-, Grundstücks- und andere Streitigkeiten, die sich aus Verwaltungs-, Finanz- und anderen Rechtsbeziehungen ergeben. Schiedsgerichte prüfen Streitigkeiten, an denen ausländische Unternehmer beteiligt sind.

Artikel 148 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Ort der Ausführung der Arbeiten (Dienstleistungen)

1. Für die Zwecke dieses Kapitels wird das Gebiet der Russischen Föderation als Ort des Verkaufs von Werken (Dienstleistungen) anerkannt, wenn:

1) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit „unbeweglichem Vermögen“ (mit Ausnahme von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen sowie Weltraumobjekten), die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden. Solche Arbeiten (Dienstleistungen) sind insbesondere Bau, Installation, Bau und Installation, Reparatur, Restaurierung, Landschaftsgestaltung, Vermietung;

2) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit „beweglichem Vermögen“, Luftfahrzeugen, Seeschiffen und Binnenschiffen, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden. Zu solchen Arbeiten (Dienstleistungen) gehören insbesondere Installation, Montage, Be- und Verarbeitung, Instandsetzung und Wartung;
(Ziffer 2 in der Fassung des Bundesgesetzes vom 22.07.2005 N 119-FZ)

3) Dienstleistungen auf dem Gebiet der Russischen Föderation in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung (Ausbildung), Körperkultur, Tourismus, Erholung und Sport tatsächlich erbracht werden;
(in der Fassung der Bundesgesetze Nr. 57-FZ vom 29. Mai 2002, Nr. 119-FZ vom 22. Juli 2005)

4) Der Käufer von Werken (Dienstleistungen) ist auf dem Territorium der Russischen Föderation tätig.
(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 29.12.2000 N 166-FZ)

Der Geschäftssitz des Käufers ist das Gebiet der Russischen Föderation für den Fall, dass der Käufer der in diesem Unterabsatz genannten Arbeiten (Dienstleistungen) tatsächlich auf dem Gebiet der Russischen Föderation aufgrund einer staatlichen Registrierung einer Organisation oder vorhanden ist einzelner Unternehmer, und in seiner Abwesenheit - auf der Grundlage des in den "Gründungsdokumenten" der Organisation angegebenen Ortes, des Verwaltungssitzes der Organisation, des Sitzes ihres ständigen Exekutivorgans, des Sitzes der ständigen Vertretung (ggf die Arbeiten (Dienstleistungen) werden durch diese ständige Vertretung erbracht)," dem Wohnort einer natürlichen Person. Die Bestimmung dieses Unterabsatzes gilt, wenn:

Übertragung, Erteilung von Patenten, Lizenzen, Marken, Urheberrechten oder anderen ähnlichen Rechten;

Erbringung von Dienstleistungen (Werkleistungen) für die Entwicklung von Computerprogrammen und Datenbanken (Software- und Informationsprodukte der Computertechnik), deren Anpassung und Änderung;
(der Paragraph wurde eingeführt durch das Bundes"gesetz" vom 22.07.2005 N 119-FZ)

Erbringung von Beratungs-, Rechts-, Buchhaltungs-, Ingenieur-, Werbe-, Marketing-, Informationsverarbeitungs- und Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Ingenieurleistungen umfassen Ingenieur- und Beratungsleistungen für die Vorbereitung des Produktionsprozesses und den Verkauf von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen), die Vorbereitung für den Bau und Betrieb von Industrie-, Infrastruktur-, landwirtschaftlichen und anderen Einrichtungen, Vorprojekt- und Entwurfsleistungen (Vorbereitung der Machbarkeit). Studien, Designentwicklung und ähnliche Dienstleistungen). Informationsverarbeitungsdienste umfassen Dienstleistungen zum Sammeln und Zusammenfassen, Systematisieren von Informationsarrays und Bereitstellen der Ergebnisse der Verarbeitung dieser Informationen für den Benutzer;
(Geändert durch die Bundesgesetze Nr. 166-FZ vom 29. Dezember 2000, Nr. 57-FZ vom 29. Mai 2002, Nr. 119-FZ vom 22. Juli 2005)

Personalgestellung, wenn das Personal am Geschäftssitz des Käufers tätig ist;
(in der Fassung der Bundesgesetze vom 29. Dezember 2000 „N 166-FZ“, vom 29. Mai 2002 „N 57-FZ“)

Leasing von beweglichen Sachen, ausgenommen Landfahrzeuge;

Erbringung von Dienstleistungen eines „Agenten“, der im Namen der Hauptvertragspartei eine Person (Organisation oder Einzelperson) beauftragt, die in diesem Unterabsatz vorgesehenen Dienstleistungen zu erbringen;
(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 29.05.2002 N 57-FZ)

die Absätze neun und zehn sind nicht mehr gültig. - Bundesgesetz vom 22. Juli 2005 N 119-FZ;

Das Bundesgesetz Nr. 245-FZ vom 19. Juli 2011 hat den ersten Absatz von Unterabsatz 4.1 von Absatz 1 von Artikel 148 neu formuliert, der teilweise für Rechtsverhältnisse gilt, die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind. Siehe den Text des ersten Absatzes von "Unterabschnitt 4.1" in der durch das genannte Gesetz geänderten Fassung.

4.1) Transport- und (oder) Transportdienstleistungen sowie Dienstleistungen (Arbeiten) in direktem Zusammenhang mit Transport und (oder) Transport (mit Ausnahme von Dienstleistungen (Arbeiten) in direktem Zusammenhang mit dem Transport und (oder) Transport von Waren, die dem Zoll übergeben werden „zollrechtliches Versandverfahren“ beim Transport ausländischer Waren von der Zollbehörde am Ankunftsort auf dem Gebiet der Russischen Föderation zur Zollbehörde am Abgangsort aus dem Gebiet der Russischen Föderation) von russischen Organisationen (durchgeführt) werden oder Einzelunternehmer, wenn sich der Ausgangspunkt und (oder) der Bestimmungsort auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden.
(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 27.11.2010 N 306-FZ)

Das Territorium der Russischen Föderation wird auch als Ort des Verkaufs von Dienstleistungen anerkannt, wenn Fahrzeuge im Rahmen eines "Charter" -Vertrags, der den Transport (Transport) auf diesen Fahrzeugen beinhaltet, von russischen Organisationen und Einzelunternehmern sowie dem Abfahrts- und (oder) Bestimmungsort bereitgestellt werden befinden sich auf dem Territorium der Russischen Föderation. Gleichzeitig werden Luftfahrzeuge, Seeschiffe und Binnenschiffe, die für die Beförderung von Gütern und (oder) Personen auf dem Wasser (See, Fluss), Lufttransport eingesetzt werden, als Fahrzeuge anerkannt;
(Ziffer 4.1 wurde eingeführt durch das Bundes"gesetz" vom 22.07.2005 N 119-FZ)

Bundesgesetz Nr. 245-FZ vom 19. Juli 2011, neu formulierter Unterabsatz 4.2 von Absatz 1 von Artikel 148, der für Rechtsverhältnisse "gilt", die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind. Siehe den Text von „Unterabschnitt 4.2“ in der durch das genannte Gesetz geänderten Fassung.

4.2) Dienstleistungen (Arbeiten) in direktem Zusammenhang mit der Beförderung und Beförderung von Waren, die in das Zollverfahren des zollrechtlichen Versands überführt werden, wenn ausländische Waren von der Zollbehörde am Ankunftsort auf dem Territorium der Russischen Föderation zur Zollbehörde am Ort befördert werden des Verlassens des Territoriums der Russischen Föderation sind (werden) Organisationen oder einzelne Unternehmer, deren Geschäftssitz das Territorium der Russischen Föderation ist;
(Ziffer 4.2 wurde eingeführt durch das Bundes„gesetz“ vom 22.07.2005 N 119-FZ, in der Fassung des Bundes„gesetzes“ vom 27.11.2010 N 306-FZ)

Das Bundesgesetz Nr. 245-FZ vom 19. Juli 2011 ergänzte den Absatz 1 des Artikels 148 um den Unterabsatz 4.3, der für Rechtsverhältnisse gilt, die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind.

Durch das Bundesgesetz Nr. 245-FZ vom 19. Juli 2011 wurde Artikel 148 Absatz 1 Unterabsatz 5 geändert, dessen Wirkung für Rechtsverhältnisse gilt, die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind. Siehe den Text von „Unterabsatz 5“ in der geänderten Fassung.

5) Die Tätigkeiten einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers, die Arbeiten ausführen (Dienstleistungen erbringen), werden auf dem Territorium der Russischen Föderation durchgeführt (in Bezug auf die Ausführung von Arbeiten (Erbringung von Dienstleistungen), die nicht in "Unterabsatz 1" vorgesehen sind). - "4.1" dieses Absatzes).
(in der Fassung der Bundesgesetze vom 29.12.2000 „N 166-FZ“, vom 22.07.2005 „N 119-FZ“)

1.1. Für die Zwecke dieses Kapitels wird das Gebiet der Russischen Föderation nicht als Ort des Verkaufs von Werken (Dienstleistungen) anerkannt, wenn:

1) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit „unbeweglichem Vermögen“ (mit Ausnahme von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen sowie Weltraumobjekten), die sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befinden. Solche Arbeiten (Dienstleistungen) sind insbesondere Bau, Installation, Bau und Installation, Reparatur, Restaurierung, Landschaftsgestaltung, Vermietung;

2) Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit „beweglichem Vermögen“, das sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befindet, sowie mit Luftfahrzeugen, Seeschiffen und Binnenschiffen, die sich außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation befinden. Zu solchen Arbeiten (Dienstleistungen) gehören insbesondere Installation, Montage, Be- und Verarbeitung, Instandsetzung, Wartung;

3) Dienstleistungen werden tatsächlich außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung (Ausbildung), Körperkultur, Tourismus, Erholung und Sport erbracht;

4) der Käufer von Werken (Dienstleistungen) führt keine Tätigkeiten auf dem Territorium der Russischen Föderation aus. Die Bestimmung dieses Unterabsatzes gilt für die Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen, die in „Absatz 1 Unterabsatz 4“ dieses Artikels aufgeführt sind;
Durch das Bundesgesetz Nr. 245-FZ vom 19. Juli 2011 wurde Artikel 148 Absatz 1.1 Unterabsatz 5 geändert, dessen Wirkung für Rechtsverhältnisse gilt, die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind. Siehe den Text von „Unterabsatz 5“ in der geänderten Fassung.
5) Transport (Transport) Dienstleistungen und Dienstleistungen (Arbeiten) in direktem Zusammenhang mit Transport, Transport, Chartern sind nicht in „Unterabschnitten 4.1“ und „4.2 von Abschnitt 1“ dieses Artikels aufgeführt.
(Ziffer 1.1 wurde eingeführt durch das Bundes-„Gesetz“ vom 22. Juli 2005 N 119-FZ)

2. Der Tätigkeitsort einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers, der Arten von Arbeiten (Erbringung von Arten von Dienstleistungen) ausführt, die nicht in "Unterabsätzen 1" - "4.1 von Absatz 1" dieses Artikels vorgesehen sind, ist das Gebiet der Russischen Föderation in der für den Fall, dass diese Organisation oder dieser Einzelunternehmer tatsächlich auf dem Territorium der Russischen Föderation aufgrund der staatlichen Registrierung und in Ermangelung dessen - auf der Grundlage des in den Gründungsdokumenten der Organisation angegebenen Ortes, des Verwaltungsorts, präsent ist der Organisation, der Sitz des ständigen Exekutivorgans der Organisation, der Sitz der ständigen Repräsentanz in der Russischen Föderation (wenn die von ihr erbrachte Arbeit (Dienstleistung) eine Betriebsstätte ist) oder der Wohnort eines Einzelunternehmers.
(in der Fassung des Bundesgesetzes vom 22. Juli 2005 N 119-FZ)

Für Waren wird das Gebiet der Russischen Föderation als Verkaufsort anerkannt, wenn Umstände vorliegen:

Die Waren befinden sich auf dem Territorium der Russischen Föderation und anderen Territorien unter ihrer Gerichtsbarkeit, werden nicht versandt oder transportiert

sich die Waren zum Zeitpunkt des Beginns des Versands oder Transports auf dem Gebiet der Russischen Föderation und anderen Gebieten unter ihrer Gerichtsbarkeit befinden.

Für Bauleistungen (Dienstleistungen) wird das Gebiet der Russischen Föderation als Verkaufsort anerkannt, wenn:

  1. Arbeiten (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit Immobilien (mit Ausnahme von Flugzeugen, See- und Binnenschiffen sowie Weltraumobjekten), die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden
  2. Bauleistungen (Dienstleistungen) stehen in direktem Zusammenhang mit beweglichen Sachen, Luftfahrzeugen, Seeschiffen und Binnenschiffen, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden
  3. tatsächlich werden auf dem Territorium der Russischen Föderation Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung (Ausbildung), Körperkultur, Tourismus, Erholung und Sport erbracht;
  4. Der Käufer von Werken (Dienstleistungen) ist auf dem Territorium der Russischen Föderation tätig

Die Tätigkeiten einer Organisation oder eines Einzelunternehmers, die Arbeiten ausführen (Dienstleistungen erbringen), werden auf dem Territorium der Russischen Föderation ausgeführt.

Die Steuerbemessungsgrundlage MwSt Artikel 153-162, 167 der Abgabenordnung der Russischen Föderation

Bei der Anwendung unterschiedlicher Steuersätze wird die Steuerbemessungsgrundlage für jede Art von steuerpflichtigen Gegenständen (Bauleistungen, Dienstleistungen) separat ermittelt. unterschiedliche Tarife.
Bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage werden die Einnahmen auf der Grundlage aller Einnahmen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), in bar und in Naturalien erhaltenen Eigentumsrechten einschließlich der Zahlung in Wertpapieren ermittelt.

Die Bemessungsgrundlage wird in Abhängigkeit von den Umsetzungsmerkmalen bestimmt:

1. Steuerbemessungsgrundlage für den Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen)


Der Verkäufer des Unternehmens erstellt eine konsolidierte Rechnung, die in der Spalte angegeben ist "Gesamt mit Mehrwertsteuer"

Wette von 15,25

2. Steuerbemessungsgrundlage bei Übertragung von Eigentumsrechten

Bei Abtretung einer Geldforderung aus einem Vertrag über den Verkauf von Waren (Werken, Dienstleistungen), deren Verkauf der Besteuerung unterliegt (nicht steuerfrei), oder bei Übertragung der bezeichneten Forderung auf eine andere Person aufgrund Das Gesetz bestimmt die Steuerbemessungsgrundlage für den Verkauf dieser Waren (Werke, Dienstleistungen) in der in Artikel 154 der Abgabenordnung vorgeschriebenen Weise.

Die Steuerbemessungsgrundlage bei Abtretung durch einen neuen Gläubiger, der eine Geldforderung aus einem Vertrag über den Verkauf von Gegenständen (Bauleistungen, Dienstleistungen) erhalten hat, wird als Summe der Überschüsse der vom neuen Gläubiger bei der nachfolgenden Gläubiger erzielten Einkünfte bestimmt Abtretung der Forderung oder bei Beendigung des entsprechenden Schuldverhältnisses über die Summe der Kosten des Erwerbs der Forderung.

Bei Übertragung von Eigentumsrechten durch Steuerzahler, einschließlich Beteiligter gemeinsamer Aufbau, auf der Wohngebäude oder Wohnräume, Anteile an Wohngebäude oder Wohnräume, Garagen oder Parkplätze, wird die Steuerbemessungsgrundlage als Differenz zwischen dem Wert, zu dem Eigentumsrechte übertragen werden, einschließlich Steuern, und den Kosten für den Erwerb dieser Rechte bestimmt.

Beim Erwerb einer Geldforderung von Dritten wird die Steuerbemessungsgrundlage als Überschussbetrag der vom Schuldner erhaltenen Einkünfte und (oder) bei späterer Abtretung über den Betrag der Aufwendungen für den Erwerb dieser Forderung ermittelt.

Bei der Übertragung von Rechten, die mit dem Recht zum Abschluss eines Vertrages und Mietrechten verbunden sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage gemäß Artikel 154 der Abgabenordnung bestimmt.

  1. Die Steuerbemessungsgrundlage bei Erhalt von Einkünften aus Geschäftsbesorgungsverträgen, Geschäftsbesorgungsverträgen, Provisionen (Artikel 156 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Steuerpflichtige bei Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit im Interesse einer anderen Person aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen, Provisionsverträgen, Agenturverträge bestimmen die Steuerbemessungsgrundlage als die Höhe der Einkünfte, die sie in Form von Vergütungen (alle anderen Einkünfte) bei der Erfüllung eines dieser Verträge erhalten.

In ähnlicher Weise wird die Steuerbemessungsgrundlage ermittelt, wenn der Pfandgläubiger das dem Pfandgeber gehörende nicht beanspruchte Pfandobjekt verkauft.

Geschäfte zum Verkauf von Dienstleistungen, die auf der Grundlage von Kommissionsverträgen, Kommissionsverträgen oder Geschäftsbesorgungsverträgen erbracht werden und die mit dem Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) zusammenhängen, die nicht der Besteuerung unterliegen, unterliegen nicht der Steuerbefreiung, mit Ausnahme von Geschäften:

  • die Bereitstellung von Räumlichkeiten auf dem Territorium der Russischen Föderation durch den Vermieter für akkreditierte ausländische Bürger oder Organisationen, falls die Gesetzgebung eines ausländischen Staates ein ähnliches Verfahren für Bürger der Russischen Föderation vorsieht und Russische Organisationen, oder eine solche Norm durch einen internationalen Vertrag vorgesehen ist.
  • medizinische Güter gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste;
  • Ritualdienste gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste;
  • Verkauf von Produkten des Volkskunsthandwerks (mit Ausnahme von verbrauchsteuerpflichtigen Waren), deren Muster in der von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Weise registriert werden
  1. Steuerbemessungsgrundlage für Transport und Dienstleistungen Internationale Kommunikation (Artikel 157 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Bei der Beförderung (mit Ausnahme des Vorortverkehrs) von Passagieren, Gepäck, Fracht, Frachtgepäck oder Post im Eisenbahn-, Straßen-, Luft-, See- oder Flussverkehr wird die Steuerbemessungsgrundlage als Transportkosten (ohne Steuern) ermittelt.

Beim Verkauf von Reisedokumenten zu ermäßigten Sätzen wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage dieser ermäßigten Sätze berechnet.

Diese Bestimmungen gelten nicht für die Beförderung von Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, See-, Fluss-, Schienen- oder Straßenverkehr im Nahverkehr, sofern die Beförderung durch erfolgt Einheitliche Tarife bei der Erbringung anerkannter Leistungen, sowie für Beförderungen, die durch Staatsverträge (Abkommen) vorgesehen sind.

Beim Verkauf internationaler Kommunikationsdienste werden bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage die Beträge nicht berücksichtigt, die Kommunikationsorganisationen aus dem Verkauf dieser Dienste an ausländische Käufer erhalten.

  1. Die Steuerbemessungsgrundlage beim Verkauf eines Unternehmens als Immobilienkomplex (Artikel 158 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Die Steuerbemessungsgrundlage wird für jede Art von Unternehmensvermögen separat ermittelt.

Wenn der Preis, zu dem das Unternehmen verkauft wird, darunter liegt Buchwert von verkauften Immobilien wird ein Korrekturfaktor angewendet, der sich aus dem Verhältnis des Verkaufspreises des Unternehmens zum Buchwert der Immobilie ergibt.

Wenn der Preis, zu dem das Unternehmen verkauft wurde, höher ist als der Buchwert der verkauften Immobilie, wird ein Anpassungsfaktor angewendet, der wie folgt berechnet wird: das Verhältnis des Verkaufspreises des Unternehmens, vermindert um den Buchwert Accounts erhaltbar(Und für die Kosten wertvolle Papiere, sofern keine Neubewertungsentscheidung getroffen wird), auf den Buchwert der verkauften Immobilie, vermindert um den Buchwert der Forderungen (und um den Wert der Wertpapiere, sofern keine Neubewertungsentscheidung getroffen wird). In diesem Fall wird der Anpassungsfaktor auf die Höhe der Forderungen (und den Wert der Wertpapiere) nicht angewendet.

Der Preis jeder Art von Immobilie entspricht dem Produkt aus ihrem Buchwert und dem Anpassungsfaktor.

Der Verkäufer des Unternehmens erstellt eine konsolidierte Rechnung, die in der Spalte angegeben ist "Gesamt mit Mehrwertsteuer" der Preis, zu dem das Unternehmen verkauft wird. Dabei werden alle Vermögensarten, der Forderungsbetrag, der Wertpapierwert und sonstige Positionen des Bilanzaktivums eigenständigen Positionen zugeordnet. Der Sammelrechnung ist ein Inventarverzeichnis beigefügt.

In der konsolidierten Rechnung wird der Preis jeder Art von Immobilie gleich dem Produkt aus ihrem Buchwert und dem Anpassungsfaktor genommen. Für jede Art von Immobilie, deren Verkauf besteuert wird, geben die Spalten „MwSt.-Satz“ und „MwSt.-Betrag“ die geschätzte Steuer an Wette von 15,25 Prozent und der ermittelte Steuerbetrag entsprechend dem errechneten Steuersatz zu einem Satz von 15,25 Prozent als Prozentsatz der Steuerbemessungsgrundlage.

  1. Die Steuerbemessungsgrundlage für die Überlassung von Gegenständen (Bauleistungen, Dienstleistungen) für den Eigenbedarf (Artikel 159 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Wenn ein Steuerzahler Gegenstände (Bauleistungen, Dienstleistungen) für seinen eigenen Bedarf überträgt, deren Kosten nicht abzugsfähig sind, wird bei der Berechnung der Körperschaftsteuer die Steuerbemessungsgrundlage als die Kosten dieser Gegenstände (Bauleistungen, Dienstleistungen) bestimmt, die auf der Grundlage der berechnet werden Verkaufspreise für identische Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) in Kraft im vorherigen Steuerzeitraum, und in deren Abwesenheit - basierend auf Marktpreisen, unter Berücksichtigung von Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren) und ohne darin enthaltene Steuern.

Bei der Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten für den Eigenverbrauch wird die Steuerbemessungsgrundlage als die Kosten der durchgeführten Arbeiten bestimmt, die auf der Grundlage aller tatsächlichen Kosten ihrer Durchführung berechnet werden, einschließlich der Kosten der reorganisierten (reorganisierten) Organisation.

  1. Die Steuerbemessungsgrundlage für die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation (Artikel 160 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation und andere ihrer Hoheitsgewalt unterstehende Gebiete wird die Steuerbemessungsgrundlage ermittelt als Summe aus:

  • der Zollwert dieser Waren;
  • zu zahlender Zoll;
  • zahlbare Verbrauchsteuern (auf verbrauchsteuerpflichtige Waren).

Bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus der Veredelung von Waren in das Zollgebiet, die zuvor zur Veredelung außerhalb des Zollgebiets gemäß dem Zollregime ausgeführt wurden, wird die Steuerbemessungsgrundlage durch die Kosten dieser Veredelung bestimmt.

Die Steuerbemessungsgrundlage wird ermittelt separat für jede Produktgruppe unter einem Namen, Typ und einer Marke, die in das Zollgebiet der Russischen Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit eingeführt werden.

Enthält eine Sendung eingeführter Waren sowohl verbrauchsteuerpflichtige Waren als auch nicht verbrauchsteuerpflichtige Waren, wird die Steuerbemessungsgrundlage für jede Gruppe dieser Waren gesondert ermittelt. In ähnlicher Weise wird die Steuerbemessungsgrundlage ermittelt, wenn die Sendung eingeführter Waren Veredelungserzeugnisse von Waren enthält, die zuvor aus dem Zollgebiet zur Veredelung außerhalb des Zollgebiets ausgeführt wurden.

  1. Steuerbemessungsgrundlage bestimmt durch Steueragenten (Artikel 161 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Beim Verkauf von Waren (Werken, Dienstleistungen), deren Verkaufsort das Gebiet der Russischen Föderation ist, durch Steuerzahler - ausländische Personen, die nicht bei den Steuerbehörden registriert sind, wird die Steuerbemessungsgrundlage als die Höhe der Einnahmen aus Verkäufen bestimmt, unter Berücksichtigung der Steuer. Die Steuerbemessungsgrundlage wird für jeden Verkaufsvorgang separat ermittelt.

Diese Bemessungsgrundlage wird ermittelt Steueragenten- Organisationen und Einzelunternehmer, die bei den Steuerbehörden registriert sind und Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) von ausländischen Personen auf dem Gebiet der Russischen Föderation kaufen.

Steueragenten sind verpflichtet, den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag zu berechnen, vom Steuerzahler einzubehalten und an den Haushalt abzuführen unabhängig davon, ob sie die Pflichten des Steuerzahlers in Bezug auf die Berechnung und Zahlung der Steuer erfüllen.

Bei Bereitstellung auf dem Territorium der Russischen Föderation durch staatliche Behörden und Verwaltungen, Organe Kommunalverwaltung zu vermieten Bundeseigentum, Eigentum der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation und kommunales Eigentum wird die Steuerbemessungsgrundlage als Summe bestimmt Miete für jedes vermietete Objekt gesondert steuerpflichtig. In diesem Fall werden Mieter der genannten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt. Diese Personen sind verpflichtet, die an den Vermieter gezahlten Einkünfte zu berechnen, einzubehalten und den entsprechenden Steuerbetrag an das Budget abzuführen. (in der Fassung vom 21.11.2011 N 330-FZ)

Beim Verkauf (Übertragung) auf dem Territorium der Russischen Föderation Staatseigentum , nicht zugeordnet staatliche Unternehmen und Institutionen, die die Staatskasse der Russischen Föderation, die Staatskasse der Republik innerhalb der Russischen Föderation, die Staatskasse des Territoriums, der Region, der Stadt bilden föderale Bedeutung, autonome Region, autonomer Bezirk sowie kommunales Eigentum, das nicht kommunalen Unternehmen und Institutionen zugeordnet ist und die kommunale Schatzkammer der entsprechenden städtischen, ländlichen oder anderen Siedlung bildet Gemeinde, wird die Steuerbemessungsgrundlage als die Höhe der Einkünfte aus dem Verkauf (der Übertragung) dieser Immobilie einschließlich Steuern bestimmt.

In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage für jeden Vorgang des Verkaufs (der Übertragung) des genannten Grundstücks separat ermittelt. In diesem Fall werden die Käufer (Empfänger) der genannten Immobilie als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme von Einzelpersonen die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach Berechnungsmethode zu berechnen, vom gezahlten Einkommen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen.

Beim Verkauf von beschlagnahmtem Eigentum auf dem Territorium der Russischen Föderation, herrenlose Kostbarkeiten, Kostbarkeiten und erworbene Kostbarkeiten sowie Kostbarkeiten, die durch Erbrecht auf den Staat übergegangen sind, wird die Bemessungsgrundlage ermittelt Marktpreis realisierbares Eigentum (Werte), einschließlich Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren). In diesem Fall werden Körperschaften, Organisationen oder Organisationen als Steuerbevollmächtigte anerkannt. einzelne Unternehmer berechtigt, die besagte Immobilie zu verkaufen.

Beim Verkauf von Eigentum und (oder) Eigentumsrechten von Schuldnern auf dem Territorium der Russischen Föderation für bankrott erklärt wird, wird die Steuerbemessungsgrundlage als die Höhe der Einkünfte aus dem Verkauf dieser Immobilie bestimmt, wobei die Steuer für jeden Vorgang für den Verkauf dieser Immobilie separat berücksichtigt wird. Käufer der genannten Grundstücke und (oder) Grundstücksrechte werden als Steuerbevollmächtigte anerkannt, mit Ausnahme von natürlichen Personen, die keine Einzelunternehmer sind. Diese Personen sind verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag nach Berechnungsmethode zu berechnen, vom gezahlten Einkommen einzubehalten und an den Haushalt abzuführen.

Beim Verkauf von Waren, Übertragung von Eigentumsrechten, Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen auf dem Territorium der Russischen Föderation durch ausländische Personen nicht bei den Steuerbehörden als Steuerzahler registriert, Steuerbevollmächtigte werden als bei den Steuerbehörden registrierte Organisationen und tätige Einzelunternehmer anerkannt unternehmerische Tätigkeit bei Teilnahme an Vergleichen aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen, Kommissionsverträgen oder Geschäftsbesorgungsverträgen mit den angegebenen ausländischen Personen. In diesem Fall wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steueragenten als Kosten für solche Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) und Eigentumsrechte unter Berücksichtigung der Verbrauchsteuern (für verbrauchsteuerpflichtige Waren) und ohne Einbeziehung des Steuerbetrags in sie festgelegt.

Wenn innerhalb von 45 Kalendertage Da das Schiff seit der Eigentumsübertragung vom Steuerzahler auf den Kunden nicht im russischen internationalen Schiffsregister eingetragen ist, wird die Steuerbemessungsgrundlage vom Steueragenten als der Preis festgelegt, zu dem dieses Schiff an den Kunden verkauft wurde , mit Steuern. In diesem Fall ist der Steueragent die Person, die nach 45 Kalendertagen ab dem Datum der Eigentumsübertragung Eigentümer des Wasserfahrzeugs ist. Steuerberater ist verpflichtet, den entsprechenden Steuerbetrag in Höhe von 18 % zu berechnen und an den Haushalt abzuführen.

  1. Die Steuerbemessungsgrundlage unter Berücksichtigung der Beträge im Zusammenhang mit der Abrechnung von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) (Artikel 162 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Die Bemessungsgrundlage erhöht sich um die Beträge:

  • erhalten für Waren (Werke, Dienstleistungen), die in Form von verkauft werden finanzielle Unterstützung, zur Auffüllung von Zweckfonds durch Erhöhung des Einkommens oder anderweitig im Zusammenhang mit der Zahlung für verkaufte Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen);
  • erhalten in Form von Zinsen (Discount) auf erhaltene Schuldverschreibungen und Schuldscheine, Zinsen auf Warenkredit in dem Teil, der den Zinsbetrag übersteigt, der gemäß den Refinanzierungssätzen der Zentralbank der Russischen Föderation berechnet wird, die in den Zeiträumen gelten, für die Zinsen berechnet werden;
  • Erhaltene Versicherungsleistungen aus Versicherungsverträgen des Risikos der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Gegenpartei des versicherten Gläubigers, wenn die versicherten vertraglichen Verpflichtungen die Lieferung von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) durch den Versicherten vorsehen, deren Verkauf ist als Besteuerungsgegenstand anerkannt, mit Ausnahme des Verkaufs von Waren, die im Zollverfahren für die Ausfuhr ausgeführt werden, sowie von Waren, die in das Zollverfahren einer Freizollzone überführt werden;

Diese Bestimmungen gelten nicht für Transaktionen zum Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), die nicht der Besteuerung unterliegen (steuerbefreit), sowie für Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), deren Verkaufsort nicht das Hoheitsgebiet ist der Russischen Föderation.

Nicht in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten Geldmittel erhalten von Verwaltungsorganisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbau, Wohnungsbau oder anderen spezialisierten Verbrauchergenossenschaften, die für die hausinterne Wartung verantwortlich sind Engineering-Systeme, mit deren Verwendung bereitgestellt werden Versorgungsunternehmen, um eine Rücklage für den Strom zu bilden und Überholung Allgemeingut in einem Mehrfamilienhaus.

  1. Steuerbemessungsgrundlage bei Umstrukturierung von Organisationen (Artikel 163 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Reorganisierte Organisation - eine Organisation, deren Reorganisation in Form einer Ausgliederung bis zum Abschluss ihrer Reorganisation durchgeführt wird (bis zum Datum der staatlichen Registrierung der letzten der neu entstandenen Organisationen).

1. Umstrukturierungen in Form von Trennungen(Artikel 162.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation)

Für eine reorganisierte (reorganisierte) Organisation werden die Steuerbeträge, die von ihr aus den Beträgen der Vorauszahlungen oder sonstigen Zahlungen für die bevorstehenden Lieferungen von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), die auf dem Gebiet der Russischen Föderation verkauft werden, berechnet und gezahlt, gegebenenfalls abgezogen der Schuldübernahme bei Umstrukturierung an den Rechtsnachfolger (Nachfolger) für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Übertragung von Eigentumsrechten. Abzüge erfolgen in voller Höhe nach Übergang der Forderung auf den Rechtsnachfolger (Nachfolger).

Die Steuerbemessungsgrundlage des Rechtsnachfolgers (der Rechtsnachfolger) erhöht sich um die Beträge der Vorauszahlungen oder sonstigen Zahlungen auf die bevorstehenden Lieferungen von Gegenständen (Bauleistungen, Dienstleistungen), die in der Reihenfolge der Rechtsnachfolge von der umstrukturierten (sanierten) Organisation erhalten und mit dem Rechtsnachfolger verrechnet werden (Nachfolger).


2022
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