19.09.2020

Abgabenordnung des Beraters der Russischen Föderation plus. Steuergesetzbuch der Russischen Föderation (TC RF)


Abgabenordnung der Russischen Föderation Teil 1

Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1. Gesetzgebung Russische Föderationüber Steuern und Gebühren, Gesetzgebung der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren, Regulierung Rechtshandlungen Vertretungsorgane Gemeindenüber Steuern und Gebühren
Artikel 2. Durch die Gesetzgebung über Steuern und Abgaben geregelte Beziehungen
Artikel 3. Grundprinzipien der Steuer- und Gebührengesetzgebung
Artikel 4 Kommunalverwaltung
Artikel 5
Artikel 6. Widersprüchlichkeit normativer Rechtsakte mit diesem Kodex
Artikel 6.1. Das Verfahren zur Berechnung der in der Steuer- und Gebührengesetzgebung festgelegten Bedingungen
Artikel 7. Internationale Verträge zu Steuerfragen
Artikel 8. Das Konzept der Steuer, Erhebung, Versicherungsprämien
Artikel 9. Teilnehmer von Beziehungen, die durch die Gesetzgebung über Steuern und Gebühren geregelt sind
Artikel 10
Artikel 11. In diesem Kodex verwendete Institutionen, Konzepte und Begriffe
Artikel 11.1. Konzepte und Begriffe, die bei der Besteuerung der Kohlenwasserstoffproduktion verwendet werden
Artikel 11.2. Persönliches Büro Steuerzahler

Artikel 12. Arten von Steuern und Gebühren in der Russischen Föderation. Befugnisse der gesetzgebenden (repräsentativen) Organe der Staatsgewalt der Subjekte der Russischen Föderation und der repräsentativen Organe der Gemeinden zur Festsetzung von Steuern und Gebühren
Artikel 13 Bundessteuern und Gebühren
Artikel 14 Regionale Steuern
Artikel 15 Lokale Steuern und Gebühren
Artikel 16. Informationen über Steuern
Artikel 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen Festsetzung von Steuern und Gebühren
Artikel 18. Besonderes Steuerregime

Artikel 18.1. Versicherungsprämien
Artikel 18.2. Allgemeine Bedingungen für die Festsetzung von Versicherungsprämien

Abschnitt II. Steuerzahler und Gebührenzahler, Zahler von Versicherungsprämien. Steueragenten. Vertretung im Steuerrechtsverkehr

Artikel 19. Steuerpflichtige, Gebührenzahler, Versicherungsprämienzahler
Artikel 20. Verbundene Personen
Artikel 21. Rechte der Steuerpflichtigen (Gebührenzahler, Versicherungsprämienzahler)
Artikel 22. Gewährleistung und Schutz der Rechte der Steuerpflichtigen (Gebührenzahler, Versicherungsprämienzahler)
Artikel 23. Pflichten der Steuerpflichtigen (Gebührenzahler, Versicherungsprämienzahler)
Artikel 24. Steueragenten
Artikel 24.1. Beteiligung eines Steuerpflichtigen an einem I
Artikel 25

Artikel 25.1. Allgemeine Bestimmungen zum Konsolidierungskreis der Steuerpflichtigen
Artikel 25.2. Entstehungsbedingungen konsolidierte Gruppe Steuerzahler
Artikel 25.3. Vereinbarung über die Bildung einer konsolidierten Gruppe von Steuerpflichtigen
Artikel 25.4. Änderung der Vereinbarung über die Bildung einer konsolidierten Gruppe von Steuerpflichtigen und Verlängerung ihrer Gültigkeit
Artikel 25.5. Rechte und Pflichten des verantwortlichen Beteiligten und anderer Beteiligter des Steuerkreises
Artikel 25.6. Beendigung einer konsolidierten Gruppe von Steuerzahlern

Artikel 25.7. Betreiber einer neuen Offshore-Kohlenwasserstofflagerstätte

Artikel 25.8. Allgemeine Bestimmungen zu regionalen Investitionsvorhaben
Artikel 25.9. Steuerzahler - Teilnehmer von regional Investitionsprojekte
Artikel 25.10. Register der Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten
Artikel 25.11. Das Verfahren zur Aufnahme einer Organisation in das Register
Artikel 25.12. Änderungen an den im Register enthaltenen Informationen und Beendigung des Status eines Teilnehmers an einem regionalen Investitionsprojekt
Artikel 25.12-1. Bewerbung und Beendigung der Bewerbung steuerliche Anreize Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten, die nicht in das Register aufgenommen werden müssen

Artikel 25.13. Beherrschte ausländische Unternehmen und beherrschende Personen
Artikel 25.13-1. Befreiung von der Besteuerung von Gewinnen einer beherrschten ausländischen Gesellschaft
Artikel 25.14. Mitteilung über die Beteiligung an ausländischen Organisationen und Mitteilung über kontrollierte ausländische Firmen. Das Verfahren zur Anerkennung von Steuerpflichtigen als beherrschende Personen
Artikel 25.15. Das Verfahren zur Bilanzierung des Gewinns einer beherrschten ausländischen Gesellschaft für Steuerzwecke

Artikel 26. Vertretungsrecht in Beziehungen, die durch die Steuer- und Abgabengesetzgebung geregelt sind
Artikel 27. Gesetzlicher Vertreter des Steuerzahlers
Artikel 28. Aktionen (Untätigkeit) der gesetzlichen Vertreter der Organisation
Artikel 29. Bevollmächtigter Vertreter des Steuerpflichtigen

Abschnitt III. Steuerbehörden. Zoll. Finanzbehörden. Organe für innere Angelegenheiten. Ermittlungsbehörden. Verantwortlichkeit von Finanzbehörden, Zollbehörden, Innenbehörden, Ermittlungsbehörden, deren Bediensteten

Artikel 30. Steuerbehörden in der Russischen Föderation
Artikel 31. Rechte der Steuerbehörden
Artikel 32. Pflichten der Steuerbehörden
Artikel 33. Pflichten der Beamten der Steuerbehörden
Artikel 34
Artikel 34.1. Abgelaufen
Artikel 34.2. Kräfte Finanzbehörden im Bereich Steuern, Gebühren, Versicherungsprämien
Artikel 35. Verantwortlichkeit der Steuerbehörden, Zollbehörden sowie ihrer Beamten

Artikel 36
Artikel 37

Abschnitt IV. Allgemeine Regeln zur Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern, Gebühren, Versicherungsprämien

Artikel 38. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 39. Verkauf von Waren, Werken oder Dienstleistungen
Artikel 40. Grundsätze für die Bestimmung des Preises von Waren, Werken oder Dienstleistungen für Steuerzwecke
Artikel 41. Grundsätze für die Bestimmung des Einkommens
Artikel 42. Einkünfte aus Quellen in der Rußländischen Föderation und aus Quellen außerhalb der Rußländischen Föderation
Artikel 43. Dividenden und Zinsen

Artikel 44
Artikel 45
Artikel 46 Geld auf den Konten eines Steuerzahlers (Gebührenzahler, Zahler von Versicherungsprämien) - einer Organisation, eines Einzelunternehmers oder eines Steuerbevollmächtigten - einer Organisation, eines Einzelunternehmers in Banken sowie auf Kosten seines elektronischen Geldes
Artikel 47
Artikel 48
Artikel 49
Artikel 50
Artikel 51
Artikel 52
Artikel 53. Bemessungsgrundlage und Steuersatz, Gebühren
Artikel 54 Allgemeine Probleme Infinitesimalrechnung Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 54.1. Beschränkungen bei der Ausübung der Rechte zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage und (oder) der Höhe von Steuern, Gebühren, Versicherungsprämien
Artikel 55 Besteuerungszeitraum
Artikel 56. Einrichtung und Verwendung von Vorteilen für Steuern und Gebühren
Artikel 57. Bedingungen für die Zahlung von Steuern, Gebühren, Versicherungsprämien
Artikel 58. Verfahren zur Zahlung von Steuern, Gebühren, Versicherungsprämien
Artikel 59
Artikel 60

Artikel 61
Artikel 62
Artikel 63
Artikel 64
Artikel 64.1. Abgelaufen
Artikel 65
Artikel 66. Steuergutschrift für Investitionen
Artikel 67. Verfahren und Bedingungen für die Gewährung einer Steuergutschrift für Investitionen
Artikel 68

Artikel 69
Artikel 70
Artikel 71

Artikel 72
Artikel 73. Eigentumspfand
Artikel 74. Garantie
Artikel 74.1. Bankgarantie
Artikel 75
Artikel 76 einzelne Unternehmer
Artikel 77. Vermögensarrest

Artikel 78
Artikel 79

Abschnitt V. Steuererklärung und Steuerkontrolle

Artikel 80. Steuererklärung, Berechnungen
Artikel 81

Artikel 82. Allgemeine Bestimmungen über die Steuerkontrolle
Artikel 83 Einzelpersonen
Artikel 84 Kennzahl Steuerzahler
Artikel 85
Artikel 85.1. Zuständigkeiten der für die Eröffnung und Aufrechterhaltung zuständigen Behörden persönliche Konten in Übereinstimmung mit der Haushaltsgesetzgebung der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Rechnungslegung der Steuerzahler
Artikel 86 Steuerkontrolle
Artikel 86.1, Artikel 86.2, Artikel 86.3. Ihre Macht verloren
Artikel 87. Steuerprüfungen
Artikel 87.1. Abgelaufen
Artikel 88
Artikel 89. Feldsteuerprüfung
Artikel 89.1. Merkmale der Durchführung einer Vor-Ort-Steuerprüfung einer konsolidierten Gruppe von Steuerpflichtigen
Artikel 89.2. Merkmale der Durchführung einer Steuerprüfung vor Ort eines Steuerzahlers - eines Teilnehmers an einem regionalen Investitionsprojekt
Artikel 90. Teilnahme eines Zeugen
Artikel 91
Artikel 92. Inspektion
Artikel 93
Artikel 93.1. Anforderung von Dokumenten (Informationen) über den Steuerpflichtigen, Gebührenzahler, Versicherungsprämienzahler und Steuerbevollmächtigten oder Informationen über bestimmte Transaktionen
Artikel 94. Beschlagnahme von Dokumenten und Gegenständen
Artikel 95. Expertise
Artikel 96
Artikel 97. Teilnahme eines Dolmetschers
Artikel 98. Teilnahme von Zeugen
Artikel 99 Allgemeine Anforderungen dem Protokoll vorgelegt, das während der Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung der Steuerkontrolle erstellt wurde
Artikel 100. Registrierung der Ergebnisse einer Steuerprüfung
Artikel 100.1. Das Verfahren zur Prüfung von Fällen von Steuerstraftaten
Artikel 101
Artikel 101.1. Abgelaufen
Artikel 101.2. Inkrafttreten der Entscheidung Steuerbehördeüber die Anklageerhebung wegen Begehung einer Steuerstraftat und die Entscheidung, die Steuerstraftat mit der Revision abzulehnen
Artikel 101.3. Vollstreckung einer Steuerfeststellungsentscheidung einer Finanzbehörde oder einer Steuerverweigerungsentscheidung
Artikel 101.4. Verfahren bei Steuerstraftaten nach diesem Gesetzbuch
Artikel 102. Steuergeheimnis
Artikel 103
Artikel 103.1. Abgelaufen
Artikel 104. Antrag auf Erhebung einer Steuersanktion
Artikel 105

Abschnitt V.1. Nahestehende Personen und internationale Unternehmensgruppen. Allgemeine Bestimmungen zu Preisen und Steuern. Steuerkontrolle im Zusammenhang mit Transaktionen zwischen verbundenen Parteien. Preisvereinbarung. Dokumentation für internationale Unternehmensgruppen

Artikel 105.1. Nahestehende Personen
Artikel 105.2. Das Verfahren zur Bestimmung des Anteils der Beteiligung einer Person an einer Organisation

Artikel 105.3. Allgemeine Bestimmungen zur Besteuerung von Transaktionen zwischen verbundenen Parteien
Artikel 105.4. Besonderheiten der Anerkennung von Preisen als Marktpreise für steuerliche Zwecke bei der Anwendung regulierter Preise
Artikel 105.5. Vergleichbarkeit kaufmännischer und (oder) finanzieller Bedingungen von Transaktionen und Funktionsanalyse
Artikel 105.6. Informationen, die beim Vergleich der Bedingungen von Transaktionen zwischen verbundenen Parteien mit den Bedingungen von Transaktionen zwischen nicht verbundenen Personen verwendet werden

Artikel 105.7. Allgemeine Bestimmungen zu den Methoden zur Ermittlung von Einkünften (Gewinne, Erlöse) für Steuerzwecke bei Transaktionen, bei denen die Parteien verbundene Personen sind
Artikel 105.8. Finanzkennzahlen und Rentabilitätsintervall
Artikel 105.9. Vergleichbare Marktpreismethode
Artikel 105.10. Wiederverkaufspreismethode
Artikel 105.11. Kostenmethode
Artikel 105.12. Vergleichbare Rentabilitätsmethode
Artikel 105.13. Methode der Gewinnverteilung

Artikel 105.14. Kontrollierte Transaktionen
Artikel 105.15. Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen für Zwecke der Steuerkontrolle
Artikel 105.16. Benachrichtigung über kontrollierte Transaktionen

Artikel 105.16-1. Allgemeine Dokumentationsvorschriften für internationale Konzerne
Artikel 105.16-2. Abgabe von Beteiligungsanzeigen an einer internationalen Unternehmensgruppe
Artikel 105.16-3. Allgemeine Bestimmungen für die Darstellung von Länderdaten
Artikel 105.16-4. Globale Dokumentation
Artikel 105.16-5. Nationale Dokumentation
Artikel 105.16-6. Länderbericht

Artikel 105.17. Untersuchung Bundesorgan Exekutivgewalt, befugt, Steuern und Gebühren, die Vollständigkeit der Berechnung und Zahlung von Steuern im Zusammenhang mit Transaktionen zwischen verbundenen Parteien zu kontrollieren und zu überwachen
Artikel 105.18. Symmetrische Anpassungen

Artikel 105.19. Allgemeine Bestimmungen zur Preisvereinbarung für Steuerzwecke
Artikel 105.20. Parteien der Preisvereinbarung
Artikel 105.21. Dauer der Preisvereinbarung
Artikel 105.22. Das Verfahren zum Abschluss einer Preisvereinbarung
Artikel 105.23. Überprüfung der Ausführung der Preisvereinbarung
Artikel 105.24. Verfahren zur Kündigung einer Preisvereinbarung
Artikel 105.25. Stabilität der Bedingungen der Preisvereinbarung

Abschnitt V.2. Steuerkontrolle in Form von Tax Monitoring

Artikel 105.26. Allgemeine Bestimmungen zur Steuerüberwachung
Artikel 105.27. Das Verfahren zum Einreichen eines Antrags auf Durchführung einer Steuerüberwachung, Treffen einer Entscheidung über die Durchführung (Ablehnung der Durchführung) einer Steuerüberwachung
Artikel 105.28. Verfahren zur vorzeitigen Beendigung der Steuerüberwachung

Artikel 105.29. Das Verfahren zur Durchführung der Steuerüberwachung
Artikel 105.30. Begründete Stellungnahme der Finanzbehörde
Artikel 105.31. Verständigungsverfahren

Abschnitt VI. Steuerdelikte und Haftung für deren Begehung

Artikel 106. Der Begriff der Steuerstraftat
Artikel 107 Steuerdelikte
Artikel 108. Allgemeine Voraussetzungen für die Verantwortlichkeit für die Begehung einer Steuerstraftat
Artikel 109
Artikel 110. Schuldformen bei der Begehung einer Steuerstraftat
Artikel 111
Artikel 112
Artikel 113
Artikel 114. Steuersanktionen
Artikel 115

Artikel 116. Verletzung des Registrierungsverfahrens bei einer Steuerbehörde
Artikel 117 - Verlorene Kraft
Artikel 118
Artikel 119 finanzielles Ergebnis Investitionspartnerschaft, Berechnung von Versicherungsprämien)
Artikel 119.1. Verstoß gegen die festgelegte Methode zur Abgabe einer Steuererklärung (Berechnung)
Artikel 119.2. Vertretung gegenüber dem Finanzamt durch den für die Unterhaltspflicht verantwortlichen geschäftsführenden Gesellschafter Steuerbuchhaltung, Berechnung des Finanzergebnisses einer Investitionspartnerschaft mit falschen Angaben
Artikel 120
Artikel 121
Artikel 122
Artikel 122.1. Meldung eines Mitglieds einer konsolidierten Gruppe von Steuerpflichtigen an das verantwortliche Mitglied dieser Gruppe von falschen Daten (Nichtweitergabe von Daten), die zu einer Nichtzahlung oder unvollständigen Zahlung der Körperschaftsteuer durch das verantwortliche Mitglied geführt haben
Artikel 123
Artikel 124
Artikel 125 vorläufige Massnahmen in Form eines Pfandes
Artikel 126
Artikel 126.1. Vorlage von Dokumenten, die falsche Angaben enthalten, durch einen Steuerbevollmächtigten bei einer Steuerbehörde
Artikel 127. Ausgeschlossen
Artikel 128. Verantwortung eines Zeugen
Artikel 129
Artikel 129.1. Rechtswidriges Versäumnis, Informationen an die Steuerbehörde zu melden
Artikel 129.2. Verstoß gegen das Verfahren zur Registrierung von Geschäftsobjekten für Glücksspiele
Artikel 129.3. Nichtzahlung oder unvollständige Zahlung von Steuerbeträgen infolge der Anwendung zu steuerlichen Zwecken bei konzerngebundenen Geschäften aus handels- und (oder) finanzwirtschaftlichen Verhältnissen, die mit handels- und (oder) nicht vergleichbar sind finanzielle Begriffe Transaktionen zwischen Personen, die nicht miteinander verbunden sind
Artikel 129.4. Rechtswidriges Versäumnis, eine Mitteilung über kontrollierte Transaktionen einzureichen, Übermittlung falscher Informationen in einer Mitteilung über kontrollierte Transaktionen
Artikel 129.5. Nichtzahlung oder unvollständige Zahlung von Steuerbeträgen infolge Nichteinbeziehung eines Anteils am Gewinn einer kontrollierten ausländischen Gesellschaft in die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 129.6. Falsche Unterlassung einer Meldung über beherrschte ausländische Unternehmen, Meldungen über die Beteiligung an ausländischen Organisationen, Abgabe falscher Angaben in einer Meldung über beherrschte ausländische Unternehmen, Meldung über die Beteiligung an ausländischen Organisationen
Artikel 129.7. Nicht-Anweisung (Nicht-Inklusion) durch die Organisation Finanzmarkt Finanzinformationen über die Kunden der Finanzmarktorganisation, Begünstigte und (oder) sie kontrollierende Personen
Artikel 129.8. Verstoß einer Finanzmarktorganisation gegen das Verfahren zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit von Kunden von Finanzmarktorganisationen, Begünstigten und Personen, die diese direkt oder indirekt kontrollieren
Artikel 129.9. Unterlassung einer Beteiligungsanzeige bei einer internationalen Unternehmensgruppe, Abgabe einer Beteiligungsanzeige bei einer internationalen Unternehmensgruppe mit falschen Angaben
Artikel 129.10. Nichtvorlage eines Länderberichts, Vorlage eines Länderberichts mit falschen Angaben
Artikel 129.11. Nichtvorlage von Unterlagen für eine internationale Unternehmensgruppe

Artikel 130
Artikel 131. Zahlung fälliger Beträge an Zeugen, Übersetzer, Spezialisten, Sachverständige und Zeugen

Artikel 132. Verletzung des Kontoeröffnungsverfahrens durch die Bank
Artikel 133
Artikel 134
Artikel 135
Artikel 135.1. Nichtvorlage von Bescheinigungen (Auszügen) über Transaktionen und Konten (Partnerschaftskonto) durch die Bank an das Finanzamt
Artikel 135.2. Verstoß der Bank gegen Verpflichtungen im Zusammenhang mit elektronischem Geld
Artikel 136. Verfahren zur Erhebung von Bußgeldern und Strafen von Banken

Abschnitt VII. Berufung gegen Handlungen von Steuerbehörden und Handlungen oder Unterlassungen ihrer Beamten

Artikel 137. Beschwerderecht
Artikel 138. Berufungsverfahren
Artikel 139. Verfahren und Fristen für die Einreichung einer Beschwerde
Artikel 139.1. Verfahren und Fristen für die Einreichung einer Beschwerde
Artikel 139.2. Form und Inhalt der Beschwerde (Einspruch)
Artikel 139.3. Hinterlassen einer Beschwerde (Einspruch) ohne Prüfung

Artikel 140. Prüfung einer Beschwerde (Einspruch)
Artikel 141
Artikel 142. Prüfung der beim Gericht eingereichten Beschwerden

Abschnitt VII.1. Umsetzung internationaler Verträge der Russischen Föderation über Besteuerung und gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Artikel 142.1. Konzepte und Begriffe, die beim automatischen Austausch von Finanzinformationen mit ausländischen Staaten (Territorien) verwendet werden
Artikel 142.2. Auskunftspflichten der Finanzmarktorganisation gegenüber dem zur Kontrolle und Aufsicht befugten Bundesorgan auf dem Gebiet der Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem automatischen Austausch von Finanzinformationen
Artikel 142.3. Befugnisse des Bundesvollzugsorgans zur Kontrolle und Überwachung von Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem automatischen Austausch von Finanzinformationen
Artikel 142.4. Pflichten und Rechte von Finanzmarktorganisationen und ihren Kunden im Zusammenhang mit dem automatischen Austausch von Finanzinformationen

Artikel 142.5. Befugnisse des föderalen Exekutivorgans, das befugt ist, Steuern und Gebühren im Rahmen des automatischen Austauschs von Länderberichten zu kontrollieren und zu überwachen
Artikel 142.6. Einschränkungen bei der Verwendung von Informationen aus Länderberichten

Abgabenordnung der Russischen Föderation Teil 2

Abschnitt VIII. Bundessteuern

Artikel 143. Steuerzahler
Artikel 144
Artikel 145
Artikel 145.1. Befreiung von der Erfüllung der Pflichten eines Steuerzahlers durch eine Organisation, die den Status eines Teilnehmers an einem Projekt zur Durchführung von Forschung, Entwicklung und Kommerzialisierung ihrer Ergebnisse erhalten hat
Artikel 146. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 147. Verkaufsstelle der Waren
Artikel 148. Verkaufsort von Werken (Dienstleistungen)
Artikel 149. Nicht steuerpflichtige Geschäfte (von der Besteuerung befreit)
Artikel 150
Artikel 151
Artikel 152
Artikel 153. Bemessungsgrundlage
Artikel 154. Verfahren zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für den Verkauf von Gegenständen (Bauleistungen, Dienstleistungen)
Artikel 155. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bei der Übertragung Eigentumsrechte
Artikel 156
Artikel 157
Artikel 158
Artikel 159
Artikel 160
Artikel 161. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage durch Steueragenten
Artikel 162
Artikel 162.1. Merkmale der Besteuerung bei der Umstrukturierung von Organisationen
Artikel 162.2. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage in den Gebieten der Republik Krim und der Stadt föderale Bedeutung Sewastopol
Artikel 163. Besteuerungszeitraum
Artikel 164. Steuersätze
Artikel 165
Artikel 166. Verfahren zur Berechnung der Steuer
Artikel 167. Der Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 168. Der Steuerbetrag, den der Verkäufer dem Käufer vorlegt
Artikel 169. Rechnung
Artikel 169.1. Ausgleich des Steuerbetrags an natürliche Personen - Bürger ausländischer Staaten bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion. Das Verfahren und die Bedingungen für die Umsetzung einer solchen Entschädigung
Artikel 170
Artikel 171. Steuerabzüge
Artikel 171.1. Wiederherstellung der zum Abzug zugelassenen Steuerbeträge in Bezug auf erworbene oder errichtete Anlagegüter
Artikel 172. Verfahren zur Anwendung von Steuerabzügen
Artikel 173. Die Höhe der an den Haushalt zu zahlenden Steuer
Artikel 174
Artikel 174.1. Merkmale der Berechnung und Zahlung von Steuern an das Budget bei der Durchführung von Operationen gemäß einem einfachen Gesellschaftsvertrag (Vereinbarung über Gemeinsame Aktivitäten), eine Investitionspartnerschaftsvereinbarung, eine Vereinbarung Vertrauensverwaltung Eigentum oder ein Konzessionsvertrag auf dem Territorium der Russischen Föderation
Artikel 174.2. Merkmale der Berechnung und Zahlung von Steuern, wenn ausländische Organisationen Dienstleistungen in elektronischer Form erbringen
Artikel 175
Artikel 176. Steuerrückerstattungsverfahren
Artikel 176.1. Antragsverfahren für Steuerrückerstattung
Artikel 177
Artikel 178

Artikel 179. Steuerzahler
Artikel 179.1. Abgelaufen
Artikel 179.2. Registrierungsbescheinigungen einer Organisation, die Operationen mit denaturiertem Ethylalkohol durchführt
Artikel 179.3. Registrierungsbescheinigungen einer Person, die Arbeiten mit Normalbenzin durchführt
Artikel 179.4. Registrierungsbescheinigung einer Person, die Arbeiten mit Benzol, Paraxylol oder Orthoxylol durchführt
Artikel 179.5. Bescheinigung über die Registrierung einer Organisation, die mit Mitteldestillaten arbeitet
Artikel 179.6. Bescheinigung über die Registrierung der Person, die Tätigkeiten zur Verarbeitung von Mitteldestillaten durchführt
Artikel 180
Artikel 181. Verbrauchsteuerpflichtige Waren
Artikel 182. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 183. Nicht steuerpflichtige Geschäfte (von der Besteuerung befreit)
Artikel 184
Artikel 185. Merkmale der Besteuerung bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion
Artikel 186
Artikel 186.1. Das Verfahren zur Erhebung von Verbrauchssteuern auf Waren der Eurasischen Wirtschaftsunion, die der Kennzeichnung mit Verbrauchsmarken unterliegen und aus dem Hoheitsgebiet eines Staates - eines Mitglieds der Eurasischen Wirtschaftsunion - in die Russische Föderation eingeführt werden
Artikel 187. Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bei Verkauf (Übertragung) oder Erhalt verbrauchsteuerpflichtiger Waren
Artikel 187.1. Das Verfahren zur Bestimmung der geschätzten Kosten von Tabakerzeugnissen, für die kombinierte Steuersätze festgelegt werden
Artikel 188
Artikel 189. Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage beim Verkauf verbrauchsteuerpflichtiger Waren
Artikel 190
Artikel 191
Artikel 192. Besteuerungszeitraum
Artikel 193. Steuersätze
Artikel 194
Artikel 195. Bestimmung des Datums des Verkaufs (Übertragung) oder Eingangs von verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Artikel 196
Artikel 197
Artikel 197.1. Abgelaufen
Artikel 198. Vom Verkäufer dem Käufer vorgelegter Verbrauchsteuerbetrag
Artikel 199
Artikel 200. Steuerabzüge
Artikel 201. Verfahren zur Anwendung von Steuerabzügen
Artikel 202. Höhe der zu zahlenden Verbrauchsteuer
Artikel 203
Artikel 203.1. Das Verfahren zur Verbrauchsteuererstattung für bestimmte Kategorien von Steuerpflichtigen
Artikel 204
Artikel 205
Artikel 205.1. Besonderheiten der Errichtung, Berechnung und Zahlung der Verbrauchsteuer auf Erdgas
Artikel 206
Artikel 206.1. Besonderheiten bei der Berechnung und Entrichtung der Verbrauchsteuer durch Personen, deren Angaben in der Einheitlichen enthalten sind Staatsregister Rechtspersonen

Artikel 207. Steuerzahler
Artikel 208. Einkünfte aus Quellen in der Rußländischen Föderation und Einkünfte aus Quellen außerhalb der Rußländischen Föderation
Artikel 209. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 210. Bemessungsgrundlage
Artikel 211. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bei Sachleistungen
Artikel 212
Artikel 213. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bei Versicherungsverträgen
Artikel 213.1. Besonderheiten bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage bei Verträgen der nichtstaatlichen Altersversorgung und Pflichtverträgen Pensionsversicherung mit nichtstaatlichen Pensionskassen abgeschlossen
Artikel 214 Kapitalbeteiligung In der Organisation
Artikel 214.1. Merkmale zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage, Berechnung und Zahlung von Steuern auf Einkünfte aus Geschäften mit Wertpapieren und Geschäften mit Derivaten Finanzinstrumente
Artikel 214.2. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage beim Erhalt von Einkünften in Form von Zinsen, die auf Einlagen von Einzelpersonen bei Banken auf dem Territorium der Russischen Föderation erhalten werden, sowie in Form von Zinsen (Kupons), die auf handelbare Anleihen russischer Organisationen gezahlt werden Rubel
Artikel 214.2.1. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bei Erhalt von Einkünften in Form einer Gebühr für die Verwendung von Mitteln von Mitgliedern des Kredits Konsumgenossenschaft(Aktionäre), Zinsen aus der Verwendung von Geldern durch eine landwirtschaftliche Kreditkonsumgenossenschaft, die in Form von Darlehen von Mitgliedern einer landwirtschaftlichen Kreditkonsumgenossenschaft oder angeschlossenen Mitgliedern einer landwirtschaftlichen Kreditkonsumgenossenschaft aufgenommen wurden
Artikel 214.3. Besonderheiten bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage für REPO-Geschäfte, deren Gegenstand Wertpapiere sind
Artikel 214.4. Merkmale zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für Wertpapierleihgeschäfte
Artikel 214.5. Merkmale zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für Einkünfte von Teilnehmern an einer Investmentpartnerschaft
Artikel 214.6. Besonderheiten bei der Berechnung und Zahlung von Steuern in Bezug auf Erträge aus Staatspapieren, Kommunalpapieren sowie ausgegebenen Aktienwerten Russische Organisationen bezahlt ausländische Organisationen Handeln im Interesse Dritter
Artikel 214.7. Merkmale zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage und Berechnung der Einkommensteuer in Form von Gewinnen aus der Teilnahme an Glücksspielen und Lotterien
Artikel 214.8. Anforderung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern bei der Zahlung von Einkünften aus Staatspapieren, kommunalen Wertpapieren sowie von russischen Organisationen ausgegebenen Aktienwerten, die an ausländische Organisationen gezahlt werden, die im Interesse Dritter handeln
Artikel 214.9. Merkmale zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage, Bilanzierung von Verlusten, Berechnung und Zahlung von Steuern auf Transaktionen, die auf einem individuellen Anlagekonto erfasst wurden
Artikel 215. Merkmale der Einkommensermittlung bestimmte Kategorien ausländische Staatsbürger
Artikel 216. Besteuerungszeitraum
Artikel 217. Nicht steuerpflichtige Einkünfte (von der Besteuerung befreit)
Artikel 217.1. Merkmale der Steuerbefreiung von Einkünften aus der Veräußerung von Gegenständen Immobilie
Artikel 218. Regelmäßige Steuerabzüge
Artikel 219. Sozialsteuerabzüge
Artikel 219.1. Abzüge bei der Investitionssteuer
Artikel 220. Grundsteuerabzüge
Artikel 220.1. Steuerliche Abzüge für Verlustvorträge aus Geschäften mit Wertpapieren und Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten
Artikel 220.2. Steuerliche Abzüge für den Verlustvortrag aus der Beteiligung an einer Investment-Personengesellschaft
Artikel 221. Berufliche Steuerabzüge
Artikel 222
Artikel 223. Datum des tatsächlichen Einkommenseingangs
Artikel 224. Steuersätze
Artikel 225. Verfahren zur Berechnung der Steuer
Artikel 226 Das Verfahren und die Bedingungen für die Zahlung von Steuern durch Steueragenten
Artikel 226.1. Merkmale der Berechnung und Zahlung von Steuern durch Steueragenten bei Transaktionen mit Wertpapieren, Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sowie bei Zahlungen auf Wertpapiere russischer Emittenten
Artikel 227 Verfahren und Bedingungen für die Zahlung der Steuer, Verfahren und Bedingungen für die Zahlung von Vorauszahlungen durch diese Personen
Artikel 227.1. Merkmale der Berechnung des Steuerbetrags und der Abgabe einer Steuererklärung durch bestimmte Kategorien ausländischer Staatsbürger, die in der Russischen Föderation eine Arbeitstätigkeit ausüben. Steuerzahlungsverfahren
Artikel 228 bestimmte Typen Einkommen. Steuerzahlungsverfahren
Artikel 229. Steuererklärung
Artikel 230 Durchsetzung der Bestimmungen dieses Kapitels
Artikel 231
Artikel 231.1. Merkmale der Erstattung der von einem Steuerbevollmächtigten einbehaltenen Steuer von bestimmten Einkunftsarten
Artikel 232. Beseitigung der Doppelbesteuerung
Artikel 233

Artikel 234 - 245 aufgehoben

Artikel 246. Steuerzahler
Artikel 246.1. Befreiung von der Erfüllung der Pflichten eines Steuerzahlers durch eine Organisation, die den Status eines Teilnehmers an einem Projekt zur Durchführung von Forschung, Entwicklung und Kommerzialisierung ihrer Ergebnisse erhalten hat
Artikel 246.2. Organisationen, die als Steuerinländer der Russischen Föderation anerkannt sind
Artikel 247. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 248 Einkommensklassifikation
Artikel 249
Artikel 250. Betriebsfremde Erträge
Artikel 251. Bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigte Einkünfte
Artikel 252 Auslagen Ausgaben gruppieren
Artikel 253. Kosten im Zusammenhang mit Produktion und Verkauf
Artikel 254. Sachkosten
Artikel 255. Arbeitskosten
Artikel 256. Abschreibungsfähiges Vermögen
Artikel 257. Verfahren zur Bestimmung des Wertes abschreibungsfähiger Güter
Artikel 258. Abschreibungsgruppen (Untergruppen). Merkmale der Aufnahme von abschreibungsfähigem Eigentum in die Zusammensetzung Abschreibungsgruppen(Untergruppen)
Artikel 259. Methoden und Verfahren zur Berechnung der Abschreibungsbeträge
Artikel 259.1. Das Verfahren zur Berechnung der Abschreibungsbeträge bei der Beantragung lineare Methode Abschreibungen
Artikel 259.2. Das Verfahren zur Berechnung der Abschreibungsbeträge bei Anwendung der nichtlinearen Abschreibungsmethode
Artikel 259.3. Anwendung steigender (mindernder) Koeffizienten auf den Abschreibungssatz
Artikel 260. Kosten für die Reparatur des Anlagevermögens
Artikel 261. Ausgaben für die Entwicklung natürlicher Ressourcen
Artikel 262
Artikel 263. Aufwendungen für obligatorische und freiwillige Sachversicherungen
Artikel 264. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung und (oder) dem Verkauf
Artikel 264.1. Kosten für den Erwerb von Rechten an Grundstücken
Artikel 265
Artikel 266. Kosten für die Bildung von Rücklagen für zweifelhafte Forderungen
Artikel 267
Artikel 267.1. Bereitstellungskosten anstehende Ausgaben gerichtet auf Ziele, die bieten sozialer Schutz Menschen mit Behinderung
Artikel 267.2. Aufwendungen für die Bildung von Rücklagen für künftige Aufwendungen für wissenschaftliche Forschung und (oder) Versuchsplanung
Artikel 267.3. Aufwendungen für die Bildung von Rücklagen für künftige Aufwendungen gemeinnütziger Organisationen
Artikel 267.4. Ausgaben für die Bildung einer Rücklage für zukünftige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Abschluss der Kohlenwasserstoffproduktionsaktivitäten in einem neuen Offshore-Kohlenwasserstofffeld
Artikel 268
Artikel 268.1. Merkmale der Erfassung von Erträgen und Aufwendungen beim Erwerb eines Unternehmens als Grundstückskomplex
Artikel 269
Artikel 270. Bei der Besteuerung nicht berücksichtigte Ausgaben
Artikel 271. Verfahren zur Anerkennung von Einkünften nach der Periodenmethode
Artikel 272
Artikel 273. Verfahren zur Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben nach der Barmethode
Artikel 274. Bemessungsgrundlage
Artikel 275
Artikel 275.1. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage durch Steuerzahler, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Einrichtungen von Dienstleistungsunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben ausüben
Artikel 275.2. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bei der Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Produktion von Kohlenwasserstoffrohstoffen in einem neuen Offshore-Kohlenwasserstofffeld
Artikel 276
Artikel 277
Artikel 278
Artikel 278.1. Merkmale zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für Einkünfte von Mitgliedern einer konsolidierten Gruppe von Steuerpflichtigen
Artikel 278.2. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für Einkünfte von Teilnehmern an einem I
Artikel 279
Artikel 280. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für Transaktionen mit Wertpapieren
Artikel 281
Artikel 282. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für REPO-Transaktionen mit Wertpapieren
Artikel 282.1. Besonderheiten der Besteuerung im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften
Artikel 283. Verlustvortrag
Artikel 284. Steuersätze
Artikel 284.1. Anwendungsfunktionen Steuersatz 0 Prozent von Organisationen, die sich mit pädagogischen und (oder) medizinischen Aktivitäten befassen
Artikel 284.2. Merkmale der Anwendung des Steuersatzes von 0 Prozent auf die Steuerbemessungsgrundlage, die für Transaktionen mit Aktien (Anteilen am genehmigten Kapital) russischer Organisationen bestimmt wird
Artikel 284.2.1. Merkmale der Anwendung des Steuersatzes von 0 Prozent auf die Steuerbemessungsgrundlage, die für Transaktionen mit Aktien, Anleihen russischer Organisationen bestimmt wird, Anlageanteile, die Wertpapiere des Hightech-(Innovations-)Sektors der Wirtschaft sind
Artikel 284.3. Merkmale der Anwendung des Steuersatzes auf die von Steuerzahlern bestimmte Steuerbemessungsgrundlage - Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten, die in das Register der Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten aufgenommen wurden
Artikel 284.3-1. Merkmale der Anwendung des Steuersatzes auf die von Steuerzahlern bestimmte Steuerbemessungsgrundlage - Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten, die nicht in das Register der Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten aufgenommen werden müssen
Artikel 284.4. Merkmale der Anwendung des Steuersatzes auf die Steuerbemessungsgrundlage, die von Steuerzahlern bestimmt wird, die den Status eines Einwohners eines Gebiets mit rascher sozioökonomischer Entwicklung gemäß dem Bundesgesetz „Über Gebiete mit rascher sozioökonomischer Entwicklung in Russland“ erhalten haben Föderation" oder den Status eines Einwohners des Freihafens Wladiwostok gemäß dem Bundesgesetz "Über den Freihafen Wladiwostok"
Artikel 284.5. Merkmale der Anwendung des 0-Prozent-Steuersatzes durch die beteiligten Organisationen Sozialdienst Bürger
Artikel 284.6. Merkmale der Anwendung des 0-Prozent-Steuersatzes durch Organisationen, die sich mit touristischen und Freizeitaktivitäten auf dem Gebiet des Fernöstlichen Föderationskreises befassen
Artikel 285. Besteuerungszeitraum. Berichtszeitraum
Artikel 286. Verfahren zur Berechnung von Steuern und Vorauszahlungen
Artikel 286.1. Anlage Steuerabzug
Artikel 287
Artikel 288
Artikel 288.1. Merkmale der Berechnung und Zahlung der Körperschaftsteuer durch Einwohner des Special Wirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet
Artikel 288.2. Besonderheiten der Steuerberechnung durch Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten, die in das Register der Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten aufgenommen wurden
Artikel 288.3. Merkmale der Steuerberechnung durch Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten, die nicht in das Register der Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten aufgenommen werden müssen
Artikel 289. Steuererklärung
Artikel 290. Merkmale der Bestimmung des Einkommens der Banken
Artikel 291
Artikel 292. Kosten für die Bildung von Bankreserven
Artikel 293. Merkmale der Bestimmung des Einkommens von Versicherungsorganisationen (Versicherern)
Artikel 294. Merkmale der Ermittlung der Kosten von Versicherungsorganisationen (Versicherern)
Artikel 294.1. Merkmale zur Bestimmung der Einnahmen und Ausgaben von versicherungsmedizinischen Organisationen - Teilnehmern an der obligatorischen Krankenversicherung
Artikel 295. Merkmale der Bestimmung des Einkommens nichtstaatlicher Pensionskassen
Artikel 296
Artikel 297
Artikel 297.1. Merkmale der Einkommensermittlung von Kreditkonsumgenossenschaften und Mikrofinanzorganisationen
Artikel 297.2. Merkmale der Ermittlung der Kosten von Kreditkonsumgenossenschaften und Mikrofinanzorganisationen
Artikel 297.3. Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für mögliche Verluste bei Krediten von Kreditkonsumgenossenschaften und Mikrofinanzorganisationen
Artikel 298. Merkmale der Einkommensermittlung professionelle Teilnehmer Wertpapiermarkt
Artikel 299. Merkmale der Ermittlung der Kosten professioneller Teilnehmer am Wertpapiermarkt
Artikel 299.1. Merkmale zur Bestimmung des Einkommens von Clearing-Organisationen
Artikel 299.2. Besonderheiten bei der Ermittlung der Aufwendungen von Clearingorganisationen
Artikel 299.3. Merkmale der Bestimmung des Einkommens aus Aktivitäten im Zusammenhang mit der Produktion von Kohlenwasserstoffrohstoffen in einem neuen Offshore-Kohlenwasserstofffeld
Artikel 299.4. Merkmale der Bestimmung der Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung von Aktivitäten zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffrohstoffen in einem neuen Offshore-Kohlenwasserstofffeld
Artikel 299.5. Besonderheiten bei der Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben von Emittenten russischer Hinterlegungsscheine
Artikel 300
Artikel 301 Merkmale der Besteuerung
Artikel 302
Artikel 303
Artikel 304. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für Operationen mit derivativen Finanzinstrumenten
Artikel 305
Artikel 306 Ständige Repräsentanz einer ausländischen Organisation
Artikel 307
Artikel 308
Artikel 309
Artikel 309.1. Merkmale der Besteuerung von Gewinnen kontrollierter ausländischer Unternehmen
Artikel 310
Artikel 310.1. Besonderheiten bei der Berechnung und Zahlung von Steuern in Bezug auf Einkünfte aus Staatspapieren, kommunalen Wertpapieren sowie Aktienpapieren, die von russischen Organisationen ausgegeben und an ausländische Organisationen gezahlt werden, die im Interesse Dritter handeln
Artikel 310.2. Beantragung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern auf Einkommen aus Staatspapieren, kommunalen Wertpapieren sowie Aktienpapieren, die von russischen Organisationen ausgegeben wurden und an ausländische Organisationen gezahlt wurden, die im Interesse Dritter handeln
Artikel 311. Beseitigung der Doppelbesteuerung
Artikel 312. Besondere Bestimmungen
Artikel 313. Steuerbilanzierung. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 314. Analytische Register der Steuerbilanzierung
Artikel 315
Artikel 316
Artikel 317
Artikel 318. Verfahren zur Bestimmung der Höhe der Produktions- und Verkaufskosten
Artikel 319 Endprodukte, Ware versandt
Artikel 320
Artikel 321 Bundesgesetze regelt die Aktivitäten dieser Organisationen
Artikel 321.1. Abgelaufen
Artikel 321.2. Besonderheiten der steuerlichen Bilanzierung durch die Mitglieder des Steuerkreises
Artikel 322
Artikel 323
Artikel 324
Artikel 324.1. Das Verfahren zur Abrechnung der Aufwendungen für die Bildung einer Rücklage für künftige Ausgaben für Urlaubsgeld, eine Rücklage für die Zahlung der Jahresvergütung für die Dienstzeit
Artikel 325
Artikel 325.1. Das Verfahren zur steuerlichen Erfassung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung sicherer Bedingungen und des Arbeitsschutzes während des Kohlebergbaus
Artikel 326 Laufzeit Transaktionen bei Anwendung der Abgrenzungsmethode
Artikel 327
Artikel 328 Bankkonto, Bankdepot, sowie Zinsen auf Wertpapiere und andere Schuldverschreibungen
Artikel 329
Artikel 330
Artikel 331
Artikel 331.1. Merkmale der Steuerbilanzierung durch Haushaltsinstitutionen
Artikel 332
Artikel 332.1. Besonderheiten bei der Führung der steuerlichen Bilanzierung von Ausgaben für wissenschaftliche Forschung und (oder) experimentelle Designentwicklung
Artikel 333

Artikel 333.1. Gebührenzahler
Artikel 333.2. Gegenstände der Besteuerung
Artikel 333.3. Gebührensätze
Artikel 333.4. Das Verfahren zur Gebührenberechnung
Artikel 333.5. Verfahren und Bedingungen für die Zahlung der Gebühren. Das Verfahren zur Gutschrift von Gebühren
Artikel 333.6. Verfahren zur Übermittlung von Informationen durch Behörden, die Lizenzen (Genehmigungen) erteilen
Artikel 333.7. Das Verfahren zur Übermittlung von Informationen durch Organisationen und einzelne Unternehmer, zur Verrechnung oder Rückerstattung von Gebühren für nicht realisierte Genehmigungen

Artikel 333.8. Steuerzahler
Artikel 333.9. Gegenstände der Besteuerung
Artikel 333.10. Die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 333.11. Besteuerungszeitraum
Artikel 333.12. Steuersätze
Artikel 333.13. Steuerberechnungsverfahren
Artikel 333.14. Verfahren und Bedingungen der Steuerzahlung
Artikel 333.15. Steuererklärung

Artikel 333.16. Regierungspflicht
Artikel 333.17. Zahler staatliche Pflicht
Artikel 333.18. Das Verfahren und die Bedingungen für die Zahlung der staatlichen Gebühr
Artikel 333.19. Höhe der staatlichen Gebühr in Fällen, die vom Obersten Gericht der Russischen Föderation, den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit und den Friedensrichtern geprüft werden
Artikel 333.20. Besonderheiten bei der Zahlung der staatlichen Gebühr bei der Beantragung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, der Gerichte der allgemeinen Gerichtsbarkeit, der Friedensrichter
Artikel 333.21. Die Höhe der staatlichen Gebühr für Fälle, die vom Obersten Gericht der Russischen Föderation geprüft werden, Schiedsgerichte
Artikel 333.22. Merkmale der Zahlung der staatlichen Gebühr bei der Beantragung beim Obersten Gericht der Russischen Föderation, Schiedsgerichten
Artikel 333.23. Die Höhe der staatlichen Gebühr für die betrachteten Fälle Verfassungsgericht der Russischen Föderation und Verfassungsgerichte (Chartergerichte) der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation
Artikel 333.24. Die Höhe der staatlichen Gebühr für die Durchführung notarieller Handlungen
Artikel 333.25. Merkmale der Zahlung der staatlichen Gebühr bei der Beantragung notarieller Urkunden
Artikel 333.26. Höhe der staatlichen Gebühr für die staatliche Registrierung von Personenstandsakten und andere rechtlich bedeutsame Handlungen, die von den Perund anderen befugten Stellen durchgeführt werden
Artikel 333.27. Merkmale der Zahlung der staatlichen Gebühr für die staatliche Registrierung von Personenstandsakten und anderen rechtlich bedeutsamen Handlungen, die von Standesämtern und anderen befugten Stellen durchgeführt werden
Artikel 333.28. Die Höhe der staatlichen Gebühr für die Durchführung von Handlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation oder dem Entzug der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation sowie der Einreise in die Russische Föderation oder der Ausreise aus der Russischen Föderation
Artikel 333.29. Besonderheiten der Zahlung der staatlichen Gebühr für die Durchführung von Handlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation oder dem Entzug der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation sowie der Einreise in die Russische Föderation oder der Ausreise aus der Russischen Föderation
Artikel 333.30. Die Höhe der staatlichen Abgabe für die Beauftragung durch das ermächtigte Bundesvollzugsorgan von Maßnahmen für staatliche Registrierung Programme für elektronische Computer, Datenbanken und integrierte Schaltungstopologie
Artikel 333.31. Die Höhe der staatlichen Gebühr für die Durchführung von Handlungen Regierungsbehörde, dem Bundesorgan der Exekutive unterstellt, das die Aufgaben der Entwicklung wahrnimmt öffentliche Ordnung und gesetzliche Regelungen im Bereich der Herstellung, Verarbeitung und Verbreitung Edelmetalle und Edelsteine
Artikel 333.32. Besonderheiten der Zahlung der staatlichen Gebühr für die Durchführung von Maßnahmen durch eine dem föderalen Exekutivorgan untergeordnete staatliche Einrichtung, die die Funktionen der Entwicklung der staatlichen Politik und der rechtlichen Regelung auf dem Gebiet der Herstellung, Verarbeitung und des Umlaufs von Edelmetallen und Edelsteinen wahrnimmt
Artikel 333.32.1. Die Höhe der staatlichen Gebühr für die Vornahme von Maßnahmen des ermächtigten föderalen Exekutivorgans im Rahmen der staatlichen Registrierung von Arzneimitteln und der Registrierung von Arzneimitteln zur medizinischen Verwendung zur Bildung eines gemeinsamen Marktes für Arzneimittel innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion
Artikel 333.32.2. Die Höhe der staatlichen Gebühr für die Vornahme von Handlungen durch das ermächtigte Bundesorgan der Exekutive im Rahmen der staatlichen Registrierung von Medizinprodukten und der Registrierung von Medizinprodukten, die zum Weiterverkehr bestimmt sind Gemeinsamer Markt Medizinprodukte im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion
Artikel 333.32.3. Höhe der staatlichen Gebühr für die Vornahme von Handlungen durch das ermächtigte Bundesvollzugsorgan im Rahmen der staatlichen Registrierung von biomedizinischen Zellprodukten
Artikel 333.33. Die Höhe der staatlichen Gebühr für die staatliche Registrierung sowie für andere rechtlich bedeutsame Maßnahmen
Artikel 333.34. Besonderheiten bei der Zahlung der staatlichen Gebühr für die staatliche Registrierung der Ausgabe von Wertpapieren, Massenmedien, für das Recht auf Ausfuhr (vorübergehende Ausfuhr) von Kulturgütern, für das Recht zur Verwendung der Namen „Russland“, „Russische Föderation“ und Wörter und Phrasen, die auf ihrer Grundlage in den Namen juristischer Personen gebildet wurden, um eine Nummerierungsressource zu erhalten
Artikel 333.35. Vorteile für bestimmte Kategorien von Einzelpersonen und Organisationen
Artikel 333.36. Leistungen bei Antragstellung beim Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation, allgemein zuständigen Gerichten, Friedensrichtern
Artikel 333.37. Vorteile bei der Beantragung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, Schiedsgerichte
Artikel 333.38. Vorteile bei der Beantragung notarieller Urkunden
Artikel 333.39. Leistungen für die staatliche Registrierung von Personenstandsurkunden
Artikel 333.40. Gründe und Verfahren für die Rückerstattung oder Verrechnung der staatlichen Gebühr
Artikel 333.41. Merkmale der Gewährung eines Stundungs- oder Ratenzahlungsplans für die Zahlung der Landesgebühr
Artikel 333.42. Abgelaufen

Artikel 334. Steuerzahler
Artikel 335. Registrierung als Steuerzahler der Produktionssteuer Mineral
Artikel 336. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 337
Artikel 338. Bemessungsgrundlage
Artikel 339
Artikel 340
Artikel 340.1. Merkmale zur Bestimmung der Kosten von Kohlenwasserstoffrohstoffen, die in einem neuen Offshore-Kohlenwasserstofffeld produziert werden
Artikel 341. Besteuerungszeitraum
Artikel 342. Steuersatz
Artikel 342.1. Das Verfahren zur Bestimmung und Anwendung des Koeffizienten, der das Verfahren zur Gewinnung von konditionierten Erzen von Eisenmetallen (Kpodz) charakterisiert
Artikel 342.2. Das Verfahren zur Bestimmung und Anwendung eines Koeffizienten, der den Komplexitätsgrad der Ölförderung (Kd) und eines Koeffizienten, der den Abbaugrad einer bestimmten Kohlenwasserstofflagerstätte charakterisiert (Kdv),
Artikel 342.3. Das Verfahren zur Bestimmung und Anwendung des das Bergbaugebiet charakterisierenden Koeffizienten
Artikel 342.3-1. Das Verfahren zur Bestimmung und Anwendung des Koeffizienten, der das Gebiet der Mineralgewinnung für Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten charakterisiert, die nicht in das Register der Teilnehmer an regionalen Investitionsprojekten aufgenommen werden müssen
Artikel 342.4. Das Verfahren zur Berechnung des Basiswerts einer Einheit Standardbrennstoff (Eut), des Koeffizienten, der den Grad der Komplexität der Gewinnung von brennbarem Erdgas und (oder) Gaskondensat aus Kohlenwasserstofflagerstätten (Kc) charakterisiert, und des Indikators, der die Transportkosten charakterisiert Brennbares Erdgas (Tg)
Artikel 342.5. Das Verfahren zur Bestimmung des Indikators zur Charakterisierung der Merkmale der Ölförderung (Dm)
Artikel 343. Verfahren zur Berechnung und Zahlung der Steuer
Artikel 343.1. Das Verfahren zur Reduzierung des Steuerbetrags, der für den Kohlebergbau für Ausgaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung sicherer Bedingungen und des Arbeitsschutzes berechnet wird
Artikel 343.2. Das Verfahren zur Reduzierung des Steuerbetrags, der auf die Gewinnung von dehydriertem, entsalztem und stabilisiertem Öl berechnet wird, um den Betrag des Steuerabzugs im Zusammenhang mit der Gewinnung von Öl in unterirdischen Grundstücken, die sich ganz oder teilweise innerhalb der Grenzen des Autonomen Kreises Chanty-Mansiysk befinden - Jugra oder innerhalb der Grenzen der Republik Baschkortostan
Artikel 343.3. Das Verfahren zur Reduzierung des Steuerbetrags, der bei der Förderung von brennbarem Erdgas aus allen Arten von Kohlenwasserstoffvorkommen berechnet wird, die in einem unterirdischen Grundstück produziert werden, das sich ganz oder teilweise im Schwarzen Meer befindet
Artikel 343.4. Das Verfahren zur Reduzierung des Steuerbetrags, der bei der Gewinnung von Gaskondensat aus allen Arten von Kohlenwasserstofflagerstätten berechnet wird, um die Höhe des Steuerabzugs im Zusammenhang mit dem Erhalt eines breiten Anteils leichter Kohlenwasserstoffe bei der Verarbeitung von Gaskondensat
Artikel 344
Artikel 345. Steuererklärung
Artikel 345.1. Das Verfahren für die Übermittlung von Informationen durch die Leitungsgremien Staatsfonds Untergrund sowie Kontroll- und Aufsichtsorgane im Bereich der Naturpflege
Artikel 346

Abschnitt VIII.1. Besondere Steuerregelungen

Artikel 346.1. Allgemeine Bedingungen für die Anwendung des Steuersystems für landwirtschaftliche Erzeuger (einheitliche Agrarsteuer)
Artikel 346.2. Steuerzahler
Artikel 346.3. Das Verfahren und die Bedingungen für den Beginn und die Beendigung der Anwendung der einheitlichen Agrarsteuer
Artikel 346.4. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 346.5. Das Verfahren zur Ermittlung und Verbuchung von Erträgen und Aufwendungen
Artikel 346.6. Die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 346.7. Besteuerungszeitraum. Berichtszeitraum
Artikel 346.8. Steuersatz
Artikel 346.9. Das Verfahren zur Berechnung und Zahlung der einheitlichen Agrarsteuer. Anrechnung der Beträge der einheitlichen Agrarsteuer
Artikel 346.10. Steuererklärung

Artikel 346.11. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 346.12. Steuerzahler
Artikel 346.13. Das Verfahren und die Bedingungen für den Beginn und die Beendigung der Anwendung des vereinfachten Steuersystems
Artikel 346.14. Gegenstände der Besteuerung
Artikel 346.15. Das Verfahren zur Ermittlung des Einkommens
Artikel 346.16. Das Verfahren zur Ermittlung der Kosten
Artikel 346.17. Verfahren zur Erfassung von Einnahmen und Ausgaben
Artikel 346.18. Die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 346.19. Besteuerungszeitraum. Berichtszeitraum
Artikel 346.20. Steuersätze
Artikel 346.21. Das Verfahren zur Berechnung und Zahlung von Steuern
Artikel 346.22. Abgelaufen
Artikel 346.23. Steuererklärung
Artikel 346.24. Steuerbuchhaltung
Artikel 346.25. Besonderheiten bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage beim Übergang zu einem vereinfachten Besteuerungssystem von anderen Besteuerungssystemen und beim Übergang von einem vereinfachten Besteuerungssystem zu anderen Besteuerungssystemen
Artikel 346.25.1. Abgelaufen

Artikel 346.26. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 346.27. Grundlegende Begriffe, die in diesem Kapitel verwendet werden
Artikel 346.28. Steuerzahler
Artikel 346.29. Besteuerungsgegenstand und Besteuerungsgrundlage
Artikel 346.30. Besteuerungszeitraum
Artikel 346.31. Steuersatz
Artikel 346.32. Das Verfahren und die Bedingungen für die Zahlung einer einzigen Steuer
Artikel 346.33. Abgelaufen

Artikel 346.34. Grundlegende Begriffe, die in diesem Kapitel verwendet werden
Artikel 346.35. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 346.36. Steuerzahler und Gebührenzahler bei der Umsetzung von Vereinbarungen. Autorisierte Repräsentanten Steuerzahler und Gebührenzahler
Artikel 346.37. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage, Berechnung und Zahlung der Steuer auf die Gewinnung von Mineralien bei der Umsetzung von Vereinbarungen
Artikel 346.38. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage, Berechnung und Zahlung der Körperschaftsteuer bei der Durchführung von Vereinbarungen
Artikel 346.39. Merkmale der Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Durchführung von Vereinbarungen
Artikel 346.40. Besonderheiten bei der Abgabe von Steuererklärungen im Rahmen der Vertragsdurchführung
Artikel 346.41. Merkmale der Rechnungslegung für Steuerzahler bei der Umsetzung von Vereinbarungen
Artikel 346.42. Merkmale der Durchführung von Exkursionen Steuerprüfungen bei der Umsetzung von Vereinbarungen

Artikel 346.43. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 346.44. Steuerzahler
Artikel 346.45. Das Verfahren und die Bedingungen für den Beginn und die Beendigung der Anwendung des Patentsystems der Besteuerung
Artikel 346.46. Rechnungslegung für Steuerzahler
Artikel 346.47. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 346.48. Die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 346.49. Besteuerungszeitraum
Artikel 346.50. Steuersatz
Artikel 346.51. Das Verfahren zur Berechnung der Steuer, das Verfahren und die Bedingungen für die Zahlung der Steuer
Artikel 346.52. Steuererklärung
Artikel 346.53. Steuerbuchhaltung

Abschnitt IX. Regionale Steuern und Gebühren

Die Artikel 347 - 355 sind nicht mehr in Kraft.

Artikel 356. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 357. Steuerzahler
Artikel 358. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 359. Bemessungsgrundlage
Artikel 360. Besteuerungszeitraum. Berichtszeitraum
Artikel 361. Steuersätze
Artikel 361.1. steuerliche Anreize
Artikel 362
Artikel 363
Artikel 363.1. Steuererklärung

Artikel 364. In diesem Kapitel verwendete Begriffe
Artikel 365. Steuerzahler
Artikel 366. Besteuerungsgegenstände
Artikel 367. Bemessungsgrundlage
Artikel 368. Besteuerungszeitraum
Artikel 369. Steuersätze
Artikel 370
Artikel 371

Artikel 372. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 373. Steuerzahler
Artikel 374. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 375. Bemessungsgrundlage
Artikel 376. Verfahren zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 377
Artikel 378
Artikel 378.1. Merkmale der Besteuerung von Immobilien bei der Erfüllung von Konzessionsverträgen
Artikel 378.2. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage, Berechnung und Zahlung der Steuer in Bezug auf einzelne Immobilienobjekte
Artikel 379 Berichtszeitraum
Artikel 380. Steuersatz
Artikel 381. Steuervorteile
Artikel 381.1. Das Verfahren zur Anwendung von Steuervorteilen
Artikel 382
Artikel 383
Artikel 384 getrennte Unterteilungen Organisationen
Artikel 385
Artikel 385.1. Merkmale der Berechnung und Zahlung der Körperschaftssteuer durch Einwohner der Sonderwirtschaftszone im Gebiet Kaliningrad
Artikel 385.2. Merkmale der Berechnung und Zahlung der Steuer in Bezug auf Immobilien, die in der enthalten sind einheitliches System Gas Versorgung
Artikel 385.3. Besonderheiten der Steuerberechnung bei gemeinschaftlich genutzten Eisenbahnen und Bauwerken als deren technologischem Bestandteil
Artikel 386. Steuererklärung
Artikel 386.1. Beseitigung der Doppelbesteuerung

Abschnitt X Lokale Steuern und Gebühren

Artikel 387. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 388. Steuerzahler
Artikel 389. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 390. Bemessungsgrundlage
Artikel 391. Verfahren zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 392 Grundstücke im Gemeinschaftseigentum
Artikel 393 Berichtszeitraum
Artikel 394. Steuersatz
Artikel 395. Steuervorteile
Artikel 396
Artikel 397
Artikel 398. Steuererklärung

Artikel 399. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 400. Steuerzahler
Artikel 401. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 402. Bemessungsgrundlage
Artikel 403. Das Verfahren zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage basiert auf Katasterwert Gegenstände der Besteuerung
Artikel 404. Das Verfahren zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage basiert auf Bestandswert Gegenstand der Besteuerung
Artikel 405. Besteuerungszeitraum
Artikel 406. Steuersätze
Artikel 407. Steuervorteile
Artikel 408. Verfahren zur Berechnung des Steuerbetrags
Artikel 409

Artikel 410. Allgemeine Bestimmungen
Artikel 411. Zahler der Gebühr
Artikel 412. Gegenstand der Besteuerung
Artikel 413. Typen unternehmerische Tätigkeit für die die Gebühr festgelegt wird
Artikel 414. Besteuerungszeitraum
Artikel 415. Gebührensätze
Artikel 416
Artikel 417
Artikel 418

Abschnitt XI. Versicherungsprämien in der Russischen Föderation

Artikel 419. Zahler der Versicherungsprämien
Artikel 420
Artikel 421
Artikel 422. Beträge, die nicht der Besteuerung von Versicherungsprämien unterliegen
Artikel 423 Abrechnungszeitraum. Berichtszeitraum
Artikel 424. Bestimmung des Datums für Zahlungen und sonstige Vergütungen
Artikel 425. Versicherungsprämiensätze
Artikel 426. Tarife der Versicherungsprämien 2017 - 2020
Artikel 427. Ermäßigte Versicherungsprämiensätze
Artikel 428 Zusätzliche Tarife Versicherungsprämien für bestimmte Kategorien von Kostenträgern
Artikel 429
Artikel 430
Artikel 431 Sozialversicherung bei vorübergehender Behinderung und im Zusammenhang mit der Mutterschaft
Artikel 432

Seit Anfang 2016 sind sowohl im ersten als auch im zweiten Teil einige Änderungen in Kraft getreten Steuer-Code(NC). Zu den wesentlichen Neuerungen des ersten Teils gehören folgende Punkte:

  • Für die nicht rechtzeitige vierteljährliche Bereitstellung persönliche Einkommensteuererklärung Jedem Steuerbeamten droht eine Geldstrafe, und für jeden vollen Monat beträgt sie 1000 Rubel. Wenn die Informationen rechtzeitig eingereicht werden, aber falsch sind, beträgt die Geldstrafe 500 Rubel. Auch nach einer Verzögerung von 10 Tagen für die Vorlage von Berichten kann die Steuerbehörde aussetzen Bankgeschäfte Organisationen sowie diverse Kabelübertragungen von Geld.
  • Die Verbrauchsteuern wurden auf Wein, Bier, Zigaretten sowie auf Autos mit einer Leistung von 90 PS oder mehr erhöht.
  • Die Transportsteuer ist trotz zahlreicher Streitigkeiten bisher auf dem gleichen Niveau geblieben.
  • UTII für kleine Unternehmen wird um fast 16 % wachsen.
  • Die Mehrwertsteuer wird nach den gleichen 3 Sätzen gezahlt.

Abgabenordnung der Russischen Föderation Teil 2 in der neuesten Ausgabe - Download

Das laufende Jahr begann mit dem Inkrafttreten einer Änderung, die die Bedingungen für den Verkauf von Immobilien - Wohnungen, Häusern usw.

Immobilien und Artikel 220 der Abgabenordnung der Russischen Föderation

Der November 2015 war geprägt von der Verabschiedung des Bundesgesetzes Nr. 283, das Artikel 220 des Kodex ändert, es bezieht sich auf die Besteuerung, aber einer der größten wichtige Punkte für Bürger gilt, dass beim Verkauf von Immobilien keine Einkommensteuer erhoben wird, wenn die Wohnung oder ein anderes Objekt seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Person ist. Bis zum Inkrafttreten dieser Änderung wurde diese Stempelsteuer nach 3 Jahren Besitz nicht entrichtet.

Aber es gibt immer noch Ausnahmen, die Sie verwenden können - die gleichen 3 Jahre bleiben in Kraft, wenn:

  • eine Person wurde aufgrund eines Spendenvertrags Eigentümer, aber nur ein naher Verwandter kann ein Spender sein;
  • die Wohnung wurde von einer Person privatisiert;
  • Die Wohnung wurde im Rahmen eines Lebensunterhaltsvertrags erworben.

Steuerabzug

Das Gesetzbuch sieht vor, dass beim Verkauf von Immobilien ein Steuerabzug vorgesehen ist, wenn eine Wohnung, ein Gartenhaus, ein sonstiges Grundstück oder ein Anteil daran seit mehr als 5 Jahren im Eigentum einer Person steht und der Wert des Objekts steigen sollte 1 Million Rubel nicht überschreiten.

Das Gesetz sieht auch einen Grundsteuerabzug vor, wenn der Eigentümer von nur gebauten Immobilien Geld ausgibt:

  • 1. Für die Entwicklung der Projektdokumentation.
  • 2. Für den Kauf von Baumaterialien.
  • 3. Für Arbeiten im Zusammenhang mit Bau, Kommunikation usw.

Außerdem umfasst diese Einkommensteuer keine Ausgaben für den Kauf eines unfertigen Hauses, einer Wohnung oder anderer Objekte. Berücksichtigt das Finanzamt solche Aufwendungen nicht in vollem Umfang, dann können Sie klagen, wobei Sie mit Hilfe von Zeugenaussagen, anderen Methoden günstigere Konditionen erzielen können.

Patentsystem für Einzelunternehmer

Das bei Einzelunternehmern beliebte Patentsystem wurde erweitert und seit 2016 nicht mehr auf 47 Arten von Aktivitäten, sondern auf 63 erweitert. Um ein Patent zu erhalten, sollte die Anzahl der Mitarbeiter 15 Personen nicht überschreiten. und der Jahresumsatz eines einzelnen Unternehmers sollte 60 Millionen Rubel betragen.

Grundsteuer der Organisation

Im Jahr 2016 zahlen die meisten Organisationen die Grundsteuer entsprechend Katasterbewertung dessen Wert. Für bewegliche Vermögensgegenstände, einschließlich Wertpapiere, ändert sich die Körperschaftsteuer nicht. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass Grundstücke daher auch Immobilien sind Grundsteuer wird auch zunehmen.

Grundsteuer

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Abgabenordnung Teil 2 (TC RF Teil 2) 2019

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  • Überarbeitung vom 01.07.2019
  • in Kraft getreten am 01.01.2001

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Der zweite Teil der Abgabenordnung der Russischen Föderation wurde am 5. August 2000 vom russischen Präsidenten unterzeichnet und trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Der zweite Teil der Abgabenordnung der Russischen Föderation regelt die Grundsätze für die Berechnung und Zahlung jeder Art von Steuern und Gebühren.

Der Kodex ist so aufgebaut, dass jeder Steuerart ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Die Kapitel der Abgabenordnung legen auch das Verfahren zur Berechnung und Zahlung der staatlichen Abgabe fest. Ein separates Kapitel der Abgabenordnung der Russischen Föderation regelt auch die Fragen der Erhebung von Steuern für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen, Objekten der Tierwelt.

Auch im zweiten Teil der Abgabenordnung heißt es:

Außerdem, dieser Code regelt das Verfahren zur Berechnung der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Staatsabgabe, Grundsteuer, vereinfachtes System Besteuerung, Patentsystem der Besteuerung. Kapitel 26.1 des Kodex regelt besondere Steuerregelungen für landwirtschaftliche Unternehmen.

  • Abschnitt VIII. Bundessteuern

    • Kapitel 21. Mehrwertsteuer

      • Artikel 174.1. Merkmale der Berechnung und Zahlung von Steuern an den Haushalt bei der Durchführung von Operationen gemäß einem einfachen Gesellschaftsvertrag (Vertrag über gemeinsame Aktivitäten), einem Investitionspartnerschaftsvertrag, einem Vertrag über die Treuhandverwaltung von Immobilien oder einem Konzessionsvertrag auf dem Gebiet der Russische Föderation
    • Kapitel 22

    • Kapitel 23

      • Artikel 214.2. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage beim Erhalt von Einkünften in Form von Zinsen, die auf Einlagen von Einzelpersonen bei Banken auf dem Territorium der Russischen Föderation erhalten werden, sowie in Form von Zinsen (Kupons), die auf handelbare Anleihen russischer Organisationen gezahlt werden Rubel
      • Artikel 214.2.1. Merkmale der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage bei Erhalt von Einkünften in Form von Zahlungen für die Verwendung von Mitteln der Mitglieder einer Kreditverbrauchergenossenschaft (Aktionäre), Zinsen auf die Verwendung von Mitteln einer landwirtschaftlichen Kreditverbrauchergenossenschaft, die in Form von Darlehen von Mitgliedern gewonnen wurden einer landwirtschaftlichen Kreditkonsumgenossenschaft oder assoziierte Mitglieder einer landwirtschaftlichen Kreditkonsumgenossenschaft
      • Artikel 214.8. Anforderung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern bei der Zahlung von Einkünften aus Staatspapieren, kommunalen Wertpapieren sowie von russischen Organisationen ausgegebenen Aktienwerten, die an ausländische Organisationen gezahlt werden, die im Interesse Dritter handeln
    • Kapitel 24 - Bundesgesetz vom 24. Juli 2009 N 213-FZ.

    • Kapitel 25

      • Artikel 284.4. Merkmale der Anwendung des Steuersatzes auf die Steuerbemessungsgrundlage, die von Steuerzahlern bestimmt wird, die den Status eines Einwohners eines Gebiets mit rascher sozioökonomischer Entwicklung gemäß dem Bundesgesetz „Über Gebiete mit rascher sozioökonomischer Entwicklung in Russland“ erhalten haben Föderation" oder den Status eines Einwohners des Freihafens Wladiwostok gemäß dem Bundesgesetz "Über den Freihafen Wladiwostok"
      • Artikel 310.2. Beantragung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung von Steuern auf Einkommen aus Staatspapieren, kommunalen Wertpapieren sowie Aktienpapieren, die von russischen Organisationen ausgegeben wurden und an ausländische Organisationen gezahlt wurden, die im Interesse Dritter handeln

Steuergesetzbuch der Russischen Föderation (TC RF)- kodifiziert Gesetzgebungsakt Einführung des Steuer- und Gebührensystems in der Russischen Föderation.

Aufgaben der Abgabenordnung der Russischen Föderation

Das Steuergesetzbuch der Russischen Föderation legt ein System der erhobenen Steuern und Gebühren fest Bundeshaushalt, sowie die allgemeinen Grundsätze der Besteuerung und Gebühren in der Russischen Föderation, einschließlich:

    Rechte und Pflichten von Steuerzahlern, Steuerbehörden und anderen Teilnehmern an Beziehungen, die durch die Steuer- und Gebührengesetzgebung geregelt sind;

Struktur der Abgabenordnung der Russischen Föderation

Die Abgabenordnung der Russischen Föderation besteht aus zwei Teilen: Teil eins ( ein gemeinsamer Teil), der die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze festlegt, und Teil zwei (besonderer oder besonderer Teil), der das Verfahren zur Besteuerung jeder der im Land festgelegten Steuern (Gebühren) festlegt.

Erster Teil der Abgabenordnung der Russischen Föderation

Der erste Teil des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation legt die allgemeinen Grundsätze der Besteuerung und Zahlung von Gebühren in der Russischen Föderation fest, darunter:

    Arten von Steuern und Gebühren, die in der Russischen Föderation erhoben werden;

    die Gründe für die Entstehung (Änderung, Beendigung) und das Verfahren zur Erfüllung von Abgaben- und Abgabenpflichten;

    die Grundsätze der Einführung, Verabschiedung und Beendigung zuvor eingeführter Steuern der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation und lokaler Steuern;

    Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen, Finanzbehörden, Steueragenten, andere Teilnehmer an Beziehungen, die durch die Gesetzgebung über Steuern und Gebühren geregelt sind;

    Formen und Methoden der Steuerkontrolle;

    Verantwortlichkeit für die Begehung von Steuerstraftaten;

    das Verfahren zur Berufung gegen Handlungen der Steuerbehörden und Handlungen (Untätigkeit) ihrer Beamten.

Zweiter Teil der Abgabenordnung der Russischen Föderation

Der zweite Teil des Kodex legt die Grundsätze für die Berechnung und Zahlung aller im Kodex festgelegten Steuern und Gebühren fest.

Jeder Steuer oder besonderen Steuerregelung ist ein eigenes Kapitel des zweiten Teils des Kodex gewidmet.

Außerdem legt ein separates Kapitel das Verfahren zur Berechnung und Zahlung der staatlichen Gebühr fest.

Darüber hinaus wird auch das Verfahren zur Berechnung und Entrichtung von Gebühren für die Nutzung von Objekten der Tierwelt und für die Nutzung von Objekten aquatischer biologischer Ressourcen durch ein gesondertes Kapitel des zweiten Teils des Kodex festgelegt.

    Mehrwertsteuer;

  • Einkommensteuer;


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    Steuernummer (TC RF): Angaben für einen Buchhalter

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1. Die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Steuern und Gebühren besteht aus diesem Kodex und den in Übereinstimmung damit erlassenen föderalen Gesetzen über Steuern, Gebühren und Versicherungsprämien.

2. Dieser Code legt ein System von Steuern und Gebühren fest, Versicherungsprämien und Grundsätze der Besteuerung von Versicherungsprämien sowie allgemeine Grundsätze der Besteuerung und Gebühren in der Russischen Föderation, einschließlich:

1) Arten von Steuern und Gebühren, die in der Russischen Föderation erhoben werden;

2) die Gründe für die Entstehung (Änderung, Beendigung) und das Verfahren zur Erfüllung von Abgaben- und Abgabenpflichten;

3) die Grundsätze der Einführung, Verabschiedung und Beendigung zuvor eingeführter Steuern der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation und lokaler Steuern;

Das Steuergesetzbuch legt einen mit der Verfassung übereinstimmenden Grundsatz fest, wonach das Steuersystem für den Bundeshaushalt und die allgemeinen Grundsätze der Besteuerung und Gebühren in Russland nur durch das Steuergesetzbuch der Russischen Föderation festgelegt werden können.

Absatz 2 der Kunst. 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation bestätigt den Vorrang der Abgabenordnung der Russischen Föderation vor anderen föderalen Gesetzen. Darüber hinaus für die in den Absätzen genannten Fragen. 1 - 7 S. 2 Art.-Nr. 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind nur die Normen der Abgabenordnung der Russischen Föderation anzuwenden. Änderungen an ihnen sind nur durch Änderungen des Textes der Abgabenordnung der Russischen Föderation selbst zulässig. Also die Verordnung allgemeine Grundsätze Steuersystem RF (Abschnitte 1 - 7, Absatz 2, Artikel 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) ist nur nach den Normen der Abgabenordnung der Russischen Föderation und nicht nach anderen Bundesgesetzen zulässig.

Absatz 3 der Kunst. 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation enthält eine Sonderregel, wonach sich die Wirkung der Abgabenordnung der Russischen Föderation auf Beziehungen zur Begründung, Einführung und Erhebung von Gebühren nur in den Fällen erstreckt, in denen dies ausdrücklich vorgesehen ist Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Absatz 3 der Kunst. 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation betrifft mögliche Konflikte mit anderen Rechtsgebieten und schränkt die Möglichkeit der Anwendung der Abgabenordnung der Russischen Föderation in Bezug auf Steuern und Gebühren ein, die außerhalb der Abgabenordnung der Russischen Föderation erlassen werden.


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