03.06.2020

Ökonomische Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung. Das Konzept und die Zusammensetzung der wirtschaftlichen Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung


Die wirtschaftliche Grundlage der Kommunalverwaltung ist Voraussetzung Realität und Wirksamkeit kommunaler Aktivitäten. Die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung wird durch eine Reihe von Rechtsnormen festgelegt, die die Beziehungen im Zusammenhang mit der Bildung und Nutzung des kommunalen Eigentums und der kommunalen Haushaltsmittel im Interesse der Bevölkerung der Gemeinden regeln.

Unter Sicherung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung dient die wirtschaftliche Grundlage der Befriedigung der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung der Gemeinde und der Weiterentwicklung der Gemeinde selbst. Gleichzeitig wirkt sich die Stärkung und Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung aus ökonomische Situation das Land als Ganzes. Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Kommunen durch die Wirtschaftslage des Landes bestimmt.

Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung legt die allgemeinen Grundsätze der wirtschaftlichen und Steuerpolitik Länder in Bezug auf Organe der kommunalen Selbstverwaltung, die die Unabhängigkeit der kommunalen Selbstverwaltung im Rahmen einer national umgesetzten gewährleisten sollen Wirtschaftspolitik.

Die Verfassung der Russischen Föderation bestimmt die wirtschaftlichen Bedingungen der kommunalen Selbstverwaltung, vor allem durch die Anerkennung und den gleichen Schutz des kommunalen Eigentums neben anderen Eigentumsformen (Artikel 8); das Recht der lokalen Regierungen, unabhängig zu verwalten kommunales Eigentum(Artikel 132).

Gemeindeeigentum nach Art. 215 Bürgerliches Gesetzbuch Russische Föderation anerkannt als Eigentum durch das Eigentumsrecht von städtischen und ländlichen Siedlungen sowie anderen Gemeinden. Die Verwaltung des kommunalen Eigentums wird von den lokalen Regierungen durchgeführt, was sie nicht zu Eigentümern des kommunalen Eigentums macht.

Die normative gesetzliche Regelung der wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung auf Bundesebene erfolgt durch das Bundesgesetz „Über allgemeine Grundsätze Organisationen der lokalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“, das Steuergesetzbuch, das Haushaltsgesetzbuch und andere föderale Gesetze.

Das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ definiert die Bestandteile der wirtschaftlichen Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung, die Zusammensetzung des kommunalen Eigentums, das Verfahren für den Besitz, die Nutzung und die Veräußerung des kommunalen Eigentums , das Verfahren für die Bildung und Verwendung von kommunalen Haushaltsmitteln, die Verantwortung von Organen und Beamten der kommunalen Selbstverwaltung für die rechtswidrige Verwendung von Haushaltsmitteln der Gemeinden.

Die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung sind Vermögen im kommunalen Eigentum, Mittel der kommunalen Haushalte sowie Eigentumsrechte der Gemeinden.

Gemäß dem genannten Bundesgesetz können Gemeinden Eigentümer sein von:

- Eigentum, das zur Lösung der Probleme von lokaler Bedeutung von Gemeinden verschiedener Art bestimmt ist, die durch das Bundesgesetz festgelegt wurden;

- Eigentum, das für die Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse bestimmt ist, die an lokale Regierungen übertragen werden, in Fällen, die durch Bundesgesetze und Gesetze der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation festgelegt sind;

- Vermögen, das dazu bestimmt ist, die Tätigkeit der Kommunalverwaltungen und Kommunalbeamten, Kommunalbediensteten, Bediensteten kommunaler Unternehmen und Institutionen gemäß den ordnungsrechtlichen Gesetzen des Vertretungsorgans der Gemeinde sicherzustellen.

In Fällen, in denen kommunale Körperschaften das Recht haben, Eigentum zu besitzen, das nicht in der obigen Liste enthalten ist, verpflichtet das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ das besagte Eigentum neu zu profilieren (Änderung Zweck des Grundstücks) oder veräußert werden. Das Verfahren und die Bedingungen für die Veräußerung dieses Eigentums werden festgelegt Bundesgesetz.

Die Merkmale der Entstehung, Ausübung und Beendigung des kommunalen Eigentumsrechts sowie das Verfahren zur Abrechnung des kommunalen Eigentums werden durch Bundesgesetz festgelegt.

Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung im Namen der Gemeinde besitzen, nutzen und verfügen über kommunales Eigentum in Übereinstimmung mit der Verfassung der Russischen Föderation, den föderalen Gesetzen und den in Übereinstimmung mit ihnen erlassenen Verordnungsgesetzen der Organe der örtlichen Selbstverwaltung.

Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung haben das Recht, kommunales Eigentum zur vorübergehenden oder dauerhaften Nutzung durch physische und Rechtspersonen, staatliche Behörden der Russischen Föderation, staatliche Behörden eines Subjekts der Russischen Föderation und lokale Regierungsbehörden anderer Gemeinden, veräußern, andere Transaktionen in Übereinstimmung mit föderalen Gesetzen durchführen.

Das Verfahren und die Bedingungen für die Privatisierung des kommunalen Eigentums werden durch die Verordnungsgesetze der Kommunalverwaltungen gemäß den Bundesgesetzen bestimmt.

Einnahmen aus der Nutzung und Privatisierung kommunalen Eigentums gehen zu lokale Budgets.

Lokale Selbstverwaltungsorgane können kommunale Unternehmen und Institutionen gründen und sich an der Gründung beteiligen Wirtschaftsunternehmen, einschließlich interkommunaler, die für die Ausübung von Befugnissen zur Lösung von Fragen von lokaler Bedeutung erforderlich sind.

Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung legen die Ziele, Bedingungen und Verfahren für die Tätigkeit der kommunalen Unternehmen und Einrichtungen fest, genehmigen ihre Satzungen, ernennen und entlassen die Leiter dieser Unternehmen und Einrichtungen, hören Berichte über ihre Tätigkeit in der durch die Satzung vorgeschriebenen Weise Gemeinde.

Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung haften im Auftrag der kommunalen Bildung subsidiär für die Aufgaben der kommunalen Einrichtungen und sorgen für deren Erfüllung in der durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise.

Jeder Gemeinde Es hat eigenes Budget(lokales Budget). Gemeindehaushalt- eine Form der Bildung und Ausgabe von Mitteln zur Sicherstellung der den Subjekten der Selbstverwaltung zugewiesenen Aufgaben und Funktionen.

Die Bildung, Genehmigung, Ausführung des lokalen Budgets und die Kontrolle über seine Ausführung werden von den lokalen Regierungen unabhängig in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Bundesgesetzes „Über die allgemeinen Organisationsprinzipien der lokalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ durchgeführt. das Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation sowie die in Übereinstimmung mit ihnen erlassenen Gesetze der Subjekte der Russischen Föderation.

Lokale Haushalte sehen gesondert Einnahmen vor, die der Ausübung der Befugnisse der lokalen Regierungen zur Lösung von Problemen von lokaler Bedeutung dienen, sowie Subventionen, die bereitgestellt werden, um die Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse durch die lokalen Regierungen sicherzustellen, die ihnen durch Bundesgesetze und Gesetze der konstituierenden Einheiten übertragen wurden der Russischen Föderation, sowie auf Kosten dieser Einnahmen und Subventionen entsprechende Ausgaben der lokalen Budgets durchgeführt.

Der Entwurf des Gemeindehaushalts, der Beschluss über die Genehmigung des Gemeindehaushalts, der Jahresbericht über seine Ausführung, die vierteljährliche Information über den Stand der Ausführung des Gemeindehaushalts und die Zahl der Gemeindebediensteten der Organe der Gemeindeselbstverwaltung, der Bediensteten der Gemeindeeinrichtungen, mit Angabe der tatsächlichen Kosten ihres finanziellen Unterhalts, unterliegen der amtlichen Veröffentlichung.

Die Ausgaben der kommunalen Haushalte erfolgen gemäß den Ausgder Gemeinden.

In nicht subventionierten Gemeinden legen die Organe der kommunalen Selbstverwaltung unabhängig die Höhe und die Bedingungen der Vergütung der Abgeordneten, der Mitglieder der gewählten Organe der kommunalen Selbstverwaltung, der gewählten Beamten der kommunalen Selbstverwaltung, die ihre Befugnisse auf Dauer ausüben, der kommunalen Angestellten, Beschäftigte kommunaler Unternehmen und Institutionen, legen kommunale soziale Mindeststandards und andere Standards für die Verwendung lokaler Budgets für Angelegenheiten von lokaler Bedeutung fest. In geförderten Kommunen werden diese Standards nach den Randstandards bestimmt, gesetzlich Gegenstand der Russischen Föderation.

Haushaltsausgaben von Gemeindebezirken, in denen die Bildung von Gemeindevertretungen nicht durch direkte Wahlen, sondern durch die Entsendung von Abgeordneten von Vertretungskörperschaften und Kreisvorstehern zur Lösung von Fragen von örtlicher Bedeutung von interdisziplinärer Bedeutung erfolgt. kommunaler Natur, werden im Rahmen und auf Kosten von Subventionen durchgeführt, die aus Budgets von Siedlungen, die Teil eines Gemeindebezirks sind, in der durch das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ vorgeschriebenen Weise gewährt werden. .

Das Verfahren für die Ausführung lokaler Haushaltsausgaben für die Ausführung bestimmter staatlicher Befugnisse, die den lokalen Regierungen durch Bundesgesetze und Gesetze der Teileinheiten der Russischen Föderation übertragen wurden, wird von den föderalen Staatsbehörden und den Staatsbehörden der Teileinheiten der Russischen Föderation festgelegt Föderation bzw.

Organe der örtlichen Selbstverwaltung und von ihnen ermächtigte kommunale Einrichtungen können als Kunden für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lösung von Angelegenheiten von lokaler Bedeutung und der Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse auf Kosten der Kommunen auftreten Budget. Die Vergabe des spezifizierten kommunalen Auftrags erfolgt auf Wettbewerbsbasis, außer in den Fällen, in denen die Vergabe des kommunalen Auftrags durch Einholung von Preisangeboten für Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen erfolgt oder in Fällen, in denen Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen gekauft werden von einem einzigen Vertragspartner.

Das Verfahren für die Bildung, Platzierung, Ausführung und Kontrolle der Ausführung einer kommunalen Anordnung wird durch die Satzung der Gemeinde und die ordnungsrechtlichen Gesetze der Kommunalverwaltungen gemäß den Bundesgesetzen und anderen ordnungsrechtlichen Gesetzen der Russischen Föderation festgelegt.

Das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ teilt die Einnahmen der kommunalen Haushalte in ihre eigenen Einnahmen und Subventionen für die Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse auf.

Die Einnahmen aus dem lokalen Haushalt umfassen:

1) Mittel zur Selbstbesteuerung der Bürger; 2) Einnahmen aus lokalen Steuern und Gebühren; 3) Einkommen aus regionale Steuern und Gebühren gemäß; 4) Einkommen aus Bundessteuern und Gebühren; 5) unentgeltliche Transfers aus den Haushalten anderer Ebenen, einschließlich Zuschüsse zum Ausgleich Budgetsicherheit Kommunen und andere Mittel finanzielle Unterstützung aus den Budgets anderer Ebenen und anderen unentgeltlichen Transfers; 6) Einkünfte aus Immobilien im kommunalen Eigentum; 7) ein Teil des Gewinns der kommunalen Unternehmen, der nach der Zahlung von Steuern und Gebühren und anderen obligatorischen Zahlungen in den durch die Verordnungsgesetze der Vertretungsorgane der Gemeinde festgelegten Beträgen übrig bleibt, und ein Teil der Einnahmen aus der Versorgung der Kommunalverwaltungen und kommunale Einrichtungen bezahlte Dienste verbleibend nach Zahlung von Steuern und Gebühren; 8) Bußgelder, deren Festsetzung gemäß Bundesgesetz in die Zuständigkeit der örtlichen Selbstverwaltungen fällt; 9) freiwillige Spenden; 10) andere Einnahmen in Übereinstimmung mit Bundesgesetzen, Gesetzen der Subjekte der Russischen Föderation und Entscheidungen lokaler Regierungen.

Die Zusammensetzung der Eigeneinnahmen der Haushalte der Gemeindebezirke, bei denen die Bildung der Vertretungsorgane der Gemeindebezirke durch entsendende Abgeordnete der Vertretungsorgane und in die Zusammensetzung einbezogene Siedlungsvorsteher erfolgt, umfasst die aus den Haushalten der Siedlungen gewährten Subventionen sind Teil des Gemeindebezirks zur Lösung von Fragen von kommunaler Bedeutung mit übergemeindlichem Charakter.

Die Höhe dieser Subventionen wird von der Vertretung der kommunalen Selbstverwaltung des Gemeindebezirks nach einem Standard für alle Siedlungen, die Teil dieses Gemeindebezirks sind, pro Einwohner oder Verbraucher von Haushaltsleistungen der entsprechenden Gemeinde festgelegt.

Die Zusammensetzung der Eigeneinnahmen der kommunalen Haushalte kann durch Bundesgesetz nur im Falle einer Änderung der durch das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Organisationsprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ festgelegten Liste der Fragen von lokaler Bedeutung geändert werden ” und (oder) eine Änderung des Steuer- und Gebührensystems der Russischen Föderation.

Lokale Steuern und Gebühren - Steuern und Gebühren, die von den lokalen Regierungen festgelegt werden.

Die Liste der lokalen Steuern und Gebühren und die Befugnisse der lokalen Regierungen, diese festzulegen, zu ändern und aufzuheben, sind in der Abgabenordnung festgelegt. Das Verfahren für die Übertragung von Einnahmen aus kommunalen Steuern und Gebühren an die Haushalte von Siedlungen, die Teil eines Gemeindebezirks sind, vorbehaltlich der Übertragung gemäß den Gesetzen an die Haushalte von Gemeindebezirken, wird durch das Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze von Organisation der lokalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“.

Einnahmen aus regionalen Steuern und Abgaben werden den kommunalen Haushalten entsprechend gutgeschrieben Steuersätze, die durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation gemäß den Anforderungen des Bundesgesetzes „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ und Budgetcode.

Die Einnahmen aus Steuern und Abgaben des Bundes werden den kommunalen Haushalten nach den durch die Haushaltsordnung festgelegten, für alle Siedlungen und Gemeindebezirke einheitlichen Abzugsmaßstäben auf Dauer und Dauer gutgeschrieben.

Das Föderale Gesetz „Über die allgemeinen Organisationsprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ sieht Verfahren zur Angleichung der Höhe der Haushaltsausstattung der Gemeinden vor.

Die Nivellierung des Niveaus der Haushaltssicherheit der Siedlungen erfolgt durch die Bereitstellung von Zuschüssen aus dem Haushalt der im Rahmen der Ausgaben gebildeten konstituierenden Einheit der Russischen Föderation Regionalfonds finanzielle Unterstützung der Siedlungen und regionale Fonds der finanziellen Unterstützung der Siedlungen, die im Rahmen der Ausgaben der Haushalte der Gemeindebezirke gebildet werden. Das Verfahren zur Bildung regionaler Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen und zur Bereitstellung von Subventionen aus diesen Fonds ist im Bundesgesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ und im Haushaltsgesetzbuch festgelegt. Das Verfahren zur Bildung regionaler Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen und zur Bereitstellung von Subventionen aus diesen Fonds wird durch das Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs festgelegt.

Der Ausgleich der Haushaltssicherheit der kreisfreien Städte (kreisfreien Städte) erfolgt durch die Gewährung von Zuschüssen aus regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung der kreisfreien Städte (kreisfreien Städte).

Das Verfahren für die Bildung regionaler Fonds zur finanziellen Unterstützung von Stadtbezirken (Stadtbezirken) und die Bereitstellung von Subventionen aus diesen werden durch das Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation festgelegt Föderation

Die Bundesgesetzgebung sieht die Gewährung sonstiger finanzieller Hilfen vor.

In Übereinstimmung mit dem Föderalen Gesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ kann ein Fonds als Teil der Haushaltsausgaben einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation gebildet werden kommunale Entwicklung um den lokalen Haushalten Zuschüsse für die Eigenkapitalfinanzierung zu gewähren Investitionsprogramme und Projekte zur Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur von Kommunen.

Die Auswahl der Investitionsprogramme und -projekte sowie der Gemeinden, denen diese Subventionen gewährt werden, erfolgt gemäß dem durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation festgelegten Verfahren gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation Russische Föderation.

Die Verteilung von Subventionen aus dem kommunalen Entwicklungsfonds zwischen Gemeinden wird durch das Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation über den Haushalt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation für die nächste genehmigt Geschäftsjahr.

Um Zuschüsse zu den Haushalten der Gemeinden für die Beteiligungsfinanzierung von vorrangigen sozial bedeutsamen Ausgaben der Haushalte der Gemeinden bereitzustellen, kann ein Kofinanzierungsfonds als Teil der Haushaltsausgaben einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation gebildet werden. Sozialausgaben.

Der Zweck, die Bedingungen für die Gewährung und die Verwendung dieser Subventionen werden durch das Recht des Subjekts der Russischen Föderation festgelegt.

Die Auswahl der Kommunen, denen diese Subventionen gewährt werden, und die Verteilung dieser Subventionen zwischen den Kommunen erfolgen nach einer einzigen Methode, die von den Gesetzen der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation genehmigt wurde Russische Föderation.

In Fällen und in der durch Bundesgesetze und die Gesetze eines Teilstaats der Russischen Föderation vorgesehenen Weise können den Haushalten der Gemeinden andere Finanzhilfen gewährt werden Bundeshaushalt und Budgets der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation in den im Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Formen.

Unabhängig davon sollten lokale Budgets berücksichtigt werden Subventionen- Überweisungen aus regionalen Ausgleichsfonds, die für die Umsetzung bestimmter staatlicher Befugnisse durch lokale Regierungen vorgesehen sind. Der angegebene Fonds wird auf Kosten von Subventionen aus gebildet Bundesfonds Ausgleichszahlungen für die Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse durch lokale Selbstverwaltungsorgane, die ihnen durch Bundesgesetze übertragen wurden, und sonstige Haushaltseinnahmen eines Teilstaats der Russischen Föderation in der Höhe, die für die Ausübung bestimmter staatlicher Gewalten durch lokale Selbstverwaltungsorgane erforderlich ist sie durch die Gesetze der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation.

Kommunen haben ein Anziehungsrecht geliehene Mittel, einschließlich durch die Ausgabe von kommunalen Wertpapieren, in der von der Vertretungsbehörde der kommunalen Selbstverwaltung gemäß den Anforderungen der Bundesgesetze und anderer ordnungsrechtlicher Vorschriften der föderalen Regierungsorgane festgelegten Weise.

Die Merkmale der Bildung des Einnahmenteils des Gemeindehaushalts im allgemeinen Fall werden durch die Art der Gemeinde und davon bestimmt, ob die Gemeinde subventioniert oder nicht subventioniert ist.

Die Merkmale der Bildung der Ausgabenseite der kommunalen Haushalte werden bestimmt durch: die Grundsätze der Bildung der Ausgabenseite der kommunalen Haushalte in Abhängigkeit davon, ob die Gemeinde finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen erhält; Systeme sogenannter „negativer Überweisungen“; das Verfahren zur Bildung und Ausführung kommunaler Haushalte mit Einführung einer vorläufigen Finanzverwaltung.

Zum ersten Mal führte die Gesetzgebung eine besondere Regelung für die Umverteilung von Finanzströmen zwischen den Ebenen ein Budgetsystem- Übertragung von Mitteln von einer niedrigeren Ebene auf eine höhere Ebene des Haushaltssystems.

Nach dem Haushaltsgesetzbuch sind zwischenstaatliche Mittelübertragungen Haushaltsmittel ein Budget des Haushaltssystems der Russischen Föderation, übertragen auf ein anderes Budget des Haushaltssystems der Russischen Föderation. Unter negative Überweisungen bezieht sich auf die Übertragung von Haushaltsmitteln von einem niedrigeren Budget in ein höheres Budget.

Die Gesetzgebung führte die folgenden negativen Überweisungen ein:

1) Subventionen, die aus den Haushalten der Siedlungen an den Haushalt des Gemeindebezirks für die Lösung von Fragen von lokaler Bedeutung mit interkommunalem Charakter übertragen werden, falls ein Vertretungsorgan des Gemeindebezirks durch entsandte Abgeordnete und Leiter von Siedlungen gebildet wird, die Teil davon sind der Gemeindebezirk;

2) Subventionen, die aus den Haushalten nicht subventionierter Siedlungen an regionale Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen übertragen werden, und Subventionen, die aus den Budgets nicht subventionierter Gemeindebezirke (kreisfreie Städte) an regionale Fonds zur finanziellen Unterstützung von Gemeindebezirken (kreisfreie Städte) übertragen werden ;

3) Subventionen, die aus den Haushalten der Siedlungen in den Haushalt des Gemeindebezirks übertragen werden, wenn aufgrund von Vereinbarungen ein Teil der Befugnisse der Organe der kommunalen Selbstverwaltung der Siedlungen auf die Organe der lokalen Selbstverwaltung des Gemeindebezirks übertragen werden.

Subventionen aus den Haushalten der Siedlungen an den Haushalt des Stadtbezirks zur Lösung von Fragen von lokaler Bedeutung mit interkommunalem Charakter werden unbedingt übertragen. Wenn eine Siedlung Subventionen nicht überweist, haben die Organe der örtlichen Selbstverwaltung des Gemeindebezirks das Recht, diese Mittel zwangsweise aus dem Haushalt der Siedlung abzuziehen, wodurch die Steuereinnahmen für den Haushalt der Siedlung gekürzt werden.

Indikatoren finanzielle Aktivitäten Organe der lokalen Selbstverwaltung, kommunale Unternehmen und Organisationen unterliegen der Registrierung durch staatliche Statistikbehörden in zu gegebener Zeit.

Die finanzielle und wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung ist das kommunale Eigentum, das in Staatseigentum und an die Verwaltung der lokalen Regierungen, des lokalen Budgets und anderer lokaler finanzieller und anderer Ressourcen übertragen, die im Interesse der Bevölkerung der Gemeinden gebildet und verwendet werden.

Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung sieht in Art. 9 die folgenden allgemeinen Grundsätze der finanziellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Kommunalverwaltungen:

Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung haben im Rahmen der nationalen Wirtschaftspolitik das Recht auf ausreichende eigene Finanzmittel, über die sie in Ausübung ihrer Aufgaben frei verfügen können;

Die finanzielle Ausstattung der Organe der kommunalen Selbstverwaltung muss den ihnen durch die Verfassung oder das Gesetz übertragenen Befugnissen entsprechen;

Zumindest ein Teil finanzielle Resourcen die Organe der örtlichen Selbstverwaltung sollten aus den örtlichen Gebühren und Steuern gebildet werden, deren Höhe die Organe der örtlichen Selbstverwaltung innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen festzusetzen berechtigt sind;

Die Finanzsysteme, auf denen die Mittel der Kommunalverwaltungen beruhen, sollten ausreichend vielfältig und flexibel sein, um soweit wie möglich Änderungen der Kosten zu folgen, die sich aus der Ausübung der Zuständigkeit der Kommunalbehörden ergeben;

Schutz der Schwächeren in finanziell Kommunalverwaltungen verlangen Finanzausgleichsverfahren oder gleichwertige Maßnahmen, um die Auswirkungen einer ungleichmäßigen Verteilung potenzieller Finanzierungsquellen der Kommunalverwaltung und ihrer Kosten zu korrigieren;

Abstimmung des Verfahrens zur Bereitstellung umverteilter Mittel mit den Kommunalverwaltungen;

Zuweisung von Subventionen an die Kommunalverwaltungen, deren Bereitstellung das Grundprinzip der freien Wahl der Politik der Kommunalverwaltungen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich nicht beeinträchtigen sollte;

Zugriff auf nationalen Markt Kapitalien von Kommunalverwaltungen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz, um Investitionen zu finanzieren.

Zusätzlich zu den in der Europäischen Charta verankerten Grundsätzen stützen sie sich bei der Bildung der finanziellen und wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung auf eine Reihe weiterer, spezifischerer Grundsätze:

1. Das Prinzip der ausreichenden Ressourcen. Dieser Grundsatz sieht vor, dass bei der Abgrenzung der Befugnisse die von den Kommunalverwaltungen übertragenen Ressourcen in einem angemessenen Verhältnis zu den den Organen übertragenen Aufgaben stehen sollen. Natürlich fungiert dieses Prinzip als ein Ziel, das angestrebt werden muss, da es der Entwicklung bedarf Allgemeine Regeln und Bestimmung bestimmter durchschnittlicher Indikatoren für die Ressourcenausstattung bestimmter Arten von Aufgaben, die von den Behörden gelöst werden.


2. Das Prinzip der begrenzten Ressourcen des Territoriums ist der lokalen Behörde unterstellt. Dieser Grundsatz sieht vor, dass bei der Verteilung von Ressourcen zunächst diejenigen Ressourcen verwendet werden müssen, die im Hoheitsgebiet der Behörde, der sie zugewiesen sind, verfügbar sind. Die Ressourcen anderer Territorien können nur zugewiesen werden, wenn ihre eigenen Ressourcen nicht ausreichen. Dieses Prinzip ermöglicht es, die Ressourcen des eigenen Territoriums so effizient wie möglich zu stimulieren und zwingt die Behörden, sich um die Erneuerung der Ressourcen zu kümmern.

3. Das Prinzip der Infrastrukturintegrität. Dieses Prinzip erfordert integrierter Ansatz auf die Frage der Zuweisung von Ressourcen an Behörden basierend auf den definierten Zuständigkeitsbereichen dieser Körper die Macht des Rechts. Wenn also lokale Regierungen für Lebenserhaltungssysteme (Wasserversorgung, Kanalisation, Abfallbehandlungsanlagen usw.) verantwortlich sind, sollten diese Strukturen in das Eigentum oder die Verwaltung dieser Stellen überführt werden. Gleichzeitig erfordert dieses Prinzip, möglichst die Vollständigkeit des technologischen Kreislaufs anzustreben, da die Zuordnung von Steuerungsobjekten zu unterschiedlichen Eigentümern deren Betrieb und die Verteilung der Verantwortung für den Betrieb des Gesamtsystems erschwert.

Basierend auf Kunst. 49 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2003 Nr. 131-FZ „Über die allgemeinen Organisationsprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ ist die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung:

1) Immobilien, die sich in kommunalem Eigentum befinden;

2) Mittel der lokalen Haushalte;

3) Eigentumsrechte der Gemeinden.

Die wirtschaftliche Basis ist eng mit der Bevölkerung und der territorialen Basis der kommunalen Selbstverwaltung verbunden. Das Vorhandensein dieser drei Elemente in ihrer engen dialektischen Verbindung ist die wichtigste Bedingung, die eine wirkliche Garantie für die Bildung und Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung bietet. Die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung als Institution des Gemeinderechts ist eine Reihe von Rechtsnormen, die die mit der Bildung und Verwaltung des kommunalen Eigentums verbundenen gesellschaftlichen Verhältnisse durch kommunale ...


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Ökonomische Grundlagen Kommunalverwaltung

Die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung ist eines der wichtigsten Grundelemente der kommunalen Selbstverwaltung. Die wirtschaftliche Basis ist eng mit der Bevölkerung und der territorialen Basis der kommunalen Selbstverwaltung verbunden. Das Vorhandensein dieser drei Elemente in ihrer engen dialektischen Verbindung ist die wichtigste Bedingung, die eine wirkliche Garantie für die Bildung und Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung bietet. Lokale öffentliche Gewalt wird durch den Einsatz von Verwaltungs- und ausgeübt ökonomische Methoden Management in Kombination.

Als Anstalt des Kommunalrechtswirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltungist eine Reihe von Rechtsnormen, die die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Bildung und Verwaltung des kommunalen Eigentums, der kommunalen Haushaltsmittel sowie der Umsetzung der Eigentumsrechte der Gemeinden festlegen und regeln 1 .

Alle diese und andere Beziehungen werden durch Kapitel 8 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 „Über die allgemeinen Organisationsprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ geregelt. Gemäß Art. 49 Die wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung sind:

Gemeindeeigentum (Gemeindeeigentum);

Mittel der örtlichen Haushalte;

Eigentumsrechte Gemeinden.

Jede kommunale Formation hat gemäß dem Bundesgesetz kommunales Eigentum und einen lokalen Haushalt. Das Vorhandensein von Eigentum ist eines der Merkmale einer Gemeinde, das für die wirkliche Lösung von Problemen von lokaler Bedeutung unerlässlich ist. Gemäß Artikel 215 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderationkommunales Eigentumist Eigentum von städtischen, ländlichen Siedlungen sowie anderen Gemeinden. Städtisches Eigentum umfasst Mittel aus dem kommunalen Haushalt, kommunalen außerbudgetäre Mittel, Eigentum der Kommunalverwaltungen sowie kommunale Grundstücke und andere Unternehmen und Organisationen, kommunale Banken und andere Finanz- und Kreditorganisationen, kommunale Wohnbestand und Nichtwohngebäude, kommunale Einrichtungen des Bildungswesens, des Gesundheitswesens, der Kultur und des Sports, sonstige bewegliche u nicht bewegliches Vermögen.

Lokale Regierungen regieren kommunales Eigentum. Die Rechte des Eigentümers in Bezug auf das Eigentum, das Teil des kommunalen Eigentums ist, werden im Namen der Gemeinde von den lokalen Regierungen und in Fällen ausgeübt gesetzlich vorgeschrieben Themen der Russischen Föderation und die Satzungen der Gemeinden, die Bevölkerung direkt.

Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung sind nach Maßgabe des Gesetzes berechtigt, Gegenstände des kommunalen Eigentums zur vorübergehenden oder dauerhaften Nutzung an natürliche und juristische Personen zu übertragen, zu vermieten, in der vorgeschriebenen Weise zu veräußern und auch andere Transaktionen mit dem Eigentum vorzunehmen kommunales Eigentum, in Verträgen und Vereinbarungen zu bestimmen Bedingungen für die Nutzung von Objekten, die privatisiert oder zur Nutzung überlassen werden.

Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung können im Einklang mit dem Gesetz im Interesse der Bevölkerung Bedingungen für die Nutzung von Grundstücken aufstellen, die sich innerhalb der Grenzen einer Gemeindeformation befinden.

Das Verfahren und die Bedingungen für die Privatisierung des kommunalen Eigentums werden von der Bevölkerung direkt oder von den Vertretungsorganen der kommunalen Selbstverwaltung unabhängig bestimmt. Die Einnahmen aus der Privatisierung von Objekten des kommunalen Eigentums fließen vollständig in den kommunalen Haushalt.

Das kommunale Eigentum wird vom Staat anerkannt und geschützt gleichfalls mit staatlichen, privaten und anderen Eigentumsformen.

Die Bevölkerung der Gemeinde soll die notwendigen Informationen über die Bewirtschaftung und Verfügung über kommunales Eigentum erhalten und finanzielle Resourcen um diese Seite der kommunalen Tätigkeit effektiv zu kontrollieren. Die Statuten der Gemeinden legen die entsprechenden Formen der Kontrolle der Bevölkerung, der Bürger über die Tätigkeit der Organe und Beamten der örtlichen Selbstverwaltung fest.

Finanzielle Fragen und gesetzliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung sind ein akutes Problem. Die überwiegende Mehrheit der kommunalen Behörden in verschiedenen Bundesländern ist nicht in der Lage, die Umsetzung von Plänen und Programmen auf Kosten von zu gewährleisten Eigenmittel. So werden in Spanien und Schweden etwa 50 % der kommunalen Haushaltseinnahmen durch Steuereinnahmen gedeckt. In Finnland und den Niederlanden liegt dieser Wert sogar noch unter 10 %. 2 Es ist kein Zufall, dass die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung Normen enthält, die die staatlichen Behörden verpflichten, bei der Bildung der finanziellen Ressourcen der kommunalen Selbstverwaltung mitzuwirken und ihnen gegebenenfalls bestimmte Mittel zu überweisen.

In der Verfassung der Russischen Föderation in Art. 132-133 wird festgelegt, dass die staatlichen Behörden bei der Übertragung ihrer Befugnisse den lokalen Regierungen die für ihre Umsetzung erforderlichen materiellen und finanziellen Ressourcen übertragen und auch die Kosten ersetzen, die sich aus ihren Entscheidungen ergeben.

Bildung von Gemeindeeigentumerfolgt durch Vermögensabgrenzung, Privatisierung, Schaffung neuer Objekte, Übertragung, Erwerb durch Verkauf und Kauf, Schenkung, Erbschaft usw.

Der Prozess der Bildung des kommunalen Eigentums hängt weitgehend von der Lösung des Problems der Eigentumsabgrenzung zwischen der Russischen Föderation, den Subjekten der Russischen Föderation und den Gemeinden ab. Ein solcher Versuch wurde Anfang der 1990er Jahre unternommen. Insbesondere das Verfahren zur Bildung von Gemeindeeigentum wurde im Dekret des Obersten Rates der Russischen Föderation vom 27. Dezember 1991 „Über die Abgrenzung des Staatseigentums in der Russischen Föderation zu Bundeseigentum, Staatseigentum der Republiken innerhalb der Russischen Föderation, Gebiete, Regionen, autonome Regionen, autonome Bezirke, die Städte Moskau und St. Petersburg und kommunales Eigentum“.

In das städtische Eigentumübertragen Objekte, die Eigentum der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation sind und sich auf dem Territorium der jeweiligen Städte befinden. Dazu gehörten Unternehmen Einzelhandel, Gemeinschaftsverpflegung und Verbraucherdienstleistungen; Einrichtungen und Objekte des Gesundheitswesens, der öffentlichen Bildung, der Kultur und des Sports; Großhandels- und Lagereinrichtungen.

In Zukunft wurde das Verfahren zur Übertragung des Staatseigentums der Teilstaaten der Russischen Föderation auf die Zusammensetzung des kommunalen Eigentums durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation über die lokale Selbstverwaltung oder Sondergesetze über das kommunale Eigentum bestimmt .

Einer von die wichtigsten Wege Bildung von kommunalem Eigentum istSchaffung dieser Eigenschaft durch Gebäude Produktionsstätten profitabel.

Nicht nur kommunale Unternehmen tragen zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis bei. Die meisten auf dem Gebiet der Gemeinde ansässigen Unternehmen tragen in gewissem Maße zum Wachstum der wirtschaftlichen Basis der Gemeinde bei.

Die Liste der Immobilien, die Teil des kommunalen Eigentums sein können, ist in Art. 50 „Kommunales Eigentum“ des Bundesgesetzes „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ (2003).

Privatisierung von kommunalem Eigentumist eines der wichtigsten Elemente, die die Stärkung der wirtschaftlichen Basis der kommunalen Selbstverwaltung in den Bedingungen gewährleisten Marktwirtschaft. Das wirtschaftlicher Weg Erhöhung der Finanzmittel der kommunalen Selbstverwaltung, verbunden mit Maßnahmen administrativer und rechtlicher Art.

Bundesgesetz in Art. 51 legt Normen über das Recht der Bevölkerung und der Organe der örtlichen Selbstverwaltung fest, das Verfahren und die Bedingungen für die Privatisierung des kommunalen Eigentums zu bestimmen. Die Einnahmen aus der Privatisierung von Objekten des kommunalen Eigentums fließen vollständig in den kommunalen Haushalt. Einerseits trägt der Verkauf (Privatisierung) von Eigentum (Objekten) zur Stärkung der finanziellen Ressourcen bei, andererseits können sich die Kommunen von unrentablen Unternehmen oder Objekten trennen und dadurch die Kosten für die Finanzierung der Aktivitäten und der Instandhaltung senken diese Objekte, Unternehmen.

Das Verfahren und die Bedingungen für die Privatisierung des kommunalen Eigentums werden derzeit durch die Verordnungsgesetze der Kommunalverwaltungen gemäß den Bundesgesetzen bestimmt.

Offensichtlich haben Kommunen Möglichkeiten, ihre eigene wirtschaftliche Basis zu schaffen und zu stärken. Selbstverständlich sollten die Organe der örtlichen Selbstverwaltung und die Beamten der örtlichen Selbstverwaltung den Prozess der Eigentumsprivatisierung organisieren. Sie sind verpflichtet, die Kontrolle über die Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit des Geldeingangs von Käufern von Privatisierungsobjekten auszuüben, eine Buchführung über die eingehenden Gelder für jedes verkaufte Objekt sicherzustellen und vorzulegen Steuerbehörde am Ort der Information über den Eingang von Mitteln im lokalen Haushalt.

Das wichtigste Mittel das sorgt für den Ausbau der Produktion und anderer AktivitätenGemeindeordnung (Art. 54).Mit ihrer Hilfe können Kommunen dazu beitragen, den fairen Wettbewerb bei der Warenversorgung, der Arbeitsleistung und der Erbringung verschiedener Dienstleistungen zu stärken.

Unternehmen verschiedener Organisations- und Rechtsformen sind an der kommunalen Ordnung interessiert, da sie die Verwirklichung ihrer Fähigkeiten garantiert, das Wachstum der Produktion, die Verbesserung ihrer Technologie, die Akkumulation begünstigt Betriebskapital. Darüber hinaus zielt die kommunale Verordnung darauf ab, der Bevölkerung Arbeitsplätze zu verschaffen und die Positionen des russischen Rohstoffproduzenten zu stärken.

Der kommunale Auftrag wird in so wichtigen Bereichen wie dem Bau von Sozialeinrichtungen, Straßenbau, dem Bau von Gasanlagen in Siedlungen, der Reparatur von Schulen, Krankenhäusern usw.

Gemäß Art. 54 FZ (2003) wird der kommunale Auftrag für die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen aus dem kommunalen Haushalt bezahlt. Die Vermittlung erfolgt auf Wettbewerbsbasis, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Vermittlung durch Einholen von Preisangeboten für Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen erfolgt oder in Fällen, in denen Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen von einem einzigen Auftragnehmer erworben werden. Das Verfahren für die Bildung, Platzierung, Ausführung und Kontrolle wird durch die Charta der Gemeinde und die Vorschriften der Kommunalverwaltungen sowie die Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegt. Die konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation treffen keine Entscheidungen zu diesen Fragen, weil das Gesetz erwähnt sie nicht.

lokale Budgets.Wichtigster Bestandteil der wirtschaftlichen Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung sind die Mittel des kommunalen Haushalts.

Lokales Budget (Haushalt der Gemeinde)- bilden Bildung und Verwendung von Mitteln für das Haushaltsjahr, die zur Erfüllung von Ausgabenverpflichtungen der jeweiligen Gemeinde bestimmt sind 3 .

Somit wird auf Kosten der lokalen Haushalte eine finanzielle Unterstützung für die Aufgaben und Funktionen der lokalen Selbstverwaltung durchgeführt. Gemäß dem Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation ist die Verwendung anderer Formen der Bildung und Ausgabe von Mitteln durch die Kommunalverwaltungen zur Erfüllung der Ausgabenverpflichtungen der Gemeinden nicht zulässig.

Die Grundprinzipien der Bildung, Genehmigung und Ausführung lokaler Haushalte, ihrer Einnahmequellen und der Hauptausgabenbereiche sind in der Verfassung der Russischen Föderation, dem Haushalts- und Steuergesetzbuch der Russischen Föderation sowie den Bundesgesetzen verankert Budgetklassifizierung sowie über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, andere Bundesgesetze, Gesetze der Subjekte des Bundes. Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung führen auch die gesetzliche Regelung des Haushaltsverfahrens in den Gemeinden gemäß der geltenden Gesetzgebung durch.

Lokale Budgets sind im einheitlichen Budgetsystem der Russischen Föderation enthalten,die auf den Wirtschaftsbeziehungen und der staatlichen Struktur der Russischen Föderation basiert, geregelt durch die Gesetze, die Gesamtheit des Bundeshaushalts, die Haushalte der Teileinheiten der Föderation, die lokalen Haushalte und die Haushalte der staatlichen außerbudgetären Fonds.

Das Haushaltssystem der Russischen Föderation basiert auf folgenden Grundsätzen:

Einheit des Haushaltssystems der Russischen Föderation;

Differenzierung von Einnahmen und Ausgaben zwischen den Ebenen des Haushaltssystems der Russischen Föderation;

Unabhängigkeit von Budgets;

Gleichberechtigung Haushaltsrechte Untertanen des Bundes, Gemeinden;

Vollständigkeit der Darstellung der Haushaltseinnahmen und -ausgaben;

Ausgeglichenes Budget;

Effizienz und Sparsamkeit bei der Verwendung von Haushaltsmitteln;

Allgemeine (kumulative) Deckung der Haushaltsausgaben;

Werbung; Glaubwürdigkeit des Haushalts;

Ausrichtung und Zweckmäßigkeit der Haushaltsmittel. Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt für die lokalen Haushalte, das Verfahren zu ihrer Bildung, Genehmigung und Ausführung.

Lokale Budgets umfassen Budgets:

a) Stadtbezirke;

b) Stadtteile;

c) innerstädtische Gemeinden von Städten föderale Bedeutung Moskau und St. Petersburg;

d) städtische und ländliche Siedlungen.

Jede Gemeinde hat ihr eigenes Budget. Der Haushalt des Gemeindebezirks (Kreishaushalt) und der Haushalt der städtischen und ländlichen Siedlungen, die Teil des Gemeindebezirks sind (ausgenommen zwischenstaatliche Übertragungen zwischen diesen Haushalten), Formular gemäß dem Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation konsolidierter Haushalt Gemeindegebiet.

Der Gesamthaushalt der Gemeinden, die Teil des Subjekts der Föderation sind (ohne haushaltsübergreifende Übertragungen zwischen diesen Budgets), der Haushalt des Subjekts der Russischen Föderation, bildet den konsolidierten Haushalt des Subjekts der Föderation.Zwischenstaatliche Übertragungen- Dies sind Mittel aus einem Haushalt des Haushaltssystems der Russischen Föderation, die in einen anderen Haushalt des Haushaltssystems der Russischen Föderation überführt werden.

Als integraler Bestandteil des Budgets städtischer und ländlicher Siedlungen,Schätzungen von Einnahmen und AusgabenIndividuell Siedlungen, andere Gebiete, die keine Gemeinden sind.Die Schätzung der Einnahmen und Ausgaben einer Siedlung, eines anderen Gebiets, das keine kommunale Einheit ist, ist ein Einnahmen- und Ausgabenplan, der von der örtlichen Selbstverwaltungsbehörde für den Verwalter (Hauptverwalter) der von der Gemeinde genehmigten lokalen Haushaltsmittel genehmigt wurde Verwaltung der Siedlung, in dieser Siedlung (anderes Gebiet), die Teil (eingeschlossen) in das Gebiet der Siedlung ist, eigenständige Aufgaben der örtlichen Verwaltung wahrzunehmen. Das Verfahren für die Entwicklung, Genehmigung und Ausführung dieser Schätzungen wird von den lokalen Regierungen unabhängig festgelegt.

Gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, als Teil des lokalen Haushalts, zu Lasten zweckgebundener Einnahmen oder in Form von gezielten Abzügen von bestimmten Einkommensarten oder anderen Einnahmen,Zielhaushaltsfonds, getrennt verwendet. Die Mittel des Ziel-Haushaltsfonds dürfen nicht für Zwecke verwendet werden, die nicht dem Zweck des Ziel-Haushaltsfonds entsprechen. Es ist möglich, und zu erstellen Rücklagen Kommunalbehörden zur Finanzierung von Eventualitäten.

Der Gemeindehaushalt wird für ein Geschäftsjahr aufgestellt, das entspricht Kalenderjahr und läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Für die Erstellung und Ausführung von Haushalten wird die durch Bundesgesetzgebung festgelegte Haushaltsklassifikation der Russischen Föderation verwendet, bei der es sich um eine Gruppierung von Einnahmen und Ausgaben von Haushalten aller Ebenen des Haushaltssystems der Russischen Föderation sowie von Finanzierungsquellen handelt die Defizite dieser Haushalte. Dank der Haushaltsklassifizierung ist die Vergleichbarkeit der Haushaltsindikatoren aller Ebenen des Haushaltssystems der Russischen Föderation gewährleistet.

Der Gemeindehaushalt hat einen Einnahmen- und einen Ausgabenteil.

Haushaltseinnahmen Dies sind Gelder, die kostenlos und unwiderruflich gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation zur Verfügung der lokalen Regierungen erhalten werden.

Haushaltsausgaben - Mittel zur finanziellen Unterstützung der Aufgaben und Funktionen der staatlichen und kommunalen Selbstverwaltung.

Einnahmen aus dem Lokalhaushaltgebildet in Übereinstimmung mit dem Budget und Steuergesetzgebung Russische Föderation. Bei der Zusammensetzung der Haushaltseinnahmen werden die Einnahmen der Zielhaushaltsmittel gesondert berücksichtigt. Das Haushaltsgesetz legt die folgenden Arten von lokalen Haushaltseinnahmen fest:

  1. Steuereinnahmen,vorgesehen durch die Steuergesetzgebung der Russischen Föderation, föderale, regionale und lokale Steuern und Gebühren sowie Strafen und Bußgelder;
  2. steuerfreie Einkünfte. Diese beinhalten:

Einkünfte aus der Nutzung von Grundstücken im Eigentum der Gemeinden nach Zahlung von Steuern und Abgaben, gesetzlich vorgesehen zu Steuern und Gebühren;

Einkünfte aus erbrachten bezahlten Dienstleistungen Haushaltsinstitutionen, die der Gerichtsbarkeit lokaler Regierungen unterliegen, nach Zahlung der Steuern und Gebühren, die in der Gesetzgebung über Steuern und Gebühren vorgesehen sind;

Gelder, die infolge der Anwendung zivil-, verwaltungs- und strafrechtlicher Maßnahmen erhalten wurden, einschließlich Geldbußen, Beschlagnahmen, Entschädigungen sowie Gelder, die als Entschädigung für den Gemeinden zugefügte Schäden erhalten wurden, und andere Beträge für Zwangsentzug;

andere steuerfreie Einnahmen;

3) kostenlose und unwiderrufliche Überweisungen. Dazu gehören Aufzählungen in der Form:

Finanzielle Unterstützung aus den Haushalten anderer Ebenen in Form von Zuschüssen und Zuschüssen;

Zuschüsse aus der Ausgleichskasse des Bundes und (oder) aus den Ausgleichskassen der Länder;

Andere unentgeltliche und unwiderrufliche Übertragungen zwischen den Haushalten des Haushaltssystems der Russischen Föderation;

Kostenlose und nicht erstattungsfähige Überweisungen von natürlichen und juristischen Personen, Internationale Organisationen und ausländische Regierungen, einschließlich freiwilliger Spenden.

Der Haushaltscode in der Struktur der Haushaltseinnahmen (einschließlich lokaler Haushalte) hebt hervoreigene Haushaltseinnahmen,worauf er sich bezieht:

Steuereinkommen den Haushalten gemäß der Haushaltsgesetzgebung der Russischen Föderation und der Steuer- und Gebührengesetzgebung gutgeschrieben werden;

Nichtsteuerliche Einnahmen, die den Haushalten gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation gutgeschrieben werden;

Einnahmen, die den Haushalten in Form unentgeltlicher und unwiderruflicher Zuwendungen zugeflossen sind, mit Ausnahme von Zuschüssen aus der Ausgleichskasse des Bundes und (oder) den Ausgleichskassen der Länder.

Gesetz über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung zur Eigeneinnahmen aus den kommunalen Haushalten betrifft:

  1. Mittel zur Selbstbesteuerung der Bürger,die als einmalige Zahlungen von Bürgern verstanden werden, die zur Lösung bestimmter Probleme von lokaler Bedeutung geleistet werden. Die Höhe der Zahlungen in der Reihenfolge der Selbstbesteuerung der Bürger wird in absoluten Zahlen für alle Einwohner der Gemeinde mit Ausnahme von festgelegt bestimmte Kategorien Bürger, deren Zahl 30 % der Gesamtzahl der Einwohner der Gemeinde nicht überschreiten darf und für die die Höhe der Zahlungen reduziert werden kann. Die Fragen der Einführung und Verwendung von Einmalzahlungen der Bürger werden in einem lokalen Referendum (Versammlung der Bürger) gemäß dem Gesetz gelöst;

2) Einnahmen aus lokalen Steuern und Abgaben. Die Liste der lokalen Steuern und Gebühren und die Befugnisse der Organe der lokalen Selbstverwaltung, diese zu errichten, zu ändern und aufzuheben, werden durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren festgelegt. Gemäß dem Steuergesetzbuch der Russischen Föderation sind lokale Steuern Steuern, die durch das genannte Gesetzbuch und aufsichtsrechtliche Rechtsakte der Vertretungsorgane der Gemeinden über Steuern festgelegt werden und auf dem Gebiet der jeweiligen Gemeinden zur Zahlung verpflichtet sind, sofern nicht anders bestimmt den besagten Kodex.

Derzeit die Abgabenordnung Lokale Steuern betrifft:

a) Grundsteuer;

b) Grundsteuer Einzelpersonen.

Lokale Steuern werden in den Gebieten der Gemeinden gemäß der Abgabenordnung und den Verordnungsgesetzen der Vertretungsorgane der Gemeinden über Steuern eingeführt und beendet;

  1. Einnahmen aus regionalen Steuern und Abgabenden lokalen Haushalten zu Steuersätzen gutgeschrieben, die von den Gesetzen der Subjekte der Föderation in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren festgelegt wurden;
  2. Einnahmen aus Bundessteuern und Abgabenwerden den lokalen Haushalten gemäß den Abzugsnormen gemäß dem Bundesgesetz von 2003 „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ und (oder) zu den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Steuersätzen gutgeschrieben Russische Föderation auf Steuern und Gebühren, mit Ausnahme der durch das genannte Gesetz festgelegten Fälle. Das Haushaltsgesetzbuch und (oder) die Gesetzgebung der Russischen Föderation zu Steuern und Gebühren legen einheitliche Steuersätze für alle Siedlungen oder Gemeindebezirke und (oder) Abzugsstandards für die Gutschrift von Einnahmen aus einer bestimmten Art von Bundessteuer (Gebühr) an die entsprechenden lokalen Haushalte fest ;

5) unentgeltliche Zuführungen aus den Haushalten anderer Ebenen, einschließlich Zuschüsse zum Ausgleich der Haushaltsmittel der Gemeinden, bereitgestellt gemäß dem Bundesgesetz von 2003, andere Finanzhilfemittel aus den Haushalten anderer Ebenen, bereitgestellt gemäß Bundesgesetz und andere unentgeltliche Zuwendungen;

  1. Einkünfte aus dem Eigentum der Gemeinde;
  2. Teil der Gewinne kommunaler Unternehmen, verbleiben nach der Zahlung von Steuern und Gebühren und der Durchführung anderer obligatorischer Zahlungen in der Höhe, die durch die Regulierungsgesetze der Vertretungsorgane der Gemeinde festgelegt ist, und ein Teil der Einnahmen aus der Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen durch lokale Regierungen und kommunale Einrichtungen , verbleibend nach Zahlung von Steuern und Gebühren;
  3. Geldbußen, deren Errichtung nach Bundesrecht in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt;
  4. freiwillige Spenden;

10) anderes Einkommennach Maßgabe der Bundesgesetze, der Gesetze der Untertanen des Bundes und der Beschlüsse der Gebietskörperschaften.

Die Einnahmen der lokalen Haushalte umfassen Subventionen, die für die Umsetzung bestimmter staatlicher Befugnisse durch lokale Regierungen bereitgestellt werden,ihnen durch Bundesgesetze und Gesetze von Untertanen des Bundes übertragen werden.

Subvention Haushaltsmittel, die dem lokalen Haushalt unentgeltlich und nicht erstattungsfähig für die Durchführung gesonderter zielgerichteter Ausgaben zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus können kommunale Haushalte Zuschüsse erhalten.

Subvention Haushaltsmittel, die dem lokalen Haushalt zu den Bedingungen der Eigenfinanzierung gezielter Ausgaben zur Verfügung gestellt werden.

Kommunen haben ein Anziehungsrechtgeliehene Mittel, einschließlich durch die Ausgabe von kommunalen Wertpapieren in der von der Vertretungsbehörde der kommunalen Selbstverwaltung gemäß den Anforderungen der Bundesgesetze und anderer ordnungsrechtlicher Vorschriften der föderalen Regierungsorgane festgelegten Weise.

Das Bundesgesetz von 2003 über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung bestimmt das VerfahrenNivellierung des Niveaus der Haushaltssicherheit von Siedlungen, Stadtbezirken (Stadtbezirken).

Die Nivellierung des Niveaus der Haushaltssicherheit der Siedlungen erfolgt durch die Bereitstellung von Zuschüssen aus dem Haushalt des Subjekts des Bundes, der im Rahmen der Ausgaben gebildet wird: a) des regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung der Siedlungen und der im Rahmen gebildeten Haushalte der Gemeindebezirke die Ausgaben; b) regionale Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen.

Regionaler Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungenwird gebildet und Subventionen daraus werden in der durch das Gesetz und die Haushaltsordnung festgelegten Weise gewährt, um einen Ausgleich auf der Grundlage der Einwohnerzahl der Siedlungen zu erzielen finanzielle Möglichkeiten Organe der lokalen Selbstverwaltung von Siedlungen, ihre Befugnisse auszuüben, um Probleme von lokaler Bedeutung zu lösen.

Distriktfinanzielle Unterstützungsfonds für Siedlungenwerden gebildet und Subventionen aus ihnen werden in der durch das Gesetz des Subjekts des Bundes vorgeschriebenen Weise gemäß den Anforderungen der Haushaltsordnung auf der Grundlage des Niveaus der Haushaltssicherheit der Siedlungen und der finanziellen Möglichkeiten der Organe der örtlichen Selbstverwaltung gewährt der zum Stadtbezirk gehörenden Siedlungen, ihre Befugnisse zur Lösung von Angelegenheiten von lokaler Bedeutung auszuüben. In der Übergangszeit bei der Aufstellung und Verabschiedung von Haushaltsentwürfen der Gemeindebezirke für die Jahre 2006, 2007 und 2008. Mittel aus Bezirksfonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen können anhand von Indikatoren für tatsächliche Einnahmen und Ausgaben verteilt werden Berichtszeitraum oder hochgerechnet für den geplanten Zeitraum der Einnahmen- und Ausgabenbudgets der Abrechnungen.

Angleichung des Niveaus der Haushaltssicherheit von Gemeindebezirken (kreisfreien Städten)erfolgt durch die Gewährung von Zuschüssen aus regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Stadtbezirken (kreisfreien Städten).

Regionale Fonds zur finanziellen Unterstützung von Stadtbezirken (kreisfreien Städten)gebildet und Zuwendungen daraus in der durch das Gesetz des Gegenstands des Bundes vorgeschriebenen Weise nach Maßgabe der Haushaltsordnung zum Ausgleich nach Maßgabe des Niveaus der Haushaltssicherheit der Gemeinden (kreisfreien Städte) erbracht werden , die finanziellen Möglichkeiten der lokalen Regierungen, ihre Befugnisse auszuüben, um Probleme von lokaler Bedeutung zu lösen.

In der Übergangszeit (bis 1. Januar 2009) können Zuschüsse aus Regionalfonds zur finanziellen Unterstützung von Gemeinden (kreisfreien Städten) in den Haushalten von Subjekten des Bundes ausgeschüttet werden mit Verwendung von Indikatoren für tatsächliche oder prognostizierte Einnahmen und Ausgaben der Haushalte von Gemeindebezirken (kreisfreien Städten):

1) im Jahr 2006 in Höhe von bis zu 100 % der Gesamtmittel der genannten Fonds;

2) im Jahr 2007 in Höhe von bis zu 80 % der Gesamtmittel der genannten Fonds;

3) im Jahr 2008 in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtmittel der genannten Fonds.

Andere Mittel zur finanziellen Unterstützung der lokalen Haushalte aus den Haushalten anderer Ebenen.Zur Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Haushalte zur Beteiligungsfinanzierung von Investitionsprogrammen und Projekten zur Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur der Gemeinden als Teil der Haushaltsausgaben einer Körperschaft des Bundes,kommunaler Entwicklungsfonds.

Die Auswahl der Investitionsprogramme und -projekte sowie der Gemeinden, denen diese Zuschüsse gewährt werden, erfolgt nach dem durch die Gesetze der Teileinheiten des Bundes festgelegten Verfahren gemäß den Anforderungen der Haushaltsordnung.

Auch das Bundesgesetz von 2003 „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ sieht die Möglichkeit der Gründung vorKofinanzierungsfonds für Sozialausgaben, die geschaffen wird, um Zuschüsse zu den Haushalten der Gemeinden zur Eigenkapitalfinanzierung vorrangiger gesellschaftlich bedeutsamer Ausgaben der Haushalte der Gemeinden im Rahmen der Haushaltsausgaben des Gegenstands des Bundes zu gewähren.

Subventionen für die Durchführung der ihnen übertragenen einzelnen staatlichen Befugnisse durch die Kommunalverwaltungen werden den Kommunalhaushalten aus dem Haushalt zugeführt, der als Teil des Haushalts des Subjekts des Bundes gebildet wirdregionale Ausgleichskasse, die gebildet wird von:

  1. Subventionen aus dem Ausgleichsfonds des Bundes für die Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse durch die Gemeinden, die ihnen durch Bundesgesetze übertragen wurden;
  2. andere Einnahmen aus dem Haushalt des Subjekts der Föderation in der Höhe, die für die Ausführung bestimmter staatlicher Befugnisse durch die lokalen Regierungen erforderlich ist, die ihnen durch die Gesetze der Subjekte der Föderation übertragen wurden.

Das Verfahren für die Bildung, Verteilung, Überweisung und Abrechnung der Subventionen aus dem regionalen Ausgleichsfonds wird durch die Haushaltsordnung festgelegt.

Ausgaben aus dem Lokalhaushaltwerden in den von der Haushaltsordnung vorgesehenen Formen durchgeführt, die durch die Abgrenzung der Ausgabenverpflichtungen zwischen den staatlichen Ebenen des Staates die Ausgabenverpflichtungen der Gemeinde festlegt, die sich aus der Annahme von Rechtsakten der Kommunalverwaltungen ergeben:

  1. zu Angelegenheiten von lokaler Bedeutung sowie der Abschluss von Verträgen (Vereinbarungen) zu diesen Fragen durch die Gemeinde oder in ihrem Namen;
  2. bei der Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse durch lokale Regierungen.

Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung sind nicht berechtigt, Ausgabenverpflichtungen im Zusammenhang mit der Lösung von Angelegenheiten zu begründen und zu erfüllen, die in die Zuständigkeit der Landesbehörden, der Landesbehörden der Subjekte des Bundes fallen, mit Ausnahme der Fälle, die jeweils durch Bundesgesetze, Gesetze der die Subjekte des Bundes.

Gleichzeitig haben die Organe der kommunalen Selbstverwaltung gemäß dem Haushaltsgesetzbuch, dem Bundesgesetz von 2003 über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, das Recht, Ausgabenverpflichtungen im Zusammenhang mit der Lösung von Angelegenheiten zu begründen und zu erfüllen, die nicht in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung fallen Zuständigkeit von Organen der kommunalen Selbstverwaltung anderer Gemeinden, Landesbehörden und nicht durch Bundesgesetze und Gesetze der Subjekte des Bundes von ihrer Zuständigkeit ausgenommen, sondern nur, wenn sie über eigene Finanzmittel (mit Ausnahme von Subventionen, Subventionen u Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt und dem Haushalt des Subjekts des Bundes).

Bezahlt aus dem Gemeindebudgetkommunale Ordnungfür die Lieferung von Waren, die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen. Die Vergabe des spezifizierten kommunalen Auftrags erfolgt auf Wettbewerbsbasis, außer in den Fällen, in denen die Vergabe des kommunalen Auftrags durch Einholung von Angeboten für Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen erfolgt oder in Fällen, in denen Waren, Bauleistungen und Dienstleistungen bezogen werden von a einziger Auftragnehmer.

Um finanzielle Ressourcen, materielle und finanzielle Ressourcen zur Lösung von Problemen von lokaler Bedeutung zu bündeln,Interkommunale Vereinigungen, Wirtschaftsunternehmen und andere interkommunale Organisationen wurden gegründetnach Bundesgesetzen, Verordnungsrechtsakten der Vertretungsorgane der Gemeinden.

Das wichtigste Ergebnis der Reformen in Russland war die echte Dezentralisierung der Macht, die Umwandlung von Regionen und Territorien in echte Subjekte der lokalen Regierung. Der Formationsprozess hat begonnen neue Form Macht und Eigentum der Gemeinde, deren Analoga in nicht existierten Sowjetzeit Entwicklung des Landes. Aus dem betrachteten Material folgt, dass lokale Regierungen sind: eine Person und organisierte Gemeinschaften von Bürgern, Territorien, Wirtschaft und Recht. Heute bilden die Bürger, die innerhalb der Gemeindegrenzen leben, die Grundlage der Selbstverwaltung.

Die territoriale Aufteilung ist in der Verfassung der Russischen Föderation, in der regionalen Gesetzgebung und auf lokaler Ebene verankert. Wirtschaftsfaktor bildet die Grundlage (Basis) des Lebens der Gesellschaft. Gleichzeitig trägt die Kommunalisierung zur Bildung einer solchen wirtschaftlichen Basis bei, dank der es möglich wird, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und zu erleichtern.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass die wirtschaftliche Basis der kommunalen Haushalte gestärkt werden muss: Zu Beginn der Reform der kommunalen Selbstverwaltung wurden etwa 95 % der Gemeinden subventioniert. Der Anteil der eigenen Steuereinnahmen der kommunalen Haushalte deckte im Landesdurchschnitt weniger als 15 % des Ausgabenbedarfs der kommunalen Haushalte 4 . Der aktuelle Stand der Finanzlage der Kommunen lässt nicht den Schluss zu, dass sie Finanzielle Unabhängigkeit: gesetzgeberische Konsolidierung der Haushalts- und anderen Befugnisse der kommunalen Selbstverwaltung in Finanzsektor sollte durch eine echte Verbesserung der Wirtschafts- und Finanzlage in den Kommunen und im ganzen Land unterstützt werden.

1 Siehe Kutafin O.E., Fadeev V.I. Dekret. op. S. 415.

2 Cm.: Stadtrecht. Lehrbuch. / Ans. Ed. Kovalenko L.I. M., 1997. S.89.

3 Kutafin O.E., Fadeev V.I. Kommunalrecht der Russischen Föderation: Lehrbuch. M.: TK Velby, 2009. S. 435.

4 Siehe: Wet V.S. Lokale Selbstverwaltung in der Russischen Föderation als Institution der öffentlichen Gewalt in der Zivilgesellschaft. Samara, 2003. S. 287.

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BUNDESAGENTUR FÜR BILDUNG

Zustand Bildungseinrichtung höher Berufsausbildung

"FAR EASTERN STATE TECHNICAL UNIVERSITY (FEPI benannt nach V. V. KUIBYSHEV)"

PAZIFISCHES INSTITUT FÜR POLITIK UND RECHT

Abteilung für Staats- und Kommunalverwaltung

KURSARBEIT

Wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung

Vollendet:

Schüler Gr. P- 8601

Smirnowa Anastasia Leonidowna

Wissenschaftlicher Leiter:

Assoziierter Professor der Abteilung der Staatlichen Medizinischen Universität

Sysoeva Galina Michailowna

Wladiwostok

EINLEITUNG ................................................. ................................................. ...... 3

KAPITEL 1. DAS KONZEPT DER WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN DER LOKALEN SELBSTVERWALTUNG................................ ......................... ......................... ...................... fünf

1.1.Definition des Begriffs der wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung …………………………………………………………….……………….

1.2. Gemeindeeigentum - als Bestandteil der wirtschaftlichen Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung ………………….………………………………

KAPITEL 2. Lokaler Haushalt: Konzept, Struktur, Gründungsprinzipien

2.1. Das Konzept des lokalen Budgets ……………………………………………………………….

2.2. Nivellierung der Höhe der Budgetrückstellung ……………………………………….

2.3. Einnahmen der kommunalen Haushalte …………………………………………………………

2.4. Ausgaben der lokalen Haushalte ……………………………………………………...

FAZIT................................................. ......................................... 36

LISTE DER VERWENDETEN QUELLEN UND LITERATUR .......... 38


EINLEITUNG

Die Bildung eines effektiven Systems der kommunalen Selbstverwaltung ist ohne die Hauptaufgaben unmöglich: Personal, das in der Lage ist, in neuem zu arbeiten rechtlichen Bedingungen, und Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung. Die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung bilden das kommunale Eigentum, die Mittel der kommunalen Haushalte sowie die Eigentumsrechte der Gemeinden. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element der Demokratie staatliche Struktur und soll eine Kombination aus staatlichen Interessen und den Interessen jeder einzelnen Stadt, Gemeinde, jedes Dorfes, jedes in gewisser Weise isolierten besiedelten Gebiets gewährleisten. Die Organe der lokalen Selbstverwaltung sind aufgefordert, Probleme von lokaler Bedeutung zu lösen, Bedingungen für die Befriedigung der täglichen Bedürfnisse der Bevölkerung zu schaffen - aber dies ist die Verwirklichung eines der wichtigsten Menschen- und Bürgerrechte, die von demokratischen Staaten garantiert werden - des Rechts auf anständiges Leben. Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung sollten das Recht auf eine wirtschaftliche und finanzielle Basis haben, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse ausreicht. Gegenwärtig ist die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung nicht ausreichend stabil und bedarf besonderer Aufmerksamkeit, und der Prozess der Bildung und Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation verläuft mit großen Schwierigkeiten. Deshalb das Thema dazu Seminararbeit ist aktuell. konstitutionelle Fixierung finanzielle Grundlagen Die lokale Regierung betont die Wichtigkeit des behandelten Themas. Fragen Wirtschaftstätigkeit Die lokale Selbstverwaltung, ihre individuellen Typen und Formen wurden in den Werken russischer Wissenschaftler und Praktiker wie Veselovsky B. B., Gradovsky A. D., Troysky P. P., Korkunov N. M., Lazarevsky N. I., Velikhov L. A. behandelt. Fragen im Zusammenhang mit dem einen oder anderen Abschluss mit den Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung sind in den Arbeiten von O.E. Kutafin „Kompetenz der Gemeinderäte“, G.V. Barabasheva "Gemeindeorgane des modernen kapitalistischen Staates", V.A. Baranchikov "Das Recht der lokalen Selbstverwaltung", V.I. Fadeev "Stadtrecht Russlands", N.L. Peshina " Gesetzliche Regelung Finanzsystem lokale Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ usw. Gegenstand der Untersuchung sind die wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung und die sich auf dieser Grundlage entwickelnden Rechtsverhältnisse. Gegenstand der Studie ist die verfassungsrechtliche und rechtliche Seite der wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung. Ziel dieser Arbeit ist es, die Merkmale der wirtschaftlichen Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung zu untersuchen. Es gibt viele Gründe und Probleme, einschließlich Finanzierungsproblemen, die die Entwicklung der lokalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation verlangsamen und nicht dazu beitragen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in der Arbeit folgende Aufgaben berücksichtigt:

Das Konzept der wirtschaftlichen Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung zu studieren und zu berücksichtigen;

Betrachten Sie das kommunale Eigentum als einen der Bestandteile der wirtschaftlichen Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung;

Definieren Sie das Konzept des lokalen Budgets.

Allgemein methodische Grundlage In diesem Kurs wurden allgemeine wissenschaftliche Methoden bearbeitet, wie z. Regierung.

Ein besonderer Platz in dieser Arbeit wird der Definition des Konzepts der finanziellen und wirtschaftlichen Grundlagen der Kommunalverwaltung, der Entwicklung der kommunalen Wirtschaftspolitik, dem Prozess der Bildung und Genehmigung des Kommunalhaushalts als Grundlage für das effektive Funktionieren der Kommunalverwaltung eingeräumt , sowie der Begriff des kommunalen Eigentums.

Der Aufbau der Studienarbeit umfasst: Inhalt, Einleitung, zwei Kapitel, sechs Absätze, Schluss, Quellen- und Literaturverzeichnis.

KAPITEL 1. DAS KONZEPT DER WIRTSCHAFTLICHEN GRUNDLAGEN DER LOKALEN SELBSTVERWALTUNG

1.1. Definition des Begriffs der wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung

Die Realität und Wirksamkeit der kommunalen Selbstverwaltung wird in erster Linie durch die materiellen und finanziellen Ressourcen bestimmt, über die die Gemeinden verfügen und die in ihrer Gesamtheit die finanziellen und wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung bilden.

Als Institution des Gemeinderechts sind die wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung eine Reihe von Rechtsnormen, die die sozialen Beziehungen im Zusammenhang mit der Bildung und Nutzung des kommunalen Eigentums, der kommunalen Haushalte und anderer festigen und regeln lokale Finanzen im Interesse der Bevölkerung der Gemeinden.

Die wirtschaftlichen Stiftungen, die die wirtschaftliche Unabhängigkeit der kommunalen Selbstverwaltung sichern, dienen in erster Linie der Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung der Gemeinden, der Schaffung ihrer Lebensbedingungen. Gleichzeitig wirkt sich die Stärkung und Entwicklung der finanziellen und wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung auf die wirtschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung aus finanzielle Lage im ganzen Land. Gleichzeitig ist aber zu bedenken, dass die finanzielle und wirtschaftliche Eigenständigkeit der Kommunen maßgeblich der wirtschaftlichen Lage unserer Gesellschaft, ihren Finanzen, geschuldet ist.

Die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung bilden das kommunale Eigentum, die Mittel der kommunalen Haushalte sowie die Eigentumsrechte der Gemeinden.

Die Anerkennung und Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung durch den Staat bedeutet, dass der Staat bestimmte Verpflichtungen übernimmt, um die notwendigen wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Bedingungen und Voraussetzungen für die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung zu schaffen.

Die staatlichen Behörden der Russischen Föderation und die staatlichen Behörden der Teileinheiten der Russischen Föderation sind verpflichtet, die Entwicklung der finanziellen und wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern. Zu diesem Zweck haben sie gemäß dem föderalen Gesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ vom 28. August 1995:

das Verfahren zur Übertragung von Gegenständen des Staatseigentums in das Gemeindeeigentum gesetzlich regeln;

den Organen der örtlichen Selbstverwaltung die materiellen und finanziellen Ressourcen zu übertragen, die für die Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse erforderlich sind, die diesen Organen durch Gesetz übertragen werden können;

Entwicklung und Etablierung staatlicher sozialer Mindeststandards;

Regeln Sie die Beziehungen zwischen dem Bundeshaushalt und den lokalen Haushalten, zwischen dem Haushalt des Subjekts der Russischen Föderation und den lokalen Haushalten.

Gewährleistung des Gleichgewichts der lokalen Mindesthaushalte auf der Grundlage der Normen der Mindesthaushaltssicherheit;

Gewährleistung der finanziellen Unabhängigkeit der kommunalen Selbstverwaltung:

Entschädigung der lokalen Selbstverwaltung für zusätzliche Kosten, die sich aus Entscheidungen der staatlichen Behörden ergeben;

Beteiligen Sie sich an der Lösung lokaler Probleme durch gezielte föderale und regionale Programme.

1.2. Gemeindeeigentum - als Bestandteil der wirtschaftlichen Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung

Die Ordnung des Gemeindeeigentums in modernen Russland wurde erstmals durch den Beschluss der gesetzgebenden Versammlung "Über die Abgrenzung des Staatseigentums in der Russischen Föderation in Bundeseigentum, Staatseigentum der Untertanen, Republiken innerhalb der Russischen Föderation, Territorien, Regionen, autonomen Regionen, autonomen Bezirken, Städten Moskaus, St. Petersburg und kommunales Eigentum.“ Gemäß Anlage 3 zu diesem Beschluss des Obersten Rates der Russischen Föderation wurden zunächst staatseigene Objekte, die sich auf dem Territorium der Stadt- und Bezirksräte befanden, in kommunales Eigentum überführt. Dazu gehörten Gehäuse und Nicht-Wohnfonds, die von der örtlichen Verwaltung verwaltet werden, sowie Wohnungsinstandhaltungs- und -reparatur- und Bauunternehmen, die den oben genannten Objekten dienen; technische Infrastruktureinrichtungen und andere Einrichtungen unter der Betriebsleitung der örtlichen Verwaltung. Zweitens wurden Objekte des Staatseigentums, die der Gerichtsbarkeit der staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation unterstanden und sich auf dem Territorium der jeweiligen Städte befanden, in kommunales Eigentum überführt: Einzelhandelsunternehmen, öffentliche Verpflegung und Verbraucherdienstleistungen für die Bevölkerung ; Großhandels- und Lagereinrichtungen; Einrichtungen und Objekte des Gesundheitswesens, der öffentlichen Bildung, der Kultur und des Sports. Drittens sah das Dekret des Obersten Rates vom 27. Dezember 1991 die Übertragung von Einzelhandels-, Gemeinschaftsverpflegungs- und Verbraucherdienstleistungsunternehmen, die der Zuständigkeit von Ministerien, Ministerien und staatlichen Unternehmen unterstanden, in kommunales Eigentum vor.

Die Verfassung der Russischen Föderation bestimmt die wirtschaftlichen Bedingungen der kommunalen Selbstverwaltung. Es findet seinen Ausdruck:

In Anerkennung und gleichberechtigtem Rechtsschutz neben anderen Eigentumsformen kommunalen Eigentums;

Im Recht der Organe der örtlichen Selbstverwaltung, das kommunale Eigentum selbstständig zu verwalten.

Das kommunale Eigentum, das Verfahren zu seiner Bildung, seinem Besitz, seiner Nutzung und seiner Verfügung werden auch durch das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, das Gesetz über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung, andere Gesetze und Rechtsvorschriften geregelt.

Das Konzept des „kommunalen Eigentums“ wurde in der Russischen Föderation durch das Gesetz der RSFSR vom 24. Dezember 1990 „Über das Eigentum in der RSFSR“ eingeführt, das nach dem Inkrafttreten des ersten Teils des Zivilgesetzbuchs der RSFSR ungültig wurde Russische Föderation am 1. Januar 1995.

Gemeindeeigentum - Eigentum, das dem Eigentumsrecht von städtischen, ländlichen Siedlungen sowie anderen Gemeinden gehört.

Die Verwaltung des kommunalen Eigentums wird von den lokalen Regierungen durchgeführt, was sie nicht zu Eigentümern des kommunalen Eigentums macht.

Gemäß Art. 215 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation und Kunst. 29 des Gesetzes über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung gehören die Rechte des Eigentümers des kommunalen Eigentums der Gemeinde. In seinem Namen werden diese Rechte von den Organen der örtlichen Selbstverwaltung und in den Fällen, die in den Gesetzen der Subjekte des Bundes und den Satzungen der Gemeinden vorgesehen sind, direkt von der Bevölkerung selbst ausgeübt.

Das Eigentum der Gemeinde ist in zwei Teile geteilt: ein Teil ist kommunalen Unternehmen und Anstalten im Recht der Wirtschaftsführung und Betriebsführung zugeteilt, der andere Teil (kommunale Haushaltsmittel und sonstiges kommunales Eigentum, das nicht kommunalen Unternehmen und Anstalten zusteht) ist nach Art. 215 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation, die Gemeindekasse der entsprechenden städtischen, ländlichen Siedlung oder anderen Gemeinde.

Das Gesetz „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung“ legt fest, dass die Zusammensetzung des kommunalen Eigentums umfasst:

Kommunale Haushaltsmittel, kommunale Sondermittel;

Eigentum der Kommunalverwaltungen;

Städtische Ländereien und andere Natürliche Ressourcen, die sich in kommunalem Eigentum befinden;

Kommunale Unternehmen und Organisationen;

Kommunale Banken und andere Finanz- und Kreditorganisationen;

Kommunaler Wohnungsbestand und Nichtwohngebäude;

Kommunale Einrichtungen für Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport;

Sonstiges bewegliches und unbewegliches Vermögen. Die Liste der Objekte des kommunalen Eigentums einer kommunalen Formation wird durch die Besonderheiten ihrer sozioökonomischen Entwicklung, der Größe des Territoriums sowie anderer Faktoren bestimmt.

Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung legt fest:

a) Kommunalverwaltungen haben im Rahmen der nationalen Wirtschaftspolitik das Recht, über ausreichende eigene Finanzmittel zu verfügen, über die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben frei verfügen können;

b) die finanziellen Mittel der Organe der örtlichen Selbstverwaltung müssen den ihnen durch die Verfassung oder das Gesetz übertragenen Befugnissen entsprechen;

c) Mindestens ein Teil der Finanzmittel der Kommunalverwaltungen muss aus kommunalen Gebühren und Steuern stammen, deren Höhe die Kommunalverwaltungen innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen festlegen dürfen;

d) die Finanzsysteme, auf denen die Mittel der Kommunalverwaltungen beruhen, sollten ausreichend vielfältig und flexibel sein, um Änderungen der Kosten, die sich aus der Ausübung der Zuständigkeit der Kommunalbehörden ergeben, so weit wie möglich zu folgen;

e) Der Schutz finanziell schwächerer Kommunalverwaltungen erfordert die Einführung von Finanzausgleichsverfahren oder gleichwertigen Maßnahmen zur Korrektur der Auswirkungen einer ungleichen Verteilung potenzieller Finanzierungsquellen und Kosten der Kommunalverwaltungen. Solche Verfahren oder Maßnahmen sollten die Entscheidungsfreiheit der Kommunalverwaltungen innerhalb ihrer Zuständigkeit nicht einschränken.

Diese Bestimmungen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung können als allgemeine Grundsätze betrachtet werden, die die Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik eines demokratischen Staates gegenüber den Kommunalbehörden bestimmen und sich in der Gesetzgebung eines bestimmten Landes widerspiegeln sollten.

Aus dem Vorhergehenden können wir schließen, dass das kommunale Eigentum eine unveräußerliche Ehre der wirtschaftlichen Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung ist. Schließlich dient die wirtschaftliche Grundlage, die die wirtschaftliche Unabhängigkeit der kommunalen Selbstverwaltung gewährleistet, in erster Linie dazu, die Bedürfnisse der Bevölkerung der Gemeinden zu befriedigen und Bedingungen für ihr Leben zu schaffen. Gleichzeitig wirkt sich die Stärkung und Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Landes insgesamt aus. Gleichzeitig ist aber zu bedenken, dass die finanzielle und wirtschaftliche Eigenständigkeit der Kommunen maßgeblich der wirtschaftlichen Lage unserer Gesellschaft, ihren Finanzen, geschuldet ist.

KAPITEL 2. LOKALER HAUSHALT: KONZEPT, STRUKTUR, BILDUNGSGRUNDSÄTZE

Lokale Haushalte bilden die dritte Ebene des Haushaltssystems der Russischen Föderation.

Das Vorhandensein eines Budgets stärkt die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Kommunalverwaltungen, fördert die Aktivierung Wirtschaftstätigkeit und Entwicklung der Infrastruktur der jeweiligen Territorien.

In Hinsicht auf Wirtschaftstheorie Das lokale Budget sollte als „Satz von“ betrachtet werden wirtschaftliche Beziehungen, die zur territorialen Umverteilung beitragen Nationaleinkommen Länder bereitstellen finanzielle Basisörtlichen Behörden“.

Lokale Budgets sind in Art. 52 des Bundesgesetzes N131-FZ "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation":

1. Jede Gemeinde hat ihren eigenen Haushalt (Gemeindehaushalt).

Der Haushalt des Stadtbezirks und die Haushalte der zum Stadtbezirk gehörenden Siedlungen bilden den konsolidierten Haushalt des Stadtbezirks.

Als integraler Bestandteil der Siedlungsbudgets können Schätzungen der Einnahmen und Ausgaben einzelner Siedlungen, die keine Siedlungen sind, bereitgestellt werden. Das Verfahren für die Entwicklung, Genehmigung und Durchführung dieser Schätzungen wird von den lokalen Regierungen der jeweiligen Siedlungen unabhängig festgelegt.

2. Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung sorgen für den Ausgleich der kommunalen Haushalte und die Einhaltung der durch Bundesgesetze festgelegten Anforderungen an die Regelung der haushaltsrechtlichen Beziehungen, die Durchführung des Haushaltsverfahrens, die Höhe des kommunalen Haushaltsdefizits, die Höhe und Zusammensetzung kommunale Schulden, Erfüllung von Haushalts- und Schuldenverpflichtungen der Gemeinden.

3. Die Bildung, Genehmigung, Ausführung des lokalen Budgets und die Kontrolle über seine Ausführung werden von den lokalen Regierungen unabhängig in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation und des Bundesgesetzes N 131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze“ durchgeführt der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation" sowie in Übereinstimmung mit den Gesetzen der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation angenommen.

4. Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung legen den föderalen Landesbehörden und (oder) dem Staat gemäß dem durch Bundesgesetze und andere gemäß ihnen erlassenen ordnungsrechtlichen Rechtsakten der Russischen Föderation festgelegten Verfahren Berichte über die Ausführung der kommunalen Haushalte vor Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation.

5. Lokale Budgets sehen getrennt Einnahmen vor, die der Ausübung der Befugnisse lokaler Regierungen zur Lösung von Problemen von lokaler Bedeutung dienen, sowie Subventionen, die bereitgestellt werden, um die Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse durch lokale Regierungen sicherzustellen, die ihnen durch Bundesgesetze und Gesetze der Mitgliedsstaaten übertragen wurden Körperschaften der Russischen Föderation, sowie auf Rechnung der angegebenen Einnahmen und Subventionen entsprechender Ausgaben der lokalen Haushalte durchgeführt.

6. Der Entwurf des kommunalen Haushaltsplans, der Beschluss über die Genehmigung des kommunalen Haushaltsplans, der Jahresbericht über seine Ausführung, die vierteljährliche Information über den Stand der Ausführung des kommunalen Haushaltsplans und über die Zahl der kommunalen Bediensteten der Organe der örtlichen Selbstverwaltung, der Bediensteten der Kommunale Einrichtungen, die die tatsächlichen Kosten ihrer finanziellen Unterhaltung angeben, unterliegen der amtlichen Veröffentlichung.

Die örtlichen Selbstverwaltungsorgane der Siedlung geben den Bewohnern der Siedlung die Möglichkeit, sich mit den angegebenen Dokumenten und Informationen vertraut zu machen, wenn deren Veröffentlichung nicht möglich ist.

Gemäß Art. 6 des Haushaltsgesetzbuches der Russischen Föderation ist das Haushaltsverfahren die gesetzlich geregelte Tätigkeit der Gebietskörperschaften und der Teilnehmer am Haushaltsverfahren bei der Erstellung und Überprüfung von Haushaltsentwürfen, der Genehmigung und Ausführung von Haushaltsplänen sowie der Überwachung ihrer Ausführung.

Der Haushaltsprozess ist ein komplexes System von Verbindungen und Beziehungen, das darauf abzielt, der Bevölkerung einen Teil des Einkommens zu entziehen und Mittel aus dem Haushalt bereitzustellen, um einen Komplex sozioökonomischer Probleme zu lösen.

Während der sowjetischen Entwicklungsphase unseres Staates wurden alle auf dem Territorium der Russischen Föderation tätigen Haushalte, einschließlich der lokalen Haushalte, im Rahmen eines einzigen Staatshaushalts vereint. Gegenwärtig existieren die lokalen Haushalte, die Teil des Finanzsystems der Russischen Föderation sind, als unabhängig Bargeld, entworfen, um Fragen von lokaler Bedeutung, die Erfüllung der Aufgaben der lokalen Regierungen anzugehen.

Gleichzeitig wurde für Berechnungen und Analysen bei der Bildung und Verwendung von Haushaltsmitteln auf verschiedenen territorialen Regierungsebenen das Konzept des „konsolidierten Haushalts“ eingeführt - eine Reihe von Haushalten auf niedrigeren territorialen Ebenen und der Haushalt des entsprechenden Landes -staatliche oder administrativ-territoriale Einheit. Diese konsolidierten Haushalte sind im Gegensatz zu unabhängigen Haushalten nicht genehmigungspflichtig und keine Rechtsakte.

Jede Gemeinde hat laut Gesetz ihren eigenen Haushalt. Zu den Haushalten der Gemeinden gehören somit Stadt-, Kreis-, Siedlungshaushalte sowie Kreishaushalte in städtischen Gebieten und die Haushalte ländlicher Siedlungen.

Artikel 132 der Verfassung der Russischen Föderation verankert das Recht der Organe der lokalen Selbstverwaltung, den lokalen Haushalt unabhängig zu bilden, zu genehmigen und auszuführen.

Die Unabhängigkeit des kommunalen Haushalts wird gewährleistet durch:

1. Verfügbarkeit eigener Einnahmequellen;

2. das Recht, die Verwendungs- und Verwendungszwecke der Haushaltsmittel zu bestimmen;

3. das Recht, nach eigenem Ermessen die Einnahmen aus dem kommunalen Haushalt zu verwenden, die im Rahmen seiner Vollstreckung zusätzlich erzielt werden (diese Mittel unterliegen nicht der Beschlagnahme durch staatliche Behörden);

4. Anspruch auf Ersatz von Mehraufwendungen, die durch behördliche Entscheidungen entstehen:

5. Verantwortung der Kommunalverwaltungen für die Ausführung des Kommunalhaushalts.

2.2. Angleichung des Niveaus der Haushaltssicherheit

Gemäß Art. 60 Nr. 131-FZ, Nivellierung des Niveaus der Haushaltsbereitstellung von Siedlungen ist gekennzeichnet durch:

1. Der Ausgleich des Niveaus der Haushaltssicherheit von Siedlungen erfolgt durch die Bereitstellung von Zuschüssen aus dem regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen, die im Rahmen der Haushaltsausgaben der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation gebildet werden, und den regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von gebildeten Siedlungen als Teil der Ausgaben der Haushalte der Gemeindebezirke.

2. Der regionale Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen wird gebildet und Subventionen daraus werden gemäß dem Bundesgesetz Nr. 131 und der Haushaltsordnung der Russischen Föderation gewährt, um einen Ausgleich auf der Grundlage der Einwohnerzahl der Siedlungen zu erreichen , die finanziellen Möglichkeiten der lokalen Selbstverwaltungsorgane der Siedlungen, ihre Befugnisse auszuüben, um Probleme von lokaler Bedeutung zu lösen.

Die Höhe der Subventionen aus dem regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen wird für jede Siedlung einer Teileinheit der Russischen Föderation mit Ausnahme der in Artikel 60 Teil 5 genannten Siedlungen pro Einwohner einer städtischen, ländlichen Siedlung festgelegt .

Diese Subventionen können ganz oder teilweise durch zusätzliche Standards für die Abzüge von Bundes- und Landessteuern und -gebühren ersetzt werden, die für die Budgets von Siedlungen festgelegt werden. Das Verfahren zur Berechnung dieser Verhältnisse wird durch das Recht des Subjekts der Russischen Föderation gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation festgelegt.

Die Verteilung von Subventionen aus dem regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen und (oder) zusätzlichen Normen für Abzüge von föderalen und regionalen Steuern und Gebühren, die diese Subventionen ersetzen, die den Haushalten von Siedlungen gutzuschreiben sind, werden durch das Gesetz des Subjekts genehmigt der Russischen Föderation über den Haushalt des Subjekts der Russischen Föderation für das nächste Haushaltsjahr.

3. Für den Fall, dass lokale Selbstverwaltungsorgane von Gemeindebezirken mit staatlichen Befugnissen einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation ausgestattet sind, um die Haushaltssicherheit von Siedlungen auszugleichen, Subventionen aus dem regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen, die in Teil vorgesehen sind 2 von Artikel 60 Nr. 131-FZ, werden aus dem Haushalt des Stadtbezirks auf Kosten von Subventionen bereitgestellt, die aus dem Haushaltsgegenstand der Russischen Föderation bereitgestellt werden, und (oder) durch die Einrichtung durch das Vertretungsorgan des Stadtbezirks für die Siedlungen, die Teil dieses Gemeindebezirks sind, zusätzliche Standards für Abzüge von föderalen und regionalen Steuern und Gebühren in der durch das Gesetz des Subjekts der Russischen Föderation festgelegten Weise gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation .

4. Bezirksfonds für die finanzielle Unterstützung von Siedlungen werden gebildet und Subventionen daraus in der vom Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation auf der Grundlage der Ebene bereitgestellt der Haushaltssicherheit der Siedlungen, der finanziellen Möglichkeiten der Kommunalverwaltungen der Siedlungen, die Teil des Stadtbezirks sind, ihre Befugnisse ausüben, um Probleme von lokaler Bedeutung zu lösen.

Zuschüsse aus regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen werden auf Siedlungen verteilt, die Teil des entsprechenden Stadtbezirks sind und deren geschätztes Haushaltssicherheitsniveau das als Kriterium für die Gewährung dieser Zuschüsse festgelegte geschätzte Haushaltssicherheitsniveau von Siedlungen nicht übersteigt zu den Siedlungsbudgets gemäß der durch das Gesetz der betroffenen Russischen Föderation genehmigten Methodik gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation.

Die Verwendung von Indikatoren für tatsächliche Einnahmen und Ausgaben für den Berichtszeitraum oder Indikatoren für Einnahmen und Ausgaben, die für den geplanten Zeitraum einzelner städtischer, ländlicher Siedlungen prognostiziert werden, ist bei der Bestimmung des Niveaus der geschätzten Haushaltssicherheit von Siedlungen nicht zulässig.

Die Verteilung der Zuschüsse aus dem Kreisfonds zur finanziellen Unterstützung von Ansiedlungen wird durch Beschluss der Kreisvertretung über den Haushalt des Gemeindekreises für das nächste Haushaltsjahr genehmigt.

5. Für den Fall, dass das Niveau der geschätzten Haushaltssicherheit der Siedlung vor dem Ausgleich des Niveaus der geschätzten Haushaltssicherheit der Siedlungen im Berichtswirtschaftsjahr pro Einwohner zwei- oder mehrfach höher war als das durchschnittliche Niveau für diesen Bestandteil der Russische Föderation, das Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation über den Haushalt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation für das nächste Geschäftsjahr, Übertragungen von Subventionen aus dem Haushalt der gegebenen Siedlung auf den regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung der Siedlungen vorgesehen werden, oder wenn die Gemeinde die Anforderungen des genannten Gesetzes der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation über die Übertragung von Subventionen, die Zentralisierung eines Teils der Einnahmen aus lokalen Steuern und Gebühren und (oder) die Reduzierung der Standards für nicht erfüllt diese Siedlungsabzüge von Bundes- und Landessteuern und Abgaben auf eine Höhe, die den Mittelzufluss an den Landesfonds zur finanziellen Unterstützung von Siedlungen in Höhe dieser Zuschüsse sicherstellt.

Das Verfahren zur Berechnung des Niveaus der Haushaltssicherheit der Abrechnungen im Berichtsjahr, zur Bestimmung der Höhe dieser Subventionen, zur Zentralisierung eines Teils der Einnahmen aus lokalen Steuern und Gebühren und (oder) zur Reduzierung der Standards für die Abzüge von föderalen und regionalen Steuern und Gebühren wird durch das Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation gemäß den Anforderungen von Nr. 131 des Bundesgesetzes und des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation errichtet.

Die Höhe des in diesem Teil vorgesehenen Zuschusses für eine individuelle Siedlung darf 50 Prozent der Differenz zwischen den gesamten Haushaltseinnahmen der Siedlung, die bei der Berechnung der Höhe der Haushaltsrückstellung der Siedlung im Rechnungsjahr berücksichtigt werden, nicht übersteigen, und das Doppelte des durchschnittlichen Niveaus der Haushaltsbereitstellung von Siedlungen für das Subjekt der Russischen Föderation.

Gemäß Art. 61 Nr. 131-FZ ist die Nivellierung des Niveaus der Haushaltsausstattung der Gemeindebezirke (kreisfreie Städte) gekennzeichnet durch:

1. Die Angleichung der Haushaltssicherheit der Gemeinden (kreisfreien Städte) erfolgt durch die Bereitstellung von Zuschüssen aus regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden (kreisfreien Städte).

Es werden regionale Fonds zur finanziellen Unterstützung von Stadtbezirken (Stadtbezirken) gebildet und Subventionen aus ihnen in der vom Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation bereitgestellt um auf der Grundlage des Niveaus der Haushaltssicherheit der Gemeinden (kreisfreien Städte) die finanziellen Möglichkeiten der Organe der kommunalen Selbstverwaltung auszugleichen, um ihre Befugnisse zur Behandlung von Angelegenheiten von lokaler Bedeutung auszuüben.

Zuschüsse aus regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Gemeinden (kreisfreien Städten) werden nach Maßgabe des Grades der Haushaltssicherheit der Gemeinden (kreisfreien Städte) gemäß § 61 Nr. 131-FZ Teil 2 sowie nach Maßgabe der Einwohnerzahl der Gemeindebezirke (kreisfreie Städte) gemäß § 61 Abs. 3 Nr. 131-FZ.

2. Subventionen aus regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Stadtbezirken (Stadtbezirken) werden auf Stadtbezirke (Stadtbezirke) eines Subjekts der Russischen Föderation verteilt, in dem das Niveau der geschätzten Haushaltssicherheit des Haushalts des Stadtbezirks (Budget des Stadtbezirks) das Niveau der geschätzten Haushaltssicherheit der Stadtbezirke (Stadtbezirke) nicht überschreitet, das als Kriterium für die Bereitstellung der genannten Zuschüsse für die Haushalte der Stadtbezirke (Stadtbezirke) gemäß der durch das Gesetz von genehmigten Methodik definiert ist die konstituierende Einheit der Russischen Föderation gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation.

Allgemeine Anforderungen Das Verfahren zur Bestimmung des Niveaus der geschätzten Haushaltssicherheit von Stadtbezirken (Budgets von Stadtbezirken) und die Methode zur Verteilung von Zuschüssen aus regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Stadtbezirken (Stadtbezirken) sind im Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegt.

Bei der Bestimmung des Niveaus der geschätzten Haushaltssicherheit von Stadtkreisen (Stadtkreishaushalten) die Verwendung von Indikatoren für tatsächliche Einnahmen und Ausgaben für den Berichtszeitraum oder von Indikatoren für Einnahmen und Ausgaben, die für den Planzeitraum einzelner Stadtbezirke (Stadtkreise) hochgerechnet werden ist nicht erlaubt.

Die Verteilung von Subventionen aus regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Stadtbezirken (Stadtbezirken) wird durch das Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation über den Haushalt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation für das nächste Haushaltsjahr genehmigt.

3. In den durch das Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Fällen und auf die Weise kann jedem Gemeindebezirk (Stadtbezirk) eines Bezirks ein Teil der Zuschüsse aus dem regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Stadtbezirken (Stadtbezirken) gewährt werden Einheit der Russischen Föderation pro Einwohner, mit Ausnahme der Stadtbezirke (Stadtbezirke), die in Artikel 61 Nr. 131-FZ Teil 4 angegeben sind.

In den durch das Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Fällen und auf die Art und Weise kann das Gesetz eines Teils der Russischen Föderation ein anderes Verfahren zur Berechnung des bestimmten Teils der Subventionen für einen Stadtbezirk und für einen Stadtbezirk festlegen, der von bereitgestellt wird der regionale Fonds zur finanziellen Förderung von Gemeindebezirken (kreisfreie Städte) je Einwohner eines Gemeindebezirks (Stadtbezirks).

Diese Zuschüsse können ganz oder teilweise durch zusätzliche Normen für den Abzug von Bundes- und Landessteuern und Abgaben an die Haushalte der Gemeinden (kreisfreien Städte) ersetzt werden. Das Verfahren zur Berechnung dieser Verhältnisse wird durch das Recht des Subjekts der Russischen Föderation gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation festgelegt.

Die Verteilung von Zuschüssen aus regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Gemeinden (kreisfreien Städten) und (oder) zusätzlichen Standards, die diese Zuschüsse ersetzen, für Abzüge von Bundes- und Landessteuern und -gebühren an die Haushalte von Gemeinden (kreisfreien Städten) werden durch Gesetz genehmigt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation über den Haushalt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation für das nächste Haushaltsjahr.

4. für den Fall, dass das Niveau der Haushaltssicherheit einer Gemeinde (kreisfreien Stadt) vor der Angleichung das Niveau der Haushaltssicherheit der Gemeinde (kreisfreien Stadt) im Berichtswirtschaftsjahr je Einwohner um das zwei- oder mehrfache über dem durchschnittlichen Niveau lag für diese konstituierende Einheit der Russischen Föderation das Gesetz einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation über den Haushalt einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation für das nächste Haushaltsjahr, Subventionen können aus dem Haushalt eines bestimmten Gemeindebezirks (urban Bezirk) an den regionalen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Gemeindebezirken (Stadtbezirken) oder wenn die Gemeindeformation die Anforderungen des genannten Gesetzes der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation über Transfersubventionen nicht erfüllt Zentralisierung eines Teils der Einnahmen aus Kommunale Steuern und Abgaben und (oder) für einen bestimmten Gemeindebezirk (Stadtbezirk) Herabsetzung der Richtwerte für den Abzug von Bundes- und Landessteuern und Abgaben auf ein Niveau, das den Erhalt der Mittel im Bezirk sicherstellt Regionalfonds zur finanziellen Unterstützung von Gemeinden (kreisfreien Städten) in Höhe der angegebenen Zuschüsse.

Das Verfahren zur Berechnung des Niveaus der Haushaltssicherheit der Gemeindebezirke (kreisfreie Städte) im Berichtsjahr, zur Bestimmung der Höhe dieser Subventionen und zur Zentralisierung eines Teils der Einnahmen aus kommunalen Steuern und Gebühren und (oder) zur Reduzierung der Normen für Abzüge vom Bund Steuern und Gebühren werden durch das Gesetz der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation gemäß den Anforderungen Nr. 131 des Bundesgesetzes und der Haushaltsordnung der Russischen Föderation festgelegt.

Die Höhe des in diesem Teil vorgesehenen Zuschusses für einen bestimmten Gemeindebezirk (Stadtbezirk) darf 50 Prozent der Differenz zwischen den gesamten Haushaltseinnahmen des Gemeindebezirks (Stadtbezirks) nicht übersteigen, die bei der Berechnung der Höhe der Haushaltsvorkehrungen berücksichtigt werden des Gemeindebezirks (Stadtbezirks) im Berichtsjahr und das Doppelte des Durchschnitts für das Fachgebiet Russische Föderation, das Niveau der Haushaltsausstattung der Gemeindebezirke (Stadtbezirke).

Der Gemeindehaushalt hat einen Einnahmen- und einen Ausgabenteil.

In der Haushaltsordnung der Russischen Föderation werden die Einnahmen aus dem kommunalen Haushalt in eigene und regulatorische (Art. 60), steuerliche und nicht steuerliche (Art. 61, 62) unterteilt.

Haushaltseinnahmen umfassen:

· Steuereinnahmen, die den jeweiligen Haushalten durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation zugewiesen werden;

Mittel zur Selbstbesteuerung der Bürger;

· Nichtsteuereinnahmen gemäß den Absätzen 2-5 des Absatzes 4 der Kunst vorgesehen. 41 des RF BC, sowie andere nichtsteuerliche Einnahmen;

· unentgeltliche Überweisungen (Artikel 45 des RF BC).

Regulierende Haushaltseinnahmen sind föderale und regionale Steuern und andere Zahlungen, für die (prozentuale) Abzüge an die lokalen Haushalte für das nächste Haushaltsjahr sowie langfristig (für mindestens 3 Jahre) festgelegt werden. verschiedene Typen solche Einkünfte.

Die Steuereinnahmen der Haushalte der Gemeinden betragen:

· eigene Einkünfte aus lokalen Steuern und Gebühren, bestimmt durch die Steuergesetzgebung der Russischen Föderation;

· Abzüge von föderalen und regionalen Regulierungssteuern und Gebühren, die an die lokalen Haushalte der Russischen Föderation und das Subjekt der Russischen Föderation in der in Art. 58 und 63 des RF BC;

· Regierungspflicht, mit Ausnahme der Gutschrift gemäß Art. 50 der RF BC zu föderalen Haushaltseinnahmen, - nach dem Standard von 100% am Standort Kreditinstitut der die Zahlung angenommen hat.

Lokale Steuern und Gebühren umfassen Steuern und Gebühren, die gemäß den Bundesgesetzen der Russischen Föderation festgelegt wurden.

Gemäß Art. 15 Teil eins Steuer-Code Die lokalen Steuern in RF umfassen die Grundsteuer und die Privateigentumssteuer.

Gemäß Artikel 13 des ersten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation umfassen die föderalen Steuern und Gebühren:

3) Einkommensteuer

4) Alleinstehend Sozialsteuer

5) Körperschaftsteuer

6) Mineralgewinnungssteuer

7) Wassersteuer

8) Gebühren für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen

9) Staatspflicht.

Gemäß Artikel 14 des ersten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation umfassen die regionalen Steuern: Körperschaftssteuer, Glücksspielgewerbesteuer und Transportsteuer.

Gemäß Art. 55 des Bundesgesetzes N 131-FZ "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation":

Die Einnahmen aus dem lokalen Haushalt umfassen:

1) Mittel zur Selbstbesteuerung von Bürgern gemäß Artikel 56 N131-FZ:

1. Unter den Mitteln der Selbstbesteuerung der Bürger werden einmalige Zahlungen der Bürger verstanden, die zur Lösung spezifischer Probleme von lokaler Bedeutung geleistet werden. Die Höhe der Zahlungen im Verfahren der Selbstbesteuerung der Bürger wird absolut gleich für alle Einwohner der Gemeinde festgelegt, mit Ausnahme bestimmter Kategorien von Bürgern, deren Zahl 30 Prozent der Gesamtzahl der Einwohner nicht überschreiten darf der Gemeinde und für die die Höhe der Zahlungen gekürzt werden kann.

2. Die in Art. 55 Abs. 1 genannten Fragen der Einführung und Verwendung von Einmalzahlungen der Bürger werden durch eine lokale Volksabstimmung (Bürgerversammlung) entschieden.

2) Einkünfte aus kommunalen Steuern und Abgaben gemäß § 57 N131-FZ:

1. Die Liste der lokalen Steuern und Gebühren und die Befugnisse der Organe der lokalen Selbstverwaltung, diese zu errichten, zu ändern und aufzuheben, werden durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren festgelegt.

2. Die Organe der lokalen Selbstverwaltung eines Stadtbezirks sind befugt, lokale Steuern und Gebühren festzulegen, zu ändern und abzuschaffen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren für die Organe der lokalen Selbstverwaltung von Siedlungen und Gemeindebezirken festgelegt sind.

3. Einnahmen aus lokalen Steuern und Gebühren werden den Haushalten der Gemeinden zu Steuersätzen gutgeschrieben, die durch Beschlüsse der Vertretungsorgane der lokalen Selbstverwaltung gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren sowie zu dem Steuersatz festgelegt wurden von Abzügen gemäß Artikel 57 Teil 4, mit Ausnahme der Fälle, die in Artikel 60 Teil 5 und Artikel 61 Teil 4 des Bundesgesetzes N131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ festgelegt sind .

4. In die Haushalte der zum Stadtbezirk gehörenden Siedlungen können nach Maßgabe der für alle diese Siedlungen einheitlichen Absetzungsnormen, die durch behördliche Rechtsakte des Vertretungsorgans des Gemeindebezirks festgelegt sind, Einnahmen aus kommunalen Steuern enthalten sein und Gebühren, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren den Haushalten der Gemeindebezirke gutgeschrieben werden müssen.

3) Einnahmen aus regionalen Steuern und Abgaben gemäß § 58 N131-FZ:

1. Einnahmen aus regionalen Steuern und Gebühren werden den lokalen Haushalten zu Steuersätzen gutgeschrieben, die durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren sowie zu den Abzügen festgelegt sind in Übereinstimmung mit Artikel 58 Teile 2 und 3, Artikel 60 Teil 2 und Artikel 61 Teil 3 N131-FZ, mit Ausnahme der Fälle, die durch Artikel 60 Teil 5 und Artikel 61 Teil 4 des Bundesgesetzes N131- festgelegt sind FZ "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation".

2. Lokale Haushalte können gemäß den für alle Siedlungen oder Gemeindebezirke eines bestimmten Subjekts der Russischen Föderation einheitlichen Standards für Abzüge, die durch das Gesetz eines Subjekts der Russischen Föderation festgelegt wurden, Einnahmen aus bestimmten Arten regionaler Steuern erhalten und Gebühren, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren an den Haushalt des Subjekts der Russischen Föderation zu überweisen sind.

Die Festlegung dieser Standards durch das Gesetz des Subjekts der Russischen Föderation über den Haushalt des Subjekts der Russischen Föderation für das nächste Geschäftsjahr oder durch ein anderes Gesetz des Subjekts der Russischen Föderation für einen begrenzten Zeitraum ist nicht zulässig.

3. In die Haushalte der zum Gemeindebezirk gehörenden Siedlungen können nach Maßgabe der für alle diese Siedlungen einheitlichen Abzugsmaßstäbe, die durch Beschlüsse der Vertretungskörperschaft des Gemeindebezirks festgelegt werden, Einnahmen aus regionalen Steuern und Abgaben enthalten sein in Übereinstimmung mit dem Gesetz des Subjekts der Russischen Föderation in die Haushalte der Gemeindegebiete zu übertragen.

Die Festlegung dieser Maßstäbe durch Beschluss der Bezirksvertretung über den Haushalt des Gemeindebezirks für das nächste Haushaltsjahr oder durch einen anderen Beschluss für eine begrenzte Zeit ist nicht zulässig.

4. Einnahmen aus regionalen Steuern und Gebühren werden den Budgets der Stadtbezirke zu Steuersätzen und (oder) Abzugsstandards gutgeschrieben, die durch die Gesetze der Teileinheiten der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren festgelegt sind für die Anrechnung von Einkünften aus der entsprechenden regionalen Steuer (Gebühr) auf Haushaltsabrechnungen und festgelegt durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren für die Anrechnung von Einkünften aus der entsprechenden regionalen Steuer (Gebühr ) an die Haushalte der Gemeindebezirke, mit Ausnahme des durch Artikel 61 Teil 4 des Bundesgesetzes N131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisationen der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ festgelegten Falles.

4) Einkünfte aus Bundessteuern und Gebühren gemäß Artikel 59 des Bundesgesetzes Nr. 131:

1. Die Einnahmen aus Bundessteuern und -gebühren werden den örtlichen Haushalten nach den Abzugssätzen gemäß Artikel 59 Teile 2-4, Artikel 60 Teil 2 und Artikel 61 Teil 3 des Bundesgesetzes Nr. 131 gutgeschrieben und (bzw ) zu Steuersätzen, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren festgelegt sind, mit Ausnahme der Fälle, die in Artikel 60 Teil 5 und Artikel 61 Teil 4 des Bundesgesetzes N131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation des lokalen Selbst“ festgelegt sind -Regierung in der Russischen Föderation".

2. Das Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation und (oder) die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren legen einheitliche Steuersätze für alle Siedlungen oder Gemeindebezirke und (oder) Abzugsstandards für die Anrechnung von Einkünften einer bestimmten Art fest Bundessteuer(Sammlung) an die zuständigen lokalen Budgets.

3. Lokale Haushalte können gemäß den für alle Siedlungen oder Gemeindebezirke eines bestimmten Subjekts der Russischen Föderation einheitlichen Abzugsstandards, die durch das Gesetz eines Subjekts der Russischen Föderation festgelegt wurden, Einkünfte aus föderalen Steuern und Gebühren erhalten dem Haushalt eines Subjekts der Russischen Föderation gemäß dem Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation und (oder) den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren gutgeschrieben werden.

Die Festlegung dieser Standards durch das Gesetz des Subjekts der Russischen Föderation über den Haushalt des Subjekts der Russischen Föderation für das nächste Geschäftsjahr und (oder) durch ein anderes Gesetz des Subjekts der Russischen Föderation für einen begrenzten Zeitraum ist nicht vorgesehen erlaubt.

4. In die Haushalte von Gemeinden, die Teil eines Gemeindebezirks sind, können nach Maßgabe der durch Beschlüsse der Gemeindevertretung festgesetzten, für alle diese Gemeinden einheitlichen Abzugsmaßstäbe Einkünfte aus Bundessteuern und Abgaben enthalten sein den Haushalten der Gemeindebezirke gemäß der Haushaltsordnung der Russischen Föderation, der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren und (oder) dem Recht des Subjekts der Russischen Föderation gutgeschrieben werden.

Die Festlegung dieser Maßstäbe durch Beschluss der Bezirksvertretung über den Haushalt des Gemeindebezirks für das nächste Haushaltsjahr oder durch einen anderen Beschluss für eine begrenzte Zeit ist nicht zulässig.

5. Einnahmen aus föderalen Steuern und Gebühren werden den Budgets der Stadtbezirke zu Steuersätzen und (oder) Abzugsstandards gutgeschrieben, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren für die Anrechnung von Einnahmen aus der entsprechenden föderalen Steuer (Gebühr) festgelegt sind die Budgets der Siedlungen und die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren für die Anrechnung von Einkünften aus der entsprechenden föderalen Steuer (Gebühr) auf die Budgets der Gemeindebezirke festgelegt wurden, mit Ausnahme des durch Teil 4 von Artikel 61 des Föderalen Gesetz N131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“.

5) unentgeltliche Zuführungen aus Haushalten anderer Ebenen, darunter Zuschüsse zum Ausgleich der Haushaltsmittel der Gemeinden gemäß §§ 60 und 61 des Bundesgesetzes Nr. 131, sonstige Finanzhilfen aus Haushalten anderer Ebenen gemäß § 62 des Bundesgesetzes Nr. 131 und andere unentgeltliche Übertragungen;

6) Einkünfte aus Immobilien im kommunalen Eigentum;

7) ein Teil des Gewinns der kommunalen Unternehmen, der nach der Zahlung von Steuern und Gebühren und anderen obligatorischen Zahlungen in den durch die Verordnungsgesetze der Vertretungsorgane der Gemeinde festgelegten Beträgen übrig bleibt, und ein Teil der Einnahmen aus der Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen durch Kommunalverwaltungen und kommunale Einrichtungen, die nach Zahlung von Steuern und Gebühren verbleiben;

8) Bußgelder, deren Festsetzung gemäß Bundesgesetz in die Zuständigkeit der örtlichen Selbstverwaltungen fällt;

9) freiwillige Spenden;

10) andere Einnahmen in Übereinstimmung mit Bundesgesetzen, Gesetzen der Subjekte der Russischen Föderation und Entscheidungen lokaler Regierungen.

Die Zusammensetzung der Eigeneinnahmen der Haushalte der Gemeindebezirke, in denen die Bildung von Vertretungsorganen der Gemeindebezirke gemäß § 35 Nr. 131-FZ Abs. 1 Teil 4 erfolgt, umfasst Zuschüsse aus den Haushalten der Siedlungen die Teil des Gemeindebezirks sind, um Probleme von lokaler Bedeutung zu lösen, die durch die Absätze 5, 6, 12 - 14 und 16 des Teils 1 des Artikels 15 des Bundesgesetzes Nr. 131-FZ "Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation lokaler Selbstverwaltung in der Russischen Föderation".

Die Höhe dieser Subventionen wird von der Vertretung der kommunalen Selbstverwaltung des Gemeindebezirks nach einem Standard für alle Siedlungen, die Teil dieses Gemeindebezirks sind, pro Einwohner oder Verbraucher von Haushaltsleistungen der entsprechenden Gemeinde festgelegt.

Zuschüsse- es handelt sich um unentgeltliche und unwiderrufliche Mittel, die den örtlichen Haushalten aus dem Bundeshaushalt und den Haushalten der Gliederungen des Bundes zur Deckung der laufenden Ausgaben zur Verfügung gestellt werden. Zuschüsse haben keinen besonderen Zweck und können nach Ermessen der lokalen Regierungen verwendet werden.

Subventionen- Dies sind Mittel, die aus dem Bundeshaushalt, dem Haushalt der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, unentgeltlich und unwiderruflich für die Durchführung bestimmter gezielter Ausgaben bereitgestellt werden. Diese Mittel werden für die Durchführung von Programmen bereitgestellt, die die sozioökonomische Entwicklung der jeweiligen Gebiete sicherstellen, für die Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen usw.

Die Zusammensetzung der Eigeneinnahmen der lokalen Haushalte kann durch das Bundesgesetz Nr. 131 nur im Falle einer Änderung der Liste der Angelegenheiten von lokaler Bedeutung gemäß Artikel 14-16 des Bundesgesetzes Nr. 131 und (oder) einer Änderung geändert werden im System der Steuern und Gebühren der Russischen Föderation.

Das Bundesgesetz Nr. 131, das eine Änderung der Zusammensetzung der Eigeneinnahmen der lokalen Haushalte vorsieht, tritt mit Beginn des nächsten Haushaltsjahres in Kraft, frühestens jedoch drei Monate nach seiner Verabschiedung.

Subventionen, die für die Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse durch lokale Regierungen vorgesehen sind, die ihnen durch Bundesgesetze und Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation gemäß Artikel 63 des Bundesgesetzes Nr. 131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation lokaler Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“

Die Bilanzierung von Vorgängen zur Verteilung von Einnahmen aus Steuern und Gebühren gemäß den Abzugsstandards gemäß Artikel 57 - 61 Nr. 131 des Bundesgesetzes erfolgt in der im Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Weise.

Die Gewährung von Subventionen an lokale Haushalte für die Umsetzung bestimmter staatlicher Befugnisse durch lokale Regierungen wird durch Art. 63 Nr. 131-FZ:

1. Gesamte Größe Subventionen, die aus dem föderalen Haushalt und dem Haushalt eines Subjekts der Russischen Föderation an lokale Haushalte für die Durchführung bestimmter ihnen übertragener staatlicher Befugnisse durch lokale Regierungen gewährt werden, werden durch das föderale Gesetz über den föderalen Haushalt für das nächste Haushaltsjahr und das bestimmt Gesetz des Subjekts der Russischen Föderation über den Haushalt des Subjekts der Russischen Föderation für das nächste Haushaltsjahr gesondert jede dieser Staatsgewalten.

2. Subventionen für die Ausübung bestimmter ihnen übertragener staatlicher Befugnisse durch die Organe der örtlichen Selbstverwaltung werden den örtlichen Haushalten aus dem regionalen Ausgleichsfonds gewährt, der als Teil des Haushalts eines Subjekts der Russischen Föderation geschaffen wurde. Der angegebene Fonds wird auf Kosten von:

1) Zuschüsse aus dem Ausgleichsfonds des Bundes für die Ausübung bestimmter, ihnen durch Bundesgesetze übertragener staatlicher Befugnisse durch die Gemeinden;

2) Subventionen anderer Einnahmen aus dem Haushalt eines Teilstaates der Russischen Föderation in der Höhe, die für die Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse durch die lokalen Regierungen erforderlich ist, die ihnen durch die Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation übertragen wurden.

3) Subventionen aus dem regionalen Ausgleichsfonds werden auf alle Gemeinden des Teilgebiets der Russischen Föderation, deren lokale Regierungen bestimmte ihnen übertragene staatliche Befugnisse ausüben, im Verhältnis zu der Bevölkerung (bestimmten Bevölkerungsgruppen) oder Verbrauchern der betreffenden Person verteilt Haushaltsdienstleistungen der Gemeinde, unter Berücksichtigung objektiver Bedingungen, die sich auf die Kosten dieser Haushaltsdienstleistungen (Zahlungshöhe) auswirken, und werden durch das Gesetz des Subjekts der Russischen Föderation über den Haushalt des Subjekts der Russischen Föderation für die nächsten genehmigt Haushaltsjahr für jede Gemeinde und Art der Subvention.

Die Bildung, Verteilung, Überweisung und Abrechnung der Subventionen aus dem regionalen Ausgleichsfonds erfolgen in der im Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Weise.

4) Subventionen aus dem föderalen Ausgleichsfonds für die Ausübung bestimmter staatlicher Befugnisse, die durch föderale Gesetze auf lokale Regierungen übertragen wurden, werden auf alle Teileinheiten der Russischen Föderation in der durch das Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Weise im Verhältnis zu verteilt Bevölkerung (bestimmte Bevölkerungsgruppen) oder Verbraucher der betreffenden Haushaltsdienstleistungen, die der Russischen Föderation unterliegen, unter Berücksichtigung der objektiven Bedingungen, die sich auf die Kosten dieser Haushaltsdienstleistungen (Zahlungshöhe) auswirken, und werden durch das Bundesgesetz über den Bundeshaushalt genehmigt für das nächste Haushaltsjahr für jedes Thema der Russischen Föderation und Art der Subvention.

Das Haushaltsgesetzbuch unterscheidet zwei Gruppen von Ausgaben aus den Haushalten der Gemeinden:

· Ausgaben, die gemeinsam aus dem Haushalt der Russischen Föderation, den Haushalten der Subjekte der Russischen Föderation und den Haushalten der Gemeinden finanziert werden (Artikel 85);

· Ausgaben, die ausschließlich aus lokalen Haushalten finanziert werden (Art. 87).

Es sei darauf hingewiesen, dass die Ausgaben der lokalen Haushalte auch in Ausgaben des laufenden Haushalts und des Entwicklungshaushalts (Kapitalausgaben) unterteilt werden.

Das Entwicklungsbudget wird auf Kosten der Mittel zur Finanzierung von Investitionen und gebildet Innovationsaktivitäten, sowie Kosten im Zusammenhang mit der Reproduktion, Kosten, die das Eigentum der Gemeinden vermehren oder schaffen, und andere Haushaltskosten, die in den Investitionsausgaben gemäß der wirtschaftlichen Klassifizierung der Haushaltsausgaben der Russischen Föderation enthalten sind. Alle anderen Ausgaben, die nicht im Entwicklungsbudget enthalten sind, sind im laufenden Budget enthalten.

Gemäß Art. 53 „Ausgaben der kommunalen Haushalte“ des Bundesgesetzes Nr. 131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“:

1. Die Ausgaben der örtlichen Haushalte werden in den im Haushaltsgesetzbuch der Russischen Föderation vorgesehenen Formen ausgeführt.

Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung führen Register der Ausgabenverpflichtungen der Gemeinden gemäß den Anforderungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation in der durch Beschluss des Vertretungsorgans der Gemeinde festgelegten Weise.

2. Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung bestimmen selbstständig die Größe und die Bedingungen der Vergütung der Abgeordneten, der Mitglieder der gewählten Organe der kommunalen Selbstverwaltung, der gewählten Beamten der kommunalen Selbstverwaltung, die ihre Befugnisse auf Dauer ausüben, der Gemeindeangestellten, der Gemeindeangestellten Unternehmen und Institutionen, stellen kommunale soziale Mindeststandards und andere Standards auf, die Ausgaben lokaler Haushalte zur Lösung von Problemen von lokaler Bedeutung sind.

Bei Gemeinden, deren Höhe der nach §§ 60 und 61 Nr. 131 des Bundesgesetzes ermittelten geschätzten Haushaltssicherheit Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen zum Ausgleich der Haushaltssicherheit der Gemeinde ist, die Höhe von Die Vergütung der Abgeordneten, der Mitglieder der gewählten Organe der kommunalen Selbstverwaltung, der gewählten Beamten der kommunalen Selbstverwaltung, die ihre Befugnisse auf Dauer ausüben, der kommunalen Angestellten, der Angestellten der kommunalen Unternehmen und Institutionen wird gemäß den gesetzlich festgelegten Höchststandards festgelegt zum Thema Russische Föderation.

3. Ausgaben aus den Haushalten der Gemeindebezirke zum Ausgleich der Haushaltsvorkehrungen der Siedlungen erfolgen gemäß § 60 Nr. 131 Teil 3 und 4 des Bundesgesetzes.

4. Haushaltsausgaben der Gemeindebezirke, in denen die Bildung von Gemeindevertretungen nach § 35 Nr. 131 Abs. 1 des 4. Teils des Bundesgesetzes zur Lösung von Angelegenheiten von kommunaler Bedeutung mit übergemeindlichem Charakter erfolgt , festgelegt durch die Absätze 5, 6, 12 - 14 und 16 des Teils 1 Artikel 15 Nr. 131 des Bundesgesetzes werden im Rahmen und auf Kosten der Subventionen durchgeführt, die aus den Budgets der Siedlungen bereitgestellt werden, die Teil des Gemeindebezirks sind , in der in Teil 2 von Artikel 55 Nr. 131 des Bundesgesetzes vorgeschriebenen Weise.

5. Das Verfahren für die Ausgabe lokaler Haushalte für die Ausübung einzelner staatlicher Befugnisse, die durch Bundesgesetze und Gesetze der Teileinheiten der Russischen Föderation auf die Organe der örtlichen Selbstverwaltung übertragen wurden, wird von den staatlichen Behörden der Bundesstaaten und den staatlichen Behörden der Teileinheiten der Russischen Föderation festgelegt Russische Föderation bzw.

In den Fällen und auf die in diesen Gesetzen und anderen in Übereinstimmung mit ihnen erlassenen Rechtsakten der Russischen Föderation und der Teileinheiten der Russischen Föderation vorgesehene Art und Weise die Durchführung der Ausgaben des lokalen Haushalts für die Ausübung der lokalen Regierungen bestimmter Staaten Befugnisse, die ihnen durch Bundesgesetze und Gesetze der Teilstaaten der Russischen Föderation übertragen werden, können durch normative Rechtsakte der Gebietskörperschaften geregelt werden.

6. Die Durchführung lokaler Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Befugnisse der föderalen Staatsbehörden, der Staatsbehörden der Subjekte der Russischen Föderation ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Fälle, die durch Bundesgesetze, Gesetze der Subjekte der Russischen Föderation festgelegt sind .

FAZIT

In Anbetracht des Vorstehenden können wir schließen, dass es Probleme bei der Bildung der Unabhängigkeit der lokalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation gibt. Das Konzept der Haushaltsregulierung, die auf dem Differenzierungsprinzip beruhen sollte, muss grundlegend geändert werden Haushaltsbefugnisse. Jede Regierungsebene muss wissen, wofür sie zuständig ist und wofür sie Geld ausgeben kann und soll. Die Lösung des Problems sollte nicht auf der Schaffung normaler finanzieller Grundlagen für die kommunale Selbstverwaltung beruhen Haushaltseinnahmen zwischen den Ebenen des Haushaltssystems und die Aufteilung der Einnahmen gemäß den objektiven Befugnissen, die jede Körperschaft hat.

In dieser Richtung ist ernsthafte Arbeit erforderlich, um einen gut funktionierenden Mechanismus zu schaffen, der die Kommunalverwaltungen mit angemessenen Finanzmitteln versorgt. Im Rahmen der Umsetzung dieses Ansatzes ist es notwendig, diese Befugnisse, den Mechanismus und das Verfahren für ihre Übertragung auf die Ebene der lokalen Regierung festzulegen, die erforderlichen Finanzierungsquellen zu sichern und ihre Übertragung für die Umsetzung der delegierten Befugnisse sicherzustellen durch lokale Regierungen.

Heute verteilen die Kommunen Mittel über die Bundes- und Regionalhaushalte um. Es ist notwendig, dass diese Mittel in der Phase ihrer Bildung in die lokalen Haushalte aufgenommen werden, d.h. auf deren Massenabtrag verzichten. Muss optimiert werden Finanzströme zwischen den Regierungsebenen, um Querfinanzierungen zu beseitigen.

Auf lokaler Ebene müssen die Gemeindevorsteher selbst aktuelle sozioökonomische Prognosen mit der Definition von Wachstumspunkten auf der Grundlage der vorhandenen Steuerzahler erstellen und ein Programm für die langfristige Entwicklung des Gemeindegebiets entwickeln. Solche Programme werden sich verbessern Investitionsattraktivität ein bestimmtes Gebiet, sowie eine wirksame Politik zur Entwicklung des sozioökonomischen Potenzials der Gemeinde zu verfolgen, zu regulieren Steuerlast für lokale Produzenten. Darüber hinaus müssen die lokalen Behörden das wirtschaftliche Potenzial des Territoriums unabhängig entwickeln, profitable kommunale Unternehmen schaffen und für die Umsetzung sorgen Hauptprojekte sich mit den Nachbargemeinden zusammenschließen.

Daher ist es notwendig, die Probleme der Bildung und aktiven Entwicklung der lokalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation auf verschiedenen Ebenen und in verschiedene Richtungen zu lösen. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung ist jedoch eine umfassende Lösung der bestehenden Probleme. Obwohl alle diese Probleme miteinander verknüpft sind, löst die Lösung nur eines Problems nicht alle anderen. Dies sollte von allen Parteien verstanden werden, insbesondere von Vertretern staatlicher Stellen und Kommunen.

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Kunst. 215 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation - Moskau: Nowosibirsk, 2004. - 495 p.

Gemeindeeigentum der Kommunalverwaltung

Bei der Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung ist es wichtig, ihre Aktivitäten mit angemessenen materiellen Ressourcen auszustatten. Die Verfassung der Russischen Föderation sicherte den Organen der lokalen Selbstverwaltung das Recht, das kommunale Eigentum unabhängig zu verwalten, den lokalen Haushalt zu bilden, zu genehmigen und auszuführen sowie lokale Steuern und Gebühren festzulegen.

Finanzielle und wirtschaftliche Garantien für Aktivitäten im Zusammenhang mit der unabhängigen und eigenverantwortlichen Entscheidung der Bevölkerung direkt und (oder) durch lokale Regierungen über Angelegenheiten von lokaler Bedeutung spiegeln sich in Kap. 8 "Die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung" des Gesetzes über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung. Dementsprechend ist die wirtschaftliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung: Bundesgesetz vom 6. Oktober 2003 Nr. 131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ (vom 10. Juli 2012) // Sammlung von Gesetzen der Russischen Föderation, 06.10.2003. - Nr. 40. - Art.3822.

1) Eigentum in kommunalem Eigentum;

2) Mittel der lokalen Haushalte;

3) Eigentumsrechte der Gemeinden.

Betrachten wir sie genauer.

Das kommunale Eigentum ist neben dem privaten und staatlichen Eigentum, dessen Subjekte die Gemeinden sind, eine der wichtigsten Eigentumsformen, die durch die Verfassung der Russischen Föderation festgelegt wurde, und die Rechte auf Besitz, Nutzung und Verfügung werden von den lokalen Regierungen ausgeübt. Das System der Kommunalverwaltung: Lehrbuch / Ed. V.B. Zotow. - St. Petersburg: Peter, 2005. - S.49.

Das Verfahren für seine Bildung, seinen Besitz, seine Verwendung und seine Entsorgung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation, im Bundesgesetz Nr. 131-FZ und in anderen aufsichtsrechtlichen Rechtsakten verankert. Gemäß Art. 215 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation ist kommunales Eigentum Eigentum des Eigentumsrechts an städtischen, ländlichen Siedlungen sowie anderen Gemeinden - Gemeindebezirken, Stadtbezirken, innerstädtischen Gebieten von Städten von föderaler Bedeutung.

Gemeindeeigentum ist das öffentliche Eigentum der Bevölkerung des Gebietskollektivs jeder einzelnen Gemeinde. Die verfassungsrechtliche Anerkennung des kommunalen Eigentums als Grundlage der Selbständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung findet ihren Ausdruck:

In seinem gleichen rechtlichen Schutz neben anderen Eigentumsformen (Artikel 8);

Im Recht der Organe der örtlichen Selbstverwaltung, das kommunale Eigentum selbstständig zu verwalten.

Gemäß dem Gesetz über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung umfasst das kommunale Eigentum:

1) lokale Haushaltsmittel und außerbudgetäre Mittel;

2) Eigentum der Organe der örtlichen Selbstverwaltung;

3) Gemeindeland und natürliche Ressourcen;

4) kommunale Unternehmen, Organisationen, Banken und andere Kredit- und Finanzorganisationen;

5) Wohnungsbestand und Nichtwohngebäude;

6) Bildungs-, Gesundheits-, Kultur- und Sporteinrichtungen und sonstiges bewegliches und unbewegliches Vermögen.

Kommunales Eigentum wird ebenso wie staatliches Eigentum anerkannt und geschützt. Die Zusammensetzung des kommunalen Eigentums wird durch das Gesetz über die allgemeinen Grundsätze der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in Übereinstimmung mit den Befugnissen der Organe der kommunalen Selbstverwaltung bestimmt: Eine solche Liste wird durch Art. 50, der vorsieht, dass in Fällen, in denen kommunale Körperschaften das Eigentumsrecht an Eigentum haben, das nicht für die Umsetzung von Angelegenheiten von lokaler Bedeutung bestimmt ist, bestimmte delegierte staatliche Befugnisse und die Teilnahme an der Umsetzung nicht übertragener staatlicher Befugnisse sowie zur Sicherstellung der Aktivitäten von Kommunalverwaltungen und Kommunalbeamten, Kommunalbediensteten, Bediensteten kommunaler Unternehmen und Institutionen, dieses Eigentum einer Umprofilierung (Änderung des Verwendungszwecks) oder einer Veräußerung unterliegt (Anlage 1).

Das Eigentum der Gemeinde ist in zwei Teile geteilt: 1) Der eine ist den kommunalen Unternehmen mit dem Recht der wirtschaftlichen Führung und der Betriebsführung zugewiesen, 2) der andere gemäß Teil 3 der Kunst. 215 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation - Mittel aus dem lokalen Haushalt und Vermögen, das nicht den Unternehmen zugewiesen ist - bildet die Gemeindekasse der Gemeinde.

Die Zusammensetzung der kommunalen Schatzkammer umfasst einzelne Gebäude und Bauwerke, Vermögenskomplexe von Unternehmen, bewegliches Vermögen und anderes Vermögen, das die Staatskasse infolge der Umverteilung von kommunalem Eigentum, der Schaffung eines neuen, von kommunalen Einrichtungen und Unternehmen beschlagnahmten und erhalten hat aus anderen Rechtsgründen in das Eigentum der Gemeinde übergegangen sind, sowie Eigentumsrechte.

Das Eigentum der Gemeinde wird hauptsächlich aus folgenden Gründen gebildet: öffentliche Übertragung, Abgrenzung des Staatseigentums, Privatisierung usw.; privat - Beteiligung der Gemeinde an bürgerlicher Verkehr. Die gebräuchlichsten Arten der Bildung von Gemeindeeigentum unter diesen Bedingungen sind:

a) Kommunalisierung - Übertragung kostenlos oder für den Kauf von Eigentum aus staatlichem und privatem Eigentum in kommunales Eigentum;

b) Kauf - der Erwerb von Eigentum auf Kostenbasis;

c) Spende;

d) Bau neuer Anlagen usw.

Die kommunalen Haushaltsmittel sind die nächste Komponente der wirtschaftlichen Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung. Das Bundesgesetz Nr. 131-FZ sieht Folgendes vor:

a) Die Gemeinde hat ihr eigenes lokales Budget - das Budget der Gemeinde (eine Reihe von Einnahmen und Ausgaben), dessen Bildung, Genehmigung und Ausführung von den lokalen Regierungen durchgeführt wird. Der kommunale Haushalt ist eine Form der Bildung und Ausgabe des dafür vorgesehenen Fonds finanzielle Unterstützung Aufgaben und Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung sowie einzelne delegierte Staatsbefugnisse;

b) der Haushalt des Stadtbezirks und der Haushalt der Siedlungen, die Teil des Stadtbezirks sind - der konsolidierte Haushalt des Stadtbezirks - der Haushalt aller Ebenen des Haushaltssystems der Russischen Föderation auf dem Territorium ;

c) als integraler Bestandteil der Siedlungshaushalte werden Schätzungen der Einnahmen und Ausgaben einzelner Siedlungen, die keine Gemeinden sind, bereitgestellt; das Verfahren für die Entwicklung, Genehmigung der Ausführung wird von den lokalen Regierungen der jeweiligen Siedlungen unabhängig festgelegt;

d) Organe der örtlichen Selbstverwaltung sorgen für den Ausgleich der kommunalen Haushalte und die Einhaltung der durch Bundesgesetze festgelegten Anforderungen an die Regelung der haushaltsrechtlichen Beziehungen, die Durchführung des Haushaltsverfahrens, die Höhe des kommunalen Haushaltsdefizits, die Höhe der Zusammensetzung der kommunalen Schulden, die Erfüllung von Haushalts- und Schuldenverpflichtungen;

e) die Bildung, Genehmigung, Ausführung des lokalen Budgets und Kontrolle über seine Ausführung werden von den lokalen Regierungen unabhängig in Übereinstimmung mit den Anforderungen des RF-Haushaltsgesetzbuchs, des Bundesgesetzes Nr. 131-FZ und der Gesetze der konstituierenden Einheiten durchgeführt der Russischen Föderation, die in Übereinstimmung mit ihnen angenommen wurden;

f) die Befugnisse der örtlichen Verwaltung der Siedlung bei der Bildung, Ausführung und (oder) Kontrolle über die Ausführung des Haushaltes der Siedlung können ganz oder teilweise auf vertraglicher Grundlage von der örtlichen Verwaltung des Gemeindebezirks ausgeübt werden;

g) die Organe der lokalen Selbstverwaltung legen gemäß dem durch die Bundesgesetzgebung festgelegten Verfahren den föderalen Behörden und (oder) den Gebietskörperschaften der Russischen Föderation Berichte über die Ausführung der lokalen Haushalte vor;

h) Lokale Haushalte sehen gesondert Einnahmen vor, die der Ausübung der Befugnisse lokaler Regierungen zur Lösung von Problemen von lokaler Bedeutung dienen, sowie Subventionen, die bereitgestellt werden, um die Umsetzung bestimmter staatlicher Befugnisse durch lokale Regierungen sicherzustellen, die ihnen durch das Bundesgesetz durch die Gesetze von übertragen wurden die konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, die auf Kosten dieser Einnahmen und Subventionen entsprechende Ausgaben der lokalen Haushalte durchführen;

i) den Entwurf des kommunalen Haushaltsplans, den Beschluss über die Genehmigung des kommunalen Haushaltsplans, den Jahresbericht über seine Ausführung, die vierteljährliche Information über den Stand der Ausführung des kommunalen Haushaltsplans und über die Zahl der kommunalen Bediensteten der Organe der örtlichen Selbstverwaltung, der Bediensteten der kommunale Einrichtungen, die die tatsächlichen Kosten ihrer finanziellen Aufrechterhaltung angeben, unterliegen der offiziellen Veröffentlichung oder Körperschaften lokale Regierungen geben den Einwohnern die Möglichkeit, sich mit den angegebenen Dokumenten und Informationen vertraut zu machen, falls ihre Veröffentlichung nicht möglich ist.

Wie bereits erwähnt, können Kommunen vom Staat Einnahmen in Form von Finanzhilfen erhalten: Zuschüsse, Subventionen, Subventionen. Zuschüsse sind Haushaltsmittel, die den lokalen Haushalten aus dem Bundeshaushalt und den Haushalten der Teilstaaten der Russischen Föderation unentgeltlich und unwiderruflich zur Deckung laufender Ausgaben zur Verfügung gestellt werden. Zuschüsse haben keinen bestimmten Zweck und können von der lokalen Regierung nach eigenem Ermessen verwendet werden. Subventionen sind zweckgebundene Haushaltsmittel bestimmten Zeitraum kommunale Formationen aus dem Bundeshaushalt der Russischen Föderation, dem Haushalt des Subjekts der Russischen Föderation und vorbehaltlich der Rückgabe an den entsprechenden Haushalt im Falle ihrer Nichtverwendung gemäß beabsichtigter Zweck in Zeit einstellen. Die Verwendung dieser Mittel wird kontrolliert Regierungsstellen. Subventionen - Haushaltsmittel, die dem lokalen Haushalt der Russischen Föderation, dem Subjekt der Russischen Föderation, zu den Bedingungen der Eigenkapitalfinanzierung gezielter Ausgaben zur Verfügung gestellt werden.

Zu den außersteuerlichen Einnahmen des Gemeindehaushalts gehören die sogenannten Mittel der Selbstversteuerung – einmalige Zahlungen der Bürger zur Bewältigung spezifischer Anliegen von kommunaler Bedeutung. Fragen im Zusammenhang mit der Einführung und Verwendung von Selbstbesteuerungsmitteln werden durch eine lokale Volksabstimmung entschieden. Kommunen können auch Fremdmittel einwerben, inkl. durch die Ausgabe von kommunalen Wertpapieren in der vorgeschriebenen Weise.

Die Eigentumsrechte der Gemeinde sind die folgenden drei Hauptgewalten:

1) das Besitzrecht - das Recht auf tatsächlichen Besitz von Gemeindeeigentum, das die Möglichkeit einer direkten Einflussnahme darauf schafft; Rechtlicher (eigentlicher) Eigentümer von kommunalem Eigentum kann nicht nur die Gemeinde, sondern auch der Mieter (Pächter) im Rahmen eines Immobilienpachtvertrags sein, die Person, der das Eigentum vertraglich übertragen wurde kostenlose Nutzung, Hypothekengläubiger, Frachtführer (in Bezug auf ihm zum Transport übertragenes kommunales Eigentum), Vermögensverwalter, Kommissionär usw .;

2) das Nutzungsrecht, das im Recht besteht, kommunales Eigentum zu konsumieren - die Ausbeutung von Eigentum, den Erhalt von Früchten und von ihnen erzielten Einkünften usw., deren Grenzen durch Gesetz, Vereinbarungen oder andere festgelegt sind Rechtsgrundlage. Die Gesetzgebung verbietet die Nutzung von Eigentum zum Nachteil der Interessen anderer Personen. Das Recht zur Nutzung des kommunalen Eigentums können nicht nur Eigentümer von Immobilien, sondern auch deren rechtmäßiger Eigentümer - Nichteigentümer - Mieter, Pächter usw. sowie Personen, die weder Eigentümer noch Eigentümer sind (Personen zu deren Gunsten eine Dienstbarkeit wird errichtet usw.);

3) das Verfügungsrecht über kommunales Eigentum – das Recht, das es lokalen Regierungen ermöglicht, kommunales Eigentum zur vorübergehenden oder dauerhaften Nutzung an natürliche und juristische Personen, staatliche Behörden der Russischen Föderation (Subjekt der Russischen Föderation) und lokale Regierungen anderer Gemeinden zu übertragen , veräußern, andere Transaktionen in Übereinstimmung mit Bundesgesetzen tätigen. Sie haben das Recht, Geschäfte wie Kauf und Verkauf, Lieferung, Schenkung, Miete usw. zu tätigen. Die Verfügung über das Eigentum bestimmt das rechtliche Schicksal der Sache, d.h. das Eigentum daran entweder beenden oder aussetzen. Der Eigentümer kann sein Eigentum übertragen Vertrauensverwaltung an andere Personen.

Kunst. 51 Zu den allgemeinen Grundsätzen der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation, die das Verfahren für den Besitz, die Nutzung und die Veräußerung von kommunalem Eigentum präzisieren, wurde auch festgelegt, dass das Verfahren und die Bedingungen für die Privatisierung des kommunalen Eigentums durch das Regulierungsrecht bestimmt werden Akte der Organe der örtlichen Selbstverwaltung gemäß Bundesgesetz. Einnahmen aus der Nutzung und Privatisierung kommunalen Eigentums fließen in die kommunalen Haushalte. Durch die Ausübung der Eigentümerrechte können lokale Regierungen kommunale Unternehmen und Institutionen gründen und sich an der Gründung von Wirtschaftsunternehmen, einschließlich interkommunaler Unternehmen, beteiligen, die für die Ausübung von Befugnissen zur Lösung von Problemen von lokaler Bedeutung erforderlich sind. Sie legen ihre Ziele, Bedingungen und Verfahren für ihre Tätigkeit fest, genehmigen die Satzungen, ernennen und entlassen die Leiter dieser Unternehmen und Institutionen, hören Berichte über ihre Tätigkeit in der durch die Satzung der Gemeinde vorgeschriebenen Weise.

Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung haften im Auftrag der kommunalen Bildung subsidiär für die Aufgaben der kommunalen Einrichtungen und sorgen für deren Erfüllung in der durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise. Eigentumsrechte sind eng mit Pflichten verbunden. Schließt beispielsweise eine Gemeinde einen Pachtvertrag für kommunales Eigentum ab, so hat sie auch als Vermieter bestimmte Pflichten.

Die kommunale Selbstverwaltung ist somit die Organisation der kommunalen Gebietskörperschaften, bei der es um die eigenständige Lösung kommunaler Probleme durch die Bevölkerung geht. Wesentliche Grundlagen Kommunalverwaltungen gelten als die wirtschaftlichen Grundlagen der Kommunalverwaltung. Der Wert der wirtschaftlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung ist groß, weil Sie sichern die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Kommunen, dienen der Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung und tragen zur sozioökonomischen Entwicklung der Gemeinde bei.


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