12.03.2020

Artikel 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. So erhalten Sie eine Mehrwertsteuerbefreiung für Ausgaben im Zusammenhang mit gemeinnützigen Aktivitäten


Kunst. 171, 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sind dem Vorsteuerabzug gewidmet. Sie werden als Kürzung des auf steuerpflichtige Umsätze berechneten Steuerbetrags um den Betrag einer von Lieferanten geleisteten Pflichtzahlung oder aus anderen Gründen von einer wirtschaftlichen Einheit abgezogen anerkannt. Die Regeln enthalten nicht nur die Definition von Abzügen, sondern auch die Regeln für ihre Anwendung. In Kunst. 171, 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (mit Kommentaren) legt die Bedingungen fest, unter denen er mit einer Reduzierung der Steuerbeträge rechnen kann. In dem Artikel werden die wichtigsten Bestimmungen der Normen, das Verfahren zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug sowie seit 2015 geltende Neuerungen betrachtet.

Allgemeine Information

In Absatz 1 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation definiert die Gründe, aus denen Abzüge vorgenommen werden. Die Steuerermäßigung erfolgt auf der Grundlage von Informationen aus Rechnungen, die von Verkäufern / Lieferanten ausgestellt wurden, wenn der Zahler Dienstleistungen, Produkte, Eigentumsrechte und Arbeiten erwirbt. Es erfolgt auch in Übereinstimmung mit Dokumenten, die den Abzug der Mehrwertsteuer beim Import von Waren nach Russland oder in andere Gebiete, die seiner Gerichtsbarkeit unterliegen, belegen, Zahlung von Beträgen, die von Vertretern einbehalten werden. In den in Artikel 171 Absätze 6-8 und 3 genannten Fällen können auch Abzüge gemäß anderen Wertpapieren vorgenommen werden.

Bedingungen

In Übereinstimmung mit Absatz 1 der Kunst. 172 НК РФ, вычеты применяются исключительно к суммам, предъявленным плательщику при приобретении работ, продукции, имущественных прав, услуг в России или фактически отчисленных им при ввозе груза на территорию страны или иные районы, находящиеся в ее юрисдикции, после принятия указанных объектов к учету и wenn vorhanden primäre Dokumentation. Die Steuerermäßigung beim Kauf von Anlagevermögen, immateriellen Vermögenswerten oder Ausrüstung für die Installation wird vollständig durchgeführt. Dabei wir redenüber die in Artikel 171 Absätze 2 und 4 genannten Gegenstände. Abzüge werden vorgenommen, nachdem sie zur Rechnungslegung akzeptiert wurden. Beim Kauf von Dienstleistungen, Produkten, Eigentumsrechten oder Werken gegen Fremdwährung wird der Betrag gemäß dem am Tag der Buchung gültigen Wechselkurs der Zentralbank neu berechnet. Differenzen im Steuerbetrag, die der Erwerber bei Weiterzahlung bildet, werden nach den Regelungen des Art. 250, oder Einkünfte nach Art. 265 des Kodex.

Zeitliche Koordinierung

Sie werden durch Klausel 1.1 der Kunst gegründet. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Gemäß den Bestimmungen der Norm können Abzüge in Berichtszeiträumen innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Einfuhr von Gegenständen geltend gemacht werden, die der Zahler in Russland erworben oder in sein Hoheitsgebiet sowie in andere Gebiete eingeführt hat, die seiner Gerichtsbarkeit unterliegen. In Absatz 1.1 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation legt ebenfalls eine Sonderregel fest. Der Käufer kann Rechnungen nach Ablauf der Frist erhalten, in der Eigentumsrechte, Produkte, Dienstleistungen oder Werke registriert wurden, jedoch vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Erklärung nach Artikel 174. In diesem Fall gemäß Absatz 1.1 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation kann das Subjekt den abzugsfähigen Betrag aus dem Zeitraum akzeptieren, in dem die Gegenstände gutgeschrieben wurden.

Abzüge für Verkaufstransaktionen

Die Regeln für ihre Anwendung werden durch Absatz 3 der Kunst festgelegt. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. In diesem Fall sprechen wir von Operationen, die in Artikel 164 (Absatz 1) des Kodex definiert sind. Abzüge in Bezug auf sie werden zum Zeitpunkt der Berechnung vorgenommen Steuerbemessungsgrundlage vorgesehen von Art. 167. Kürzungen der in Artikel 171 Absatz 10 genannten Beträge werden an dem Tag vorgenommen, der dem Tag der späteren Steuerberechnung mit einem Satz von 0 % entspricht. Voraussetzung in diesem Fall das Vorhandensein von Dokumenten zum angegebenen Zeitpunkt, deren Liste bestimmt wird

Zusätzliche Regeln

Die in Abschnitt 5 171 des Artikels angegebenen Abzüge werden vollständig vorgenommen, nachdem die entsprechenden Korrekturvorgänge bei der Rücksendung von Waren oder der Ablehnung von Arbeiten, Produkten und Dienstleistungen in der Buchhaltung berücksichtigt wurden. Die Steuerermäßigung muss spätestens 1 Jahr nach Beendigung des Vertrages erfolgen. Die Abzüge nach Abs. 1 und 2 des sechsten Absatzes des Artikels 171 werden gemäß den in Absatz 1 der betreffenden Regel definierten Regeln und den in Absatz 3 angegebenen Regeln erstellt - zum Zeitpunkt der Berechnung der in Art. 167 (Abs. 10). Im letzteren Fall, wenn das Unternehmen während der Umstrukturierung keine Zeit hatte, eine Reduzierung des Betrags zu akzeptieren, wird dies von der Nachfolgeorganisation vorgenommen, da die Steuer vom Budget abgezogen wird, das vom Unternehmen während der Bau- und Installationstätigkeiten für seine berechnet wird Eigenbedarf nach Artikel 173.

S. 6 Art.-Nr. 172 Abgabenordnung der Russischen Föderation

Mengenkürzungen sind ab dem Datum des Versands der Produkte, der Ausführung von Arbeiten oder der Erbringung von Dienstleistungen und der Gewährung von Rechten zulässig. Der Steuerabzug ist in den in Artikel 8 171 des Artikels festgelegten Fällen zulässig. Der Abzug erfolgt in Höhe des Abzugs, der sich aus den Kosten bestimmter erbrachter Dienstleistungen, ausgeführter Arbeiten, übertragener Rechte oder versandter Waren ergibt. Gemäß Absatz 6 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sollten früher erhaltene Vorschüsse in ihre Zahlung einbezogen werden, wenn solche Bedingungen im Vertrag festgelegt sind.

Berechnung der Höhe der Differenz

Sie wird gemäß den Korrekturrechnungen durchgeführt, die von den Verkäufern in der in Artikel 169 Ziffern 5.2 und 6 vorgesehenen Weise ausgestellt werden. Gleichzeitig ist es erforderlich, eine Vereinbarung oder ein anderes Dokument zu haben, das die Tatsache der Benachrichtigung bestätigt oder Zustimmung des Käufers, den Preis von gelieferten Produkten, durchgeführten Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen oder übertragenen Rechten zu ändern. Die Kürzung der Beträge kann spätestens drei Jahre nach Ausstellungsdatum der Ausgleichsrechnung erfolgen.

Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (mit Kommentaren)

Nach der betreffenden Vorschrift Steuerabzüge der Erwerber tritt in zwei Fällen auf. Die erste ist die Vorauszahlung. Gemäß Artikel 171 Absatz 12 unterliegen die vom Verkäufer vorgelegten Beträge der Kürzung. Gemäß Norm 168 erstellt er Rechnungen innerhalb von 5 Tagen (Kalender) ab dem Datum des Eingangs der Anzahlung. In diesem Fall werden die Kurse 18/118 oder 10/110 verwendet. Für einen Abzug nach Art. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation muss das Subjekt eine bestimmte Liste von Dokumenten haben. Diese beinhalten:

  1. Ordnungsgemäß ausgefüllte Rechnungen.
  2. Zahlungsanweisungen. Diese Dokumente bestätigen die Tatsache der Zahlung.
  3. Eine Vereinbarung, die die Bedingungen festlegt, dass Abrechnungen mit Vorauszahlungen durchgeführt werden.

Ist mindestens eine Bedingung nicht erfüllt, kann der Zahler nicht mit Abzügen rechnen.

Rückforderung von Beträgen

Nach Übergabe der Ware an den Käufer und Versendung gem. 170, zuvor erstattete Abzüge müssen an den Haushalt gezahlt werden. Die Erstattung von Steuerbeträgen aus dem Vorschuss erfolgt durch den Erwerber in dem Zeitraum, in dem sie abzugsfähig sind. Sie erfolgt auch in dem Zeitraum, in dem die Beendigung oder Änderung der Vertragsbedingungen erfolgte und die aufgrund von Nachlieferungen erhaltene Zahlung zurückerstattet wurde. Die Rückforderung erfolgt in Höhe des zuvor zum Abzug akzeptierten Betrages am Tag der Vorauszahlung.

Buchung

Nutzen Sie den Steuerabzug nach Art. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ist möglich für Dienstleistungen, Produkte, Rechte oder Werke, die für den Weiterverkauf oder mehrwertsteuerpflichtige Transaktionen erworben wurden. Die Erfüllung der letztgenannten Bedingung reicht in der Praxis jedoch nicht aus. In Übereinstimmung mit dem ersten Absatz und verloren seit 2009, Absatz 2 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Abzug zu erhalten. Betrachten wir sie im Detail.

Nachweis der Tatsache der Vorlage der Mehrwertsteuer

Bestätigungsdokumente können eine Vereinbarung oder andere Handlungen sein, nach denen der Steuerbetrag abzugsfähig ist. Je nach Besonderheiten der Lieferung werden unterschiedliche Voraussetzungen für die Nutzung des Vorsteuerabzugs unterschieden. Wenn die Gegenstände in Russland gegen Barzahlung erworben wurden, werden die Steuerbeträge reduziert, wenn sie dem Zahler vorgelegt werden. Diese Option gilt als die häufigste. Die Bestätigung der Tatsache der Vorlage der Mehrwertsteuer erfolgt durch viele Dokumente. Einschließlich Rechnungen und so weiter. Wenn die Produkte nach Russland eingeführt wurden, kann die Bestätigung nur erteilt werden, wenn die Mehrwertsteuer beim Warentransport bezahlt wurde. In diesem Fall spielt die Tatsache des Abzugs für die Erstattung von Steuerbeträgen keine Rolle. Diese Regel gültig für Zollregime der vorübergehenden Einfuhr, des Inlandsverbrauchs, der Verarbeitung außerhalb der Kontrollzonen.

Rechnung

Sein Vorliegen ist Voraussetzung für den Abzug nach Art. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Zum Beispiel ist keine Rechnung erforderlich, wenn die Quellensteuer von Agenten einbehalten wird. An dieser Stelle ist zu beachten, dass gemäß dem Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 21. Oktober 2013 ein universelles Überweisungsdokument ausgestellt wurde. Sein Formular kann von Wirtschaftssubjekten zur Abwicklung der gängigsten Transaktionen verwendet werden. wirtschaftliches Leben. Dazu gehören unter anderem die Lieferung und Annahme von Dienstleistungen. Die Verwendung eines PDD wird empfohlen, ist aber nicht erforderlich. Die Nichtbenutzung dieses Formulars kann kein Grund sein, die Aufzeichnung von Transaktionen für Steuerzwecke abzulehnen.

Ausführen bestimmter Tätigkeiten

Zur Ausübung des Rechts nach Art. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation muss das Unternehmen Operationen durchführen an:


Die Meldepflicht

Gekaufte Produkte, Dienstleistungen, Werke müssen bei der Registrierung gutgeschrieben werden primäre Dokumente. Gemäß Art. 172 der Abgabenordnung, so wird der Abzug von den Mehrwertsteuerbeträgen vorgenommen, die bei der Einfuhr der Ware in das Hoheitsgebiet Russlands nach ihrer Versendung ausgewiesen oder tatsächlich gezahlt werden, sofern die entsprechenden Papiere vorhanden sind. Gleichzeitig eine Reduzierung der Steuer, die Verkäufer einer wirtschaftlichen Einheit beim Kauf von Anlagevermögen, Ausrüstung für die Installation, einschließlich sowie, auferlegen immaterielle Vermögenswerte oder abgezogen werden, wenn Gegenstände über die Grenze bewegt werden, werden nach Berücksichtigung vollständig durchgeführt. Das Recht zur Inanspruchnahme der Abzüge entsteht, wenn alle der oben genannten vier Voraussetzungen erfüllt sind.

Innovation

Kunst. 172 wurde um Ziffer 1.1 ergänzt. Sie trat am 01.01.2015 in Kraft.In Übereinstimmung mit der eingeführten neuen Verordnung werden die Steuerabzüge gemäß Art. 171, können bei den Kontrollbehörden innerhalb von drei Jahren nach Registrierung der Werke, Produkte, Dienstleistungen, Eigentumsrechte, die der Zahler in Russland erworben oder in sein Hoheitsgebiet oder in Gebiete unter staatlicher Gerichtsbarkeit eingeführt hat, angemeldet werden. Darauf sollte geachtet werden zusätzliche Möglichkeit gesetzlich eingeführt. Insbesondere wenn der Käufer nach Ablauf der Frist vom Verkäufer eine Rechnung erhalten hat Steuerzeitraum, in dem die Gegenstände gutgeschrieben wurden, jedoch vor Ablauf der Erklärungsfrist nach Art. 174 hat der Erwerber das Recht auf Vorsteuerabzug Steuerbeträge ab dem Zeitraum, in dem die Produkte, Dienstleistungen, Schutzrechte oder Werke berücksichtigt wurden.

Fazit

Oft genug wirtschaftliche Einheiten genießen das Recht auf Vorsteuerabzug. Um jedoch Probleme zu vermeiden, die bei seiner Umsetzung auftreten können, ist es notwendig, die Rechtsvorschriften sorgfältig zu studieren. Gleichzeitig sollten Neuerungen berücksichtigt werden, die seit 2015 in Kraft getreten sind: Unter anderem müssen Unternehmen die Bedingungen und Anforderungen der Normen erfüllen. Dies gilt auch für die Erstellung der Primärdokumentation und die Bereitstellung von Belegen. Wichtig ist auch, die Fristen für die Geltendmachung von Abzugsbeträgen einzuhalten. All diese Nuancen müssen von Buchhaltern sowohl von Verkäufern als auch von Käufern berücksichtigt werden. Die wichtigsten Erläuterungen zur Anwendung der festgelegten Regeln sind in den Schreiben des Föderalen Steuerdienstes enthalten.

Frage: ...Nach Absatz 9 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Mehrwertsteuerabzüge vom Steuerzahler, der die Zahlungsbeträge überwiesen hat ( Teilzahlung) aufgrund zukünftiger Warenlieferungen erfolgen, auch wenn eine Vereinbarung über die Abführung der genannten Beträge besteht. Welche Angaben müssen im Vertrag enthalten sein? Sind die Steuerbehörden in Ermangelung einer oder einiger von ihnen berechtigt, die Anwendung des Abzugs durch den Käufer zu verweigern? (Expertenkonsultation, Finanzministerium der Russischen Föderation, 2010)

Frage: Gemäß Absatz 9 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden Mehrwertsteuerbeträge von einem Steuerpflichtigen abgezogen, der die Zahlungsbeträge (Teilzahlung) aufgrund der bevorstehenden Warenlieferungen überwiesen hat, unter anderem, wenn eine Vereinbarung besteht, die dies vorsieht Überweisung dieser Beträge. Welche Angaben müssen im Vertrag enthalten sein? Sind die Steuerbehörden in Ermangelung einer oder einiger von ihnen berechtigt, die Anwendung des Abzugs durch den Käufer zu verweigern? Wie vermeidet man in einer solchen Situation Streitigkeiten mit den Steuerbehörden?
Antwort: Gemäß Absatz 12 der Kunst. 171 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (im Folgenden als Kodex bezeichnet) von einem Mehrwertsteuerzahler, der die Zahlungsbeträge (Teilzahlung) aufgrund der bevorstehenden Warenlieferungen überwiesen hat, die von der Verkäufer dieser Waren nach Erhalt solcher Zahlungsbeträge (Teilzahlungen) abzugspflichtig sind. Gleichzeitig Absatz 9 der Kunst. 172 des Kodex wird festgestellt, dass diese Abzüge auf der Grundlage von Rechnungen vorgenommen werden, die von Verkäufern nach Erhalt der Vorauszahlung (Teilzahlung) ausgestellt wurden, Dokumente, die die tatsächliche Überweisung dieser Beträge bestätigen, und wenn eine Vereinbarung über ihre Überweisung besteht .
In Übereinstimmung mit Absatz 4 der Kunst. 421 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation werden die Vertragsbedingungen nach Ermessen der Parteien festgelegt, es sei denn, der Inhalt der betreffenden Bedingung ist durch Gesetz oder andere Rechtsakte vorgeschrieben.
Darüber hinaus Absatz 1 der Kunst. 487 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation sieht vor, dass der Käufer in Fällen, in denen der Kaufvertrag die Verpflichtung des Käufers vorsieht, die Ware ganz oder teilweise zu bezahlen, bevor der Verkäufer die Ware übergibt (Vorkasse), der Käufer leisten muss Zahlung innerhalb der im Vertrag vorgesehenen Frist und, falls eine solche Frist im Vertrag nicht vorgesehen ist, in der gemäß Art. 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation.
Auch Absatz 1 der Kunst. 516 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation wird festgestellt, dass der Käufer die gelieferte Ware gemäß dem im Vertrag festgelegten Verfahren und der Zahlungsform bezahlt. Sind das Verfahren und die Form der Abrechnung nicht durch Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt, erfolgt die Abrechnung durch Zahlungsanweisungen.
Auf der Grundlage der festgelegten Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation gilt daher die Bedingung für die Verpflichtung des Käufers, die Ware zu bezahlen, bevor sie vom Verkäufer übergeben wird, dh die Bedingung für die Vorauszahlung der Ware , wird im Kaufvertrag nach freiem Ermessen der Parteien festgelegt. Wenn der Kaufvertrag daher eine Bedingung für die Verpflichtung des Käufers zur Vorauszahlung der Ware vorsieht, kann eine solche Bedingung einen Hinweis auf die konkrete Höhe der vom Käufer geleisteten Vorauszahlung (Teilzahlung) enthalten , sowie die Bedingungen für die Überweisung dieser Zahlung (Teilzahlung) und die Form der Zahlung (bar oder bargeldlos ).
Vor diesem Hintergrund muss der Liefervertrag zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten mit der Steuerbehörde in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Vorsteuerabzugs bei Vorauszahlung (Teilzahlung) die oben genannten Informationen zur Vorauszahlung (Teilzahlung) enthalten. .
Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung diese Abzüge verweigert, wenn der Vertrag keine Vorauszahlung (Teilzahlung) vorsieht oder keine entsprechende Vereinbarung besteht, und auch wenn der Vertrag Vorauszahlung (Teilzahlung) vorsieht. in Bargeld in Bargeld oder in nicht-monetärer Form (Schreiben des russischen Finanzministeriums vom 06.03.2009 N 03-07-15 / 39).
E. N. Vikhlyaeva
Abteilungsberater
indirekte Steuer
Abteilung für Steuern
und Zolltarifpolitik
Finanzministerium Russlands
27.04.2010

Yurguru.ru / Steuergesetzbuch der Russischen Föderation / Kapitel 21. Mehrwertsteuer / Artikel 172. Verfahren zur Anwendung von Steuerabzügen

Abgabenordnung der Russischen Föderation. Kapitel 21. Mehrwertsteuer

Artikel 172. Verfahren zur Anwendung von Steuerabzügen

1. Die in Artikel 171 dieses Kodex vorgesehenen Steuerabzüge werden auf der Grundlage von Rechnungen vorgenommen, die von Verkäufern ausgestellt werden, wenn ein Steuerzahler Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechte und Dokumente erwirbt, die die tatsächliche Zahlung von Steuerbeträgen bei der Einfuhr von Waren bestätigen das Gebiet der Russischen Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit, Dokumente, die die Zahlung von einbehaltenen Steuerbeträgen bestätigen Steueragenten, oder auf der Grundlage anderer Dokumente in den Fällen, die in Artikel 171 Absätze 3, 6 - 8 dieses Kodex vorgesehen sind.

Sofern in diesem Artikel nicht anders festgelegt, nur Steuerbeträge, die einem Steuerpflichtigen beim Erwerb von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechten auf dem Gebiet der Russischen Föderation vorgelegt oder von ihnen beim Import von Waren in das Gebiet der Russischen Föderation und andere tatsächlich gezahlt werden Gebiete unter seiner Gerichtsbarkeit, unterliegen Abzüge Gerichtsbarkeit, nach der Registrierung der angegebenen Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechte, unter Berücksichtigung der in diesem Artikel vorgesehenen Besonderheiten und bei Vorhandensein relevanter Primärdokumente.

Abzüge von Steuerbeträgen, die von Verkäufern dem Steuerzahler beim Erwerb vorgelegt oder bei der Einfuhr in das Gebiet der Russischen Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit von Sachanlagen, Installationsgeräten und (oder) immateriellen Vermögenswerten gemäß den Absätzen 2 und 4 gezahlt werden Artikel 171 dieses Kodex erfolgt in vollem Umfang nach der Registrierung dieser Anlagegüter, Ausrüstung für die Installation und (oder) immaterielle Vermögenswerte.

Beim Erwerb von Waren (Werken, Dienstleistungen), Eigentumsrechten gegen Fremdwährung werden Fremdwährungen zum Wechselkurs in Rubel umgerechnet Zentralbank der Russischen Föderation zum Zeitpunkt der Registrierung von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechten.

3. Abzüge der in Artikel 171 Absätze 1 - 8 dieses Kodex vorgesehenen Steuerbeträge in Bezug auf Transaktionen für den Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) gemäß Artikel 164 Absatz 1 dieses Kodex erfolgen in die in diesem Artikel festgelegte Weise zum Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage gemäß Artikel 167 dieses Kodex.

Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 10 dieses Gesetzbuches genannten Steuerbeträge erfolgen zu dem Zeitpunkt, der dem Zeitpunkt der nachträglichen Berechnung der Steuer mit einem Steuersatz von 0 Prozent für den Verkauf von Waren entspricht (Arbeiten, Dienstleistungen) gemäß Absatz 1 von Artikel 164 dieses Kodex, wenn es diesen Moment der Dokumente gemäß Artikel 165 dieses Kodex gibt.

4. Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 5 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen vollständig nach Berücksichtigung der entsprechenden Berichtigungsvorgänge im Zusammenhang mit der Rückgabe von Waren oder der Ablehnung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), jedoch nicht später als ein Jahr ab dem Datum der Rückgabe oder Ablehnung.

5. Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 1 und 2 des Absatzes 6 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen in der in Absatz 1 Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Weise.

Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 6 Ziffer 6 dieses Gesetzbuches genannten Steuerbeträge erfolgen zum Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage gemäß Artikel 167 Ziffer 10 dieses Gesetzbuches.

Im Falle der Umstrukturierung einer Organisation erfolgt der Abzug der in Artikel 171 Absatz 3 Satz 6 dieses Kodex angegebenen Steuerbeträge, die von der umstrukturierten (reorganisierten) Organisation vor Abschluss der Umstrukturierung nicht zum Abzug akzeptiert wurden vom Rechtsnachfolger (den Rechtsnachfolgern) vorgenommen werden, da die von der umstrukturierten (umstrukturierten) Organisation berechnete Steuer an den Haushalt gezahlt wird. ) von einer Organisation bei der Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten für den Eigenverbrauch gemäß Artikel 173 dieses Kodex.

6. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 8 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen ab dem Datum des Versands der betreffenden Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen).

7. Bei der Bestimmung des Zeitpunkts der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage gemäß Artikel 167 Absatz 13 dieses Gesetzbuchs werden Steuerbeträge zum Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen.

8. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 11 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen nach der Registrierung von Eigentum, einschließlich Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, und Eigentumsrechten, die als Zahlung für eine Einlage (Einlage) an den berechtigten (Anteil) erhalten wurden. Kapital (Fonds).

9. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 12 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen auf der Grundlage von Rechnungen, die von Verkäufern nach Zahlungseingang, Teilzahlung aufgrund der bevorstehenden Lieferung von Waren (Arbeitsleistung, Bereitstellung von Dienstleistungen), Übertragung von Eigentumsrechten, Dokumente, die die tatsächliche Überweisung von Zahlungsbeträgen belegen, Teilzahlung auf Grund der bevorstehenden Warenlieferungen (Werkleistungen, Erbringung von Dienstleistungen), Übertragung von Eigentumsrechten, wenn eine Vereinbarung dies vorsieht Überweisung dieser Beträge.


Artikel 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation Verfahren zur Anwendung von Steuerabzügen- den vollständigen Text des Dokuments mit Kommentaren von Anwälten und die Möglichkeit, sich mit Juristen auszutauschen, Fragen zu stellen oder Ihre Meinung zu Artikeln von Regulierungsrechtsakten zu äußern, die Kommentare von Kollegen zu studieren.

Andere Artikel Kapitel 21. Mehrwertsteuer.

Artikel 172. Verfahren zur Anwendung von Steuerabzügen

1. Die in Artikel 171 dieses Kodex vorgesehenen Steuerabzüge werden auf der Grundlage von Rechnungen vorgenommen, die von Verkäufern ausgestellt werden, wenn ein Steuerzahler Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechte und Dokumente erwirbt, die die tatsächliche Zahlung von Steuerbeträgen bei der Einfuhr von Waren bestätigen das Gebiet der Russischen Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit, Dokumente, die die Zahlung von Steuerbeträgen bestätigen, die von Steueragenten einbehalten wurden, oder auf der Grundlage anderer Dokumente in den Fällen, die in Artikel 171 Absätze 2.1, 3, 6 - 8 vorgesehen sind dieser Kodex.

Sofern in diesem Artikel nicht anders festgelegt, nur Steuerbeträge, die einem Steuerpflichtigen beim Erwerb von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechten auf dem Gebiet der Russischen Föderation vorgelegt oder von ihnen beim Import von Waren in das Gebiet der Russischen Föderation und andere tatsächlich gezahlt werden Gebiete unter seiner Gerichtsbarkeit, unterliegen Abzüge Gerichtsbarkeit, nach der Registrierung der angegebenen Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechte, unter Berücksichtigung der in diesem Artikel vorgesehenen Besonderheiten und bei Vorhandensein relevanter Primärdokumente.

Abzüge von Steuerbeträgen, die von Verkäufern dem Steuerzahler beim Erwerb vorgelegt oder bei der Einfuhr in das Gebiet der Russischen Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit von Sachanlagen, Installationsgeräten und (oder) immateriellen Vermögenswerten gemäß den Absätzen 2 und 4 gezahlt werden Artikel 171 dieses Kodex erfolgt in vollem Umfang nach der Registrierung dieser Anlagegüter, Ausrüstung für die Installation und (oder) immaterielle Vermögenswerte.

Beim Kauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) und Eigentumsrechten gegen Fremdwährung wird die Fremdwährung zum Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation zum Zeitpunkt der Registrierung der Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) in Rubel umgerechnet. Eigentumsrechte.

Beim Kauf von Waren (Werken, Dienstleistungen), Eigentumsrechten aus Verträgen, deren Zahlungsverpflichtung in Rubel in Höhe des Gegenwertes angegeben ist bestimmten Betrag in Fremdwährung, oder in Bedingung Geldeinheiten, Steuerabzüge, die in der in diesem Kapitel vorgeschriebenen Weise vorgenommen werden, werden bei nachträglicher Zahlung für die angegebenen Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) Eigentumsrechte nicht angepasst. Differenzen in der Höhe der Steuer, die sich beim Käufer bei nachträglicher Zahlung ergeben, werden gemäß Artikel 250 dieses Kodex als betriebsfremde Einkünfte oder gemäß Artikel 265 dieses Kodex als betriebsfremde Ausgaben verbucht.

1.1. Steuerabzüge gemäß Artikel 171 Absatz 2 dieses Kodex können in Steuerzeiträumen innerhalb von drei Jahren nach der Registrierung von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), die von einem Steuerzahler auf dem Gebiet der Russischen Föderation erworben wurden, Eigentumsrechten oder Waren, die von eingeführt wurden, geltend gemacht werden ihn in das Gebiet der Russischen Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit.

Nach Erhalt einer Rechnung des Käufers vom Verkäufer von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechten nach Ablauf des Steuerzeitraums, in dem diese Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechte eingetragen sind, jedoch vor Ablauf der Frist für die Einreichung festgelegt gemäß Artikel 174 dieses Kodex Steuererklärung für den angegebenen Steuerzeitraum hat der Käufer das Recht, den Steuerbetrag in Bezug auf solche Waren (Bauwerke, Dienstleistungen), Eigentumsrechte aus dem Steuerzeitraum abzuziehen, in dem die angegebenen Waren (Bauwerke, Dienstleistungen), Eigentumsrechte eingetragen wurden, unter Berücksichtigung der für diesen Artikel bereitgestellten Besonderheiten.

3. Abzüge der in Artikel 171 Absätze 1 - 8 dieses Kodex vorgesehenen Steuerbeträge in Bezug auf Transaktionen für den Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) gemäß Artikel 164 Absatz 1 dieses Kodex erfolgen in die in diesem Artikel festgelegte Weise zum Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage gemäß Artikel 167 dieses Kodex.

Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 10 dieses Gesetzbuches genannten Steuerbeträge erfolgen zu dem Zeitpunkt, der dem Zeitpunkt der nachträglichen Berechnung der Steuer mit einem Steuersatz von 0 Prozent für den Verkauf von Waren entspricht (Arbeiten, Dienstleistungen) gemäß Absatz 1 von Artikel 164 dieses Kodex, wenn es diesen Moment der Dokumente gemäß Artikel 165 dieses Kodex gibt.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für Steuerzahler, die sich geweigert haben, den in Artikel 164 Absatz 1 dieses Kodex festgelegten Steuersatz in der in Artikel 164 Absatz 7 dieses Kodex festgelegten Weise anzuwenden, sowie für Transaktionen für die Verkauf von Waren gemäß Unterabsatz 1 (mit Ausnahme von Rohwaren) und Unterabsatz 6 von Absatz 1 von Artikel 164 dieses Kodex.

4. Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 5 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen vollständig nach Berücksichtigung der entsprechenden Berichtigungsvorgänge im Zusammenhang mit der Rückgabe von Waren oder der Ablehnung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), jedoch nicht später als ein Jahr ab dem Datum der Rückgabe oder Ablehnung.

5. Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 1 und 2 des Absatzes 6 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen in der in Absatz 1 Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Weise.

Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 6 Ziffer 6 dieses Gesetzbuches genannten Steuerbeträge erfolgen zum Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage gemäß Artikel 167 Ziffer 10 dieses Gesetzbuches.

Im Falle der Umstrukturierung einer Organisation erfolgt der Abzug der in Artikel 171 Absatz 3 Satz 6 dieses Kodex angegebenen Steuerbeträge, die von der umstrukturierten (reorganisierten) Organisation vor Abschluss der Umstrukturierung nicht zum Abzug akzeptiert wurden vom Rechtsnachfolger (den Rechtsnachfolgern) vorgenommen werden, da die von der umstrukturierten (umstrukturierten) Organisation berechnete Steuer an den Haushalt gezahlt wird. ) von einer Organisation bei der Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten für den Eigenverbrauch gemäß Artikel 173 dieses Kodex.

6. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 8 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen ab dem Datum des Versands der betreffenden Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen), Übertragung von Eigentumsrechten in Höhe der berechneten Steuer die Kosten für gelieferte Waren (Werkleistungen, erbrachte Dienstleistungen), übertragene Eigentumsrechte, bei deren Zahlung die Höhe der zuvor erhaltenen Zahlungen, Teilzahlungen gemäß den Vertragsbedingungen (sofern solche Bedingungen vorliegen) verrechnet werden.

Abzüge von Steuerbeträgen, die von der Zahlung berechnet werden, Teilzahlungen aufgrund der bevorstehenden Übertragung von Eigentumsrechten in den in Absatz 2 Absatz 1 und Absätzen 2-4 von Artikel 155 dieses Gesetzbuchs vorgesehenen Fällen erfolgen ab dem Datum der Eigentumsübertragung Rechte in Höhe der gemäß Artikel 154 Absatz 1 Absatz 1 berechneten Steuer.

7. Bei der Bestimmung des Zeitpunkts der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage gemäß Artikel 167 Absatz 13 dieses Gesetzbuchs werden Steuerbeträge zum Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen.

8. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 11 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen nach der Registrierung von Eigentum, einschließlich Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, und Eigentumsrechten, die als Zahlung für eine Einlage (Einlage) an den berechtigten (Anteil) erhalten wurden. Kapital (Fonds).

9. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 12 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen auf der Grundlage von Rechnungen, die von Verkäufern nach Zahlungseingang, Teilzahlung aufgrund der bevorstehenden Lieferung von Waren (Arbeitsleistung, Bereitstellung von Dienstleistungen), Übertragung von Eigentumsrechten, Dokumente, die die tatsächliche Überweisung von Zahlungsbeträgen belegen, Teilzahlung auf Grund der bevorstehenden Warenlieferungen (Werkleistungen, Erbringung von Dienstleistungen), Übertragung von Eigentumsrechten, wenn eine Vereinbarung dies vorsieht Überweisung dieser Beträge.

10. Abzüge des Differenzbetrags gemäß Artikel 171 Absatz 13 dieses Kodex erfolgen auf der Grundlage von Korrekturrechnungen, die von Verkäufern von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) und Eigentumsrechten gemäß den Absätzen 5.2 und 6 ausgestellt wurden Artikel 169 dieses Kodex, wenn es eine Vereinbarung gibt , Vereinbarung, anderes primäres Dokument, das die Zustimmung (Tatsache der Benachrichtigung) des Käufers zu einer Änderung der Kosten der versandten Waren (durchgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen), übertragene Eigentumsrechte bestätigt, einschließlich aufgrund einer Änderung des Preises (Tarifs) und (oder) einer Änderung der Menge (Volumen) der gelieferten Waren (Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen), Eigentumsübertragungen, spätestens jedoch drei Jahre nach Ausstellung der Korrekturrechnung .

11. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 4.1 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen auf der Grundlage eines Dokuments (Schecks) zum Ausgleich des Steuerbetrags, wenn es ein von der Zollbehörde der Russischen Föderation bestätigendes Zeichen enthält die Ausfuhr von Waren durch eine natürliche Person - einen Bürger eines in Absatz 1 Artikel 169.1 dieses Kodex genannten ausländischen Staates außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion (mit Ausnahme der Ausfuhr von Waren durch die Gebiete der Mitgliedstaaten von der Eurasischen Wirtschaftsunion) durch Kontrollpunkte über die Staatsgrenze der Russischen Föderation und unter der Voraussetzung, dass dies angegeben ist zu einer Person Steuerrückerstattung erfolgt ist.

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtbestätigung der Tatsache der Ausfuhr von Waren durch die Zollbehörde der Russischen Föderation durch eine Einzelperson - einen Bürger eines ausländischen Staates, der in Absatz 1 von Artikel 169.1 dieses Kodex angegeben ist, außerhalb des Zollgebiets von der Eurasischen Wirtschaftsunion (mit Ausnahme der Ausfuhr von Waren durch die Gebiete der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion) durch Kontrollpunkte über die Staatsgrenze der Russischen Föderation Steuerabzüge werden nur in Bezug auf Waren vorgenommen, deren tatsächliche Ausfuhr erfolgt von der Zollbehörde der Russischen Föderation bestätigt.

Abzüge von Steuerbeträgen erfolgen innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Erstattung des Steuerbetrags an eine natürliche Person - einen Bürger eines ausländischen Staates, der in Artikel 169.1 Absatz 1 dieses Kodex angegeben ist.

Fehler in Dokumenten (Schecks) für den Ausgleich des Steuerbetrags, die nicht verhindern Steuerbehörden während der Steuerprüfung Identifizierung des Steuerzahlers - Organisation Einzelhandel, ein ausländischer Staat, dessen autorisierte Stelle einer Person einen Reisepass ausgestellt hat - einem Bürger eines ausländischen Staates, der in Artikel 169.1 Absatz 1 dieses Kodex angegeben ist, den Namen der verkauften Waren sowie den berechneten Steuerbetrag der Einzelhandelsorganisation auf die verkaufte Ware sind kein Grund, den Vorsteuerabzug zu verweigern.

1. Die in Artikel 171 dieses Kodex vorgesehenen Steuerabzüge werden auf der Grundlage von Rechnungen vorgenommen, die von Verkäufern ausgestellt werden, wenn ein Steuerzahler Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechte und Dokumente erwirbt, die die tatsächliche Zahlung von Steuerbeträgen bei der Einfuhr von Waren bestätigen das Gebiet der Russischen Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit, Dokumente, die die Zahlung von Steuerbeträgen bestätigen, die von Steueragenten einbehalten wurden, oder auf der Grundlage anderer Dokumente in den Fällen, die in Artikel 171 Absätze 2.1, 3, 6 - 8 vorgesehen sind dieser Kodex.

Sofern in diesem Artikel nicht anders festgelegt, nur Steuerbeträge, die einem Steuerpflichtigen beim Erwerb von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechten auf dem Gebiet der Russischen Föderation vorgelegt oder von ihnen beim Import von Waren in das Gebiet der Russischen Föderation und andere tatsächlich gezahlt werden Gebiete unter seiner Gerichtsbarkeit, unterliegen Abzüge Gerichtsbarkeit, nach der Registrierung der angegebenen Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechte, unter Berücksichtigung der in diesem Artikel vorgesehenen Besonderheiten und bei Vorhandensein relevanter Primärdokumente.

Abzüge von Steuerbeträgen, die von Verkäufern dem Steuerzahler beim Erwerb vorgelegt oder bei der Einfuhr in das Gebiet der Russischen Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit von Sachanlagen, Installationsgeräten und (oder) immateriellen Vermögenswerten gemäß den Absätzen 2 und 4 gezahlt werden Artikel 171 dieses Kodex erfolgt in vollem Umfang nach der Registrierung dieser Anlagegüter, Ausrüstung für die Installation und (oder) immaterielle Vermögenswerte.

Beim Kauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) und Eigentumsrechten gegen Fremdwährung wird die Fremdwährung zum Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation zum Zeitpunkt der Registrierung der Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) in Rubel umgerechnet. Eigentumsrechte.

Beim Erwerb von Waren (Werken, Dienstleistungen), Eigentumsrechten im Rahmen von Vereinbarungen, deren Zahlungsverpflichtung in Rubel in Höhe eines bestimmten Betrags in Fremdwährung oder in bedingten Geldeinheiten erbracht wird, Steuerabzüge in der vorgeschriebenen Weise In diesem Kapitel werden Eigentumsrechte bei nachträglicher Zahlung für die angegebenen Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) nicht angepasst. Differenzen in der Höhe der Steuer, die sich beim Käufer bei nachträglicher Zahlung ergeben, werden gemäß Artikel 250 dieses Kodex als betriebsfremde Einkünfte oder gemäß Artikel 265 dieses Kodex als betriebsfremde Ausgaben verbucht.

1.1. Steuerabzüge gemäß Artikel 171 Absatz 2 dieses Kodex können in Steuerzeiträumen innerhalb von drei Jahren nach der Registrierung von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), die von einem Steuerzahler auf dem Gebiet der Russischen Föderation erworben wurden, Eigentumsrechten oder Waren, die von eingeführt wurden, geltend gemacht werden ihn in das Gebiet der Russischen Föderation und andere Gebiete unter ihrer Gerichtsbarkeit.

Nach Erhalt einer Rechnung des Käufers vom Verkäufer von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums, in dem diese Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen), Eigentumsrechte eingetragen sind, jedoch vor Ablauf der Einreichungsfrist a Steuererklärung gemäß Artikel 174 dieses Kodex der angegebenen Besteuerungszeitraum, der Käufer hat das Recht, den Steuerbetrag in Bezug auf solche Waren (Bauwerke, Dienstleistungen), Eigentumsrechte aus dem Besteuerungszeitraum, in dem die angegebenen Waren (Bauwerke, Dienstleistungen) wurden Eigentumsrechte unter Berücksichtigung der in diesem Artikel vorgesehenen Besonderheiten eingetragen.

3. Abzüge der in Artikel 171 Absätze 1-8 dieses Kodex vorgesehenen Steuerbeträge in Bezug auf Transaktionen für den Verkauf von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) gemäß Artikel 164 Absatz 1 dieses Kodex erfolgen in die in diesem Artikel festgelegte Weise zum Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage gemäß Artikel 167 dieses Kodex.

Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 10 dieses Gesetzbuches genannten Steuerbeträge erfolgen zu dem Zeitpunkt, der dem Zeitpunkt der nachträglichen Berechnung der Steuer mit einem Steuersatz von 0 Prozent für den Verkauf von Waren entspricht (Arbeiten, Dienstleistungen) gemäß Absatz 1 von Artikel 164 dieses Kodex, wenn es diesen Moment der Dokumente gemäß Artikel 165 dieses Kodex gibt.

Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für Steuerzahler, die sich geweigert haben, den in Artikel 164 Absatz 1 dieses Kodex festgelegten Steuersatz in der in Artikel 164 Absatz 7 dieses Kodex festgelegten Weise anzuwenden, sowie für Transaktionen für die Verkauf von Waren gemäß Unterabsatz 1 (mit Ausnahme von Rohwaren) und Unterabsatz 6 von Absatz 1 von Artikel 164 dieses Kodex.

4. Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 5 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen vollständig nach Berücksichtigung der entsprechenden Berichtigungsvorgänge im Zusammenhang mit der Rückgabe von Waren oder der Ablehnung von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen), jedoch nicht später als ein Jahr ab dem Datum der Rückgabe oder Ablehnung.

5. Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 1 und 2 des Absatzes 6 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen in der in Absatz 1 Absatz 1 dieses Artikels festgelegten Weise.

Die Abzüge der in Artikel 171 Absatz 6 Ziffer 6 dieses Gesetzbuches genannten Steuerbeträge erfolgen zum Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage gemäß Artikel 167 Ziffer 10 dieses Gesetzbuches.

Im Falle der Umstrukturierung einer Organisation erfolgt der Abzug der in Artikel 171 Absatz 3 Satz 6 dieses Kodex angegebenen Steuerbeträge, die von der umstrukturierten (reorganisierten) Organisation vor Abschluss der Umstrukturierung nicht zum Abzug akzeptiert wurden vom Rechtsnachfolger (den Rechtsnachfolgern) vorgenommen werden, da die von der umstrukturierten (umstrukturierten) Organisation berechnete Steuer an den Haushalt gezahlt wird. ) von einer Organisation bei der Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten für den Eigenverbrauch gemäß Artikel 173 dieses Kodex.

6. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 8 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen ab dem Datum des Versands der betreffenden Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen), Übertragung von Eigentumsrechten in Höhe der berechneten Steuer die Kosten für gelieferte Waren (Werkleistungen, erbrachte Dienstleistungen), übertragene Eigentumsrechte, bei deren Zahlung die Höhe der zuvor erhaltenen Zahlungen, Teilzahlungen gemäß den Vertragsbedingungen (sofern solche Bedingungen vorliegen) verrechnet werden.

Abzüge von Steuerbeträgen, die von der Zahlung berechnet werden, Teilzahlungen aufgrund der bevorstehenden Übertragung von Eigentumsrechten in den in Absatz 2 Absatz 1 und Absätzen 2-4 von Artikel 155 dieses Gesetzbuchs vorgesehenen Fällen erfolgen ab dem Datum der Eigentumsübertragung Rechte in Höhe der gemäß Artikel 154 Absatz 1 Absatz 1 berechneten Steuer.

7. Bei der Bestimmung des Zeitpunkts der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage gemäß Artikel 167 Absatz 13 dieses Gesetzbuchs werden Steuerbeträge zum Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen.

8. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 11 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen nach der Registrierung von Eigentum, einschließlich Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, und Eigentumsrechten, die als Zahlung für eine Einlage (Einlage) an den berechtigten (Anteil) erhalten wurden. Kapital (Fonds).

9. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 12 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen auf der Grundlage von Rechnungen, die von Verkäufern nach Zahlungseingang, Teilzahlung aufgrund der bevorstehenden Lieferung von Waren (Arbeitsleistung, Bereitstellung von Dienstleistungen), Übertragung von Eigentumsrechten, Dokumente, die die tatsächliche Überweisung von Zahlungsbeträgen belegen, Teilzahlung auf Grund der bevorstehenden Warenlieferungen (Werkleistungen, Erbringung von Dienstleistungen), Übertragung von Eigentumsrechten, wenn eine Vereinbarung dies vorsieht Überweisung dieser Beträge.

10. Abzüge des Differenzbetrags gemäß Artikel 171 Absatz 13 dieses Kodex erfolgen auf der Grundlage von Korrekturrechnungen, die von den Verkäufern von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) und Eigentumsrechten in der vorgeschriebenen Weise ausgestellt wurden, wenn a Vertrag, Vereinbarung, anderes primäres Dokument, das die Zustimmung (Tatsache der Benachrichtigung) des Käufers zu einer Änderung der Kosten der gelieferten Waren (durchgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen), übertragene Eigentumsrechte bestätigt, einschließlich aufgrund einer Änderung des Preises (Tarif) und (oder) eine Änderung der Menge (Volumen) der gelieferten Waren (durchgeführte Arbeiten, erbrachte Dienstleistungen), übertragene Eigentumsrechte, jedoch nicht später als drei Jahre ab Ausstellungsdatum der Korrekturrechnung.

11. Abzüge der in Artikel 171 Absatz 4.1 dieses Kodex genannten Steuerbeträge erfolgen auf der Grundlage eines Dokuments (Schecks) zum Ausgleich des Steuerbetrags, wenn es ein von der Zollbehörde der Russischen Föderation bestätigendes Zeichen enthält die Ausfuhr von Waren durch eine natürliche Person - einen Bürger eines in Absatz 1 Artikel 169.1 dieses Kodex genannten ausländischen Staates außerhalb des Zollgebiets der Eurasischen Wirtschaftsunion (mit Ausnahme der Ausfuhr von Waren durch die Gebiete der Mitgliedstaaten von der Eurasischen Wirtschaftsunion) durch Kontrollpunkte über die Staatsgrenze der Russischen Föderation und unter der Voraussetzung, dass die besagte Person für den Steuerbetrag entschädigt wurde.

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtbestätigung der Tatsache der Ausfuhr von Waren durch die Zollbehörde der Russischen Föderation durch eine Einzelperson - einen Bürger eines ausländischen Staates, der in Artikel 169.1 Absatz 1 dieses Kodex angegeben ist, außerhalb des Zollgebiets von der Eurasischen Wirtschaftsunion (mit Ausnahme der Ausfuhr von Waren durch die Gebiete der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion) durch Kontrollpunkte über die Staatsgrenze der Russischen Föderation Steuerabzüge werden nur in Bezug auf Waren vorgenommen, deren tatsächliche Ausfuhr erfolgt von der Zollbehörde der Russischen Föderation bestätigt.

Steuerabzüge werden innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Erstattung des Steuerbetrags an eine natürliche Person vorgenommen - einen Bürger eines ausländischen Staates, der in Artikel 169.1 Absatz 1 dieses Kodex angegeben ist.

Fehler in Dokumenten (Schecks) zum Ausgleich des Steuerbetrags, die die Steuerbehörden während der Steuerprüfung nicht daran hindern, den Steuerpflichtigen zu identifizieren - eine Einzelhandelsorganisation, einen ausländischen Staat, dessen autorisierte Stelle einer Person einen Reisepass ausgestellt hat - ein Bürger eines ausländischen Staates, der in Artikel 169.1 Absatz 1 dieses Kodex angegeben ist, der Name der verkauften Waren sowie der von der Einzelhandelsorganisation für die verkauften Waren berechnete Steuerbetrag sind kein Grund, dies zu verweigern den Steuerbetrag zum Abzug akzeptieren.

Kommentar zu Art. 172 Abgabenordnung der Russischen Föderation

Kommentierte Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ist dem Verfahren zur Anwendung von Steuerabzügen für die Mehrwertsteuer gewidmet.

Steuerabzüge sind eine Kürzung des berechneten Steuerbetrags steuerpflichtige Umsätze, auf Mehrwertsteuerbeträge, die von Lieferanten von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) vorgelegt oder von Steuerzahlern aus anderen Gründen (aus Vorschüssen, Bußgeldern usw.) gezahlt werden.

Steuerabzüge für den Käufer von Waren (Werken, Dienstleistungen) sowie Eigentumsrechten ergeben sich in zwei Fällen:

1) bei Überweisung eines Vorschusses (Vorauszahlung).

Gemäß Absatz 12 der Kunst. 171 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, Abzüge vom Steuerzahler, der den Betrag der Vorauszahlung (Vorauszahlung) aufgrund der bevorstehenden Lieferung von Waren (Erbringung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen), Übertragung von Eigentumsrechten überwiesen hat, unterliegen in Höhe der vom Verkäufer dieser Waren (Arbeit, Dienstleistungen) ausgewiesenen Steuer, Eigentumsrechte. In diesem Fall ist gemäß Art. 168 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, der Verkäufer von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) spätestens fünf Kalendertage stellt Rechnungen ab dem Datum des Eingangs der Anzahlung aus. Steuersätze in diesem Fall müssen sie 18/118 oder 10/110 entsprechen.

Zur Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts sind folgende Unterlagen erforderlich:

ordnungsgemäß ausgeführte Rechnungen, die vom Verkäufer nach Erhalt der Anzahlung ausgestellt werden

(Vorauszahlung); Dokumente, die die Tatsache der Zahlung bestätigen (Zahlungsanweisungen); Bedingungen im Vertrag, dass die Abrechnung per Vorkasse erfolgt.

Liegt eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht vor, ist der Steuerpflichtige bei der Überweisung der Vorauszahlung nicht berechtigt, den Steuerabzug in Anspruch zu nehmen. Nach Übergabe der Ware an den Käufer und vollständiger Gutschrift gemäß Art. 170 der Abgabenordnung der Russischen Föderation unterliegen zuvor erstattete Steuerbeträge, die aus den Beträgen der überwiesenen Vorauszahlungen berechnet werden, der Rückforderung und Zahlung an den Haushalt. Die Rückerstattung der Steuerbeträge aus dem Vorschuss erfolgt durch den Käufer in dem Steuerzeitraum, in dem die gleichen Steuerbeträge auf gutgeschriebene Waren (Werke, Dienstleistungen), Eigentumsrechte dem Abzug unterliegen.

Die Rückerstattung der Steuerbeträge aus dem Vorschuss erfolgt auch in dem Steuerzeitraum, in dem eine Änderung der Bedingungen oder die Beendigung des betreffenden Vertrags und die Rückgabe der entsprechenden Zahlungsbeträge, Teilzahlungen, die der Steuerpflichtige aufgrund der bevorstehenden Zahlung erhalten hat Lieferung von Waren (Werkleistungen, Erbringung von Dienstleistungen), Übertragung von Eigentumsrechten. Die Rückzahlung unterliegt der Höhe der Steuer in der Höhe, die zum Zeitpunkt der Vorauszahlung zuvor zum Abzug zugelassen wurde; 2) bei der Buchung von Waren (Werke, Dienstleistungen), Eigentumsrechte.

Sie können den Steuerabzug nur für Waren (Werke, Dienstleistungen) nutzen, die für den späteren Weiterverkauf oder für mehrwertsteuerpflichtige Umsätze erworben wurden. Diese Norm wird durch Absatz 2 der Kunst festgelegt. 171 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Auch wenn die Ware zur Durchführung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze erworben wird, reicht dies nicht aus, um einen Steuerabzug zu erhalten. Gemäß Absatz 2 der Kunst. 171 und Absätze 1 - 2 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation müssen die festgelegten Anforderungen erfüllt werden, um einen Steuerabzug zu erhalten.

1. Die Tatsache des Ausweises der Mehrwertsteuer muss nachgewiesen werden. Belege können eine Vereinbarung oder andere Dokumente sein, auf deren Grundlage der Mehrwertsteuerbetrag zu entrichten ist. Abhängig von den Lieferbedingungen der Waren gibt es mehrere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Steuerabzugs.

Wenn die Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) auf dem Territorium der Russischen Föderation durch Barzahlung erworben wurden, sind die Steuerbeträge abzugsfähig, wenn sie dem Steuerpflichtigen vorgelegt wurden. Diese Berechnungsmethode ist die gebräuchlichste. Die Tatsache, dass die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, können Sie mit einer Vielzahl von Dokumenten bestätigen: Rechnung, Abnahmebescheinigung, Rechnungen, Verrechnungsbescheinigungen usw. Zu beachten ist, dass das Vorliegen einer Rechnung eine eigenständige Voraussetzung für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs ist. Für den Fall, dass Rechnungen mit Fehlern vorgelegt werden, werden bei der Prüfung eines Streits über das Vorhandensein der Mehrwertsteuer im Preis andere aufgeführte Dokumente berücksichtigt.

Wenn die Waren im Rahmen des Zollregimes in das Zollgebiet der Russischen Föderation eingeführt wurden, kann die Tatsache der Mehrwertsteuer nur dann bestätigt werden, wenn der Mehrwertsteuerbetrag bei der Einfuhr bezahlt wurde, während die Tatsache der Zahlung selbst keine Rolle spielt Zwecke der Mehrwertsteuererstattung. Dies ist eine Bedingung für die Anerkennung des Mehrwertsteuerabzugs nur in den Zollregelungen der Überlassung zum Inlandsverbrauch, der vorübergehenden Einfuhr und Verarbeitung außerhalb des Zollgebiets oder bei der Einfuhr von Waren, die ohne Zollkontrolle und Zollabfertigung über die Zollgrenze der Russischen Föderation transportiert werden.

2. Zwingende Voraussetzung für die Erstattung von Mehrwertsteuerbeträgen ist das Vorliegen von Rechnungen. In Übereinstimmung mit Absatz 1 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden Steuerabzüge auf der Grundlage von Rechnungen vorgenommen, die Verkäufer beim Kauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) und Eigentumsrechten ausgestellt haben. Diese Anforderung gilt nicht in Fällen, in denen gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. So ist beispielsweise das Vorliegen von Rechnungen bei Steuereinbehalten durch Steuerbevollmächtigte etc. nicht erforderlich. Somit kann der Mehrwertsteuerbetrag nur bei tatsächlicher Verfügbarkeit der Rechnungen zum Abzug akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass Schreiben vom 21. Oktober 2013 N ММВ-20-3/ [E-Mail geschützt] Der Föderale Steuerdienst Russlands hat eine Form eines universellen Überweisungsdokuments (im Folgenden als UPD bezeichnet) herausgegeben, das auf der Grundlage einer Rechnung entwickelt wurde.

Dieses Formular kann von Wirtschaftssubjekten zur Dokumentation der gängigsten Sachverhalte des Wirtschaftslebens, auch zur Abwicklung der Lieferung und Abnahme von Dienstleistungen, verwendet werden. Die Verwendung des UPD-Formulars hat beratenden Charakter. Die Nichtverwendung dieses Formulars zur Bearbeitung von Tatsachen des wirtschaftlichen Lebens kann kein Grund sein, die steuerliche Erfassung dieser Tatsachen des wirtschaftlichen Lebens zu verweigern.

Der Föderale Steuerdienst Russlands im Schreiben vom 21. Oktober 2013 N ММВ-20-3 / [E-Mail geschützt] darauf hingewiesen, dass das Ausfüllen aller Details der UPD, die als obligatorisch für Primärdokumente festgelegt wurde, Art. 9 des Gesetzes N 402-FZ und für Rechnungen - Art. 169 der Abgabenordnung der Russischen Föderation können Sie es gleichzeitig zur Berechnung der Einkommensteuer und zur Abrechnung mit dem Mehrwertsteuerbudget verwenden.

3. Die Tätigkeit, für die Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) erworben werden, muss steuerpflichtig sein. In diesem Fall sprechen wir über die folgenden Operationen:

Herstellung von Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen), deren Verkauf mit der Zahlung der Mehrwertsteuer verbunden ist, in

auch bei unentgeltlicher Weitergabe;

Verbringung auf dem Territorium der Russischen Föderation von Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) für den Eigenbedarf,

Aufwendungen, die bei der Berechnung der Körperschaftsteuer nicht zum Abzug (auch durch Abschreibungsabzüge) anerkannt werden; Weiterverkauf gekaufter Waren (Werke, Dienstleistungen), steuerpflichtig.

4. Gekaufte Waren (Werke, Dienstleistungen) müssen mit der entsprechenden Ausführung der Primärdokumentation registriert werden. In diesem Zusammenhang gilt gemäß Abs. 2 S. 1 Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, ausgewiesene oder tatsächlich gezahlte Mehrwertsteuerbeträge bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation, nachdem die besagten Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechte registriert wurden, und wenn die entsprechenden Primärdokumente vorhanden sind verfügbar. Gleichzeitig werden Abzüge von Mehrwertsteuerbeträgen, die Verkäufer dem Steuerzahler beim Erwerb oder bei der Einfuhr von Anlagevermögen, einschließlich Ausrüstung für die Installation, und (oder) immateriellen Vermögenswerten, in das Zollgebiet der Russischen Föderation zahlen, vollständig abgezogen die Registrierung dieser Anlagegüter, einschließlich der Anzahl der zu installierenden Geräte, und (oder) immaterieller Vermögenswerte.

Zu beachten ist, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nur dann entsteht, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2015 Art. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wurde um eine neue Klausel ergänzt - Klausel 1.1 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation (geändert durch Bundesgesetz vom 29. November 2014 N 382-FZ „Über Änderungen des ersten und zweiten Teils der Abgabenordnung der Russischen Föderation“).

Gemäß den Bestimmungen des neuen Absatzes 1.1 der Kunst. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sieht vor, dass die in Absatz 2 der Kunst vorgesehenen Steuerabzüge. 171 der Abgabenordnung der Russischen Föderation kann in Steuerperioden innerhalb von 3 Jahren nach der Registrierung von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), die der Steuerzahler in der Russischen Föderation erworben hat, Eigentumsrechten oder Waren, die von ihm in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation eingeführt werden, erklärt werden Föderation und andere Territorien unter ihrer Gerichtsbarkeit.

Nach Erhalt einer Rechnung des Käufers vom Verkäufer von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechten nach Ablauf des Steuerzeitraums, in dem diese Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen), Eigentumsrechte eingetragen sind, jedoch vor dem festgelegten Art. 174 der Abgabenordnung der Russischen Föderation der Frist für die Einreichung einer Steuererklärung für den angegebenen Steuerzeitraum hat der Käufer das Recht, den Steuerbetrag für solche Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) und Eigentumsrechte von der Steuer abzuziehen Zeitraum, in dem diese Waren (Werke, Dienstleistungen), Eigentumsrechte zur Rechnungslegung akzeptiert wurden, unter Berücksichtigung der in Art. 172 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.


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