09.05.2020

Rechtsprechung zur Übertragung einer Senkgrube. Eine Jauchegrube machen


Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass diese Entscheidung könnte vor einem höheren Gericht angefochten und aufgehoben werden

REGIONALGERICHT TULA

KASSATIONSDEFINITION
vom 15. September 2011 im Fall Nr. 33-3103


Schiedsrichter: Meleshkov A.A.

Justizrat für zivile Angelegenheiten Bezirksgericht Tula bestehend aus:
Vorsitzender Bobkova S.A.,
Richter Selishchev V.V., Polosukhina N.A.,
unter Sekretär S.U.
untersuchte in öffentlicher Gerichtsverhandlung einen Zivilprozess im Berufungsverfahren Sh.L.M. über die Entscheidung des Bezirksgerichts Odoevsky des Gebiets Tula vom 12. Juli 2011 in der Sache über die Klage von Sh.L.M. an M.A.I., M.N.V., bei Anerkennung Senkgrube Nichteinhaltung der Hygiene- und Baunormen bei der Verlegung dieser Senkgrube an einen anderen Ort.
Nach Anhörung des Berichts von Richter Selishchev V.V., der Jury

Eingerichtet:


Sh.L.M. wandte sich mit der oben genannten Klage an das Gericht, in der sie darum bat, die Senkgrube an der Adresse anzuerkennen: Nichteinhaltung der Hygienevorschriften und -vorschriften (SanPin) sowie der Bauvorschriften und -vorschriften (SNiP), M.A.I. Verschieben Sie diese Senkgrube unter Berücksichtigung von SanPin und SNiP an einen anderen Ort.
Zur Unterstützung der angegebenen Anforderungen gaben M.A.AND., M.H.The. und N. wohnen und sind jeweils zu gleichen Teilen Eigentümer des bezeichneten Teils des Wohngebietes. Der dem Areal entsprechende Teil des Wohngebäudes gehört Sh.E.A., L.T., Sh.S.A. und Sh.A.A.
Das Wohngebäude ist mit einem zentralen Kaltwasserversorgungssystem, einem zentralen Gasversorgungssystem und einem dezentralen Abwassersystem in Form einer Senkgrube ausgestattet.
Die Klägerin ist der Ansicht, dass diese Senkgrube unter Verstoß gegen sanitäre und hygienische Vorschriften und Bauvorschriften errichtet wurde, da sie sich auf ihrem Grundstück direkt unter den Fenstern ihres Hauses befindet. Beim Bau der Abfallgrube wurde der Abstand der Sanitärschutzzone von der Senkgrube zu den Wänden des Wohnhauses und der Trinkwasserleitung nicht eingehalten. Sie wandte sich wiederholt an M.A.I. mit der Bitte um Übergabe der Senkgrube, ihrer Versiegelung, angeboten, die entstandenen Kosten zu zweit zu teilen, aber es kam seinerseits zu keiner Aktion.
Insofern hält er das für weitere Verwendung diese Jauchegrube verletzt die Rechte und gesetzlich geschützten Interessen ihrer Familie, stellt eine Bedrohung für ihr Leben und ihre Gesundheit dar.
In der Anhörung unterstützte Sh.LM, handelnd für sich selbst und im Interesse Dritter – Sh., sowie durch einen Bevollmächtigten im Interesse von L.T. – die geltend gemachten Forderungen aus den in der Forderung dargelegten Gründen.
Der Vertreter des Klägers durch einen Bevollmächtigten L.N. unterstützte die Forderungen ihres Auftraggebers.
Angeklagter M. A. AND. Er erkannte die Ansprüche nicht an, er erklärte, dass die Senkgrube ordnungsgemäß hergestellt wurde, gemäß dem Projekt für zwei Wohnungen, bedeckt mit zwei Stahlbetonplatten. Er stimmt zu, die Senkgrube außerhalb des Haushalts, aber auf dem Territorium zu verlegen Grundstück Sh-out muss einen Graben ausheben, um Abwasserrohre zu verlegen. Nach Abschluss der Untersuchung ist er nicht damit einverstanden, eine Senkgrube vor dem Haus anzuordnen, da an mehreren Stellen das Fundament für Abwasserrohre durchbrochen werden muss. Auch an der vom Sachverständigen vorgeschlagenen Stelle für die Anbringung der Senkgrube schließen sich Niederung und Grundwasser an.
Mitangeklagter M.N.V. zur mündlichen Verhandlung nicht gekommen ist, Ort und Zeit der Sache ordnungsgemäß mitgeteilt.
Dritte auf Seiten der Klägerin Sh.C.A. und Sh.A.A. mit den Anforderungen von Sh.L.M. stimmte zu, glaube, dass M.A.I. muss die Senkgrube auf eigene Kosten an einen anderen Ort verlegen.
Der Vertreter der Third Party LLC, durch Proxy P., überließ die Klärung der Ansprüche dem Ermessen des Gerichts, glaubte, dass die Jauchegrube sei Allgemeingut Eigentümer der Wohngebäude N und N.
Der Vertreter eines Dritten der Verwaltung des Moskauer Gebiets, der Arbeitssiedlung Odoev, Bezirk Odoevsky, Gebiet Tula, im Auftrag von S.L. überließ auch die Klärung von Ansprüchen dem Ermessen des Gerichts.
Vertreter von Dritten der Verwaltung des Bezirks Odoevsky der Gemeinde Tula und des leitenden staatlichen Sanitätsarztes, Leiter der territorialen Abteilung des Amtes Bundesdienstüber die Aufsicht auf dem Gebiet des Schutzes der Verbraucherrechte und des menschlichen Wohlergehens in der Region Tula in den Bezirken Suvorovsky, Belevsky, Dubensky und Odoevsky von G. nicht zu der mündlichen Verhandlung erschienen, wurden sie ordnungsgemäß über Ort und Zeit der Prüfung informiert des Falles.
Zuvor hatte G. in Gerichtsverhandlungen die Klärung von Ansprüchen dem Ermessen des Gerichts überlassen, er war der Ansicht, dass die Senkgrube nicht den aktuellen sanitären Standards entspreche, da sie sich in der Nähe des Gebäudes befinde und die Ziegelmauern zerstört seien.
Der Vertreter der Verwaltung des Bezirks Odoevsky, durch den Bevollmächtigten K. früher in der Gerichtssitzung, hielt es für optimal, die Senkgrube außerhalb des Wohneigentums N zu entfernen, indem Abwasserrohre durch das Grundstück Sh-out verlegt wurden.
Das Gericht entschied:
Ansprüche Sh.L.M. teilweise befriedigen.
Erkennen Sie die Senkgrube, die sich drei Meter von den Hygienevorschriften entfernt befindet.
Zur Befriedigung der übrigen Ansprüche hat Sh.L.M. sich weigern.
Der Appell Sh.L.M. fordert die Aufhebung des Gerichtsbeschlusses als rechtswidrig und unzumutbar, unter Verstoß gegen materielles Recht entschieden.
Nach Akteneinsicht, Erörterung der Beschwerdegründe, nach Anhörung der Erläuterungen des Vertreters Sh.L.M. durch den Bevollmächtigten M.A.S., der die Argumente der Kassationsbeschwerde unterstützte, M.A.I., der Einwände gegen die Befriedigung der Kassationsbeschwerde erhob, kommt die Jury zu folgendem Ergebnis.
Aufgrund von Art. 263 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation kann der Eigentümer eines Grundstücks Gebäude und Bauwerke darauf errichten, deren Umstrukturierung oder Abriss durchführen und anderen Personen erlauben, auf seinem Grundstück zu bauen. Diese Rechte werden unter Beachtung der städtebaulichen und baurechtlichen Vorschriften sowie der Auflagen ausgeübt beabsichtigter Zweck Grundstück.
Gemäß Art. 36 des Wohnungsgesetzbuches der Russischen Föderation an Eigentümer von Räumlichkeiten in Wohngebäude gehören auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Eigentums an den Räumlichkeiten in diesem Haus, die nicht Teil der Wohnungen sind und dazu bestimmt sind, mehr als einem Raum in diesem Haus zu dienen, einschließlich Zwischenabsätzen, Treppen, Aufzügen, Aufzugs- und anderen Schächten, Korridore, Technische Böden, Dachböden, Keller, in denen sich technische Kommunikationen befinden, andere Geräte, die mehr als einen Raum in diesem Haus bedienen (technische Keller), sowie Dächer, die tragende und nicht tragende Strukturen dieses Hauses umschließen, mechanische, elektrische, sanitäre und andere Ausrüstung, die sich in diesem Haus außerhalb oder innerhalb des Grundstücks befindet und mehr als ein Grundstück bedient, das Grundstück, auf dem sich dieses Haus befindet, mit Elementen der Landschaftsgestaltung und Landschaftsgestaltung und anderen Objekten, die für die Wartung, den Betrieb und die Landschaftsgestaltung dieses Hauses bestimmt sind und sich auf dem angegebenen befinden Grundstück (im Folgenden als Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus bezeichnet) (Teil 1).
Die Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus besitzen, nutzen und verfügen innerhalb der durch dieses Gesetzbuch und die Zivilgesetzgebung festgelegten Grenzen über gemeinsames Eigentum in einem Mehrfamilienhaus (Teil 2).
Die Verringerung der Größe des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer der Räumlichkeiten in diesem Haus durch dessen Umbau möglich (Teil 3).
Wie aus der Akte hervorgeht und vom Gericht festgestellt wurde, wurde das Wohngebäude im Jahr 1975 gebaut, was durch die Daten bestätigt wird technischer Pass für Wohnung und Land. Dieses zweistöckige Haus besteht aus zwei Wohnungen.
Die Eigentümer des Wohngebäudes N sind jeweils 1/3 von M.A.I., seine Frau M.N.V. und
Die Eigentümer der Wohngebäude N sind jeweils 1/4 Anteil L.T., S.E.A., S.A.A. und Sh.S.A. Letztere sind aufgrund eines Kaufvertrages vom TT.MM.JJJJ ebenfalls Eigentümer von 1/4 Anteil an jedem Grundstück mit Gesamtfläche 1055 qm Ich befinde mich in:
Gemäß der Entscheidung des Leiters der Verwaltung des Bezirks Odoevsky vom 21. April 2006 N wurde dieses Grundstück mit einer Fläche von 1055 m² m im Miteigentum für den Betrieb eines Wohnhauses vorgesehen.
Das Wohngebäude ist mit einem zentralen Kaltwasserversorgungssystem, einem zentralen Gasversorgungssystem und einem dezentralen (lokalen) Abwassersystem in Form einer Senkgrube für zwei Wohnungen ausgestattet.
Diese Senkgrube befindet sich seit Beginn des Betriebs des oben genannten Wohngebäudes auf einem an das Haus N on angrenzenden Grundstück und ist zum größten Teil zum Grundstück orientiert.
Bei der Lösung strittiger Rechtsverhältnisse stellte das Gericht fest, dass die Wände der Senkgrube bestehen Mauerwerk, die teilweise zerstört ist, was durch die Ausführungen des Chefsanitärarztes G. bestätigt wird und auf eine Verletzung ihrer Wasserdichtigkeit hinweist.
Nach Analyse der in der Gerichtssitzung gesammelten und geprüften Beweise und einer angemessenen rechtlichen Bewertung kam das Gericht erster Instanz zu dem vernünftigen Schluss, dass die bestehende Senkgrube nicht mit Absatz 2.3.3 von SanPiN 42-128-4690-88 „Hygienevorschriften“ übereinstimmt zur Erhaltung bewohnter Orte", wonach die Senkgrube wasserdicht sein muss.
Nach dem Gutachten des Sachverständigen der GmbH vom 27.06.2011 N ist eine Senkgrube zum Sammeln von häuslichem Abwasser möglich, indem der Antrieb außerhalb des Haushalts in einem Abstand von 6 m vom Fundament eines Wohngebäudes platziert wird, nachdem dies zuvor mit der abgestimmt wurde Dorfverwaltung.
Aus dieser Schlussfolgerung folgt auch, dass beim Bau einer Senkgrube technische und geologische Untersuchungen zum Vorkommen von Grundwasser an der Bodenoberfläche durchgeführt werden müssen.
Unter diesen Umständen kam das erstinstanzliche Gericht zu Recht zu dem Schluss, dass die Ansprüche von Sh.L.M. über die Verlegung der Senkgrube nach der vom Sachverständigen vorgeschlagenen Variante sind nicht zufriedenstellend, da die vom Sachverständigen vorgeschlagene Variante der Senkgrubeneinrichtung ohne Durchführung ingenieurgeologischer Untersuchungen zum Vorkommen von Grundwasser an der Bodenoberfläche erstellt wurde.
Gemäß Art. 39 des Wohnungsgesetzbuchs der Russischen Föderation tragen Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus die Kostenlast für die Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum in einem Mehrfamilienhaus (Teil 1).
Der Anteil der obligatorischen Aufwendungen für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in einem Mehrfamilienhaus, dessen Last der Eigentümer der Räumlichkeiten in einem solchen Haus trägt, bestimmt sich nach dem Anteil am Miteigentumsrecht des gemeinschaftlichen Eigentums an einem solchen Haus des angegebenen Eigentümers (Teil 2).
Gemäß Art. 37 des Wohnungsgesetzbuches der Russischen Föderation ist der Eigentümer von Räumlichkeiten in einem Mehrfamilienhaus nicht berechtigt, seinen Anteil am Miteigentumsrecht an gemeinsamem Eigentum in einem Mehrfamilienhaus in Form von Sachleistungen zuzuweisen; seinen Anteil am gemeinsamen Eigentumsrecht an dem gemeinsamen Eigentum in einem Mehrfamilienhaus zu veräußern sowie andere Handlungen vorzunehmen, die die Übertragung dieses Anteils getrennt vom Eigentum an den angegebenen Räumlichkeiten zur Folge haben.
Nach Analyse der in dem Fall festgestellten Umstände und unter Berücksichtigung der oben genannten gesetzlichen Bestimmungen kam das Gericht zu dem richtigen Schluss, dass es sich bei der strittigen Senkgrube um eine gemeinsame Senkgrube handelt geteilter Besitz Eigentümer von Wohngebäuden N und N, der vernünftigerweise darauf hinweist, dass die Kostenlast für die Instandhaltung dieser für zwei Wohnungen ausgestatteten Senkgrube von allen Eigentümern von Wohngebäuden getragen werden sollte.
In Anbetracht dessen, dass mit dem vorgeschlagenen Angeklagten M.A.AND. Der Kläger ist mit der Möglichkeit der Verlegung der Senkgrube nicht einverstanden, und ihre Platzierung auf dem Territorium des angrenzenden Grundstücks ist aufgrund der durch dieses Territorium verlaufenden Kommunikation unmöglich, das Gericht erster Instanz hat die angegebene Sh.L.M. Anforderungen an die Verlegung einer Senkgrube an einen anderen Ort unzumutbar und nicht zu erfüllen.
Die in der Entscheidung dargelegten Schlussfolgerungen des Gerichts basieren auf einer Analyse der aktuellen Gesetzgebung und des Fallmaterials, und es gibt keinen Grund, sie als falsch anzuerkennen.
Die Argumentation der Kassationsbeschwerde kann nicht als Grundlage für die Aufhebung der gerichtlichen Entscheidung dienen, da sie eigentlich auf eine Neubewertung der in dem Fall erhobenen Beweismittel abzielt, die das Gericht bei der Prüfung des Falls angemessen gewürdigt hat, und auch gestützt wird auf einer fehlerhaften Auslegung des materiellen Rechts, das das Gericht bei der Lösung des Falles anwendet.
Die Entscheidung des Gerichts wurde in Übereinstimmung mit den Normen des materiellen und verfahrensrechtlichen Rechts erlassen, die Schlussfolgerungen des Gerichts entsprechen den Umständen des Falls, in Zusammenhang mit denen die Entscheidung rechtmäßig und gerechtfertigt ist, es gibt keinen Grund für ihre Aufhebung Grundlage der in der Kassationsbeschwerde enthaltenen Argumente.
Geleitet von Kunst. 361 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation, Justizbehörde

Glaubst du, du bist Russe? Geboren in der UdSSR und denken, dass Sie Russe, Ukrainer, Weißrusse sind? Nein. Das ist nicht so.

Sie sind eigentlich Russe, Ukrainer oder Weißrusse. Aber du denkst, du bist ein Jude.

Spiel? Falsches Wort. Das richtige Wort ist „Prägung“.

Ein Neugeborenes assoziiert sich mit jenen Gesichtszügen, die es unmittelbar nach der Geburt beobachtet. Dieser natürliche Mechanismus ist charakteristisch für die meisten Lebewesen mit Sehvermögen.

Neugeborene in der UdSSR sahen ihre Mutter in den ersten Tagen für ein Minimum an Fütterungszeit und die meiste Zeit sahen sie die Gesichter des Personals der Entbindungsklinik. Durch einen seltsamen Zufall waren (und sind) sie größtenteils jüdisch. Der Empfang ist wild in seiner Essenz und Wirksamkeit.

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Sie können dies nicht beheben - die Prägung ist einmalig und lebenslang. Es ist schwer zu verstehen, der Instinkt hat Gestalt angenommen, als man noch sehr weit davon entfernt war, formulieren zu können. Von diesem Moment an sind keine Worte oder Details erhalten geblieben. Nur Gesichtszüge blieben in den Tiefen der Erinnerung. Diese Eigenschaften, die Sie als Ihre Familie betrachten.

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System und Beobachter

Definieren wir ein System als ein Objekt, dessen Existenz nicht bezweifelt wird.

Ein Beobachter eines Systems ist ein Objekt, das nicht Teil des von ihm beobachteten Systems ist, das heißt, es bestimmt seine Existenz, auch durch systemunabhängige Faktoren.

Aus Sicht des Systems ist der Beobachter eine Quelle des Chaos – sowohl Steuerhandlungen als auch Folgen von Beobachtungsmessungen, die keinen kausalen Zusammenhang mit dem System haben.

Ein interner Beobachter ist ein potenziell erreichbares Objekt für das System, in Bezug auf das die Umkehrung der Beobachtungs- und Steuerkanäle möglich ist.

Ein externer Beobachter ist sogar ein für das System potenziell unerreichbares Objekt, das außerhalb des Ereignishorizonts des Systems (räumlich und zeitlich) liegt.

Hypothese Nr. 1. Allsehendes Auge

Nehmen wir an, unser Universum ist ein System und es hat einen externen Beobachter. Dann können Beobachtungsmessungen beispielsweise mit Hilfe von „Gravitationsstrahlung“ erfolgen, die das Universum von allen Seiten von außen durchdringt. Der Einfangquerschnitt der "Gravitationsstrahlung" ist proportional zur Masse des Objekts, und die Projektion des "Schattens" von diesem Einfang auf ein anderes Objekt wird als Anziehungskraft wahrgenommen. Es ist proportional zum Produkt der Massen von Objekten und umgekehrt proportional zum Abstand zwischen ihnen, der die Dichte des "Schattens" bestimmt.

Das Einfangen von „Gravitationsstrahlung“ durch ein Objekt erhöht dessen Zufälligkeit und wird von uns als Zeitablauf wahrgenommen. Ein für „Gravitationsstrahlung“ undurchlässiges Objekt, dessen Einfangquerschnitt größer als die geometrische Größe ist, sieht im Inneren des Universums wie ein schwarzes Loch aus.

Hypothese Nr. 2. Interner Beobachter

Es ist möglich, dass unser Universum sich selbst beobachtet. Zum Beispiel die Verwendung von Paaren von quantenverschränkten Teilchen, die im Raum voneinander beabstandet sind, als Standards. Dann ist der Raum zwischen ihnen mit der Wahrscheinlichkeit der Existenz des Prozesses gesättigt, der diese Teilchen erzeugt hat, der seine maximale Dichte am Schnittpunkt der Bahnen dieser Teilchen erreicht. Das Vorhandensein dieser Partikel bedeutet auch das Fehlen eines ausreichend großen Einfangquerschnitts auf den Flugbahnen von Objekten, die diese Partikel absorbieren können. Die übrigen Annahmen bleiben die gleichen wie für die erste Hypothese, außer:

Zeitfluss

Die externe Beobachtung eines Objekts, das sich dem Ereignishorizont eines Schwarzen Lochs nähert, wird, wenn der „äußere Beobachter“ der bestimmende Faktor der Zeit im Universum ist, genau zweimal langsamer – der Schatten des Schwarzen Lochs blockiert genau die Hälfte der möglichen Flugbahnen der „Gravitationsstrahlung“. Wenn der bestimmende Faktor der "innere Beobachter" ist, dann blockiert der Schatten die gesamte Interaktionsbahn und der Zeitfluss für ein Objekt, das in ein schwarzes Loch fällt, wird für einen Blick von außen vollständig gestoppt.

Auch die Möglichkeit, diese Hypothesen in dem einen oder anderen Verhältnis zu kombinieren, ist nicht ausgeschlossen.

Laut Statistik benötigt ein durchschnittlicher Erwachsener etwa zweihundertfünfzig Liter Wasser pro Tag. Es ist ganz natürlich, dass dieses Volumen nicht in den Körper gelangen muss, es bedeutet, dass wir uns jeden Tag waschen, aufräumen, das Geschirr nach uns spülen und unsere Kleidung waschen. Natürlich muss jeder Sommerbewohner bei der Planung eines ähnlichen Wasserverbrauchs auch das Thema einer Senkgrube berücksichtigen. Die Grundtypen kennen Sie wahrscheinlich bereits Abwassersysteme Allerdings kann bisher nur das einfachste Abwassersystem, eine Senkgrube, gebaut werden. Ein solches Abwassersystem sammelt Abwasser und gebrauchtes Wasser in einem speziellen Sammelbehälter, der sich in einiger Entfernung von der befindet Wohnhaus, und während es sich füllt, wird es vom Sonderdienst geräumt, dessen Mitarbeiter "Goldarbeiter" genannt werden.

Arbeitsbeginn

Beginnen Sie Ihre Maßnahmen mit der Auswahl eines Ortes, an dem Sie eine Senkgrube oder eine biologische Kläranlage einrichten. Es sollte berücksichtigt werden, dass, egal wie dicht es gemacht ist, die Möglichkeit besteht, dass ein Teil des Wassers in den angrenzenden Boden sickert. Informieren Sie sich unbedingt, wie tief das Grundwasser an diesem Ort ist und wie dieser Wert saisonal schwankt. Denken Sie daran, dass, wenn sich das Grundwasser der Oberfläche näher als 2 Meter nähert, dort keine einfachen Absetzbecken installiert werden können. Darüber hinaus sollte die Kläranlage nicht mit einer Wasserentnahme, z. B. einem Brunnen, in Einklang stehen, die provozieren kann Abwasser ins Trinkwasser. Wenn Sie auf Ihrem Gelände eine Wasserentnahme haben, sollte die Senkgrube diagonal und in beträchtlichem Abstand von der Quelle (idealerweise mindestens 30 m) liegen.

Wie wird das Volumen und die Tiefe der Senkgrube berechnet?

Sie haben also einen geeigneten Ort gefunden, und was sein sollte optimale Maße? Für eine durchschnittliche Familie wird V = 1,5 m3 als normales Volumen angesehen, ist aber nicht ideal. Eine Senkgrube impliziert eine regelmäßige Reinigung, dh das Rufen eines Abwasserwagens zur Baustelle, dessen Arbeit im Voraus bezahlt wird, ist unerwünscht, wenn er halb leer bleibt und häufig auf der Baustelle erscheint. Aber nicht nur die Kapazität der Maschine muss sich an der Größe orientieren. Das Gerät einer effektiven Vorortkanalisation übernehmen Abrechnungssatz Sie können ein 300-Liter-Volumen pro Person nehmen, was 2-mal Senkgrube pro Jahr bedeutet. Sie können Ihre "Mathematik" natürlich in angemessenen Grenzen erweitern, da der Kauf einer automatischen Waschmaschine das Befüllen der Senkgrube erheblich beschleunigt.

Ein weiterer Faktor, der die Abmessungen bestimmt, ist beispielsweise die Einrichtung der Absorbergrube. Wenn das Gelände es zulässt, ist auf Dichtigkeit nicht zu achten, ein Teil des Abwassers aus dem Becken ins Erdreich aufnehmen zu lassen, bei nicht sehr großen Mengen ist dies für Erde und Mensch unbedenklich.

Versickerungsgruben werden in der Regel deutlich kleiner ausgeführt, da keine Funktion zur Stauung von Kanalmasse vorhanden ist. Es muss jedoch beachtet werden, dass der Boden nur einen geringen Abfluss verkraftet und bei großen Sickermengen zunächst sich selbst vergiftet und dann den Raum, einschließlich der Menschen, vergiftet. Eliminieren wir den schädlichen Fäkalienanteil im Abwasser beispielsweise durch Torfmehlklosett, dann erhalten wir eine umweltfreundliche Grube und damit die Möglichkeit der Kompostierung und Wiederverwendung von Abfällen.

Betonringe für eine Senkgrube

Die Industrie produziert jetzt Stahlbetonringe (lesen Sie hier über Klärgruben davon) mit quadratischem oder rundem Querschnitt, mit einer speziellen Abdeckung und einer Metallklappe. Eine Baugrube wird ausgebrochen, ein paar Ringe übereinander gelegt, die mit einer Betondecke abgedeckt werden, alle vorhandenen Fugen beidseitig abgedichtet, eine Abdichtungsschicht von außen aufgebracht und das Ganze mit Erde abgedeckt . Auf der Oberfläche selbst verbleibt nur eine Metallklappe, und die resultierende Struktur kann sogar dem Gewicht eines großen Lastwagens standhalten.


Die Entfernung von Abwasser aus dem Haus durch den Abwasserkanal zur Senkgrube, wie in der Klärgrube unterirdischer Weg, durch die Schwerkraft durch das Rohr. Kunststoffrohre für die Installation von Abwassersystemen unterschiedlicher Länge, mit Bögen, Biegungen und Adaptern sind auf dem Markt reichlich vorhanden. Vergessen Sie nicht, sorgfältig ein Sandpolster für die Rohre vorzubereiten und in diesem Graben ein allgemeines Gefälle (ca. 3-5 Grad) aufrechtzuerhalten, um einen ordnungsgemäßen Schwerkraftfluss zu gewährleisten. All Ihre Bemühungen werden zu einem jahrelangen störungsfreien Betrieb des Systems führen.

Was tun, wenn die Toilette verstopft ist?

Niemand ist davor gefeit. Die Annehmlichkeiten, an die wir uns im urbanen Umfeld längst gewöhnt haben, zeigen früher oder später ihre Kehrseite. Das Wasser tritt nicht aus und füllt drohend mehr als die Hälfte des Toilettenvolumens aus? Was tun, wenn es verstopft ist? Sie können einen Klempner anrufen oder das Problem selbst lösen. Zum Glück gibt es viele Lösungen für das Problem.

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Richter Senkovenko E.The. Fall Nr. 33-5230/2017

BESCHWERDE BESTIMMUNG

Das Justizkollegium für Zivilsachen des Bezirksgerichts Rostow, bestehend aus der Vorsitzenden Zinkina I.V.,

Richter Senik Zh.Yu., Romanova P.G.

unter der Sekretärin Zhukova M.Yu.

untersuchte in öffentlicher Sitzung einen Zivilprozess unter der Forderung Shcherbakova T.A. an Iryupina T.S. , Gibadulina E.V. , Dritte: Shcherbakov S.P. , Shcherbakov V.P. , Shcherbakova E.S. , Shcherbakova S.S. , über das Verbot des Betriebs der Entwässerungsgrube, die Verpflichtung zum Abbau der Entwässerungsgrube im Berufungsverfahren Shcherbakova T.A. gegen die Entscheidung des Stadtgerichts Taganrog Gebiet Rostow vom 22. Dezember 2016.

Nach Anhörung des Berichts von Richterin Zinkina I.V., der Jury

Eingerichtet:

Shcherbakova T.A. reichte eine Klage gegen Iryupina T.C., Gibadulina E.The. über das Verbot des Betriebs der Entwässerungsgrube, die Verpflichtung zum Abbau der Entwässerungsgrube.

Zur Stützung der genannten Voraussetzungen hat die Klägerin angegeben, dass sie Inhaberin von 52/252 Wohneigentumsanteilen an ADRESSE UNABHÄNGIG ist. Iryupina T.S. verlegte eine Abflussgrube, die sich auf ihrem Gelände bei ADDRESS TIER befindet, nach Wohnhaus Shcherbakova T.A., was für den Kläger zur Folge hat Negative Konsequenzen in Form von Feuchtigkeit und unangenehmen Gerüchen im Haus.

Unter Bezugnahme auf die Verletzung ihrer Rechte durch die Beklagten beantragte die Klägerin in der endgültigen Fassung der Ansprüche das Gericht, Iryupina T.S., Gibadulina E.V. den Betrieb der Entwässerungsgrube wegen ihres Widerspruchs zu SNiP und SanPin zu untersagen, die Beklagten zu verpflichten, die Entwässerungsgrube abzubauen, indem sie von den zum Zeitpunkt der Verfüllung vorhandenen Abfällen gereinigt wird, die Entwässerungsgrube mit Erde zu füllen.

Mit Beschluss des Stadtgerichts Taganrog des Rostower Gebiets vom 22.12.2016 wurden die Ansprüche von Shcherbakova T.A. unbefriedigt gelassen.

Einer solchen Entscheidung des Gerichts nicht zustimmend, sagte Shcherbakova T.A. legte Berufung ein, die die Aufhebung des Urteils und eine neue Entscheidung zur vollständigen Befriedigung ihres Anspruchs fordert.

Zur Stützung der Beschwerde weist die Beschwerdeführerin darauf hin, dass sich der Abflussschacht in einer unzumutbaren Entfernung von ihrem Haus befinde – 5,9 Quadratmeter, nicht luftdicht, belüftet und wasserdicht sei und seine halbjährliche Reinigung nie stattgefunden habe durchgeführt worden.

Die Beschwerdeführerin macht die Richter darauf aufmerksam, dass sich aus diesem Abflussschacht ein starker Gestank in Richtung ihres Hauses ausbreite und im Keller des Hauses durch ständige Feuchtigkeit Schimmel aufgetreten sei. Die Abflüsse der Abflussgrube führen zur Zerstörung des Fundaments und des Kellers unter dem Haus, was zu dessen Einsturz führen kann, und schaffen auch eine ungünstige sanitäre und epidemiologische Situation.

Nach Prüfung der Fallakte, der Argumente der Berufung, nach Anhörung von Shcherbakov T.A. und ihr Vertreter durch Proxy Zinchenko Zh.G., Shcherbakov S.P., Vertreter Iryupina T.S. Auf Anordnung von Kropotina Oh.A. kommt die Jury zu dem Schluss, dass keine Gründe gemäß Artikel vorliegen. 330 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation, um die Entscheidung des Gerichts erster Instanz aufzuheben.

Bei der Entscheidung ließ sich das Gericht von Artikel.Artikel leiten. 10-12, 304-305 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation, Paragraph 45 des Dekrets des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation Nr. 10, des Plenums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation Nr. 22 vom 29. April 2010 „Über einige Probleme, die in gerichtliche Praxis bei der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schutz von Eigentumsrechten und anderen dinglichen Rechten" und ging von der fehlenden Begründung für die Erfüllung der genannten Anforderungen aus.

Zu diesem Schluss kam das Gericht und stellte fest, dass Shcherbakova T.A. ist Miteigentümer von 55/252 Rechtanteilen an einem Wohnhaus an der ADRESSE IST UNMÖGLICH. Die Beklagten besitzen ein Wohnhaus und ein Grundstück in ADDRESS NON-PERSONAL

Das Gebiet, in dem sich die Haushalte der Klägerin und der Beklagten befinden, hat keine zentrale Kanalisation, in Verbindung mit der Iryupina T.S. Entwässerungsgrube ist in Betrieb.

Unter Berücksichtigung dieser Beweise für eine Bedrohung des Lebens und der Gesundheit der Bürger bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung und weitere Ausbeutung Diese Entwässerungsgrube sei von der Klägerin nicht vorgelegt worden, und die Argumente über die Verletzung ihrer Rechte, deren Schutz nur durch das Verbot der Nutzung der Senkgrube und ihres weiteren Abbaus möglich sei, seien vom Gericht unter Berücksichtigung der nicht bestätigt worden Die Tatsache, dass die Nichteinhaltung der hygienischen Standards des Abflussschachts in Bezug auf das Lüftungssystem nicht unwiderruflich ist, hielt die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und unbefriedigend.

Die Judicial Board stimmt mit diesen Schlussfolgerungen des Gerichts überein.

Gemäß Art. 304 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation kann der Eigentümer die Beseitigung von Verletzungen seiner Rechte verlangen, auch wenn diese Verletzungen nicht mit dem Entzug des Besitzes verbunden waren.

Gemäß den Erläuterungen in Ziffer 45 des Beschlusses des Plenums Höchstgericht Russische Föderation N 10, Plenum des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation N 22 vom 29. April 2010 „Über einige Fragen, die sich in der Gerichtspraxis bei der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schutz von Eigentumsrechten und anderen Eigentumsrechten ergeben“, eine Klage für die Beseitigung von Rechtsverletzungen, die nicht mit der Entziehung des Besitzes zusammenhängen, vorbehaltlich der Genugtuung, wenn der Kläger nachweist, dass er Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks auf dem Grundstück ist, gesetzlich vorgeschrieben oder Vertrag, und dass die Handlung des Beklagten, abgesehen von der Enteignung, sein Recht auf Eigentum oder rechtmäßigen Besitz verletzt. Ein solcher Anspruch ist auch dann zu befriedigen, wenn der Kläger nachweist, dass eine tatsächliche Gefahr der Verletzung seines Eigentumsrechts oder seines rechtmäßigen Besitzes durch den Beklagten besteht.

Ablehnung von Shcherbakova T.A. das erstinstanzliche Gericht ist in Befriedigung des geltend gemachten Anspruchs davon ausgegangen, dass hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Entwässerungsschacht eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Klägers darstellt und auch den Boden verunreinigt oder sonst gegen die Rechte und berechtigten Interessen verstößt der Klägerin Shcherbakova T.A. nicht präsentiert.

Aus dem Abschluss der forensischen Untersuchung vom 11. November 2016, durchgeführt vom NSEO VOLLSTÄNDIGER NAME14 auf der Grundlage des Gerichtsurteils vom 23. August 2016, das in den Fallunterlagen verfügbar ist, folgt, dass die Abflussgrube an der Adresse: ADRESSE UNMÖGLICH IST entspricht nicht den Anforderungen von SanPiN und SNiP. Unangenehme Gerüche im Hausbuchstaben „A“ bei ADRESSE IST IMPARATE sind die Folge der negativen Auswirkungen des Abflussschachts, während Risse im Hausbuchstaben „A“ nicht auf die negative Auswirkung des Abflussschachts zurückzuführen sind.

Um die festgestellten Verstöße zu beseitigen, schlug der Sachverständige die folgenden notwendigen Maßnahmen vor: Erstellen Sie einen neuen Entwässerungsschacht in einem Abstand von nicht weniger als 8,0 m vom Wohngebäude des Haushalts unter der Adresse: ADRESSE IST ANGEGEBEN; ein neuer Entwässerungsschacht muss erstellt werden in abgedichteter Ausführung mit abgedichtetem Deckel und Entlüftung. Der Sachverständige bezifferte die Arbeitskosten für den Bau einer neuen Grube auf 33.800 Rubel.

Nachdem ich das ausgewertet habe Expertenmeinung zusammen mit den Erklärungen des Sachverständigen, die während der Verhandlung gemäß den Anforderungen des Artikels gegeben wurden. Kunst. 67, 196 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation und andere in dem Fall vorgelegte Beweise kam das Gericht erster Instanz zu dem vernünftigen Schluss, dass der Kläger die Argumente, dass das Vorhandensein einer umstrittenen Entwässerungsgrube und deren Betrieb durch Die Angeklagte stellt eine Bedrohung für das Leben und die Gesundheit von Shcherbakova T.A. dar und führt zur Zerstörung ihres Hauses.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Abflussschacht selbst nicht den hygienischen Standards entspricht und negative Folgen in Form unangenehmer Gerüche nach sich zieht, diese Folgen jedoch durch die im Gutachten dargelegten Methoden beseitigt werden, sah das Gericht zu Recht keinen Grund, den Betrieb zu untersagen der Abflussgrube und für das Auferlegen auf Iryupina T.S. Verantwortung für den Abriss der Anlage.

Die Vorwürfe der Beschwerdeführerin, der Abflussschacht befinde sich in einem unzulässigen Abstand von ihrem Haus - 5,9 qm, sei nicht luftdicht, belüftet und wasserdicht, seine halbjährliche Reinigung sei nie durchgeführt worden, so die Justizkammer zurückweist, da diese Umstände keinen Grund zur Befriedigung des geltend gemachten Anspruchs darstellen.

Die Behauptung der Beschwerdeführerin, dass die Entwässerung des Entwässerungsschachts eine Zerstörung des Fundaments und des Kellers unter dem Haus nach sich ziehe, was zu dessen Einsturz führen könne, und zudem eine ungünstige sanitäre und epidemiologische Situation schaffe, hält der Spruchkörper für unhaltbar, da eine solche Behauptung sei nicht durch relevante und zulässige Beweise gestützt.

Da andere Argumente die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit beeinträchtigen Gerichtsbeschluss, die Berufung nicht enthält, gibt es keinen Grund, die Entscheidung des Gerichts aufzuheben oder zu ändern.

Geleitet von Artikel.Artikel. 328-330 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation, Justizbehörde

bestimmt:

die Entscheidung des Stadtgerichts Taganrog des Rostower Gebiets vom 22. Dezember 2016, unverändert zu bleiben, die Berufung von Shcherbakova T.A. - ohne Befriedigung.

Vorsitz

Aleksinsky City Court der Region Tula, bestehend aus:

Vorsitzender Minacheva V.F.,

unter der Sekretärin Krivitskaya A.S.,

Nachdem in öffentlicher Sitzung ein Zivilverfahren Nr. 2-1394/11 über den Anspruch von Inkina Irina Anatolyevna, Inkin Evgeny Pavlovich an Stepovoy Vasily Nikolaevich, Verwaltung, geprüft wurde Gemeinde Aleksinsky Bezirk, die Verwaltung der Gemeinde Stadt Aleksin, Aleksinsky Bezirk, über die Verpflichtung, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen,

Eingerichtet:

Inkina I.A. und Inkin E.P. reichte eine Klage gegen V.N. mögliche Unterkunft Senkgrube, die den Haushalt von Stepovoy VN. versorgt, befindet sich an der Adresse: .., gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, dh in einem Abstand von mindestens 8 Metern von den Grenzen des Haushalts an der Adresse: .. , und erteilen Sie eine Genehmigung für die Platzierung an dem angegebenen Ort und verpflichten Sie Stepovoy The.N. die Senkgrube abbauen und an einen von den Verwaltungen bestimmten Ort verlegen.

Zur Stützung der genannten Anforderungen gaben sie an, dass sie Eigentümer eines Wohngebäudes und eines Grundstücks sind, die sich befinden in: ...

Besitzer angrenzendes Gebiet von der Straßenseite ist die Verwaltung der Gemeinde Aleksinsky Bezirk.

In diesem angrenzenden Gebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe ihres Haushalts in einem Abstand von 2,50 m von der Hausgrenze und 8,40 m von der Hauswand entfernt eine von der Beklagten errichtete Senkgrube, die unmittelbar dem Haushalt dient Stepovoy V.N.

Sie sind der Ansicht, dass aufgrund von Art. 209 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation Stepovoy V.N. nicht berechtigt war, das Verfahren zur Nutzung des angrenzenden Gebiets zu bestimmen, da er nicht dessen Eigentümer ist.

Die Grubenlatrine wurde unter Verstoß gegen geltende Bauvorschriften in unmittelbarer Nähe ihres Hauses errichtet, wodurch die Kläger durch den unangenehmen Geruch, der von der Latrine ausgeht, belästigt werden. Wenn die Senkgrube überläuft, fließt Abwasser auf ihr Grundstück, da es sich an einem Hang von der Senkgrube zum Haus befindet. Durch die Errichtung einer Senkgrube habe die Beklagte ihre Rechte aus Art. Artikel 40, 41 der Verfassung der Russischen Föderation.

Die Bedeutung des Verstoßes gegen städtebauliche und bauliche Normen und Vorschriften ergibt sich aus der Tatsache, dass die Erhaltung einer Senkgrube in unmittelbarer Nähe ihres Hauses und Grundstücks eine Bedrohung für Leben und Gesundheit darstellt und die sanitäre und epidemiologische Situation vor Ort verletzt .

Durch die Entscheidung der Verwaltung der Gemeinde, der Stadt Aleksin, Bezirk Aleksinsky, Stepovoy V.N. Es wurde empfohlen, die Senkgrube in eine akzeptable Entfernung zu verlegen.

Der Standort der Senkgrube verstößt gegen die Parameter für die Platzierung dieser Einrichtung, die in den Unterabsätzen 2.3.1 und 2.3.2 von Abschnitt 2.3 von SanPiN 42-128-4690-88 der Hygienevorschriften für die Aufrechterhaltung von Gebieten besiedelter Orte festgelegt sind. und damit die Rechte und Interessen der Kläger.

Da Stepovoy V.N. die strittige Senkgrube nicht abbauen, an einen anderen Ort verlegen, ihren Standort in Übereinstimmung mit den Regeln und Vorschriften bringen will, ist sie der Meinung, dass in diesem Fall der mögliche Standort der Senkgrube von Vertretern der Verwaltung bestimmt werden sollte.

Bei der Gerichtsverhandlung:

Klägerin Inkin E.P. geänderte Ansprüche, die aus den im Anspruch angegebenen Gründen aufrechterhalten werden, zur Erfüllung aufgefordert werden.

Ansprecher Inkina AND.A. nicht zur Anhörung erschienen, bat sie in ihrer Erklärung darum, den Fall in ihrer Abwesenheit unter Teilnahme eines Vertreters der Rechtsanwältin Kartysheva H.A. Zu Beginn der Anhörung wurden die angegebenen Ansprüche aus den im Anspruch dargelegten Gründen bestätigt.

Der Vertreter der Kläger auf Haftbefehlsanwältin Kartysheva H.A. geänderte Ansprüche, die vollständig aus den im Anspruch dargelegten Gründen unterstützt wurden, baten sie, sie zu befriedigen. Gleichzeitig erklärte sie, dass die Kläger im Jahr 2010 ein Wohngebäude mit einem Grundstück unter der Adresse: .., .., ... Meter gekauft haben, die die Kläger visuell ermittelten, ohne sie zu verwenden technische Mittel Messungen. Die Senkgrube ist ein Hügel. Das Problem ist, dass im Sommer ein sehr unangenehmer Geruch aus der Senkgrube kommt und die Flüssigkeit daraus unter den Fenstern des Hauses der Kläger fließt.

Die Kläger wandten sich an die sanitäre epidemiologische Station, um das Problem der Senkgrube zu lösen. Der leitende Landessanitätsarzt in..i..x.. antwortete mit einem Schreiben, dass diese Angelegenheit von der Stadtverwaltung gelöst werden könne. Die Kläger beantragten im Juli 2011 bei der Verwaltung eine Lösung dieses Problems. Ein Schreiben der Verwaltung an die Angeklagten mit der Empfehlung, die Senkgrube auf eine Entfernung von 15 m zu verlegen, befindet sich bis heute an ihrem ursprünglichen Platz.

Paragraph 2.3 der Hygienenormen und -verordnungen Nr. 42-128-4690-88 legte die Bestimmung zur Sammlung flüssiger Abfälle fest. Unterabsatz 2.3.2 erläutert, dass Hoflatrinen von Wohngebäuden, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Kinderspielplätzen und öffentlichen Freizeiteinrichtungen in einem Abstand von mindestens 20 Metern und höchstens 100 Metern entfernt werden sollten. Auf dem Territorium von Privathaushalten wird der Abstand von Hoflatrinen zu Haushalten von den Hausbesitzern selbst bestimmt und kann auf 8-10 Meter reduziert werden.

In einer Konfliktsituation, wenn sich die Parteien nicht einigen und den Standort der Hoflatrinen bestimmen können, wird dieser von Vertretern der Öffentlichkeit, Verwaltungskommissionen der Gemeinderäte bestimmt.

Die Verwaltung der Region Moskau, der Stadt Aleksin, Bezirk Aleksinsky, sollte vor Ort gehen und ein Gesetz über das Vorhandensein einer Senkgrube und ihren Standort ausarbeiten. Bestimmen Sie bei Verstößen den möglichen Ort für die Übergabe der Senkgrube. Aber die Verwaltung hat diese Maßnahmen nicht ergriffen. Den Ort der möglichen Verlegung der Senkgrube können die Kläger nicht selbstständig bestimmen.

Diese Senkgrube befindet sich nicht auf dem Grundstück der Kläger oder Beklagten. Das Grundstück, auf dem sich die Senkgrube befindet, befindet sich in kommunales Eigentum- Verwaltung des Moskauer Gebiets Aleksinsky District.

Die Kläger sind sich sicher, dass der Abstand von der Senkgrube zu den Fenstern des Hauses weniger als 8 Meter beträgt, die Akte enthält einen Akt der interministeriellen Kommission, aus dem hervorgeht, dass der Abstand 5 Meter bis ... beträgt, in ... Daher , die SanPiN-Regeln verletzt werden, bestimmt die Verwaltung nicht den möglichen Ort der Übertragungsgrube. Kläger weiter dieser Moment kann in diesem Haus nicht wohnen.

SanPin in Ziffer 2.2. „Sammlung fester Siedlungsabfälle“ eine Bestimmung über die vorübergehende Regelung enthält, kann dieser Absatz analog auf die gegenwärtige Situation angewendet werden.

Er glaubt, dass es möglich ist, einen Ort für die Übertragung einer Senkgrube zu bestimmen.

Er glaubt, dass unter Berücksichtigung der Anforderungen des Erlasses des Ministeriums von Zemstroy der Russischen Föderation „Nach Genehmigung der Anweisung zur Rechnungslegung Wohnbestand In der Russischen Föderation "Nr. 37 vom 08.04.1998 wird Wohneigentum als Wohngebäude mit Nebengebäuden auf einem separaten Grundstück verstanden, dh eine Senkgrube sollte sich in einem Abstand von mehr als 8 m vom Grundstück befinden , und kein Wohnhaus. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Dokument, derzeit die Jauchegrube des Angeklagten Stepovoy V.N. weniger als 3 m entfernt.

Es wurde auch festgestellt, dass die Senkgrube nicht luftdicht ist, was gegen die Normen für die Anordnung der Grube verstößt, dh die sanitären und epidemiologischen Bedingungen werden verletzt. Die Senkgrube muss sich auf dem Territorium des Haushalts des Angeklagten Stepovoy V.N. befinden.

Angeklagter Stepovoy The.GN. und sein Vertreter durch Proxy Ivanova Oh.The. die Ansprüche wurden nicht anerkannt.

In seinen Einwänden Stepova V.N. weist darauf hin, dass der Haushalt ... von ... 1959 gebaut wurde. Es gehörte dem 1999 verstorbenen Vater des Angeklagten. Die umstrittene Senkgrube wurde 1984 beim Bau einer festen Wasserversorgung im Einvernehmen mit der WSS-Abteilung errichtet ... Zum Zeitpunkt des Baus der Senkgrube durfte sie außerhalb des Haushalts, des Projekts der Wasserversorgung und verlegt werden Kanalisation wurde von den koordinierenden Behörden genehmigt. Zum Zeitpunkt des Baus der Senkgrube waren die Grenzen des Grundstücks des Haushalts ... von ... unterschiedlich.

Eigentümerin der Liegenschaft war von 1999 bis 2004 ... die Mutter der Beklagten, die das Erbe nach dem Tod ihres Mannes in der jetzigen Form antrat. Stepovoy V. N. ist seit 2007 Eigentümerin des Haushalts … bis …. Jede Umstrukturierung bestehendes System wurde seit seiner Errichtung nicht durchgeführt.

Die Kläger kauften das Grundstück ... von ... im August 2010. Mit der entsprechenden Abgrenzung des Hauses und der Umgebung wurde vor dem Erwerb vertraut gemacht.

Gemäß Art. 54 der Verfassung der Russischen Föderation hat das Gesetz keine rückwirkende Kraft.

Durch die Entscheidung der Verwaltung der Gemeindebildung, der Stadt Aleksin, Bezirk Aleksinsky ... Wohnen und kommunale Dienstleistungen vom 22.07.2011, die ihm zugesandt wurde, wurde beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Senkgrube in die angegebenen zu verlegen normative Dokumente Distanz. Die Entscheidung bezieht sich auf Art. 2.12 SNiP 2.07.01-89 „Stadtplanung“, die ab dem 20.05.2011 ungültig wurde. Bei der Analyse von SNiP 2.07.01-89 „Stadtplanung“ kam er zu dem Schluss, dass in dem genannten Dokument Art. 2.12 entspricht nicht dem tatsächlichen Inhalt des Dokuments, auf das sich die Verwaltung bezieht.

Während des Bestehens der Senkgrube für mehr als 27 Jahre wurden keine Kommentare zur Verletzung des hygienischen Wohlbefindens abgegeben. Unweit der Senkgrube befindet sich eine Wasserverteilungssäule, einmal im Monat MUP "VKH" .. Führen Sie Wasserproben durch, um die biologischen und sanitären Indikatoren einzuhalten, das Wasser ist zum Trinken geeignet. Darüber hinaus folgt aus einem Schreiben der Verwaltung der Gemeinde, der Stadt Aleksin, Bezirk Aleksinsky, Nr. ... vom 25. Juli 2011, dass das Abwasserrohr aus ... Entfernung vom Abwasserrohr führt. Die Senkgrube wird regelmäßig gereinigt. Die Senkgrube besteht aus Stahlbetonringen mit einem Durchmesser von 2 Metern und einer Höhe von 1 Meter 20 cm und ist für 8 Kubikmeter ausgelegt. Die Senkgrube sorgt nicht für einen harten Boden, aber Schotter wird auf den Boden gegossen und daher gelangen keine Abflüsse in das Land. Denke es gibt keine Rechtsgrundlage Anspruch zu befriedigen.

während Ivanova Oh.The. erklärte, dass sie gegen den Abbau der Jauchegrube Einspruch erhebe. Die Grube wurde vor 27 Jahren im Jahr 1984 an dieser Stelle gebaut. Zum Zeitpunkt des Baus dieser Grube war keine Zutrittserlaubnis erforderlich. Es ist nicht möglich, auf dem Territorium eines Haushalts eine Senkgrube zu bauen ... da der Abstand zwischen den Haushalten weniger als 8 m beträgt und eine Autoeinfahrt erforderlich ist, um Abfälle aus einer Senkgrube abzupumpen, ist dafür kein Platz in der Garten.

Der Abstand von der Senkgrube muss zur Wand des Wohngebäudes gemessen werden. Die weite Auslegung der Verordnung Nr. 37 vom 04.08.1998 des Ministeriums für Landbau der Russischen Föderation, wie sie vom Vertreter der Kläger vorgelegt wurde, besagt, dass unter Wohneigentum ein Grundstück zu verstehen ist, und es notwendig ist, dies vorzunehmen Messungen vom Grundstück der Kläger, wird als rechtswidrig angesehen.

Der Vertreter der beklagten Verwaltung der Gemeinde Aleksinsky Bezirk durch Bevollmächtigte Mukhashova Oh.C. Ansprüche wurden nicht anerkannt. Gleichzeitig erklärte sie, dass es zum Zeitpunkt des Baus der Senkgrube nur eine Verwaltung gab, es gab keine Zweiteilung. 1984 wurde eine Senkgrube gebaut und eine Einigung mit den Nachbarn erzielt. Die Senkgrube befindet sich von ... gemäß SanPiN 42-128-4690-88 in einer Entfernung von mehr als 8 Metern. Die Rechte der Kläger werden nicht verletzt, es gibt keinen Grund zur Befriedigung der Ansprüche.

Der Vertreter der beklagten Verwaltung der Gemeindestadt Aleksin im Bezirk Aleksinsky durch den Bevollmächtigten Khanin K.A. erkannte die Ansprüche nicht an. Gleichzeitig erklärte er, dass es tatsächlich bis 1984 keine Genehmigungen für den Bau von Senkgruben und keine Abrissverfügungen gegeben habe. Die Zustimmung der Nachbarn war für den Bau dieser Senkgrube.

Derzeit basierend auf aktuelle Regeln und Gesetzen ist eine Jauchegrube illegal, aber zu dieser Zeit waren Genehmigungen nicht erforderlich. Senkgruben wurden willkürlich gebaut, wenn es keine Einwände von den Nachbarn gab. Die Stadtverwaltung erteilt keine Genehmigung für den Bau von Senkgruben, sondern nur für deren Inbetriebnahme. Die Senkgrube befindet sich von ... gemäß SanPiN 42-128-4690-88 in einer Entfernung von mehr als 8 Metern.

Nach Anhörung der am Fall beteiligten Personen, Vernehmung eines Sachverständigen, Prüfung schriftlicher Beweise, Als nächstes kommt das Gericht.

Aufgrund von Art. 12 der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation wird die Rechtsprechung in Zivilsachen auf der Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit und Gleichheit der Parteien durchgeführt.

Unter Wahrung der Unabhängigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit leitet das Gericht den Prozess, klärt die am Verfahren beteiligten Personen über ihre Rechte und Pflichten auf und warnt vor den Folgen der Begehung oder Unterlassung von Verfahrenshandlungen.

Wie aus der Akte hervorgeht und vom Gericht festgestellt wurde, hat Inkina AND.A. und Inkin E.P. sind die Eigentümer von 1/2 für jeden Haushalt und einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 828 qm, gelegen in: .., was durch Zertifikate von bestätigt wird staatliche Registrierung Rechte ab 05.08.2010 Serie... ..., ..., ..., ....

Aus den Ausführungen der Beklagten ergibt sich, dass das Wohneigentum ... von ... im Jahr 1959 errichtet wurde. Es gehörte dem 1999 verstorbenen Vater des Angeklagten. Die umstrittene Senkgrube wurde 1984 beim Bau einer festen Wasserversorgung im Einvernehmen mit der WSS-Abteilung .. errichtet, was durch eine Verpflichtungserklärung .. vom 12.10.1984 (Aktenblatt 54) bestätigt wird.

Der Beklagte ist Eigentümer des Haushalts ... von ... und Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 642 qm vom 22. Februar 2007, was durch Bescheinigungen über die staatliche Registrierung von Rechten (Serie ... Nr. ..., ...) bestätigt wird. Die Rekonstruktion des bestehenden Wasserversorgungssystems sowie der Senkgrube wurde seit dem Bau nicht durchgeführt.

Wie aus gesehen Situationspläne Zum 30. März 1999 des Grundrisses vom 28. März 2006 wichen die Grenzen des Wohnungseigentums der Kläger erheblich von den derzeit bestehenden ab.

Die Kläger fordern, die Senkgrube abzubauen und an einen anderen Ort zu verlegen, der von den Verwaltungen des Bezirks Aleksinsky und der Stadt Aleksin, Bezirk Aleksinsky, bestimmt wird.

Das Gericht erwägt, unterliegen diese Ansprüche aus den folgenden Gründen nicht der Befriedigung.

Gemäß Artikel 17 Teil 3 der Verfassung Russische Föderation die Ausübung von Menschen- und Bürgerrechten und -freiheiten darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht verletzen.

Gemäß Artikel 304 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation kann der Eigentümer die Beseitigung von Verletzungen seines Rechts verlangen, auch wenn diese Verletzungen nicht mit dem Entzug des Besitzes verbunden waren.

Aus dieser Norm ergibt sich, dass die Voraussetzung für die Erfüllung solcher Anforderungen eine Verletzung der Rechte des Eigentümers, hier der Kläger, ist und an sich die Diskrepanz zwischen dem Standort des Bauwerks und den bestehenden Standards nicht erkannt werden kann . hinreichender Grund für seinen Abriss.

Während der Überprüfung der Berufung von Inkin E.P. Die Verwaltung der Gemeinde Aleksin, Bezirk Aleksinsky, hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit festgestellt, dass das Abwasserrohr, das von .. zur Senkgrube führt, hermetisch ist und keine Bedrohung für die zentrale Wasserversorgung darstellt, da das Wasserversorgungssystem mit einem akzeptablen Wert läuft Abstand zum Abwasserrohr. Die Senkgrube wird regelmäßig gereinigt (Fallblatt 13).

Das Obige wird durch das Gesetz der interministeriellen Kommission vom 01.12.2011 bestätigt, das durch den Beschluss der Verwaltung der Gemeindebildung der Stadt Aleksin, Bezirk Aleksinsky ... vom 02.12.2011, genehmigt wurde, dass die Senkgrube nicht ausgestattet ist ein Überlaufsystem für Abwasser, Abwasser aus der Senkgrube in den an das Haus angrenzenden Bereich ... gemäß ... nicht ankommen (Fallblatt 50-51).

Durch die Entscheidung des Aleksinsky-Stadtgerichts der Region Tula vom 09.08.2011 wurde festgestellt, dass das Schreiben mit der Empfehlung der Verwaltung der Moskauer Region der Stadt Aleksin des Bezirks Aleksinsky zur Verlegung der Senkgrube versandt wurde ein akzeptabler Abstand vom Haushalt ... um ... (Kläger) mindestens 15 Meter, erlegt Stepovoy V.N. nur die Verpflichtung zur Prüfung erlaubt es, im Falle einer Nichtübereinstimmung mit der Eingabe eine Antwort auf eine solche Nichteinhaltung zu geben. Das Schreiben enthält in dem von der Klägerin bestrittenen Teil keine zwingenden Vorgaben.

In Übereinstimmung mit den Hygienevorschriften und -normen SanPiN 42-128-4690-88 „Sanitärvorschriften für die Instandhaltung von Gebieten besiedelter Gebiete“ (im Folgenden SanPiN 42-128-4690-88), genehmigt vom Gesundheitsministerium der UdSSR am 5. August , 1988 N 4690-88, für die Sammlung flüssiger Abfälle in nicht kanalisierten Haushalten werden Hofmülldeponien eingerichtet, die eine wasserdichte Senkgrube und einen Bodenteil mit Deckel und einen Rost zur Abtrennung fester Fraktionen haben müssen. Zur bequemen Reinigung des Rostes sollte die Vorderwand des Mülleimers abnehmbar oder zu öffnen sein. Wenn Hoflatrinen vorhanden sind, kann die Senkgrube gemeinsam genutzt werden (Ziffer 2.З.1.). Auf dem Territorium von Privathaushalten wird der Abstand von Hoflatrinen zu Haushalten von den Hausbesitzern selbst bestimmt und kann auf 8-10 Meter reduziert werden. In Konfliktsituationen wird der Standort von Außenlatrinen von Vertretern der Öffentlichkeit, Verwaltungskommissionen der Gemeinderäte bestimmt (Ziffer 2.3.2.).

Die Kläger lehnten es ab, ein gerichtliches Bau- und Fachgutachten durchzuführen.

Darüber hinaus wurde während der außergerichtlichen Gerichtssitzung bei der Inspektion der Senkgrube festgestellt, dass die Übereinstimmung der Senkgrube mit den Normen von SanPiN 42-128-4690-88 gemessen wurde. Der Abstand von der Ecke des Hauses der Kläger bis zur Senkgrube beträgt 8 m 40 cm Die Kläger bewohnen das Haus nicht, da dessen Umbau erforderlich ist. Die Senkgrube ist mehr als 3 m tief, Betonringe befinden sich in einer Tiefe von 2,5 m. Die Grube ist mit einer Stahlbetonbewehrung abgedeckt, die eine Luke hat, die sich auf Bodenhöhe mit einem gusseisernen Deckel schließt. Abwasser befindet sich unter 0,35 m über dem Boden.

Bei der Gerichtsverhandlung wurden Experten verhört ... der Leiter der Abteilung für Stadtplanung und Architektur der Verwaltung des Moskauer Gebiets ... und ... ein Fachexperte der Abteilung des Föderalen Dienstes für die Überwachung des Schutzes der Verbraucherrechte und menschliches Wohlergehen für .. (Abteilung Rospotrebnadzor für ..).

Er erklärte, dass sich die Senkgrube auf dem angrenzenden Territorium befindet, das der Verwaltung des Bezirks Aleksinsky gehört. Messungen der Übereinstimmung der Entfernung des Standorts der Senkgrube vom Haushalt der Kläger wurden mit einem Meterbandmaß vorgenommen. Aus der Luft gemessen wurde ein Abstand von etwa 5 Metern von ... zur Senkgrube festgestellt, die im Gesetz vom 01.12.2011 angegeben wurden. Bei der Messung am Boden stellte sich heraus, dass es mehr als 5 Meter waren, was jedoch nicht aufgezeichnet wurde. Er ist nicht befugt, über den Abbruch oder die Verlegung der Senkgrube zu entscheiden.

Sie erklärte, dass die Senkgrube gemäß SanPiN 42-128-4690-88 eine versiegelte Senkgrube mit einem dicht schließenden Deckel mit einem Eingang für Spezialfahrzeuge zum Pumpen von Abwasser sein sollte. Laut SanPiN 42-128-4690-88 sollte sich die Senkgrube in einer Entfernung von 8-10 Metern vom Haus befinden. Die Messungen wurden von einem Vertreter der Abteilung für Stadtplanung und Architektur der Verwaltung der Region Moskau, der Stadt Aleksin, Bezirk Aleksinsky, mit einem Meterbandmaß von der Senkgrube bis zur Ecke durchgeführt ... Das Ablaufdatum für die Operation der Senkgrube wurde nicht festgestellt. Hoftoilette und Jauchegrube sind gleichwertige Konzepte. In der Praxis wird die Entfernung von einem Wohngebäude gemessen und nicht von der Grundstücksgrenze. Die Senkgrube wurde nur von oben visuell begutachtet, über die Dichtheit der Senkgrube kann keine Aussage gemacht werden, da sie zum Zeitpunkt der Begehung geschlossen war. Ob Abwasser von der Senkgrube in das angrenzende Gebiet fließt, kann nicht beantwortet werden, da diese Punkte vom Vertreter der Abteilung für Stadtplanung und Architektur der Verwaltung der Region Moskau, dem stolzen Aleksin des Bezirks Aleksinsky, bewertet wurden. Damit die Abflüsse nicht in den Boden gelangen, wird eine Senkgrube gebaut, die mit Klärgruben ausgestattet sein muss, aber für Privathaushalte sind keine Klärgruben vorgesehen.

So wird in der mündlichen Verhandlung festgestellt, dass die Jauchegrube des Angeklagten Stepovogo The.GN. entspricht SanPiN 42-128-4690-88, d. h. es liegen keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Rechte der Kläger vor. Es ist nicht an das zentrale Abwassersystem angeschlossen, flüssige Abfälle werden abgeleitet und in eine über 27 Jahre alte Senkgrube abgelassen, die sich auf einem Grundstück befindet, das der Gemeinde gehört. Die Senkgrube wird regelmäßig gereinigt.

Im Falle der Liquidation der Senkgrube bleiben die Bewohner ohne lokales Abwasser. Obwohl das Haus über eine Wasserversorgung verfügt und gemäß Absatz 4.3.5. Code of Rules for Design and Construction 30-102-99 "Planung und Entwicklung von Flachbaugebieten Wohnungsbau» Die Einführung einer Wasserversorgung in Ein-Zweifamilienhäusern ist erlaubt, wenn ein Anschluss besteht zentralisiertes System Kanalisation oder wenn es eine örtliche Kanalisation gibt.

Die Verwaltung der Gemeinde Aleksinsky besteht nicht auf der Übertragung der Senkgrube durch Stepov V.N. von dem Land, das sie besitzen.

BEI Bürgerliches Gesetzbuch Russische Föderation gibt es kein Konzept für Haushalte und andere Objektkomplexe Kapitalaufbau, während in Art. 135 definiert „Hauptsache und Zugehörigkeit“.

Das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude sind jedoch eigenständige Gegenstände des Eigentumsrechts und der Bestimmung des Art. Kunst. 134 - 135 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation.

Das Vorbringen des Klägervertreters, dass die Entfernung von der Senkgrube zum Wohneigentum der Kläger mindestens 8 m betragen könne, die Messung aber nicht von den Fenstern des Wohnhauses, sondern von den Grundstücksgrenzen aus erfolgen müsse, kann vom Gericht nicht als gültig anerkannt werden.

Dabei orientiert sich das Gericht an Art. 1 Anweisungen zur Bilanzierung des Wohnungsbestands der Russischen Föderation, genehmigt durch Verordnung des Ministeriums für Landbau Russlands vom 04.08.1998 N 37, Einheit technischer Bestand ist: Wohneigentum; separates Hauptgebäude. Wohneigentum - ein Wohngebäude (Häuser) und Gebäude und Strukturen, die ihm dienen (ihre), die sich auf einem separaten Grundstück befinden.

In diesem Zusammenhang hat das Gericht bei der Lösung des Falls die Lage der Senkgrube von der Ecke des Hauses bis zum angegebenen Objekt gemessen und ihre tatsächliche Lage in einer Entfernung von 8 m 40 cm vom Haus festgestellt.

Würdigung der in der mündlichen Verhandlung geprüften Beweise gemäß den Regeln des Art.Article. 59, 60, 67 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation, Gericht kommt zum Schluss dass die angegebenen Ansprüche Inkinoy AND.A. und Inkina E.P. unterliegen nicht der Genugtuung, die wiederum gemäß Art. 98 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation führt zu einer Weigerung, den Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten zu befriedigen.

Geleitet von Artikel.Artikel. 194-199 Zivilprozessordnung der Russischen Föderation, Gericht

Ich habe mich entschieden:

Bei der Befriedigung der Forderungen von Inkina Irina Anatolyevna und Inkin Evgeny Pavlovich über die Verpflichtung der Verwaltungen der Gemeindebildung des Aleksinsky-Bezirks und der Gemeinde der Stadt Aleksin des Aleksinsky-Bezirks, den möglichen Standort der Senkgrube für den Haushalt von Stepovoy Vasily zu bestimmen Nikolaevich, befindet sich in: .., gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, dh in einem Abstand von mindestens 8 Metern von den Grenzen des Haushalts an der Adresse: .., und erteilen Sie eine Genehmigung für die Unterbringung in den angegebenen Ort und die Verpflichtung von Stepovoy Vasily Nikolaevich, die Senkgrube abzubauen und an einen von den Verwaltungen bestimmten Ort zu verlegen, abzulehnen.

Die Entscheidung kann innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der endgültigen Entscheidung des Gerichts bei der Justizkammer für Zivilsachen des Bezirksgerichts Tula über das Aleksinsky-Stadtgericht der Region Tula angefochten werden.


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