BAUVORSCHRIFTEN
ISOLIER- UND OBERFLÄCHENBESCHICHTUNGEN
SNiP 3.04.01-87
STAATLICHES BAUKOMITEE DER UdSSR
Moskau 1988
ENTWICKELT VON TSNIIOMTP Gosstroy der UdSSR (Anwärter der technischen Wissenschaften N. N. Zavrazhin- Themenführer V. A. Anzigitov) unter Beteiligung des Zentralforschungsinstituts für Industriebauten des Gosstroy der UdSSR (Kandidat der technischen Wissenschaften I. P. Kim), TsNIIEPzhilischa des Staatlichen Komitees für Architektur (PhD D. K. Baulin), NIIMosstroy des Exekutivkomitees der Stadt Moskau (Doktor der technischen Wissenschaften prof. E. D. Belousov, cand. Technik. Wissenschaften G. S. Agadschanow), SKTB Glavtonnelmetrostroy des Verkehrsministeriums der UdSSR (Ph.D. V. V. Krylova, V. G. Golubova), Abteilung Sojusmetrospetsstroy des Verkehrsministeriums der UdSSR ( A. P. Levina, P. F. Litwina), NIIZhB Gosstroy der UdSSR (Doktor der technischen Wissenschaften prof. F. M. Ivanova). EINFÜHRUNG durch TsNIIOMTP Gosstroy der UdSSR. VORBEREITET ZUR GENEHMIGUNG durch die Abteilung für Standardisierung und technische Standards im Bauwesen des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR ( D. I. Prokofjew). Mit dem Inkrafttreten von SNiP 3.04.01-87 "Isolier- und Endbeschichtungen" werden SNiP III -20-74 *, SNiP III -21-73 *, SNiP III -B.14-72 ungültig; GOST 22753-77, GOST 22844-77, GOST 23305-78. Beim Benutzen normatives Dokument genehmigte Änderungen sind zu berücksichtigen Bauvorschriften und Regeln und staatliche Normen, veröffentlicht in der Zeitschrift Bulletin of Construction Equipment, der Sammlung von Änderungen an Baunormen und -regeln der UdSSR Gosstroy und dem Informationsindex "State Standards of the UdSSR" der UdSSR State Standard.
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese Bauordnungen und Regeln gelten für die Herstellung und Abnahme von Arbeiten zum Einbau von Isolier-, Deck-, Schutzbeschichtungen und Fußböden von Gebäuden und Bauwerken, mit Ausnahme von Arbeiten aufgrund besonderer Betriebsbedingungen von Gebäuden und Bauwerken. 1.2. Isolierungen, Endbeschichtungen, Schutzbeschichtungen und Bodenaufbauten müssen gemäß dem Projekt ausgeführt werden (Endbeschichtungen, wenn keine Projektanforderungen vorliegen - gemäß der Norm). Der Austausch von Materialien, Produkten und Zusammensetzungen, die vom Projekt vorgesehen sind, ist nur nach Vereinbarung mit der Konstruktionsorganisation und dem Kunden zulässig. 1.3. Die Arbeiten zur Herstellung von Wärmedämmungsarbeiten können erst nach Ausführung einer vom Kunden, Vertretern der Installationsorganisation und der Organisation, die Wärmedämmungsarbeiten durchführt, unterzeichneten Handlung (Genehmigung) beginnen. 1.4. Die Einrichtung jedes Elements der Isolierung (Dach), des Bodens, der Schutz- und Endbeschichtungen sollte durchgeführt werden, nachdem die Korrektheit der Ausführung des entsprechenden zugrunde liegenden Elements mit der Erstellung eines Inspektionsberichts überprüft wurde Versteckte Werke. 1.5. Mit entsprechender Begründung ist es im Einvernehmen mit dem Kunden und der Konstruktionsorganisation zulässig, Methoden der Arbeitsausführung und organisatorische und technologische Lösungen zuzuweisen sowie Methoden, Umfang und Arten der Registrierung der Qualitätskontrolle von Arbeiten festzulegen, die von den bereitgestellten abweichen denn nach diesen Regeln.2. ISOLATIONSBESCHICHTUNGEN UND DÄCHER
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
2.1. Isolier- und Dachdeckerarbeiten dürfen bei Umgebungstemperaturen von 60 bis minus 30 °C ausgeführt werden (Arbeiten unter Verwendung von heißem Kitt - bei einer Umgebungstemperatur von mindestens minus 20 °C unter Verwendung von Zusammensetzungen auf Wasserbasis ohne Frostschutzzusätze nicht niedriger). als 5 °С). 2.2. In den Fundamenten für Dach und Isolierung müssen gemäß dem Projekt folgende Arbeiten durchgeführt werden: Versiegeln der Nähte zwischen den vorgefertigten Platten; Temperaturschrumpfnähte anordnen; eingebettete Elemente montieren; Verputzen Sie Abschnitte vertikaler Oberflächen von Steinkonstruktionen bis zur Höhe der Verbindung eines gerollten oder Emulsionsmastix-Dachteppichs und einer Isolierung. 2.3. Isoliermassen und -materialien müssen in kontinuierlichen und gleichmäßigen Schichten oder in einer Schicht ohne Lücken und Durchhängen aufgetragen werden. Jede Schicht muss auf der gehärteten Oberfläche der vorherigen angeordnet werden, wobei die aufgetragenen Zusammensetzungen mit Ausnahme von Farben zu nivellieren sind. Bei der Herstellung und Zubereitung von Isoliermassen gelten die Anforderungen der Tabelle. einer .Tabelle 1
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
|
Bitumen und Teer (Pech) müssen von Verunreinigungen gereinigt und entwässert werden. Die Erwärmung sollte nicht überschreiten, °C: | Messen, periodisch, jedoch nicht weniger als 4 Mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll | |
Bitumen - 180 | ||
Teer (Tonhöhe) - 140 | ||
Füllstoffe (Zuschlagstoffe) müssen durch ein Sieb mit den Maschenweiten mm gesiebt werden: | ||
für Sand - 1,5 | ||
für pulverisiert - 2 | ||
für faserig - 4 | ||
Zulässige Feuchtigkeit von Füllstoffen (Zuschlagstoffen): | ||
für Sand | ||
für Zusammensetzungen mit Versiegelungszusätzen | ||
für andere Formulierungen | ||
Temperatur der Emulsionen und ihrer Bestandteile, °С: | Dasselbe, mindestens 5-6 Mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll | |
Bitumen - 110 | ||
Emulgatorlösung - 90 | ||
Latex (bei Einführung in die Emulsion) - 70 |
Minus 10 Grad |
|
Gleichmäßige Bitumenverteilung in Bitumen-Perlit und Bitumen-Keramsit - 90 % | ||
Verdichtungskoeffizient von Bitumen-Perlit und Bitumen-Blähton unter Druck 0,67-0,7 MPa - nicht weniger als 1,6 | ||
Temperatur beim Auftragen von Mastix, °С: | ||
heiß bituminös - 160 | ||
heißer Teer - 130 | ||
kalt (im Winter) - 65 | ||
Einbau von Isolierungen, dispergiert mit Glasfasern (Glasfaser) bewehrt: | Messen, periodisch mindestens 16 Messungen pro Schicht (alle 0,5 Arbeitsstunden), Arbeitsprotokoll | |
Faserabmessungen - 20 mm | ||
Das Massenverhältnis von Tonerdezement zu Portlandzement beträgt 90: 10. Der Gehalt an Portlandzement der Marke beträgt nicht weniger als 400, Tricalciumaluminat nach Masse beträgt nicht mehr als 8%. Glass Tow darf kein Paraffinwachs enthalten | ||
Schwerbeton für Bedachungen ohne Isolierbeschichtung (Bedachung) muss enthalten: | Messen, periodisch, mindestens 4 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll | |
plastifizierende und luftporenbildende Zusätze, Zuschlagstoffe aus klassiertem Sand und grobkörnigem Schotter; | ||
Portlandzement - hydrophob, enthält nicht mehr als 6% Calciumaluminat; | ||
Schotter aus magmatischen Gesteinen oder Kies mit einem vorübergehenden Widerstand von mindestens 100 MPa in wassergesättigtem Zustand; granulometrische Zusammensetzung von Schotter, mm: | ||
5-10 | ||
10-20 | ||
Sand der Schutzschicht des Feinheitsmoduls - 2,1 - 3,15 | ||
Kies und andere frostbeständige mineralische Materialien sollten sortiert und gewaschen werden |
VORBEREITUNG DER UNTERGRÜNDE UND DARUNTER LIEGENDER DÄMMELEMENTE
2.4. Untergründe müssen vor dem Auftragen von Grundierungen und Versiegelungen, einschließlich Haftklebstoffen und Spachtelmassen, entstaubt werden. 2.5. Ausgleichsestriche (aus Zement-Sand, Gips, Gips-Sand-Mörtel und Asphaltbetonmischungen) sollten in Griffen mit einer Breite von 2-3 m entlang von Führungen angeordnet werden, um die Oberfläche zu nivellieren und zu verdichten. 2.6. Die Grundierung der Oberfläche vor dem Auftragen der Kleb- und Dämmmassen muss lückenlos und lückenlos erfolgen. Die Grundierung von Estrichen aus Zementsandmörtel sollte spätestens 4 Stunden nach ihrer Verlegung mit Grundierungen auf langsam verdunstenden Lösungsmitteln erfolgen (mit Ausnahme von Estrichen mit einer Oberflächenneigung von mehr als 5 %, bei denen danach eine Grundierung erfolgen sollte sie sind verhärtet). Bei der Vorbereitung der Oberfläche der Basis müssen die Anforderungen der Tabelle eingehalten werden. 2. Die Grundierung muss eine starke Haftung auf dem Untergrund haben, auf dem darauf aufgetragenen Tupfer dürfen keine Bindemittelspuren zurückbleiben.Tabelle 2
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Zulässige Abweichungen des Untergrundes für gewalzte und ungewalzte Emulsions- und Mastixdämmung und Dacheindeckung: | Messen, technische Inspektion, mindestens 5 Messungen je 70-100 m 2 der Fläche oder auf einer kleineren Fläche an den festgelegten Stellen Visuelle Inspektion | |
entlang einer Neigung und auf einer horizontalen Fläche | ||
über einen Hang und auf einer senkrechten Fläche | ||
aus Stückgut: | ||
am Hang entlang und quer | ||
Abweichungen der Ebene des Elements von der vorgegebenen Neigung (über die gesamte Fläche) | ||
Strukturelementdicke (aus Design) | ||
Die Anzahl der Unregelmäßigkeiten (glatte Umrisse mit einer Länge von nicht mehr als 150 mm) auf einer Fläche von 4 m 2 |
Nicht mehr als 2 |
|
Grundierungsdicke, mm: | ||
für Dächer aus gebauten Materialien - 0,7 | ||
beim Grundieren eines ausgehärteten Estrichs - 0,3 | ||
beim Grundieren von Estrichen innerhalb von 4 Stunden nach dem Auftragen der Lösung - 0,6 |
DÄMMVORRICHTUNG UND DÄCHER AUS ROLLENMATERIALIEN
2.13. Dach- und Dichtungsteppiche aus Rollenware mit werkseitig vorgeschmolzener Mastixschicht müssen auf einen kaum grundierten Untergrund durch Schmelzen oder Verflüssigen (Plastifizieren) der Mastixschicht des Materials ohne Verwendung von Klebekitten geklebt werden. Die Haftfestigkeit muss mindestens 0,5 MPa betragen. Die Verflüssigung der Mastixschicht sollte bei einer Lufttemperatur von mindestens 5 °C bei gleichzeitiger Verlegung des Rollteppichs oder vor der Verlegung (je nach Umgebungstemperatur) erfolgen. Das Schmelzen der Mastixschicht sollte gleichzeitig mit dem Verlegen der Paneele erfolgen (die Temperatur des geschmolzenen Mastix beträgt 140-160 ° C). Jede verlegte Dachschicht muss mit einer Rolle zur nächsten gerollt werden. 2.14. Rollenware ist an der Verlegestelle vor dem Aufkleber zu kennzeichnen; Die Anordnung der Platten aus Rollenmaterialien sollte die Einhaltung der Werte ihrer Überlappung beim Einkleben gewährleisten.Der Mastix sollte gemäß dem Projekt in einer gleichmäßigen durchgehenden, lückenlosen oder streifenförmigen Schicht aufgetragen werden. Beim punktuellen Kleben von Platten auf den Untergrund sollte der Mastix aufgetragen werden, nachdem die Platten an den Stellen der Löcher gerollt wurden. 2.15. Bei der Installation von gerollter Isolierung oder Bedachung unter Verwendung von Klebstoffen sollte heißer Mastix unmittelbar vor dem Verkleben der Paneele auf den grundierten Untergrund aufgetragen werden. Kaltkitt (Kleber) sollte vorher auf den Untergrund oder die Platte aufgetragen werden. Zwischen dem Auftragen von Klebemassen und dem Verkleben der Trägerfolien sind technologische Pausen einzuhalten, um eine starke Haftung der Klebemassen auf dem Untergrund zu gewährleisten. Jede Schicht sollte verlegt werden, nachdem der Kitt ausgehärtet ist und eine starke Verbindung mit der Basis der vorherigen Schicht erreicht wurde. 2.1 6. Paneele aus Rollenmaterialien während der Installation von Dächern sollten geklebt werden: in Richtung von niedrigen zu hohen Bereichen, wobei sich die Paneele entlang der Länge senkrecht zum Wasserabfluss mit Dachneigungen bis zu 15% befinden; in Richtung Ablauf - bei Dachneigungen über 15 %. Ein Kreuzkleben von Dämmplatten und Dacheindeckungen ist nicht zulässig. Die Art der Beklebung des Rollteppichs (einfarbig, gestreift oder gepunktet) muss dem Projekt entsprechen. 2.17. Beim Verkleben sollten sich die Dämm- und Dachplatten um 100 mm überlappen (70 mm über die Breite der Platten der unteren Schichten der Dachdächer mit einer Neigung von mehr als 1,5 %). 2.18. Bei der Installation von Isolierungen oder Dacheindeckungen muss Glasfaser ohne Wellenbildung verlegt werden, unmittelbar nach dem Auftragen von heißem Kitt und mit mindestens 2 mm dickem Kitt bedeckt werden. Nachfolgende Schichten sollten auf die gleiche Weise verlegt werden, nachdem der Kitt der unteren Schicht abgekühlt ist. 2.19. Temperaturschwindfugen in Estrichen und Fugen zwischen Beschichtungsplatten sind mit bis zu 150 mm breiten Streifen aus Rollenmaterial zu überdecken und einseitig auf die Fuge (Fuge) zu kleben. 2.20. An den Berührungspunkten mit den hervorstehenden Flächen des Daches (Brüstungen, Rohrleitungen usw.) muss der Dachteppich bis zur Oberkante der Estrichkante angehoben und an den oberen horizontalen Nähten mit Kitt auf Mastix geklebt werden. Die Verklebung weiterer Dachschichten sollte nach dem Einbau der oberen Dachschicht unmittelbar nach dem Auftragen des Klebekitts in einer durchgehenden Schicht erfolgen. 2.21. Beim Verkleben von Bahnen des Dachteppichs entlang der Dachschräge muss der obere Teil der Bahn der unteren Lage die gegenüberliegende Schräge um mindestens 1000 mm überlappen. Der Mastix sollte direkt unter der Rolle aufgetragen werden, die in drei Streifen von 80-100 mm Breite ausgerollt wird. Nachfolgende Schichten müssen auf eine durchgehende Mastixschicht geklebt werden. Beim Verkleben der Paneele über der Dachschräge sollte der obere Teil der Paneele jeder auf dem First verlegten Schicht die gegenüberliegende Dachschräge um 250 mm überlappen und auf eine durchgehende Schicht Kitt geklebt werden. 2. 22. Beim Anbringen einer schützenden Kiesbeschichtung auf dem Dachteppich muss heißer Mastix in einer durchgehenden Schicht mit einer Dicke von 2–3 mm und einer Breite von 2 m aufgetragen und sofort eine durchgehende Schicht staubfreien Kies darüber gestreut werden. 5 –10 mm dick. Die Anzahl der Schichten und die Gesamtdicke des Schutzanstrichs müssen der Auslegung entsprechen. 2.23. Bei der Installation von Rollisolierungen und Dacheindeckungen müssen die Anforderungen der Tabelle eingehalten werden. 3.Tisch 3
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die zulässige Feuchtigkeit der Basen beim Auftragen aller Zusammensetzungen mit Ausnahme von Zusammensetzungen auf Wasserbasis sollte Folgendes nicht überschreiten: | Vermessung, technische Abnahme, mindestens 5 Messungen gleichmäßig je 50-70 m 2 der Unterlage, Registrierung | |
Beton | ||
Zementsand, Gips und Gipssand | ||
jede Basis bei der Anwendung von Formulierungen auf Wasserbasis |
Vor dem Auftreten von Oberflächenfeuchtigkeit |
|
Temperatur beim Auftragen von heißem Mastix, °С: | Messen, periodisch, mindestens 4 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll | |
bituminös - 160 | ||
Teer - 130 | ||
Die Dicke der Mastixschicht beim Verkleben eines gerollten Teppichs, mm: | ||
heiß bituminös - 2,0 | ||
Zwischenschichten - 1.5 | ||
kaltes Bitumen - 0,8 | ||
Dicke einer Dämmschicht, mm: | Aufmaß, technische Kontrolle, mindestens 5 Messungen je 70-100 m 2 an durch Sichtkontrolle ermittelten Stellen, Arbeitsprotokoll | |
kalter Asphaltkitt - 7 | ||
Zementmörtel - 10 | ||
Emulsionen - 3 | ||
Polymerzusammensetzungen (Typ "Krovlelit" und "Venta") - 1 |
DÄMMVORRICHTUNG UND DÄCHER AUS POLYMER- UND EMULSIONS-BITUMIN-ZUSAMMENSETZUNGEN
2.24. Bei der Verlegung von Isolierungen und Bedachungen aus Emulsions-Mastix-Zusammensetzungen muss jede Schicht des Isolierteppichs nach dem Aushärten der Grundierung oder der Unterschicht durchgehend, ohne Lücken und in gleichmäßiger Dicke aufgetragen werden. 2.25. Bei der Installation von Isolierungen und Dächern aus Polymerzusammensetzungen wie "Krovlelit" und "Venta" müssen sie in Aggregaten aufgetragen werden hoher Druck Bereitstellen der Dichte, gleichmäßigen Dicke der Beschichtung und Haftfestigkeit der Beschichtung an der Basis von nicht weniger als 0,5 MPa. Bei Verwendung von Kaltasphalt-Emulsionskitten sollte die Zufuhr und Auftragung der Zusammensetzungen durch Einheiten mit Schneckenpumpen (mechanische Wirkung) erfolgen, die eine Haftfestigkeit der Beschichtung auf dem Untergrund von mindestens 0,4 MPa gewährleisten. 2.26. Bei der Installation und Isolierung und Bedachung von mit Glasfasern verstärkten Emulsions-Mastix-Zusammensetzungen sollte ihre Anwendung von Einheiten durchgeführt werden, die die Herstellung von Fasern gleicher Länge, gleichmäßiger Verteilung in der Zusammensetzung und Dichte der Isolierbeschichtung gewährleisten. 2.27. Bei der Installation von Isolierungen und Bedachungen aus Polymer- und Emulsions-Mastix-Zusammensetzungen gelten die Anforderungen der Tabelle 3. Dachanschlüsse sind ähnlich wie bei Rolldächern anzuordnen.DÄMMVORRICHTUNG AUS ZEMENTMÖRTEL, HEISSASPHALTMISCHUNGEN, BITUMENPERLITE UND BITUMEKERAMZIT
2.28. Bitumen-Perlit, Bitumen-Blähton, Zementmörtel, Heißasphaltmischungen mit einem Oberflächengefälle bis 25 % sind entlang der Leuchtturmschienen in Streifen von 2-6 m Breite in gleichmäßig dicken Lagen (max. 75 mm) unter Verdichtung einzubauen und Glätten der Schichtoberfläche. Jede Schicht muss verlegt werden, nachdem die vorherige ausgehärtet ist. 2.29. Bei der Installation von Zementabdichtungen aus Mörtel unter Verwendung von wasserdichten expandierenden Zementen (WRC), wasserdichten nicht schrumpfenden Zementen (WBC) oder Portlandzement mit Dichtungszusätzen sollten die Zusammensetzungen auf die mit Wasser angefeuchtete Untergrundoberfläche aufgetragen werden. Jede weitere Schicht sollte spätestens 30 Minuten (bei Verwendung von VRC- und VBC-Massen) bzw. höchstens einen Tag (bei Verwendung von Portlandzementmassen mit Dichtungszusätzen) nach Erhärtung der vorherigen Schicht aufgetragen werden. Zementabdichtungen sind zwei Tage nach dem Auftragen (1 Stunde bei VBC und VRC) vor mechanischer Beanspruchung zu schützen. 2.30 Die Befeuchtung der Zementabdichtung während der Aushärtung sollte mit einem drucklosen Wasserstrahl erfolgen, wenn die folgenden Zusammensetzungen verwendet werden: VRTs und VBTs - 1 Stunde nach dem Auftragen und alle 3 Stunden während des Tages; auf Portlandzement mit Versiegelungszusätzen - 8-12 Stunden nach dem Auftragen und dann 2-3 mal täglich für 14 Tage. 2.31. Bei der Installation von Isolierungen aus Bitumen-Perlit, Bitumen-Blähton, Abdichtungen aus Zementmörtel und heißen Asphaltmischungen, Mastix und Bitumen gelten die Anforderungen der Tabelle 4.Tabelle 4
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Zulässige Abweichungen der Oberfläche (bei Prüfung mit einer Zwei-Meter-Schiene): | Messen, mindestens 5 Messungen pro 50 - 100 m 2 Fläche oder auf einer kleineren Fläche an durch Sichtprüfung bestimmten Stellen | |
waagerecht | ||
vertikal |
5 ... + 10mm |
|
Ebene des Elements von der gegebenen Neigung - 0,2% |
nicht mehr als 150 mm |
|
Dicke des Beschichtungselements - -5 ... + 10% |
Nicht mehr als 3,0 mm |
|
Mobilität von Zusammensetzungen (Mischungen) ohne Weichmacher, cm: | Messen, mindestens 3 Messungen je 70-100 m 2 der Beschichtungsfläche | |
bei manueller Anwendung - 10 | ||
bei Anwendung durch Anlagen mit Kolben- oder Schneckenpumpen - 5 | ||
bei Verwendung von Weichmachern - 10 | ||
Die Temperatur von Heißasphaltmischungen, Bitumen-Perlit und Bitumen-Keramsit beträgt während der Verarbeitung mindestens 120 °C | Messen, periodisch, mindestens 8 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
DIE HERSTELLUNG DER WÄRMEDÄMMUNG FUNKTIONIERT MIT DER VERWENDUNG WEICHER, STARRER UND HALBSTARRER FASERPRODUKTE UND DER VORRICHTUNG DER WÄRMEDÄMMUNG, DIE SCHALEN AUS STARREN MATERIALIEN ABDECKT
2.32. Beim Einbau von Abdeckschalen aus flachen oder gewellten Asbestzementplatten muss deren Einbau und Befestigung dem Projekt entsprechen. Bei Arbeiten zur Montage von Abdeckschalen der Wärmedämmung aus starren und flexiblen (nichtmetallischen) Materialien ist auf einen festen Sitz der Schalen an der Wärmedämmung durch zuverlässige Befestigung mit Befestigungselementen und sorgfältige Abdichtung der Fugen zu achten von flexiblen Schalen mit ihrer projektbezogenen Verklebung. Bei Rohrleitungen mit einem Durchmesser von bis zu 200 mm muss Glasfaser spiralförmig verlegt werden, bei Rohrleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 200 mm - in separaten Platten gemäß den Anforderungen des Projekts. 2.33. Die Installation von wärmeisolierenden Konstruktionen und Abdeckschalen muss von Entladevorrichtungen, Flanschverbindungen, gekrümmten Abschnitten (Bögen) und Formstücken (T-Stücken, Kreuzen) begonnen und in der Richtung entgegengesetzt zur Neigung y und auf vertikalen Flächen durchgeführt werden - von der Prost. 2.34. Bei der Installation einer Wärmedämmung aus trocken verlegten starren Produkten muss ein Abstand von nicht mehr als 2 mm zwischen den Produkten und der isolierten Oberfläche vorgesehen werden. Beim Kleben starrer Produkte muss die Temperatur des Mastix die Anforderungen der Tabelle erfüllen. 3. Befestigungsprodukte an der Basis müssen dem Projekt entsprechen. 2.35. Bei der Installation der Wärmedämmung von Rohrleitungen mit weichen und halbstarren Faserprodukten ist Folgendes sicherzustellen: Versiegelung von wärmeisolierenden Materialien gemäß dem Projekt mit einem Verdichtungskoeffizienten für weiche Faserprodukte von nicht mehr als 1,5, für halbstarre - 1,2 ; fester Sitz der Produkte an der isolierten Oberfläche und aneinander; bei mehrlagiger Dämmung - Überlappung von Längs- und Quernähten; dichtes spiralförmiges Verlegen der Isolierung mit Schnüren und Bündeln mit einer minimalen Abweichung relativ zur Ebene senkrecht zur Achse der Rohrleitung und Wickeln in mehrschichtigen Strukturen jeder nachfolgenden Schicht in der Richtung entgegengesetzt zu den Windungen der vorherigen Schicht; Installation an horizontalen Rohrleitungen und Vorrichtungen, um ein Durchhängen der Wärmedämmung zu verhindern.WÄRMEDÄMMVORRICHTUNG VON PLATTEN UND LOSEN MATERIALIEN
2.36. Isolatoren bei der Installation von Wärmedämmungen aus Platten sollten eng aneinander auf dem Untergrund verlegt werden und in jeder Schicht die gleiche Dicke haben. Bei mehrlagiger Verlegung der Wärmedämmung müssen die Nähte der Platten auseinander angeordnet werden. 2.37. Wärmedämmschüttungen müssen vor der Verlegung in Fraktionen sortiert werden. Die Wärmedämmung muss entlang der Leuchtturmschienen in Streifen von 3-4 m Breite angeordnet werden, wobei in der unteren Schicht eine Schüttdämmung aus feineren Fraktionen verlegt wird. Schichten sollten nicht dicker als 60 mm verlegt und nach dem Verlegen verdichtet werden. 2.38. Beim Einbau einer Wärmedämmung aus Platten- und Schüttgütern gelten die Anforderungen der Tabelle. 5 und 6.Tabelle 5
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die zulässige Feuchtigkeit der Untergründe sollte nicht überschreiten: | Messen, mindestens 5 Messungen je 50-70 m 2 Überdeckung, Arbeitsprotokoll | |
aus vorgefertigt | ||
von monolithisch | ||
Wärmedämmung aus Stückmaterialien | ||
die Dicke der Zwischenschicht sollte nicht überschreiten, mm: | ||
aus Leimen und Kaltmastix - 0,8 | ||
aus heißem Mastix - 1.5 | ||
Breite der Fugen zwischen Platten, Blöcken, Produkten, mm: | ||
beim Kleben - nicht mehr als 5 (für starre Produkte - 3) | ||
bei trockener Verlegung - nicht mehr als 2 | ||
Monolithische und Plattenwärmedämmung: | ||
Isolierschichtdicke (aus Entwurf) |
5 ... + 10 %, aber nicht mehr als 20 mm |
|
Abweichungen der Isolationsebene: | Messung alle 50-100 m 2 der Beschichtungsoberfläche | |
von der angegebenen Steigung | ||
waagerecht | ||
vertikal | ||
Die Größe der Leisten zwischen den Ziegeln und Dachbahnen sollte 5 mm nicht überschreiten | ||
Die Überlappung von Platten und Blechen muss dem Design entsprechen - 5% |
Tabelle 6
VORRICHTUNG DER DACHDECKUNG AUS STÜCKMATERIALIEN
2.39. Bei der Anordnung von Holzuntergründen (Lattung) unter Dächern aus Stückmaterialien sind folgende Anforderungen zu beachten: Die Stöße der Lattung sollten voneinander beabstandet sein; die Abstände zwischen den Elementen der Kiste müssen den Konstruktionsabständen entsprechen; an Stellen, an denen Gesimsüberhänge, Rillen und Täler abgedeckt sind, sowie unter Dächern aus kleinstückigen Grundelementen, ist es notwendig, aus Brettern (massiv) zu arrangieren. 2.40. Auf die Kiste sollten stückige Dachmaterialien in Reihen von der Traufe bis zum First gemäß den vorläufigen Markierungen gelegt werden. Jede darüberliegende Reihe sollte die darunterliegende überlappen. 2.41. Asbestzementplatten gewellt mit normalem Profil und mittelwellig müssen mit einem Versatz von einer Welle in Bezug auf die Platten der vorherigen Reihe oder ohne Versatz verlegt werden. Platten aus verstärkten und einheitlichen Profilen müssen in Bezug auf die Platten der vorherigen Reihe ohne Versatz verlegt werden. Beim Verlegen von Blechen ohne Verschiebung zu einer Welle an der Verbindungsstelle von vier Blechen sollten die Ecken von zwei mittleren Blechen mit einem Spalt zwischen den verbundenen Ecken der Bleche VO 3-4 mm und Bleche SV, UV und VU - 8-10 mm geschnitten werden . 2.42. Asbestzementplatten VO und SV sollten mit Schiefernägeln mit verzinkter Kappe, Platten UV und VU - mit Schrauben mit Spezialgriffen, flachen Platten - mit zwei Nägeln und einem Anti-Wind-Knopf, extremen Platten und Firstteilen an der Kiste befestigt werden - mit zwei zusätzlichen Windschutzbügeln. 2.43. Beim Bau von Dächern aus Stückmaterialien gelten die Anforderungen der Tabelle 4.ISOLIERUNG UND DETAILS DES DACHS AUS BLECHEN
2.44. Die Metallabdichtung sollte gemäß dem Projekt mit Blechschweißen angeordnet werden. Nach dem Schweißen sollte die Füllung der Hohlräume hinter der Isolierung mit einer Zusammensetzung unter einem Druck von 0,2 bis 0,3 MPa eingespritzt werden. 2.45. Beim Bau von Metalldächern, Teilen und Verbindungen aus Blechen jeglicher Art von Dächern muss die Verbindung von Gemälden entlang des Wasserablaufs mit liegenden Falten ausgeführt werden, mit Ausnahme von Rippen, Schrägen und Graten, bei denen die Gemälde mit Stehen verbunden werden müssen Falten. Bei Dachneigungen unter 30° sollte der Liegefalz doppelt ausgeführt und mit Miniumspachtel bestrichen werden. Der Wert der Biegung von Gemälden für die Installation von liegenden Falten sollte mit 15 mm angenommen werden; Stehfalten - 20 mm für ein und 35 mm für ein weiteres Bild daneben. Das Anbringen der Gemälde an der Basis muss mit Klammern erfolgen, die zwischen den Falten der Blätter und T-förmigen Krücken durchgeführt werden.ANFORDERUNGEN AN FERTIGE ISOLIERUNGEN (DÄCHER), BESCHICHTUNGEN UND KONSTRUKTIONSELEMENTE
2.46. Die Anforderungen an fertige isolierende (Dach-) Beschichtungen und Konstruktionen sind in der Tabelle angegeben. 7.Tabelle 7
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
|
Die vollständige Entwässerung der gesamten Dachfläche sollte durch externe und interne Abflüsse ohne stehendes Wasser erfolgen | ||
Die Haftfestigkeit des Dach- und Abdichtungsteppichs aus gerollten Materialien auf einer kontinuierlichen Mastixklebstoffschicht aus Emulsionszusammensetzungen mit dem Untergrund auf dem Untergrund und untereinander beträgt nicht weniger als 0,5 MPa | Messen, 5 Messungen pro 120-150 m 2 der Oberfläche der Beschichtung (beim Klopfen sollte sich die Art des Schalls nicht ändern); bei Bruch der verklebten Materialien darf keine Delamination entlang des Kitts beobachtet werden (der Spalt muss innerhalb des gewalzten Paneels liegen), Abnahmezertifikat | |
Die Wärmebeständigkeit und Zusammensetzung von Kitten zum Verkleben von Rollen- und Plattenmaterialien sowie die Festigkeit und Zusammensetzung der Lösungen der Klebeschicht müssen den Konstruktionsanforderungen entsprechen. Abweichungen vom Projekt - 5% | Technische Abnahme, Abnahmeprotokoll | |
Die Lage von Paneelen und Metallanstrichen (abhängig von der Neigung der Beschichtung), ihre Verbindung und ihr Schutz in der normalen Beschichtung, an den Verbindungsstellen und Schnittstellen in verschiedenen Ebenen müssen dem Projekt entsprechen | ||
Blasen, Schwellungen, Lufteinschlüsse, Risse, Dellen, Löcher, schwammige Struktur, Tropfen und Durchhängen auf der Oberfläche von Bedachungen und Isolierungen sind nicht zulässig. | ||
Erhöhter Feuchtigkeitsgehalt von Substraten, Zwischenelementen, Beschichtung und der gesamten Konstruktion im Vergleich zum Standard |
Nicht mehr als 0,5 % |
Messung, 5 Messungen auf einer Fläche von 50-70 m 2 der Beschichtungsoberfläche oder in separaten Bereichen einer kleineren Fläche an durch Sichtprüfung identifizierten Stellen, Abnahmeprotokoll |
Bei der Abnahme der fertigen Dämmung und Bedachung ist zu prüfen: |
Abweichungen vom Projekt sind nicht zulässig |
Technische Abnahme, Abnahmeprotokoll |
Einhaltung der Anzahl der verstärkenden (zusätzlichen) Schichten in Verbindungsstellen (Verbindungen) mit dem Projekt; | ||
zum Imprägnieren: | ||
die Qualität des Füllens von Fugen und Öffnungen in Konstruktionen aus vorgefertigten Elementen mit Dichtungsmaterialien; | ||
die Qualität der Prägung; | ||
die Richtigkeit der Abdichtung von Bolzenlöchern sowie von Löchern zum Einspritzen von Lösungen für die Endbearbeitung von Strukturen; | ||
Abwesenheit von Lecks und Diskontinuität von Nahtlinien in Metallabdichtungen; | ||
für Dächer aus Rollenmaterialien, Emulsion, Mastixzusammensetzungen: | ||
Schalen des Ansaugtrichters von internen Abflüssen sollten nicht über die Oberfläche des Sockels hinausragen; | ||
die Ecken der Verbindungsstrukturen (Estriche und Beton) müssen geglättet und eben sein, ohne scharfe Ecken; | ||
für Dächer aus Stückmaterialien und Details von Dächern aus Blech: | ||
das Fehlen von sichtbaren Lücken in der Beschichtung bei der Untersuchung des Daches aus Dachboden; | ||
keine Abplatzungen und Risse (in Asbestzement und versiegelten Flach- und Wellblechen); | ||
eine starke Verbindung zwischen den Gliedern der Abflussrohre; | ||
das Vorhandensein einer Schmierung von doppelt liegenden Falten in den Fugen von Metallgemälden auf einer Beschichtung mit einer Neigung von weniger als 30 °; | ||
für Wärmedämmung: | ||
die Kontinuität der Schichten, die Qualität der Auskleidung der Stellen, an denen die Befestigungen von Rohrleitungen, Ausrüstungen, Konstruktionsdetails usw. durchgeführt werden. durch Wärmedämmung; | ||
keine mechanischen Beschädigungen, durchhängende Schichten und lockere Haftung auf dem Untergrund |
3. ABSCHLUSSARBEITEN UND KORROSIONSSCHUTZ VON BAUSTRUKTUREN UND TECHNOLOGISCHEN AUSRÜSTUNG (KORROSIONSSCHUTZARBEITEN)
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3.1. Endbearbeitungsarbeiten, mit Ausnahme der Fassadenendbearbeitung, sollten bei einer positiven Temperatur der Umgebung und der zu bearbeitenden Oberflächen von nicht weniger als 10 °C und einer Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 60 % durchgeführt werden. Eine solche Temperatur im Raum muss rund um die Uhr, mindestens 2 Tage vor Beginn und 12 Tage nach Arbeitsende sowie bei Tapezierarbeiten – bis zur Inbetriebnahme der Anlage – eingehalten werden. 3.2. Arbeiten zum Auftragen von Schutzbeschichtungen sollten bei einer Temperatur der Umgebungsluft und geschützter Oberflächen von mindestens ° C: 10 - für Lackschutzbeschichtungen aus Zusammensetzungen auf Basis von Naturharzen durchgeführt werden; Mastix- und Kittbeschichtungen aus Silikatzusammensetzungen; Verkleben von Schutzanstrichen mit bituminösen Rollenmaterialien, Polyisobutylenplatten, Butylkor-S-Platten, dupliziertem Polyethylen; Gummibeschichtungen; Verkleidungs- und Verkleidungsbeschichtungen unter Verwendung von säurebeständigen Silikatspachteln und Kitten vom Typ Bituminol; für säurebeständigen Beton und Silikat-Polymer-Beton; 15 - für farben- und lackverstärkte und unverstärkte kontinuierliche Beschichtungen aus Zusammensetzungen, die auf der Basis von Kunstharzen hergestellt wurden; Mastixbeschichtungen und Dichtungsmittel aus Zusammensetzungen auf der Basis von synthetischem Kautschuk und Nairit; Beschichtungen aus Polymerfolienmaterialien; Verkleidungs- und Auskleidungsbeschichtungen unter Verwendung von Kitten wie "Arzamit", "Furankor" sowie Polyester, Epoxidharzen und Harzen mit Epoxidzusätzen; für Beschichtungen aus Polymerbeton und Polymerzementbeschichtungen; 25 - für Beschichtungen aus der Zusammensetzung "Polan". 3.3. Die Fertigstellungsarbeiten müssen gemäß dem Projekt zur Herstellung von Werken (PPR) für den Bau von Gebäuden und Bauwerken durchgeführt werden. Vor Beginn der Fertigstellungsarbeiten sollten folgende Arbeiten durchgeführt werden: Die fertigzustellenden Räumlichkeiten sind vor atmosphärischen Niederschlägen geschützt; Abdichtung, Wärme- und Schalldämmung sowie Ausgleichsestriche wurden eingebaut; Nähte zwischen Blöcken und Paneelen sind versiegelt; Verbindungsstellen von Fenster-, Tür- und Balkonblöcken wurden abgedichtet und isoliert; verglaste Lichtöffnungen; Eingebettete Produkte wurden installiert, Heizungs- und Wasserversorgung sowie Heizsysteme getestet. Das Verputzen und Verkleiden (je nach Projekt) von Oberflächen an den Installationsorten von eingebetteten Produkten von Sanitärsystemen muss vor deren Installation abgeschlossen sein. 3.4. Vor der Fertigstellung der Fassaden müssen zusätzlich folgende Arbeiten durchgeführt werden: imprägnierung im freien und Bedachung mit Teilen und Verbindungen; Anordnung aller Bodenaufbauten auf Balkonen; Installation und Befestigung aller Metallmalereien, die architektonische Details an der Fassade des Gebäudes einfassen; Einbau aller Armaturen für Fallrohre (je nach Projekt). 3.5. Korrosionsschutzarbeiten sollten gemäß den Anforderungen von SNiP 3.04.03-85 "Protection Gebäudestrukturen und Strukturen vor Korrosion. 3.6. Bei der Vorbereitung und Herstellung von Veredelungs- und Korrosionsschutzmitteln gelten die Anforderungen der Tabelle. acht.Tabelle 8
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Putzmörtel müssen rückstandsfrei durch ein Gitter mit Maschenweiten, mm: | Messen, periodisch, 3-4 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll | |
zum Spritzen und Erde - 3 | ||
für die Deckschicht und Einschichtbeschichtungen - 1.5 | ||
Lösungsmobilität - 5 | Gleich, jede Charge | |
Delaminierung - nicht mehr als 15 % | Dasselbe unter Laborbedingungen 3-4 Mal pro Schicht | |
Wasserhaltevermögen - nicht weniger als 90 % | ||
Haftfestigkeit, MPa, nicht weniger als: | Ebenso mindestens 3 Messungen pro 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche | |
für Innenausbau - 0,1 | ||
für Arbeiten im Freien - 0,4 | ||
Größe der Zuschlagstoffe für die dekorative Veredelung von Innenräumen und Fassaden von Gebäuden, mm: | Dasselbe, mindestens 5 Messungen pro Charge pro Schicht | |
auf der Haftschicht von Granit, Marmor, Schiefer, Keramik-, Glas- und Kunststoffspänen sowie grobem Sand - 2 | ||
Zement-Kalk-, Kalksand- und Zementzusammensetzungen mit Sand: | ||
Quarz - 0,5 | ||
Marmor - 0,25 | ||
Terrazit-Mischungen | ||
mit Feinspachtel: | ||
Sand - 1 | ||
Glimmer - 1 | ||
mit mittlerem Füller: | ||
Sand - 2 | ||
Glimmer - 2,5 | ||
mit großem Füller: | ||
Sand - 4 | ||
Glimmer - 4 | ||
Glas muss ohne Risse, zugeschnitten, komplett mit Dichtungen, Dichtstoffen und Befestigungsmitteln am Objekt ankommen | Je nach Projekt in Übereinstimmung mit den Normen und Spezifikationen | Technische Überprüfung |
Kitte: | Messen, periodisch, mindestens 5 Messungen pro 50 - 70 m 2 der Beschichtungsfläche, Arbeitsprotokoll | |
Trocknungszeit - nicht mehr als 24 Stunden | ||
Haftfestigkeit, MPa: | ||
nach 24 Stunden nicht weniger als 0,1 | ||
nach 72 Stunden nicht weniger als 0,2 | ||
Lebensfähigkeit - mindestens 20 Minuten | Technische Abnahme, mind. drei Probefüller pro Charge, Arbeitsprotokoll | |
Die Spachtelbeschichtung sollte nach dem Trocknen gleichmäßig sein, ohne Blasen, Risse und mechanische Einschlüsse. | ||
Mal- und Tapetenmaterialien | Je nach Projekt in Übereinstimmung mit den Normen und Spezifikationen | Das gleiche, mindestens dreimal pro Charge, Journal of Works |
OBERFLÄCHENVORBEREITUNG
3.7. Das Ausführen von Deck- und Schutzanstrichen auf Untergründen mit Rost, Ausblühungen, Fett- und Bitumenflecken ist nicht zulässig. Ebenso ist das Tapezieren auf nicht von Tünche gereinigten Flächen nicht erlaubt. 3.8. Die Entstaubung der Oberflächen sollte vor dem Auftragen jeder Schicht Grundierung, Verklebung, Putz, Anstrich und Schutzmassen, Beschichtungen und Glasspachtel durchgeführt werden. 3.9. Die Stärke der Untergründe muss mindestens der Stärke der Endbeschichtung entsprechen und dem Design entsprechen. 3.10. Hervorstehende architektonische Details, Verbindungen mit Holzstein-, Ziegel- und Betonkonstruktionen sollten über ein an der Unterlage befestigtes Metallgitter oder Drahtgeflecht verputzt werden; Holzoberflächen - auf Schilden aus Fetzen. 3.11. Innenflächen aus Stein u Ziegelwände, errichtet durch Einfrieren, sollten nach dem Auftauen des Mauerwerks von innen mindestens bis zur Hälfte der Wandstärke verputzt werden. 3.12. Beim Streichen und Tapezieren muss die Qualität der vorbereiteten Untergründe folgende Anforderungen erfüllen: Oberflächen beim Streichen mit Öl, Klebstoff, Zusammensetzungen auf Wasserbasis und Tapezieren müssen glatt und ohne Rauheit sein; Oberflächenrisse werden geöffnet, grundiert, mindestens 2 mm tief mit Kitt gefüllt und geschliffen; Schalen und Unebenheiten grundiert, gespachtelt und geglättet; Ablösungen, Mörtelschlieren, Bearbeitungsspuren durch Kellen werden entfernt; die Fugen zwischen den Trockengipsputzbahnen und den angrenzenden Flächen werden grundiert, gespachtelt, oberflächenbündig geschliffen oder mit Rustika behandelt (je nach Projekt) und beim Tapezieren zusätzlich mit Streifen überklebt aus Papier, Gaze usw.; Während die Flächen mit Tapeten beklebt wurden, wurde der Deckenanstrich abgeschlossen und weitere Malerarbeiten durchgeführt. Für das Streichen vorbereitete Untergründe, das Bekleben mit synthetischen Tapeten auf Papier- und Stoffbasis sowie mit einem werkseitig aufgetragenen Kleber müssen die Anforderungen der Tabelle erfüllen. 9. Die Oberflächen aller Befestigungsmittel, die sich unter Pappe, Papier oder direkt unter der Tapete befinden, müssen mit einem Korrosionsschutzmittel vorbeschichtet werden.Tabelle 9
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Verputzte Oberflächen | Messen, mindestens 5 Messungen mit einer 2-Meter-Kontrollschiene auf 50-70 m 2 der Oberfläche oder auf einem separaten Abschnitt einer kleineren Fläche an Stellen, die durch eine kontinuierliche visuelle Inspektion identifiziert wurden (für geformte Produkte - mindestens 5 x 35- 40 m und drei pro Element), Arbeitsprotokoll | |
vertikale Abweichungen (mm pro 1 m), mm: | ||
mit einfachem Pflaster - 3 |
Nicht mehr als 15 mm zur Raumhöhe |
|
gleich, verbessert - 2 |
Das gleiche, nicht mehr als 10 mm |
|
Das gleiche, nicht mehr als 5 mm |
||
unebene Oberflächen mit glattem Umriss (auf 4 m 2): | ||
mit einfachem Putz - nicht mehr als 3, Tiefe (Höhe) bis 5 mm | ||
das gleiche, verbessert - nicht mehr als 2, Tiefe (Höhe) bis zu 3 mm | ||
gleich, hochwertig - nicht mehr als 2, Tiefe (Höhe) bis 2 mm | ||
horizontale Abweichungen (mm pro 1 m) sollten nicht überschreiten, mm: | ||
mit einfachem Pflaster - 3 | ||
gleich, verbessert - 2 | ||
gleich, hochwertig - 1 | ||
Abweichungen von Fenster- und Türschrägen, Pilastern, Pfeilern, Schalen usw. von der Vertikalen (mm pro 1 m) sollte nicht überschreiten, mm: | Dasselbe, mit Ausnahme der Messungen (3 x 1 mm) | |
mit einfachem Pflaster - 4 |
Bis zu 10 mm für das gesamte Element |
|
gleich, verbessert - 2 |
Das gleiche, bis zu 5 mm |
|
gleich, hochwertig - 1 |
Das gleiche, bis zu 3 mm |
|
Abweichungen des Radius gekrümmter Flächen, geprüft durch das Muster, vom Bemessungswert (für das gesamte Element) sollten nicht überschreiten, mm: | Messen, mindestens 5 Messungen mit einer 2-Meter-Kontrollschiene auf 50 - 70 m 2 der Oberfläche oder auf einem separaten Abschnitt einer kleineren Fläche an Stellen, die durch eine kontinuierliche Sichtkontrolle identifiziert wurden (für geformte Produkte - mindestens 5 x 35- 40 m und drei pro Element) außer Messungen ( 3 x 1 mm), Arbeitsprotokoll | |
mit einfachem Pflaster - 10 | ||
gleich, verbessert - 7 | ||
gleich hochwertig - 5 | ||
Abweichungen der Böschungsbreite vom Entwurf sollten nicht überschritten werden, mm: | ||
mit einfachem Pflaster - 5 | ||
gleich, verbessert - 3 | ||
Abweichungen der Stäbe von einer geraden Linie innerhalb der Grenzen zwischen den Schnittwinkeln der Stäbe und dem Rechen dürfen nicht überschreiten, mm: | ||
mit einfachem Pflaster - 6 | ||
gleich, verbessert - 3 | ||
gleiche, hohe Qualität - 2 | ||
Die Oberflächen von vorgefertigten Decken und Paneelen müssen den Anforderungen der Normen und Normen entsprechen Spezifikationen für entsprechende Produkte | ||
Zulässige Luftfeuchtigkeit: | Messen, mindestens 3 Messungen pro 10 m2 Fläche | |
Ziegel- und Steinoberflächen beim Verputzen, Beton, verputzte oder gespachtelte Oberflächen beim Tapezieren mit Tapeten und beim Streichen mit Farbzusammensetzungen, ausgenommen Zement und Kalk |
Nicht mehr als 8 % |
|
ebenso beim Streichen mit Zement- und Kalkverbindungen |
Vor dem Auftreten von Tröpfchenflüssigkeit Feuchtigkeit auf der Oberfläche |
|
Holzoberflächen zum Bemalen |
Nicht mehr als 12 % |
|
Bei der Installation von Farbbeschichtungen muss die Oberfläche der Basis glatt und ohne Rauheit sein. lokale Unregelmäßigkeiten mit einer Höhe (Tiefe) bis zu 1 mm - nicht mehr als 2 auf einer Fläche von 4 m 2 der Oberfläche der Beschichtungen |
HERSTELLUNG VON GIPS- UND MODELLIERARBEITEN
3.15. Beim Verputzen von Ziegelwänden ab einer Umgebungstemperatur von 23 °C muss die Oberfläche vor dem Auftragen des Mörtels angefeuchtet werden. 3.16. An Baken sollte ein verbesserter und hochwertiger Putz durchgeführt werden, dessen Dicke der Dicke der Putzbeschichtung ohne Deckschicht entsprechen sollte. 3.17. Beim Auftragen von einschichtigen Beschichtungen sollte deren Oberfläche sofort nach dem Auftragen der Lösung, bei Spachteln nach dem Abbinden, egalisiert werden. 3.18. Beim Anbringen einer mehrlagigen Putzbeschichtung muss jede Schicht nach dem Abbinden der vorherigen aufgetragen werden (Deckschicht – nach dem Abbinden des Mörtels). Die Einebnung des Bodens sollte vor Beginn des Abbindens des Mörtels erfolgen a. 3.19. Auf die Oberfläche von Ziegelwänden müssen Gipsplatten mit den Konstruktionszusammensetzungen geklebt werden, die sich in Form von Markierungen mit einer Größe von 80 × 80 mm auf einer Fläche von mindestens 10% entlang der Decke befinden. Boden, vertikale Ebenenwinkel durch 120-150 mm, dazwischen in einem Abstand von nicht mehr als 400 mm, entlang der vertikalen Kanten - ein durchgehender Streifen. Blätter zu hölzerne Basen sollte mit Nägeln mit breiten Hüten befestigt werden. 3.20. Die Installation von Gipsformteilen sollte nach dem Abbinden und Trocknen des Untergrunds aus Gipslösungen erfolgen. Architektonische Details an der Fassade müssen an der in die Wandkonstruktion eingebetteten Bewehrung befestigt werden, die zuvor vor Korrosion geschützt wurde. 3.21. Bei der Herstellung von Putzarbeiten gelten die Anforderungen der Tabelle. 10.Tabelle 10
Technische Anforderungen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Zulässige Dicke des Einschichtputzes, mm: | |
bei Verwendung aller Arten von Lösungen außer Gips - bis zu 20, aus Gipslösungen - bis zu 15 | |
Zulässige Dicke jeder Schicht beim Verlegen von Mehrschichtputzen ohne Polymerzusätze, mm: | Messung, mindestens 5 Messungen pro 70-100 m 2 der Beschichtungsfläche oder in einem Raum einer kleineren Fläche an Stellen, die durch ständige Sichtkontrolle gekennzeichnet sind, Arbeitsprotokoll |
Sprühen auf Stein-, Ziegel-, Betonoberflächen - bis zu 5 | |
Sprühen auf Holzoberflächen (einschließlich der Dicke der Streifen) - bis zu 9 | |
Boden aus Zementmörtel - bis zu 5 | |
Boden aus Kalk, Kalk-Gips-Mörtel - bis zu 7 | |
Deckschicht der Putzbeschichtung - bis zu 2 | |
Deckschicht des dekorativen Finishs - bis zu 7 |
PRODUKTION VON MALEREIARBEITEN
3.22. Malerarbeiten an Fassaden sollten unter Schutz der aufgetragenen Zusammensetzungen (bis zu ihrer vollständigen Trocknung) vor direkter Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. 3. 23. Bei der Herstellung von Malerarbeiten sollte ein kontinuierliches Oberflächenspachteln nur mit hochwertiger Lackierung durchgeführt und verbessert werden - für Metall und Holz. 3.24. Kitt aus schrumpfarmen Zusammensetzungen mit Polymerzusätzen muss unmittelbar nach dem Auftragen durch Schleifen einzelner Abschnitte eingeebnet werden; Beim Auftragen anderer Arten von Kittzusammensetzungen sollte die Oberfläche des Kitts nach dem Trocknen geschliffen werden. 3.25. Das Grundieren von Oberflächen sollte vor dem Lackieren mit Farbzusammensetzungen durchgeführt werden, mit Ausnahme von Organosiliziumzusammensetzungen. Die Grundierung muss in einer durchgehenden, gleichmäßigen Schicht ohne Lücken und Unterbrechungen erfolgen. Die getrocknete Grundierung sollte eine starke Haftung auf dem Untergrund haben, sich beim Dehnen nicht ablösen und keine Spuren von Bindemittel sollten auf dem darauf aufgebrachten Tupfer zurückbleiben. Der Anstrich sollte erfolgen, nachdem die Grundierung getrocknet ist. 3. 26. Malzusammensetzungen müssen auch in einer durchgehenden Schicht aufgetragen werden. Das Auftragen jeder Farbzusammensetzung sollte beginnen, nachdem die vorherige vollständig getrocknet ist. Das Abflachen oder Verputzen der Anstrichzusammensetzung sollte entsprechend der frisch aufgebrachten Anstrichzusammensetzung durchgeführt werden. 3 3. 7. Beim Streichen von Holzböden muss jede Schicht außer der letzten geschliffen werden, um den Glanz zu entfernen. 3.2 8. Bei der Durchführung von Lackierarbeiten gelten die Anforderungen der Tabelle. elf .Tabelle 11
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Zulässige Dicke der Farbschichten: | Messung, mindestens 5 Messungen pro 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche oder in einem kleineren Raum, nach vollständiger Sichtkontrolle, Arbeitsprotokoll | |
Kitte - 0,5 mm | ||
Farbbeschichtung - nicht weniger als 25 Mikrometer | ||
Die Oberfläche jeder Farbschicht bei verbesserter und hochwertiger Innenlackierung mit wasserlosen Spachtelmassen sollte eben, ohne Farbschlieren, ohne Zackenstruktur usw. sein. | Das gleiche gilt für 70-100 m 2 der Beschichtungsoberfläche (bei Beleuchtung mit einer elektrischen Lampe mit einem Reflektor mit schmalem Schlitz sollte ein parallel zur lackierten Oberfläche gerichteter Lichtstrahl keine Schattenflecken bilden). |
PRODUKTION VON DEKORATIVEN AUSARBEITUNGEN
3.29. Bei der dekorativen Veredelung mit Zusammensetzungen mit Füllstoffen muss die Oberfläche der Basis ungeglättet sein; Spachteln und Schleifen von rauen Oberflächen ist nicht erlaubt. 3.30. Bei der Endbearbeitung von Oberflächen mit dekorativen Pasten und Terrasitzusammensetzungen muss jede Schicht mehrschichtiger dekorativer Beschichtungen ausgeführt werden, nachdem die vorherige ausgehärtet ist, ohne die Vorderseite zu schleifen. 3.3 1. Bei der Installation von Endbeschichtungen aus dekorativen Pasten auf Putz anstelle einer Deckschicht sollten die Arbeiten gemäß den Regeln für die Installation einer Deckschicht von Putzbeschichtungen durchgeführt werden. 3.32. Die dekorative Veredelung mit terrazitischen Zusammensetzungen sollte in Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Installation von einlagigen Putzbeschichtungen in einer einzigen Schicht ausgeführt werden. 3.33. Bei der Veredelung von Oberflächen mit dekorativen Chips muss diese über eine nasse Klebstoffschicht aufgetragen werden. Die aufgetragenen Krümel müssen eine starke Haftung (mindestens 0,8 MPa) an der Unterlage haben und eine durchgehende, lückenlose Beschichtung bilden, bei der die Krümel eng aneinander anliegen. Vor dem Auftragen der wasserabweisenden Zusammensetzung muss die Oberfläche mit Druckluft gereinigt werden. 3.34. Bei der Installation von dekorativen Endbeschichtungen gelten die Anforderungen der Tabelle. 12.Tabelle 12
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Der Wert der in die Klebeschicht eingebetteten dekorativen Krümel sollte 2/3 ihrer Größe betragen. | Messung, mindestens 5 Messungen pro 50-70 m 2 der Oberfläche an Stellen, die durch eine kontinuierliche Sichtprüfung gekennzeichnet sind, Arbeitsprotokoll | |
Die Haftung der dekorativen Chips auf dem Untergrund muss mindestens 0,3 MPa betragen | Dasselbe, mindestens 5 Messungen pro 70-100 m 2 , Arbeitsprotokoll | |
Zulässige Dicke der dekorativen Beschichtung, mm: | Ebenso mindestens 5 Messungen je 30-50 m 2 der Beschichtungsfläche | |
bei Verwendung von Krümeln auf der Klebeschicht - bis zu 7 | ||
bei Verwendung von Pasten (auf Gips) - bis zu 5 | ||
bei Verwendung von Terrazitzusammensetzungen - bis zu 12 |
TAPETENPRODUKTION
3.35. Die Klebstoffzusammensetzung sollte beim Grundieren der Oberfläche unter der Tapete in einer durchgehenden, gleichmäßigen Schicht ohne Lücken und Streifen aufgetragen und bis zum Beginn der Verdickung aufbewahrt werden. Eine zusätzliche Schicht der Klebeschicht sollte entlang des Umfangs der Fenster- und Türöffnungen, entlang der Kontur und in den Ecken der zu bearbeitenden Oberfläche mit einem Streifen von 75-80 mm Breite aufgetragen werden, sobald die Grundschicht zu verdicken beginnt. 3.3 6. Beim Kleben der Basen mit Papier in separaten Streifen oder Blättern sollte der Abstand zwischen ihnen 10-12 mm betragen. 3.37. Das Verkleben von Papiertapetenbahnen sollte erfolgen, nachdem sie gequollen und mit Klebstoff getränkt sind. 3.38. Tapeten bis 100 g/m 2 Flächengewicht müssen überlappend verklebt werden, ab 100-120 g/m 2 Stoß an Stoß. 3.39. Beim Verbinden überlappender Paneele muss das Einkleben von Tapetenflächen in Richtung der Lichtöffnungen erfolgen, ohne dass an den Schnittpunkten der Ebenen Fugen vertikaler Paneelreihen angeordnet werden. 3.40. Beim Überkleben von Flächen mit Kunststofftapeten auf Papier- oder Stoffbasis müssen die Ecken der Wände mit einer ganzen Bahn überklebt werden. Klebeflecken auf deren Oberfläche sind sofort zu entfernen. Die vertikalen Kanten benachbarter Folien aus Textvinite und stoffbasierten Folien sollten beim Kleben die Breite der vorherigen Folie mit einer Überlappung von 3-4 mm überlappen. Das Beschneiden überlappender Kanten sollte erfolgen, nachdem die Klebeschicht vollständig getrocknet ist, und nach dem Entfernen der Kante zusätzlich Klebstoff an den Stellen auftragen, an denen die Kanten benachbarter Platten geklebt sind. 3.41. Beim Aufkleben von Flortapeten sollten die Bahnen beim Verkleben in einer Richtung geglättet werden. 3.42. Beim Einkleben von Oberflächen mit Tapeten ist die Bildung von Luftblasen, Flecken und anderen Verunreinigungen sowie Doklek und Delaminierung nicht zulässig. 3.43. Bei der Herstellung von Tapetenarbeiten müssen die Räumlichkeiten vor Zugluft und direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden, bis die Tapete vollständig trocken ist, wobei ein konstantes Feuchtigkeitsregime hergestellt wird. Die Lufttemperatur beim Trocknen eingekleisterter Tapeten sollte 23 °C nicht überschreiten.GLASARBEITEN
3.44. Verglasungsarbeiten müssen bei positiver Umgebungstemperatur durchgeführt werden. Das Verglasen bei einer negativen Lufttemperatur ist nur zulässig, wenn es unmöglich ist, die Bindungen zu entfernen, wenn auf mindestens 20 ° C erhitzter Kitt verwendet wird. 3.46. Bei der Verglasung von Metall- und Stahlbetonflügeln müssen Metallglasleisten nach dem Einlegen von Gummidichtungen in den Falz eingebaut werden. 3.46. Die Befestigung von Glas in Holzbindungen sollte mit Hilfe von Glasleisten oder Noppen erfolgen, wobei die Falten der Bindung mit Kitt gefüllt werden. Das Glas sollte die Falze der Einfassungen um nicht mehr als 3/4 der Breite überlappen. Der Kitt sollte in einer gleichmäßigen, durchgehenden Schicht ohne Lücken aufgetragen werden, bis die Bindefalte vollständig geschlossen ist. 3.47. Das Verfugen von Gläsern sowie der Einbau von Gläsern mit Mängeln (Risse, Einstiche von mehr als 10 mm, dauerhafte Flecken, Fremdeinschlüsse) bei der Verglasung von Wohngebäuden und Kultur- und Gemeinschaftseinrichtungen sind nicht zulässig. 3.48. Die Befestigung von uvio, satiniertem, matt gemustertem, verstärktem und farbigem Glas sowie gehärtetem Glas in Fenster- und Türöffnungen sollte je nach Bindemittel wie Platten erfolgen. 3.49. Die Montage von Glassteinen auf Mörtel sollte mit streng konstanten horizontalen und vertikalen Fugen mit konstanter Breite gemäß dem Projekt erfolgen. 3,50. Die Installation von Glasscheiben und die Montage ihrer Umreifung sollte in Übereinstimmung mit dem Projekt erfolgen.PRODUKTION VON FACEING WORKS
3.51. Die Oberflächenverkleidung ist gemäß PPR projektbezogen auszuführen. Die Verbindung des Verkleidungsfeldes mit der Basis sollte durchgeführt werden: Bei Verwendung von Verkleidungsplatten und -blöcken mit einer Größe von mehr als 400 cm 2 und einer Dicke von mehr als 10 mm - Befestigung an der Basis und Ausfüllen des Raums zwischen der Verkleidung und die Oberfläche der Wand (Busen) mit Mörtel oder ohne die Nebenhöhlen mit einer Lösung zu füllen, wenn die Verkleidung relativ zur Wand ist; bei der Verwendung von Platten und Blöcken mit einer Größe von 400 cm 2 oder weniger und einer Dicke von nicht mehr als 10 mm sowie bei der Verkleidung mit Platten jeder Größe auf horizontalen und geneigten (nicht mehr als 45%) Oberflächen - auf Mörtel oder Mastix (gemäß Projekt) ohne zusätzliche Befestigung an der Basis; beim Verkleiden mit eingebetteten Platten und Verblendziegeln gleichzeitig mit dem Verlegen von Wänden - auf Mauermörtel. 3.52. Die Verkleidung von Wänden, Säulen und Pilastern im Inneren der Räumlichkeiten sollte vor dem Verlegen des Bodenbelags erfolgen. 3.53. Bekleidungselemente für eine Klebefuge aus Mörtel und Kitt sind in waagerechten Reihen von unten nach oben von der Ecke des Bekleidungsfeldes aus einzubauen. 3.54. Der Spachtel- und Haftschichtmörtel sollte vor dem Verlegen der Fliesen in einer gleichmäßigen, ablauffreien Schicht aufgetragen werden. Kleinformatige Fliesen auf Spachtelmassen oder Mörtel mit Verzögerern sollten nach dem Auftragen des letzteren auf der gesamten auszukleidenden Fläche in einer Ebene verlegt werden, wenn Spachtelmasse und Verzögerer verdicken. 3.55. Die Fertigstellung der Baustelle und der gesamten Oberfläche des Innenraums und der Fassade mit Verkleidungsprodukten in verschiedenen Farben, Texturen, Texturen und Größen sollte mit der Auswahl des gesamten Musters des Verkleidungsfelds gemäß dem Projekt erfolgen. 3.5 6. Verkleidungselemente bei Verwendung von Natur- und Kunststein mit polierter und polierter Textur müssen trocken angepasst werden, wobei die Kanten benachbarter Platten gemäß dem Muster mit Befestigung gemäß dem Projekt ausgewählt werden. Die Nähte der Platten müssen nach dem Füllen der Nebenhöhlen mit Mörtel und dessen Aushärtung mit Mastix gefüllt werden. 3.57. Platten mit einer polierten, gepunkteten, unebenen und gerillten Struktur sowie mit einem Relief vom Typ „Felsen“ müssen auf Mörtel installiert werden; Vertikale Fugen sollten mit einer Lösung bis zu einer Tiefe von 15 - 20 mm oder mit einem Dichtstoff gefüllt werden, nachdem die Lösung der Klebeschicht ausgehärtet ist. 3.58. Die Nähte der Verkleidung müssen gleichmäßig und gleich breit sein. Bei durch Einfrieren errichteten Bekleidungswänden muss die Verfüllung von Bekleidungsfugen aus eingebetteten keramischen Platten nach dem Auftauen und Erhärten des Mauermörtels bei Belastungen der Wände von mindestens 80 % der Auslegung erfolgen. 3.59. Das Füllen der Nebenhöhlen mit einer Lösung muss nach der Installation einer dauerhaften oder vorübergehenden Befestigung des Verkleidungsfelds erfolgen. Der Mörtel sollte in horizontalen Schichten gegossen werden, wobei nach dem Gießen der letzten Mörtelschicht ein Abstand von 5 cm zur Oberkante der Auskleidung gelassen werden sollte.Der in die Nebenhöhlen gegossene Mörtel sollte während technologischer Unterbrechungen von mehr als 18 Stunden vor Feuchtigkeitsverlust geschützt werden . Vor dem Weiterarbeiten muss der ungefüllte Teil des Sinus mit Druckluft von Staub befreit werden. 3. 60. Nach dem Verkleiden müssen die Oberflächen von Platten und Produkten sofort von Mörtel- und Mastixablagerungen gereinigt werden, während: die Oberflächen von glasierten, polierten und polierten Platten und Produkten mit heißem Wasser gewaschen und poliert, gepunktet, uneben, gerillt werden und Typ "Rock", behandelt mit einer 10%igen Salzsäurelösung und Dampf unter Verwendung eines Sandstrahlers. 3.61. Aus weichen Gesteinsplatten (Kalkstein, Tuff etc.) geschnittene Oberflächen sowie Plattenkanten, die mehr als 1,5 mm hervorstehen, mit polierten, geschliffenen, gerillten und gepunkteten Oberflächen sollten entsprechend geschliffen, poliert oder behauen werden, um eine klare Kontur zu erhalten die Ränder der Platten. 3.62. Bei der Herstellung von Verkleidungsarbeiten gelten die Anforderungen der Tabelle. 13.Tabelle 13
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Klebeschichtdicke, mm: | ||
aus Lösung - 7 | ||
aus Mastix - 1 | ||
Gefütterte Oberfläche | Das gleiche, mindestens 5 Messungen pro 50-70 m2 Fläche | |
Abweichungen von der Senkrechten (mm pro 1 m Länge), mm: | ||
gespiegelt, poliert - nicht mehr als 2 |
Nicht mehr als 4 pro Etage |
|
poliert, gepunktet, uneben, gefurcht - nicht mehr als 3 |
Nicht mehr als 8 pro Etage |
|
Keramik, Glaskeramik und andere Verkleidungsprodukte | ||
draußen - 2 |
Nicht mehr als 5 pro Etage |
|
intern - 1.5 |
Nicht mehr als 4 pro Etage |
|
Abweichungen der Lage der Nähte von der Vertikalen und Horizontalen (mm pro 1 m Länge) in der Verkleidung, mm: | ||
verspiegelt, poliert - bis 1,5 | ||
poliert, gepunktet, uneben, gefurcht - bis zu 3 | ||
Texturen wie "Rock" - bis zu 3 | ||
Keramik, Glaskeramik, andere Produkte in Verkleidung: | ||
Außenbereich - bis zu 2 | ||
intern - bis zu 1,5 | ||
Zulässige Abweichungen des Profils an den Fugen architektonischer Details und Nähte, mm: | Messen, mindestens 5 Messungen pro 70-100 m 2 der Oberfläche oder in einem separaten Abschnitt einer kleineren Fläche an Stellen, die durch eine kontinuierliche visuelle Inspektion identifiziert wurden, Arbeitsprotokoll | |
Spiegel, poliert - bis 0,5 | ||
poliert, spitz, uneben, gefurcht - bis 1 | ||
Texturen wie "Rock" - bis zu 2 | ||
im Freien - bis zu 4 | ||
intern - bis zu 3 | ||
Rauheiten des Flugzeugs (bei Steuerung durch eine zwei Meter lange Schiene), mm: | ||
verspiegelt, poliert - bis 2 | ||
poliert, spitz, uneben, gefurcht - bis 4 | ||
Keramik, Glaskeramik und andere Produkte in der Verkleidung: | ||
im Freien - bis zu 3 | ||
intern - bis zu 2 | ||
Abweichungen in der Breite der Verkleidungsnaht: | ||
verspiegelt, poliert | ||
Granit und Kunststein | ||
Murmeln | ||
poliert, narbig, holprig, zerfurcht | ||
Rock-Texturen | ||
Keramik, Glaskeramik und andere Produkte (Innen- und Außenverkleidung) |
MONTAGE VON ABGEHÄNGTEN DECKEN, PLATTEN UND PLATTEN MIT OBERFLÄCHENBEARBEITUNG IN GEBÄUDEINNENRÄUMEN
3.63. Die Installation von abgehängten Decken muss nach der Installation und Befestigung aller Elemente des Rahmens (gemäß dem Projekt) erfolgen, wobei die Horizontalität seiner Ebene und die Einhaltung der Markierungen überprüft werden müssen. 3.64. Die Montage von Platten, Wandpaneelen und abgehängten Deckenelementen sollte nach dem Markieren der Oberfläche erfolgen und an der Ecke der zu bekleidenden Oberfläche beginnen. Horizontale Verbindungen von Blechen (Paneelen), die nicht vom Projekt vorgesehen sind, sind nicht zulässig. 3.65. Die mit Paneelen und Platten verkleidete Oberflächenebene muss eben sein, ohne Durchhängen an den Fugen, starr, ohne Vibrationen von Paneelen und Blechen und ohne Delaminierung von der Oberfläche (beim Kleben). 3.66. Bei der Montage von abgehängten Decken, Paneelen und Platten mit Frontabschluss im Innenbereich von Gebäuden gelten die Anforderungen der Tabelle vierzehn.Tabelle 14
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Fertiges Futter: | Messen, mindestens 5 Messungen pro 50-70 m 2 der Fläche oder einzelne Teilbereiche einer kleineren Fläche, gekennzeichnet durch kontinuierliche Sichtprüfung, Arbeitsprotokoll | |
maximale Leisten zwischen Platten und Paneelen sowie Schienen (abgehängte Decken) - 2 mm | ||
Abweichung der Ebene des gesamten Finishing-Feldes diagonal, vertikal und horizontal (vom Design) um 1 m - 1,5 mm |
7 vollflächig |
|
Abweichung der Richtung der Fuge von Wandverkleidungselementen von der Vertikalen (mm pro 1 m) - 1 mm |
ANFORDERUNGEN AN FERTIGE OBERFLÄCHENBESCHICHTUNGEN
3.67. Die Anforderungen an fertige Endbeschichtungen sind in der Tabelle angegeben. fünfzehn.Tabelle 15
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Haftfestigkeit einer Beschichtung aus Putzzusammensetzungen und Platten aus trockenem Gipsputz, MPa: | Messen, mind. 5 Messungen je 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche bzw. auf der Fläche einzelner Abschnitte durch laufende Sichtprüfung gekennzeichnet, Abnahmeprotokoll | |
verputzte Innenflächen - nicht weniger als 0,1 | ||
verputzte Außenflächen - 0,4 | ||
Die Unregelmäßigkeiten der verputzten Oberfläche dürfen die in der Tabelle angegebenen Abweichungen und Unregelmäßigkeiten nicht überschreiten. 9 (bei Putzbeschichtungen aus trockenem Gipsputz müssen die Indikatoren einem hochwertigen Putz entsprechen) | ||
Putzbeschichtungen aus trockenen Gipsputzplatten sollten nicht wackelig sein, bei leichtem Klopfen mit einem Holzhammer sollten keine Risse an den Fugen auftreten; Durchbiegungen in den Fugen dürfen nicht mehr als 1 mm betragen | ||
Formteile | ||
Abweichungen horizontal und vertikal pro 1 m der Länge des Teils - nicht mehr als 1 mm | ||
Die Verschiebung der Achsen von separat angeordneten großen Teilen von einer bestimmten Position sollte 10 mm nicht überschreiten | ||
Geschlossene Fugen sollten nicht erkennbar sein und Teile des geschlossenen Reliefs sollten in derselben Ebene liegen; das Muster (Profil) von geprägten Produkten muss klar sein; Auf der Oberfläche der Teile sollten keine Einsinkungen, Knicke, Risse oder ein Absacken der Lösung auftreten | ||
Endbeschichtungen müssen akzeptiert werden, nachdem Wasserlacke getrocknet sind und sich auf mit wasserfreien Verbindungen gestrichenen Oberflächen ein fester Film gebildet hat. Oberflächen nach dem Trocknen von wässrigen Zusammensetzungen sollten gleichförmig sein, ohne Streifen, Flecken, Flecken, Spritzer, Abrieb (Kreidung) von Oberflächen. Lokale Korrekturen, die sich vom allgemeinen Hintergrund abheben (außer einfacher Farbgebung), sollten in einem Abstand von 3 m von der Oberfläche nicht wahrnehmbar sein |
Technische Abnahme, Abnahmeprotokoll |
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Mit nichtwässrigen Farbzusammensetzungen gestrichene Oberflächen müssen eine einheitliche glänzende oder matte Oberfläche haben. Übertragung der darunter liegenden Farbschichten, Abblättern, Flecken, Falten, Schlieren, sichtbare Farbkörner, Filmklumpen auf der Oberfläche, Pinsel- und Rollenspuren, Unebenheiten, Abdrücke von getrockneter Farbe auf dem aufgetragenen Tupfer sind nicht zulässig. | ||
Mit Lacken gestrichene Oberflächen müssen glänzend sein, ohne Risse, sichtbare Verdickungen, Lackspuren (nach dem Trocknen) auf dem aufgetragenen Tupfer | ||
An Stellen, an denen in verschiedenen Farben lackierte Oberflächen aufeinandertreffen, sollte die Krümmung von Linien, die Schattierung hochwertiger Farbe (für andere Typen) in einzelnen Bereichen nicht überschreiten, mm: | ||
zum einfachen Ausmalen - 5 | ||
für verbesserte Färbung - 2 | ||
Krümmung der Plattenlinien und Malflächen bei Verwendung verschiedener Farben - 1 (pro 1 m Fläche) | ||
Beim Tapezieren von Flächen ist folgendes zu beachten: | ||
mit überlappenden Kanten der Platten, die den Lichtöffnungen zugewandt sind, ohne Schatten von ihnen (beim Kleben mit Überlappung); | ||
aus Paneelen gleicher Farbe und Schattierung; | ||
mit exaktem Sitz des Musters an den Stoßstellen. Kantenabweichungen sollten nicht mehr als 0,5 mm betragen (unsichtbar aus 3 m Entfernung); | ||
Luftblasen, Flecken, Lücken, Verklebungen und Delaminierungen sowie an Stellen, an denen Öffnungen an Schrägen angrenzen, Verzerrungen, Falten, Tapezieren von Sockelleisten, Platbands, Steckdosen, Schaltern usw. nicht erlaubt | ||
Bei der Herstellung von Glasarbeiten: | ||
Kitt nach der Bildung eines harten Films auf der Oberfläche sollte keine Risse haben, hinter der Glasoberfläche zurückbleiben und falzen; | ||
Die Kante des Kitts am Kontaktpunkt mit dem Glas muss eben und parallel zur Kante der Falte sein, ohne hervorstehende Befestigungselemente. | ||
die äußeren Fasen der Glasleisten sollten eng an der Außenkante der Falze anliegen, nicht darüber hinausragen und keine Vertiefungen bilden; | ||
Auf Glaskitt montierte Glasleisten müssen fest miteinander und mit dem Falz der Einfassung verbunden sein; auf Gummidichtungen - Dichtungen müssen fest von Glas eingeklemmt werden und eng an der Oberfläche der Falte, des Glases und der Glasleiste anliegen, nicht über den Rand der Glasleiste hinausragen, keine Risse und Brüche aufweisen; | ||
Gummiprofile bei Verwendung von Befestigungselementen müssen fest gegen das Glas und die Nut der Falte gedrückt werden, die Befestigungselemente müssen dem Design entsprechen und fest in den Nuten der Falte gelagert werden | ||
Auf Mörtel montierte Glasbausteine müssen gleichmäßige, streng vertikale und horizontale Nähte gleicher Breite haben, die bündig mit den Oberflächen von doppelt verglasten Fenstern gefüllt sind. Die gesamte Struktur muss nach dem Einbau des doppelt verglasten Fensters vertikal sein, wobei die Toleranzen 2 mm pro 1 m Oberfläche nicht überschreiten dürfen |
10 überall |
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Die Oberfläche von Glas und Glaskonstruktionen muss frei von Rissen, Dellen, Löchern, Kitt-, Mörtel-, Farb-, Fettflecken usw. | ||
Mit Blöcken, Platten und Fliesen aus Natur- und Naturstein verkleidete Flächen müssen folgende Anforderungen erfüllen: | ||
Oberflächen müssen den vorgegebenen geometrischen Formen entsprechen; | ||
Abweichungen sollten die in der Tabelle angegebenen nicht überschreiten. 13; | ||
das Material der Verbindung und Versiegelung der Nähte, die Abmessungen und Muster der Verkleidung müssen mit den Designmustern übereinstimmen; | ||
Oberflächen, die mit monophonen künstlichen Materialien ausgekleidet sind, müssen mit Naturstein einheitlich sein - Einheitlichkeit oder sanfter Übergang der Farbtöne; | ||
der Raum zwischen der Wand und der Verkleidung muss vollständig mit Mörtel ausgefüllt sein; | ||
horizontale und vertikale Nähte der Verkleidung müssen gleichartig, einreihig und gleichmäßig breit sein; | ||
die Oberfläche der gesamten Auskleidung muss starr sein; | ||
Späne in den Nähten dürfen nicht mehr als 0,5 mm betragen; | ||
Risse, Flecken, Mörtelschlieren, Ausblühungen sind nicht zulässig; | ||
großformatige Natursteinelemente müssen auf Beton verlegt werden; | ||
Verbindungselemente (Befestigungselemente) für Verkleidungen, die aggressiven Umgebungen ausgesetzt sind, müssen gemäß dem Projekt mit Korrosionsschutzmitteln beschichtet oder aus Buntmetall hergestellt werden | ||
Die Veredelung (Verkleidung) von Wänden mit Blechen mit werkseitiger Veredelung muss die folgenden Anforderungen erfüllen: | ||
Risse, Luftblasen, Kratzer, Flecken usw. auf der Oberfläche von Blechen und Platten. nicht erlaubt; | ||
Die Befestigung von Blechen und Platten an der Unterlage muss fest und ohne Schwankungen sein (bei leichtem Klopfen mit einem Holzhammer sollte ein Verziehen der Produkte, eine Zerstörung ihrer Kanten und ein Verschieben der Bleche nicht beobachtet werden); | ||
Nähte müssen gleichmäßig, streng horizontal und vertikal sein; Verbindungselemente und der Abstand zwischen ihnen sowie das Material, die Abmessungen und das Muster müssen dem Projekt entsprechen; | ||
Abweichungen von der Ebene, horizontal und vertikal sollen die in der Tabelle angegebenen Normen nicht überschreiten. 16 | ||
Notiz. Korrosionsschutzbeschichtungen von Gebäudestrukturen und Prozessanlagen müssen die Anforderungen von SNiP 3.04.03-85 erfüllen. |
4. VORRICHTUNG VON BÖDEN
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
4.1. Vor Beginn der Arbeiten zum Einbau von Fußböden sind projektbezogen Maßnahmen zur Stabilisierung, Hebungssicherung und künstlichen Fixierung von Böden, Grundwasserabsenkungen sowie angrenzenden Dehnungsfugen, Kanälen, Gruben, Auffangwannen, Leitern, usw. Elemente zum Einfassen der Beschichtung müssen vor der Installation fertiggestellt werden. 4. 2. Der Untergrund unter den Böden muss gemäß SNiP 3.02.01-87 „Erdstrukturen, Fundamente und Fundamente“ verdichtet werden. Pflanzenerde, Schluff, Torf sowie Schüttböden mit einer Beimischung von Bauschutt unter der Bodenbasis sind nicht zulässig. 4.3. Die Einrichtung von Fußböden ist bei der Lufttemperatur im Raum zulässig, gemessen in der kalten Jahreszeit in der Nähe der Tür- und Fensteröffnungen in einer Höhe von 0,5 m über dem Boden, und den verlegten Bodenelementen und den zu verlegenden Materialien - nicht niedriger , ° С: 15 - beim Einbau von Polymerbeschichtungsmaterialien; diese Temperatur sollte innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten gehalten werden; 10 - beim Anordnen von Bodenelementen aus Xylolit und aus Mischungen, die flüssiges Glas enthalten; diese Temperatur sollte beibehalten werden, bis das verlegte Material eine Festigkeit von mindestens 70 % des Entwurfs erreicht; 5 - bei der Installation von Bodenelementen unter Verwendung von bituminösem Mastix und deren Mischungen, die Zement enthalten; diese Temperatur muss beibehalten werden, bis das Material eine Festigkeit von mindestens 50 % der Auslegung erreicht; 0 - beim Bau von Bodenelementen aus Erde, Kies, Schlacke, Schotter und Stückmaterial ohne Verklebung mit der darunter liegenden Schicht oder Sand. 4.4. Vor dem Verlegen von Fußböden, deren Konstruktion Produkte und Materialien auf der Basis von Holz oder seinen Abfällen, Kunstharzen und -fasern, Xylolith-Beschichtungen, Verputzen und anderen Arbeiten umfasst, müssen sie im Innenbereich durchgeführt werden, wobei die Möglichkeit besteht, die Beschichtungen zu befeuchten. Während der Verlegung dieser Böden und in der Folgezeit bis zur Inbetriebnahme des Objekts sollte die relative Luftfeuchtigkeit der Raumluft 60 % nicht überschreiten. Zugluft im Zimmer ist nicht gestattet. 4.5. Böden, die gegen aggressive Umgebungen beständig sind, müssen gemäß den Anforderungen von SNiP 3.04.03-85 hergestellt werden. 4.6. Arbeiten an der Installation von Asphaltbeton-, Schlacken- und Schotterböden sollten gemäß SNiP 3.06.03-85 (Abschnitt 7) durchgeführt werden. 4.7. Anforderungen an Materialien und Mischungen für besondere Arten Böden (hitzebeständig, strahlungsbeständig, funkenfrei usw.) sind im Projekt anzugeben. 4.8. Unterlagsschichten, Estriche, Anschlussschichten (für Keramik-, Beton-, Mosaik- und andere Fliesen) und monolithische Beschichtungen auf Zementbindemittel sollten 7-10 Tage nach der Verlegung unter einer Schicht aus dauerfeuchtem wasserspeicherndem Material liegen. 4.9. Der normative Betrieb von Xylolithböden aus Zement oder säurebeständigem Beton oder Mörtel sowie aus Stückmaterialien, die auf Schichten aus Zementsand oder säurebeständigem (auf flüssigem Glas) Mörtel verlegt sind, ist zulässig, nachdem der Beton oder Mörtel das Design angenommen hat Druckfestigkeit. Der Fußgängerverkehr auf diesen Böden kann frühestens zugelassen werden, wenn der Beton monolithischer Beschichtungen eine Druckfestigkeit von 5 MPa und die Lösung der Schicht unter Stückmaterialien - 2,5 MPa erreicht.VORBEREITUNG DER ELEMENTE DES UNTERGESCHOSSES
4.10. Die Entstaubung der Oberfläche muss durchgeführt werden, bevor Grundierungszusammensetzungen, Haftschichten für Rollen- und Fliesenpolymerbeschichtungen und Mastixzusammensetzungen für durchgehende (nahtlose) Böden auf die Oberfläche aufgetragen werden. 4.11. Die Grundierung der Deckschicht muss vollflächig fugenlos erfolgen, bevor Baumischungen, Spachtelmassen, Kleber etc. (auf Basis von Bitumen, Teer, Kunstharzen und wässrigen Polymerdispersionen) mit entsprechender Zusammensetzung auf den Untergrund aufgetragen werden siehe Material, Mastix oder Kleber. 4.12. Benetzung der Deckschicht von Deckenelementen aus Beton und Zement Sandmörtel sollte vor dem Auftragen von Baumischungen aus Zement und Gipsbindemitteln durchgeführt werden. Die Befeuchtung erfolgt bis zur endgültigen Wasseraufnahme.MONTAGE VON BETONFLÄCHEN
4.13. Die Vorbereitung, der Transport und die Verlegung von Betonmischungen sollten gemäß SNiP 3.03.01-87 „Trag- und Umfassungskonstruktionen“ (Abschnitt 2) erfolgen. 4.14. Bei der Ausführung von Betonunterlagen im Vakuumverfahren gelten die Anforderungen der Tabelle. 16.Tabelle 16
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Der Sandgehalt pro 1 m 3 der Betonmischung beträgt 150-200 kg mehr als bei herkömmlichen Mischungen | Messen, für je 500 m 2 Fläche, Arbeitsprotokoll | |
Die Beweglichkeit der Betonmischung - 8-12 cm | ||
Unterdruck in der Vakuumpumpe - 0,07-0,08 MPa |
Nicht weniger als 0,06 MPa |
Messen, mindestens viermal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
Vakuumdauer - 1-1,5 min pro 1 cm der darunter liegenden Schicht | Das gleiche, auf jedem Abschnitt des Staubsaugens, das Arbeitsprotokoll |
GURTGERÄT
4.15. Monolithische Estriche aus Beton, Asphaltbeton, Zement-Sand-Mörtel und Fertigestriche aus Faserplatten sind nach den gleichnamigen Regeln für die Verlegung von Beschichtungen herzustellen. 4.16. Gips-Fließestriche und poröse Zementestriche müssen sofort in der im Projekt angegebenen berechneten Dicke verlegt werden. 4.17. Beim Einbau von Estrichen gelten die Anforderungen der Tabelle. 17.Tabelle 17
Technische Anforderungen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Estriche, die auf schalldämmenden Unterlagen oder Hinterfüllungen verlegt werden, müssen an der Verbindung mit Wänden und Trennwänden und anderen Konstruktionen mit einem Spalt von 20 - 25 mm Breite über die gesamte Dicke des Estrichs verlegt und mit einem ähnlichen schalldämmenden Material gefüllt werden: monolithische Estriche müssen sein isoliert von Wänden und Trennwänden mit Streifen aus wasserdichtem Material | Technik, alle Abzweigungen, Arbeitsprotokoll |
Die Endflächen des verlegten Abschnitts von monolithischen Estrichen müssen nach dem Entfernen der Bake oder der Begrenzungsschienen vor dem Verlegen der Mischung in den angrenzenden Abschnitt des Estrichs grundiert (siehe Abschnitt 4.11) oder angefeuchtet (siehe Abschnitt 4.12) und bearbeitet werden Naht wird so geglättet, dass sie nicht sichtbar ist | |
Das Glätten der Oberfläche von monolithischen Estrichen sollte unter Beschichtungen auf Mastix- und Klebeschichten und unter durchgehenden (nahtlosen) Polymerbeschichtungen durchgeführt werden, bis die Mischungen abbinden. | Das gleiche, die gesamte Oberfläche der Estriche, das Arbeitsprotokoll |
Die Verklebung der Fugen des Faserplatten-Estrichs sollte auf der gesamten Länge der Fugen mit dicken Papier- oder Klebebandstreifen von 40 - 60 cm Breite erfolgen | Technik, alle Gelenke, Arbeitsprotokoll |
Die Verlegung zusätzlicher Elemente zwischen Fertigestrichen auf Zement- und Gipsbindemitteln sollte mit einem Spalt von 10-15 mm Breite erfolgen, der mit einer dem Estrichmaterial ähnlichen Mischung gefüllt ist. Beträgt die Breite der Fugen zwischen Fertigestrichplatten und Wänden oder Trennwänden weniger als 0,4 m, muss die Mischung auf einer durchgehenden Schallschutzschicht verlegt werden | Technisch, alle Freigaben, Arbeitsprotokoll |
SCHALLSCHUTZVORRICHTUNG
4.18. Loses Schallschutzmaterial (Sand, Kohleschlacke etc.) muss frei von organischen Verunreinigungen sein. Es ist verboten, Verfüllungen aus staubenden Materialien zu verwenden. 4.19. Dichtungen müssen ohne Verkleben auf Bodenplatten und Platten und Matten verlegt werden - trocken oder mit Verkleben auf bituminösem Kitt. Schallschutzunterlagen unter den Balken müssen ohne Unterbrechungen über die gesamte Länge des Balkens verlegt werden. Banddichtungen für vorgefertigte Estriche der Größe "pro Raum" sollten in durchgehenden Streifen entlang des Umfangs der Räumlichkeiten in der Nähe von Wänden und Trennwänden, unter den Fugen benachbarter Platten und auch innerhalb des Umfangs - parallel zur größeren Seite des - angeordnet werden Platte. 4.20. Bei der Installation der Schalldämmung gelten die Anforderungen der Tabelle. achtzehn.Tabelle 18
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die Feinheit des Schallschutzmaterials - 0,15-10 mm | Messung, mindestens drei Messungen pro 50-70 m 2 Verfüllung, Arbeitsprotokoll | |
Feuchtigkeitsgehalt des Schüttguts zwischen den Verzögerungen |
Nicht mehr als 10 % |
|
Breite der Schallschutzplatten, mm: | Aufmaß, mindestens drei Aufmaße je 50 - 70 m 2 Bodenfläche, Arbeitsprotokoll | |
unter den Protokollen 100-120; | ||
für vorgefertigte Estriche mit der Größe "pro Raum" entlang des Umfangs - 200-220, innerhalb des Umfangs - 100-120 | ||
Der Abstand zwischen den Achsen der Streifen von Schallschutzdichtungen innerhalb des Umfangs von vorgefertigten Estrichen mit der Größe "pro Raum" - 0,4 m | Gleich, mindestens drei Messungen an jeder Estrichplatte, Arbeitsprotokoll |
VORRICHTUNG DER FÜHRUNGSISOLIERUNG
4.21. Die geklebte Abdichtung mit den darauf basierenden Bits of Mind, Teer und Mastix sollte in Übereinstimmung mit Sec durchgeführt werden. 2 und Polymerabdichtung - gemäß SNiP 3.04.03-85. 4.22. Die Abdichtung von mit Bitumen imprägniertem Schotter sollte gemäß SNiP 3.06.03-85 erfolgen. 4.23. Die Oberfläche der Bitumenabdichtung sollte vor dem Aufbringen von Beschichtungen, Zwischenschichten oder Estrichen, die Zement oder flüssiges Glas enthalten, mit heißem Bitumenkitt mit darin eingebettetem trockenem grobkörnigem Sand gemäß den Parametern der Tabelle bedeckt werden. neunzehn.Tabelle 19
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die Temperatur des bituminösen Mastix beim Auftragen beträgt 160 ° C | Messen, jede Charge vorbereitet zum Auftragen von Mastix, Arbeitsprotokoll | |
Sandtemperatur - 50 °С | Dasselbe, jede Sandportion vor ihrer Anwendung, das Tagebuch der Arbeit | |
Die Dicke der Schicht aus bituminösem Mastix - 1,0 | Dasselbe, mindestens drei Messungen pro 50-70 m 2 der Abdichtungsfläche, ein Akt der Untersuchung verdeckter Arbeiten |
ANFORDERUNGEN AN ZWISCHENBODENELEMENTE
4.24. Die Festigkeit der nach der Verlegung aushärtenden Materialien muss mindestens der Auslegung entsprechen. Zulässige Abweichungen bei der Anordnung der Zwischendeckenelemente sind in der Tabelle angegeben. zwanzig.Tabelle 20
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die Lücken zwischen der Kontroll-Zwei-Meter-Schiene und der geprüften Oberfläche des Bodenelements sollten nicht größer als mm sein für: | Messen, mindestens fünf Messungen pro 50-70 m 2 der Bodenfläche oder in einem Raum einer kleineren Fläche an durch Sichtkontrolle identifizierten Stellen, Arbeitsprotokoll | |
Bodengrund - 20 | ||
Sand, Kies, Schlacke, Schotter und Lehmunterlagen - 15 | ||
betonunterlagen zum Aufkleben von Abdichtungen und für Beschichtungen auf einer Schicht aus heißem Mastix - 5 | ||
Betonunterlagen für andere Beschichtungsarten - 10 | ||
Estriche für Polyvinylacetatbeschichtungen, Linoleum, Rollen auf Basis synthetischer Fasern, Parkett und PVC-Platten - 2 | ||
Estriche für Beschichtungen anderer Arten von Platten, Endblöcken und Ziegeln, die auf einer Schicht aus heißem Mastix, Polyvinylacetat-Zementbetonbeschichtungen und zur Abdichtung verlegt sind - 4 | ||
Estriche für Beschichtungen anderer Art - 6 | ||
Abweichungen der Ebene des Elements von der Horizontalen oder einer bestimmten Neigung - 0,2 der entsprechenden Raumgröße |
Nicht mehr als 50 |
Messen, mindestens fünf Messungen gleichmäßig je 50-70 m 2 Bodenfläche in einem Raum kleinerer Fläche, Arbeitsprotokoll |
GERÄT VON MONOLITHISCHEN BESCHICHTUNGEN
4.25. Monolithische Mosaikbeschichtungen und Beschichtungen mit einer erhärteten Oberflächenschicht, die auf Betonunterschichten angeordnet sind, sollten gleichzeitig mit letzteren ausgeführt werden, indem Dekorations-, Armierungs- und andere Schüttmaterialien in eine frisch verlegte evakuierte Betonmischung eingebettet werden. 4.26. Bei der Installation monolithischer Beschichtungen gelten die Anforderungen der Tabelle. 21.Tabelle 21
Technische Anforderungen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die maximale Feinheit von Schotter und Kies für Betonbeschichtungen und Marmorsplitter für Mosaik-, Polyvinylacetat-Zement-Beton-, Latex-Zement-Betonbeschichtungen sollte 15 mm 0,6 Beschichtungsdicke nicht überschreiten | Messung - bei der Herstellung von Mischungen mindestens drei Messungen pro Gesteinscharge, Arbeitsprotokoll |
Marmorsplitter: | Gleich, mindestens drei Messungen pro Gesteinscharge, Arbeitsprotokoll |
für Mosaikbeschichtungen muss eine Druckfestigkeit von mindestens 60 MPa aufweisen | |
Polyvinylacetat-Zement-Beton und Latex-Zement-Beton mindestens 80 MPa | |
Beton- und Mosaikmischungen, die keine Weichmacher enthalten, sollten mit einem Kegelzug von 2-4 cm und Zement-Sand-Mischungen mit einer Kegeleintauchtiefe von 4-5 cm verwendet werden, wobei die Mobilität von Mischungen nur um erhöht werden sollte die Einführung von Weichmachern | Dasselbe, eine Messung pro 50-70 m 2 Abdeckung, Arbeitsprotokoll |
Das Schneiden von monolithischen Beschichtungen in separate Karten ist nicht zulässig, mit Ausnahme von mehrfarbigen Beschichtungen, bei denen Trennvenen zwischen einzelnen Karten unterschiedlicher Farbe angebracht werden müssen. Die Bearbeitung von Verbindungsbereichen benachbarter Abschnitte einer einfarbigen Beschichtung muss gemäß Abschnitt 4.11 oder 4.12 durchgeführt werden | |
Starre Mischungen müssen verdichtet werden. Das Verdichten und Glätten von Beton und Mörtel an Stellen von Arbeitsfugen sollte durchgeführt werden, bis die Fuge unsichtbar wird | Visual, die gesamte Oberfläche einer monolithischen Beschichtung, ein Arbeitsprotokoll |
Das Schleifen von Beschichtungen sollte nach Erreichen der Festigkeit der Beschichtung durchgeführt werden, wodurch das Abplatzen des Aggregats verhindert wird. Die Dicke der zu entfernenden Schicht sollte eine vollständige Öffnung der Textur des dekorativen Spachtels ermöglichen. Beim Schleifen sollte die zu behandelnde Oberfläche mit einer dünnen Schicht Wasser oder einer wässrigen Lösung von Tensiden bedeckt werden. | Messen, mindestens neun Messungen gleichmäßig je 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche, Arbeitsprotokoll |
Die Oberflächenimprägnierung von Beschichtungen mit Fluaten und Dichtungsmassen sowie die Endbearbeitung mit Polyurethanlacken und Epoxidlacken von Beton- und Zementsandbeschichtungen sollte frühestens 10 Tage nach dem Verlegen der Mischungen bei einer Lufttemperatur im Raum von mindestens durchgeführt werden 10 Grad. Vor der Imprägnierung muss die Beschichtung getrocknet und gründlich gereinigt werden. | Technische, ganzflächige Beschichtung, Arbeitsprotokoll |
VORRICHTUNG FÜR BESCHICHTUNGEN VON PLATTEN (FLIESEN) UND EINHEITLICHEN BLÖCKEN
4.27. Platten (Fliesen) aus Zementbeton, Zementsand, Mosaikbeton, Asphaltbeton, Keramik, Steinguss, Gusseisen, Stahl, Naturstein und einheitliche Blöcke sollten sofort nach dem Einbau einer Verbindungsschicht verlegt werden Mörtel, Beton und heißer Mastix. Das Einbetten von Platten und Blöcken in die Schicht sollte durch Rütteln erfolgen; an Stellen, die für die Vibrationserwärmung unzugänglich sind - manuell. Das Verlegen und Einbetten von Platten und Blöcken sollte abgeschlossen sein, bevor der Mörtel abzubinden beginnt oder der Kitt aushärtet. 4.28. Die wichtigsten Anforderungen, die bei der Installation von Beschichtungen aus Platten und Blöcken erfüllt werden müssen, sind in der Tabelle angegeben. 22.Tabelle 22
Technische Anforderungen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Poröse Platten (Beton, Zementsand, Mosaik und Keramik) sollten vor dem Aufbringen einer Schicht Zementsandmörtel 15-20 Minuten lang in Wasser oder in eine wässrige Lösung von Tensiden getaucht werden | Technisch, mindestens viermal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
Die Breite der Fugen zwischen Fliesen und Steinen sollte 6 mm nicht überschreiten, wenn die Fliesen und Steine manuell in die Schicht eingebettet werden, und 3 mm, wenn die Fliesen gerüttelt werden, es sei denn, eine andere Breite der Fugen wird durch das Projekt festgelegt. | Messung, mindestens fünf Messungen pro 50-70 m 2 der Beschichtungsoberfläche oder in einem Raum einer kleineren Fläche an durch Sichtkontrolle identifizierten Stellen, Arbeitsprotokoll |
Der aus den Fugen ausgetretene Mörtel oder Beton muss vor dem Erhärten oberflächenbündig von der Beschichtung entfernt werden, heißer Kitt - sofort nach dem Abkühlen, kalter Kitt - sofort nach dem Herausragen aus den Fugen | Visuelle, vollflächige Abdeckung, Auftragsprotokoll |
Das Zwischenlagenmaterial ist auf die Rückseite der Schlackenkeramikplatten mit gewellter Unterseite unmittelbar vor dem bündigen Verlegen der Platten mit der vorstehenden Sicke aufzubringen | Visuell, mindestens viermal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
GERÄT FÜR BESCHICHTUNGEN AUS HOLZ UND PRODUKTE AUF HOLZBASIS
4.29. Protokolle unter den Abdeckungen sollten quer zur Richtung von Licht und Fenstern sowie in Räumen mit einer bestimmten Bewegungsrichtung von Personen (z. B. in Korridoren) - senkrecht zur Bewegung - verlegt werden. Die Balken sollten an jeder Stelle im Raum Stoß an Stoß zusammengefügt werden, mit einem Versatz der Fugen benachbarter Balken um mindestens 0,5 m. Zwischen den Balken und Wänden (Trennwänden) muss ein Abstand von 20- 30 mm breit. 4.30. Bei Fußböden an Decken sollte die Oberfläche des Balkens mit einer Sandschicht ausgeglichen werden, indem er über die gesamte Breite oder Länge mit schalldämmenden Unterlagen oder Balken unterfüttert wird. ohne Lücken. Es ist verboten, Holzkeile oder -unterlagen unter die Stämme zu schlagen, um sie zu nivellieren, oder den Stamm auf Holzunterlagen zu legen. 4.31. Unter den Baumstämmen, die sich auf den Pfosten in den Fußböden auf dem Boden befinden, sollten Holzpolster auf zwei Dachschichten gelegt werden, deren Kanten 30-40 mm unter den Polstern gelöst und mit Nägeln daran befestigt werden sollten. Die Gelenke der Verzögerung sollten sich an den Pfosten befinden. 4.32. In den Durchgängen benachbarter Räumlichkeiten sollte ein verbreiterter Balken installiert werden, der auf jeder Seite mindestens 50 mm über die Trennwand hinausragt. 4.33. Landhausdielen, Parkettdielen, die durch Seitenkanten in Nut und Feder miteinander verbunden sind, und Parkettdielen - mit Dübeln müssen fest zusammengefügt werden. Die Reduzierung der Breite der Beschichtungsprodukte während des Rallyesports muss mindestens 0,5 % betragen. 4.34. Alle Dielenbretter sollten an jedem Balken mit Nägeln befestigt werden, die 2-2,5 mal länger sind als die Dicke des Bodenbelags, und Parkettbretter - mit Nägeln mit einer Länge von 50-60 mm. An den Kanten von Parkettdielen und Parkettdielen mit versenkten Kappen sind die Nägel schräg in die Oberfläche von Dielenböden und in den Grund der unteren Nutwange einzuschlagen. Das Einschlagen von Nägeln in die Stirnfläche von Parkettdielen und Parkettdielen ist verboten. 4.35. Die Fugen der Enden von Dielenböden, die Fugen der Enden und Seitenkanten mit den Enden benachbarter Parkettdielen sowie die Fugen der Kanten parallel zu den Stämmen benachbarter Parkettdielen sollten sich auf den Stämmen befinden. 4.3 6. Die Fugen der Enden der Platten der Beschichtung müssen mit einer Platte (Fries) mit einer Breite von 50-60 mm und einer Dicke von 15 mm abgedeckt werden, die bündig mit der Oberfläche der Beschichtung geschnitten ist. Pommes z werden mit Nägeln in zwei Reihen mit einer Stufe (entlang des Baumstamms) von 200-250 mm an den Baumstamm genagelt. Das Andocken der Enden ohne Überlappung mit einem Fries ist nur in zwei oder drei Wandbrettern der Beschichtung zulässig; Fugen sollten nicht gegenüber Türöffnungen liegen und sich auf demselben Baumstamm befinden. Bei der Paarung von Parkettbrettern sowie Parkettbrettern mit gesägten Kanten muss an einer von ihnen eine Nut und an der anderen ein Kamm angebracht werden, die denen an den anderen Kanten entsprechen. 4.37. Superhartfaserplatten, Satz- und Stabparkett sollten mit schnellhärtenden Spachtelmassen auf wasserfesten Bindemitteln im kalten oder erwärmten Zustand auf den Untergrund geklebt werden. Klebekitt auf der Basis für superharte Faserplatten sollte in 100-200 mm breiten Streifen entlang des Umfangs der Platten und in der mittleren Zone mit einem Abstand von 300-400 mm aufgetragen werden. Beim Auslegen und Schneiden von Faserplatten ist das Verbinden der vier Ecken der Platten an einer Stelle nicht zulässig. 4.38. Bei der Installation von Beschichtungen aus Holz und darauf basierenden Produkten müssen die Anforderungen der Tabelle eingehalten werden. 23.Tabelle 23
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Alle Baumstämme, Bretter (mit Ausnahme der Vorderseite), auf Pfosten unter den Baumstämmen verlegte Holzabstandshalter sowie Holz unter der Basis von Faserplatten müssen antiseptisch sein | Visuell, alle Materialien, Zertifikat der Prüfung der versteckten Werke | |
Der Feuchtigkeitsgehalt der Materialien sollte nicht überschreiten für: | Aufmaß, mindestens drei Aufmaße je 50-70 m2 Bodenfläche, Arbeitsprotokoll | |
Lag und Dichtungen | ||
Boden- und Sockelleisten bei der Verlegung von Satz- und Blockparkett, Parkettdielen und Parkettdielen | ||
Faserplattenbeschichtung | ||
Die Länge der zusammengefügten Balken muss mindestens 2 m betragen, die Dicke des Balkens, der mit der gesamten Unterseite auf den Bodenplatten oder der Schallschutzschicht aufliegt, 40 mm und die Breite 80-100 mm betragen. Die Dicke der auf separaten Stützen (Säulen in Böden auf dem Boden, Bodenbalken usw.) verlegten Baumstämme sollte 40 - 50 mm, Breite - 100-120 mm betragen | ||
Holzabstandhalter für Baumstämme in Fußböden auf dem Boden: Breite - 100-150 mm, Länge - 200-250 mm, Dicke - mindestens 25 mm | ||
Der Abstand zwischen den Achsen der auf Bodenplatten verlegten Baumstämme und für Bodenbalken (beim Verlegen der Beschichtung direkt auf den Balken) sollte 0,4 bis 0,5 m betragen, wenn der Baumstamm auf separaten Stützen (Säulen in Böden auf dem Boden, Bodenbalken) verlegt wird , etc. ) dieser Abstand sollte sein: | ||
bei einer Schichtdicke von 40 mm 0,8 - 0,9 m | ||
bei einer Schichtdicke von 50 mm 1,0 - 1,1 m | ||
Bei hohen Betriebslasten auf dem Boden (mehr als 500 kg / m 2) sollten der Abstand zwischen den Stützen für den Baumstamm, zwischen den Baumstämmen und ihre Dicke entsprechend dem Projekt berücksichtigt werden | ||
Die Länge der durch die Enden der Beschichtung verbundenen Bretter muss mindestens 2 m und Parkettbretter mindestens 1,2 m betragen | ||
Die Dicke der Klebeschicht sollte bei Satz- und Blockparkett sowie Superhartfaserplatten nicht mehr als 1 mm betragen | Messen, mindestens fünf Messungen pro 50-70 m 2 Bodenfläche oder in einem Raum kleinerer Fläche, Arbeitsprotokoll | |
Klebefläche: | Technisch, mit Probeheben von Produkten an mindestens drei Stellen pro 500 m 2 Bodenfläche, Arbeitsprotokoll | |
Parkettdiele - nicht weniger als 80 % | ||
Faserplatten - nicht weniger als 40 % |
VORRICHTUNG FÜR BESCHICHTUNGEN AUS POLYMEREN MATERIALIEN
4.39. Linoleum, Teppiche, gerollte Materialien aus synthetischen Fasern und PVC-Fliesen müssen vor dem Verkleben gealtert werden, bis die Wellen verschwinden und vollständig auf dem Untergrund haften, sie müssen mit der darunter liegenden Schicht vollflächig verklebt werden, außer in Fällen, die im Projekt vorgesehen sind 4.40. Das Schneiden von verbundenen Platten aus Rollenmaterialien darf frühestens 3 Tage nach der Hauptverklebung der Platten erfolgen. Die Kanten der zusammengefügten Linoleumplatten müssen nach dem Zuschnitt verschweißt oder verklebt werden. 4.41. In Bereichen mit starkem Personenverkehr ist das Gerät entlang von Quernähten (senkrecht zur Bewegungsrichtung) in Beschichtungen aus Linoleum, Teppichen und Rollenmaterialien aus synthetischen Fasern nicht zulässig. 4.42. Beim Einbau von Beschichtungen aus Polymerwerkstoffen gelten die Anforderungen der Tabelle. 24.Tabelle 24
Technische Anforderungen |
Grenzabweichungen, % |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Der Gewichtsfeuchtigkeitsgehalt der Paneele von Zwischendecken vor dem Anbringen von Beschichtungen sollte nicht überschreiten,%: | Messen, mindestens 5 Messungen gleichmäßig je 50 - 70 m 2 der Beschichtungsfläche, Arbeitsprotokoll | |
Estriche auf Basis von Zement, Polymerzement und Gipsbindemittel | ||
Estriche aus Faserplatten | ||
Die Dicke der Klebeschicht sollte nicht mehr als 0,8 mm betragen | ||
Bei der Anordnung kontinuierlicher (nahtloser) Beschichtungen sollten Mastixpolymerzusammensetzungen in Schichten mit einer Dicke von 1–1,5 mm aufgetragen werden. Die nächste Schicht sollte aufgetragen werden, nachdem die zuvor aufgetragene ausgehärtet und deren Oberfläche entstaubt wurde. | Messung, mindestens fünf Messungen pro 50 - 70 m 2 Bodenfläche oder in einem Raum kleinerer Fläche, Arbeitsprotokoll |
ANFORDERUNGEN AN DEN FERTIGEN BODENBELAG
4.43. Die wichtigsten Anforderungen an fertige Bodenbeläge sind in der Tabelle aufgeführt. 25.Tabelle 25
Technische Anforderungen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Abweichungen der Beschichtungsoberfläche von der Ebene bei der Prüfung mit einer zwei Meter langen Kontrollschiene sollten nicht mehr als mm betragen für: | Messung, mindestens neun Messungen pro 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche oder in einem Raum kleinerer Fläche, Abnahmeprotokoll |
Lehm, Kies, Schlacke, Schotter, Lehmbeschichtungen und Pflasterbeschichtungen - 10 | |
Asphaltbetonbeschichtungen, auf einer Sandschicht, Ende, aus Gusseisenplatten und Ziegeln - 6 | |
Zement-Beton, Mosaik-Beton, Zement-Sand, Polyvinylacetat-Beton, Metall-Zement, Xylolit-Beschichtungen und Beschichtungen aus säurebeständigem und hitzebeständigem Beton - 4 | |
Beschichtungen auf einer Schicht aus Mastix, End-, Gusseisen- und Stahlplatten, Ziegeln aller Art - 4 | |
Sand, Mosaik-Beton, Asphalt-Beton, Keramik, Stein, Schlacke-Keramik - 4 | |
Polyvinylacetat, Planken-, Parkett- und Linoleumbeschichtungen, Walzenbeschichtungen auf Basis synthetischer Fasern, aus Polyvinylchlorid und superharten Faserplatten - 2 | |
Absätze zwischen benachbarten Produkten von Beschichtungen aus Stückmaterialien sollten für Beschichtungen nicht überschreiten, mm: | |
aus Pflastersteinen - 3 | |
Ziegel-, End-, Beton-, Asphaltbeton-, Gusseisen- und Stahlplatten - 2 | |
aus Keramik, Stein, Zementsand, Mosaikbeton, Schlackenkeramikplatten - 1 | |
Dielen, Parkett, Linoleum, Polyvinylchlorid und superharte Faserplatten, Polyvinylchlorid-Kunststoff - nicht zulässig | |
Absätze zwischen Beschichtungen und Bodenabschlusselementen - 2 mm | Messung von mind. 9 Messungen je 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche oder in einem Raum kleinerer Fläche, Abnahmeprotokoll |
Abweichungen von der angegebenen Beschichtungsneigung - 0,2% der entsprechenden Raumgröße, jedoch nicht mehr als 50 mm | |
Abweichungen in der Beschichtungsdicke - nicht mehr als 10% des Designs | Gleich, mindestens fünf Messungen, Abnahmeprotokoll |
Bei der Überprüfung der Haftung von monolithischen Beschichtungen und Beschichtungen aus starren Fliesenmaterialien mit darunter liegenden Bodenelementen durch Klopfen sollte sich die Art des Geräusches nicht ändern | Technisch, durch Abklopfen der gesamten Bodenfläche in der Mitte der Quadrate entlang eines bedingten Rasters mit einer Zellengröße von mindestens 50 ´ 50 cm, Abnahmeprotokoll |
Lücken sollten nicht überschreiten, mm: | Messung, mindestens fünf Messungen pro 50-70 m 2 der Oberfläche der Beschichtung oder in einem Raum einer kleineren Fläche, Abnahmeprotokoll |
zwischen Dielenbrettern - 1 | |
zwischen Parkettbrettern und Parkettbrettern - 0,5 | |
zwischen benachbarten Plänen von Stückparkett - 0,3 | |
Fugen und Fugen zwischen Sockelleisten und Bodenbelägen oder Wänden (Trennwände), zwischen angrenzenden Kanten von Linoleumplatten, Teppichen, Rollenware und Fliesen sind nicht zulässig | Visual, die gesamte Oberfläche des Bodens und der Verbindungen, der Akt der Akzeptanz |
Beschichtungsoberflächen sollten keine Schlaglöcher, Risse, Wellen, Schwellungen, erhöhte Kanten aufweisen. Die Farbe der Beschichtung muss zum Design passen | Das gleiche, die gesamte Oberfläche des Bodens, der Akt der Annahme |
1. Allgemeine Bestimmungen. 1 2. Isolierende Beschichtungen und Dächer. 2 Vorbereitung von Sockeln und darunterliegenden Dämmelementen. 3 Das Gerät der Isolierung und Dächer aus gerollten Materialien. fünf Das Gerät der Isolierung und Dächer aus Polymer- und Emulsions-Bitumen-Strukturen. 6 Dämmvorrichtung aus Zementmörtel, Heißmischasphalten, Bitumen-Perlit und Bitumen-Blähton. 7 Produktion von Wärmedämmungsarbeiten unter Verwendung von weichen, starren und halbstarren Faserprodukten und Montage von Wärmedämmdeckschalen aus starren Materialien. acht Das Gerät zur Wärmedämmung von Platten und Schüttgütern. acht Die Einrichtung von Dächern aus Stückmaterialien. neun Dachisolierung und Details aus Blech. 10 Anforderungen an fertige isolierende (Dach-) Beschichtungen und Konstruktionselemente. 10 3. Abschlussarbeiten und Korrosionsschutz von Baukonstruktionen und technologischen Anlagen (Korrosionsschutzarbeiten) 12 Allgemeine Bestimmungen. 12 Oberflächenvorbereitung. vierzehn Herstellung von Gips- und Stuckarbeiten. 16 Herstellung von Malerarbeiten. 17 Herstellung von dekorativen Veredelungsarbeiten. 17 Tapetenproduktion. achtzehn Produktion von Glashütten. neunzehn Herstellung von Verkleidungsarbeiten. neunzehn Installation von abgehängten Decken, Paneelen und Platten mit Frontverkleidung im Innenbereich von Gebäuden. 22 Anforderungen an fertige Endbeschichtungen.. 22 4. Das Gerät der Fußböden. 25 Allgemeine Anforderungen. 25 Vorbereitung der darunter liegenden Bodenelemente. 26 Das Gerät aus Betonunterlagen. 26 Estrichgerät. 26 Schallschutzvorrichtung. 27 Imprägnierungsvorrichtung. 28 Anforderungen an Zwischendeckenelemente. 28 Das Gerät der monolithischen Beschichtungen. 29 Das Gerät der Abdeckungen aus Platten (Fliesen) und einheitlichen Blöcken. dreißig Das Gerät für Beschichtungen aus Holz und darauf basierenden Produkten. dreißig Das Gerät von Beschichtungen aus polymeren Materialien. 32 Anforderungen an den fertigen Bodenbelag. 33 |
BAUVORSCHRIFTEN
ISOLIER- UND OBERFLÄCHENBESCHICHTUNGEN
SNiP 3.04.01-87
STAATLICHER BAU
AUSSCHUSS DER UdSSR
Moskau 1988
ENTWICKELT VON TsNIIOMTP Gosstroy der UdSSR (Kandidaten der technischen Wissenschaften N. N. Zavrazhin - Leiter des Themas, V. A. Anzigitov) unter Beteiligung des Zentralen Forschungsinstituts für Industriebauten der Gosstroy der UdSSR (Kandidat der technischen Wissenschaften I. P. Kim), TsNIIEP Gehäuse des Staatlichen Komitees für Architektur (Kandidat der technischen Wissenschaften) D. B. Baulin), NIIMosstroy des Exekutivkomitees der Stadt Moskau (Doktor der technischen Wissenschaften Prof. E. D. Belousov, Kandidat der technischen Wissenschaften G. S. Agadzhanov), Designbüro von Glavtonnelmetrostroy des Ministeriums für Verkehr und Bau der UdSSR (Ph.D. V. V. Krylova , V. G. Golubova), Abteilung für Sojusmetrospetsstroy des Verkehrsministeriums der UdSSR (A. P. Levina, P. F. Litvina), NIIZhB Gosstroy der UdSSR (Doktor der technischen Wissenschaften, Prof. F. M. Ivanova ).
EINFÜHRUNG durch TsNIIOMTP Gosstroy der UdSSR.
VORBEREITET FÜR DIE GENEHMIGUNG durch das Büro für Normung und technische Normen im Bauwesen des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR (D. I. Prokofjew).
Mit dem Inkrafttreten von SNiP 3.04.01-87 verlieren "Isolier- und Deckbeschichtungen" ihre Gültigkeit SNiP III-20-74*, SNiP III-21-73*, SNiP III- V.14-72; GOST 22753-77, GOST 22844-77, GOST 23305-78.
Bei der Verwendung eines behördlichen Dokuments sollten die genehmigten Änderungen der Bauvorschriften und -vorschriften sowie der staatlichen Normen berücksichtigt werden, die im Magazin Bulletin of Construction Equipment, der Sammlung von Änderungen der Bauvorschriften und -vorschriften der UdSSR Gosstroy und dem Informationsindex "State Standards der UdSSR" des Staatsstandards der UdSSR.
Zustand |
Bauvorschriften |
SNiP 3.04.01-87 |
Baukomitee der UdSSR (Gosstroy der UdSSR) |
Isolier- und Endbeschichtungen |
Stattdessen: SNiP III-20-74*; SNiP III-21-73*; SNiP III-B.14-72; GOST 22753-77; GOST 22844-77; GOST 23305-78 |
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ll. Diese Bauordnungen gelten für die Herstellung und Abnahme von Arbeiten zum Einbau von Isolier-, Deck-, Schutzbeschichtungen und Fußböden von Gebäuden und Bauwerken, mit Ausnahme von Arbeiten aufgrund besonderer Betriebsbedingungen von Gebäuden und Bauwerken.
1.2. Isolierungen, Endbeschichtungen, Schutzbeschichtungen und Bodenaufbauten müssen gemäß dem Projekt ausgeführt werden (Endbeschichtungen, wenn keine Projektanforderungen vorliegen - gemäß der Norm). Der Austausch von Materialien, Produkten und Zusammensetzungen, die vom Projekt vorgesehen sind, ist nur nach Vereinbarung mit der Konstruktionsorganisation und dem Kunden zulässig.
1.3. Die Arbeiten zur Herstellung von Wärmedämmungsarbeiten können erst nach Ausführung einer vom Kunden, Vertretern der Installationsorganisation und der Organisation, die Wärmedämmungsarbeiten durchführt, unterzeichneten Handlung (Genehmigung) beginnen.
1.4. Die Einrichtung jedes Elements der Isolierung (Dach), des Bodens, der Schutz- und Endbeschichtungen sollte durchgeführt werden, nachdem die Korrektheit der Ausführung des entsprechenden zugrunde liegenden Elements mit der Erstellung eines Prüfzertifikats für verdeckte Arbeiten überprüft wurde.
1.5. Mit entsprechender Begründung ist es im Einvernehmen mit dem Kunden und der Konstruktionsorganisation zulässig, Methoden der Arbeitsausführung und organisatorische und technologische Lösungen zuzuweisen sowie Methoden, Umfang und Arten der Registrierung der Qualitätskontrolle von Arbeiten festzulegen, die von den bereitgestellten abweichen denn nach diesen Regeln.
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
2.1 . Isolier- und Dachdeckerarbeiten dürfen von 6 0 bis minus 30 durchgeführt werden ° Aus der Umwelt (Herstellung von Arbeiten unter Verwendung von heißem Kitt - bei einer Umgebungstemperatur von mindestens minus 20 ° C, bei Verwendung von wasserbasierten Verbindungen ohne Frostschutzzusätze, nicht niedriger als 5 ° Mit ) .
Arsch keine Nähte zwischen vorgefertigten Platten herstellen;
ordnen b Temperaturschrumpfung Nähte;
eingebettete Elemente montieren;
Putzabschnitte vertikaler Oberflächen von Steinstrukturen bis zur Höhe der Verbindungsstelle des Walzwerks oder Emulsion-Mastix Dachteppich und Isolierung.
2.3. Isoliermassen und -materialien müssen in kontinuierlichen und gleichmäßigen Schichten oder in einer Schicht ohne Lücken und Durchhängen aufgetragen werden. Jede Schicht muss auf der gehärteten Oberfläche der vorherigen angeordnet werden, wobei die aufgetragenen Zusammensetzungen mit Ausnahme von Farben zu nivellieren sind. Bei der Herstellung und Zubereitung von Isoliermassen gelten die Anforderungen der Tabelle. einer .
Tabelle 1
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
|
Bitumen und Teer (Pech) müssen von Verunreinigungen gereinigt und entwässert werden. Erwärmung darf nicht überschritten werden ° MIT: Bitumen - 180 Teer (Tonhöhe) - 140 |
± 5 % ± 7 % |
Messen, periodisch, jedoch nicht weniger als 4 Mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
Füllstoffe (Zuschlagstoffe) müssen durch ein Sieb mit den Maschenweiten mm gesiebt werden: für Sand - 1,5 für pulverisiert - 2 für faserig - 4 |
Ebenfalls |
|
Zulässige Feuchtigkeit von Füllstoffen (Zuschlagstoffen): für Sand für Zusammensetzungen mit Versiegelungszusätzen für andere Formulierungen |
Bis zu 2% bis zu 5% bis 3 % |
Messen, periodisch, mindestens 4 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
Temperatur von Emulsionen und ihren Bestandteilen, ° MIT: Bitumen - 110 Emulgatorlösung - 90 Latex (bei Einführung in die Emulsion) - 70 |
10 ° Mit 7 ° Mit Minus 10 ° Mit |
Dasselbe, mindestens 5-6 Mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
Gleichmäßige Bitumenverteilung in Bitumen-Perlit und Bitumen-Keramsit - 90 % |
± 2 % |
Ebenfalls |
Verdichtungskoeffizient von Bitumen-Perlit und Bitumen-Blähton unter Druck 0,67-0,7 MPa - nicht weniger als 1,6 | ||
Temperatur beim Auftragen von Mastix, ° MIT: heiß bituminös - 160 heißer Teer - 130 kalt (im Winter) - 65 |
20 ° Mit 10 ° Mit 5 ° Mit | |
Einbau von Isolierungen, dispergiert mit Glasfasern (Glasfaser) bewehrt: Faserabmessungen - 20 mm Gewichtsverhältnis von Tonerdezement zu Portlandzement - 90: 10 |
20mm Bis 80:20 |
Messen, periodisch mindestens 16 Messungen pro Schicht (alle 0,5 Arbeitsstunden), Arbeitsprotokoll |
Schwerbeton für Bedachungen ohne Isolierbeschichtung (Bedachung) muss enthalten: plastifizierende und luftporenbildende Zusätze, Zuschlagstoffe aus klassiertem Sand und grobkörnigem Schotter; Portlandzement - hydrophob, enthält nicht mehr als 6% Calciumaluminat; Schotter aus magmatischen Gesteinen oder Kies mit einem vorübergehenden Widerstand von mindestens 100 MPa in wassergesättigtem Zustand; granulometrische Zusammensetzung von Schotter, mm: 5-10 10-20 Sand der Schutzschicht des Feinheitsmoduls - 2,1 - 3,15 |
25-50 % 75-50 % |
Messen, periodisch, mindestens 4 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
Kies und andere frostbeständige mineralische Materialien sollten sortiert und gewaschen werden |
Ebenfalls |
VORBEREITUNG DER GRUNDLAGEN UND THEMEN
ISOLATIONSELEMENTE
russische Föderation
"ISOLIER- UND OBERFLÄCHENBESCHICHTUNGEN. BAUNORMEN UND REGELN. SNiP 3.04.01-87" (genehmigt durch Dekret der UdSSR Gosstroy vom 04.12.87 N 280)
GENEHMIGT
Dekret
Gosstroy der UdSSR
4. Dezember 1987
N280
ENTWICKELT VON TsNIIOMTP Gosstroy der UdSSR (Kandidaten der technischen Wissenschaften N. N. Zavrazhin - Leiter des Themas, V. A. Anzigitov) unter Beteiligung des Zentralen Forschungsinstituts für Industriebauten der Gosstroy der UdSSR (Kandidat der technischen Wissenschaften I. P. Kim), TsNIIEP Gehäuse des Staatlichen Komitees für Architektur (Kandidat der technischen Wissenschaften) D. B. Baulin), NIIMosstroy des Exekutivkomitees der Stadt Moskau (Doktor der technischen Wissenschaften Prof. E. D. Belousov, Kandidat der technischen Wissenschaften G. S. Agadzhanov), Designbüro von Glavtonnelmetrostroy des Ministeriums für Verkehr und Bau der UdSSR (Ph.D. V. V. Krylova , V. G. Golubova), Abteilung für Sojusmetrospetsstroy des Verkehrsministeriums der UdSSR (A. P. Levina, P. F. Litvina), NIIZhB Gosstroy der UdSSR (Doktor der technischen Wissenschaften, Prof. F. M. Ivanova ).
EINFÜHRUNG durch TsNIIOMTP Gosstroy der UdSSR.
VORBEREITET FÜR DIE GENEHMIGUNG durch das Büro für Normung und technische Normen im Bauwesen des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR (D. I. Prokofjew).
Mit Inkrafttreten von SNiP 3.04.01-87 „Isolier- und Endbeschichtungen“, SNiP III-20-74*, SNiP III-21-73*, SNiPIII209 werden ungültig; V.14-72; GOST 22753-77, GOST 22844-77, GOST 23305-78.
Bei der Verwendung eines Regulierungsdokuments sollten die genehmigten Änderungen der Bauvorschriften und -vorschriften sowie der staatlichen Normen berücksichtigt werden, die in der Zeitschrift Bulletin of Construction Equipment, der Sammlung von Änderungen der Bauvorschriften und -vorschriften des Gosstroy der UdSSR und dem Informationsindex veröffentlicht wurden "Staatsstandards der UdSSR" des Staatsstandards der UdSSR.
1.1. Diese Bauordnungen und Vorschriften gelten für die Herstellung und Abnahme von Arbeiten zur Installation von Isolier-, Deck-, Schutzbeschichtungen und Fußböden von Gebäuden und Bauwerken, mit Ausnahme von Arbeiten aufgrund besonderer Betriebsbedingungen von Gebäuden und Bauwerken.
1.2. Isolierungen, Endbeschichtungen, Schutzbeschichtungen und Bodenaufbauten müssen gemäß dem Projekt ausgeführt werden (Endbeschichtungen, wenn keine Projektanforderungen vorliegen - gemäß der Norm). Der Austausch von Materialien, Produkten und Zusammensetzungen, die vom Projekt vorgesehen sind, ist nur nach Vereinbarung mit der Konstruktionsorganisation und dem Kunden zulässig.
1.3. Die Arbeiten zur Herstellung von Wärmedämmungsarbeiten können erst nach Ausführung einer vom Kunden, Vertretern der Installationsorganisation und der Organisation, die Wärmedämmungsarbeiten durchführt, unterzeichneten Handlung (Genehmigung) beginnen.
1.4. Die Einrichtung jedes Elements der Isolierung (Dach), des Bodens, der Schutz- und Endbeschichtungen sollte durchgeführt werden, nachdem die Korrektheit der Ausführung des entsprechenden zugrunde liegenden Elements mit der Erstellung eines Prüfzertifikats für verdeckte Arbeiten überprüft wurde.
1.5. Mit entsprechender Begründung ist es im Einvernehmen mit dem Kunden und der Konstruktionsorganisation zulässig, Methoden der Arbeitsausführung und organisatorische und technologische Lösungen zuzuweisen sowie Methoden, Umfang und Arten der Registrierung der Qualitätskontrolle von Arbeiten festzulegen, die von den bereitgestellten abweichen denn nach diesen Regeln.
3.1. Ausbauarbeiten, mit Ausnahme von Fassadenputzen, müssen bei positiver Umgebungstemperatur und zu bearbeitenden Oberflächen mindestens 10 °C und Luftfeuchtigkeit nicht mehr als 60 % durchgeführt werden. Eine solche Temperatur im Raum muss rund um die Uhr, mindestens 2 Tage vor Beginn und 12 Tage nach Arbeitsende sowie bei Tapezierarbeiten – bis zur Inbetriebnahme der Anlage – eingehalten werden.
3.2. Arbeiten zum Auftragen von Schutzbeschichtungen sollten bei einer Temperatur der Umgebungsluft und der geschützten Oberflächen von nicht weniger als ° C durchgeführt werden:
10 - für Farb- und Lackschutzbeschichtungen aus auf Basis von Naturharzen hergestellten Zusammensetzungen; Mastix- und Kittbeschichtungen aus Silikatzusammensetzungen; Verkleben von Schutzanstrichen mit bituminösen Rollenmaterialien, Polyisobutylenplatten, Butylkor-S-Platten, dupliziertem Polyethylen; Gummibeschichtungen; Verkleidungs- und Verkleidungsbeschichtungen unter Verwendung von säurebeständigen Silikatspachteln und Kitten wie "Bituminol"; für säurebeständigen Beton und Silikat-Polymer-Beton;
15 - für farben- und lackverstärkte und unverstärkte kontinuierliche Beschichtungen aus Zusammensetzungen, die auf der Basis von Kunstharzen hergestellt wurden; Mastixbeschichtungen und Dichtungsmittel aus Zusammensetzungen auf der Basis von synthetischem Kautschuk und Nairit; Beschichtungen aus Polymerfolienmaterialien; Verkleidungs- und Verkleidungsbeschichtungen mit Arzamit, Kitten vom Typ Furankor sowie Polyester, Epoxidharzen und Harzen mit Epoxidzusätzen; für Beschichtungen aus Polymerbeton und Polymerzementbeschichtungen;
25 - für Beschichtungen aus der Zusammensetzung "Polan".
3.3. Die Fertigstellungsarbeiten müssen gemäß dem Projekt zur Herstellung von Werken (PPR) für den Bau von Gebäuden und Bauwerken durchgeführt werden. Vor Beginn der Ausbauarbeiten sind folgende Arbeiten durchzuführen:
Schutz der fertigzustellenden Räumlichkeiten vor atmosphärischen Niederschlägen;
Abdichtung, Wärme- und Schalldämmung sowie Ausgleichsestriche wurden eingebaut;
Nähte zwischen Blöcken und Paneelen sind versiegelt;
abgedichtete und isolierte Verbindungen von Fenster-, Tür- und Balkonblöcken;
verglaste Lichtöffnungen;
Eingebettete Produkte wurden installiert, Heizungs- und Wasserversorgung sowie Heizsysteme getestet.
Das Verputzen und Verkleiden (je nach Projekt) von Oberflächen an den Installationsorten von eingebetteten Produkten von Sanitärsystemen muss vor deren Installation abgeschlossen sein.
3.4. Vor der Fertigstellung der Fassaden müssen zusätzlich folgende Arbeiten durchgeführt werden:
Außenabdichtung und Überdachung mit Details und Anschlüssen; Anordnung aller Bodenaufbauten auf Balkonen;
Installation und Befestigung aller Metallmalereien der Umrandung architektonischer Details an der Fassade des Gebäudes;
Montage aller Befestigungselemente für Fallrohre (je nach Projekt).
3.5. Korrosionsschutzarbeiten sollten gemäß den Anforderungen von SNiP 3.04.03-85 „Schutz von Bauwerken und Konstruktionen gegen Korrosion“ durchgeführt werden.
3.6. Bei der Vorbereitung und Herstellung von Veredelungs- und Korrosionsschutzmitteln gelten die Anforderungen der Tabelle. acht.
Tabelle 8
Technische Anforderungen | Abweichungen begrenzen | Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Putzmörtel müssen rückstandsfrei durch ein Gitter mit Maschenweiten, mm: | - | Messen, periodisch, 3-4 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
zum Spritzen und Erde - 3 | ||
für die Deckschicht und Einschichtbeschichtungen - 1.5 | ||
Lösungsmobilität - 5 | + 7 | Gleich, jede Charge |
Delaminierung - nicht mehr als 15 % | - | Dasselbe unter Laborbedingungen 3-4 Mal pro Schicht |
Wasserhaltevermögen - nicht weniger als 90 % | - | Ebenfalls |
Haftfestigkeit, MPa, nicht weniger als: | Ebenso mindestens 3 Messungen pro 50-70 m2 der Beschichtungsfläche | |
für Innenausbau - 0,1 | 10 % | |
für Arbeiten im Freien - 0,4 | 10 % | |
Größe der Zuschlagstoffe für die dekorative Veredelung von Innenräumen und Fassaden von Gebäuden, mm: | Dasselbe, mindestens 5 Messungen pro Charge pro Schicht | |
auf der Haftschicht von Granit, Marmor, Schiefer, Keramik-, Glas- und Kunststoffspänen sowie grobem Sand - 2 | ||
Zement-Kalk-, Kalksand- und Zementzusammensetzungen mit Sand: | + 3mm | |
Quarz - 0,5 | + 1,5mm | |
Marmor - 0,25 | + 0,25mm | |
Terrazit-Mischungen | ||
mit Feinspachtel: | ||
Sand - 1 | + 1mm | |
Glimmer - 1 | + 1mm | |
mit mittlerem Füller: | ||
Sand - 2 | + 2mm | |
Glimmer - 2,5 | + 0,5mm | |
mit großem Füller: | ||
Sand - 4 | + 2mm | |
Glimmer - 4 | + 1mm | |
Glas muss ohne Risse, zugeschnitten, komplett mit Dichtungen, Dichtstoffen und Befestigungsmitteln am Objekt ankommen | Je nach Projekt in Übereinstimmung mit den Normen und Spezifikationen | Technische Überprüfung |
Kitte: | Messen, periodisch, mind. 5 Messungen je 50 - 70 m2 der Beschichtungsfläche, Arbeitsprotokoll Technische Abnahme, mind. 3 Probespachtel pro Charge, Arbeitsprotokoll | |
Trocknungszeit - nicht mehr als 24 Stunden | - | |
Haftfestigkeit, MPa: | - | |
nach 24 Stunden nicht weniger als 0,1 | ||
nach 72 Stunden nicht weniger als 0,2 | ||
Lebensfähigkeit - mindestens 20 Minuten | - | |
Die Spachtelbeschichtung sollte nach dem Trocknen gleichmäßig sein, ohne Blasen, Risse und mechanische Einschlüsse. | - | Ebenfalls |
Mal- und Tapetenmaterialien | Je nach Projekt in Übereinstimmung mit den Normen und Spezifikationen | Das gleiche, mindestens dreimal pro Charge, Journal of Works |
4.1. Vor Beginn der Arbeiten zum Einbau von Fußböden sind projektbezogen Maßnahmen zur Stabilisierung, Hebungssicherung und künstlichen Fixierung von Böden, Grundwasserabsenkungen sowie angrenzenden Dehnungsfugen, Kanälen, Gruben, Dachrinnen, Leitern, usw. Die Beschichtung der Randelemente muss vor der Installation erfolgen.
4.2. Der Bodenuntergrund unter den Böden muss gemäß SNiP 3.02.01-87 „Erdstrukturen, Fundamente und Fundamente“ verdichtet werden.
Vegetationsboden, Schluff, Torf sowie Schüttböden mit einer Beimischung von Bauschutt unter dem Bodengrund sind nicht zulässig.
4.3. Die Einrichtung von Fußböden ist bei der Lufttemperatur im Raum zulässig, gemessen in der kalten Jahreszeit in der Nähe der Tür- und Fensteröffnungen in einer Höhe von 0,5 m über dem Boden, und den verlegten Bodenelementen und den zu verlegenden Materialien - nicht niedriger , °С:
15 - bei der Einrichtung von Belägen aus Polymermaterialien; diese Temperatur sollte innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten gehalten werden;
10 - beim Anordnen von Bodenelementen aus Xylolit und aus Mischungen, die flüssiges Glas enthalten; diese Temperatur sollte beibehalten werden, bis das verlegte Material eine Festigkeit von mindestens 70 % des Entwurfs erreicht;
5 - bei der Installation von Bodenelementen unter Verwendung von bituminösem Mastix und deren Mischungen, die Zement enthalten; diese Temperatur muss beibehalten werden, bis das Material eine Festigkeit von mindestens 50 % der Auslegung erreicht;
0 - beim Bau von Bodenelementen aus Erde, Kies, Schlacke, Schotter und Stückmaterial ohne Verklebung mit der darunter liegenden Schicht oder Sand.
4.4. Vor dem Verlegen von Fußböden, deren Konstruktion Produkte und Materialien auf der Basis von Holz oder seinen Abfällen, Kunstharzen und -fasern, Xylolitbeschichtungen, Verputzen und anderen Arbeiten im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Befeuchtung der Beschichtungen umfasst, müssen diese im Innenbereich durchgeführt werden. Während der Verlegung dieser Böden und in der Folgezeit bis zur Inbetriebnahme des Objekts sollte die relative Luftfeuchtigkeit der Raumluft 60 % nicht überschreiten. Zugluft im Zimmer ist nicht gestattet.
4.5. Böden, die gegen aggressive Umgebungen beständig sind, müssen gemäß den Anforderungen von SNiP 3.04.03-85 hergestellt werden.
4.6. Arbeiten an der Installation von Asphaltbeton-, Schlacken- und Schotterböden sollten gemäß SNiP 3.06.03-85 (Abschnitt 7) durchgeführt werden.
4.7. Anforderungen an Materialien und Mischungen für spezielle Bodenarten (hitzebeständig, strahlenbeständig, funkenfrei etc.) sind im Projekt festzulegen.
4.8. Unterlagsschichten, Estriche, Anschlussschichten (für Keramik-, Beton-, Mosaik- und andere Fliesen) und monolithische Beschichtungen auf Zementbindemittel sollten 7-10 Tage nach der Verlegung unter einer Schicht aus dauerfeuchtem wasserspeicherndem Material liegen.
4.9. Regulierungsbetrieb Xylolith-Böden aus Zement oder säurebeständigem Beton oder Mörtel sowie aus Stückmaterialien, die auf Zwischenschichten aus Zementsand oder säurebeständigem Mörtel (auf flüssigem Glas) verlegt sind, sind zulässig, nachdem der Beton oder Mörtel die Bemessungsdruckfestigkeit erreicht hat . Der Fußgängerverkehr auf diesen Böden kann frühestens zugelassen werden, wenn der Beton monolithischer Beschichtungen eine Druckfestigkeit von 5 MPa und die Lösung der Schicht unter Stückmaterialien - 2,5 MPa erreicht.
---ISOLIER- UND OBERFLÄCHENBESCHICHTUNGEN
Einführungsdatum 1988-07-01
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ENTWICKELT VON TsNIIOMTP Gosstroy der UdSSR (Kandidaten der technischen Wissenschaften N.N. Zavrazhin - Leiter des Themas, V.A. Anzigitov) unter Beteiligung des Zentralen Forschungsinstituts für Industriebauten der Gosstroy der UdSSR (Kandidat der technischen Wissenschaften I.P. Kim), TsNIIEP Gehäuse des Staatlichen Komitees für Architektur (Kandidat der technischen Wissenschaften) D.K. Baulin), NIIMosstroy des Exekutivkomitees der Stadt Moskau (Doktor der technischen Wissenschaften Prof. E.D. Belousov, Kandidat der technischen Wissenschaften G.S. Agadzhanov), Designbüro von Glavtonnelmetrostroy des Ministeriums für Verkehrsbau der UdSSR (PhD V.V. Krylova , V.G. Golubov), Abteilung für Sojusmetrospetsstroy des Ministeriums für Verkehrsbau der UdSSR (A.P. Levina, P.F. Litvina), NIIZhB Gosstroy der UdSSR (Doktor der technischen Wissenschaften, Prof. F.M. Ivanova) .
EINFÜHRUNG durch TsNIIOMTP Gosstroy der UdSSR.
VORBEREITET FÜR DIE GENEHMIGUNG durch das Büro für Normung und technische Normen im Bauwesen des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR (D. I. Prokofjew).
GENEHMIGT durch den Erlass des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR vom 4. Dezember 1987 Nr. 280.
Mit dem Inkrafttreten von SNiP 3.04.01-87 „Isolier- und Endbeschichtungen“ werden SNiP III-20-74 *, SNiP III-21-73 *, SNiP III-B.14-72 ungültig; GOST 22753-77, GOST 22844-77, GOST 23305-78.
Die vollständige Entwässerung der gesamten Dachfläche sollte durch externe und interne Abflüsse ohne stehendes Wasser erfolgen
Die Haftfestigkeit des Dach- und Abdichtungsteppichs aus gerollten Materialien auf einer kontinuierlichen Mastixklebstoffschicht aus Emulsionszusammensetzungen mit dem Untergrund auf dem Untergrund und untereinander beträgt nicht weniger als 0,5 MPa
Messen, 5 Messungen pro 120-150 m² der Oberfläche der Beschichtung (beim Klopfen sollte sich die Art des Geräusches nicht ändern); bei Bruch der verklebten Materialien darf keine Delamination entlang des Kitts beobachtet werden (der Spalt muss innerhalb des gewalzten Paneels liegen), Abnahmezertifikat
Die Wärmebeständigkeit und Zusammensetzung von Kitten zum Verkleben von Rollen- und Plattenmaterialien sowie die Festigkeit und Zusammensetzung der Lösungen der Klebeschicht müssen den Konstruktionsanforderungen entsprechen. Abweichungen vom Projekt - 5%.
Technische Abnahme, Abnahmeprotokoll
Die Lage von Paneelen und Metallanstrichen (abhängig von der Neigung der Beschichtung), ihre Verbindung und ihr Schutz in der normalen Beschichtung, an den Verbindungsstellen und Schnittstellen in verschiedenen Ebenen müssen dem Projekt entsprechen
Blasen, Schwellungen, Lufteinschlüsse, Risse, Dellen, Löcher, schwammige Struktur, Tropfen und Durchhängen auf der Oberfläche von Bedachungen und Isolierungen sind nicht zulässig.
Erhöhter Feuchtigkeitsgehalt von Substraten, Zwischenelementen, Beschichtung und der gesamten Konstruktion im Vergleich zum Standard
Nicht mehr als 0,5 %
Messung, 5 Messungen auf einer Fläche von 50-70 qm der Beschichtungsoberfläche oder in separaten Bereichen einer kleineren Fläche an durch Sichtprüfung identifizierten Stellen, Abnahmeprotokoll
Bei der Abnahme der fertigen Dämmung und Bedachung ist zu prüfen:
Einhaltung der Anzahl der verstärkenden (zusätzlichen) Schichten in Verbindungsstellen (Verbindungen) mit dem Projekt;
zum Imprägnieren:
die Qualität des Füllens von Fugen und Öffnungen in Konstruktionen aus vorgefertigten Elementen mit Dichtungsmaterialien;
die Qualität der Prägung;
die Richtigkeit der Abdichtung von Bolzenlöchern sowie von Löchern zum Einspritzen von Mörtel für die Endbearbeitung von Strukturen;
Abwesenheit von Lecks und Diskontinuität von Nahtlinien in Metallabdichtungen;
für Dächer aus Rollenmaterialien, Emulsion, Mastixzusammensetzungen:
Schalen des Ansaugtrichters von internen Abflüssen sollten nicht über die Oberfläche des Sockels hinausragen;
die Ecken der Verbindungsstrukturen (Estriche und Beton) müssen geglättet und eben sein, ohne scharfe Ecken;
für Dächer aus Stückmaterialien und Details von Dächern aus Blech:
das Fehlen sichtbarer Lücken in der Beschichtung bei der Untersuchung des Daches vom Dachboden aus;
keine Abplatzungen und Risse (in Asbestzement und versiegelten Flach- und Wellblechen);
an Stellen, die durch ständige Sichtkontrolle gekennzeichnet sind, Arbeitsbuch
Zulässige Dicke jeder Schicht beim Verlegen von Mehrschichtputzen ohne Polymerzusätze, mm:
Messen, mindestens 5 Messungen pro 70-100 qm der Beschichtungsfläche oder in einem Raum einer kleineren Fläche an Stellen, die durch eine kontinuierliche gekennzeichnet sind
Sprühen auf Stein-, Ziegel-, Betonoberflächen - bis zu 5
Sichtprüfung, Arbeitsprotokoll
Boden aus Kalk, Kalk-Gips-Mörtel - bis zu 7
Deckschicht der Putzbeschichtung - bis zu 2
PRODUKTION VON MALEREIARBEITEN
Technik, alle Abzweigungen, Arbeitsprotokoll
Die Endflächen des verlegten Abschnitts von monolithischen Estrichen müssen nach dem Entfernen der Bake oder der Begrenzungsschienen vor dem Verlegen der Mischung in den angrenzenden Abschnitt des Estrichs grundiert (siehe Abschnitt 4.11) oder angefeuchtet (siehe Abschnitt 4.12) und bearbeitet werden Naht wird so geglättet, dass sie nicht sichtbar ist
Visuell, mindestens viermal pro Schicht, Arbeitsprotokoll
Das Glätten der Oberfläche von monolithischen Estrichen sollte unter Beschichtungen auf Mastix- und Klebeschichten und unter durchgehenden (nahtlosen) Polymerbeschichtungen durchgeführt werden, bis die Mischungen abbinden.
Das gleiche, die gesamte Oberfläche der Estriche, das Arbeitsprotokoll
Die Verklebung der Fugen des Faserplatten-Estrichs sollte auf der gesamten Länge der Fugen mit dicken Papier- oder Klebebandstreifen von 40 - 60 mm Breite erfolgen
Technik, alle Gelenke, Arbeitsprotokoll
Die Verlegung zusätzlicher Elemente zwischen Fertigestrichen auf Zement- und Gipsbindemitteln sollte mit einem Spalt von 10-15 mm Breite erfolgen, der mit einer dem Estrichmaterial ähnlichen Mischung gefüllt ist. Beträgt die Breite der Fugen zwischen Fertigestrichplatten und Wänden oder Trennwänden weniger als 0,4 m, muss die Mischung auf einer durchgehenden Schallschutzschicht verlegt werden
Technisch, alle Freigaben, Arbeitsprotokoll
WASSERDICHTUNGSVORRICHTUNG
4.21. Das Einkleben von Abdichtungen mit Bitumen, Teer und darauf basierenden Kitten sollte gemäß Abschnitt 1 durchgeführt werden. 2 und Polymerabdichtung - gemäß SNiP 3.04.03-85.
4.22. Die Abdichtung von mit Bitumen imprägniertem Schotter sollte gemäß SNiP 3.06.03-85 erfolgen.
HOLZBESCHICHTUNGSGERÄT
UND PRODUKTE, DIE DARAUF BASIERT
4.34. Alle Dielenbretter müssen an jedem Balken mit Nägeln in der 2-2,5-fachen Dicke des Bodens und Parkettbrettern mit 50-60 mm langen Nägeln befestigt werden. Die Nägel sind schräg in die Stirnseite der Dielenbretter /.*`kb (o) und in den Grund der unteren Wange der Nut an den Kanten der Parkettdielen und Parkettdielen mit eingebetteten Kappen einzuschlagen Parkettdielen und Parkettdielen ist verboten.
4.35. Die Fugen der Enden von Brettern von Dielenbelägen, die Fugen der Enden und Seitenkanten mit den Enden benachbarter Parkettdielen sowie die Fugen der Kanten parallel zu den Stämmen benachbarter Parkettdielen sollten sich auf den Stämmen befinden.
4.37. Superhartfaserplatten, Satz- und Stabparkett sollten mit schnellhärtenden Spachtelmassen auf wasserfesten Bindemitteln im kalten oder erwärmten Zustand auf den Untergrund geklebt werden. Klebekitt auf der Basis für superharte Faserplatten sollte in 100-200 mm breiten Streifen entlang des Umfangs der Platten und in der mittleren Zone mit einem Abstand von 300-400 mm aufgetragen werden. Beim Auslegen und Schneiden von Faserplatten ist das Verbinden der vier Ecken der Platten an einer Stelle nicht zulässig. 4.38. Bei der Installation von Beschichtungen aus Holz und darauf basierenden Produkten müssen die Anforderungen der Tabelle eingehalten werden.
Technische Anforderungen |
Grenzabweichungen, mm |
|
Alle Baumstämme, Bretter (mit Ausnahme der Vorderseite), auf Pfosten unter den Baumstämmen verlegte Holzabstandshalter sowie Holz unter der Basis von Faserplatten müssen antiseptisch sein |
Visuell, alle Materialien, Zertifikat der Prüfung der versteckten Werke |
|
Der Feuchtigkeitsgehalt der Materialien sollte nicht überschreiten für: |
Messen, mindestens drei Messungen |
|
Lag und Dichtungen |
für alle 50-70 qm |
|
Deck- und Bodenplatten |
Bodenflächen, |
|
Einbau von Isolierungen, dispergiert mit Glasfasern (Glasfaser) bewehrt: Faserabmessungen - 20 mm Gewichtsverhältnis von Tonerdezement zu Portlandzement - 90: 10 | Messen, periodisch mindestens 16 Messungen pro Schicht (alle 0,5 Arbeitsstunden), Arbeitsprotokoll |
|
Schwerbeton für Bedachungen ohne Isolierbeschichtung (Bedachung) muss enthalten: plastifizierende und luftporenbildende Zusätze, Zuschlagstoffe aus klassiertem Sand und grobkörnigem Schotter; Portlandzement - hydrophob, enthält nicht mehr als 6% Calciumaluminat; Schotter aus magmatischen Gesteinen oder Kies mit einem vorübergehenden Widerstand von mindestens 100 MPa in wassergesättigtem Zustand; granulometrische Zusammensetzung von Schotter, mm: Sand der Schutzschicht des Feinheitsmoduls - 2,1 - 3,15 | Messen, periodisch, mindestens 4 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
|
Kies und andere frostbeständige mineralische Materialien sollten sortiert und gewaschen werden |
VORBEREITUNG DER GRUNDLAGEN UND THEMEN
ISOLATIONSELEMENTE
2.4. Untergründe müssen vor dem Auftragen von Grundierungen und Versiegelungen, einschließlich Haftklebstoffen und Spachtelmassen, entstaubt werden.
2.5. Ausgleichsestriche (aus Zement-Sand, Gips, Gips-Sand-Mörtel und Asphaltbetonmischungen) sollten in Griffen mit einer Breite von 2-3 m entlang von Führungen angeordnet werden, um die Oberfläche zu nivellieren und zu verdichten.
2.6. Die Grundierung der Oberfläche vor dem Auftragen der Kleb- und Dämmmassen muss lückenlos und lückenlos erfolgen. Die Grundierung von Estrichen aus Zementsandmörtel sollte spätestens 4 Stunden nach ihrer Verlegung mit Grundierungen auf langsam verdunstenden Lösungsmitteln erfolgen (mit Ausnahme von Estrichen mit einer Oberflächenneigung von mehr als 5 %, bei denen danach eine Grundierung erfolgen sollte sie sind verhärtet). Bei der Vorbereitung der Oberfläche der Basis müssen die Anforderungen der Tabelle eingehalten werden. 2.
Der Primer sollte eine starke Haftung auf der Basis haben, es sollten keine Spuren von Bindemittel auf dem darauf aufgebrachten Tampon verbleiben.
Tabelle 2
Technische Anforderungen | Abweichungen begrenzen | Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Zulässige Abweichungen in der Oberfläche des Untergrundes für gewalzte und ungewalzte Emulsions- und Mastixdämmung und Bedachung: entlang des Hanges und auf der horizontalen Fläche über den Hang und auf der senkrechten Fläche aus Stückgut: am Hang entlang und quer | Messen, technische Inspektion, mindestens 5 Messungen pro 70-100 m 2 Fläche oder auf einer kleineren Fläche an durch Sichtprüfung bestimmten Stellen |
|
Abweichungen der Ebene des Elements von der vorgegebenen Neigung (über die gesamte Fläche) | ||
Strukturelementdicke (aus Design) | ||
Die Anzahl der Unregelmäßigkeiten (glatte Umrisse mit einer Länge von nicht mehr als 150 mm) auf einer Fläche von 4 m 2 | Nicht mehr als 2 | |
Grundierungsdicke, mm: für Dächer aus gebauten Materialien - 0,7 beim Grundieren eines ausgehärteten Estrichs - 0,3 beim Grundieren von Estrichen innerhalb von 4 Stunden nach dem Auftragen der Lösung - 0,6 |
2.7. Die Luftfeuchtigkeit der Basis vor dem Auftragen der Grundierung sollte die in der Tabelle angegebenen Werte nicht überschreiten. 3. Auf nassen Untergründen dürfen nur wasserbasierte Grundierungen oder Isoliermassen aufgetragen werden, wenn die auf die Oberfläche des Untergrundes einwirkende Feuchtigkeit die Integrität des Beschichtungsfilms nicht beeinträchtigt.
2.8. Die zu isolierenden Metalloberflächen von Rohrleitungen, Apparaten und Befestigungselementen sind von Rost zu reinigen und die mit einem Korrosionsschutz versehenen Oberflächen sind projektbezogen zu behandeln.
2.9. Die Isolierung der installierten Geräte und Rohrleitungen sollte nach ihrer dauerhaften Befestigung in der Konstruktionsposition erfolgen. Die Wärmedämmung von Apparaten und Rohrleitungen an für die Dämmung schwer zugänglichen Stellen muss vollständig vor der Montage durchgeführt werden, einschließlich der Montage von Abdeckschalen.
Die Isolierung von Rohrleitungen, die sich in unpassierbaren Kanälen und Wannen befinden, muss durchgeführt werden, bevor sie in Kanälen installiert werden.
2.10. Mit Stoffen gefüllte Anlagen und Rohrleitungen sind vor Beginn der Isolierarbeiten davon zu befreien.
2.11. Gerollte Dämmstoffe müssen bei Arbeiten bei Minustemperaturen innerhalb von 20 Stunden auf eine Temperatur von mindestens 15 °C erwärmt, umgespult und in einem Isolierbehälter an den Einbauort geliefert werden.
WÄRMEDÄMMVORRICHTUNG VON PLATTEN UND LOSEN MATERIALIEN
Bevor Sie einen elektronischen Antrag an das russische Bauministerium senden, lesen Sie bitte die unten aufgeführten Regeln für die Nutzung dieses interaktiven Dienstes.
1. Elektronische Anträge im Zuständigkeitsbereich des russischen Bauministeriums, die gemäß dem beigefügten Formular ausgefüllt wurden, werden zur Prüfung angenommen.
2. Ein elektronischer Einspruch kann eine Erklärung, Beschwerde, einen Vorschlag oder eine Bitte enthalten.
3. Elektronische Einsprüche, die über das offizielle Internetportal des Bauministeriums Russlands gesendet werden, werden zur Prüfung an die Abteilung für die Arbeit mit Einsprüchen von Bürgern übermittelt. Das Ministerium sorgt für eine objektive, umfassende und zeitnahe Prüfung der Anträge. Die Prüfung elektronischer Beschwerden ist kostenlos.
4. Gemäß Bundesgesetz vom 02.05.2006 N 59-FZ „Über das Verfahren zur Berücksichtigung von Anträgen von Bürgern der Russischen Föderation“ elektronische Anträge werden innerhalb von drei Tagen registriert und je nach Inhalt versandt strukturelle Einheiten Ministerien. Der Einspruch wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Registrierung geprüft. Ein elektronischer Einspruch, der Probleme enthält, deren Lösung nicht in die Zuständigkeit des russischen Bauministeriums fällt, wird innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Registrierung an die zuständige Stelle oder den zuständigen Beamten gesendet, zu dessen Zuständigkeit die Lösung der angesprochenen Probleme gehört den Einspruch, mit Mitteilung an den Bürger, der den Einspruch eingereicht hat.
5. Eine elektronische Beschwerde wird nicht berücksichtigt, wenn:
- das Fehlen des Vor- und Nachnamens des Antragstellers;
- Angabe einer unvollständigen oder ungenauen Postanschrift;
- obszöne oder beleidigende Ausdrücke im Text;
- das Vorhandensein einer Bedrohung des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums eines Beamten sowie seiner Familienangehörigen im Text;
- Verwendung eines nicht-kyrillischen Tastaturlayouts oder nur Großbuchstaben beim Tippen;
- das Fehlen von Satzzeichen im Text, das Vorhandensein unverständlicher Abkürzungen;
- das Vorhandensein einer Frage im Text, auf die der Antragsteller bereits eine schriftliche Antwort in der Sache im Zusammenhang mit zuvor versandten Rechtsbehelfen erhalten hat.
6. Die Antwort an den Beschwerdeführer wird an die beim Ausfüllen des Formulars angegebene Postanschrift gesendet.
7. Bei der Prüfung einer Beschwerde ist es nicht gestattet, die in der Beschwerde enthaltenen Informationen sowie Informationen darüber offenzulegen Privatsphäre Bürger ohne seine Zustimmung. Informationen über die personenbezogenen Daten von Bewerbern werden unter Beachtung der Vorgaben gespeichert und verarbeitet Russische Gesetzgebungüber personenbezogene Daten.
8. Über die Website eingegangene Beschwerden werden zusammengefasst und der Leitung des Ministeriums zur Information vorgelegt. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen werden periodisch in den Rubriken "für Anwohner" und "für Spezialisten" veröffentlicht.
BAUVORSCHRIFTEN
ISOLIER- UND OBERFLÄCHENBESCHICHTUNGEN
SNiP 3.04.01-87
STAATLICHES BAUKOMITEE DER UdSSR
Moskau 1988
ENTWICKELT VON TSNIIOMTP Gosstroy der UdSSR (Anwärter der technischen Wissenschaften N. N. Zavrazhin- Themenführer V. A. Anzigitov) unter Beteiligung des Zentralforschungsinstituts für Industriebauten des Gosstroy der UdSSR (Kandidat der technischen Wissenschaften I. P. Kim), TsNIIEPzhilischa des Staatlichen Komitees für Architektur (PhD D. K. Baulin), NIIMosstroy des Exekutivkomitees der Stadt Moskau (Doktor der technischen Wissenschaften prof. E. D. Belousov, cand. Technik. Wissenschaften G. S. Agadschanow), SKTB Glavtonnelmetrostroy des Verkehrsministeriums der UdSSR (Ph.D. V. V. Krylova, V. G. Golubova), Abteilung Sojusmetrospetsstroy des Verkehrsministeriums der UdSSR ( A. P. Levina, P. F. Litwina), NIIZhB Gosstroy der UdSSR (Doktor der technischen Wissenschaften prof. F. M. Ivanova). EINFÜHRUNG durch TsNIIOMTP Gosstroy der UdSSR. VORBEREITET ZUR GENEHMIGUNG durch die Abteilung für Standardisierung und technische Standards im Bauwesen des Staatlichen Bauausschusses der UdSSR ( D. I. Prokofjew). Mit dem Inkrafttreten von SNiP 3.04.01-87 "Isolier- und Endbeschichtungen" werden SNiP III -20-74 *, SNiP III -21-73 *, SNiP III -B.14-72 ungültig; GOST 22753-77, GOST 22844-77, GOST 23305-78. Bei der Verwendung eines Regulierungsdokuments sollten die genehmigten Änderungen der Bauvorschriften und -vorschriften sowie der staatlichen Normen berücksichtigt werden, die in der Zeitschrift Bulletin of Construction Equipment, der Sammlung von Änderungen der Bauvorschriften und -vorschriften des Gosstroy der UdSSR und dem Informationsindex veröffentlicht wurden "Staatsstandards der UdSSR" des Staatsstandards der UdSSR.
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese Bauordnungen und Regeln gelten für die Herstellung und Abnahme von Arbeiten zum Einbau von Isolier-, Deck-, Schutzbeschichtungen und Fußböden von Gebäuden und Bauwerken, mit Ausnahme von Arbeiten aufgrund besonderer Betriebsbedingungen von Gebäuden und Bauwerken. 1.2. Isolierungen, Endbeschichtungen, Schutzbeschichtungen und Bodenaufbauten müssen gemäß dem Projekt ausgeführt werden (Endbeschichtungen, wenn keine Projektanforderungen vorliegen - gemäß der Norm). Der Austausch von Materialien, Produkten und Zusammensetzungen, die vom Projekt vorgesehen sind, ist nur nach Vereinbarung mit der Konstruktionsorganisation und dem Kunden zulässig. 1.3. Die Arbeiten zur Herstellung von Wärmedämmungsarbeiten können erst nach Ausführung einer vom Kunden, Vertretern der Installationsorganisation und der Organisation, die Wärmedämmungsarbeiten durchführt, unterzeichneten Handlung (Genehmigung) beginnen. 1.4. Die Einrichtung jedes Elements der Isolierung (Dach), des Bodens, der Schutz- und Endbeschichtungen sollte durchgeführt werden, nachdem die Korrektheit der Ausführung des entsprechenden zugrunde liegenden Elements mit der Erstellung eines Prüfzertifikats für verdeckte Arbeiten überprüft wurde. 1.5. Mit entsprechender Begründung ist es im Einvernehmen mit dem Kunden und der Konstruktionsorganisation zulässig, Methoden der Arbeitsausführung und organisatorische und technologische Lösungen zuzuweisen sowie Methoden, Umfang und Arten der Registrierung der Qualitätskontrolle von Arbeiten festzulegen, die von den bereitgestellten abweichen denn nach diesen Regeln.2. ISOLATIONSBESCHICHTUNGEN UND DÄCHER
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
2.1. Isolier- und Dachdeckerarbeiten dürfen bei Umgebungstemperaturen von 60 bis minus 30 °C ausgeführt werden (Arbeiten unter Verwendung von heißem Kitt - bei einer Umgebungstemperatur von mindestens minus 20 °C unter Verwendung von Zusammensetzungen auf Wasserbasis ohne Frostschutzzusätze nicht niedriger). als 5 °С). 2.2. In den Fundamenten für Dach und Isolierung müssen gemäß dem Projekt folgende Arbeiten durchgeführt werden: Versiegeln der Nähte zwischen den vorgefertigten Platten; Temperaturschrumpfnähte anordnen; eingebettete Elemente montieren; Verputzen Sie Abschnitte vertikaler Oberflächen von Steinkonstruktionen bis zur Höhe der Verbindung eines gerollten oder Emulsionsmastix-Dachteppichs und einer Isolierung. 2.3. Isoliermassen und -materialien müssen in kontinuierlichen und gleichmäßigen Schichten oder in einer Schicht ohne Lücken und Durchhängen aufgetragen werden. Jede Schicht muss auf der gehärteten Oberfläche der vorherigen angeordnet werden, wobei die aufgetragenen Zusammensetzungen mit Ausnahme von Farben zu nivellieren sind. Bei der Herstellung und Zubereitung von Isoliermassen gelten die Anforderungen der Tabelle. einer .Tabelle 1
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
|
Bitumen und Teer (Pech) müssen von Verunreinigungen gereinigt und entwässert werden. Die Erwärmung sollte nicht überschreiten, °C: | Messen, periodisch, jedoch nicht weniger als 4 Mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll | |
Bitumen - 180 | ||
Teer (Tonhöhe) - 140 | ||
Füllstoffe (Zuschlagstoffe) müssen durch ein Sieb mit den Maschenweiten mm gesiebt werden: | ||
für Sand - 1,5 | ||
für pulverisiert - 2 | ||
für faserig - 4 | ||
Zulässige Feuchtigkeit von Füllstoffen (Zuschlagstoffen): | ||
für Sand | ||
für Zusammensetzungen mit Versiegelungszusätzen | ||
für andere Formulierungen | ||
Temperatur der Emulsionen und ihrer Bestandteile, °С: | Dasselbe, mindestens 5-6 Mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll | |
Bitumen - 110 | ||
Emulgatorlösung - 90 | ||
Latex (bei Einführung in die Emulsion) - 70 |
Minus 10 Grad |
|
Gleichmäßige Bitumenverteilung in Bitumen-Perlit und Bitumen-Keramsit - 90 % | ||
Verdichtungskoeffizient von Bitumen-Perlit und Bitumen-Blähton unter Druck 0,67-0,7 MPa - nicht weniger als 1,6 | ||
Temperatur beim Auftragen von Mastix, °С: | ||
heiß bituminös - 160 | ||
heißer Teer - 130 | ||
kalt (im Winter) - 65 | ||
Einbau von Isolierungen, dispergiert mit Glasfasern (Glasfaser) bewehrt: | Messen, periodisch mindestens 16 Messungen pro Schicht (alle 0,5 Arbeitsstunden), Arbeitsprotokoll | |
Faserabmessungen - 20 mm | ||
Das Massenverhältnis von Tonerdezement zu Portlandzement beträgt 90: 10. Der Gehalt an Portlandzement der Marke beträgt nicht weniger als 400, Tricalciumaluminat nach Masse beträgt nicht mehr als 8%. Glass Tow darf kein Paraffinwachs enthalten | ||
Schwerbeton für Bedachungen ohne Isolierbeschichtung (Bedachung) muss enthalten: | Messen, periodisch, mindestens 4 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll | |
plastifizierende und luftporenbildende Zusätze, Zuschlagstoffe aus klassiertem Sand und grobkörnigem Schotter; | ||
Portlandzement - hydrophob, enthält nicht mehr als 6% Calciumaluminat; | ||
Schotter aus magmatischen Gesteinen oder Kies mit einem vorübergehenden Widerstand von mindestens 100 MPa in wassergesättigtem Zustand; granulometrische Zusammensetzung von Schotter, mm: | ||
5-10 | ||
10-20 | ||
Sand der Schutzschicht des Feinheitsmoduls - 2,1 - 3,15 | ||
Kies und andere frostbeständige mineralische Materialien sollten sortiert und gewaschen werden |
VORBEREITUNG DER UNTERGRÜNDE UND DARUNTER LIEGENDER DÄMMELEMENTE
2.4. Untergründe müssen vor dem Auftragen von Grundierungen und Versiegelungen, einschließlich Haftklebstoffen und Spachtelmassen, entstaubt werden. 2.5. Ausgleichsestriche (aus Zement-Sand, Gips, Gips-Sand-Mörtel und Asphaltbetonmischungen) sollten in Griffen mit einer Breite von 2-3 m entlang von Führungen angeordnet werden, um die Oberfläche zu nivellieren und zu verdichten. 2.6. Die Grundierung der Oberfläche vor dem Auftragen der Kleb- und Dämmmassen muss lückenlos und lückenlos erfolgen. Die Grundierung von Estrichen aus Zementsandmörtel sollte spätestens 4 Stunden nach ihrer Verlegung mit Grundierungen auf langsam verdunstenden Lösungsmitteln erfolgen (mit Ausnahme von Estrichen mit einer Oberflächenneigung von mehr als 5 %, bei denen danach eine Grundierung erfolgen sollte sie sind verhärtet). Bei der Vorbereitung der Oberfläche der Basis müssen die Anforderungen der Tabelle eingehalten werden. 2. Die Grundierung muss eine starke Haftung auf dem Untergrund haben, auf dem darauf aufgetragenen Tupfer dürfen keine Bindemittelspuren zurückbleiben.Tabelle 2
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Zulässige Abweichungen des Untergrundes für gewalzte und ungewalzte Emulsions- und Mastixdämmung und Dacheindeckung: | Messen, technische Inspektion, mindestens 5 Messungen pro 70-100 m 2 Fläche oder auf einer kleineren Fläche an durch Sichtprüfung bestimmten Stellen | |
entlang einer Neigung und auf einer horizontalen Fläche | ||
über einen Hang und auf einer senkrechten Fläche | ||
aus Stückgut: | ||
am Hang entlang und quer | ||
Abweichungen der Ebene des Elements von der vorgegebenen Neigung (über die gesamte Fläche) | ||
Strukturelementdicke (aus Design) | ||
Die Anzahl der Unregelmäßigkeiten (glatte Umrisse mit einer Länge von nicht mehr als 150 mm) auf einer Fläche von 4 m 2 |
Nicht mehr als 2 |
|
Grundierungsdicke, mm: | ||
für Dächer aus gebauten Materialien - 0,7 | ||
beim Grundieren eines ausgehärteten Estrichs - 0,3 | ||
beim Grundieren von Estrichen innerhalb von 4 Stunden nach dem Auftragen der Lösung - 0,6 |
DÄMMVORRICHTUNG UND DÄCHER AUS ROLLENMATERIALIEN
2.13. Dach- und Dichtungsteppiche aus Rollenware mit werkseitig vorgeschmolzener Mastixschicht müssen auf einen kaum grundierten Untergrund durch Schmelzen oder Verflüssigen (Plastifizieren) der Mastixschicht des Materials ohne Verwendung von Klebekitten geklebt werden. Die Haftfestigkeit muss mindestens 0,5 MPa betragen. Die Verflüssigung der Mastixschicht sollte bei einer Lufttemperatur von mindestens 5 °C bei gleichzeitiger Verlegung des Rollteppichs oder vor der Verlegung (je nach Umgebungstemperatur) erfolgen. Das Schmelzen der Mastixschicht sollte gleichzeitig mit dem Verlegen der Paneele erfolgen (die Temperatur des geschmolzenen Mastix beträgt 140-160 ° C). Jede verlegte Dachschicht muss mit einer Rolle zur nächsten gerollt werden. 2.14. Rollenware ist an der Verlegestelle vor dem Aufkleber zu kennzeichnen; Die Anordnung der Platten aus Rollenmaterialien sollte die Einhaltung der Werte ihrer Überlappung beim Einkleben gewährleisten.Der Mastix sollte gemäß dem Projekt in einer gleichmäßigen durchgehenden, lückenlosen oder streifenförmigen Schicht aufgetragen werden. Beim punktuellen Kleben von Platten auf den Untergrund sollte der Mastix aufgetragen werden, nachdem die Platten an den Stellen der Löcher gerollt wurden. 2.15. Bei der Installation von gerollter Isolierung oder Bedachung unter Verwendung von Klebstoffen sollte heißer Mastix unmittelbar vor dem Verkleben der Paneele auf den grundierten Untergrund aufgetragen werden. Kaltkitt (Kleber) sollte vorher auf den Untergrund oder die Platte aufgetragen werden. Zwischen dem Auftragen von Klebemassen und dem Verkleben der Trägerfolien sind technologische Pausen einzuhalten, um eine starke Haftung der Klebemassen auf dem Untergrund zu gewährleisten. Jede Schicht sollte verlegt werden, nachdem der Kitt ausgehärtet ist und eine starke Verbindung mit der Basis der vorherigen Schicht erreicht wurde. 2.1 6. Paneele aus Rollenmaterialien während der Installation von Dächern sollten geklebt werden: in Richtung von niedrigen zu hohen Bereichen, wobei sich die Paneele entlang der Länge senkrecht zum Wasserabfluss mit Dachneigungen bis zu 15% befinden; in Richtung Ablauf - bei Dachneigungen über 15 %. Ein Kreuzkleben von Dämmplatten und Dacheindeckungen ist nicht zulässig. Die Art der Beklebung des Rollteppichs (einfarbig, gestreift oder gepunktet) muss dem Projekt entsprechen. 2.17. Beim Verkleben sollten sich die Dämm- und Dachplatten um 100 mm überlappen (70 mm über die Breite der Platten der unteren Schichten der Dachdächer mit einer Neigung von mehr als 1,5 %). 2.18. Bei der Installation von Isolierungen oder Dacheindeckungen muss Glasfaser ohne Wellenbildung verlegt werden, unmittelbar nach dem Auftragen von heißem Kitt und mit mindestens 2 mm dickem Kitt bedeckt werden. Nachfolgende Schichten sollten auf die gleiche Weise verlegt werden, nachdem der Kitt der unteren Schicht abgekühlt ist. 2.19. Temperaturschwindfugen in Estrichen und Fugen zwischen Beschichtungsplatten sind mit bis zu 150 mm breiten Streifen aus Rollenmaterial zu überdecken und einseitig auf die Fuge (Fuge) zu kleben. 2.20. An den Berührungspunkten mit den hervorstehenden Flächen des Daches (Brüstungen, Rohrleitungen usw.) muss der Dachteppich bis zur Oberkante der Estrichkante angehoben und an den oberen horizontalen Nähten mit Kitt auf Mastix geklebt werden. Die Verklebung weiterer Dachschichten sollte nach dem Einbau der oberen Dachschicht unmittelbar nach dem Auftragen des Klebekitts in einer durchgehenden Schicht erfolgen. 2.21. Beim Verkleben von Bahnen des Dachteppichs entlang der Dachschräge muss der obere Teil der Bahn der unteren Lage die gegenüberliegende Schräge um mindestens 1000 mm überlappen. Der Mastix sollte direkt unter der Rolle aufgetragen werden, die in drei Streifen von 80-100 mm Breite ausgerollt wird. Nachfolgende Schichten müssen auf eine durchgehende Mastixschicht geklebt werden. Beim Verkleben der Paneele über der Dachschräge sollte der obere Teil der Paneele jeder auf dem First verlegten Schicht die gegenüberliegende Dachschräge um 250 mm überlappen und auf eine durchgehende Schicht Kitt geklebt werden. 2. 22. Beim Anbringen einer schützenden Kiesbeschichtung auf dem Dachteppich muss heißer Mastix in einer durchgehenden Schicht mit einer Dicke von 2–3 mm und einer Breite von 2 m aufgetragen und sofort eine durchgehende Schicht staubfreien Kies darüber gestreut werden. 5 –10 mm dick. Die Anzahl der Schichten und die Gesamtdicke des Schutzanstrichs müssen der Auslegung entsprechen. 2.23. Bei der Installation von Rollisolierungen und Dacheindeckungen müssen die Anforderungen der Tabelle eingehalten werden. 3.Tisch 3
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die zulässige Feuchtigkeit der Basen beim Auftragen aller Zusammensetzungen mit Ausnahme von Zusammensetzungen auf Wasserbasis sollte Folgendes nicht überschreiten: | Vermessung, technische Abnahme, mindestens 5 Messungen gleichmäßig je 50-70 m 2 der Unterlage, Registrierung | |
Beton | ||
Zementsand, Gips und Gipssand | ||
jede Basis bei der Anwendung von Formulierungen auf Wasserbasis |
Vor dem Auftreten von Oberflächenfeuchtigkeit |
|
Temperatur beim Auftragen von heißem Mastix, °С: | Messen, periodisch, mindestens 4 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll | |
bituminös - 160 | ||
Teer - 130 | ||
Die Dicke der Mastixschicht beim Verkleben eines gerollten Teppichs, mm: | ||
heiß bituminös - 2,0 | ||
Zwischenschichten - 1.5 | ||
kaltes Bitumen - 0,8 | ||
Dicke einer Dämmschicht, mm: | Aufmaß, technische Kontrolle, mindestens 5 Messungen je 70-100 m 2 an durch Sichtkontrolle ermittelten Stellen, Arbeitsprotokoll | |
kalter Asphaltkitt - 7 | ||
Zementmörtel - 10 | ||
Emulsionen - 3 | ||
Polymerzusammensetzungen (Typ "Krovlelit" und "Venta") - 1 |
DÄMMVORRICHTUNG UND DÄCHER AUS POLYMER- UND EMULSIONS-BITUMIN-ZUSAMMENSETZUNGEN
2.24. Bei der Verlegung von Isolierungen und Bedachungen aus Emulsions-Mastix-Zusammensetzungen muss jede Schicht des Isolierteppichs nach dem Aushärten der Grundierung oder der Unterschicht durchgehend, ohne Lücken und in gleichmäßiger Dicke aufgetragen werden. 2.25. Bei der Installation von Isolierungen und Bedachungen aus Polymerzusammensetzungen der Typen "Krovlelit" und "Venta" müssen sie mit Hochdruckeinheiten aufgetragen werden, die sicherstellen, dass die Dichte, die gleichmäßige Dicke der Beschichtung und die Haftfestigkeit der Beschichtung auf dem Untergrund nicht geringer sind als 0,5 MPa. Bei Verwendung von Kaltasphalt-Emulsionskitten sollte die Zufuhr und Auftragung der Zusammensetzungen durch Einheiten mit Schneckenpumpen (mechanische Wirkung) erfolgen, die eine Haftfestigkeit der Beschichtung auf dem Untergrund von mindestens 0,4 MPa gewährleisten. 2.26. Bei der Installation und Isolierung und Bedachung von mit Glasfasern verstärkten Emulsions-Mastix-Zusammensetzungen sollte ihre Anwendung von Einheiten durchgeführt werden, die die Herstellung von Fasern gleicher Länge, gleichmäßiger Verteilung in der Zusammensetzung und Dichte der Isolierbeschichtung gewährleisten. 2.27. Bei der Installation von Isolierungen und Bedachungen aus Polymer- und Emulsions-Mastix-Zusammensetzungen gelten die Anforderungen der Tabelle 3. Dachanschlüsse sind ähnlich wie bei Rolldächern anzuordnen.DÄMMVORRICHTUNG AUS ZEMENTMÖRTEL, HEISSASPHALTMISCHUNGEN, BITUMENPERLITE UND BITUMEKERAMZIT
2.28. Bitumen-Perlit, Bitumen-Blähton, Zementmörtel, Heißasphaltmischungen mit einem Oberflächengefälle bis 25 % sind entlang der Leuchtturmschienen in Streifen von 2-6 m Breite in gleichmäßig dicken Lagen (max. 75 mm) unter Verdichtung einzubauen und Glätten der Schichtoberfläche. Jede Schicht muss verlegt werden, nachdem die vorherige ausgehärtet ist. 2.29. Bei der Installation von Zementabdichtungen aus Mörtel unter Verwendung von wasserdichten expandierenden Zementen (WRC), wasserdichten nicht schrumpfenden Zementen (WBC) oder Portlandzement mit Dichtungszusätzen sollten die Zusammensetzungen auf die mit Wasser angefeuchtete Untergrundoberfläche aufgetragen werden. Jede weitere Schicht sollte spätestens 30 Minuten (bei Verwendung von VRC- und VBC-Massen) bzw. höchstens einen Tag (bei Verwendung von Portlandzementmassen mit Dichtungszusätzen) nach Erhärtung der vorherigen Schicht aufgetragen werden. Zementabdichtungen sind zwei Tage nach dem Auftragen (1 Stunde bei VBC und VRC) vor mechanischer Beanspruchung zu schützen. 2.30 Die Befeuchtung der Zementabdichtung während der Aushärtung sollte mit einem drucklosen Wasserstrahl erfolgen, wenn die folgenden Zusammensetzungen verwendet werden: VRTs und VBTs - 1 Stunde nach dem Auftragen und alle 3 Stunden während des Tages; auf Portlandzement mit Versiegelungszusätzen - 8-12 Stunden nach dem Auftragen und dann 2-3 mal täglich für 14 Tage. 2.31. Bei der Installation von Isolierungen aus Bitumen-Perlit, Bitumen-Blähton, Abdichtungen aus Zementmörtel und heißen Asphaltmischungen, Mastix und Bitumen gelten die Anforderungen der Tabelle 4.Tabelle 4
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Zulässige Abweichungen der Oberfläche (bei Prüfung mit einer Zwei-Meter-Schiene): | Messen, mindestens 5 Messungen pro 50 - 100 m 2 Fläche oder auf einer kleineren Fläche an durch Sichtprüfung bestimmten Stellen | |
waagerecht | ||
vertikal |
5 ... + 10mm |
|
Ebene des Elements von der gegebenen Neigung - 0,2% |
nicht mehr als 150 mm |
|
Dicke des Beschichtungselements - -5 ... + 10% |
Nicht mehr als 3,0 mm |
|
Mobilität von Zusammensetzungen (Mischungen) ohne Weichmacher, cm: | Messen, mindestens 3 Messungen je 70-100 m 2 der Beschichtungsfläche | |
bei manueller Anwendung - 10 | ||
bei Anwendung durch Anlagen mit Kolben- oder Schneckenpumpen - 5 | ||
bei Verwendung von Weichmachern - 10 | ||
Die Temperatur von Heißasphaltmischungen, Bitumen-Perlit und Bitumen-Keramsit beträgt während der Verarbeitung mindestens 120 °C | Messen, periodisch, mindestens 8 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
DIE HERSTELLUNG DER WÄRMEDÄMMUNG FUNKTIONIERT MIT DER VERWENDUNG WEICHER, STARRER UND HALBSTARRER FASERPRODUKTE UND DER VORRICHTUNG DER WÄRMEDÄMMUNG, DIE SCHALEN AUS STARREN MATERIALIEN ABDECKT
2.32. Beim Einbau von Abdeckschalen aus flachen oder gewellten Asbestzementplatten muss deren Einbau und Befestigung dem Projekt entsprechen. Bei Arbeiten zur Montage von Abdeckschalen der Wärmedämmung aus starren und flexiblen (nichtmetallischen) Materialien ist auf einen festen Sitz der Schalen an der Wärmedämmung durch zuverlässige Befestigung mit Befestigungselementen und sorgfältige Abdichtung der Fugen zu achten von flexiblen Schalen mit ihrer projektbezogenen Verklebung. Bei Rohrleitungen mit einem Durchmesser von bis zu 200 mm muss Glasfaser spiralförmig verlegt werden, bei Rohrleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 200 mm - in separaten Platten gemäß den Anforderungen des Projekts. 2.33. Die Installation von wärmeisolierenden Konstruktionen und Abdeckschalen muss von Entladevorrichtungen, Flanschverbindungen, gekrümmten Abschnitten (Bögen) und Formstücken (T-Stücken, Kreuzen) begonnen und in der Richtung entgegengesetzt zur Neigung y und auf vertikalen Flächen durchgeführt werden - von der Prost. 2.34. Bei der Installation einer Wärmedämmung aus trocken verlegten starren Produkten muss ein Abstand von nicht mehr als 2 mm zwischen den Produkten und der isolierten Oberfläche vorgesehen werden. Beim Kleben starrer Produkte muss die Temperatur des Mastix die Anforderungen der Tabelle erfüllen. 3. Befestigungsprodukte an der Basis müssen dem Projekt entsprechen. 2.35. Bei der Installation der Wärmedämmung von Rohrleitungen mit weichen und halbstarren Faserprodukten ist Folgendes sicherzustellen: Versiegelung von wärmeisolierenden Materialien gemäß dem Projekt mit einem Verdichtungskoeffizienten für weiche Faserprodukte von nicht mehr als 1,5, für halbstarre - 1,2 ; fester Sitz der Produkte an der isolierten Oberfläche und aneinander; bei mehrlagiger Dämmung - Überlappung von Längs- und Quernähten; dichtes spiralförmiges Verlegen der Isolierung mit Schnüren und Bündeln mit einer minimalen Abweichung relativ zur Ebene senkrecht zur Achse der Rohrleitung und Wickeln in mehrschichtigen Strukturen jeder nachfolgenden Schicht in der Richtung entgegengesetzt zu den Windungen der vorherigen Schicht; Installation an horizontalen Rohrleitungen und Vorrichtungen, um ein Durchhängen der Wärmedämmung zu verhindern.WÄRMEDÄMMVORRICHTUNG VON PLATTEN UND LOSEN MATERIALIEN
2.36. Isolatoren bei der Installation von Wärmedämmungen aus Platten sollten eng aneinander auf dem Untergrund verlegt werden und in jeder Schicht die gleiche Dicke haben. Bei mehrlagiger Verlegung der Wärmedämmung müssen die Nähte der Platten auseinander angeordnet werden. 2.37. Wärmedämmschüttungen müssen vor der Verlegung in Fraktionen sortiert werden. Die Wärmedämmung muss entlang der Leuchtturmschienen in Streifen von 3-4 m Breite angeordnet werden, wobei in der unteren Schicht eine Schüttdämmung aus feineren Fraktionen verlegt wird. Schichten sollten nicht dicker als 60 mm verlegt und nach dem Verlegen verdichtet werden. 2.38. Beim Einbau einer Wärmedämmung aus Platten- und Schüttgütern gelten die Anforderungen der Tabelle. 5 und 6.Tabelle 5
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die zulässige Feuchtigkeit der Untergründe sollte nicht überschreiten: | Messen, mindestens 5 Messungen je 50-70 m 2 Überdeckung, Arbeitsprotokoll | |
aus vorgefertigt | ||
von monolithisch | ||
Wärmedämmung aus Stückmaterialien | ||
die Dicke der Zwischenschicht sollte nicht überschreiten, mm: | ||
aus Leimen und Kaltmastix - 0,8 | ||
aus heißem Mastix - 1.5 | ||
Breite der Fugen zwischen Platten, Blöcken, Produkten, mm: | ||
beim Kleben - nicht mehr als 5 (für starre Produkte - 3) | ||
bei trockener Verlegung - nicht mehr als 2 | ||
Monolithische und Plattenwärmedämmung: | ||
Isolierschichtdicke (aus Entwurf) |
5 ... + 10 %, aber nicht mehr als 20 mm |
|
Abweichungen der Isolationsebene: | Messung alle 50-100 m 2 der Beschichtungsoberfläche | |
von der angegebenen Steigung | ||
waagerecht | ||
vertikal | ||
Die Größe der Leisten zwischen den Ziegeln und Dachbahnen sollte 5 mm nicht überschreiten | ||
Die Überlappung von Platten und Blechen muss dem Design entsprechen - 5% |
Tabelle 6
VORRICHTUNG DER DACHDECKUNG AUS STÜCKMATERIALIEN
2.39. Bei der Anordnung von Holzuntergründen (Lattung) unter Dächern aus Stückmaterialien sind folgende Anforderungen zu beachten: Die Stöße der Lattung sollten voneinander beabstandet sein; die Abstände zwischen den Elementen der Kiste müssen den Konstruktionsabständen entsprechen; an Stellen, an denen Gesimsüberhänge, Rillen und Täler abgedeckt sind, sowie unter Dächern aus kleinstückigen Grundelementen, ist es notwendig, aus Brettern (massiv) zu arrangieren. 2.40. Auf die Kiste sollten stückige Dachmaterialien in Reihen von der Traufe bis zum First gemäß den vorläufigen Markierungen gelegt werden. Jede darüberliegende Reihe sollte die darunterliegende überlappen. 2.41. Asbestzementplatten gewellt mit normalem Profil und mittelwellig müssen mit einem Versatz von einer Welle in Bezug auf die Platten der vorherigen Reihe oder ohne Versatz verlegt werden. Platten aus verstärkten und einheitlichen Profilen müssen in Bezug auf die Platten der vorherigen Reihe ohne Versatz verlegt werden. Beim Verlegen von Blechen ohne Verschiebung zu einer Welle an der Verbindungsstelle von vier Blechen sollten die Ecken von zwei mittleren Blechen mit einem Spalt zwischen den verbundenen Ecken der Bleche VO 3-4 mm und Bleche SV, UV und VU - 8-10 mm geschnitten werden . 2.42. Asbestzementplatten VO und SV sollten mit Schiefernägeln mit verzinkter Kappe, Platten UV und VU - mit Schrauben mit Spezialgriffen, flachen Platten - mit zwei Nägeln und einem Anti-Wind-Knopf, extremen Platten und Firstteilen an der Kiste befestigt werden - mit zwei zusätzlichen Windschutzbügeln. 2.43. Beim Bau von Dächern aus Stückmaterialien gelten die Anforderungen der Tabelle 4.ISOLIERUNG UND DETAILS DES DACHS AUS BLECHEN
2.44. Die Metallabdichtung sollte gemäß dem Projekt mit Blechschweißen angeordnet werden. Nach dem Schweißen sollte die Füllung der Hohlräume hinter der Isolierung mit einer Zusammensetzung unter einem Druck von 0,2 bis 0,3 MPa eingespritzt werden. 2.45. Beim Bau von Metalldächern, Teilen und Verbindungen aus Blechen jeglicher Art von Dächern muss die Verbindung von Gemälden entlang des Wasserablaufs mit liegenden Falten ausgeführt werden, mit Ausnahme von Rippen, Schrägen und Graten, bei denen die Gemälde mit Stehen verbunden werden müssen Falten. Bei Dachneigungen unter 30° sollte der Liegefalz doppelt ausgeführt und mit Miniumspachtel bestrichen werden. Der Wert der Biegung von Gemälden für die Installation von liegenden Falten sollte mit 15 mm angenommen werden; Stehfalten - 20 mm für ein und 35 mm für ein weiteres Bild daneben. Das Anbringen der Gemälde an der Basis muss mit Klammern erfolgen, die zwischen den Falten der Blätter und T-förmigen Krücken durchgeführt werden.ANFORDERUNGEN AN FERTIGE ISOLIERUNGEN (DÄCHER), BESCHICHTUNGEN UND KONSTRUKTIONSELEMENTE
2.46. Die Anforderungen an fertige isolierende (Dach-) Beschichtungen und Konstruktionen sind in der Tabelle angegeben. 7.Tabelle 7
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
|
Die vollständige Entwässerung der gesamten Dachfläche sollte durch externe und interne Abflüsse ohne stehendes Wasser erfolgen | ||
Die Haftfestigkeit des Dach- und Abdichtungsteppichs aus gerollten Materialien auf einer kontinuierlichen Mastixklebstoffschicht aus Emulsionszusammensetzungen mit dem Untergrund auf dem Untergrund und untereinander beträgt nicht weniger als 0,5 MPa | Messen, 5 Messungen pro 120-150 m 2 der Oberfläche der Beschichtung (beim Klopfen sollte sich die Art des Schalls nicht ändern); bei Bruch der verklebten Materialien darf keine Delamination entlang des Kitts beobachtet werden (der Spalt muss innerhalb des gewalzten Paneels liegen), Abnahmezertifikat | |
Die Wärmebeständigkeit und Zusammensetzung von Kitten zum Verkleben von Rollen- und Plattenmaterialien sowie die Festigkeit und Zusammensetzung der Lösungen der Klebeschicht müssen den Konstruktionsanforderungen entsprechen. Abweichungen vom Projekt - 5% | Technische Abnahme, Abnahmeprotokoll | |
Die Lage von Paneelen und Metallanstrichen (abhängig von der Neigung der Beschichtung), ihre Verbindung und ihr Schutz in der normalen Beschichtung, an den Verbindungsstellen und Schnittstellen in verschiedenen Ebenen müssen dem Projekt entsprechen | ||
Blasen, Schwellungen, Lufteinschlüsse, Risse, Dellen, Löcher, schwammige Struktur, Tropfen und Durchhängen auf der Oberfläche von Bedachungen und Isolierungen sind nicht zulässig. | ||
Erhöhter Feuchtigkeitsgehalt von Substraten, Zwischenelementen, Beschichtung und der gesamten Konstruktion im Vergleich zum Standard |
Nicht mehr als 0,5 % |
Messung, 5 Messungen auf einer Fläche von 50-70 m 2 der Beschichtungsoberfläche oder in separaten Bereichen einer kleineren Fläche an durch Sichtprüfung identifizierten Stellen, Abnahmeprotokoll |
Bei der Abnahme der fertigen Dämmung und Bedachung ist zu prüfen: |
Abweichungen vom Projekt sind nicht zulässig |
Technische Abnahme, Abnahmeprotokoll |
Einhaltung der Anzahl der verstärkenden (zusätzlichen) Schichten in Verbindungsstellen (Verbindungen) mit dem Projekt; | ||
zum Imprägnieren: | ||
die Qualität des Füllens von Fugen und Öffnungen in Konstruktionen aus vorgefertigten Elementen mit Dichtungsmaterialien; | ||
die Qualität der Prägung; | ||
die Richtigkeit der Abdichtung von Bolzenlöchern sowie von Löchern zum Einspritzen von Lösungen für die Endbearbeitung von Strukturen; | ||
Abwesenheit von Lecks und Diskontinuität von Nahtlinien in Metallabdichtungen; | ||
für Dächer aus Rollenmaterialien, Emulsion, Mastixzusammensetzungen: | ||
Schalen des Ansaugtrichters von internen Abflüssen sollten nicht über die Oberfläche des Sockels hinausragen; | ||
die Ecken der Verbindungsstrukturen (Estriche und Beton) müssen geglättet und eben sein, ohne scharfe Ecken; | ||
für Dächer aus Stückmaterialien und Details von Dächern aus Blech: | ||
das Fehlen sichtbarer Lücken in der Beschichtung bei der Untersuchung des Daches vom Dachboden aus; | ||
keine Abplatzungen und Risse (in Asbestzement und versiegelten Flach- und Wellblechen); | ||
eine starke Verbindung zwischen den Gliedern der Abflussrohre; | ||
das Vorhandensein einer Schmierung von doppelt liegenden Falten in den Fugen von Metallgemälden auf einer Beschichtung mit einer Neigung von weniger als 30 °; | ||
für Wärmedämmung: | ||
die Kontinuität der Schichten, die Qualität der Auskleidung der Stellen, an denen die Befestigungen von Rohrleitungen, Ausrüstungen, Konstruktionsdetails usw. durchgeführt werden. durch Wärmedämmung; | ||
keine mechanischen Beschädigungen, durchhängende Schichten und lockere Haftung auf dem Untergrund |
3. ABSCHLUSSARBEITEN UND KORROSIONSSCHUTZ VON BAUSTRUKTUREN UND TECHNOLOGISCHEN AUSRÜSTUNG (KORROSIONSSCHUTZARBEITEN)
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3.1. Endbearbeitungsarbeiten, mit Ausnahme der Fassadenendbearbeitung, sollten bei einer positiven Temperatur der Umgebung und der zu bearbeitenden Oberflächen von nicht weniger als 10 °C und einer Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 60 % durchgeführt werden. Eine solche Temperatur im Raum muss rund um die Uhr, mindestens 2 Tage vor Beginn und 12 Tage nach Arbeitsende sowie bei Tapezierarbeiten – bis zur Inbetriebnahme der Anlage – eingehalten werden. 3.2. Arbeiten zum Auftragen von Schutzbeschichtungen sollten bei einer Temperatur der Umgebungsluft und geschützter Oberflächen von mindestens ° C: 10 - für Lackschutzbeschichtungen aus Zusammensetzungen auf Basis von Naturharzen durchgeführt werden; Mastix- und Kittbeschichtungen aus Silikatzusammensetzungen; Verkleben von Schutzanstrichen mit bituminösen Rollenmaterialien, Polyisobutylenplatten, Butylkor-S-Platten, dupliziertem Polyethylen; Gummibeschichtungen; Verkleidungs- und Verkleidungsbeschichtungen unter Verwendung von säurebeständigen Silikatspachteln und Kitten vom Typ Bituminol; für säurebeständigen Beton und Silikat-Polymer-Beton; 15 - für farben- und lackverstärkte und unverstärkte kontinuierliche Beschichtungen aus Zusammensetzungen, die auf der Basis von Kunstharzen hergestellt wurden; Mastixbeschichtungen und Dichtungsmittel aus Zusammensetzungen auf der Basis von synthetischem Kautschuk und Nairit; Beschichtungen aus Polymerfolienmaterialien; Verkleidungs- und Auskleidungsbeschichtungen unter Verwendung von Kitten wie "Arzamit", "Furankor" sowie Polyester, Epoxidharzen und Harzen mit Epoxidzusätzen; für Beschichtungen aus Polymerbeton und Polymerzementbeschichtungen; 25 - für Beschichtungen aus der Zusammensetzung "Polan". 3.3. Die Fertigstellungsarbeiten müssen gemäß dem Projekt zur Herstellung von Werken (PPR) für den Bau von Gebäuden und Bauwerken durchgeführt werden. Vor Beginn der Fertigstellungsarbeiten sollten folgende Arbeiten durchgeführt werden: Die fertigzustellenden Räumlichkeiten sind vor atmosphärischen Niederschlägen geschützt; Abdichtung, Wärme- und Schalldämmung sowie Ausgleichsestriche wurden eingebaut; Nähte zwischen Blöcken und Paneelen sind versiegelt; Verbindungsstellen von Fenster-, Tür- und Balkonblöcken wurden abgedichtet und isoliert; verglaste Lichtöffnungen; Eingebettete Produkte wurden installiert, Heizungs- und Wasserversorgung sowie Heizsysteme getestet. Das Verputzen und Verkleiden (je nach Projekt) von Oberflächen an den Installationsorten von eingebetteten Produkten von Sanitärsystemen muss vor deren Installation abgeschlossen sein. 3.4. Vor der Fertigstellung der Fassaden müssen folgende zusätzliche Arbeiten abgeschlossen werden: Außenabdichtung und Überdachung mit Details und Anschlüssen; Anordnung aller Bodenaufbauten auf Balkonen; Installation und Befestigung aller Metallmalereien, die architektonische Details an der Fassade des Gebäudes einfassen; Einbau aller Armaturen für Fallrohre (je nach Projekt). 3.5. Korrosionsschutzarbeiten sollten gemäß den Anforderungen von SNiP 3.04.03-85 „Schutz von Bauwerken und Konstruktionen gegen Korrosion“ durchgeführt werden. 3.6. Bei der Vorbereitung und Herstellung von Veredelungs- und Korrosionsschutzmitteln gelten die Anforderungen der Tabelle. acht.Tabelle 8
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Putzmörtel müssen rückstandsfrei durch ein Gitter mit Maschenweiten, mm: | Messen, periodisch, 3-4 mal pro Schicht, Arbeitsprotokoll | |
zum Spritzen und Erde - 3 | ||
für die Deckschicht und Einschichtbeschichtungen - 1.5 | ||
Lösungsmobilität - 5 | Gleich, jede Charge | |
Delaminierung - nicht mehr als 15 % | Dasselbe unter Laborbedingungen 3-4 Mal pro Schicht | |
Wasserhaltevermögen - nicht weniger als 90 % | ||
Haftfestigkeit, MPa, nicht weniger als: | Ebenso mindestens 3 Messungen pro 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche | |
für Innenausbau - 0,1 | ||
für Arbeiten im Freien - 0,4 | ||
Größe der Zuschlagstoffe für die dekorative Veredelung von Innenräumen und Fassaden von Gebäuden, mm: | Dasselbe, mindestens 5 Messungen pro Charge pro Schicht | |
auf der Haftschicht von Granit, Marmor, Schiefer, Keramik-, Glas- und Kunststoffspänen sowie grobem Sand - 2 | ||
Zement-Kalk-, Kalksand- und Zementzusammensetzungen mit Sand: | ||
Quarz - 0,5 | ||
Marmor - 0,25 | ||
Terrazit-Mischungen | ||
mit Feinspachtel: | ||
Sand - 1 | ||
Glimmer - 1 | ||
mit mittlerem Füller: | ||
Sand - 2 | ||
Glimmer - 2,5 | ||
mit großem Füller: | ||
Sand - 4 | ||
Glimmer - 4 | ||
Glas muss ohne Risse, zugeschnitten, komplett mit Dichtungen, Dichtstoffen und Befestigungsmitteln am Objekt ankommen | Je nach Projekt in Übereinstimmung mit den Normen und Spezifikationen | Technische Überprüfung |
Kitte: | Messen, periodisch, mindestens 5 Messungen pro 50 - 70 m 2 der Beschichtungsfläche, Arbeitsprotokoll | |
Trocknungszeit - nicht mehr als 24 Stunden | ||
Haftfestigkeit, MPa: | ||
nach 24 Stunden nicht weniger als 0,1 | ||
nach 72 Stunden nicht weniger als 0,2 | ||
Lebensfähigkeit - mindestens 20 Minuten | Technische Abnahme, mind. drei Probefüller pro Charge, Arbeitsprotokoll | |
Die Spachtelbeschichtung sollte nach dem Trocknen gleichmäßig sein, ohne Blasen, Risse und mechanische Einschlüsse. | ||
Mal- und Tapetenmaterialien | Je nach Projekt in Übereinstimmung mit den Normen und Spezifikationen | Das gleiche, mindestens dreimal pro Charge, Journal of Works |
OBERFLÄCHENVORBEREITUNG
3.7. Das Ausführen von Deck- und Schutzanstrichen auf Untergründen mit Rost, Ausblühungen, Fett- und Bitumenflecken ist nicht zulässig. Ebenso ist das Tapezieren auf nicht von Tünche gereinigten Flächen nicht erlaubt. 3.8. Die Entstaubung der Oberflächen sollte vor dem Auftragen jeder Schicht Grundierung, Verklebung, Putz, Anstrich und Schutzmassen, Beschichtungen und Glasspachtel durchgeführt werden. 3.9. Die Stärke der Untergründe muss mindestens der Stärke der Endbeschichtung entsprechen und dem Design entsprechen. 3.10. Hervorstehende architektonische Details, Verbindungen mit Holzstein-, Ziegel- und Betonkonstruktionen sollten über ein an der Unterlage befestigtes Metallgitter oder Drahtgeflecht verputzt werden; Holzoberflächen - auf Schilden aus Fetzen. 3.11. Die Innenflächen von Stein- und Ziegelwänden, die durch Gefrieren errichtet wurden, sollten nach dem Auftauen des Mauerwerks von innen um mindestens die Hälfte der Wanddicke verputzt werden. 3.12. Beim Streichen und Tapezieren muss die Qualität der vorbereiteten Untergründe folgende Anforderungen erfüllen: Oberflächen beim Streichen mit Öl, Klebstoff, Zusammensetzungen auf Wasserbasis und Tapezieren müssen glatt und ohne Rauheit sein; Oberflächenrisse werden geöffnet, grundiert, mindestens 2 mm tief mit Kitt gefüllt und geschliffen; Schalen und Unebenheiten grundiert, gespachtelt und geglättet; Ablösungen, Mörtelschlieren, Bearbeitungsspuren durch Kellen werden entfernt; die Fugen zwischen den Trockengipsputzbahnen und den angrenzenden Flächen werden grundiert, gespachtelt, oberflächenbündig geschliffen oder mit Rustika behandelt (je nach Projekt) und beim Tapezieren zusätzlich mit Streifen überklebt aus Papier, Gaze usw.; Während die Flächen mit Tapeten beklebt wurden, wurde der Deckenanstrich abgeschlossen und weitere Malerarbeiten durchgeführt. Für das Streichen vorbereitete Untergründe, das Bekleben mit synthetischen Tapeten auf Papier- und Stoffbasis sowie mit einem werkseitig aufgetragenen Kleber müssen die Anforderungen der Tabelle erfüllen. 9. Die Oberflächen aller Befestigungsmittel, die sich unter Pappe, Papier oder direkt unter der Tapete befinden, müssen mit einem Korrosionsschutzmittel vorbeschichtet werden.Tabelle 9
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Verputzte Oberflächen | Messen, mindestens 5 Messungen mit einer 2-Meter-Kontrollschiene auf 50-70 m 2 der Oberfläche oder auf einem separaten Abschnitt einer kleineren Fläche an Stellen, die durch eine kontinuierliche visuelle Inspektion identifiziert wurden (für geformte Produkte - mindestens 5 x 35- 40 m und drei pro Element), Arbeitsprotokoll | |
vertikale Abweichungen (mm pro 1 m), mm: | ||
mit einfachem Pflaster - 3 |
Nicht mehr als 15 mm zur Raumhöhe |
|
gleich, verbessert - 2 |
Das gleiche, nicht mehr als 10 mm |
|
Das gleiche, nicht mehr als 5 mm |
||
unebene Oberflächen mit glattem Umriss (auf 4 m 2): | ||
mit einfachem Putz - nicht mehr als 3, Tiefe (Höhe) bis 5 mm | ||
das gleiche, verbessert - nicht mehr als 2, Tiefe (Höhe) bis zu 3 mm | ||
gleich, hochwertig - nicht mehr als 2, Tiefe (Höhe) bis 2 mm | ||
horizontale Abweichungen (mm pro 1 m) sollten nicht überschreiten, mm: | ||
mit einfachem Pflaster - 3 | ||
gleich, verbessert - 2 | ||
gleich, hochwertig - 1 | ||
Abweichungen von Fenster- und Türschrägen, Pilastern, Pfeilern, Schalen usw. von der Vertikalen (mm pro 1 m) sollte nicht überschreiten, mm: | Dasselbe, mit Ausnahme der Messungen (3 x 1 mm) | |
mit einfachem Pflaster - 4 |
Bis zu 10 mm für das gesamte Element |
|
gleich, verbessert - 2 |
Das gleiche, bis zu 5 mm |
|
gleich, hochwertig - 1 |
Das gleiche, bis zu 3 mm |
|
Abweichungen des Radius gekrümmter Flächen, geprüft durch das Muster, vom Bemessungswert (für das gesamte Element) sollten nicht überschreiten, mm: | Messen, mindestens 5 Messungen mit einer 2-Meter-Kontrollschiene auf 50 - 70 m 2 der Oberfläche oder auf einem separaten Abschnitt einer kleineren Fläche an Stellen, die durch eine kontinuierliche Sichtkontrolle identifiziert wurden (für geformte Produkte - mindestens 5 x 35- 40 m und drei pro Element) außer Messungen ( 3 x 1 mm), Arbeitsprotokoll | |
mit einfachem Pflaster - 10 | ||
gleich, verbessert - 7 | ||
gleich hochwertig - 5 | ||
Abweichungen der Böschungsbreite vom Entwurf sollten nicht überschritten werden, mm: | ||
mit einfachem Pflaster - 5 | ||
gleich, verbessert - 3 | ||
Abweichungen der Stäbe von einer geraden Linie innerhalb der Grenzen zwischen den Schnittwinkeln der Stäbe und dem Rechen dürfen nicht überschreiten, mm: | ||
mit einfachem Pflaster - 6 | ||
gleich, verbessert - 3 | ||
gleiche, hohe Qualität - 2 | ||
Die Oberflächen von vorgefertigten Decken und Paneelen müssen den Anforderungen der Normen und Spezifikationen für die jeweiligen Produkte entsprechen | ||
Zulässige Luftfeuchtigkeit: | Messen, mindestens 3 Messungen pro 10 m2 Fläche | |
Ziegel- und Steinoberflächen beim Verputzen, Beton, verputzte oder gespachtelte Oberflächen beim Tapezieren mit Tapeten und beim Streichen mit Farbzusammensetzungen, ausgenommen Zement und Kalk |
Nicht mehr als 8 % |
|
ebenso beim Streichen mit Zement- und Kalkverbindungen |
Vor dem Auftreten von Tröpfchenflüssigkeit Feuchtigkeit auf der Oberfläche |
|
Holzoberflächen zum Bemalen |
Nicht mehr als 12 % |
|
Bei der Installation von Farbbeschichtungen muss die Oberfläche der Basis glatt und ohne Rauheit sein. lokale Unregelmäßigkeiten mit einer Höhe (Tiefe) bis zu 1 mm - nicht mehr als 2 auf einer Fläche von 4 m 2 der Oberfläche der Beschichtungen |
HERSTELLUNG VON GIPS- UND MODELLIERARBEITEN
3.15. Beim Verputzen von Ziegelwänden ab einer Umgebungstemperatur von 23 °C muss die Oberfläche vor dem Auftragen des Mörtels angefeuchtet werden. 3.16. An Baken sollte ein verbesserter und hochwertiger Putz durchgeführt werden, dessen Dicke der Dicke der Putzbeschichtung ohne Deckschicht entsprechen sollte. 3.17. Beim Auftragen von einschichtigen Beschichtungen sollte deren Oberfläche sofort nach dem Auftragen der Lösung, bei Spachteln nach dem Abbinden, egalisiert werden. 3.18. Beim Anbringen einer mehrlagigen Putzbeschichtung muss jede Schicht nach dem Abbinden der vorherigen aufgetragen werden (Deckschicht – nach dem Abbinden des Mörtels). Die Einebnung des Bodens sollte vor Beginn des Abbindens des Mörtels erfolgen a. 3.19. Auf die Oberfläche von Ziegelwänden müssen Gipsplatten mit den Konstruktionszusammensetzungen geklebt werden, die sich in Form von Markierungen mit einer Größe von 80 × 80 mm auf einer Fläche von mindestens 10% entlang der Decke befinden. Boden, vertikale Ebenenwinkel durch 120-150 mm, dazwischen in einem Abstand von nicht mehr als 400 mm, entlang der vertikalen Kanten - ein durchgehender Streifen. Platten auf Holzuntergründen sollten mit Breitkopfnägeln befestigt werden. 3.20. Die Installation von Gipsformteilen sollte nach dem Abbinden und Trocknen des Untergrunds aus Gipslösungen erfolgen. Architektonische Details an der Fassade müssen an der in die Wandkonstruktion eingebetteten Bewehrung befestigt werden, die zuvor vor Korrosion geschützt wurde. 3.21. Bei der Herstellung von Putzarbeiten gelten die Anforderungen der Tabelle. 10.Tabelle 10
Technische Anforderungen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Zulässige Dicke des Einschichtputzes, mm: | |
bei Verwendung aller Arten von Lösungen außer Gips - bis zu 20, aus Gipslösungen - bis zu 15 | |
Zulässige Dicke jeder Schicht beim Verlegen von Mehrschichtputzen ohne Polymerzusätze, mm: | Messung, mindestens 5 Messungen pro 70-100 m 2 der Beschichtungsfläche oder in einem Raum einer kleineren Fläche an Stellen, die durch ständige Sichtkontrolle gekennzeichnet sind, Arbeitsprotokoll |
Sprühen auf Stein-, Ziegel-, Betonoberflächen - bis zu 5 | |
Sprühen auf Holzoberflächen (einschließlich der Dicke der Streifen) - bis zu 9 | |
Boden aus Zementmörtel - bis zu 5 | |
Boden aus Kalk, Kalk-Gips-Mörtel - bis zu 7 | |
Deckschicht der Putzbeschichtung - bis zu 2 | |
Deckschicht des dekorativen Finishs - bis zu 7 |
PRODUKTION VON MALEREIARBEITEN
3.22. Malerarbeiten an Fassaden sollten unter Schutz der aufgetragenen Zusammensetzungen (bis zu ihrer vollständigen Trocknung) vor direkter Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. 3. 23. Bei der Herstellung von Malerarbeiten sollte ein kontinuierliches Oberflächenspachteln nur mit hochwertiger Lackierung durchgeführt und verbessert werden - für Metall und Holz. 3.24. Kitt aus schrumpfarmen Zusammensetzungen mit Polymerzusätzen muss unmittelbar nach dem Auftragen durch Schleifen einzelner Abschnitte eingeebnet werden; Beim Auftragen anderer Arten von Kittzusammensetzungen sollte die Oberfläche des Kitts nach dem Trocknen geschliffen werden. 3.25. Das Grundieren von Oberflächen sollte vor dem Lackieren mit Farbzusammensetzungen durchgeführt werden, mit Ausnahme von Organosiliziumzusammensetzungen. Die Grundierung muss in einer durchgehenden, gleichmäßigen Schicht ohne Lücken und Unterbrechungen erfolgen. Die getrocknete Grundierung sollte eine starke Haftung auf dem Untergrund haben, sich beim Dehnen nicht ablösen und keine Spuren von Bindemittel sollten auf dem darauf aufgebrachten Tupfer zurückbleiben. Der Anstrich sollte erfolgen, nachdem die Grundierung getrocknet ist. 3. 26. Malzusammensetzungen müssen auch in einer durchgehenden Schicht aufgetragen werden. Das Auftragen jeder Farbzusammensetzung sollte beginnen, nachdem die vorherige vollständig getrocknet ist. Das Abflachen oder Verputzen der Anstrichzusammensetzung sollte entsprechend der frisch aufgebrachten Anstrichzusammensetzung durchgeführt werden. 3 3. 7. Beim Streichen von Holzböden muss jede Schicht außer der letzten geschliffen werden, um den Glanz zu entfernen. 3.2 8. Bei der Durchführung von Lackierarbeiten gelten die Anforderungen der Tabelle. elf .Tabelle 11
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Zulässige Dicke der Farbschichten: | Messung, mindestens 5 Messungen pro 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche oder in einem kleineren Raum, nach vollständiger Sichtkontrolle, Arbeitsprotokoll | |
Kitte - 0,5 mm | ||
Farbbeschichtung - nicht weniger als 25 Mikrometer | ||
Die Oberfläche jeder Farbschicht bei verbesserter und hochwertiger Innenlackierung mit wasserlosen Spachtelmassen sollte eben, ohne Farbschlieren, ohne Zackenstruktur usw. sein. | Das gleiche gilt für 70-100 m 2 der Beschichtungsoberfläche (bei Beleuchtung mit einer elektrischen Lampe mit einem Reflektor mit schmalem Schlitz sollte ein parallel zur lackierten Oberfläche gerichteter Lichtstrahl keine Schattenflecken bilden). |
PRODUKTION VON DEKORATIVEN AUSARBEITUNGEN
3.29. Bei der dekorativen Veredelung mit Zusammensetzungen mit Füllstoffen muss die Oberfläche der Basis ungeglättet sein; Spachteln und Schleifen von rauen Oberflächen ist nicht erlaubt. 3.30. Bei der Endbearbeitung von Oberflächen mit dekorativen Pasten und Terrasitzusammensetzungen muss jede Schicht mehrschichtiger dekorativer Beschichtungen ausgeführt werden, nachdem die vorherige ausgehärtet ist, ohne die Vorderseite zu schleifen. 3.3 1. Bei der Installation von Endbeschichtungen aus dekorativen Pasten auf Putz anstelle einer Deckschicht sollten die Arbeiten gemäß den Regeln für die Installation einer Deckschicht von Putzbeschichtungen durchgeführt werden. 3.32. Die dekorative Veredelung mit terrazitischen Zusammensetzungen sollte in Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Installation von einlagigen Putzbeschichtungen in einer einzigen Schicht ausgeführt werden. 3.33. Bei der Veredelung von Oberflächen mit dekorativen Chips muss diese über eine nasse Klebstoffschicht aufgetragen werden. Die aufgetragenen Krümel müssen eine starke Haftung (mindestens 0,8 MPa) an der Unterlage haben und eine durchgehende, lückenlose Beschichtung bilden, bei der die Krümel eng aneinander anliegen. Vor dem Auftragen der wasserabweisenden Zusammensetzung muss die Oberfläche mit Druckluft gereinigt werden. 3.34. Bei der Installation von dekorativen Endbeschichtungen gelten die Anforderungen der Tabelle. 12.Tabelle 12
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Der Wert der in die Klebeschicht eingebetteten dekorativen Krümel sollte 2/3 ihrer Größe betragen. | Messung, mindestens 5 Messungen pro 50-70 m 2 der Oberfläche an Stellen, die durch eine kontinuierliche Sichtprüfung gekennzeichnet sind, Arbeitsprotokoll | |
Die Haftung der dekorativen Chips auf dem Untergrund muss mindestens 0,3 MPa betragen | Dasselbe, mindestens 5 Messungen pro 70-100 m 2 , Arbeitsprotokoll | |
Zulässige Dicke der dekorativen Beschichtung, mm: | Ebenso mindestens 5 Messungen je 30-50 m 2 der Beschichtungsfläche | |
bei Verwendung von Krümeln auf der Klebeschicht - bis zu 7 | ||
bei Verwendung von Pasten (auf Gips) - bis zu 5 | ||
bei Verwendung von Terrazitzusammensetzungen - bis zu 12 |
TAPETENPRODUKTION
3.35. Die Klebstoffzusammensetzung sollte beim Grundieren der Oberfläche unter der Tapete in einer durchgehenden, gleichmäßigen Schicht ohne Lücken und Streifen aufgetragen und bis zum Beginn der Verdickung aufbewahrt werden. Eine zusätzliche Schicht der Klebeschicht sollte entlang des Umfangs der Fenster- und Türöffnungen, entlang der Kontur und in den Ecken der zu bearbeitenden Oberfläche mit einem Streifen von 75-80 mm Breite aufgetragen werden, sobald die Grundschicht zu verdicken beginnt. 3.3 6. Beim Kleben der Basen mit Papier in separaten Streifen oder Blättern sollte der Abstand zwischen ihnen 10-12 mm betragen. 3.37. Das Verkleben von Papiertapetenbahnen sollte erfolgen, nachdem sie gequollen und mit Klebstoff getränkt sind. 3.38. Tapeten bis 100 g/m 2 Flächengewicht müssen überlappend verklebt werden, ab 100-120 g/m 2 Stoß an Stoß. 3.39. Beim Verbinden überlappender Paneele muss das Einkleben von Tapetenflächen in Richtung der Lichtöffnungen erfolgen, ohne dass an den Schnittpunkten der Ebenen Fugen vertikaler Paneelreihen angeordnet werden. 3.40. Beim Überkleben von Flächen mit Kunststofftapeten auf Papier- oder Stoffbasis müssen die Ecken der Wände mit einer ganzen Bahn überklebt werden. Klebeflecken auf deren Oberfläche sind sofort zu entfernen. Die vertikalen Kanten benachbarter Folien aus Textvinite und stoffbasierten Folien sollten beim Kleben die Breite der vorherigen Folie mit einer Überlappung von 3-4 mm überlappen. Das Beschneiden überlappender Kanten sollte erfolgen, nachdem die Klebeschicht vollständig getrocknet ist, und nach dem Entfernen der Kante zusätzlich Klebstoff an den Stellen auftragen, an denen die Kanten benachbarter Platten geklebt sind. 3.41. Beim Aufkleben von Flortapeten sollten die Bahnen beim Verkleben in einer Richtung geglättet werden. 3.42. Beim Einkleben von Oberflächen mit Tapeten ist die Bildung von Luftblasen, Flecken und anderen Verunreinigungen sowie Doklek und Delaminierung nicht zulässig. 3.43. Bei der Herstellung von Tapetenarbeiten müssen die Räumlichkeiten vor Zugluft und direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden, bis die Tapete vollständig trocken ist, wobei ein konstantes Feuchtigkeitsregime hergestellt wird. Die Lufttemperatur beim Trocknen eingekleisterter Tapeten sollte 23 °C nicht überschreiten.GLASARBEITEN
3.44. Verglasungsarbeiten müssen bei positiver Umgebungstemperatur durchgeführt werden. Das Verglasen bei einer negativen Lufttemperatur ist nur zulässig, wenn es unmöglich ist, die Bindungen zu entfernen, wenn auf mindestens 20 ° C erhitzter Kitt verwendet wird. 3.46. Bei der Verglasung von Metall- und Stahlbetonflügeln müssen Metallglasleisten nach dem Einlegen von Gummidichtungen in den Falz eingebaut werden. 3.46. Die Befestigung von Glas in Holzbindungen sollte mit Hilfe von Glasleisten oder Noppen erfolgen, wobei die Falten der Bindung mit Kitt gefüllt werden. Das Glas sollte die Falze der Einfassungen um nicht mehr als 3/4 der Breite überlappen. Der Kitt sollte in einer gleichmäßigen, durchgehenden Schicht ohne Lücken aufgetragen werden, bis die Bindefalte vollständig geschlossen ist. 3.47. Das Verfugen von Gläsern sowie der Einbau von Gläsern mit Mängeln (Risse, Einstiche von mehr als 10 mm, dauerhafte Flecken, Fremdeinschlüsse) bei der Verglasung von Wohngebäuden und Kultur- und Gemeinschaftseinrichtungen sind nicht zulässig. 3.48. Die Befestigung von uvio, satiniertem, matt gemustertem, verstärktem und farbigem Glas sowie gehärtetem Glas in Fenster- und Türöffnungen sollte je nach Bindemittel wie Platten erfolgen. 3.49. Die Montage von Glassteinen auf Mörtel sollte mit streng konstanten horizontalen und vertikalen Fugen mit konstanter Breite gemäß dem Projekt erfolgen. 3,50. Die Installation von Glasscheiben und die Montage ihrer Umreifung sollte in Übereinstimmung mit dem Projekt erfolgen.PRODUKTION VON FACEING WORKS
3.51. Die Oberflächenverkleidung ist gemäß PPR projektbezogen auszuführen. Die Verbindung des Verkleidungsfeldes mit der Basis sollte durchgeführt werden: Bei Verwendung von Verkleidungsplatten und -blöcken mit einer Größe von mehr als 400 cm 2 und einer Dicke von mehr als 10 mm - Befestigung an der Basis und Ausfüllen des Raums zwischen der Verkleidung und die Oberfläche der Wand (Busen) mit Mörtel oder ohne die Nebenhöhlen mit einer Lösung zu füllen, wenn die Verkleidung relativ zur Wand ist; bei der Verwendung von Platten und Blöcken mit einer Größe von 400 cm 2 oder weniger und einer Dicke von nicht mehr als 10 mm sowie bei der Verkleidung mit Platten jeder Größe auf horizontalen und geneigten (nicht mehr als 45%) Oberflächen - auf Mörtel oder Mastix (gemäß Projekt) ohne zusätzliche Befestigung an der Basis; beim Verkleiden mit eingebetteten Platten und Verblendziegeln gleichzeitig mit dem Verlegen von Wänden - auf Mauermörtel. 3.52. Die Verkleidung von Wänden, Säulen und Pilastern im Inneren der Räumlichkeiten sollte vor dem Verlegen des Bodenbelags erfolgen. 3.53. Bekleidungselemente für eine Klebefuge aus Mörtel und Kitt sind in waagerechten Reihen von unten nach oben von der Ecke des Bekleidungsfeldes aus einzubauen. 3.54. Der Spachtel- und Haftschichtmörtel sollte vor dem Verlegen der Fliesen in einer gleichmäßigen, ablauffreien Schicht aufgetragen werden. Kleinformatige Fliesen auf Spachtelmassen oder Mörtel mit Verzögerern sollten nach dem Auftragen des letzteren auf der gesamten auszukleidenden Fläche in einer Ebene verlegt werden, wenn Spachtelmasse und Verzögerer verdicken. 3.55. Die Fertigstellung der Baustelle und der gesamten Oberfläche des Innenraums und der Fassade mit Verkleidungsprodukten in verschiedenen Farben, Texturen, Texturen und Größen sollte mit der Auswahl des gesamten Musters des Verkleidungsfelds gemäß dem Projekt erfolgen. 3.5 6. Verkleidungselemente bei Verwendung von Natur- und Kunststein mit polierter und polierter Textur müssen trocken angepasst werden, wobei die Kanten benachbarter Platten gemäß dem Muster mit Befestigung gemäß dem Projekt ausgewählt werden. Die Nähte der Platten müssen nach dem Füllen der Nebenhöhlen mit Mörtel und dessen Aushärtung mit Mastix gefüllt werden. 3.57. Platten mit einer polierten, gepunkteten, unebenen und gerillten Struktur sowie mit einem Relief vom Typ „Felsen“ müssen auf Mörtel installiert werden; Vertikale Fugen sollten mit einer Lösung bis zu einer Tiefe von 15 - 20 mm oder mit einem Dichtstoff gefüllt werden, nachdem die Lösung der Klebeschicht ausgehärtet ist. 3.58. Die Nähte der Verkleidung müssen gleichmäßig und gleich breit sein. Bei durch Einfrieren errichteten Bekleidungswänden muss die Verfüllung von Bekleidungsfugen aus eingebetteten keramischen Platten nach dem Auftauen und Erhärten des Mauermörtels bei Belastungen der Wände von mindestens 80 % der Auslegung erfolgen. 3.59. Das Füllen der Nebenhöhlen mit einer Lösung muss nach der Installation einer dauerhaften oder vorübergehenden Befestigung des Verkleidungsfelds erfolgen. Der Mörtel sollte in horizontalen Schichten gegossen werden, wobei nach dem Gießen der letzten Mörtelschicht ein Abstand von 5 cm zur Oberkante der Auskleidung gelassen werden sollte.Der in die Nebenhöhlen gegossene Mörtel sollte während technologischer Unterbrechungen von mehr als 18 Stunden vor Feuchtigkeitsverlust geschützt werden . Vor dem Weiterarbeiten muss der ungefüllte Teil des Sinus mit Druckluft von Staub befreit werden. 3. 60. Nach dem Verkleiden müssen die Oberflächen von Platten und Produkten sofort von Mörtel- und Mastixablagerungen gereinigt werden, während: die Oberflächen von glasierten, polierten und polierten Platten und Produkten mit heißem Wasser gewaschen und poliert, gepunktet, uneben, gerillt werden und Typ "Rock", behandelt mit einer 10%igen Salzsäurelösung und Dampf unter Verwendung eines Sandstrahlers. 3.61. Aus weichen Gesteinsplatten (Kalkstein, Tuff etc.) geschnittene Oberflächen sowie Plattenkanten, die mehr als 1,5 mm hervorstehen, mit polierten, geschliffenen, gerillten und gepunkteten Oberflächen sollten entsprechend geschliffen, poliert oder behauen werden, um eine klare Kontur zu erhalten die Ränder der Platten. 3.62. Bei der Herstellung von Verkleidungsarbeiten gelten die Anforderungen der Tabelle. 13.Tabelle 13
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Klebeschichtdicke, mm: | ||
aus Lösung - 7 | ||
aus Mastix - 1 | ||
Gefütterte Oberfläche | Das gleiche, mindestens 5 Messungen pro 50-70 m2 Fläche | |
Abweichungen von der Senkrechten (mm pro 1 m Länge), mm: | ||
gespiegelt, poliert - nicht mehr als 2 |
Nicht mehr als 4 pro Etage |
|
poliert, gepunktet, uneben, gefurcht - nicht mehr als 3 |
Nicht mehr als 8 pro Etage |
|
Keramik, Glaskeramik und andere Verkleidungsprodukte | ||
draußen - 2 |
Nicht mehr als 5 pro Etage |
|
intern - 1.5 |
Nicht mehr als 4 pro Etage |
|
Abweichungen der Lage der Nähte von der Vertikalen und Horizontalen (mm pro 1 m Länge) in der Verkleidung, mm: | ||
verspiegelt, poliert - bis 1,5 | ||
poliert, gepunktet, uneben, gefurcht - bis zu 3 | ||
Texturen wie "Rock" - bis zu 3 | ||
Keramik, Glaskeramik, andere Produkte in Verkleidung: | ||
Außenbereich - bis zu 2 | ||
intern - bis zu 1,5 | ||
Zulässige Abweichungen des Profils an den Fugen architektonischer Details und Nähte, mm: | Messen, mindestens 5 Messungen pro 70-100 m 2 der Oberfläche oder in einem separaten Abschnitt einer kleineren Fläche an Stellen, die durch eine kontinuierliche visuelle Inspektion identifiziert wurden, Arbeitsprotokoll | |
Spiegel, poliert - bis 0,5 | ||
poliert, spitz, uneben, gefurcht - bis 1 | ||
Texturen wie "Rock" - bis zu 2 | ||
im Freien - bis zu 4 | ||
intern - bis zu 3 | ||
Rauheiten des Flugzeugs (bei Steuerung durch eine zwei Meter lange Schiene), mm: | ||
verspiegelt, poliert - bis 2 | ||
poliert, spitz, uneben, gefurcht - bis 4 | ||
Keramik, Glaskeramik und andere Produkte in der Verkleidung: | ||
im Freien - bis zu 3 | ||
intern - bis zu 2 | ||
Abweichungen in der Breite der Verkleidungsnaht: | ||
verspiegelt, poliert | ||
Granit und Kunststein | ||
Murmeln | ||
poliert, narbig, holprig, zerfurcht | ||
Rock-Texturen | ||
Keramik, Glaskeramik und andere Produkte (Innen- und Außenverkleidung) |
MONTAGE VON ABGEHÄNGTEN DECKEN, PLATTEN UND PLATTEN MIT OBERFLÄCHENBEARBEITUNG IN GEBÄUDEINNENRÄUMEN
3.63. Die Installation von abgehängten Decken muss nach der Installation und Befestigung aller Elemente des Rahmens (gemäß dem Projekt) erfolgen, wobei die Horizontalität seiner Ebene und die Einhaltung der Markierungen überprüft werden müssen. 3.64. Die Montage von Platten, Wandpaneelen und abgehängten Deckenelementen sollte nach dem Markieren der Oberfläche erfolgen und an der Ecke der zu bekleidenden Oberfläche beginnen. Horizontale Verbindungen von Blechen (Paneelen), die nicht vom Projekt vorgesehen sind, sind nicht zulässig. 3.65. Die mit Paneelen und Platten verkleidete Oberflächenebene muss eben sein, ohne Durchhängen an den Fugen, starr, ohne Vibrationen von Paneelen und Blechen und ohne Delaminierung von der Oberfläche (beim Kleben). 3.66. Bei der Montage von abgehängten Decken, Paneelen und Platten mit Frontabschluss im Innenbereich von Gebäuden gelten die Anforderungen der Tabelle vierzehn.Tabelle 14
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Fertiges Futter: | Messen, mindestens 5 Messungen pro 50-70 m 2 der Fläche oder einzelne Teilbereiche einer kleineren Fläche, gekennzeichnet durch kontinuierliche Sichtprüfung, Arbeitsprotokoll | |
maximale Leisten zwischen Platten und Paneelen sowie Schienen (abgehängte Decken) - 2 mm | ||
Abweichung der Ebene des gesamten Finishing-Feldes diagonal, vertikal und horizontal (vom Design) um 1 m - 1,5 mm |
7 vollflächig |
|
Abweichung der Richtung der Fuge von Wandverkleidungselementen von der Vertikalen (mm pro 1 m) - 1 mm |
ANFORDERUNGEN AN FERTIGE OBERFLÄCHENBESCHICHTUNGEN
3.67. Die Anforderungen an fertige Endbeschichtungen sind in der Tabelle angegeben. fünfzehn.Tabelle 15
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Haftfestigkeit einer Beschichtung aus Putzzusammensetzungen und Platten aus trockenem Gipsputz, MPa: | Messen, mind. 5 Messungen je 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche bzw. auf der Fläche einzelner Abschnitte durch laufende Sichtprüfung gekennzeichnet, Abnahmeprotokoll | |
verputzte Innenflächen - nicht weniger als 0,1 | ||
verputzte Außenflächen - 0,4 | ||
Die Unregelmäßigkeiten der verputzten Oberfläche dürfen die in der Tabelle angegebenen Abweichungen und Unregelmäßigkeiten nicht überschreiten. 9 (bei Putzbeschichtungen aus trockenem Gipsputz müssen die Indikatoren einem hochwertigen Putz entsprechen) | ||
Putzbeschichtungen aus trockenen Gipsputzplatten sollten nicht wackelig sein, bei leichtem Klopfen mit einem Holzhammer sollten keine Risse an den Fugen auftreten; Durchbiegungen in den Fugen dürfen nicht mehr als 1 mm betragen | ||
Formteile | ||
Abweichungen horizontal und vertikal pro 1 m der Länge des Teils - nicht mehr als 1 mm | ||
Die Verschiebung der Achsen von separat angeordneten großen Teilen von einer bestimmten Position sollte 10 mm nicht überschreiten | ||
Geschlossene Fugen sollten nicht erkennbar sein und Teile des geschlossenen Reliefs sollten in derselben Ebene liegen; das Muster (Profil) von geprägten Produkten muss klar sein; Auf der Oberfläche der Teile sollten keine Einsinkungen, Knicke, Risse oder ein Absacken der Lösung auftreten | ||
Endbeschichtungen müssen akzeptiert werden, nachdem Wasserlacke getrocknet sind und sich auf mit wasserfreien Verbindungen gestrichenen Oberflächen ein fester Film gebildet hat. Oberflächen nach dem Trocknen von wässrigen Zusammensetzungen sollten gleichförmig sein, ohne Streifen, Flecken, Flecken, Spritzer, Abrieb (Kreidung) von Oberflächen. Lokale Korrekturen, die sich vom allgemeinen Hintergrund abheben (außer einfacher Farbgebung), sollten in einem Abstand von 3 m von der Oberfläche nicht wahrnehmbar sein |
Technische Abnahme, Abnahmeprotokoll |
|
Mit nichtwässrigen Farbzusammensetzungen gestrichene Oberflächen müssen eine einheitliche glänzende oder matte Oberfläche haben. Übertragung der darunter liegenden Farbschichten, Abblättern, Flecken, Falten, Schlieren, sichtbare Farbkörner, Filmklumpen auf der Oberfläche, Pinsel- und Rollenspuren, Unebenheiten, Abdrücke von getrockneter Farbe auf dem aufgetragenen Tupfer sind nicht zulässig. | ||
Mit Lacken gestrichene Oberflächen müssen glänzend sein, ohne Risse, sichtbare Verdickungen, Lackspuren (nach dem Trocknen) auf dem aufgetragenen Tupfer | ||
An Stellen, an denen in verschiedenen Farben lackierte Oberflächen aufeinandertreffen, sollte die Krümmung von Linien, die Schattierung hochwertiger Farbe (für andere Typen) in einzelnen Bereichen nicht überschreiten, mm: | ||
zum einfachen Ausmalen - 5 | ||
für verbesserte Färbung - 2 | ||
Krümmung der Plattenlinien und Malflächen bei Verwendung verschiedener Farben - 1 (pro 1 m Fläche) | ||
Beim Tapezieren von Flächen ist folgendes zu beachten: | ||
mit überlappenden Kanten der Platten, die den Lichtöffnungen zugewandt sind, ohne Schatten von ihnen (beim Kleben mit Überlappung); | ||
aus Paneelen gleicher Farbe und Schattierung; | ||
mit exaktem Sitz des Musters an den Stoßstellen. Kantenabweichungen sollten nicht mehr als 0,5 mm betragen (unsichtbar aus 3 m Entfernung); | ||
Luftblasen, Flecken, Lücken, Verklebungen und Delaminierungen sowie an Stellen, an denen Öffnungen an Schrägen angrenzen, Verzerrungen, Falten, Tapezieren von Sockelleisten, Platbands, Steckdosen, Schaltern usw. nicht erlaubt | ||
Bei der Herstellung von Glasarbeiten: | ||
Kitt nach der Bildung eines harten Films auf der Oberfläche sollte keine Risse haben, hinter der Glasoberfläche zurückbleiben und falzen; | ||
Die Kante des Kitts am Kontaktpunkt mit dem Glas muss eben und parallel zur Kante der Falte sein, ohne hervorstehende Befestigungselemente. | ||
die äußeren Fasen der Glasleisten sollten eng an der Außenkante der Falze anliegen, nicht darüber hinausragen und keine Vertiefungen bilden; | ||
Auf Glaskitt montierte Glasleisten müssen fest miteinander und mit dem Falz der Einfassung verbunden sein; auf Gummidichtungen - Dichtungen müssen fest von Glas eingeklemmt werden und eng an der Oberfläche der Falte, des Glases und der Glasleiste anliegen, nicht über den Rand der Glasleiste hinausragen, keine Risse und Brüche aufweisen; | ||
Gummiprofile bei Verwendung von Befestigungselementen müssen fest gegen das Glas und die Nut der Falte gedrückt werden, die Befestigungselemente müssen dem Design entsprechen und fest in den Nuten der Falte gelagert werden | ||
Auf Mörtel montierte Glasbausteine müssen gleichmäßige, streng vertikale und horizontale Nähte gleicher Breite haben, die bündig mit den Oberflächen von doppelt verglasten Fenstern gefüllt sind. Die gesamte Struktur muss nach dem Einbau des doppelt verglasten Fensters vertikal sein, wobei die Toleranzen 2 mm pro 1 m Oberfläche nicht überschreiten dürfen |
10 überall |
|
Die Oberfläche von Glas und Glaskonstruktionen muss frei von Rissen, Dellen, Löchern, Kitt-, Mörtel-, Farb-, Fettflecken usw. | ||
Mit Blöcken, Platten und Fliesen aus Natur- und Naturstein verkleidete Flächen müssen folgende Anforderungen erfüllen: | ||
Oberflächen müssen den vorgegebenen geometrischen Formen entsprechen; | ||
Abweichungen sollten die in der Tabelle angegebenen nicht überschreiten. 13; | ||
das Material der Verbindung und Versiegelung der Nähte, die Abmessungen und Muster der Verkleidung müssen mit den Designmustern übereinstimmen; | ||
Oberflächen, die mit monophonen künstlichen Materialien ausgekleidet sind, müssen mit Naturstein einheitlich sein - Einheitlichkeit oder sanfter Übergang der Farbtöne; | ||
der Raum zwischen der Wand und der Verkleidung muss vollständig mit Mörtel ausgefüllt sein; | ||
horizontale und vertikale Nähte der Verkleidung müssen gleichartig, einreihig und gleichmäßig breit sein; | ||
die Oberfläche der gesamten Auskleidung muss starr sein; | ||
Späne in den Nähten dürfen nicht mehr als 0,5 mm betragen; | ||
Risse, Flecken, Mörtelschlieren, Ausblühungen sind nicht zulässig; | ||
großformatige Natursteinelemente müssen auf Beton verlegt werden; | ||
Verbindungselemente (Befestigungselemente) für Verkleidungen, die aggressiven Umgebungen ausgesetzt sind, müssen gemäß dem Projekt mit Korrosionsschutzmitteln beschichtet oder aus Buntmetall hergestellt werden | ||
Die Veredelung (Verkleidung) von Wänden mit Blechen mit werkseitiger Veredelung muss die folgenden Anforderungen erfüllen: | ||
Risse, Luftblasen, Kratzer, Flecken usw. auf der Oberfläche von Blechen und Platten. nicht erlaubt; | ||
Die Befestigung von Blechen und Platten an der Unterlage muss fest und ohne Schwankungen sein (bei leichtem Klopfen mit einem Holzhammer sollte ein Verziehen der Produkte, eine Zerstörung ihrer Kanten und ein Verschieben der Bleche nicht beobachtet werden); | ||
Nähte müssen gleichmäßig, streng horizontal und vertikal sein; Verbindungselemente und der Abstand zwischen ihnen sowie das Material, die Abmessungen und das Muster müssen dem Projekt entsprechen; | ||
Abweichungen von der Ebene, horizontal und vertikal sollen die in der Tabelle angegebenen Normen nicht überschreiten. 16 | ||
Notiz. Korrosionsschutzbeschichtungen von Gebäudestrukturen und Prozessanlagen müssen die Anforderungen von SNiP 3.04.03-85 erfüllen. |
4. VORRICHTUNG VON BÖDEN
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
4.1. Vor Beginn der Arbeiten zum Einbau von Fußböden sind projektbezogen Maßnahmen zur Stabilisierung, Hebungssicherung und künstlichen Fixierung von Böden, Grundwasserabsenkungen sowie angrenzenden Dehnungsfugen, Kanälen, Gruben, Auffangwannen, Leitern, usw. Elemente zum Einfassen der Beschichtung müssen vor der Installation fertiggestellt werden. 4. 2. Der Untergrund unter den Böden muss gemäß SNiP 3.02.01-87 „Erdstrukturen, Fundamente und Fundamente“ verdichtet werden. Vegetationsboden, Schluff, Torf sowie Schüttböden mit einer Beimischung von Bauschutt unter dem Bodengrund sind nicht zulässig. 4.3. Die Einrichtung von Fußböden ist bei der Lufttemperatur im Raum zulässig, gemessen in der kalten Jahreszeit in der Nähe der Tür- und Fensteröffnungen in einer Höhe von 0,5 m über dem Boden, und den verlegten Bodenelementen und den zu verlegenden Materialien - nicht niedriger , ° С: 15 - beim Einbau von Polymerbeschichtungsmaterialien; diese Temperatur sollte innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten gehalten werden; 10 - beim Anordnen von Bodenelementen aus Xylolit und aus Mischungen, die flüssiges Glas enthalten; diese Temperatur sollte beibehalten werden, bis das verlegte Material eine Festigkeit von mindestens 70 % des Entwurfs erreicht; 5 - bei der Installation von Bodenelementen unter Verwendung von bituminösem Mastix und deren Mischungen, die Zement enthalten; diese Temperatur muss beibehalten werden, bis das Material eine Festigkeit von mindestens 50 % der Auslegung erreicht; 0 - beim Bau von Bodenelementen aus Erde, Kies, Schlacke, Schotter und Stückmaterial ohne Verklebung mit der darunter liegenden Schicht oder Sand. 4.4. Vor dem Verlegen von Fußböden, deren Konstruktion Produkte und Materialien auf der Basis von Holz oder seinen Abfällen, Kunstharzen und -fasern, Xylolith-Beschichtungen, Verputzen und anderen Arbeiten umfasst, müssen sie im Innenbereich durchgeführt werden, wobei die Möglichkeit besteht, die Beschichtungen zu befeuchten. Während der Verlegung dieser Böden und in der Folgezeit bis zur Inbetriebnahme des Objekts sollte die relative Luftfeuchtigkeit der Raumluft 60 % nicht überschreiten. Zugluft im Zimmer ist nicht gestattet. 4.5. Böden, die gegen aggressive Umgebungen beständig sind, müssen gemäß den Anforderungen von SNiP 3.04.03-85 hergestellt werden. 4.6. Arbeiten an der Installation von Asphaltbeton-, Schlacken- und Schotterböden sollten gemäß SNiP 3.06.03-85 (Abschnitt 7) durchgeführt werden. 4.7. Anforderungen an Materialien und Mischungen für spezielle Bodenarten (hitzebeständig, strahlenbeständig, funkenfrei etc.) sind im Projekt festzulegen. 4.8. Unterschichten, Estriche, Anschlussschichten (für Keramik, Beton, Mosaik etc.) Fliesen) und monolithische Beschichtungen auf Zementbindemittel sollten 7-10 Tage nach der Verlegung unter einer Schicht aus dauerfeuchtem wasserspeicherndem Material liegen. 4.9. Der normative Betrieb von Xylolithböden aus Zement oder säurebeständigem Beton oder Mörtel sowie aus Stückmaterialien, die auf Schichten aus Zementsand oder säurebeständigem (auf flüssigem Glas) Mörtel verlegt sind, ist zulässig, nachdem der Beton oder Mörtel das Design angenommen hat Druckfestigkeit. Der Fußgängerverkehr auf diesen Böden kann frühestens zugelassen werden, wenn der Beton monolithischer Beschichtungen eine Druckfestigkeit von 5 MPa und die Lösung der Schicht unter Stückmaterialien - 2,5 MPa erreicht.VORBEREITUNG DER ELEMENTE DES UNTERGESCHOSSES
4.10. Die Entstaubung der Oberfläche muss durchgeführt werden, bevor Grundierungszusammensetzungen, Haftschichten für Rollen- und Fliesenpolymerbeschichtungen und Mastixzusammensetzungen für durchgehende (nahtlose) Böden auf die Oberfläche aufgetragen werden. 4.11. Die Grundierung der Deckschicht muss vollflächig fugenlos erfolgen, bevor Baumischungen, Spachtelmassen, Kleber etc. (auf Basis von Bitumen, Teer, Kunstharzen und wässrigen Polymerdispersionen) mit entsprechender Zusammensetzung auf den Untergrund aufgetragen werden siehe Material, Mastix oder Kleber. 4.12. Die Befeuchtung der Deckschicht von Bodenelementen aus Beton und Zementsandmörtel sollte vor dem Auftragen von Baumischungen aus Zement- und Gipsbindemitteln erfolgen. Die Befeuchtung erfolgt bis zur endgültigen Wasseraufnahme.MONTAGE VON BETONFLÄCHEN
4.13. Die Vorbereitung, der Transport und die Verlegung von Betonmischungen sollten gemäß SNiP 3.03.01-87 „Trag- und Umfassungskonstruktionen“ (Abschnitt 2) erfolgen. 4.14. Bei der Ausführung von Betonunterlagen im Vakuumverfahren gelten die Anforderungen der Tabelle. 16.Tabelle 16
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Der Sandgehalt pro 1 m 3 der Betonmischung beträgt 150-200 kg mehr als bei herkömmlichen Mischungen | Messen, für je 500 m 2 Fläche, Arbeitsprotokoll | |
Die Beweglichkeit der Betonmischung - 8-12 cm | ||
Unterdruck in der Vakuumpumpe - 0,07-0,08 MPa |
Nicht weniger als 0,06 MPa |
Messen, mindestens viermal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
Vakuumdauer - 1-1,5 min pro 1 cm der darunter liegenden Schicht | Das gleiche, auf jedem Abschnitt des Staubsaugens, das Arbeitsprotokoll |
GURTGERÄT
4.15. Monolithische Estriche aus Beton, Asphaltbeton, Zement-Sand-Mörtel und Fertigestriche aus Faserplatten sind nach den gleichnamigen Regeln für die Verlegung von Beschichtungen herzustellen. 4.16. Gips-Fließestriche und poröse Zementestriche müssen sofort in der im Projekt angegebenen berechneten Dicke verlegt werden. 4.17. Beim Einbau von Estrichen gelten die Anforderungen der Tabelle. 17.Tabelle 17
Technische Anforderungen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Estriche, die auf schalldämmenden Unterlagen oder Hinterfüllungen verlegt werden, müssen an der Verbindung mit Wänden und Trennwänden und anderen Konstruktionen mit einem Spalt von 20 - 25 mm Breite über die gesamte Dicke des Estrichs verlegt und mit einem ähnlichen schalldämmenden Material gefüllt werden: monolithische Estriche müssen sein isoliert von Wänden und Trennwänden mit Streifen aus wasserdichtem Material | Technik, alle Abzweigungen, Arbeitsprotokoll |
Die Endflächen des verlegten Abschnitts von monolithischen Estrichen müssen nach dem Entfernen der Bake oder der Begrenzungsschienen vor dem Verlegen der Mischung in den angrenzenden Abschnitt des Estrichs grundiert (siehe Abschnitt 4.11) oder angefeuchtet (siehe Abschnitt 4.12) und bearbeitet werden Naht wird so geglättet, dass sie nicht sichtbar ist | |
Das Glätten der Oberfläche von monolithischen Estrichen sollte unter Beschichtungen auf Mastix- und Klebeschichten und unter durchgehenden (nahtlosen) Polymerbeschichtungen durchgeführt werden, bis die Mischungen abbinden. | Das gleiche, die gesamte Oberfläche der Estriche, das Arbeitsprotokoll |
Die Verklebung der Fugen des Faserplatten-Estrichs sollte auf der gesamten Länge der Fugen mit dicken Papier- oder Klebebandstreifen von 40 - 60 cm Breite erfolgen | Technik, alle Gelenke, Arbeitsprotokoll |
Die Verlegung zusätzlicher Elemente zwischen Fertigestrichen auf Zement- und Gipsbindemitteln sollte mit einem Spalt von 10-15 mm Breite erfolgen, der mit einer dem Estrichmaterial ähnlichen Mischung gefüllt ist. Beträgt die Breite der Fugen zwischen Fertigestrichplatten und Wänden oder Trennwänden weniger als 0,4 m, muss die Mischung auf einer durchgehenden Schallschutzschicht verlegt werden | Technisch, alle Freigaben, Arbeitsprotokoll |
SCHALLSCHUTZVORRICHTUNG
4.18. Loses Schallschutzmaterial (Sand, Kohleschlacke etc.) muss frei von organischen Verunreinigungen sein. Es ist verboten, Verfüllungen aus staubenden Materialien zu verwenden. 4.19. Dichtungen müssen ohne Verkleben auf Bodenplatten und Platten und Matten verlegt werden - trocken oder mit Verkleben auf bituminösem Kitt. Schallschutzunterlagen unter den Balken müssen ohne Unterbrechungen über die gesamte Länge des Balkens verlegt werden. Banddichtungen für vorgefertigte Estriche der Größe "pro Raum" sollten in durchgehenden Streifen entlang des Umfangs der Räumlichkeiten in der Nähe von Wänden und Trennwänden, unter den Fugen benachbarter Platten und auch innerhalb des Umfangs - parallel zur größeren Seite des - angeordnet werden Platte. 4.20. Bei der Installation der Schalldämmung gelten die Anforderungen der Tabelle. achtzehn.Tabelle 18
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die Feinheit des Schallschutzmaterials - 0,15-10 mm | Messung, mindestens drei Messungen pro 50-70 m 2 Verfüllung, Arbeitsprotokoll | |
Feuchtigkeitsgehalt des Schüttguts zwischen den Verzögerungen |
Nicht mehr als 10 % |
|
Breite der Schallschutzplatten, mm: | Aufmaß, mindestens drei Aufmaße je 50 - 70 m 2 Bodenfläche, Arbeitsprotokoll | |
unter den Protokollen 100-120; | ||
für vorgefertigte Estriche mit der Größe "pro Raum" entlang des Umfangs - 200-220, innerhalb des Umfangs - 100-120 | ||
Der Abstand zwischen den Achsen der Streifen von Schallschutzdichtungen innerhalb des Umfangs von vorgefertigten Estrichen mit der Größe "pro Raum" - 0,4 m | Gleich, mindestens drei Messungen an jeder Estrichplatte, Arbeitsprotokoll |
VORRICHTUNG DER FÜHRUNGSISOLIERUNG
4.21. Die geklebte Abdichtung mit den darauf basierenden Bits of Mind, Teer und Mastix sollte in Übereinstimmung mit Sec durchgeführt werden. 2 und Polymerabdichtung - gemäß SNiP 3.04.03-85. 4.22. Die Abdichtung von mit Bitumen imprägniertem Schotter sollte gemäß SNiP 3.06.03-85 erfolgen. 4.23. Die Oberfläche der Bitumenabdichtung sollte vor dem Aufbringen von Beschichtungen, Zwischenschichten oder Estrichen, die Zement oder flüssiges Glas enthalten, mit heißem Bitumenkitt mit darin eingebettetem trockenem grobkörnigem Sand gemäß den Parametern der Tabelle bedeckt werden. neunzehn.Tabelle 19
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die Temperatur des bituminösen Mastix beim Auftragen beträgt 160 ° C | Messen, jede Charge vorbereitet zum Auftragen von Mastix, Arbeitsprotokoll | |
Sandtemperatur - 50 °С | Dasselbe, jede Sandportion vor ihrer Anwendung, das Tagebuch der Arbeit | |
Die Dicke der Schicht aus bituminösem Mastix - 1,0 | Dasselbe, mindestens drei Messungen pro 50-70 m 2 der Abdichtungsfläche, ein Akt der Untersuchung verdeckter Arbeiten |
ANFORDERUNGEN AN ZWISCHENBODENELEMENTE
4.24. Die Festigkeit der nach der Verlegung aushärtenden Materialien muss mindestens der Auslegung entsprechen. Zulässige Abweichungen bei der Anordnung der Zwischendeckenelemente sind in der Tabelle angegeben. zwanzig.Tabelle 20
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die Lücken zwischen der Kontroll-Zwei-Meter-Schiene und der geprüften Oberfläche des Bodenelements sollten nicht größer als mm sein für: | Messen, mindestens fünf Messungen pro 50-70 m 2 der Bodenfläche oder in einem Raum einer kleineren Fläche an durch Sichtkontrolle identifizierten Stellen, Arbeitsprotokoll | |
Bodengrund - 20 | ||
Sand, Kies, Schlacke, Schotter und Lehmunterlagen - 15 | ||
betonunterlagen zum Aufkleben von Abdichtungen und für Beschichtungen auf einer Schicht aus heißem Mastix - 5 | ||
Betonunterlagen für andere Beschichtungsarten - 10 | ||
Estriche für Polyvinylacetatbeschichtungen, Linoleum, Rollen auf Basis synthetischer Fasern, Parkett und PVC-Platten - 2 | ||
Estriche für Beschichtungen anderer Arten von Platten, Endblöcken und Ziegeln, die auf einer Schicht aus heißem Mastix, Polyvinylacetat-Zementbetonbeschichtungen und zur Abdichtung verlegt sind - 4 | ||
Estriche für Beschichtungen anderer Art - 6 | ||
Abweichungen der Ebene des Elements von der Horizontalen oder einer bestimmten Neigung - 0,2 der entsprechenden Raumgröße |
Nicht mehr als 50 |
Messen, mindestens fünf Messungen gleichmäßig je 50-70 m 2 Bodenfläche in einem Raum kleinerer Fläche, Arbeitsprotokoll |
GERÄT VON MONOLITHISCHEN BESCHICHTUNGEN
4.25. Monolithische Mosaikbeschichtungen und Beschichtungen mit einer erhärteten Oberflächenschicht, die auf Betonunterschichten angeordnet sind, sollten gleichzeitig mit letzteren ausgeführt werden, indem Dekorations-, Armierungs- und andere Schüttmaterialien in eine frisch verlegte evakuierte Betonmischung eingebettet werden. 4.26. Bei der Installation monolithischer Beschichtungen gelten die Anforderungen der Tabelle. 21.Tabelle 21
Technische Anforderungen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Die maximale Feinheit von Schotter und Kies für Betonbeschichtungen und Marmorsplitter für Mosaik-, Polyvinylacetat-Zement-Beton-, Latex-Zement-Betonbeschichtungen sollte 15 mm 0,6 Beschichtungsdicke nicht überschreiten | Messung - bei der Herstellung von Mischungen mindestens drei Messungen pro Gesteinscharge, Arbeitsprotokoll |
Marmorsplitter: | Gleich, mindestens drei Messungen pro Gesteinscharge, Arbeitsprotokoll |
für Mosaikbeschichtungen muss eine Druckfestigkeit von mindestens 60 MPa aufweisen | |
Polyvinylacetat-Zement-Beton und Latex-Zement-Beton mindestens 80 MPa | |
Beton- und Mosaikmischungen, die keine Weichmacher enthalten, sollten mit einem Kegelzug von 2-4 cm und Zement-Sand-Mischungen mit einer Kegeleintauchtiefe von 4-5 cm verwendet werden, wobei die Mobilität von Mischungen nur um erhöht werden sollte die Einführung von Weichmachern | Dasselbe, eine Messung pro 50-70 m 2 Abdeckung, Arbeitsprotokoll |
Das Schneiden von monolithischen Beschichtungen in separate Karten ist nicht zulässig, mit Ausnahme von mehrfarbigen Beschichtungen, bei denen Trennvenen zwischen einzelnen Karten unterschiedlicher Farbe angebracht werden müssen. Die Bearbeitung von Verbindungsbereichen benachbarter Abschnitte einer einfarbigen Beschichtung muss gemäß Abschnitt 4.11 oder 4.12 durchgeführt werden | |
Starre Mischungen müssen verdichtet werden. Das Verdichten und Glätten von Beton und Mörtel an Stellen von Arbeitsfugen sollte durchgeführt werden, bis die Fuge unsichtbar wird | Visual, die gesamte Oberfläche einer monolithischen Beschichtung, ein Arbeitsprotokoll |
Das Schleifen von Beschichtungen sollte nach Erreichen der Festigkeit der Beschichtung durchgeführt werden, wodurch das Abplatzen des Aggregats verhindert wird. Die Dicke der zu entfernenden Schicht sollte eine vollständige Öffnung der Textur des dekorativen Spachtels ermöglichen. Beim Schleifen sollte die zu behandelnde Oberfläche mit einer dünnen Schicht Wasser oder einer wässrigen Lösung von Tensiden bedeckt werden. | Messen, mindestens neun Messungen gleichmäßig je 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche, Arbeitsprotokoll |
Die Oberflächenimprägnierung von Beschichtungen mit Fluaten und Dichtungsmassen sowie die Endbearbeitung mit Polyurethanlacken und Epoxidlacken von Beton- und Zementsandbeschichtungen sollte frühestens 10 Tage nach dem Verlegen der Mischungen bei einer Lufttemperatur im Raum von mindestens durchgeführt werden 10 Grad. Vor der Imprägnierung muss die Beschichtung getrocknet und gründlich gereinigt werden. | Technische, ganzflächige Beschichtung, Arbeitsprotokoll |
VORRICHTUNG FÜR BESCHICHTUNGEN VON PLATTEN (FLIESEN) UND EINHEITLICHEN BLÖCKEN
4.27. Platten (Fliesen) aus Zementbeton, Zementsand, Mosaikbeton, Asphaltbeton, Keramik, Steinguss, Gusseisen, Stahl, Naturstein und einheitliche Blöcke sollten sofort nach dem Einbau einer Verbindungsschicht verlegt werden Mörtel, Beton und heißer Mastix. Das Einbetten von Platten und Blöcken in die Schicht sollte durch Rütteln erfolgen; an Stellen, die für die Vibrationserwärmung unzugänglich sind - manuell. Das Verlegen und Einbetten von Platten und Blöcken sollte abgeschlossen sein, bevor der Mörtel abzubinden beginnt oder der Kitt aushärtet. 4.28. Die wichtigsten Anforderungen, die bei der Installation von Beschichtungen aus Platten und Blöcken erfüllt werden müssen, sind in der Tabelle angegeben. 22.Tabelle 22
Technische Anforderungen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Poröse Platten (Beton, Zementsand, Mosaik und Keramik) sollten vor dem Aufbringen einer Schicht Zementsandmörtel 15-20 Minuten lang in Wasser oder in eine wässrige Lösung von Tensiden getaucht werden | Technisch, mindestens viermal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
Die Breite der Fugen zwischen Fliesen und Steinen sollte 6 mm nicht überschreiten, wenn die Fliesen und Steine manuell in die Schicht eingebettet werden, und 3 mm, wenn die Fliesen gerüttelt werden, es sei denn, eine andere Breite der Fugen wird durch das Projekt festgelegt. | Messung, mindestens fünf Messungen pro 50-70 m 2 der Beschichtungsoberfläche oder in einem Raum einer kleineren Fläche an durch Sichtkontrolle identifizierten Stellen, Arbeitsprotokoll |
Der aus den Fugen ausgetretene Mörtel oder Beton muss vor dem Erhärten oberflächenbündig von der Beschichtung entfernt werden, heißer Kitt - sofort nach dem Abkühlen, kalter Kitt - sofort nach dem Herausragen aus den Fugen | Visuelle, vollflächige Abdeckung, Auftragsprotokoll |
Das Zwischenlagenmaterial ist auf die Rückseite der Schlackenkeramikplatten mit gewellter Unterseite unmittelbar vor dem bündigen Verlegen der Platten mit der vorstehenden Sicke aufzubringen | Visuell, mindestens viermal pro Schicht, Arbeitsprotokoll |
GERÄT FÜR BESCHICHTUNGEN AUS HOLZ UND PRODUKTE AUF HOLZBASIS
4.29. Protokolle unter den Abdeckungen sollten quer zur Richtung von Licht und Fenstern sowie in Räumen mit einer bestimmten Bewegungsrichtung von Personen (z. B. in Korridoren) - senkrecht zur Bewegung - verlegt werden. Die Balken sollten an jeder Stelle im Raum Stoß an Stoß zusammengefügt werden, mit einem Versatz der Fugen benachbarter Balken um mindestens 0,5 m. Zwischen den Balken und Wänden (Trennwänden) muss ein Abstand von 20- 30 mm breit. 4.30. Bei Fußböden an Decken sollte die Oberfläche des Balkens mit einer Sandschicht ausgeglichen werden, indem er über die gesamte Breite oder Länge mit schalldämmenden Unterlagen oder Balken unterfüttert wird. ohne Lücken. Es ist verboten, Holzkeile oder -unterlagen unter die Stämme zu schlagen, um sie zu nivellieren, oder den Stamm auf Holzunterlagen zu legen. 4.31. Unter den Baumstämmen, die sich auf den Pfosten in den Fußböden auf dem Boden befinden, sollten Holzpolster auf zwei Dachschichten gelegt werden, deren Kanten 30-40 mm unter den Polstern gelöst und mit Nägeln daran befestigt werden sollten. Die Gelenke der Verzögerung sollten sich an den Pfosten befinden. 4.32. In den Durchgängen benachbarter Räumlichkeiten sollte ein verbreiterter Balken installiert werden, der auf jeder Seite mindestens 50 mm über die Trennwand hinausragt. 4.33. Landhausdielen, Parkettdielen, die durch Seitenkanten in Nut und Feder miteinander verbunden sind, und Parkettdielen - mit Dübeln müssen fest zusammengefügt werden. Die Reduzierung der Breite der Beschichtungsprodukte während des Rallyesports muss mindestens 0,5 % betragen. 4.34. Alle Dielenbretter sollten an jedem Balken mit Nägeln befestigt werden, die 2-2,5 mal länger sind als die Dicke des Bodenbelags, und Parkettbretter - mit Nägeln mit einer Länge von 50-60 mm. An den Kanten von Parkettdielen und Parkettdielen mit versenkten Kappen sind die Nägel schräg in die Oberfläche von Dielenböden und in den Grund der unteren Nutwange einzuschlagen. Das Einschlagen von Nägeln in die Stirnfläche von Parkettdielen und Parkettdielen ist verboten. 4.35. Die Fugen der Enden von Dielenböden, die Fugen der Enden und Seitenkanten mit den Enden benachbarter Parkettdielen sowie die Fugen der Kanten parallel zu den Stämmen benachbarter Parkettdielen sollten sich auf den Stämmen befinden. 4.3 6. Die Fugen der Enden der Platten der Beschichtung müssen mit einer Platte (Fries) mit einer Breite von 50-60 mm und einer Dicke von 15 mm abgedeckt werden, die bündig mit der Oberfläche der Beschichtung geschnitten ist. Pommes z werden mit Nägeln in zwei Reihen mit einer Stufe (entlang des Baumstamms) von 200-250 mm an den Baumstamm genagelt. Das Andocken der Enden ohne Überlappung mit einem Fries ist nur in zwei oder drei Wandbrettern der Beschichtung zulässig; Fugen sollten nicht gegenüber Türöffnungen liegen und sich auf demselben Baumstamm befinden. Bei der Paarung von Parkettbrettern sowie Parkettbrettern mit gesägten Kanten muss an einer von ihnen eine Nut und an der anderen ein Kamm angebracht werden, die denen an den anderen Kanten entsprechen. 4.37. Superhartfaserplatten, Satz- und Stabparkett sollten mit schnellhärtenden Spachtelmassen auf wasserfesten Bindemitteln im kalten oder erwärmten Zustand auf den Untergrund geklebt werden. Klebekitt auf der Basis für superharte Faserplatten sollte in 100-200 mm breiten Streifen entlang des Umfangs der Platten und in der mittleren Zone mit einem Abstand von 300-400 mm aufgetragen werden. Beim Auslegen und Schneiden von Faserplatten ist das Verbinden der vier Ecken der Platten an einer Stelle nicht zulässig. 4.38. Bei der Installation von Beschichtungen aus Holz und darauf basierenden Produkten müssen die Anforderungen der Tabelle eingehalten werden. 23.Tabelle 23
Technische Anforderungen |
Abweichungen begrenzen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Alle Baumstämme, Bretter (mit Ausnahme der Vorderseite), auf Pfosten unter den Baumstämmen verlegte Holzabstandshalter sowie Holz unter der Basis von Faserplatten müssen antiseptisch sein | Visuell, alle Materialien, Zertifikat der Prüfung der versteckten Werke | |
Der Feuchtigkeitsgehalt der Materialien sollte nicht überschreiten für: | Aufmaß, mindestens drei Aufmaße je 50-70 m2 Bodenfläche, Arbeitsprotokoll | |
Lag und Dichtungen | ||
Boden- und Sockelleisten bei der Verlegung von Satz- und Blockparkett, Parkettdielen und Parkettdielen | ||
Faserplattenbeschichtung | ||
Die Länge der zusammengefügten Balken muss mindestens 2 m betragen, die Dicke des Balkens, der mit der gesamten Unterseite auf den Bodenplatten oder der Schallschutzschicht aufliegt, 40 mm und die Breite 80-100 mm betragen. Die Dicke der auf separaten Stützen (Säulen in Böden auf dem Boden, Bodenbalken usw.) verlegten Baumstämme sollte 40 - 50 mm, Breite - 100-120 mm betragen | ||
Holzabstandhalter für Baumstämme in Fußböden auf dem Boden: Breite - 100-150 mm, Länge - 200-250 mm, Dicke - mindestens 25 mm | ||
Der Abstand zwischen den Achsen der auf Bodenplatten verlegten Baumstämme und für Bodenbalken (beim Verlegen der Beschichtung direkt auf den Balken) sollte 0,4 bis 0,5 m betragen, wenn der Baumstamm auf separaten Stützen (Säulen in Böden auf dem Boden, Bodenbalken) verlegt wird , etc. ) dieser Abstand sollte sein: | ||
bei einer Schichtdicke von 40 mm 0,8 - 0,9 m | ||
bei einer Schichtdicke von 50 mm 1,0 - 1,1 m | ||
Bei hohen Betriebslasten auf dem Boden (mehr als 500 kg / m 2) sollten der Abstand zwischen den Stützen für den Baumstamm, zwischen den Baumstämmen und ihre Dicke entsprechend dem Projekt berücksichtigt werden | ||
Die Länge der durch die Enden der Beschichtung verbundenen Bretter muss mindestens 2 m und Parkettbretter mindestens 1,2 m betragen | ||
Die Dicke der Klebeschicht sollte bei Satz- und Blockparkett sowie Superhartfaserplatten nicht mehr als 1 mm betragen | Messen, mindestens fünf Messungen pro 50-70 m 2 Bodenfläche oder in einem Raum kleinerer Fläche, Arbeitsprotokoll | |
Klebefläche: | Technisch, mit Probeheben von Produkten an mindestens drei Stellen pro 500 m 2 Bodenfläche, Arbeitsprotokoll | |
Parkettdiele - nicht weniger als 80 % | ||
Faserplatten - nicht weniger als 40 % |
VORRICHTUNG FÜR BESCHICHTUNGEN AUS POLYMEREN MATERIALIEN
4.39. Linoleum, Teppiche, gerollte Materialien aus synthetischen Fasern und PVC-Fliesen müssen vor dem Verkleben gealtert werden, bis die Wellen verschwinden und vollständig auf dem Untergrund haften, sie müssen mit der darunter liegenden Schicht vollflächig verklebt werden, außer in Fällen, die im Projekt vorgesehen sind 4.40. Das Schneiden von verbundenen Platten aus Rollenmaterialien darf frühestens 3 Tage nach der Hauptverklebung der Platten erfolgen. Die Kanten der zusammengefügten Linoleumplatten müssen nach dem Zuschnitt verschweißt oder verklebt werden. 4.41. In Bereichen mit starkem Personenverkehr ist das Gerät entlang von Quernähten (senkrecht zur Bewegungsrichtung) in Beschichtungen aus Linoleum, Teppichen und Rollenmaterialien aus synthetischen Fasern nicht zulässig. 4.42. Beim Einbau von Beschichtungen aus Polymerwerkstoffen gelten die Anforderungen der Tabelle. 24.Tabelle 24
Technische Anforderungen |
Grenzabweichungen, % |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Der Gewichtsfeuchtigkeitsgehalt der Paneele von Zwischendecken vor dem Anbringen von Beschichtungen sollte nicht überschreiten,%: | Messen, mindestens 5 Messungen gleichmäßig je 50 - 70 m 2 der Beschichtungsfläche, Arbeitsprotokoll | |
Estriche auf Basis von Zement, Polymerzement und Gipsbindemittel | ||
Estriche aus Faserplatten | ||
Die Dicke der Klebeschicht sollte nicht mehr als 0,8 mm betragen | ||
Bei der Anordnung kontinuierlicher (nahtloser) Beschichtungen sollten Mastixpolymerzusammensetzungen in Schichten mit einer Dicke von 1–1,5 mm aufgetragen werden. Die nächste Schicht sollte aufgetragen werden, nachdem die zuvor aufgetragene ausgehärtet und deren Oberfläche entstaubt wurde. | Messung, mindestens fünf Messungen pro 50 - 70 m 2 Bodenfläche oder in einem Raum kleinerer Fläche, Arbeitsprotokoll |
ANFORDERUNGEN AN DEN FERTIGEN BODENBELAG
4.43. Die wichtigsten Anforderungen an fertige Bodenbeläge sind in der Tabelle aufgeführt. 25.Tabelle 25
Technische Anforderungen |
Kontrolle (Methode, Umfang, Art der Registrierung) |
Abweichungen der Beschichtungsoberfläche von der Ebene bei der Prüfung mit einer zwei Meter langen Kontrollschiene sollten nicht mehr als mm betragen für: | Messung, mindestens neun Messungen pro 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche oder in einem Raum kleinerer Fläche, Abnahmeprotokoll |
Lehm, Kies, Schlacke, Schotter, Lehmbeschichtungen und Pflasterbeschichtungen - 10 | |
Asphaltbetonbeschichtungen, auf einer Sandschicht, Ende, aus Gusseisenplatten und Ziegeln - 6 | |
Zement-Beton, Mosaik-Beton, Zement-Sand, Polyvinylacetat-Beton, Metall-Zement, Xylolit-Beschichtungen und Beschichtungen aus säurebeständigem und hitzebeständigem Beton - 4 | |
Beschichtungen auf einer Schicht aus Mastix, End-, Gusseisen- und Stahlplatten, Ziegeln aller Art - 4 | |
Sand, Mosaik-Beton, Asphalt-Beton, Keramik, Stein, Schlacke-Keramik - 4 | |
Polyvinylacetat, Planken-, Parkett- und Linoleumbeschichtungen, Walzenbeschichtungen auf Basis synthetischer Fasern, aus Polyvinylchlorid und superharten Faserplatten - 2 | |
Absätze zwischen benachbarten Produkten von Beschichtungen aus Stückmaterialien sollten für Beschichtungen nicht überschreiten, mm: | |
aus Pflastersteinen - 3 | |
Ziegel-, End-, Beton-, Asphaltbeton-, Gusseisen- und Stahlplatten - 2 | |
aus Keramik, Stein, Zementsand, Mosaikbeton, Schlackenkeramikplatten - 1 | |
Dielen, Parkett, Linoleum, Polyvinylchlorid und superharte Faserplatten, Polyvinylchlorid-Kunststoff - nicht zulässig | |
Absätze zwischen Beschichtungen und Bodenabschlusselementen - 2 mm | Messung von mind. 9 Messungen je 50-70 m 2 der Beschichtungsfläche oder in einem Raum kleinerer Fläche, Abnahmeprotokoll |
Abweichungen von der angegebenen Beschichtungsneigung - 0,2% der entsprechenden Raumgröße, jedoch nicht mehr als 50 mm | |
Abweichungen in der Beschichtungsdicke - nicht mehr als 10% des Designs | Gleich, mindestens fünf Messungen, Abnahmeprotokoll |
Bei der Überprüfung der Haftung von monolithischen Beschichtungen und Beschichtungen aus starren Fliesenmaterialien mit darunter liegenden Bodenelementen durch Klopfen sollte sich die Art des Geräusches nicht ändern | Technisch, durch Abklopfen der gesamten Bodenfläche in der Mitte der Quadrate entlang eines bedingten Rasters mit einer Zellengröße von mindestens 50 ´ 50 cm, Abnahmeprotokoll |
Lücken sollten nicht überschreiten, mm: | Messung, mindestens fünf Messungen pro 50-70 m 2 der Oberfläche der Beschichtung oder in einem Raum einer kleineren Fläche, Abnahmeprotokoll |
zwischen Dielenbrettern - 1 | |
zwischen Parkettbrettern und Parkettbrettern - 0,5 | |
zwischen benachbarten Plänen von Stückparkett - 0,3 | |
Fugen und Fugen zwischen Sockelleisten und Bodenbelägen oder Wänden (Trennwände), zwischen angrenzenden Kanten von Linoleumplatten, Teppichen, Rollenware und Fliesen sind nicht zulässig | Visual, die gesamte Oberfläche des Bodens und der Verbindungen, der Akt der Akzeptanz |
Beschichtungsoberflächen sollten keine Schlaglöcher, Risse, Wellen, Schwellungen, erhöhte Kanten aufweisen. Die Farbe der Beschichtung muss zum Design passen | Das gleiche, die gesamte Oberfläche des Bodens, der Akt der Annahme |
1. Allgemeine Bestimmungen. einer 2. Isolierende Beschichtungen und Dächer. 2 Allgemeine Anforderungen. 2 Vorbereitung von Sockeln und darunterliegenden Dämmelementen. 3 Das Gerät der Isolierung und Dächer aus gerollten Materialien. fünf Das Gerät der Isolierung und Dächer aus Polymer- und Emulsions-Bitumen-Strukturen. 6 Dämmvorrichtung aus Zementmörtel, Heißmischasphalten, Bitumen-Perlit und Bitumen-Blähton. 7 Produktion von Wärmedämmungsarbeiten unter Verwendung von weichen, starren und halbstarren Faserprodukten und Montage von Wärmedämmdeckschalen aus starren Materialien. acht Das Gerät zur Wärmedämmung von Platten und Schüttgütern. acht Die Einrichtung von Dächern aus Stückmaterialien. neun Dachisolierung und Details aus Blech. 10 Anforderungen an fertige isolierende (Dach-) Beschichtungen und Konstruktionselemente. 10 3. Abschlussarbeiten und Korrosionsschutz von Baukonstruktionen und technologischen Anlagen (Korrosionsschutzarbeiten) 12 Allgemeine Bestimmungen. 12 Oberflächenvorbereitung. vierzehn Herstellung von Gips- und Stuckarbeiten. 16 Herstellung von Malerarbeiten. 17 Herstellung von dekorativen Veredelungsarbeiten. 17 Tapetenproduktion. achtzehn Produktion von Glashütten. neunzehn Herstellung von Verkleidungsarbeiten. neunzehn Installation von abgehängten Decken, Paneelen und Platten mit Frontverkleidung im Innenbereich von Gebäuden. 22 Anforderungen an fertige Endbeschichtungen.. 22 4. Das Gerät der Fußböden. 25 Allgemeine Anforderungen. 25 Vorbereitung der darunter liegenden Bodenelemente. 26 Das Gerät aus Betonunterlagen. 26 Estrichgerät. 26 Schallschutzvorrichtung. 27 Imprägnierungsvorrichtung. 28 Anforderungen an Zwischendeckenelemente. 28 Das Gerät der monolithischen Beschichtungen. 29 Das Gerät der Abdeckungen aus Platten (Fliesen) und einheitlichen Blöcken. dreißig Das Gerät für Beschichtungen aus Holz und darauf basierenden Produkten. dreißig Das Gerät von Beschichtungen aus polymeren Materialien. 32 Anforderungen an den fertigen Bodenbelag. 33 |