19.09.2020

Bundesgesetz 212 fz vom 03. Juli. Zahlungsbedingungen für Versicherungsprämien und Berichterstattung


Das Bundesgesetz über Versicherungsbeiträge regelt unter anderem das Verfahren und die Höhe der Beiträge zur Versicherung an die Pensionskasse der Russischen Föderation, die Sozialversicherungskassen und die Pflichtversicherung Krankenversicherung. Vorschriften dieses Dokument Festlegung des Verfahrens für die Zahlung und Abrechnung der Zahler, ihrer Rechte und Pflichten. Besondere Aufmerksamkeit an Gebühren und Tarife gezahlt.

Bundesgesetz über Versicherungsprämien 212-FZ

Das Bundesgesetz 212-FZ über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse wurde im Juli 2009 verabschiedet. Bis Ende 2016 wurde es ständig weiterentwickelt, ergänzt und verändert. Seit Anfang 2017 hat diese gesetzliche Regelung ihre Gültigkeit verloren.


Die Struktur des Dokuments ist in acht Kapitel unterteilt. Jeder dieser Abschnitte enthält mehrere Artikel, die durch einen bestimmten thematischen Aspekt verbunden sind. Als Ergebnis wird das Dokument in die folgenden Kategorien unterteilt:

  • allgemeine Bestimmungen das Thema, das durch diesen Rechtsakt geregelt wird, die im Dokument verwendeten Grundbegriffe festlegen;
  • die Zahlung der Zahlungen wird separat ausgehandelt, Zahler, Tarife und Größen werden festgelegt;
  • Maßnahmen, die angewendet werden können, um Zahlungen durch Zahler zu leisten;
  • deren Rechte und Pflichten;
  • Kontrolle und Überprüfung durch die autorisierten Stellen;
  • Fälle von Gesetzesverstößen und die Haftung für diese Straftaten;
  • das Beschwerdeverfahren gegen Handlungen der Regulierungsbehörden und das Recht darauf;
  • Schlussbestimmungen Dokument - Berechnung und Installation von Tarifen.

Diese gesetzliche Bestimmung über die Renten- und andere Fonds soll die Regelung aller Aspekte im Zusammenhang mit der Versicherung der Bürger und der entsprechenden Zahlung durch sie einführen. Trotz der Komplexität der Umsetzung deckt die Verordnung alle aufgeworfenen Fragen vollständig ab.

Versicherungsprämien - was ist das und das Verfahren für ihre Zahlung nach dem Gesetz

Zahlungen für Versicherungen an die Pensionskasse nach geltendem Recht sind Zahlungen, die von den Bürgern an außerbudgetäre Fonds erhoben werden. Außerdem werden diese Gelder umverteilt und entsprechend den ausbezahlten Geldern im Versicherungsfall entschädigt.

Das Gesetz über die Zahlung von Versicherungsprämien an die Pensionskasse legt ein bestimmtes Verfahren zur Berechnung und Erhebung dieser Zahlungen fest. Der letzte Moment wird durch Artikel und diese Verordnung geregelt.

§ 38 Versicherungsbeitragsgesetz

Erläutert das Verfahren zur Verarbeitung der Ergebnisse der Überprüfung der Zahler. Es besteht aus fünf Punkten, von denen jeder einen bestimmten Moment dieser Ausgabe hervorhebt:

  • Verfahren bei Feststellung von Verstößen;
  • Registrierung der Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfung;
  • das Verfahren zur Unterzeichnung des Gesetzes über die durchgeführten und autorisierten Personen;
  • ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Aktes muss innerhalb von fünf Tagen den Personen zur Verfügung gestellt werden, in Bezug auf die die Überprüfung durchgeführt wurde;
  • das Recht, im Falle von Meinungsverschiedenheiten innerhalb von 15 Tagen gegen die Ergebnisse Einspruch einzulegen.

Artikel 38 ist Teil des Kapitels über die Kontrolle der Zahlungen für die Versicherung der Bürger. Seine Ordnungsfunktion soll Ordnung in das Prüfverfahren bringen und ihm eine Rechtsgrundlage verschaffen.

Gesetz 56-FZ über zusätzliche Versicherungsprämien

Das Bundesgesetz über die Zusatzversicherungsbeiträge 56-FZ für den kapitalgedeckten Teil der Rente regelt die Einzahlungsfähigkeit in die Pensionskasse. Die Verordnung wurde einige Monate früher als der Rechtsakt 212-FZ angenommen.

Das Dokument ist seiner Struktur nach nicht in Kapitel unterteilt und besteht aus nur 17 Artikeln. Ihr Inhalt beantwortet alle aufgeworfenen Fragen, angefangen beim Thema der Regulierung durch dieses Gesetz bis hin zu allen möglichen Anlagemöglichkeiten in den kapitalgedeckten Teil der Renten.


Neues Versicherungsprämiengesetz 2018

Ab dem 1. Januar 2018 hat das Versicherungsprämiengesetz 212-FZ seine Gültigkeit verloren. Es wurde ein entsprechender Erlass erlassen, wonach alle Versicherungen nach dem neuen System über den Bundessteuerdienst abgewickelt werden.
Mit dem Erlöschen dieser gesetzlichen Bestimmung tritt Kapitel 34 der Abgabenordnung in Kraft. Jetzt regelt es alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Inkasso dieser Zahlungsart. Alle Tarife und Zahlungsbeträge für Versicherungen werden ebenfalls durch die Bestimmungen dieses Abschnitts festgelegt.
14 Artikel dieses Kapitels zeigen, dass dieselben Personen Zahler bleiben. Außerdem bleibt die Grundlage, auf der die Tarife berechnet werden, unverändert, und die Tarife selbst, sowohl Basis- als auch Zusatztarife, ändern sich nicht.

Gesetz über die Übertragung der Verwaltung von Versicherungsprämien an den Föderalen Steuerdienst

Übertragung der Verwaltung über die Erhebung von Versicherungsprämien an den Bund Steuerdienst wurde gemäß dem einschlägigen Bundesgesetz 243-FZ durchgeführt. Dieser Rechtsakt enthält nur fünf Artikel, die den Prozess der Übertragung aller Rechte zur Erhebung und Kontrolle dieser Zahlungen an den Föderalen Steuerdienst beinhalten.

Dies geschah, um den Zahlungsvorgang zu vereinfachen. Jetzt werden Zahlungen zusammen mit Steuern in einem Service verarbeitet. Dementsprechend wird die Wirksamkeit des neuen Systems überwacht und überprüft, und es werden gegebenenfalls Änderungen vorgenommen.

    Gesetz der Russischen Föderation über die Beschäftigung im Jahr 2018

    Das Bundesgesetz über die Beschäftigung der Bevölkerung der Russischen Föderation regelt die wichtigsten Aspekte des Lebens der Bürger, die sich nicht nur auf die Verfügbarkeit beziehen ...

    Städtisches Rentengesetz 2018

    Existieren verschiedene Typen Pensionsrückstellungen, zum Beispiel eine der Möglichkeiten der Zuzahlung ist eine Pension wegen Übererfüllung ...

    Bundesgesetz über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation 173-FZ

    Das Gesetz über Arbeitsrenten in der Russischen Föderation unter der Nummer 173-FZ regelt alle Fragen im Zusammenhang mit der Berechnung der Rente ...

    Bundesgesetz 400-FZ über Versicherungsrenten in der Fassung von 2018

    Versicherungsrente ist ein fest Monatliche Bezahlung. Das Bundesgesetz 400-FZ regelt diese Aspekte. Er weist darauf hin…

    Gesetz über den öffentlichen Dienst 79-FZ in der neuesten Ausgabe

    Das Gesetz über den Staatsbeamtendienst regelt die Arbeitstätigkeit der Bürger in den entsprechenden Positionen. Er ist es, der …

    Bundesgesetz über die Gewerkschaften, ihre Rechte und Tätigkeitsgarantien

    Das Gesetz über Berufsgenossenschaften regelt Aspekte der Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Gewerkschaften und der Durchführung ihrer Tätigkeiten.…

1. Dieses Bundesgesetz regelt die Beziehungen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung (Überweisung) der Versicherungsprämien an die Pensionskasse Russische Föderation für Pflicht Pensionsversicherung, Stiftung Sozialversicherung Russische Föderation für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Invalidität und im Zusammenhang mit der Mutterschaft, Bundesfonds gesetzliche Krankenversicherung für die gesetzliche Krankenversicherung (im Folgenden auch – Versicherungsprämien) sowie Beziehungen, die sich aus dem Prozess der Kontrolle über die Berechnung und Zahlung (Überweisung) von Versicherungsprämien ergeben und die Verantwortung für die Verletzung der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Versicherungsprämien übernehmen.

2. Gültigkeit dieser Bundesgesetz gilt nicht für Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung (Überweisung) von Versicherungsprämien für die gesetzliche Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufsbedingte Krankheit, sowie Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Zahlung von Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht arbeitende Bevölkerung, die durch Bundesgesetze über die jeweiligen spezifischen Arten der obligatorischen Sozialversicherung geregelt sind.

3. Die Merkmale der Zahlung von Versicherungsprämien für jede Art von obligatorischer Sozialversicherung werden durch Bundesgesetze über bestimmte Arten von obligatorischer Sozialversicherung festgelegt.

4. In Fällen, in denen ein internationaler Vertrag der Russischen Föderation andere Regeln als die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen festlegt, gelten die Regeln des internationalen Vertrags der Russischen Föderation.

1) Organisationen - juristische Personen, die gemäß der Russischen Föderation gegründet wurden (im Folgenden - Russische Organisationen), sowie ausländische juristische Personen, Gesellschaften und andere juristische Personen des bürgerlichen Rechts, die nach dem Recht ausländischer Staaten gegründet wurden, internationale Organisationen, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen dieser ausländische Personen und Internationale Organisationen erstellt auf dem Territorium der Russischen Föderation;

3) einzelne Unternehmer - Einzelpersonen, die in der gegründeten und ausführenden eingetragen sind unternehmerische Tätigkeit ohne Gründung einer juristischen Person das Oberhaupt eines bäuerlichen (Farm-)Haushaltes. Personen, die unternehmerisch tätig sind, ohne eine juristische Person zu gründen, aber entgegen den Anforderungen der Russischen Föderation bei der Erfüllung der ihnen durch dieses Bundesgesetz übertragenen Aufgaben nicht als Einzelunternehmer registriert sind, sind nicht berechtigt, sich darauf zu berufen sie sind keine einzelnen Unternehmer;

4) eine separate Unterabteilung einer Organisation - jede von ihr territorial getrennte Unterabteilung, an deren Standort stationäre Arbeitsplätze für einen Zeitraum von mehr als einem Monat ausgestattet sind;

6) Konten (Konto) - Abwicklung (laufende) und andere Bankkonten, die aufgrund einer Vereinbarung eröffnet wurden Bankkonto denen Gelder von Organisationen und Einzelunternehmern, freiberuflich tätigen Notaren, Rechtsanwälten, die Rechtsanwaltskanzleien gegründet haben, und Personen, die nicht als Einzelunternehmer anerkannt sind, zugerechnet und aus welchen Mitteln ausgegeben werden können;

8) Konten Bundeskasse- von den Gebietskörperschaften der Bundeskasse eröffnete Konten zur Erfassung der Einnahmen und deren Verteilung auf die Haushalte Budgetsystem Russische Föderation in Übereinstimmung mit der Russischen Föderation;

11) Wohnort Individuell- Adresse (Name des Subjekts der Russischen Föderation, des Bezirks, der Stadt usw Lokalität, Straßen, Hausnummern, Wohnungen), wonach eine Person am Wohnort gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation registriert ist;

1. Die Kontrolle über die Richtigkeit der Berechnung, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung (Überweisung) von Versicherungsprämien an staatliche Sonderfonds (im Folgenden als Kontrolle über die Zahlung von Versicherungsprämien bezeichnet) wird von der russischen Pensionskasse durchgeführt Föderation und ihre Gebietskörperschaften in Bezug auf Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung, die an die Pensionskasse der Russischen Föderation gezahlt werden, und Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung, die an die Föderale obligatorische Krankenversicherungskasse und die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation gezahlt werden Föderation und ihre Gebietskörperschaften in Bezug auf Versicherungsprämien für die obligatorische Sozialversicherung im Falle einer vorübergehenden Invalidität und im Zusammenhang mit der Mutterschaft, die an die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation (im Folgenden - Kontrollorgane für die Zahlung von Versicherungsprämien) gezahlt werden.

2. Die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation und ihre Gebietskörperschaften üben auch die Kontrolle über die Richtigkeit der Zahlung des Pflichtversicherungsschutzes für die Pflichtsozialversicherung im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und im Zusammenhang mit der Mutterschaft gemäß N 255-FZ vom Dezember aus 29, 2006 "Über die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Invalidität und im Zusammenhang mit der Mutterschaft" (im Folgenden Bundesgesetz "Über die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Invalidität und im Zusammenhang mit der Mutterschaft").

3. Die Pensionskasse der Russischen Föderation und ihre Gebietskörperschaften tauschen die erforderlichen Informationen jeweils mit der föderalen obligatorischen Krankenversicherungskasse und den territorialen obligatorischen Krankenversicherungskassen aus elektronisches Formular in der durch Vereinbarungen über den Informationsaustausch festgelegten Weise.

1. Die durch dieses Bundesgesetz festgelegten Fristen werden durch ein Kalenderdatum, einen Hinweis auf ein Ereignis, das unvermeidlich eintreten muss, oder eine Handlung, die begangen werden muss, oder einen Zeitraum, der in Jahren, Quartalen, Monaten oder Tagen berechnet wird, bestimmt.

3. Eine in Jahren berechnete Laufzeit endet am entsprechenden Monat und Tag vergangenes Jahr Begriff. In diesem Jahr (mit Ausnahme von Kalenderjahr) wird jeder Zeitraum anerkannt, der aus 12 aufeinanderfolgenden Monaten besteht.

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Aufmerksamkeit! seit 2017 Ein neuer Abschnitt XI Versicherungsbeiträge zum Steuergesetzbuch der Russischen Föderation wurde in Kraft gesetzt.

Siehe den vollständigen Text des Bundesgesetzes Nr. Nr. 212-FZ

Artikel 8

1. Die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die in Artikel 5 Teil 1 Absatz 1 Unterabsätze "a" und "b" genannten Versicherungsprämienzahler wird als die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen gemäß Teil bestimmt 1 von Artikel 7 dieses Bundesgesetzes, aufgelaufenen Zahler von Versicherungsprämien für Abrechnungszeitraum zugunsten natürlicher Personen, mit Ausnahme der in Artikel 9 dieses Bundesgesetzes genannten Beträge.
2. Als Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die in Artikel 5 Teil 1 Absatz 1 Buchstabe c dieses Bundesgesetzes genannten Versicherungsprämienzahler wird die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen gemäß Artikel 7 Teil 2 bestimmt dieses Bundesgesetzes für den Abrechnungszeitraum zugunsten natürlicher Personen, mit Ausnahme der in Artikel 9 dieses Bundesgesetzes genannten Beträge.
3. Die in Artikel 5 Teil 1 Satz 1 dieses Bundesgesetzes genannten Zahler der Versicherungsprämien legen die Berechnungsgrundlagen der Versicherungsprämien für jede Person gesondert ab Beginn des Abrechnungszeitraums nach jeder fest Kalendermonat kumulative Gesamt.

Bezug:

Die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien unter Berücksichtigung ihrer Indexierung für jede Person wird in einem Betrag festgelegt, der Folgendes nicht übersteigt:

— ab 1. Januar 2014 — 624.000 Rubel(Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 30. November 2013 N 1101);
— ab 1. Januar 2013 — 568.000 Rubel(Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 10. Dezember 2012 N 1276);
— ab 1. Januar 2012 — 512.000 Rubel(Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 24. November 2011 N 974);
— seit 1. Januar 2011 — 463 000 Rubel(Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 27. November 2010 N 933).

4. Für Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Teil 1 dieses Bundesgesetzes wird die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für jede Person in einem Betrag von höchstens 415.000 Rubel festgelegt, der von Anfang an aufgelaufen ist der Abrechnungszeitraum, soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt. Von den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten einer natürlichen Person, die den Höchstbetrag der für das entsprechende Geschäftsjahr festgelegten Bemessungsgrundlage der Versicherungsprämien überschreiten, werden die Versicherungsprämien nicht berechnet, sofern dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt.
(in der Fassung der Bundesgesetze Nr. 379-FZ vom 03.12.2011, Nr. 421-FZ vom 28.12.2013)

Bezug:

Teil 5 Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht bei der Berechnung der Versicherungsprämien für zusätzliche Tarife eingerichtet durch Artikel 33.2 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2001 N 167-FZ und 58.3 dieses Dokuments in Bezug auf Zahlungen zugunsten von Versicherten, die in der Arbeit gemäß den Absätzen 1 - 18 von Teil 1 von Artikel 27 beschäftigt sind das Bundesgesetz vom 17. Dezember 2001 N 173-FZ (Teil 3 von Artikel 33.2 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2001 N 167-FZ, Teil 3 von Artikel 58.3 dieses Dokuments).

5. Installiert von Teil 4 Dieser Artikel Grenzwert Die Grundlagen für die Berechnung der Versicherungsprämien unterliegen einer jährlichen (seit dem 1. Januar des jeweiligen Jahres) Indexierung unter Berücksichtigung des Wachstums der Durchschnittslöhne in der Russischen Föderation, sofern dieses Bundesgesetz nichts anderes vorsieht. Die Höhe des angegebenen Höchstwerts der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien wird von der Regierung der Russischen Föderation bestimmt und festgelegt. Der Betrag des Höchstwerts der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien wird auf die nächsten Tausend Rubel gerundet. In diesem Fall wird der Betrag von 500 Rubel oder mehr auf volle tausend Rubel aufgerundet und der Betrag von weniger als 500 Rubel wird verworfen.
(Teil 5 in der Hrsg.

OKVEDs zur Anwendung von Abschnitt 8, Teil 1, Artikel 58 Nr. 212-FZ vom 24.07.2009

Bundesgesetze vom 16. Oktober 2010 N 272-FZ, vom 28. Dezember 2013 N 421-FZ)

5.1. Für Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Teil 1 dieses Bundesgesetzes für den Zeitraum 2015-2021 der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für die an die Pensionskasse der Russischen Föderation gezahlten Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wird jährlich von der Regierung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung eines für das entsprechende Jahr bestimmten, zwölffach erhöhten Durchschnittslohns in der Russischen Föderation und der darauf für das entsprechende Geschäftsjahr angewandten folgenden Multiplikationskoeffizienten festgelegt:

Die Größe der Multiplikationsfaktoren

Die Höhe der angegebenen Höchstgrundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien wird in der in Teil 5 dieses Artikels vorgeschriebenen Weise auf volle Tausend Rubel aufgerundet.
(Teil 5.1 wurde durch Bundesgesetz Nr. 421-FZ vom 28. Dezember 2013 eingeführt)

5.2. Der in Teil 5.1 dieses Artikels festgelegte Grenzwert der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die an die Pensionskasse der Russischen Föderation gezahlte Pflichtrentenversicherung ab 2022 unterliegt der jährlichen Indexierung (ab dem 1. Januar des entsprechenden Jahres) in der Weise festgelegt durch Teil 5 dieses Artikels.
(Teil 5.2 wurde durch Bundesgesetz Nr. 421-FZ vom 28. Dezember 2013 eingeführt)

6. Bei der Berechnung der Berechnungsgrundlage für Versicherungsprämien werden Zahlungen und sonstige Sachleistungen in Form von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) als die Kosten dieser Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) am Tag ihrer Zahlung berechnet auf der Grundlage ihrer von den Vertragsparteien festgelegten Preise und zu staatliche Regulierung Preise (Tarife) für diese Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) auf der Grundlage staatlich regulierter Einzelhandelspreise. Gleichzeitig enthalten die Warenkosten (Arbeiten, Dienstleistungen) den entsprechenden Betrag der Mehrwertsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren den entsprechenden Betrag der Verbrauchsteuern.

7. Die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die bei der Bestimmung der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien in dem Teil berücksichtigt werden, der sich auf den Urheberrechtsauftragsvertrag, den Vertrag über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, den Verlag bezieht Lizenzvertrag, der Lizenzvertrag über die Einräumung des Rechts zur Nutzung eines Werks der Wissenschaft, Literatur, Kunst, ist definiert als die Höhe der Einnahmen, die im Rahmen eines Urheberauftragsvertrags, einer Vereinbarung über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, erzielt werden , Kunst, ein Verlagslizenzvertrag, ein Lizenzvertrag über die Einräumung des Nutzungsrechts an einem Werk der Wissenschaft, der Literatur, der Kunst, vermindert um die tatsächlich produzierte Menge und dokumentierte Kosten, die mit der Gewinnung dieser Einnahmen verbunden sind. Können diese Aufwendungen nicht nachgewiesen werden, sind sie in folgender Höhe abzugsfähig:

Name

Kostenstandards (in Prozent der Höhe der aufgelaufenen Einnahmen)

Erstellung von literarischen Werken, auch für Theater, Kino, Bühne und Zirkus

Erstellung von künstlerischen und grafischen Arbeiten, fotografischen Arbeiten für den Druck, Architektur- und Designarbeiten

Anfertigung von Werken der Bildhauerei, Monumental- und Dekorationsmalerei, des Kunsthandwerks und der Designkunst, der Staffeleimalerei, der Theater- und Filmdekorationskunst und Grafik in verschiedenen Techniken

Erstellung audiovisueller Werke (Video, Fernsehen und Filme)

Entstehung musikalischer Werke:

musikalische Bühnenwerke (Opern, Ballette,

Singkomödien), Sinfonie, Chor,

Kammerwerke, Werke für Wind

Orchester, Originalmusik für Film-, Fernseh- und Videofilme und Theaterproduktionen

andere Musikstücke, inkl

Aufführung von Werken der Literatur und Kunst

Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten und Entwicklungen

Entdeckungen, Erfindungen und Designs (Prozentsatz der Einnahmen, die in den ersten zwei Nutzungsjahren generiert wurden)

8. Bei der Bestimmung der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien können dokumentierte Ausgaben nicht gleichzeitig mit Ausgaben innerhalb der festgelegten Norm berücksichtigt werden.

Bezug:

Artikel 5. Zahler der Versicherungsprämien

1. Träger der Versicherungsprämien sind Versicherer, die nach den Bundesgesetzen über bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung bestimmt sind, darunter:

1) Personen, die Zahlungen und andere Vergütungen an Einzelpersonen leisten:

a) Organisationen;
b) Einzelunternehmer;
c) Personen, die nicht als Einzelunternehmer anerkannt sind;

Gesetz Nr. 212-FZ

AUFMERKSAMKEIT!!!

Das Dokument wurde am 1. Januar 2017 aufgrund der Verabschiedung des Bundesgesetzes Nr. 250-FZ vom 3. Juli 2016 ungültig. Gleichzeitig hat der Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation (im Folgenden als Fonds bezeichnet) kontrolliert weiter für die Richtigkeit der Berechnung, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung (Überweisung) der an den Fonds zu zahlenden Versicherungsprämien für die vor dem 1. Januar 2017 abgelaufenen Berichtszeiträume (Berechnungszeiträume) in der vor dem Eintragungsdatum geltenden Weise Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes (Artikel 20 des Gesetzes Nr. 250-FZ).

In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ "Über Versicherungsprämien an die Pensionskasse der Russischen Föderation, die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation, die Bundeskasse für obligatorische Krankenversicherung", der Versicherungszahler Prämien haftet bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der ihm durch dieses Bundesobligationenrecht auferlegten Pflichten für die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Versicherungsprämien, die rechtzeitige Vorlage und das Verfahren zur Vorlage der festgelegten Berichterstattung an die Kontrollstelle hinsichtlich der Weigerung oder Unterlassung, dem Beamten der Kontrollstelle die für die Kontrolle der Zahlung der Versicherungsprämien erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Unterlassene Vorlage einer Berechnung der aufgelaufenen und bezahlten Versicherungsprämien (Art.

46 des Gesetzes Nr. 212-FZ)

1. Die Nichteinreichung der Versicherungsprämien durch den Zahler der Versicherungsprämien innerhalb der durch dieses Bundesgesetz festgelegten Frist zur Berechnung der aufgelaufenen und gezahlten Versicherungsprämien bei der Stelle, die die Zahlung der Versicherungsprämien am Ort der Registrierung kontrolliert, wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 5 Prozent des Betrags der Versicherungsprämien, die für die letzten drei Monate des (geschätzten) Berichtszeitraums zur Zahlung aufgelaufen sind, für jeden vollen oder angefangenen Monat ab dem für seine Einreichung festgelegten Datum, jedoch nicht mehr als 30 Prozent des angegebenen Betrags und nicht weniger als 1.000 Rubel.

Zahler von Versicherungsprämien reichen vierteljährlich bei der Gebietskörperschaft des Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation am Ort ihrer Registrierung die Berechnung der aufgelaufenen und gezahlten Versicherungsprämien (Formular 4-FSS), im Folgenden - die Berechnung, spätestens auf Papier ein am 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalendermonats und in Form eines elektronischen Dokuments - spätestens am 25. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalendermonats (Klausel 2, Teil 9, Artikel 15 des Gesetzes Nr. 212-FZ),

2. Die Nichteinhaltung des Verfahrens zur Übermittlung der Berechnung der aufgelaufenen und gezahlten Versicherungsprämien an die Stelle, die die Zahlung der Versicherungsprämien in Form elektronischer Dokumente in den in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Fällen kontrolliert, zieht eine Geldstrafe von 200 Rubel nach sich.

Versicherungsprämienzahler, der durchschnittliche Mitarbeiterzahl natürliche Personen, zu deren Gunsten Zahlungen und sonstige Vergütungen geleistet werden, für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum mehr als 25 Personen, sowie neu gegründete (einschließlich während der Umstrukturierung) Organisationen, in denen die Anzahl der angegebenen Personen diese Grenze überschreitet, legen der Stelle zur Überwachung der Zahlung von Versicherungsprämien Abrechnungen in den Formaten und in der von der Stelle zur Überwachung der Zahlung festgelegten Weise vor von Versicherungsprämien in Form von elektronischen Dokumenten, die von erweiterten qualifizierten unterzeichnet werden elektronische Unterschrift. Zahler von Versicherungsprämien und neu gegründete Organisationen (einschließlich während der Umstrukturierung), deren durchschnittliche Anzahl von Personen, zu deren Gunsten Zahlungen und andere Vergütungen geleistet werden, für den vorherigen Abrechnungszeitraum 25 Personen oder weniger beträgt, sind berechtigt, Berechnungen in elektronischer Form einzureichen Unterlagen (Teil 10, Artikel 15 des Gesetzes Nr. 212-FZ).

Nichtzahlung oder unvollständige Zahlung von Versicherungsprämien

(Artikel 47 des Gesetzes Nr. 212-FZ)

1. Die Nichtzahlung oder unvollständige Zahlung von Versicherungsprämien infolge einer Unterschätzung der Berechnungsgrundlage der Versicherungsprämien, einer anderen falschen Berechnung der Versicherungsprämien oder anderer rechtswidriger Handlungen (Untätigkeit) der Zahler der Versicherungsprämien zieht eine Geldbuße in Höhe der Höhe nach sich von 20 Prozent der nicht bezahlten Versicherungsprämien.

2. Die in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Handlungen, die vorsätzlich begangen werden, führen zur Erhebung einer Geldstrafe in Höhe von 40 Prozent des nicht gezahlten Betrags der Versicherungsprämien.

Weigerung oder Unterlassung, der Behörde zur Überwachung der Zahlung von Versicherungsprämien die für die Kontrolle der Zahlung von Versicherungsprämien erforderlichen Unterlagen vorzulegen (Artikel 48 des Gesetzes Nr. 212-FZ)

Ablehnung oder Nichteinreichung Zeit einstellen vom Zahler der Versicherungsprämien an die Stelle, die die Zahlung der Versicherungsprämien kontrolliert, von Dokumenten (Kopien von Dokumenten), die in diesem Bundesgesetz vorgesehen sind, oder anderen Dokumenten, die zur Kontrolle der Richtigkeit der Berechnung, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung (Überweisung) erforderlich sind Versicherungsprämien, zieht eine Geldstrafe in Höhe von 200 Rubel für jedes nicht eingereichte Dokument nach sich.

Ein Beamter der die Zahlung von Versicherungsprämien kontrollierenden Stelle, der eine Inspektion durchführt, hat das Recht, von der zu kontrollierenden Person die für die Kontrolle erforderlichen Unterlagen zu verlangen. Die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen kann auf den Leiter übertragen werden ( bevollmächtigter Vertreter) einer Organisation oder einer Einzelperson (gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter) persönlich gegen Quittung, per Einschreiben oder übersandt werden im elektronischen Formatüber Telekommunikationskanäle. Wenn der Antrag per Einschreiben versandt wird, gilt er nach Ablauf von sechs Tagen ab dem Datum der Absendung des Einschreibens als zugegangen. (Teil 1 von Artikel 37 des Gesetzes Nr. 212 - FZ).

12. August 2018 19:05 Uhr:: Bundesgesetz Nr. 300-FZ vom 3. August 2018 "Über Änderungen des Artikels 5 des ersten Teils und der Artikel 422 und 427 des zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation"

Bundesgesetz Nr. 300-FZ vom 3. August 2018 „Über Änderungen des Artikels 5 des ersten Teils und der Artikel 422 und 427 des zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation“

Akzeptiert Staatsduma 26. Juli 2018 Genehmigt vom Föderationsrat am 28. Juli 2018 Artikel 1 Artikel 5 des ersten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation 5026; 2004, N 31, Pos. 3231; 2006, N 31, Pos. 3436; 2008, N 48, Pos. 5519; 2013, N 30, Pos. 4081; 2016, N 18, Pos. 2506; N 22, Artikel 3092; N 27, Artikel 4176) Absatz 4.2 wie folgt hinzufügen: „4.2. Bestimmungen von Rechtsakten über Steuern und Gebühren diese Änderung Steuersätze, Versicherungsprämien, steuerliche Anreize, das Verfahren zur Berechnung von Steuern und Versicherungsprämien, das Verfahren und die Bedingungen für die Zahlung von Steuern und Versicherungsprämien, die Einführung neuer Steuern, Versicherungsprämien für Organisationen oder Einzelunternehmer, die den Status eines Einwohners des Gebiets fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung erhalten haben, oder den Status eines Einwohners des Freihafens Wladiwostok in Bezug auf Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Vereinbarung über die Durchführung von Aktivitäten, die gemäß dem Bundesgesetz vom 29. Dezember 2014 N 473-FZ „Über fortgeschrittene Gebiete“ geschlossen wurden Sozioökonomische Entwicklung in der Russischen Föderation“ oder das Bundesgesetz vom 13. Juli 2015 N 212-FZ „Über den Freihafen Wladiwostok“ gelten nicht bis zum Ende Steuerzeitraum für den maßgeblichen Steuer- und (oder) Abrechnungszeitraum für Versicherungsprämien, in dem zehn Jahre ab dem Datum vergangen sind, an dem der Steuerzahler (Zahler der Versicherungsprämien) den Status eines Einwohners des Gebiets der schnellen sozioökonomischen Entwicklung erhält, oder den Status eines Einwohners des Freihafens von Wladiwostok, sofern diese Gesetze über Steuern und Gebühren in Kraft getreten sind, nachdem sie den entsprechenden Status erhalten haben.“ Artikel 2 Aufnahme in den zweiten Teil der Abgabenordnung der Russischen Föderation ( Sobranie zakonodatelstva Rossiyskoy Federatsii, 2000, N 32, Art. 3340; 2016, N 27, Art. 4176; N 49, Pos. 6844; N 52, Pos. 7497; 2017, N 1, Pos. 16; N 49, Pos. 7307, 7325 ; 2018, N 1, Pos. 20; N 18, Pos. 2565) folgenden Änderungen: 1) Artikel 422 Absatz 1 Unterabsatz 7 wird wie folgt geändert: „7) die Kosten für die Fahrt des Arbeitnehmers zum Ort der Inanspruchnahme des Urlaubs und zurück sowie die Kosten für die Beförderung von Gepäck bis zu einem Gewicht von 30 kg wie die Reisekosten nicht arbeitender Familienmitglieder (Ehemann, Ehefrau, minderjährige Kinder, die tatsächlich beim Arbeitnehmer leben) und die Kosten für ihr Gepäck, die vom Zahler der Versicherungsprämien an Personen gezahlt werden, die im hohen Norden arbeiten und leben gleichwertige Flächen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, Gesetzgebungsakte konstituierende Einheiten der Russischen Föderation, Entscheidungen von Vertretungsorganen Kommunalverwaltung, Arbeitsverträge und (oder) Tarifverträge . Bei einem Urlaub außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation werden die Reise- oder Flugkosten eines Arbeitnehmers und nicht berufstätiger Familienmitglieder (einschließlich der Kosten für die Beförderung von Gepäck mit einem Gewicht von bis zu 30 kg) ab Ort berechnet der Abreise bis zum Kontrollpunkt jenseits der Staatsgrenze der Russischen Föderation, unterliegt keinen Versicherungsprämien, einschließlich eines internationalen Flughafens, auf dem ein Arbeitnehmer und nicht arbeitende Familienmitglieder die Grenzkontrolle an einem Kontrollpunkt jenseits der Staatsgrenze der Russischen Föderation passieren ;“; 2) in Artikel 427: a) Ziffer 10 wird wie folgt geändert: „10. Die in Absatz 1 Unterabsatz 11 dieses Artikels genannten Zahler wenden die in Absatz 2 Unterabsatz 5 dieses Artikels vorgesehenen ermäßigten Versicherungsprämiensätze innerhalb von zehn Jahren ab dem Datum an, an dem sie den Status eines Teilnehmers an einer freien Wirtschaftszone erhalten haben ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sie diesen Status erhalten haben. Die in Absatz 2 Unterabsatz 5 dieses Artikels festgelegten ermäßigten Versicherungsprämiensätze gelten für Teilnehmer der Freiwirtschaftszone, die einen solchen Status spätestens innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Gründung der entsprechenden Freiwirtschaftszone erhalten haben. Für Zahler, die den Status eines Teilnehmers einer Freiwirtschaftszone verloren haben, gelten die in Absatz 2 Unterabsatz 5 dieses Artikels vorgesehenen ermäßigten Versicherungsprämiensätze nicht ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sie verloren haben solchen Status.“; b) mit Absatz 10.1 wie folgt ergänzen: „10.1. Die in Absatz 1 Unterabsätze 12 und 13 dieses Artikels genannten Zahler wenden die in Absatz 2 Unterabsatz 5 dieses Artikels vorgesehenen ermäßigten Versicherungsprämiensätze innerhalb von zehn Jahren ab dem Datum der Erlangung des Status eines Einwohners des Hoheitsgebiets an schnelle sozioökonomische Entwicklung oder den Status eines Einwohners des Freihafens Wladiwostok, beginnend mit dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem er den entsprechenden Status erhalten hat. Ermäßigte Versicherungsprämiensätze werden von den Zahlern ausschließlich in Bezug auf die Berechnungsgrundlage der Versicherungsprämien angewendet, die in Bezug auf Personen bestimmt wird, die in neuen Jobs beschäftigt sind. Für die Zwecke dieses Absatzes ist ein neuer Arbeitsplatz ein Ort, der zum ersten Mal von einem Einwohner des Gebiets der schnellen sozioökonomischen Entwicklung oder einem Einwohner des Freihafens Wladiwostok in Erfüllung einer Vereinbarung über die Durchführung von Aktivitäten geschaffen wird abgeschlossen gemäß dem Bundesgesetz Nr. Priorität der sozioökonomischen Entwicklung in der Russischen Föderation" oder dem Bundesgesetz Nr. 212-FZ vom 13. Juli 2015 "Über den Freihafen Wladiwostok" (im Folgenden in diesem Absatz als Vereinbarung bezeichnet). die Durchführung von Aktivitäten). Gleichzeitig wird eine natürliche Person, die an einer neuen Arbeitsstätte beschäftigt ist, als eingetretene Person anerkannt Arbeitsvertrag mit einem Einwohner des Gebiets der schnellen sozioökonomischen Entwicklung oder einem Einwohner des Freihafens Wladiwostok, dessen Arbeitspflichten in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung einer Vereinbarung über die Durchführung von Aktivitäten stehen, einschließlich des Betriebs des dadurch geschaffenen Anlagevermögens der Durchführung einer Vereinbarung über die Durchführung von Aktivitäten. Das föderale Exekutivorgan, das gemäß Bundesgesetz Nr. 212-FZ vom 13. Juli 2015 „Über den Freihafen Wladiwostok“ das Einwohnerregister des Freihafens Wladiwostok führt, ist eine anerkannte Organisation Verwaltungsgesellschaft gemäß dem Bundesgesetz vom 29. Dezember 2014 N 473-FZ „Über Gebiete mit fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung in der Russischen Föderation“, das von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 34 Teil 6 ermächtigte föderale Exekutivorgan des Bundesgesetzes vom 29. Dezember 2014 N 473-FZ "Über Gebiete mit fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung in der Russischen Föderation", vertreten in Steuerbehörden in der im Informationsaustauschvertrag festgelegten Weise Informationen über den Erhalt und Verlust des Status eines Einwohners des Gebiets der schnellen sozioökonomischen Entwicklung oder des Status eines Einwohners des Freihafens Wladiwostok durch den Zahler von Versicherungsprämien, sowie Informationen über Änderungen in der Stellenliste des Zahlers im Zusammenhang mit neuen Stellen. Für Zahler, die den Status eines Einwohners des Gebiets der schnellen sozioökonomischen Entwicklung oder den Status eines Einwohners des Freihafens Wladiwostok verloren haben, gelten die in Absatz 2 Unterabsatz 5 dieses Artikels vorgesehenen ermäßigten Versicherungsprämiensätze gelten nicht ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sie den entsprechenden Status verloren haben.

Über die Anwendung von ermäßigten Tarifen gemäß dem Bundesgesetz vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ

Die in Absatz 2 Unterabsatz 5 dieses Artikels festgelegten ermäßigten Versicherungsprämiensätze gelten für Einwohner des Gebiets mit fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung (mit Ausnahme von Einwohnern des Gebiets mit fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung, die sich in diesem Gebiet befinden des Fernen Ostens Bundesland), die diesen Status spätestens innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Schaffung des entsprechenden Territoriums mit fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung erhalten haben. Die in Absatz 2 Unterabsatz 5 dieses Artikels festgelegten ermäßigten Versicherungsprämiensätze gelten für einen Einwohner des Gebiets mit rascher sozioökonomischer Entwicklung auf dem Gebiet des Fernöstlichen Föderationskreises, einen Einwohner des Freihafens Wladiwostok, die den entsprechenden Status spätestens am 31. Dezember 2025 erhalten haben, vorausgesetzt, dass das Investitionsvolumen gemäß der Vereinbarung über die Durchführung von Aktivitäten mindestens 500.000 Rubel beträgt - für einen Einwohner des fortgeschrittenen sozioökonomischen Gebiets Entwicklung auf dem Territorium des Fernöstlichen Föderationskreises; 5 Millionen Rubel - für einen Einwohner des Freihafens Wladiwostok.“ Artikel 3 1. Dieses Bundesgesetz tritt am Tag seiner amtlichen Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 1 dieses Bundesgesetzes. 2. Artikel 1 des Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 3. Die Bestimmungen von Artikel 5 Absatz 4.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) gelten für Rechtsvorschriften über Steuern und Gebühren, die ergangen sind nach dem 1. Januar 2019 in Kraft treten und ihre Wirkung auch auf Einwohner von Gebieten mit fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung, Einwohner des Freihafens Wladiwostok, die den entsprechenden Status vor dem 1. Januar 2019 erhalten haben, erstrecken Artikel 427 Absatz 10.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (in der durch dieses Bundesgesetz geänderten Fassung) in Bezug auf Einwohner von Gebieten mit fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung, die sich auf dem Gebiet der fernöstlichen Bundesbezirke befinden , und Einwohner des Freihafens Wladiwostok, gilt für Rechtsbeziehungen, die ab dem 26. Juni 2018 entstanden sind. Präsident der Russischen Föderation V. Putin Moskau, Kreml 3. August 2018 N 300-FZ
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Wer und welche Beiträge leistet die Pensionskasse? Wie werden diese Mittel verteilt? Diese Fragen betreffen nicht nur Arbeitgeber, sondern auch einzelne Unternehmer sowie Arbeitnehmer. Das heißt, jeder von uns, denn die Höhe der Beiträge zur Pensionskasse bestimmt direkt die Höhe der Renten in der Zukunft. Es wäre schön, die Zuverlässigkeit Ihres Arbeitgebers in Bezug auf die Zahlung von Beiträgen zu überprüfen.

Bis 2010 eine einheitliche Sozialsteuer. Nach dem 01.01.2010 wurden anstelle einer solchen Steuer Pflichtversicherungsprämien eingeführt staatliche Mittel A: Rente, Sozialversicherung, obligatorische Krankenversicherung. Die Abzüge werden durch das Bundesgesetz vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ geregelt, und die Beiträge zur Pensionskasse werden ebenfalls durch das Gesetz vom 15. Dezember 2001 Nr. 167-FZ geregelt.

Wer und wann leistet Beiträge an die Pensionskasse

Beiträge an die Pensionskasse stellen die Zahlung von Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung dar. Der letztgenannte Begriff bedeutet wiederum faktisch die Schaffung von Voraussetzungen für die Gewährleistung des Rentenanspruchs des Bürgers. Das heißt, der Staat ergreift Maßnahmen (wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische), um sicherzustellen Rentenzahlungen in der Zukunft (aus dem Konzept einer Rente als Lohnausgleich) - Arbeitsrente für Alter, Invalidität, Verlust eines Ernährers, kapitalgedeckte Rente usw. Gleichzeitig sehen die Versicherungsprämien auch die Zahlung einiger Sozialleistungen vor (Entschädigung bei Bestattungen), feste Zahlungen zur Rente (die Höhe der Renten).

Zur Beitragszahlung an die Pensionskasse sind erforderlich:

  • Organisationen, die Zahlungen für Arbeit leisten und (gegen Entgelt) entschädigt werden Zivilrechtliche Verträge Einzelpersonen;
  • Einzelunternehmer: für sich selbst und die Personen, an die sie gezahlt haben Geld oder anderweitig für Arbeit, Arbeit, Dienstleistungen im Rahmen von Verträgen jeglicher Art bezahlt werden;
  • natürliche Personen, wenn sie Zahlungen im Rahmen von Verträgen geleistet haben und wenn sie keine Einzelunternehmer sind;
  • Rechtsanwälte, Notare und andere Kategorien von selbstständigen Bürgern (Mitglieder der Bauernhöfe) - sowie Einzelunternehmer.

Das heißt, sogar in Alltagsleben wenn wir die Leistungen einer anderen Person in Anspruch nehmen, sind wir verpflichtet, für diese Personen Beiträge an die Pensionskasse zu leisten.

Die Höhe der Beiträge zur Pensionskasse

Machen wir gleich einen Vorbehalt, dass im Gegensatz zur persönlichen Einkommensteuer, die auf der Grundlage des Gehalts, der Prämien und des Bezirkskoeffizienten des Arbeitnehmers berechnet wird, die Versicherungsprämien nicht enthalten sind Löhne.

Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. Nr. 212-FZ

Das heißt, der Arbeiter erhält Lohn für Abzug der persönlichen Einkommensteuer. Und bei der PFR zahlt der Zahler auch nach Einkommen, behält diesen Betrag aber nicht direkt vom Gehalt ein.

Die tatsächliche Höhe der Abzüge an die FIU hängt von der Kategorie des Zahlers ab. Für Organisationen, die sind allgemeiner Modus Besteuerung, d.h. für die Mehrheit wird dieser Betrag 2016 22 % betragen. Und plus 10 %, wenn der Wert der Basis ( gesamte Größe Einkommen) beträgt mehr als 796.000 Rubel. Das gilt für jeden Mitarbeiter. Im Jahr 2017 wird sich diese Basis voraussichtlich gemäß der jährlich zu diesem Thema verabschiedeten Resolution der Regierung der Russischen Föderation ändern. Die Bemessungsgrundlage wird für jeden Arbeitnehmer separat für jeden Monat ab Beginn der Abzüge für ihn und periodengerecht ermittelt.

Organisationen, die ein vereinfachtes Steuersystem haben, zahlen 20% sowie einzelne Unternehmer für jeden Mitarbeiter.

Für Arbeitgeber, die in gefährlichen und gefährlichen Industrien beschäftigt sind, wurden zusätzliche Versicherungsbeiträge zur Pensionskasse eingeführt, d.h. zugunsten von Personen mit Anspruch auf Vorzugsrente. Der Tarif wird auf der Grundlage der Bewertung der Arbeitsbedingungen und der zugewiesenen Klasse festgelegt.

Die Abzüge müssen bis zum 15. eines jeden Monats erfolgen (Zahlung erfolgt für den Vormonat).

Die selbstständig erwerbstätige Bevölkerung zahlt für sich selbst einen festen Beitrag an die Pensionskasse. 2016 sind es 19.356,48 Kopeken. + 1% von der Höhe seines Einkommens über 300.000 Rubel. Diese Zahlung erfolgt bis zum 31.12.2016 durch jeden einzelnen Unternehmer, Rechtsanwalt, Privatnotar etc.

So überprüfen Sie die Höhe der Abzüge in der FIU

Alle Beiträge an die Pensionskasse spiegeln sich im individuellen Konto des Versicherten wider. Das heißt, Ihr persönliches persönliches Konto. Denken Sie daran, dass Sie es herausfinden können, wenn sich eine Person für eine kapitalgedeckte Rente entscheidet (worüber wir im entsprechenden Artikel geschrieben haben). Altersvorsorge laut SNILS.

Rentenbeiträge, die auf einem individuellen persönlichen Konto generiert werden, können über das Portal der öffentlichen Dienste gefunden werden, eine Bescheinigung auf der PFR-Website bestellen oder sich persönlich an den PFR am Wohnort wenden. Sie müssen SNILS und einen Reisepass dabei haben. Eine andere Person kann die Informationen nur erfahren, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.

Denken Sie bei der Überprüfung der Beiträge an die Pensionskasse daran, dass derzeit 16% der Beiträge auf einem persönlichen Konto berücksichtigt werden und wenn es gebildet wird und kapitalgedeckte Altersvorsorge- 10 % auf den Versicherungsteil und 6 % auf den kapitalgedeckten Teil (im Jahr 2016 haben alle Arbeitnehmer 16 % aufgrund des „Einfrierens“ der gesetzlichen Bestimmungen in diesem Teil).

Versicherungsbeiträge wurden an die Pensionskasse und den Sozialfonds gezahlt. und Honig. Versicherung gemäß den im Bundesgesetz 212 vorgeschriebenen Regeln und Bedingungen. Am 1. Januar 2017 verlor das Gesetz über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse seine Gültigkeit und dieser Bereich wurde durch Kapitel 34 der Abgabenordnung der Russischen Föderation geregelt. Einige Bestimmungen des Bundesgesetzes 212 werden jedoch immer noch angewendet und sind für die Bürger relevant.

Was ist 212FZ?

Das Gesetz über Versicherungsbeiträge zum PFR wurde am 17. Juli 2009 von der Staatsduma angenommen und am nächsten Tag, dem 18. Juli 2009, vom Föderationsrat genehmigt. Die letzten Änderungen traten am 19. Dezember 2016 in Kraft. Aber am 1. Januar 2017 verlor 212 FZ seine Kraft. Dieses Gesetz regelte alle Zahlungen an staatliche Versicherungsträger und die Rechtsbeziehungen zwischen Mitarbeitern von Versicherungsorganisationen, die Zahlungen kontrollieren, und Bürgern. Es hat 8 Kapitel und 62 Artikel.

  • Das erste Kapitel beschreibt alle allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes, einschließlich Konzepte und Definitionen dieser Konzepte. Es beschreibt, was eine Organisation, eine Einzelperson und ein Einzelunternehmer im Bereich der Versicherungsprämien sind, beschreibt Banken, Konten, die Verbindung der Beiträge mit dem Wohn- und Arbeitsort usw. Dieses Kapitel listet die Organe auf, die das Kontrollrecht haben und erhalten Sie Versicherungsprämien von Bürgern, führen Sie ihre Buchhaltung, bestimmen Sie den Zeitpunkt;
  • Im zweiten Jahr werden der Ablauf der Versicherungsprämienzahlung, der Empfang und die Formulare ausführlich beschrieben. Wer ist der Zahler, wie ist die Buchhaltung, das Wesen der Basis und Berechnung Geldbeträge für jede Art von Person. Welcher Zeitraum Fiskaljahr berechnet wird und die gemeldet wird. Tarife, Daten, Abrechnungs- und Neuberechnungsverfahren und Methoden zur Änderung der den Organisationen bereitgestellten Informationen;
  • Der dritte beschreibt Möglichkeiten zur Erfüllung der Verpflichtungen von Zahlern, Organisationen, die Zahlungen annehmen, Mitarbeitern dieser Stellen, Möglichkeiten zur Kontrolle der Rechtzeitigkeit von Zahlungen und der Qualität der Arbeit von Stellen;
  • Kapitel vier enthält eine detaillierte Liste der Rechte und Pflichten der Parteien;
  • Der fünfte Abschnitt beschreibt die Zahlungskontrolle, wie Kontrollen und Besuche durchgeführt werden, welche Dokumente erforderlich sind, wie sie verarbeitet werden und wer Zugang zu Informationen über Zahler hat;
  • Im sechsten Jahr werden Situationen eingerahmt, in denen die Parteien für ihre Handlungen und Strafen verantwortlich sind. Es beschreibt auch Situationen unüberwindbarer Schwere und höherer Gewalt, in denen es den Parteien erlaubt ist, sich nicht an das Gesetz zu halten;
  • Der siebte beschreibt Möglichkeiten, gegen Handlungen oder Handlungen von Körperschaften Berufung einzulegen, sowie Formulare und Anträge auf Berufung;
  • Kapitel Nummer acht enthält alle Schlussbestimmungen, Auflagen, Gesetzesergänzungen etc.

Nach der Aufhebung des Bundesgesetzes 212 über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse finden sich Informationen zu diesem Bereich nur noch in Steuer-Code RF, in Kapitel Nummer 34.

Neue Änderungen

Die letzte Ausgabe des Bundesgesetzes 212 erfolgte am 19. Dezember 2016 mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes Nr. 438. Gemäß diesen Änderungen werden nach den Worten „in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz „Über die Entwicklung des Föderationskreises Krim und des Freien Wirtschaftszone in den Gebieten der Republik Krim und der Stadt föderale Bedeutung Sewastopol“ wurden die Worte „und die Freihandelszone in den Gebieten der Republik Krim und der föderalen Stadt Sewastopol“ hinzugefügt.

Artikel 7 wurde zuletzt 2015 geändert. Es beschreibt die Gegenstände der Besteuerung der Versicherung der Bürger. Diese Gegenstände sind laut Gesetz Zahlungen und Vergütungen, die Einzelpersonen von den Zahlern im Arbeitsverhältnis oder bei Transaktionen mit zivilrechtlichen Verträgen erhalten. Die Gegenstände sind keine Zahlungen in Fällen, in denen während der Zivil legaler Vertrag Eigentum geht in den Besitz einer anderen Person über.

Artikel 8 beschreibt die Grundlage, auf der Aufzeichnungen über die Ansammlung von Versicherungszahlungen von Bürgern an die Pensionskasse der Russischen Föderation geführt werden. Dieser Artikel wurde zuletzt im Jahr 2014 geändert. Es enthält die Höhe der Zahlungen, für die es geleistet wurde, den Abrechnungszeitraum. Die Kostenträger legen die Bemessungsgrundlage für jede Person separat fest.

Die neunte beschreibt Situationen, in denen Zahler Beträge an Einzelpersonen zahlen, die nicht versicherungsprämienpflichtig sind:

  • Staatliche Leistungen;
  • Vergütungen im Rahmen von Verträgen im Auftrag des Autors an Staatenlose oder Ausländer;
  • Bargeldbeträge für Kleidung oder Lebensmittelsicherheit und andere, die von Militärangehörigen erhalten wurden;
  • Wenn Organisationen Mitarbeitern Geld zahlen, um Zinsen für Kredite zu zahlen oder Wohnungen zu bauen;
  • Jeder Betrag für die Ausbildung in professionellen Programmen;
  • Unterstützungsbeträge von Managern an Mitarbeiter, jedoch nicht mehr als 4.000 Rubel;
  • Die Kassen von Arbeitnehmern, die Leistungen in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs haben;
  • Alle Entschädigungszahlungen der RF-Behörden;
  • Preis spezielle Kleidung, die den Mitarbeitern gemäß den Sicherheitsvorschriften gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation ausgestellt wird;
  • Alle Einkünfte, mit Ausnahme von Löhnen, von registrierten Einwohnern der kleinen Völker des Nordens;
  • Alle Beträge, die an alle Personen gezahlt werden, die an den Wahlverfahren teilgenommen und sie unterstützt haben usw.

11 Kunst. beschreibt, wie Zahlungstermine ermittelt werden. Grundsätzlich entscheiden die Parteien selbstständig, zu wessen Gunsten der Termin gewählt wird. Normalerweise wird das Datum zugunsten des Mitarbeiters oder der Einzelperson festgelegt. Seit der Veröffentlichung dieses Artikels im Gesetz hat sich daran nichts geändert.

Artikel 14 des beschriebenen Gesetzes regelt alle Abzüge und deren Höhe. Dieser Artikel wurde zuletzt im Jahr 2014 geändert. Gemäß diesen Änderungen zahlen die Zahler während der Periode keine Versicherungsprämien Militärdienst bei der Wehrpflicht, der Betreuung eines Kindes eines Elternteils bis zum vollendeten 1. Lebensjahr, der Betreuung eines Behinderten der Gruppe 1, der Zeit des gemeinsamen Aufenthalts der Ehegatten während der Ableistung des Wehrdienstes durch einen von ihnen, der Dauer des gemeinsamen Aufenthalts der Ehegatten im Ausland während Dienstreisen.

Das Berechnungsverfahren wird durch Artikel 15 des Bundesgesetzes 212 und geregelt letzte Änderungen wurden 2015 in den Artikel aufgenommen. Die Änderungen betreffen getrennte Unterteilungen Rechtspersonen. Solche Abteilungen öffnen sich Rechtspersonen Bankkonten, mit deren Hilfe sie die Verpflichtungen und Grundpflichten von Organisationen für Versicherungsprämien erfüllen.

19 wird mit der Vorbereitung des Verfahrens zur Zahlung von Zahlungsrückständen erstellt, die letzten Änderungen wurden 2014 daran vorgenommen. Gemäß dieser Änderung werden Formulare und Anträge von einer speziellen Stelle geregelt, die die Zahlung von Versicherungsprämien kontrolliert.

1. Januar 2015, während der Gesetzesänderungen und neue Edition Artikel 44 ist nicht mehr gültig. Aber gleichzeitig gab es Änderungen in Art. 58, der die Liste der Personen regelt, die Anspruch auf ermäßigte Tarife oder Ermäßigungen haben. Gemäß den Änderungen werden Arbeitnehmern, die der Schiffsbesatzung ein Entgelt zahlen, ermäßigte Tarife gewährt, ausgenommen Schiffe, die Öl befördern oder damit handeln. Gemäß den gleichen Änderungen werden den Teilnehmern reduzierte Tarife zur Verfügung gestellt gemeinnützige Organisationen in Bildung, Forschung, Kultur und Kunst tätig.

2017 wurde das Gesetz aufgehoben, es verlor am 1. Januar seine Gültigkeit.

Laden Sie die aktuelle Version des Bundesgesetzes 212 herunter

212 des Bundesgesetzes über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation wurde aufgehoben, sodass die aktuelle Version nicht heruntergeladen werden kann. Viele der Bestimmungen werden jedoch immer noch von der Regierung der Russischen Föderation und verwendet Regierungsstellen regulieren Versicherungsleistungen, in der Abgabenordnung, Kapitel 34. Daher kann dieses Gesetz für Bürger und Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen immer noch nützlich sein.

Sie können das Bundesgesetz 212 "Über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse" der Russischen Föderation herunterladen

1. Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung von Versicherungsprämien innerhalb der festgelegten Frist wird die Verpflichtung zur Zahlung von Versicherungsprämien durch Zwangsvollstreckung von Geldern auf den Konten des Zahlers von Versicherungsprämien - einer Organisation oder - durchgesetzt Einzelunternehmer bei Banken.

2. Die Einziehung der Versicherungsprämien erfolgt durch Beschluss der Stelle, die die Zahlung der Versicherungsprämien kontrolliert (im Folgenden in diesem Artikel - die Einziehungsentscheidung), indem sie an die Bank gesendet wird, bei der die Konten des Zahlers der Versicherungsprämien - eine Organisation oder Ein einzelner Unternehmer wird eröffnet, Anweisungen der Stelle, die die Zahlung von Versicherungsprämien kontrolliert, zur Abschreibung und Überweisung der erforderlichen Mittel von den Konten des Zahlers der Versicherungsprämien an die Haushalte der zuständigen staatlichen nicht budgetären Mittel - einer Organisation oder ein Einzelunternehmer.

3. Bevor eine Entscheidung über die Erhebung von Versicherungsprämien getroffen wird, übermittelt die für die Zahlung von Versicherungsprämien zuständige Stelle dem Zahler von Versicherungsprämien eine Aufforderung zur Zahlung von rückständigen Versicherungsprämien, Strafen und Geldbußen gemäß diesem Bundesgesetz.

4. Die Form der Rückforderungsentscheidung wird von der für die Zahlung der Versicherungsprämien zuständigen Stelle genehmigt Bundesbehörde Exekutivgewalt, Durchführung der Funktionen der Entwicklung öffentliche Ordnung und gesetzliche Regelungen im Bereich der Sozialversicherung.

5. Die Inkassoentscheidung trifft die für die Zahlung der Versicherungsprämien zuständige Stelle nach Ablauf der im Anspruch auf Zahlung der Versicherungsprämie festgelegten Frist, spätestens jedoch zwei Monate nach Ablauf der angegebenen Frist, sofern nichts anderes Begriffe werden durch diesen Artikel festgelegt.

5.1. Die Inkassoentscheidung wird von der Stelle getroffen, die die Zahlung der Versicherungsprämien für einen oder mehrere Ansprüche gleichzeitig kontrolliert.

5.2. Für den Fall, dass der unbezahlte Betrag der Versicherungsprämien, Strafen und Bußgelder, die im Anspruch angegeben sind, in Bezug auf die von verwalteten Zahlungen nicht überschritten wird Pensionsfonds der Russischen Föderation, 1.500 Rubel, und in Bezug auf Zahlungen, die von der Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation verwaltet werden, 500 Rubel, wird die Entscheidung über die Erhebung von der Stelle getroffen, die die Zahlung der Versicherungsprämien nach Ablauf der in festgelegten Frist kontrolliert eine oder mehrere Voraussetzungen für die Zahlung von Versicherungsprämien, spätestens jedoch ein Jahr und zwei Monate nach Ablauf des frühesten Anspruchs.

5.3. Die nach Ablauf der in den Teilen 5 und 5.2 dieses Artikels festgelegten Fristen über die Rückforderung gilt als ungültig und unterliegt nicht der Vollstreckung.

5.4. Bei Versäumung der in den Teilen 5 und 5.2 dieses Artikels festgelegten Fristen für eine Entscheidung über die Erhebung von Versicherungsprämien kann die für die Zahlung von Versicherungsprämien zuständige Stelle beim Gericht die Einziehung der fälligen Versicherungsprämien beantragen der Zahler von Versicherungsprämien - eine Organisation oder ein einzelner Unternehmer.

5.5. Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, kann innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist zur Erfüllung des Anspruchs auf Zahlung der Versicherungsprämie ein Antrag beim Gericht gestellt werden.

5.6. Wenn innerhalb von einem Jahr und zwei Monaten nach Ablauf der Frist für die Erfüllung der frühesten Forderung nach Zahlung von Versicherungsprämien diese Summe von Versicherungsprämien, Strafen und Geldbußen 1.500 Rubel in Form von Zahlungen, die von der Pensionskasse verwaltet werden, nicht überschritten hat der Russischen Föderation, und in Bezug auf Zahlungen, die von der Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation verwaltet werden, 500 Rubel, beantragt die die Zahlung von Versicherungsprämien kontrollierende Stelle beim Gericht die Beitreibung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf einer Frist von gleich ein Jahr und zwei Monate.

5.7. Die in den Abschnitten 5.5 und 5.6 dieses Artikels festgelegte Antragsfrist, die aus triftigem Grund versäumt wurde, kann vom Gericht wiederhergestellt werden.

5.8. Die Bestimmungen der Teile 5.2 und 5.5 dieses Artikels gelten nicht für das Verfahren zur Erhebung von Versicherungsprämien, Strafen und Geldbußen von Versicherungsprämienzahlern, für die ein Insolvenzverfahren gemäß dem Bundesgesetz Nr. 127-FZ vom Oktober eingeleitet wurde 26, 2002 "Über die Insolvenz (Konkurs).

6. Die Inkassoentscheidung wird dem Zahler der Versicherungsprämien - einer Organisation oder einem einzelnen Unternehmer - innerhalb von sechs Tagen nach dem Datum dieser Entscheidung zur Kenntnis gebracht. Der Inkassobeschluss kann dem Leiter der Organisation (Bevollmächtigter) oder einer natürlichen Person (seinem gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter) persönlich gegen Empfangsbestätigung, per Einschreiben oder elektronisch über Telekommunikationswege übermittelt werden. Wird die genannte Rückforderungsentscheidung per Einschreiben versandt, so gilt sie nach Ablauf von sechs Tagen ab Versanddatum des Einschreibens als zugegangen. Die Formate, das Verfahren und die Bedingungen für die Übermittlung einer Entscheidung über die elektronische Einziehung der Versicherungsprämien an den Zahler der Versicherungsprämien über Telekommunikationskanäle werden von den Organen festgelegt, die die Zahlung der Versicherungsprämien kontrollieren.

7. Die Anordnung der die Zahlung von Versicherungsprämien kontrollierenden Stelle, die Beträge der Versicherungsprämien in die Haushalte der jeweiligen staatlichen Sonderfonds zu überweisen, wird an die Bank gesendet, bei der Konten für den Zahler der Versicherungsprämien eröffnet werden - eine Organisation oder eines einzelnen Unternehmers, auch in elektronischer Form, und unterliegt der bedingungslosen Vollstreckung durch die Bank, die vorrangig durch das Zivilrecht der Russischen Föderation festgelegt ist. Das Verfahren zum Senden einer Anweisung der die Zahlung von Versicherungsprämien kontrollierenden Stelle an die Bank, die Beträge der Versicherungsprämien von den Konten der Zahler der Versicherungsprämien in elektronischer Form über das Gebiet an die Haushalte der jeweiligen staatlichen außerbudgetären Fonds zu überweisen Organe der Bundeskasse eingerichtet Zentralbank der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem Bundesschatzamt, der Pensionskasse der Russischen Föderation und der Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation. Die Übermittlung einer Anweisung der für die Zahlung der Versicherungsprämien zuständigen Stelle an die Gebietskörperschaft der Bundeskasse zur Überweisung der Versicherungsprämienbeträge in elektronischer Form an die Haushalte der zuständigen staatlichen nicht haushaltsbezogenen Fonds erfolgt in der vom Gesetzgeber festgelegten Weise Bundeskasse.

8. Die Anordnung der die Zahlung von Versicherungsprämien kontrollierenden Stelle für die Überweisung von Versicherungsprämien muss einen Hinweis auf die Konten des Zahlers der Versicherungsprämien enthalten - einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers, von dem die Überweisung der Versicherungsprämien erfolgen soll , und den zu überweisenden Betrag.

9. Die Einziehung der Versicherungsprämien kann von Abrechnungskonten (Girokonten) in der Währung der Russischen Föderation und bei unzureichender Deckung auf Konten in der Währung der Russischen Föderation – von den Konten des Zahlers der Versicherungsprämien – erfolgen Organisation oder ein einzelner Unternehmer in Fremdwährung.

10. Der Einzug von Versicherungsprämien von den Konten des Zahlers der Versicherungsprämien - einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers in Fremdwährung erfolgt in Höhe des Zahlungsbetrags in der Währung der Russischen Föderation zum Wechselkurs Zentralbank Russische Föderation, gegründet am Tag des Verkaufs der Fremdwährung. Beim Einzug von Geldern auf Konten in Fremdwährung sendet der Leiter (stellvertretender Leiter) der Stelle, die die Zahlung von Versicherungsprämien kontrolliert, gleichzeitig mit der Anweisung der Stelle, die die Zahlung von Versicherungsprämien kontrolliert, Versicherungsprämien zu überweisen, eine Anweisung an die Bank den Verkauf spätestens am nächsten Tag der Fremdwährung des Zahlers der Versicherungsprämien - Organisation oder Einzelunternehmer. Ausgaben im Zusammenhang mit dem Verkauf von Devisen gehen zu Lasten des Zahlers der Versicherungsprämien.

11. Versicherungsprämien werden nicht erhoben Depotkonto der Zahler der Versicherungsprämien, wenn die Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist Depotvertrag. Wenn vorhanden besagte Vereinbarung Die die Zahlung der Versicherungsprämien beaufsichtigende Stelle ist berechtigt, die Bank anzuweisen, nach Ablauf der Laufzeit des Depotvertrags, sofern bis zu diesem Zeitpunkt, Gelder vom Einlagenkonto auf das Abrechnungskonto (Girokonto) des Zahlers der Versicherungsprämien zu überweisen die an diese Bank gerichtete Weisung der für die Zahlung der Versicherungsprämien zuständigen Stelle wurde nicht ausgeführt Beiträge zur Überweisung der Versicherungsprämien.

12. Der Auftrag der für die Zahlung der Versicherungsprämien zuständigen Stelle zur Überweisung der Versicherungsprämien wird von der Bank spätestens einen Geschäftstag nach dem Tag ihres Eingangs ausgeführt besagter Auftrag wenn die Erhebung von Versicherungsprämien von Konten in der Währung der Russischen Föderation erfolgt, und nicht später als zwei Arbeitstage wenn die Einziehung von Versicherungsprämien von Konten in Fremdwährung erfolgt, wenn dies nicht gegen die durch das Zivilrecht der Russischen Föderation festgelegte Rangfolge der Zahlungen verstößt.

13. Bei unzureichender oder fehlender Deckung auf den Konten des Zahlers der Versicherungsprämien - einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers an dem Tag, an dem die Bank eine Anweisung von der Stelle erhält, die die Zahlung von Versicherungsprämien für die Überweisung von Versicherungsprämien kontrolliert, eine solche Anweisung wird ausgeführt, sobald Gelder auf diesen Konten eingehen, spätestens einen Geschäftstag nach dem Tag jedes solchen Eingangs auf Konten in der Währung der Russischen Föderation und spätestens zwei Geschäftstage nach dem Tag jedes solchen Eingangs auf Konten in Fremdwährung, es sei denn, dies verstößt gegen die im Zivilrecht der Russischen Föderation festgelegte Rangfolge der Zahlungen.

14. Wenn auf den Konten des Zahlers der Versicherungsprämien - einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers - kein oder zu wenig Geld vorhanden ist, oder wenn keine Informationen über die Konten des Zahlers von Versicherungsprämien - einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers vorliegen, die Das Organ, das die Zahlung der Versicherungsprämien kontrolliert, ist berechtigt, die Versicherungsprämien auf Kosten anderer Vermögenswerte des Zahlers der Versicherungsprämien - der Organisation oder des einzelnen Unternehmers - gemäß diesem Bundesgesetz einzuziehen.

15. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch für die Erhebung von Strafen für späte Zahlung Versicherungsprämien sowie Geldbußen in den in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Fällen.

Die Bestimmungen von Artikel 19 des Gesetzes Nr. 212-FZ werden in den folgenden Artikeln verwendet:
  • Thema gesetzliche Regelung
  • Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Versicherungsprämien
    3. Die Erhebung rückständiger Versicherungsprämien von einer Organisation oder einem einzelnen Unternehmer erfolgt auf die in Artikel 19 und 20 dieses Bundesgesetzes vorgesehene Weise, mit Ausnahme der in Teil 4 dieses Artikels genannten Fälle. Die Einziehung rückständiger Versicherungsprämien von einer natürlichen Person, die kein Einzelunternehmer ist, erfolgt in der in Artikel 21 dieses Bundesgesetzes vorgeschriebenen Weise.
  • Einziehung rückständiger Versicherungsprämien sowie Strafen und Bußgelder zu Lasten von anderem Eigentum des Zahlers von Versicherungsprämien - einer Organisation oder eines einzelnen Unternehmers
    1. In dem in Artikel 19 Teil 14 dieses Bundesgesetzes vorgesehenen Fall ist die die Zahlung der Versicherungsprämien kontrollierende Stelle berechtigt, die Versicherungsprämien auf Kosten des Eigentums, einschließlich auf Kosten des Geldes des Zahlers, einzuziehen Versicherungsprämien - eine Organisation oder ein einzelner Unternehmer, innerhalb der in der Forderung (Ansprüche) angegebenen Beträge für die Zahlung von rückständigen Versicherungsprämien, Strafen und Geldbußen und unter Berücksichtigung der Beträge, für die die Rückforderung gemäß Artikel erfolgte 19 dieses Bundesgesetzes.
  • Pflichten der Banken
    8. Die Anwendung von Haftungsmaßnahmen entbindet die Bank nicht von der Verpflichtung zur Abführung an den Staatshaushalt Off-Budget-Fonds Höhe der Versicherungsprämien. Für den Fall, dass die Bank dieser Verpflichtung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nachkommt, werden Maßnahmen gegen diese Bank ergriffen, um nicht aufgeführte Beträge von Versicherungsprämien auf Kosten von Bargeld und anderem Eigentum der Bank in einer Weise ähnlich dem in vorgesehenen Verfahren einzuziehen Artikel 19 und 20 dieses Bundesgesetzes über die Beitreibung rückständiger Versicherungsprämien aus den Versicherungsprämienzahlern.

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