10.03.2020

Organisation der Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens. Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens


Das System der Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft zielt darauf ab, das Vertrauen der Anleger in die Gesellschaft und ihre Leitungsorgane zu gewährleisten. Der Hauptzweck einer solchen Kontrolle besteht darin, die Investitionen der Aktionäre und das Vermögen der Gesellschaft zu schützen.

Dieses Ziel kann durch die Lösung der folgenden Aufgaben erreicht werden:

    Verabschiedung und Vollzug des Finanz- und Wirtschaftsplans;

    Einrichtung und Durchsetzung wirksamer Verfahren interne Kontrolle;

    Gewährleistung eines effektiven und transparenten Managementsystems im Unternehmen, einschließlich der Verhinderung und Bekämpfung von Missbräuchen durch die Organe und Beamten des Unternehmens;

    Vermeidung, Identifizierung und Begrenzung finanzieller und betrieblicher Risiken;

    Sicherheit Finanzinformation von der Öffentlichkeit verwendet oder offengelegt.

Es wird empfohlen, dass die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft durch den Vorstand der Gesellschaft und ihren Prüfungsausschuss, die Prüfungskommission der Gesellschaft, den Kontroll- und Prüfungsdienst der Gesellschaft sowie eine unabhängige Prüfungsorganisation (Wirtschaftsprüfer) durchgeführt wird. des Unternehmens.

Das System der Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens

Kein System zur Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens kann die Verhinderung von Ereignissen garantieren, die zu unvorhergesehenen Verlusten führen. Die Einrichtung eines wirksamen internen Kontrollsystems verringert jedoch die Wahrscheinlichkeit solcher Verluste.

Das Unternehmen muss die Schaffung und das effektive Funktionieren eines Systems zur täglichen Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten sicherstellen.

Um die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens auszuüben, sieht die Gesetzgebung die Einrichtung eines besonderen Organs im Unternehmen vor - eines Prüfungsausschusses sowie die Einbeziehung eines unabhängigen Prüfungsorganisation(Wirtschaftsprüfer).

Um jedoch eine wirklich effektive Kontrolle zu gewährleisten, ist es notwendig, eine tägliche interne Kontrolle über das Verfahren zur Durchführung aller Geschäftstätigkeiten des Unternehmens durchzuführen.

Für die Zwecke dieses Kodex bedeutet interne Kontrolle die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens (einschließlich der Ausführung seines Finanz- und Wirtschaftsplans) durch strukturelle Abteilungen und Organe des Unternehmens. Interne Kontrollverfahren umfassen Verfahren zur Durchführung von Transaktionen im Rahmen des Finanz- und Wirtschaftsplans sowie Verfahren zur Identifizierung und Durchführung von nicht standardmäßigen Transaktionen. Zu den internen Kontrollverfahren gehört auch das Risikomanagement.

Die interne Kontrolle ermöglicht es Ihnen, finanzielle und finanzielle Risiken schnell zu erkennen, zu verhindern und zu begrenzen Betriebsrisiken, sowie möglicher Missbrauch durch Beamte. Eine gut organisierte interne Kontrolle reduziert somit die Kosten der Gesellschaft und trägt zu einem effektiven Management ihrer Ressourcen bei.

Um die interne Kontrolle in einem Unternehmen zu organisieren, wird empfohlen, einen Kontroll- und Auditdienst einzurichten - bauliche Untergliederung Unternehmen, das für die tägliche interne Kontrolle verantwortlich und von den Organen des Unternehmens unabhängig ist. Es wird empfohlen, das Verfahren zur Ernennung von Mitarbeitern des Kontroll- und Prüfungsdienstes in der Satzung der Gesellschaft festzulegen. Es wird empfohlen, die Struktur und Zusammensetzung des Kontroll- und Prüfungsdienstes sowie die Anforderungen an die Mitarbeiter dieses Dienstes in einem vom Verwaltungsrat genehmigten internen Dokument des Unternehmens festzulegen.

Das System zur Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft soll die genaue Umsetzung des vom Vorstand der Gesellschaft genehmigten Finanz- und Wirtschaftsplans sicherstellen. Auch der Vorstand spielt mit wichtige Rolle bei der Organisation der Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens.

Zur effektiven Umsetzung der direkten Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft durch den Vorstand und vor allem über die Ausführung ihres Finanz- und Wirtschaftsplans wird dem Vorstand der Gesellschaft empfohlen, einen besonderen Ausschuss zu bilden der für diesen Tätigkeitsbereich zuständige Vorstand - der Prüfungsausschuss.

Die Aktivitäten des Kontroll- und Revisionsdienstes werden direkt vom Verwaltungsrat und (oder) über den Revisionsausschuss kontrolliert.

Es wird empfohlen, die Zuständigkeit der Organe und Personen abzugrenzen, die an der Entwicklung, Genehmigung, Anwendung und Bewertung der Wirksamkeit der internen Kontrollverfahren beteiligt sind, die in das System zur Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens einbezogen sind.

Damit die internen Kontrollverfahren und das Risikomanagementsystem effektiv funktionieren, wird empfohlen, die Verantwortlichkeiten für die Anwendung und Bewertung der Wirksamkeit solcher Verfahren zu trennen. Es wird empfohlen, dass die Entwicklung interner Kontrollverfahren von den Organen gemeinsam mit dem Kontroll- und Prüfungsdienst der Gesellschaft und dem Prüfungsausschuss durchgeführt wird.

Die Genehmigung solcher Verfahren sollte in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats der Gesellschaft fallen.

Die Anwendung interner Kontrollverfahren sollte in der Verantwortung der Exekutivorgane liegen.

Es wird empfohlen, die Verantwortung für die Bewertung der Wirksamkeit und die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der internen Kontrollverfahren in der Gesellschaft dem Prüfungsausschuss des Vorstands der Gesellschaft zu übertragen.

Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, des Prüfungsausschusses und des Kontroll- und Prüfungsdienstes der Gesellschaft soll eine effektive Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft ermöglichen.

Um eine angemessene Objektivität bei der Ausübung der Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens zu gewährleisten, wird empfohlen, nur unabhängige Direktoren in den Prüfungsausschuss aufzunehmen. Wo dies aus objektiven Gründen nicht möglich ist, sollte der Prüfungsausschuss von einem unabhängigen Direktor geleitet werden und aus unabhängigen und nicht geschäftsführenden Direktoren bestehen.

Der Satzung der Gesellschaft wird empfohlen, konkrete Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüfungskommission der Gesellschaft und des Kontroll- und Prüfungsdienstes der Gesellschaft festzulegen. Insbesondere wird empfohlen, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse in den Grundlagen der Rechnungslegung verfügen und Finanzberichterstattung.

Es wird empfohlen, dass der Leiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes des Unternehmens und mindestens zwei Drittel seiner Mitarbeiter, mit Ausnahme des technischen Personals, eine höhere wirtschaftliche (finanzielle) oder juristische Ausbildung haben. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Berufserfahrung des Leiters des Kontroll- und Prüfungsdienstes gemäß der erhaltenen Ausbildung mindestens 5 Jahre beträgt.

Die persönlichen Eigenschaften der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüfungskommission und der Mitarbeiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes sollten keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass sie im öffentlichen Interesse handeln, daher wird empfohlen, diese Positionen mit Personen mit einwandfreiem Leumund zu besetzen. Gleichzeitig die Begehung einer Straftat durch eine Person im Bereich der Wirtschaftstätigkeit oder gegen die Staatsgewalt, die Interessen des öffentlichen Dienstes und des Dienstes in den Kommunalverwaltungen sowie eine Ordnungswidrigkeit, hauptsächlich im Bereich der unternehmerische Tätigkeit, im Bereich Finanzen, Steuern und Gebühren, Markt wertvolle Papiere, ist einer der Faktoren, die seinen Ruf negativ beeinflussen.

Einer der Gründe, daran zu zweifeln, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüfungskommission und Mitarbeiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes ausschließlich im Interesse der Gesellschaft handeln, ist das Vorhandensein eines Interessenkonflikts, der durch ihre Beteiligung an anderen juristischen Personen verursacht wird, Mitgliedschaft in Leitungsorganen oder Positionen in anderen juristischen Personen. Es wird daher nicht empfohlen, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüfungskommission oder Mitarbeiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes Personen sind, die in der Gesellschaft tätig sind bzw juristische Person im Wettbewerb mit der Gesellschaft.

Die mit der internen Kontrolle beauftragten Mitarbeiter des Kontroll- und Revisionsdienstes müssen von den Organen der Gesellschaft unabhängig sein. Anderenfalls werden sie von den Organen „unter Druck“ gesetzt und sind nicht in der Lage, eine wirksame Kontrolle über die Durchführung von Geschäftstransaktionen auszuüben, einschließlich bei der Prüfung der Durchführbarkeit von nicht standardmäßigen Transaktionen sowie bei der Ausübung einer späteren Kontrolle über Geschäfte Transaktionen, die im Rahmen des Finanz- und Wirtschaftsplans durchgeführt werden.

Um die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Kontroll- und Revisionsdienstes von den Organen zu gewährleisten und eine angemessene Kontrolle über ihre Tätigkeit auszuüben, wird empfohlen, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrates Verträge mit dem Leiter des Kontroll- und Revisionsdienstes abschliesst Namen des Unternehmens. Es wird empfohlen, dass Mitglieder des Verwaltungsrats Vereinbarungen mit Mitarbeitenden des Kontroll- und Revisionsdienstes abschliessen, und es ist ratsam, solche Vereinbarungen mit Mitgliedern des Verwaltungsrats abzuschließen, die den Personal- und Vergütungsausschuss und den Prüfungsausschuss leiten.

Direkt bei den Sitzungen des Prüfungsausschusses über die Umsetzung des Finanz- und Wirtschaftsplans, die Einhaltung der internen Kontrollverfahren im Unternehmen, das Risikomanagement, die nicht standardmäßigen Vorgänge, den Leiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes des Unternehmens, andere Beamte des Unternehmens , sowie Vertreter der Prüfungsorganisation werden angehört. Es wird empfohlen, Sitzungen des Prüfungsausschusses regelmäßig nach Bedarf, mindestens aber einmal im Monat abzuhalten (planmäßige Sitzungen).

Wenn Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Prüfungsausschusses der Sitzung des Verwaltungsrats der Gesellschaft vorgelegt werden, wird empfohlen, dass die Sitzung des Prüfungsausschusses vor der Sitzung des Verwaltungsrats abgehalten wird. Gleichzeitig muss der Prüfungsausschuss dem Verwaltungsrat seine Empfehlungen in Bezug auf alle Angelegenheiten unterbreiten, über die der Verwaltungsrat entscheidet.

Kontrolle über die Durchführung von Geschäftstransaktionen

Die im Rahmen des Finanz- und Wirtschaftsplans durchgeführten Finanz- und Wirtschaftsgeschäfte der Gesellschaft unterliegen einer nachträglichen Kontrolle.

Es wird empfohlen, dass das Unternehmen dafür sorgt, dass dem Kontroll- und Prüfungsdienst des Unternehmens innerhalb einer angemessenen Zeit nach Abschluss jeder finanziellen und wirtschaftlichen Transaktion die erforderlichen und ausreichenden Dokumente und Materialien zur Verfügung gestellt werden, um eine angemessene und eindeutige Schlussfolgerung über die Konformität der Transaktion zu ziehen mit dem Finanz- und Wirtschaftsplan des Unternehmens und dem im Unternehmen festgelegten Verfahren zur Durchführung solcher Geschäfte. Der Zeitraum, in dem solche Materialien und Dokumente dem Kontroll- und Prüfungsdienst vorgelegt werden müssen, sowie die Verantwortung von Beamten und Mitarbeitern des Unternehmens für die Nichteinreichung innerhalb dieser Frist werden durch das entsprechende interne Dokument des Unternehmens festgelegt .

Der Kontroll- und Prüfungsdienst prüft die eingereichten Unterlagen und Materialien auf Übereinstimmung mit ihren vom Unternehmen genehmigten internen Kontrollverfahren, einschließlich des Vorhandenseins der erforderlichen Genehmigungen der Leiter der Unternehmensbereiche, sofern diese gemäß erforderlich sind etablierte Ordnung, sowie die Verfügbarkeit der für die Beauftragung eines bestimmten Geschäftsvorfalls bereitgestellten Mittel im Finanz- und Wirtschaftsplan des Unternehmens.

Nicht standardmäßige Transaktionen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstands der Gesellschaft.

Der Finanz- und Wirtschaftsplan ist das Hauptdokument, das die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens regelt. Alle geschäftlichen Transaktionen müssen in Übereinstimmung mit diesem Plan durchgeführt werden. Gleichzeitig kann es bei der Durchführung finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten erforderlich sein, Transaktionen durchzuführen, die über die im Finanz- und Wirtschaftsplan des Unternehmens festgelegten Grenzen hinausgehen (nicht standardmäßige Transaktionen).

Daher wird empfohlen, im Finanz- und Wirtschaftsplan des Unternehmens eindeutig festzulegen, welche Operationen in einem bestimmten Tätigkeitsbereich des Unternehmens durchgeführt werden können und welche Mittel für bestimmte Tätigkeitsbereiche bereitgestellt werden. Daher werden Operationen, die nicht im Finanz- und Wirtschaftsplan vorgesehen sind, nicht dem Standard entsprechen.

Im Hinblick auf nicht standardmäßige Transaktionen, die tatsächlich gegen den Finanz- und Wirtschaftsplan verstoßen, wird empfohlen, in den internen Dokumenten der Gesellschaft ein spezielles Verfahren für ihre Durchführung festzulegen, das in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen werden sollte.

Da Transaktionen, die über den Finanz- und Wirtschaftsplan hinausgehen, gegen das Hauptdokument der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens verstoßen, sollte das Verfahren für ihre Durchführung strenger sein als das im Finanz- und Wirtschaftsplan vorgesehene Verfahren für die Durchführung von Transaktionen.

Zunächst muss festgestellt werden, warum die Durchführung dieser Operation im Finanz- und Wirtschaftsplan nicht vorgesehen war, wie notwendig sie ist und ob sie verschoben werden kann. Alle Argumente müssen von Personen bewertet werden, die kein Interesse an der Beauftragung dieses Sonderbetriebs haben und nicht unter dem Einfluss von Organen stehen. Gleichzeitig müssen diese Personen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um die Durchführbarkeit dieses Vorgangs beurteilen zu können. Diese Personen sollten Mitarbeiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes des Unternehmens sein.

In diesem Zusammenhang ist zur Durchführung von nicht standardmäßigen Transaktionen deren vorläufige Bewertung durch den Kontroll- und Prüfungsdienst des Unternehmens erforderlich. Basierend auf den Ergebnissen der Analyse jeder nicht standardmäßigen Operation bereitet der Kontroll- und Prüfungsdienst Empfehlungen für den Verwaltungsrat bezüglich der Angemessenheit einer solchen Operation vor. Bei Bedarf kann der Kontroll- und Revisionsdienst zusätzliche Abklärungen bei den Organen der Gesellschaft beantragen.

Es wird empfohlen, dass die internen Dokumente des Unternehmens das Recht des Verwaltungsrats vorsehen, Entscheidungen über alle nicht standardmäßigen Vorgänge zu treffen und gegebenenfalls entsprechende Änderungen am Finanz- und Wirtschaftsplan vorzunehmen. Es wird auch empfohlen, dem Vorstand der Gesellschaft das Recht zu geben, den Exekutivorganen jede nicht normgerechte Tätigkeit zu untersagen, und ein solches Verbot muss begründet werden.

Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen uneingeschränkten Zugang zu allen Unterlagen und Informationen des Unternehmens haben. Dieser Zugang ist erforderlich, damit der Prüfungsausschuss seine Aufgaben erfüllen kann.

Eine große Hilfestellung bei der Informationsbeschaffung gegenüber dem Prüfungsausschuss kann in erster Linie der Kontroll- und Prüfungsdienst leisten, der die Ausführung des Finanz- und Wirtschaftsplans täglich kontrolliert. Neben den Mitarbeitern des Kontroll- und Prüfungsdienstes können die erforderlichen Informationen von anderen Beamten und Mitarbeitern des Unternehmens sowie von der Prüfungsorganisation (Revisor) des Unternehmens eingeholt werden.

Hierzu wird empfohlen, dass der Leiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes in jeder ordentlichen (und ggf. außerplanmäßigen) Sitzung des Prüfungsausschusses über die Umsetzung der Finanz- und Wirtschaftsplanung und Abweichungen davon berichtet. Darüber hinaus wird empfohlen, zu Sitzungen des Prüfungsausschusses Vertreter der Prüfungsorganisation (Prüfer) und andere Unternehmensvertreter einzuladen, deren Anwesenheit für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Damit der Vorstand der Gesellschaft vollständige Informationen über Verstöße erhält, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit auftreten, wird empfohlen, dass der Prüfungsausschuss den Vorstandssitzungen regelmäßig Schlussfolgerungen zu den während des jeweiligen Verfahrens festgestellten Verstößen zur Prüfung vorlegt Zeitraum der Unternehmenstätigkeit. Es wird auch empfohlen, Schlussfolgerungen zu festgestellten Verstößen der Prüfungskommission des Unternehmens vorzulegen. Solche Schlussfolgerungen sollten umfassende Informationen über die festgestellten Verstöße enthalten, einschließlich der Personen, die für ihre Begehung verantwortlich sind, sowie über die Gründe und Bedingungen, die zu ihrer Begehung beigetragen haben. Die Schlussfolgerungen des Prüfungsausschusses der Gesellschaft können Empfehlungen zu Mitteln und Wegen enthalten, um solche Verstöße in Zukunft zu verhindern.

Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Berichte des Prüfungsausschusses Informationen zur Analyse kommerzieller und anderer Risiken im Zusammenhang mit bestimmten Transaktionen und Operationen des Unternehmens sowie zur Beurteilung der Angemessenheit der Risikomanagement- und Kontrollsysteme enthalten. Der Prüfungsausschuss wird ermutigt, die Stabilität solcher Kontrollen sicherzustellen.

Organisation der Tätigkeit der Revisionskommission

Das Verfahren zur Durchführung von Inspektionen durch die Prüfungskommission des Unternehmens sollte die Wirksamkeit dieses Kontrollmechanismus über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens sicherstellen.

Gemäß der Gesetzgebung sind jährliche und außerordentliche Prüfungen einer der Hauptmechanismen zur Überwachung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens. Bei einer außerordentlichen Betriebsprüfung wird sowohl ein eigener Geschäftsvorfall der Gesellschaft u geschäftliche Transaktionen für einen gesonderten Zeitraum.

Alle organisatorische Angelegenheiten Durchführung von Prüfungen wird empfohlen, die für die Durchführung von Prüfungen direkt verantwortlichen Personen in Sitzungen der Prüfungskommission der Gesellschaft zu bestimmen.

Das Gesetz bestimmt nicht das erforderliche Quorum für die Beschlussfassung bei Sitzungen des Prüfungsausschusses der Gesellschaft. Gleichzeitig wird empfohlen, dass das Quorum für die Abhaltung einer Sitzung des Prüfungsausschusses mindestens der Hälfte der Zahl der gewählten Mitglieder des Prüfungsausschusses entspricht, damit Entscheidungen wirklich gemeinsam getroffen werden können.

Beschlüsse auf einer Sitzung des Prüfungsausschusses sollten mit Stimmenmehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder des Prüfungsausschusses gefasst werden. Die Übertragung von Stimmrechten eines Mitglieds der Prüfungskommission auf eine andere Person, einschließlich eines anderen Mitglieds der Prüfungskommission, ist nicht zulässig.

Um eine unangemessene Verzögerung von Inspektionen in den internen Dokumenten des Unternehmens zu vermeiden, sollte der Zeitpunkt ihrer Durchführung festgelegt werden.

Es wird empfohlen, eine außerordentliche Prüfung der Finanzen vorzunehmen Wirtschaftstätigkeit der Gesellschaft nicht später als 30 Tage nach Erhalt des Antrags der Aktionäre auf Beteiligung oder des Protokolls der Hauptversammlung der Aktionäre oder des Verwaltungsrats begonnen wurde. Ihre Dauer sollte 90 Tage nicht überschreiten.

Um das Verfahren zur Durchführung von Prüfungen zu straffen, wird dem Vorstand der Gesellschaft empfohlen, die Vorschriften über die Durchführung von Prüfungen der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft durch die Prüfungskommission zu genehmigen.

Der Abschluss des Prüfungsausschusses ist von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses eigenhändig zu unterzeichnen. Ein Mitglied der Prüfungskommission, das mit der Stellungnahme der Prüfungskommission nicht einverstanden ist, hat das Recht, eine abweichende Stellungnahme zu erstellen, die der Stellungnahme der Prüfungskommission beigefügt wird und deren integraler Bestandteil ist.

Hat ein Mitglied der Prüfungskommission das Gutachten nicht unterzeichnet und kein abweichendes Gutachten erstellt, sind die Gründe hierfür im Gutachten anzugeben.

Es wird empfohlen, dass die Stellungnahme der Prüfungskommission auf der Grundlage der Ergebnisse einer außerordentlichen Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft dem Prüfungsausschuss und dem Initiator der außerordentlichen Prüfung durch den Sekretär der Gesellschaft innerhalb von 3 Tagen danach vorgelegt wird den Abschluss der Prüfung.

Die Wirksamkeit der Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens steigt, wenn die Prüfungskommission eng mit dem Prüfungsausschuss zusammenarbeitet. Es wird empfohlen, diesem Ausschuss umfassende Informationen über seine Aktivitäten, Untersuchungen und Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen.

Wirtschaftsprüfung

Die Prüfung sollte so durchgeführt werden, dass sie dazu führt, objektive und vollständige Informationen über die Aktivitäten des Unternehmens zu erhalten.

Aktionäre des Unternehmens, potenzielle Investoren und andere interessierte Menschen Bilden Sie sich eine Meinung über die Gesellschaft auf der Grundlage von Informationen über ihre Aktivitäten.

Eine wichtige Informationsquelle über die Aktivitäten des Unternehmens, einschließlich negativer Informationen, ist die Meinung einer unabhängigen Prüfungsorganisation (Wirtschaftsprüfer). Ein solches Gutachten sollte die Mängel in den finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens in Übereinstimmung mit den Standards offenlegen Prüfungstätigkeit zur Erstellung einer Stellungnahme zu den Aktivitäten des Unternehmens verwendet werden. Die fachliche Kompetenz der Prüfer, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Grundsätze, die Prüfungsorganisationen (Prüfer) bei ihrer Tätigkeit beachten müssen.

Die Wirtschaftsprüfer müssen objektiv sein und daher ihre Unabhängigkeit gegenüber den Organen und Amtsträgern, den Aktionären und den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft wahren. Gesetzliche Bestimmungen, Prüfungsstandards und Berufsgrundsätze sollen die Anwendung dieses Grundsatzes in der Praxis sicherstellen.

Da die Prüfungsorganisation (Prüfer) während der Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens Informationen erhält, deren Offenlegung nachteilige Folgen für das Unternehmen haben kann, ist außerdem die Aufbewahrung der als Ergebnis der Prüfung erhaltenen Informationen erforderlich vertrauliche Informationen ist auch eine wichtige ethische Anforderung an eine Auditorganisation (Auditor).

Die Gesellschaft muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Hauptversammlung den Abschlussprüfer der Gesellschaft aus dem Kreis der Prüfungsorganisationen (Prüfer) anerkennt, die einen guten Ruf haben und ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den oben genannten Grundsätzen ausüben.

Wirtschaftsprüfung Jahresberichte ist eines der wichtigsten Elemente der Finanzkontrolle. Bei der Analyse der erhaltenen Prüfungsberichte können Aktionäre Fragen zum Inhalt des Prüfungsberichts und den darin gezogenen Schlussfolgerungen haben.

In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass Prüfungsorganisationen (Revisoren) an den Hauptversammlungen der Aktionäre teilnehmen und alle Fragen der Aktionäre zu den der Hauptversammlung vorgelegten Prüfungsberichten beantworten.

Zur Zeit Prüfung Revisionsorganisationen (Revisoren) sollten alle Anstrengungen unternehmen, um Missbräuche oder Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften durch das Unternehmen aufzudecken und Informationen über diese Verstösse an den Verwaltungsrat (über das Audit Committee, um sie zu beseitigen) zu bringen. Dies erhöht das Vertrauen der Aktionäre in die Ergebnisse der Prüfung.

Es wird empfohlen, alle Verstöße gegen die geltende Gesetzgebung und die im Unternehmen festgelegten Regeln, die während der Prüfung in den Aktivitäten der Organe des Unternehmens, in den Handlungen seiner Beamten und Mitarbeiter festgestellt wurden, dem Prüfungsausschuss zur Maßnahme zu melden.

Prüforganisationen (Auditoren) können Verstöße erkennen, aber nicht korrigieren. Bei Bekanntwerden von Verstößen sind die Organe verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu beseitigen und deren Folgen gering zu halten.

Darüber hinaus sollten Prüfungsorganisationen, wenn Verstöße festgestellt werden, die Korrektur von Informationen verlangen, die in regelmäßig veröffentlichten Berichten über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens enthalten sind.

Die Kontrolle über die Beseitigung festgestellter Verstöße ist eine Garantie für deren Beseitigung und stellt die Zuverlässigkeit der den Aktionären zur Verfügung gestellten Informationen sicher. Es wird empfohlen, diese Kontrolle dem Prüfungsausschuss des Unternehmens zu übertragen.

Wirtschaftsprüfungsorganisationen (Wirtschaftsprüfer) überprüfen die Übereinstimmung der vom Unternehmen verwendeten Jahresabschlüsse mit den russischen Vorschriften Buchhaltung, und wenn sich das Unternehmen auf den Eintritt in den internationalen Markt vorbereitet und Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Rechnungslegungsstandards übernimmt, dann zur Einhaltung internationale Standards.

Der Verwaltungsrat als Organ der Gesellschaft, das für die Vorbereitung von Angelegenheiten zuständig ist, die der Hauptversammlung der Aktionäre vorgelegt werden, einschließlich der Frage der Wahl des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft, ist in erster Linie daran interessiert, eine unabhängige Prüfungsorganisation (Wirtschaftsprüfer) auszuwählen, die in der Lage ist, eine wirksame und effektive Prüfung durchzuführen objektive Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens .

In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass der Prüfungsausschuss Kandidaten für Prüfungsorganisationen (Revisoren) der Gesellschaft bewertet und dem Verwaltungsrat eine Bewertung dieser Kandidaten vorlegt und der Verwaltungsrat seine Empfehlungen zur Auswahl einer Prüfungsorganisation konkretisiert an Hauptversammlung Aktionäre des Unternehmens.

Vorlesungsplan

  • 2.1 Kontrollarten und ihre Klassifizierung
  • 2.2 Techniken und Methoden, die bei der Kontrolle verwendet werden
  • 2.3 Aufsichtsbehörden

Kontrollfragen

Kontrollarten und ihre Klassifizierung

Zum Zweck einer tieferen Untersuchung des Wesens, der Konstruktionsprinzipien, der Organisationsformen und der Kontrollmethoden wird es notwendig, sie zu klassifizieren.

Bei der Klassifizierung von Steuerelementen nach Typ unterscheiden sie ( staatliche Kontrolle, interne Kontrolle, Revisionskontrolle, öffentliche Kontrolle):

  • 1. Staatliche Kontrolle - durchgeführt von staatlichen Behörden und Verwaltungen und Verwaltungsorganen. Die staatliche Steuerung wiederum gliedert sich je nach Zielorientierung in:
    • - Nationale Kontrolle - durchgeführt im ganzen Staat durch öffentliche Behörden, Zentralregierungen. Ziel ist es, die Produktionseffizienz zu verbessern, High-End-Ergebnisse zu erzielen und Anforderungen besser zu erfüllen.
    • - Industriekontrolle - fördert effektive Entwicklung einzelne Wirtschaftszweige. Ziel ist es, Reserven für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Verbesserung der Arbeitsqualität und die Entwicklung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts in der Branche zu identifizieren.
    • - Spezialisierte Kontrolle – zugewiesen an spezialisierte Inspektionsstellen, die die Einhaltung überprüfen etablierte Ordnung Organisation und Durchführung bestimmter Geschäftsvorgänge in ihrem Zuständigkeitsbereich (Veterinärwesen, Transport, Einwanderung, Zulassung).
  • 2. Interne Kontrolle – fungiert als integraler Bestandteil des Systems Unternehmensführung und wird sowohl direkt von der Geschäftsführung und anderen Bediensteten der Wirtschaftseinheit als auch von ihren besonderen Kontrolldiensten oder beteiligten Fachorganisationen durchgeführt.
  • 3. Auditkontrolle - unabhängige Kontrolle über die Aktivitäten von Unternehmen, die von Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt wird. Zweck - Validierung Bilanz und Finanzberichterstattung sowie die Rechtmäßigkeit der im Unternehmen durchgeführten Vorgänge, die Richtigkeit ihrer Berücksichtigung in der Rechnungslegung.
  • 4. Öffentliche Kontrolle - durchgeführt von Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen auf der Grundlage von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit. Dazu gehört auch die Kontrolle durch Gewerkschaften und Jugendorganisationen. Ziel ist es, die Lösung sozialer Probleme in Arbeitskollektiven, bei der Jugend und am Wohnort der Mitglieder dieser Organisationen zu prüfen.

Abhängig von den Themen der Kontrolltätigkeit wird die Kontrolle unterteilt in (außerdienstlich, dienstlich):

  • 1) nicht abteilungsübergreifend – umfasst die Umsetzung von Kontrollfunktionen, unabhängig von der abteilungsbezogenen Unterordnung der geprüften Geschäftseinheiten;
  • 2) Abteilung - von einer höheren Behörde durchgeführt

nach dem Prinzip der administrativen Unterordnung. Die Zuständigkeit der Ressortkontrollorgane erstreckt sich auf die Durchführung der Prüfung von Angelegenheiten dieses Ressorts und kann ggf. nur für Verbundbetriebe und mit Zustimmung eines anderen interessierten Ressorts über seine Grenzen hinausgehen.

Nach der Art der Kontrollfunktionen und dem Umfang ihrer Anwendung unterscheiden sie (gesetzliche Kontrolle, wirtschaftliche Kontrolle, Produktionskontrolle und technische Kontrolle):

  • 1. Rechtliche Kontrolle- im Feld durchgeführt Regierung kontrolliert, sorgt für die genaue und strikte Einhaltung der Gesetze durch alle Unternehmen und Amtsträger.
  • 2. Wirtschaftskontrolle – wird im Bereich der Wirtschaftsführung durchgeführt und umfasst Finanz-, Buchhaltungs-, Rechnungsprüfungs- und statistische Kontrolle.
  • 3. Produktion und technische Kontrolle – durchgeführt im Feld Herstellungsprozess und ist eine Methode zur betrieblichen Regulierung des Produktionsprozesses.

Je nach Zeitpunkt der Kontrolle unterscheidet man (Vorkontrolle, Stromkontrolle, Nachkontrolle):

1. Vorkontrolle - durchgeführt vor Beginn der kontrollpflichtigen Geschäftsvorgänge. Ziel ist es, die Rechtswidrigkeit und Unangemessenheit von Geschäftsvorgängen zu verhindern.

Die Form der Vorkontrolle spielt eine wichtige Rolle bei den finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von Wirtschaftssubjekten, und daher ist es ratsam, sie vor allem bei der internen Kontrolle direkt im Planungs-, Budgetierungsprozess und vor Beginn der Geschäftspläne einzusetzen.

2. Laufende Kontrolle - wird direkt im Prozess der Geschäftstransaktionen durchgeführt. Ziel ist es, Mängel zeitnah zu beseitigen, positive Erfahrungen zu erkennen und zu verbreiten.

Der Hauptvorteil der laufenden Kontrolle ist die Möglichkeit, Reserven für weiteres Produktionswachstum rechtzeitig zu identifizieren, die während der Durchführung der Vor- und Nachkontrolle möglicherweise nicht geöffnet oder nicht in den Fall einbezogen werden.

3. Nachträgliche Kontrolle - erfolgt nach Geschäftsabschluss. Ziel ist es, die Verlässlichkeit der Meldedaten festzustellen sowie Mängel oder positive Erfahrungen zu identifizieren.

Dank nachträglicher Kontrolle ist eine objektive Beurteilung der Tätigkeit von Wirtschaftseinheiten und einzelnen Amtsträgern gewährleistet. Diese Form der Kontrolle ist die gebräuchlichste und wird in der Arbeit aller Wirtschaftskontrollorgane angewandt.

Je nach Herkunft der Kontrolldaten unterscheidet man (dokumentarische Kontrolle, tatsächliche Kontrolle):

1. Dokumentenkontrolle - Kontrolle, die nach Dokumentendaten durchgeführt wird. Die Quellen solcher Daten sind primäre und zusammenfassende Buchhaltungs-Dokumente, Register der synthetischen und Analytisches Rechnungswesen, Geschäftspläne und Unternehmensberichte und andere.

Die Besonderheit der Quellen der Dokumentenkontrolle besteht darin, dass sie sowohl zuverlässig als auch unzuverlässig, vollständig und unvollständig sein können, was sich natürlich auf die Wahl der technischen Methoden für ihre Umsetzung auswirkt, die hauptsächlich mit der Überprüfung von Dokumenten zusammenhängen.

2. Tatsächliche Kontrolle - Kontrolle, die gemäß der Inspektion der zu überprüfenden Gegenstände in Form von Sachleistungen durchgeführt wird, d.h. B. durch eine Bestandsaufnahme der tatsächlichen Verfügbarkeit und des Lagerzustands von Wirtschaftsgütern.

Der Vorteil der tatsächlichen Kontrolle besteht darin, dass sie eine bedingungslose Zuverlässigkeit der Kontrolldaten bietet. Dabei ist die Teilung der Kontrolle in dokumentarisch und tatsächlich gewissermaßen bedingt, da dieser Unterscheidung zugrunde liegt verschiedene Quellen Daten.

Je nach Abdeckung der untersuchten Objekte wird die Kontrolle unterschieden (kontinuierlich, punktuell):

  • 1) kontinuierlich - Überprüfung von Objekten (Geschäftstätigkeiten) auf kontinuierliche Weise, die sich durch eine hohe Arbeitsintensität auszeichnet, in Verbindung mit der sie in bestimmten Bereichen der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von Wirtschaftssubjekten verwendet wird;
  • 2) selektiv - beschränkt auf die Überprüfung eines selektiven Bereichs von überprüften Objekten (Geschäftsvorgänge) gemäß bestehende Methoden ihre Auswahl, auf deren Grundlage Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Ergebnisse der anhand der Stichprobe durchgeführten Kontrolle gezogen werden.

Je nach Häufigkeit des Ereignisses können wir unterscheiden:

  • 1) systematische (regelmäßige) Kontrolle - wird in der Regel mit einer bestimmten Häufigkeit durchgeführt und ist typisch für staatliche, interne und Revisionskontrolle;
  • 2) einmalige (episodische) Kontrolle - hauptsächlich aufgrund bestimmter öffentlicher Interessen" (Initiativen).

Je nach Art der Umsetzung werden folgende Kontrollarten unterschieden:

  • 1. Audit - eine umfassende und tiefgehende dokumentarische und sachliche Prüfung der Produktion, Finanzen und kommerzielle Aktivitäten Wirtschaftseinheit für bestimmten Zeitraum Zeit.
  • 2. Ökonomische Analyse - soll die Auswirkungen von Fakten auf die Ergebnisse der wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten von Unternehmen (nicht genutzte Ressourcen, Finanzielle Situation und Zahlungsfähigkeit, Immobilienbewertung, Liquidität usw.). Praktische Anwendung wirtschaftliche Analyse als Kontrollmethode wird sie in der Regel mit anderen Methoden (Kontrollen, Erhebungen, Audits) kombiniert.
  • 3. Ein Wirtschaftsstreit ist eine Möglichkeit, die Rechtsstaatlichkeit zu erkennen, einzuhalten und gesetzliche Rechte in den Wirtschaftsbeziehungen von Unternehmen, Organisationen und Institutionen zu gewährleisten. Wirtschaftsstreitigkeiten werden von den Organen des Obersten gelöst Schiedsgericht Russische Föderation und Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit.
  • 4. Untersuchung (Untersuchung) - stellt eine Kontrollmethode dar, bei der Schuld aufgedeckt wird Einzelpersonen und die Höhe des Schadens, den sie verursacht haben. Die Besonderheit dieser Kontrollmethode liegt darin, dass sie nur von Justiz- und Ermittlungsbehörden bei Vorliegen der erforderlichen Anzeichen strafrechtlich strafbarer Handlungen einzelner Beamter durchgeführt wird.
  • 5. Inspektion - wird in der Kontrollpraxis zur Vorbereitung einer Diskussion oder Lösung bestimmter Fragen der Wirtschaftstätigkeit verwendet, indem sie vor Ort untersucht werden. Es ist zum Beispiel organisiert, um den Status zu überprüfen Lagerung, Brandschutz, Arbeitsschutz usw.

Die Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Institution ist die zuverlässigste und genaueste Methode zur Bestätigung der Tatsache, dass die Organisation produktiv arbeitet, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und alle ihre Mitarbeiter in gutem Glauben arbeiten. Es wird empfohlen, Auditaktivitäten regelmäßig zu organisieren und zu analysieren ein komplettes Angebot an Faktoren.

Checks als Weg zum Erfolg

Ökonomische Instrumente wurden nicht zufällig erfunden: Sie alle zielen auf die eine oder andere Weise darauf ab, dass sich das Unternehmen effizient, schnell entwickelt, Erfolge erzielt und sich zeigt gute Rentabilität. Um diese Ziele zu erreichen, wurden Managementtechnologien erfunden, aber nur ihre Einführung in die Produktion erlaubt es noch nicht, das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Für maximale Effizienz ist es notwendig, regelmäßig Audits der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Organisation zu organisieren.

Am besten ziehen Sie externe, unabhängige Fachprüfer hinzu. Experten, die haben hohes Niveau Qualifikationen, umfangreiche Berufserfahrung, kann ein Audit genau, klar und unter Berücksichtigung aller durchführen wichtige Faktoren, und erstellen Sie als Ergebnis einen Bericht mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Optimierung der Arbeit des Unternehmens. Audits der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten decken verschiedene Bereiche und Aspekte des Managements ab, wodurch das Management ein vollständiges Bild davon erhält, was im Unternehmen vor sich geht.

Die Arbeit des Wirtschaftsprüfers: wichtige Merkmale

Der Sachverständige, der den Finanz- und Wirtschaftsplan prüft, sammelt Informationen über die Vorgänge im Unternehmen und bewertet die Vollständigkeit der angewandten Methoden und Rechnungslegungsformulare. Der Wirtschaftsprüfer prüft, wie zuverlässig die Buchführung über die Aktivitäten des Unternehmens ist, und schlägt dem Manager einen Maßnahmenplan vor, der die Effizienz des Unternehmens verbessert. Die Einführung neuer Techniken erfordert in der Regel einen gewissen Aufwand. Der Auditor formuliert Empfehlungen zu deren Minimierung und Optimierung. Durch Innovationen in absehbarer Zeit wird das Unternehmen mehr erhalten hohes Einkommen vor dem Hintergrund der Kostenoptimierung.

Vorteile einer Wirtschaftsprüfung

Die Durchführung einer Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten ist notwendig, da jedes moderne Unternehmen eine komplexe Struktur ist, die Buchhaltung und Besteuerung umfasst. Appell an den Wirtschaftsprüfer Der beste Weg die Ergebnisse einer unabhängigen Bewertung der Rechnungslegung des Unternehmens einholen. So kann zukünftig geklärt werden, ob eine vollständige Buchhaltung geführt wird, welche Mängel sie aufweist und welche Fehler systematisch gemacht werden. Qualifizierte externe Arbeitskräfte bieten Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Probleme.

Die Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens beinhaltet eine umfassende Untersuchung des Unternehmens, um Folgendes zu identifizieren:

  • finanzielle Lage;
  • die Verpflichtungen des Unternehmens;
  • Vermögen und Verbindlichkeiten.

Gemäß den Ergebnissen der Prüfungen von Finanz- und Wirtschaftsaktivitäten werden Informationen aufgedeckt, die mit hoher Effizienz für verwendet werden Managemententscheidungen zu einem frühen Zeitpunkt. Aber diese Aufgabe ist sehr verantwortungsvoll, daher ist es unmöglich, die Prüfung irgendjemandem anzuvertrauen. Es wird empfohlen, externe Spezialisten einzubeziehen: Dies sind unabhängige Einheiten, Möglichkeiten, alle Prozesse zu bewerten, ohne emotionale, finanzielle oder andere persönliche Interessen einzubeziehen. Der Prüfer sollte über gründliche Kenntnisse der geltenden Gesetze verfügen und die Vorschriften, die wichtigsten in Unternehmen geltenden Anforderungen sowie die Mechanismen zur Optimierung des Arbeitsablaufs verstehen.

Hauptaktivitäten der Analyse

In der Regel ist das Verfahren zur Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten wie folgt:

  • Studium von Dokumenten;
  • Analyse von Wirtschaftsdaten über das Unternehmen;
  • Studium der Bestandteile, Zertifizierung, Lizenzdokumentation;
  • Studium der Personaldokumentation, einschließlich Aspekte von Pflichten, Weisungen, Befugnissen;
  • Expertenbewertung der abgeschlossenen Vereinbarungen, Analyse der Zuverlässigkeit von Dokumenten, Einhaltung der gesetzlichen Standards, Aktualität;
  • Untersuchung der Kreditkomponente der Bilanz;
  • Analyse der Nutzung von Unternehmensressourcen.

Methoden der Prüfung und Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten:

  • Studium der Dokumentation;
  • Befragung von Mitarbeitern;
  • Durchführung von Personal- und Arbeitsablauftests;
  • Überwachung des Arbeitsprozesses;
  • Analyse.

Letzteres ist die Anwendung mathematischer Werkzeuge, formaler, logischer Regeln und Gesetze.

Prüfungsaufgabe

Die Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten einer staatlichen Institution, eines Haushalts, einer privaten Körperschaft - mit einem Wort absolut jedes Unternehmens - verfolgt als Hauptziel die Untersuchung und Analyse der Berichterstattung. Vor dem Hintergrund der erhaltenen Informationen können Rückschlüsse darauf gezogen werden, welche Reserven die Organisation hat, die noch nicht in die Arbeit einbezogen sind, aber für die Beteiligung am Produktionsprozess akzeptabel sind.

Ein Audit ist also ein Ereignis, das als Ergebnis hat Expertenmeinung, die zeigen, was die Gutachter sich ausgedacht haben, was sie identifizieren konnten und welche Verbesserungen gefunden wurden. Die am Ende des Audits erstellten Dokumente werden an die Leiter der Organisation gesendet, damit sie eine fundierte Entscheidung darüber treffen können, welche Wege für die Entwicklung des Unternehmens am effektivsten und effizientesten sind.

Ereignisfunktionen

Durchgeführt von freiberuflichen qualifizierten Fachkräften Steuerprüfung, ist die Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten immer individuell. Das bedeutet, dass die Leiter das Spektrum der wirtschaftlichen, finanziellen und steuerlichen Fragen skizzieren. Auf sie richtet sich die Aufmerksamkeit der Inspektoren.

Je mehr Dokumente in der Kanzlei vorhanden sind, desto breiter werden die Analyseaspekte, das Arbeitsfeld und die Komplexität Bezugsbedingungen mehr, desto länger dauert die Prüfung. Bei Zusammenarbeit mit dritte Seite, hängt auch der Preis der Dienstleistung davon ab. Im Allgemeinen können Sie durch die Einbeziehung von Mitarbeitern der Organisation in das Audit das Ereignis einsparen, aber die besten Ergebnisse zeigen die Prüfungen, die von externen Auditoren durchgeführt werden, da diese Personen objektiver sind.

Überarbeitung: Innenansicht

Gegebenenfalls Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten Haushaltsinstitut mit eigenen Mitteln durchgeführt. In der Regel werden Mitarbeiter eingesetzt, die in interne Kontrollsysteme eingebunden sind. Bei Bedarf können Sie die Hilfe staatlicher Institutionen, Kontrollstellen sowie unabhängiger Strukturen anfordern. Es wird empfohlen, Personen mit Prüfungserfahrung den Vorzug zu geben.

Eine Prüfungsgruppe wird in der Regel im Unternehmen aus eigenen Mitarbeitern oder einer eingeladenen Organisation gebildet. Es wird Controller, Experten und Spezialisten in mehreren Bereichen umfassen. Die Arbeit wird durch die zu Beginn erstellte Aufgabenstellung geregelt, aus der sich Aspekte ergeben, um festzustellen, welche Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens organisiert wird.

Auf der Grundlage der Aufgabenstellung wird ein Aktionsplan erstellt, der den Zeitpunkt und Umfang der verarbeiteten Informationen angibt. Pläne sind die Grundlage für die Erstellung von Arbeitsplänen. Für jede der Kommissionen wird ein individueller Zeitplan erstellt. Infolgedessen bereiten gemeinsame Anstrengungen einen Akt zur Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten vor. In einigen Fällen wird es in Form eines Berichts, manchmal als Abschluss verfasst. Apps sind dafür ein Muss. Wie der Akt der Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten in Zukunft angewendet wird, ist Sache des Generaldirektors, des Leiters der Organisation. Insbesondere die Praxis, solche Papiere an höhere Stellen zu senden, ist weit verbreitet.

Kontrollen, Kontrolle und Vertrauen

Warum müssen wir finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten prüfen? Dies ist nicht nur eine Methode, um sicherzustellen, dass das Unternehmen effizient und zuverlässig ist. Es ist auch ein Werkzeug, mit dem Sie den Standort und das Vertrauen von Investoren, Leitungsgremien und Regierungsbehörden gewinnen können. Bei jedem kommerzielle Organisation Wirtschaftsprüfung hilft, das Geld der Aktionäre und das öffentliche Vermögen zu schützen.

Das Unternehmen muss Folgendes organisieren:

  • Verfügbarkeit und Annahme eines Finanz- und Wirtschaftsplans;
  • Einführung der internen Kontrolle;
  • Gewährleistung eines transparenten Managementsystems zur Verhinderung von Machtmissbrauch;
  • Maßnahmen zur Vorbeugung und Erkennung von Risiken im Zusammenhang mit Geld, Operationen;
  • Zuverlässigkeit veröffentlichter Daten.

Die Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten zielt darauf ab, festzustellen, inwieweit alle oben genannten Punkte in der Praxis umgesetzt werden. Damit die Prüfung korrekt ist, kann ein Sonderausschuss eingerichtet und die Kontrolle über die Prüfung dem Vorstand übertragen werden.

Steuerungssystem: Der Weg zum Erfolg

Zunächst lohnt es sich, eine Tatsache klarzustellen: Unabhängig davon, wie modern, effizient, durchdacht und fortschrittlich das im Unternehmen eingeführte System zur Kontrolle seiner Ausgaben ist, kann dies nicht als absolute Garantie für das Fehlen unvorhergesehener Verluste dienen. Andererseits verringert die Einführung eines solchen Systems das Risiko ihres Auftretens.

Die Erstellung eines Systems und dessen Implementierung in den Workflow ist eine Aufgabe, die das Unternehmen alleine lösen muss. Gleichzeitig muss die Aktivitätssteuerung jeden Tag funktionieren, Regelmäßigkeit ist notwendig. Die Prüfung der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit obliegt laut Gesetz der Prüfungskommission. Damit die Steuerung effektiv genug ist, müssen etablierte Mechanismen zur täglichen Überwachung der Dynamik von Ereignissen innerhalb des Unternehmens funktionieren. Nur eine solche vollständige Überwachung von Geschäftsvorgängen wird die Unkorrektheit der Geschäftstätigkeit vollständig beseitigen.

Theoretische Aspekte

Bevor das Unternehmen ein System zur regelmäßigen täglichen Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens einführt, müssen in internen Dokumenten Definitionen von Begriffen festgelegt werden, die mit den Aktivitäten der Auditstruktur verbunden sind.

Der Begriff der „internen Kontrolle“ muss definiert werden. Es kann formuliert werden auf die folgende Weise: Kontrolle über alle Arten von Management, Finanztransaktionen Organisation, einschließlich nach dem genehmigten Plan, im Rahmen der Abteilungen, Abteilungen, Organe, die in der Struktur des Unternehmens verfügbar sind. Die Verfahren, aus denen eine solche Kontrolle besteht, stören die eigentlichen Vorgänge nicht, sondern ermöglichen es Ihnen, nicht standardmäßige unter ihnen zu finden und sie mit hoher Effizienz und ohne Verluste auszuführen. Die interne Revision der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten ist auch Risikomanagement.

Interne Kontrolle: Vernachlässigung ist nicht akzeptabel

Regelmäßige Audits sind die zuverlässigste Methode, um Risiken zu erkennen und Missbrauch zu verhindern. Konnte diese effizient und richtig organisiert werden, entstehen dem Unternehmen geringere Kosten bei einer gesteigerten Qualität des Managementsystems. Für maximale Effizienz wird in der Struktur eine spezielle Abteilung geschaffen - ein Dienst, der für die Auditkontrolle verantwortlich ist.

Dies ist eine Einheit, die jeden Tag überprüft. Wichtig ist, dass er von den Organen der Gesellschaft unabhängig ist. Die Satzung muss die Regeln enthalten, nach denen die Mitarbeiter der Revisionsstelle ausgewählt werden. Die Zusammensetzung, Struktur und Anforderungen werden vor Ort festgelegt Vorschriften Organisation oder andere interne Dokumentationen. Alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Prüfungsdienstes müssen vom Geschäftsführer der Gesellschaft genehmigt werden.

Effizienz und Zuverlässigkeit

Die Einrichtung des Prüfungsausschusses ermöglicht die Überwachung der Umsetzung des wirtschaftlichen und monetären Plans des Unternehmens. Dies wird vorab vom Geschäftsführer der Organisation oder dem Vorstand genehmigt. Dieses Leitungsgremium beeinflusst künftig die Arbeit der Kontrollstelle. Damit Manager den Arbeitsprozess effektiv steuern können, richten sie einen Prüfungsausschuss ein. Er ist nur für interne Audits im Unternehmen zuständig. Wie der Prüfungsausschuss arbeitet Generaldirektorüberwacht entweder persönlich oder durch einen Prüfungsausschuss.

Es wird empfohlen, den Arbeitsablauf so einzurichten, dass Personen und Stellen im Zusammenhang mit Wirtschafts- und Finanztätigkeiten eine klar begrenzte und auf dem Papier fixierte Kompetenz haben. Einige sollten für die Entwicklung interner Kontrollen verantwortlich sein, andere für die Genehmigung, jemand sollte für die Umsetzung des Plans in der Realität verantwortlich sein, andere für die Bewertung des Ergebnisses.

Dieser Ansatz ermöglicht es, die Wirksamkeit des Managementsystems im Unternehmen zu erreichen. Experten raten, die Verantwortung für die Entwicklung von Kontrollverfahren dem Prüfungsausschuss, dem Prüfungsdienst und den Führungsstrukturen des Unternehmens zu übertragen. Nur der Vorstand (oder der CEO) kann Projekte genehmigen.

Verantwortlichkeiten und Anwendung der Maßnahmen in der Praxis

Die ausführenden Strukturen der Organisation sollten belastet werden praktischer Nutzen Kontrollmaßnahmen. Die Bewertung der Effizienz, die Entwicklung von Empfehlungen zur Verbesserung der Situation im Unternehmen sollten dem Prüfungsausschuss übertragen werden. Die Zusammensetzung dieser wird bestimmt, wobei der Schwerpunkt auf der Erreichung einer maximalen Kontrolle über die wirtschaftliche Finanzarbeit liegt.

Damit die Kontrolle nicht nur effektiv, sondern auch objektiv gestaltet werden kann, ist es wichtig, dass dem Prüfungsausschuss unabhängige Personen angehören, darunter auch Manager. Wenn sachliche Gründe die Wahl einer solchen Zusammensetzung nicht zulassen, wird ein unabhängiger Direktor als Vorstand gewählt, und nicht geschäftsführende unabhängige Direktoren gehören zu den Mitgliedern.

Wen nehmen wir auf?

Die Satzung sollte einen Hinweis auf die Qualifikationen der Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Prüfungsausschusses enthalten. Es ist notwendig, dass Personen eine Ausbildung auf dem Gebiet der Buchhaltung haben und eine genaue Vorstellung davon haben, welche Regeln und Vorschriften zur Erstellung von Jahresabschlüssen verwendet werden.

Das optimale Verhältnis von Kommissionsmitarbeitern ist wie folgt: Zwei Drittel der Teilnehmer und der Leiter sollten Personen mit höherer wirtschaftlicher, juristischer Bildung sein. Ohne sie können nur technische Arbeiter sein. Zum Leiter soll eine Person mit mindestens fünfjähriger Erfahrung in der der Ausbildung entsprechenden Richtung ernannt werden.

Bei der Auswahl der Mitglieder der Prüfungskommission wird besonderes Augenmerk auf die persönlichen Eigenschaften und Qualitäten potenzieller Mitglieder gelegt. Keiner von ihnen sollte Zweifel an seiner Loyalität zum Unternehmen, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit, Sorgfalt und Verantwortung aufkommen lassen. Es wird empfohlen, nur Mitarbeiter auszuwählen, deren Ruf einwandfrei ist, da der Erfolg des Audits direkt davon abhängt, wie alle Beteiligten im Interesse des Unternehmens und nicht zum persönlichen Vorteil arbeiten. Es wird grundsätzlich nicht empfohlen, Personen, die Wirtschaftskriminalität, Willkür, Straftaten im Zusammenhang mit Unternehmertum begangen haben, an einer solchen Kommission teilzunehmen.

Ein weiterer Aspekt, der besondere Aufmerksamkeit verdient, sind mögliche Interessenkonflikte zwischen den Mitgliedern des Prüfungsausschusses. Sobald der Verdacht auf eine solche Situation besteht, lässt die Wirksamkeit der Überprüfung sofort nach und die Zuverlässigkeit der Ergebnisse nimmt ab. Wenn also ein Mitglied des Prüfungsausschusses auch ein Amt innehat, Mitglied des Leitungsorgans ist, aufgrund dessen es in seinem Interesse liegt, etwas vor dem Gesamtbild des Unternehmens zu verbergen, ist es notwendig, seine Teilnahme daran zu verhindern die Arbeit. Auf dieser Grundlage lohnt es sich, von der Liste der potenziellen Prüfer diejenigen auszuschließen, die hohe Positionen in juristischen Personen innehaben, die mit dem Unternehmen, das die Prüfung organisiert, im Wettbewerb stehen.

Unabhängigkeit als Garant für Zuverlässigkeit

Bei der Wahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses sind nur solche zu berücksichtigen, die von den Organen des Unternehmens nicht unter Druck gesetzt werden können. Nur vollständige Unabhängigkeit kann genaue und korrekte Testergebnisse garantieren. In Gegenwart von Druck, Kontrollhebeln von Prüfern, wird die Prüfung unwirksam, insbesondere bei nicht standardmäßigen Vorgängen.

Um unabhängige Wirtschaftsprüfer auszuwählen und die Wirksamkeit ihrer Arbeit zu gewährleisten, ist es erforderlich, nicht nur jeden an der Prüfung Beteiligten sorgfältig auszuwählen, sondern auch Vereinbarungen mit allen ausgewählten Personen im Namen des Verwaltungsrats abzuschließen. Die Verträge schreiben die Verantwortung für die Nichteinhaltung der Grundsätze zuverlässiger Prüfung und die Vergütung des Abschlussprüfers vor, der seine Aufgaben angemessen erfüllt hat.

Die Verträge schreiben auch vor, wie oft die Wirtschaftsprüfer an Sitzungen zur internen Revision des Unternehmens teilnehmen müssen. Es wird empfohlen, solche Veranstaltungen monatlich zu organisieren. Für jede ordentliche Sitzung der Kommission müssen auf der Grundlage der in der Vergangenheit erhaltenen Informationen Empfehlungen ausgearbeitet werden. Bei den Treffen betrachten sie nicht nur die Ergebnisse der während des Monats durchgeführten Arbeiten, sondern analysieren auch, wie der Plan umgesetzt wird, welche Operationen besondere Aufmerksamkeit des Managementteams verdienen, welche amtliche Verpflichtungen Zweifel aufkommen lassen. Der Vorsitzende sollte eine solche Sitzung leiten. Sind externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in die Arbeiten eingebunden, müssen deren Vertreter bei jeder Veranstaltung anwesend sein.

Zusammenfassen

Die Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens ist ein unverzichtbares Instrument, um die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu überwachen, Rücklagen zu erkennen und Verstöße zu beseitigen. Im Rahmen der Prüfungstätigkeit wird festgestellt, wie die Verbindlichkeiten, das Kapital der Gesellschaft, die Vermögenswerte und die allgemeine Lage sind. Die Ergebnisse des Audits sind notwendig, um Managemententscheidungen zu treffen, die es ermöglichen, das Unternehmen auf eine neue Ebene zu bringen. Regelmäßige Inspektionen dürfen nicht vernachlässigt werden und sollten nur von unabhängigen Fachleuten mit juristischer und wirtschaftlicher Ausbildung durchgeführt werden.

  • 10. Anerkennung eines Bürgers als unfähig. Einschränkung der Geschäftsfähigkeit eines Bürgers.
  • 11. Vormundschaft und Treuhänderschaft: Konzept, Ziele, Begründung und Beendigung. Vormundschaftsbehörden. Patronat über arbeitsfähige Bürger als besondere Form der Vormundschaft.
  • 12. Erfüllung ihrer Pflichten durch Vormünder und Treuhänder. Verfügung und treuhänderische Verwaltung des Vermögens des Mündels.
  • 13. Unternehmerisches Handeln der Bürger. Insolvenz (Konkurs) eines einzelnen Unternehmers
  • 14. Name und Wohnort des Bürgers.
  • 15. Einen Bürger als vermisst erkennen und einen Bürger für tot erklären: Verfahren, Bedingungen und Rechtsfolgen. Personenstandsurkunden und ihre Eintragung.
  • 16. Das Konzept und die Merkmale einer juristischen Person. Theorien der juristischen Person.
  • 18. Arten von juristischen Personen.
  • 19. Gründung (Gründung, Gründung) einer juristischen Person: Methoden, Verfahren, staatliche Registrierung. Gründungsdokumente juristischer Personen. Haftung juristischer Personen.
  • 20. Reorganisation juristischer Personen: Konzept, Formen, Verfahren, Gläubigerschutz.
  • 21. Liquidation juristischer Personen: Konzept, Verfahren.
  • 22. Insolvenz (Konkurs) einer juristischen Person: Begriff, Merkmale, gesetzliche Regelung, Insolvenzverfahren (allgemeine Merkmale).
  • 23. Offene Handelsgesellschaft: Konzept, Firma, Gründungsunterlagen, Geschäftsführung und Geschäftsführung, Umwandlung und Liquidation.
  • 24. Das Grundkapital einer offenen Handelsgesellschaft. Rechtsstellung eines Gesellschafters an einer offenen Handelsgesellschaft.
  • 25. Gemeinschaft im Glauben.
  • 26. Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Konzept, Gründungsdokumente, Geschäftsführung, genehmigtes Kapital, Umstrukturierung und Liquidation, gesetzliche Regelung.
  • 27. Rechtsstellung eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Übertragung eines Anteils am genehmigten Kapital; Austritt und Ausschluss eines Teilnehmers aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
  • 28. Aktiengesellschaft: Konzept und Typen; Gründungsdokumente; Gründung, Umstrukturierung und Liquidation; gesetzliche Regelung.
  • 29. Führung einer Aktiengesellschaft. Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Aktiengesellschaft.
  • 30. Genehmigtes Kapital einer Aktiengesellschaft. Das Konzept und die Arten von Aktien. Rechte und Pflichten der Aktionäre.
  • 31. Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung. Tochtergesellschaften und abhängige Unternehmen.
  • 32. Produktionsgenossenschaft (artel): Begriff, Typen, Eigentum einer Genossenschaft, Geschäftsführung, Rechtsstellung eines Genossenschaftsmitglieds, gesetzliche Regelung.
  • 33. Staatliche und kommunale Einheitsunternehmen: Konzept, Typen, Verfahren zur Gründung, Verwaltung und Liquidation, gesetzliche Regelung.
  • 34. Gemeinnützige Organisationen: Artbegriff und allgemeine Merkmale; Merkmale der unternehmerischen Tätigkeit.
  • 35. Verbrauchergenossenschaft als gemeinnützige Organisation.
  • 36. Öffentliche und religiöse Organisationen (Vereinigungen).
  • 37. Stiftungen, Anstalten und Vereinigungen juristischer Personen als gemeinnützige Organisationen.
  • 39. Gegenstände des Bürgerrechts: Begriff, Typen, Verhandlungsfähigkeit.
  • 40. Verwendung des Begriffs "Eigentum" im Zivilrecht. Der Begriff und die rechtliche Einordnung der Dinge.
  • 41. Konzept und Klassifizierung von Wertpapieren. Schuldschein.
  • 42. Werke (Dienstleistungen), Informationen und Ergebnisse geistiger Tätigkeit (Ausschließlichkeitsrechte) als Gegenstände des Bürgerrechts.
  • 43. Immaterielle Leistungen als Gegenstände des Bürgerrechts. Entschädigung für moralischen Schaden.
  • 44. Schutz der Ehre, Würde und des geschäftlichen Rufs.
  • 45. Das Konzept und die Arten von Transaktionen. Die Beziehung zwischen den Begriffen "Deal" und "Contract".
  • 46. ​​​​Formular und staatliche Registrierung von Transaktionen.
  • 47. Bedingungen für die Gültigkeit von Transaktionen. Das Konzept und die rechtliche Natur einer ungültigen Transaktion. Vollständige und teilweise Nichtigkeit der Transaktion. Folgen der Nichtigkeit der Transaktion.
  • 48. Nichtige Transaktionen: Arten, Folgen der Nichtigkeit.
  • 49. Annullierbare Transaktionen: Arten, Folgen der Nichtigkeit.
  • 50. Begriff, Rechtsnatur, sachliche Zusammensetzung und Darstellungsarten.
  • 51. Gründe für die Entstehung der Vertretung. Vertretung ohne Vollmacht.
  • 52. Vollmacht: Begriff, Arten, Form, Laufzeit, Kündigung. Vertrauen.
  • 53. Der Begriff und die Arten von Begriffen im Zivilrecht. Berechnung von Begriffen.
  • 54. Verjährung: Begriff, Arten, Verlauf und Anwendung. Ansprüche, für die die Verjährung nicht gilt.
  • 55. Konzept, Grundsätze, Methoden und Grenzen der Ausübung der Bürgerrechte.
  • 56. Schutz der Bürgerrechte: Konzept, Verfahren und Methoden. Begriff und Zusammensetzung des Schadensersatzes im Zivilrecht.
  • 57. Das Konzept, die Typen und Zeichen der dinglichen Rechte.
  • 59. Anfängliche Methoden zum Erwerb des Eigentumsrechts (mit Ausnahme des unbefugten Baus und der Erwerbsverjährung).
  • 60. Erwerb des Eigentumsrechts an unerlaubter Konstruktion und aufgrund der Erwerbsverjährung.
  • 62. Klassifizierung und allgemeine Merkmale der Möglichkeiten zur Beendigung des Eigentumsrechts. Privatisierung (Konzept, gesetzliche Regelung, Durchführungsverfahren, Privatisierungsmethoden) und Verstaatlichung.
  • 63. Zwangsbeschlagnahme von Eigentum durch den Eigentümer.
  • 64. Das Eigentumsrecht der Bürger.
  • 65. Eigentum an juristischen Personen.
  • 66. Das Recht des staatlichen und kommunalen Eigentums: Besonderheiten, Gegenstände, Gegenstände, Umsetzung.
  • 67. Das Recht der Wirtschaftsführung: Gegenstand, Inhalt, Durchführung, Erwerb und Beendigung.
  • 68. Das Recht der Betriebsführung: Gegenstand, Inhalt, Durchführung, Erwerb und Beendigung.
  • 69. Land als Gegenstand von Eigentumsrechten. System und allgemeine Merkmale der dinglichen Landrechte.
  • 70. Besonderheiten der Beendigung dinglicher Rechte an Land.
  • 71. Eigentum und andere dingliche Rechte an Wohnräumen.
  • 72. Begriff, Arten und Gründe für die Entstehung des Gemeineigentums.
  • 73. Besitz, Nutzung und Verfügung von Eigentum im Gemeinschaftseigentum.
  • 74. Teilung des Eigentums im Gemeinschaftseigentum und Trennung eines Anteils davon.
  • 75. Gemeinsames gemeinsames Eigentum von Ehegatten und Mitgliedern einer bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Wirtschaft.
  • 76. Rechtlicher Schutz der Eigentumsverhältnisse. Das System der zivilrechtlichen Mittel (Methoden) zum Schutz der Eigentumsrechte. Schutz der Rechte des Eigentümers, der nicht Eigentümer ist.
  • 77. Zivilrechtliche Verpflichtung: Begriff, Merkmale, Eintrittsgründe, Arten.
  • 78. Parteien und Teilnehmer der Verpflichtung. Dritte in einer Verpflichtung. Mehrere Personen in der Verpflichtung. Merkmale des Eigenkapitals und der solidarischen Verpflichtungen.
  • 79. Wechsel des Verpflichteten.
  • 80. Begriff und Bedeutung eines zivilrechtlichen Vertrages. Das Prinzip der Vertragsfreiheit. Vertrag und Recht. Vertragsgültigkeit.
  • 81. Inhalt und Form des Vertrages. Vertragsauslegung.
  • 82. Arten von zivilrechtlichen Verträgen
  • 83. Vertragsschluss: Allgemeine Bestimmungen.
  • 84. Merkmale des Vertragsschlusses unbedingt und bei der Versteigerung.
  • 85. Änderung und Beendigung des Vertrages: Gründe, Verfahren und Folgen.
  • 86. Das Konzept und das System der Grundsätze für die Erfüllung von Verpflichtungen.
  • 87. Ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen: Anforderungen an Themen, Thema, Frist, Ort und Art der Erfüllung.
  • 88. Das Konzept und die Art der Möglichkeiten zur Gewährleistung der Erfüllung von Verpflichtungen. Die Besonderheiten der Sicherungspflicht. Verfall als Mittel zur Sicherstellung der Erfüllung von Verpflichtungen.
  • 89. Aufbewahrung und Hinterlegung als Mittel zur Sicherung von Verbindlichkeiten.
  • 90. Verpfändung als Sicherung der Pflichterfüllung: Begriff, Rechtsnatur, Eintrittsgründe, Arten, Beendigung. Der Pfandgegenstand und die durch das Pfand gesicherte Forderung.
  • 91. Subjekte eines Pfandverhältnisses und ihre Rechte und Pflichten. Zwangsvollstreckung in belastete Immobilien und deren Verkauf.
  • 92. Hypothek (Verpfändung von Immobilien).
  • 93. Garantie als Mittel zur Sicherstellung der Erfüllung von Verpflichtungen.
  • 94. Bankgarantie als Mittel zur Sicherstellung der Erfüllung von Verpflichtungen.
  • 95. Konzept, Funktionen und Arten der zivilrechtlichen Haftung.
  • 96. Entschädigung für Verluste, Erhebung von Strafen und Zinsen für die Verwendung fremder Gelder als Form der zivilrechtlichen Haftung.
  • 97. Gründe und Bedingungen der zivilrechtlichen Haftung.
  • 98. Folgen der Nichterfüllung einer Sachleistung.
  • 99. Verringerung der Haftungssumme. Verzug des Schuldners und des Gläubigers.
  • 100. Beendigung des Schuldverhältnisses durch Leistung und Unmöglichkeit der Leistung. Rückzug. Schuldenerlass.
  • 101. Beendigung der Verpflichtung durch Aufrechnung. Fälle der Unzulässigkeit der Aufrechnung. Aufrechnung bei Forderungsabtretung.
  • 102. Beendigung einer Verbindlichkeit durch das Zusammentreffen von Schuldner und Gläubiger in einer Person, den Tod eines Bürgers und die Liquidation einer juristischen Person. Innovation.
  • 29. Führung einer Aktiengesellschaft. Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Aktiengesellschaft.

    Management in einer Aktiengesellschaft basiert auf einer klaren Abgrenzung von Funktionen, Rechten und Pflichten der Verwaltungs-, Exekutiv- und Kontrollorgane. Zu den Verwaltungsorganen gehören die Hauptversammlung der Aktionäre und der Vorstand, auch Aufsichtsrat genannt, die Exekutivorgane – der Vorstand (oder das Direktorat) und der Generaldirektor (oder der Direktor); Kontrollorgan ist die Prüfungskommission der Gesellschaft, die einem unabhängigen Abschlussprüfer oder einer Prüfungsgesellschaft funktional benachbart ist, jedoch nicht den Leitungsorganen der Gesellschaft angehört.

    Management in einer Aktiengesellschaft

    Oberstes Organ einer Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung ihrer Aktionäre. Er hat eine ausschließliche Zuständigkeit, die auch durch Beschluss der Hauptversammlung nicht auf andere Organe der Gesellschaft übertragen werden kann. In jedem Fall gehören dazu:

    Änderung der Satzung der Gesellschaft, einschließlich Änderung der Größe ihres genehmigten Kapitals, Wahl des Aufsichtsrats (Board of Directors), des Prüfungsausschusses (Abschlussprüfers) und der Organe der Gesellschaft (es sei denn, letztere Angelegenheit liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit des Aufsichtsrat), sowie die Genehmigung der Jahresberichte und Bilanzen der Gesellschaft, die Verteilung ihrer Gewinne und Verluste und die Lösung der Frage der Reorganisation oder Liquidation der Gesellschaft.

    Bei großen Aktiengesellschaften mit mehr als 50 Aktionären muss ein Aufsichtsrat geschaffen werden, der ein ständiges kollektives Organ ist, das die Interessen der Aktionäre vertritt und die Tätigkeit der Organe der Gesellschaft kontrolliert.

    Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Aktiengesellschaft.

    Um die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft auszuüben, wählt die Hauptversammlung der Aktionäre gemäß der Satzung der Gesellschaft eine Prüfungskommission (Revisor) der Gesellschaft. Die Zuständigkeit der Prüfungskommission in Fragen, die nicht im Gesetz „On Aktiengesellschaften“, wird durch die Satzung der Aktiengesellschaft bestimmt

    Die Revisionskommission übt sowohl die langfristige als auch die laufende Kontrolle über die internen Aktivitäten der Aktiengesellschaft aus.

    Die Mitglieder der Prüfungskommission setzen ihre Unterschriften auf den Jahresbericht der Aktiengesellschaft und auf die Bilanz, um ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen der Gesellschaft zu bestätigen. Ohne Abschluss des Prüfungsausschusses über die Jahresabschlüsse und Bilanzen der Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung der Aktionäre nicht berechtigt, die Bilanz der Aktiengesellschaft zu billigen. Die Revisionskommission hat das Recht, folgende Unterlagen zu prüfen: Finanzunterlagen, primäre Buchhaltungsdaten, Zustand der Kasse und des Vermögens der Aktiengesellschaft, Bestätigung der Rechtzeitigkeit und Richtigkeit verschiedener Zahlungen, Abgrenzung von Dividendenzahlungen usw.

    30. Genehmigtes Kapital einer Aktiengesellschaft. Das Konzept und die Arten von Aktien. Rechte und Pflichten der Aktionäre.

    Genehmigtes Kapital der Aktiengesellschaft

    Laut Gesetz genehmigtes Kapital Aktiengesellschaft besteht aus der Summe der Nennwerte der von den Aktionären erworbenen Aktien der Gesellschaft.

    Nach russischem Recht der Nennwert aller Stammaktien Die von dieser Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien müssen identisch sein, ebenso wie die Rechte, die sie ihren Eigentümern einräumen.

    Genehmigtes Mindestkapital von Aktiengesellschaften

    für eine offene Aktiengesellschaft - mindestens 100.000 Rubel;

    für eine geschlossene Aktiengesellschaft - mindestens 10.000 Rubel.

    Förderung- dies ist ein Emissionswertpapier, das die Rechte seines Eigentümers (Aktionärs) sichert, einen Teil des Gewinns der Aktiengesellschaft in Form von Dividenden zu erhalten, sich an der Geschäftsführung der Aktiengesellschaft zu beteiligen und einen Teil der Eigentum, das nach seiner Liquidation verbleibt.

    ARTEN VON ANTEILEN

    Stammaktie- es sich um eine Aktie handelt, deren Eigentümer das Stimmrecht auf der Hauptversammlung erhält, also die Möglichkeit, Einfluss auf die Führung des Unternehmens zu nehmen, ihm aber keine Dividendenzahlung garantiert wird. Dividenden auf Stammaktien werden gezahlt, wenn Berichtszeitraum Das Unternehmen konnte einen Gewinn erzielen, die Entscheidung über die Zahlung von Dividenden wurde von der Hauptversammlung getroffen und erst nachdem die Dividenden an die Inhaber von Vorzugsaktien gezahlt worden waren.

    Vorzugsaktie, anders als gewöhnlich, gibt dem Eigentümer normalerweise kein Stimmrecht, sondern garantiert die Zahlung von Dividenden, oft einen festen Betrag, als Prozentsatz Nennwert Stock.

    1 Anteilseigner gewöhnliche Namensaktien der Gesellschaft haben das Recht:

    Teilnahme an der Hauptversammlung der Aktionäre mit Stimmrecht zu allen Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, persönlich oder durch ihre bevollmächtigten Vertreter in der in Artikel 57 vorgeschriebenen Weise Bundesgesetz„Über Aktiengesellschaften“, die Gesetzgebung der Russischen Föderation zur Privatisierung und diese Charta;

    Vorschläge zur Tagesordnung der Hauptversammlung der Aktionäre in der von der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation und dieser Satzung vorgeschriebenen Weise zu machen;

    Wahl in die Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft;

    ihre Anteile jederzeit ohne Zustimmung anderer Anteilseigner der Gesellschaft verkaufen und anderweitig veräußern;

    Bevorzugter Erwerb zusätzlicher Aktien, die durch öffentliche Zeichnung platziert wurden, und emissionsberechtigter Wertpapiere, die in Aktien wandelbar sind, in einem Betrag, der proportional zur Anzahl der Stammaktien ist, die sie besitzen;

    2 Anteilseigner privilegiert Aktien der Gesellschaft haben das Recht:

    Um von der Gesellschaft beschlossene Dividenden zu erhalten;

    Teilnahme an der Hauptversammlung der Anteilinhaber mit Stimmrecht bei der Lösung von Fragen zur Umstrukturierung und Liquidation der Gesellschaft;

    Teilnahme an der Hauptversammlung der Aktionäre mit Stimmrecht bei der Lösung von Fragen zur Einführung von Änderungen und Ergänzungen der Satzung, Einschränkung der Rechte der Aktionäre, Inhaber von Vorzugsaktien. Der Beschluss über solche Änderungen und Ergänzungen gilt als angenommen, wenn mindestens drei Viertel der Stimmen der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre mit Stimmrechten dafür abgegeben werden, nachdem die Vorzugsaktionäre dafür gestimmt haben Aktien, die Rechte sind begrenzt, und drei Viertel der Stimmen aller Aktionäre-Inhaber von Vorzugsaktien;

    Bevorzugter Erwerb zusätzlicher Aktien, die durch öffentliche Zeichnung platziert wurden, und emissionsberechtigter Wertpapiere, die in Aktien wandelbar sind, in einem Betrag, der proportional zur Anzahl der Aktien dieser Kategorie (Art) ist, die sie besitzen;

    Einen Teil des Vermögens oder den Wert eines Teils des Vermögens der Gesellschaft im Falle einer Liquidation der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation und dieser Satzung zu erhalten;

    Vollständige Informationen über die Aktivitäten und die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens am Standort des Unternehmens oder per Post an die von ihm angegebene Adresse erhalten;

    Üben Sie andere Rechte aus, die durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation, diese Charta und interne Dokumente des Unternehmens vorgesehen sind.

    Aktionäre der Gesellschaft, die insgesamt die Eigentümer sind mindestens 2 Prozent stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft, haben das Recht, Themen auf die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung der Anteilsinhaber zu setzen und Kandidaten für den Verwaltungsrat der Gesellschaft und die Prüfungskommission (Rechnungsprüfer) der Gesellschaft zu nominieren, deren Anzahl nicht überschritten werden darf die Anzahl der in die zuständigen Gremien zu wählenden Personen.

    Ein Aktionär oder eine Gruppe von Aktionären, die insgesamt halten nicht weniger als 10 Prozent ausstehenden stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft, haben das Recht: eine außerordentliche Hauptversammlung der Anteilinhaber einzuberufen, wenn der Verwaltungsrat der Gesellschaft nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eingang eines solchen Antrags einen Beschluss über deren Einberufung fasst Aktionäre, die insgesamt mindestens 10 Prozent der ausstehenden stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft besitzen; eine Prüfung (Prüfung) der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft verlangen.

    Aktionäre sind verpflichtet:

    für die von ihnen erworbenen Aktien und anderen Wertpapiere der Gesellschaft in der Weise, den Beträgen, Methoden und Bedingungen zahlen, die in dieser Satzung und den Entscheidungen der zuständigen Leitungsorgane der Gesellschaft über die Platzierung von Aktien und anderen Wertpapieren festgelegt sind;

    Einhaltung der Anforderungen der Satzung des Unternehmens;

    Beitrag zur Erreichung der Ziele der Gesellschaft;

    geheim halten Handelsgeheimnis und vertrauliche Informationen in Bezug auf die Aktivitäten des Unternehmens;

    Benachrichtigen Sie den Inhaber des Anteilsregisters über Änderungen seiner Daten (Wohnort), einschließlich des Namens (Nachnamens), der Teilnehmerkommunikationsnummern und anderer Daten. Unterlässt er die Auskunft über die Änderung seiner Daten, haftet der Inhaber des Aktienregisters nicht für den hieraus entstehenden Schaden;

    Erfüllen Sie andere Verpflichtungen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation, diese Satzung und interne Dokumente der Gesellschaft sowie gemäß ihrer Zuständigkeit angenommene Beschlüsse der Hauptversammlung der Aktionäre und des Verwaltungsrats festgelegt sind.

    Das System der Kontrolle der Gesellschaft über ihre finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten zielt darauf ab, das Vertrauen der Anleger in die Gesellschaft und ihre Leitungsorgane zu gewährleisten. Der Hauptzweck einer solchen Kontrolle besteht darin, die Investitionen der Aktionäre und das Vermögen der Gesellschaft zu schützen.

    Dieses Ziel kann durch die Lösung der folgenden Aufgaben erreicht werden:

    (1) Feststellung und Vollzug des Finanz- und Wirtschaftsplans;

    (2) Einrichtung und Durchsetzung wirksamer interner Kontrollverfahren;

    (3) Gewährleistung eines effektiven und transparenten Managementsystems im Unternehmen, einschließlich der Verhinderung und Bekämpfung von Missbräuchen durch die Organe und Amtsträger des Unternehmens;

    (4) Vermeidung, Identifizierung und Begrenzung finanzieller und betrieblicher Risiken;

    (5) Gewährleistung der Zuverlässigkeit von Finanzinformationen, die von der Gesellschaft verwendet oder offengelegt werden.

    Es wird empfohlen, dass die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft vom Vorstand der Gesellschaft und seinem Prüfungsausschuss, der Prüfungskommission der Gesellschaft, dem Kontroll- und Prüfungsdienst der Gesellschaft sowie einem durchgeführt wird unabhängige Prüfungsorganisation (Wirtschaftsprüfer) des Unternehmens.

    1. Das System der Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens

    Kein System zur Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens kann die Verhinderung von Ereignissen garantieren, die zu unvorhergesehenen Verlusten führen. Die Einrichtung eines wirksamen internen Kontrollsystems verringert jedoch die Wahrscheinlichkeit solcher Verluste.

    1.1. Das Unternehmen muss die Schaffung und das effektive Funktionieren eines Systems zur täglichen Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten sicherstellen.

    1.1.1. Um die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens auszuüben, sieht die Gesetzgebung die Einrichtung eines besonderen Organs im Unternehmen vor - einer Prüfungskommission sowie die Einbeziehung einer unabhängigen Prüfungsorganisation (Prüfer).

    Um jedoch eine wirklich effektive Kontrolle zu gewährleisten, ist es notwendig, eine tägliche interne Kontrolle über das Verfahren zur Durchführung aller Geschäftstätigkeiten des Unternehmens durchzuführen.

    Für die Zwecke dieses Kodex bedeutet interne Kontrolle die Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens (einschließlich der Ausführung seines Finanz- und Wirtschaftsplans) durch strukturelle Abteilungen und Organe des Unternehmens. Interne Kontrollverfahren umfassen Verfahren zur Durchführung von Transaktionen im Rahmen des Finanz- und Wirtschaftsplans sowie Verfahren zur Identifizierung und Durchführung von nicht standardmäßigen Transaktionen. Zu den internen Kontrollverfahren gehört auch das Risikomanagement.

    Die interne Kontrolle ermöglicht es Ihnen, finanzielle und betriebliche Risiken sowie möglichen Missbrauch durch Beamte schnell zu erkennen, zu verhindern und zu begrenzen. Somit reduziert eine richtig organisierte interne Kontrolle die Kosten der Gesellschaft und trägt dazu bei Gute Führung seine Ressourcen.

    Um die interne Kontrolle im Unternehmen zu organisieren, wird empfohlen, einen Kontroll- und Auditdienst zu schaffen - eine strukturelle Einheit des Unternehmens, die für die Durchführung der täglichen internen Kontrolle verantwortlich und von den Exekutivorganen des Unternehmens unabhängig ist. Es wird empfohlen, das Verfahren zur Ernennung von Mitarbeitern des Kontroll- und Prüfungsdienstes in der Satzung der Gesellschaft festzulegen. Es wird empfohlen, die Struktur und Zusammensetzung des Kontroll- und Prüfungsdienstes sowie die Anforderungen an die Mitarbeiter dieses Dienstes in einem vom Verwaltungsrat genehmigten internen Dokument des Unternehmens festzulegen.

    1.1.2. Das System zur Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft soll die genaue Umsetzung des vom Vorstand der Gesellschaft genehmigten Finanz- und Wirtschaftsplans sicherstellen. Der Verwaltungsrat spielt auch eine wichtige Rolle bei der Organisation der Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens.

    Zur effektiven Umsetzung der direkten Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft durch den Vorstand und vor allem über die Ausführung ihres Finanz- und Wirtschaftsplans wird dem Vorstand der Gesellschaft empfohlen, einen besonderen Ausschuss zu bilden der für diesen Tätigkeitsbereich zuständige Vorstand - der Prüfungsausschuss.

    Die Aktivitäten des Kontroll- und Revisionsdienstes werden direkt vom Verwaltungsrat und (oder) über den Revisionsausschuss kontrolliert.

    1.2. Es wird empfohlen, die Zuständigkeit der Organe und Personen abzugrenzen, die an der Entwicklung, Genehmigung, Anwendung und Bewertung der Wirksamkeit der internen Kontrollverfahren beteiligt sind, die in das System zur Kontrolle der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens einbezogen sind.

    Damit die internen Kontrollverfahren und das Risikomanagementsystem effektiv funktionieren, wird empfohlen, die Verantwortlichkeiten für die Anwendung und Bewertung der Wirksamkeit solcher Verfahren zu trennen. Es wird empfohlen, dass die Entwicklung interner Kontrollverfahren von den Organen gemeinsam mit dem Kontroll- und Prüfungsdienst der Gesellschaft und dem Prüfungsausschuss durchgeführt wird.

    Die Genehmigung solcher Verfahren sollte in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats der Gesellschaft fallen.

    Die Anwendung interner Kontrollverfahren sollte in der Verantwortung der Exekutivorgane liegen.

    Es wird empfohlen, die Verantwortung für die Bewertung der Wirksamkeit und die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der internen Kontrollverfahren in der Gesellschaft dem Prüfungsausschuss des Vorstands der Gesellschaft zu übertragen.

    1.3. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, des Prüfungsausschusses und des Kontroll- und Prüfungsdienstes der Gesellschaft soll eine effektive Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft ermöglichen.

    1.3.1. Um eine angemessene Objektivität bei der Ausübung der Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens zu gewährleisten, wird empfohlen, nur unabhängige Direktoren in den Prüfungsausschuss aufzunehmen. Wo dies aus objektiven Gründen nicht möglich ist, sollte der Prüfungsausschuss von einem unabhängigen Direktor geleitet werden und aus unabhängigen und nicht geschäftsführenden Direktoren bestehen.

    1.3.2. Der Satzung der Gesellschaft wird empfohlen, konkrete Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüfungskommission der Gesellschaft und des Kontroll- und Prüfungsdienstes der Gesellschaft festzulegen. Insbesondere wird empfohlen, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse verfügen – über die Grundlagen der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung verfügen.

    Es wird empfohlen, dass der Leiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes des Unternehmens und mindestens zwei Drittel seiner Mitarbeiter, mit Ausnahme des technischen Personals, eine höhere wirtschaftliche (finanzielle) oder juristische Ausbildung haben. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Berufserfahrung des Leiters des Kontroll- und Prüfungsdienstes gemäß der erhaltenen Ausbildung mindestens 5 Jahre beträgt.

    1.3.3. Die persönlichen Eigenschaften der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüfungskommission und der Mitarbeiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes sollten keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass sie im öffentlichen Interesse handeln, daher wird empfohlen, diese Positionen mit Personen mit einwandfreiem Leumund zu besetzen. Gleichzeitig ist die Begehung einer Straftat durch eine Person im Bereich von Wirtschaftstätigkeit oder gegen Staatsmacht, Interessen Öffentlicher Dienst und Dienst in den Organen Kommunalverwaltung, und auch Ordnungswidrigkeit, vor allem im Bereich der unternehmerischen Tätigkeit, im Bereich Finanzen, Steuern und Gebühren, der Wertpapiermarkt, ist einer der Faktoren, die ihren Ruf negativ beeinflussen.

    1.3.4. Einer der Gründe, daran zu zweifeln, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüfungskommission und Mitarbeiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes ausschließlich im Interesse der Gesellschaft handeln, ist das Vorhandensein eines Interessenkonflikts, der durch ihre Beteiligung an anderen juristischen Personen verursacht wird, Mitgliedschaft in Leitungsorganen oder Positionen in anderen juristischen Personen. Es wird daher nicht empfohlen, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüfungskommission oder Mitarbeiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes Personen in einem Unternehmen oder einer mit dem Unternehmen konkurrierenden juristischen Person sind.

    1.3.5. Die mit der internen Kontrolle beauftragten Mitarbeiter des Kontroll- und Revisionsdienstes müssen von den Organen der Gesellschaft unabhängig sein. Anderenfalls werden sie von den Organen „unter Druck“ gesetzt und sind nicht in der Lage, eine wirksame Kontrolle über die Durchführung von Geschäftstransaktionen auszuüben, einschließlich bei der Prüfung der Durchführbarkeit von nicht standardmäßigen Transaktionen sowie bei der Ausübung einer späteren Kontrolle über Geschäfte Transaktionen, die im Rahmen des Finanz- und Wirtschaftsplans durchgeführt werden.

    Um die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Kontroll- und Revisionsdienstes von den Organen zu gewährleisten und eine angemessene Kontrolle über ihre Tätigkeit auszuüben, wird empfohlen, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrates Verträge mit dem Leiter des Kontroll- und Revisionsdienstes abschliesst Namen des Unternehmens. Es wird empfohlen, dass Mitglieder des Verwaltungsrats Vereinbarungen mit Mitarbeitenden des Kontroll- und Revisionsdienstes abschliessen, und es ist ratsam, solche Vereinbarungen mit Mitgliedern des Verwaltungsrats abzuschließen, die den Personal- und Vergütungsausschuss und den Prüfungsausschuss leiten.

    Direkt bei den Sitzungen des Prüfungsausschusses über die Umsetzung des Finanz- und Wirtschaftsplans, die Einhaltung der internen Kontrollverfahren im Unternehmen, das Risikomanagement, die nicht standardmäßigen Vorgänge, den Leiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes des Unternehmens, andere Beamte des Unternehmens , sowie Vertreter der Prüfungsorganisation werden angehört. Es wird empfohlen, Sitzungen des Prüfungsausschusses regelmäßig nach Bedarf, mindestens aber einmal im Monat abzuhalten (planmäßige Sitzungen).

    Wenn Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Prüfungsausschusses der Sitzung des Verwaltungsrats der Gesellschaft vorgelegt werden, wird empfohlen, dass die Sitzung des Prüfungsausschusses vor der Sitzung des Verwaltungsrats abgehalten wird. Gleichzeitig muss der Prüfungsausschuss dem Verwaltungsrat seine Empfehlungen in Bezug auf alle Angelegenheiten unterbreiten, über die der Verwaltungsrat entscheidet.

    2. Kontrolle über die Durchführung von Geschäftstransaktionen

    2.1. Die im Rahmen des Finanz- und Wirtschaftsplans durchgeführten Finanz- und Wirtschaftsgeschäfte der Gesellschaft unterliegen einer nachträglichen Kontrolle.

    2.1.1. Es wird empfohlen, dass das Unternehmen dafür sorgt, dass dem Kontroll- und Prüfungsdienst des Unternehmens innerhalb einer angemessenen Zeit nach Abschluss jeder finanziellen und wirtschaftlichen Transaktion die erforderlichen und ausreichenden Dokumente und Materialien zur Verfügung gestellt werden, um eine angemessene und eindeutige Schlussfolgerung über die Konformität der Transaktion zu ziehen mit dem Finanz- und Wirtschaftsplan des Unternehmens und dem im Unternehmen festgelegten Verfahren zur Durchführung solcher Geschäfte. Der Zeitraum, in dem solche Materialien und Dokumente dem Kontroll- und Prüfungsdienst vorgelegt werden müssen, sowie die Verantwortung von Beamten und Mitarbeitern des Unternehmens für die Nichteinreichung innerhalb dieser Frist werden durch das entsprechende interne Dokument des Unternehmens festgelegt .

    2.1.2. Der Kontroll- und Revisionsdienst prüft die vorgelegten Dokumente und Materialien auf Übereinstimmung mit ihren vom Unternehmen genehmigten internen Kontrollverfahren, einschließlich des Vorhandenseins der erforderlichen Genehmigungen der Leiter der Unternehmensbereiche, sofern diese gemäß dem festgelegten Verfahren erforderlich sind, wie z sowie die Verfügbarkeit von Mitteln im Finanz- und Wirtschaftsplan des Unternehmens, die für die Durchführung eines bestimmten Geschäftsvorfalls vorgesehen sind.

    2.2. Nicht standardmäßige Transaktionen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstands der Gesellschaft.

    2.2.1. Der Finanz- und Wirtschaftsplan ist das Hauptdokument, das die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens regelt. Alle geschäftlichen Transaktionen müssen in Übereinstimmung mit diesem Plan durchgeführt werden. Gleichzeitig kann es bei der Durchführung finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten erforderlich sein, Transaktionen durchzuführen, die über die im Finanz- und Wirtschaftsplan des Unternehmens festgelegten Grenzen hinausgehen (nicht standardmäßige Transaktionen).

    Daher wird empfohlen, im Finanz- und Wirtschaftsplan des Unternehmens eindeutig festzulegen, welche Operationen in einem bestimmten Tätigkeitsbereich des Unternehmens durchgeführt werden können und welche Mittel für bestimmte Tätigkeitsbereiche bereitgestellt werden. Daher werden Operationen, die nicht im Finanz- und Wirtschaftsplan vorgesehen sind, nicht dem Standard entsprechen.

    2.2.2. Im Hinblick auf nicht standardmäßige Transaktionen, die tatsächlich gegen den Finanz- und Wirtschaftsplan verstoßen, wird empfohlen, in den internen Dokumenten der Gesellschaft ein spezielles Verfahren für ihre Durchführung festzulegen, das in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen werden sollte.

    Da Transaktionen, die über den Finanz- und Wirtschaftsplan hinausgehen, gegen das Hauptdokument der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens verstoßen, sollte das Verfahren für ihre Durchführung strenger sein als das im Finanz- und Wirtschaftsplan vorgesehene Verfahren für die Durchführung von Transaktionen.

    Zunächst muss festgestellt werden, warum die Durchführung dieser Operation im Finanz- und Wirtschaftsplan nicht vorgesehen war, wie notwendig sie ist und ob sie verschoben werden kann. Alle Argumente müssen von Personen bewertet werden, die kein Interesse an der Beauftragung dieses Sonderbetriebs haben und nicht unter dem Einfluss von Organen stehen. Gleichzeitig müssen diese Personen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um die Durchführbarkeit dieses Vorgangs beurteilen zu können. Diese Personen sollten Mitarbeiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes des Unternehmens sein.

    In diesem Zusammenhang ist zur Durchführung von nicht standardmäßigen Transaktionen deren vorläufige Bewertung durch den Kontroll- und Prüfungsdienst des Unternehmens erforderlich. Basierend auf den Ergebnissen der Analyse jeder nicht standardmäßigen Operation bereitet der Kontroll- und Prüfungsdienst Empfehlungen für den Verwaltungsrat bezüglich der Angemessenheit einer solchen Operation vor. Bei Bedarf kann der Kontroll- und Revisionsdienst zusätzliche Abklärungen bei den Organen der Gesellschaft beantragen.

    2.2.3. Es wird empfohlen, dass die internen Dokumente des Unternehmens das Recht des Verwaltungsrats vorsehen, Entscheidungen über alle nicht standardmäßigen Vorgänge zu treffen und gegebenenfalls entsprechende Änderungen am Finanz- und Wirtschaftsplan vorzunehmen. Es wird auch empfohlen, dem Vorstand der Gesellschaft das Recht zu geben, den Exekutivorganen jede nicht normgerechte Tätigkeit zu untersagen, und ein solches Verbot muss begründet werden.

    2.3.1. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen uneingeschränkten Zugang zu allen Unterlagen und Informationen des Unternehmens haben. Dieser Zugang ist erforderlich, damit der Prüfungsausschuss seine Aufgaben erfüllen kann.

    Eine große Hilfestellung bei der Informationsbeschaffung gegenüber dem Prüfungsausschuss kann in erster Linie der Kontroll- und Prüfungsdienst leisten, der die Ausführung des Finanz- und Wirtschaftsplans täglich kontrolliert. Neben den Mitarbeitern des Kontroll- und Prüfungsdienstes können die erforderlichen Informationen von anderen Beamten und Mitarbeitern des Unternehmens sowie von der Prüfungsorganisation (Revisor) des Unternehmens eingeholt werden.

    Hierzu wird empfohlen, dass der Leiter des Kontroll- und Prüfungsdienstes in jeder ordentlichen (und ggf. außerplanmäßigen) Sitzung des Prüfungsausschusses über die Umsetzung der Finanz- und Wirtschaftsplanung und Abweichungen davon berichtet. Darüber hinaus wird empfohlen, zu Sitzungen des Prüfungsausschusses Vertreter der Prüfungsorganisation (Prüfer) und andere Unternehmensvertreter einzuladen, deren Anwesenheit für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

    2.3.2. Damit der Vorstand der Gesellschaft vollständige Informationen über Verstöße erhält, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit auftreten, wird empfohlen, dass der Prüfungsausschuss den Vorstandssitzungen regelmäßig Schlussfolgerungen zu den während des jeweiligen Verfahrens festgestellten Verstößen zur Prüfung vorlegt Zeitraum der Unternehmenstätigkeit. Es wird auch empfohlen, Schlussfolgerungen zu festgestellten Verstößen der Prüfungskommission des Unternehmens vorzulegen. Solche Schlussfolgerungen sollten umfassende Informationen über die festgestellten Verstöße enthalten, einschließlich der Personen, die für ihre Begehung verantwortlich sind, sowie über die Gründe und Bedingungen, die zu ihrer Begehung beigetragen haben. Die Schlussfolgerungen des Prüfungsausschusses der Gesellschaft können Empfehlungen zu Mitteln und Wegen enthalten, um solche Verstöße in Zukunft zu verhindern.

    Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Berichte des Prüfungsausschusses Informationen zur Analyse kommerzieller und anderer Risiken im Zusammenhang mit bestimmten Transaktionen und Operationen des Unternehmens sowie zur Beurteilung der Angemessenheit der Risikomanagement- und Kontrollsysteme enthalten. Der Prüfungsausschuss wird ermutigt, die Stabilität solcher Kontrollen sicherzustellen.

    3. Organisation der Tätigkeit der Revisionskommission

    3.1. Das Verfahren zur Durchführung von Inspektionen durch die Prüfungskommission des Unternehmens sollte die Wirksamkeit dieses Kontrollmechanismus über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens sicherstellen.

    3.1.1. Gemäß der Gesetzgebung sind jährliche und außerordentliche Prüfungen einer der Hauptmechanismen zur Überwachung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens. Bei einer außerordentlichen Prüfung können sowohl ein gesonderter Geschäftsvorfall des Unternehmens als auch Geschäftsvorfälle für einen gesonderten Zeitraum geprüft werden.

    Es wird empfohlen, alle organisatorischen Fragen der Durchführung von Inspektionen, die Bestimmung der direkt für die Durchführung von Inspektionen verantwortlichen Personen, vorläufig in Sitzungen des Prüfungsausschusses der Gesellschaft festzulegen.

    3.1.2. Das Gesetz bestimmt nicht das erforderliche Quorum für die Beschlussfassung bei Sitzungen des Prüfungsausschusses der Gesellschaft. Gleichzeitig wird empfohlen, dass das Quorum für die Abhaltung einer Sitzung des Prüfungsausschusses mindestens der Hälfte der Zahl der gewählten Mitglieder des Prüfungsausschusses entspricht, damit Entscheidungen wirklich gemeinsam getroffen werden können.

    Beschlüsse auf einer Sitzung des Prüfungsausschusses sollten mit Stimmenmehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder des Prüfungsausschusses gefasst werden. Die Übertragung von Stimmrechten eines Mitglieds der Prüfungskommission auf eine andere Person, einschließlich eines anderen Mitglieds der Prüfungskommission, ist nicht zulässig.

    3.1.3. Um eine unangemessene Verzögerung von Inspektionen in den internen Dokumenten des Unternehmens zu vermeiden, sollte der Zeitpunkt ihrer Durchführung festgelegt werden.

    Es wird empfohlen, eine außerordentliche Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft spätestens 30 Tage nach Erhalt des Antrags der Aktionäre auf ihre Führung oder des Protokolls der Hauptversammlung der Aktionäre oder des Verwaltungsrats einzuleiten . Ihre Dauer sollte 90 Tage nicht überschreiten.

    Um das Verfahren zur Durchführung von Prüfungen zu straffen, wird dem Vorstand der Gesellschaft empfohlen, die Vorschriften über die Durchführung von Prüfungen der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft durch die Prüfungskommission zu genehmigen.

    3.1.4. Der Abschluss des Prüfungsausschusses ist von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses eigenhändig zu unterzeichnen. Ein Mitglied der Prüfungskommission, das mit der Stellungnahme der Prüfungskommission nicht einverstanden ist, hat das Recht, eine abweichende Stellungnahme zu erstellen, die der Stellungnahme der Prüfungskommission beigefügt wird und deren integraler Bestandteil ist.

    Hat ein Mitglied der Prüfungskommission das Gutachten nicht unterzeichnet und kein abweichendes Gutachten erstellt, sind die Gründe hierfür im Gutachten anzugeben.

    3.1.5. Es wird empfohlen, dass die Stellungnahme der Prüfungskommission auf der Grundlage der Ergebnisse einer außerordentlichen Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft dem Prüfungsausschuss und dem Initiator der außerordentlichen Prüfung durch den Sekretär der Gesellschaft innerhalb von 3 Tagen danach vorgelegt wird den Abschluss der Prüfung.

    3.1.6. Die Wirksamkeit der Kontrolle über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens steigt, wenn die Prüfungskommission eng mit dem Prüfungsausschuss zusammenarbeitet. Es wird empfohlen, diesem Ausschuss umfassende Informationen über seine Aktivitäten, Untersuchungen und Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen.

    4. Revisionsprüfung

    4.1. Die Prüfung sollte so durchgeführt werden, dass sie dazu führt, objektive und vollständige Informationen über die Aktivitäten des Unternehmens zu erhalten.

    4.1.1. Aktionäre des Unternehmens, potenzielle Investoren und andere Interessenten bilden sich auf der Grundlage von Informationen über seine Aktivitäten eine Meinung über das Unternehmen.

    Eine wichtige Informationsquelle über die Aktivitäten des Unternehmens, einschließlich negativer Informationen, ist die Meinung einer unabhängigen Prüfungsorganisation (Wirtschaftsprüfer). Ein solches Prüfungsurteil sollte die Mängel in den finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens in Übereinstimmung mit den Prüfungsstandards offenlegen, die bei der Erstellung eines Prüfungsurteils über die Aktivitäten des Unternehmens verwendet werden. Die fachliche Kompetenz der Prüfer, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Grundsätze, die Prüfungsorganisationen (Prüfer) bei ihrer Tätigkeit beachten müssen.

    Die Wirtschaftsprüfer müssen objektiv sein und daher ihre Unabhängigkeit gegenüber den Organen und Amtsträgern, den Aktionären und den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft wahren. Gesetzliche Bestimmungen, Prüfungsstandards und Berufsgrundsätze sollen die Anwendung dieses Grundsatzes in der Praxis sicherstellen.

    Da die Prüfungsorganisation (Prüfer) während der Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens Informationen erhält, deren Offenlegung nachteilige Folgen für das Unternehmen haben kann, ist außerdem die Wahrung vertraulicher Informationen, die als Ergebnis der Prüfung erlangt wurden auch eine wichtige ethische Anforderung an die Auditorganisation (Auditor).

    Die Gesellschaft muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Hauptversammlung den Abschlussprüfer der Gesellschaft aus dem Kreis der Prüfungsorganisationen (Prüfer) anerkennt, die einen guten Ruf haben und ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den oben genannten Grundsätzen ausüben.

    4.1.2. Die Prüfung von Jahresabschlüssen ist eines der wichtigsten Elemente Finanzielle Kontrolle. Bei der Analyse der erhaltenen Prüfungsberichte können Aktionäre Fragen zum Inhalt des Prüfungsberichts und den darin gezogenen Schlussfolgerungen haben.

    In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass Prüfungsorganisationen (Revisoren) an den Hauptversammlungen der Aktionäre teilnehmen und alle Fragen der Aktionäre zu den der Hauptversammlung vorgelegten Prüfungsberichten beantworten.

    4.1.3. Prüforganisationen (Revisoren) sollen während der Prüfung alle Anstrengungen unternehmen, um Missbräuche oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften durch das Unternehmen aufzudecken und diese Verstöße dem Vorstand (über den Prüfungsausschuss zur Beseitigung) zur Kenntnis zu bringen. Dies erhöht das Vertrauen der Aktionäre in die Ergebnisse der Prüfung.

    Es wird empfohlen, alle Verstöße gegen die geltende Gesetzgebung und die im Unternehmen festgelegten Regeln, die während der Prüfung in den Aktivitäten der Organe des Unternehmens, in den Handlungen seiner Beamten und Mitarbeiter festgestellt wurden, dem Prüfungsausschuss zur Maßnahme zu melden.

    4.1.4. Prüforganisationen (Auditoren) können Verstöße erkennen, aber nicht korrigieren. Bei Bekanntwerden von Verstößen sind die Organe verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu beseitigen und deren Folgen gering zu halten.

    Darüber hinaus sollten Prüfungsorganisationen, wenn Verstöße festgestellt werden, die Korrektur von Informationen verlangen, die in regelmäßig veröffentlichten Berichten über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens enthalten sind.

    Die Kontrolle über die Beseitigung festgestellter Verstöße ist eine Garantie für deren Beseitigung und stellt die Zuverlässigkeit der den Aktionären zur Verfügung gestellten Informationen sicher. Es wird empfohlen, diese Kontrolle dem Prüfungsausschuss des Unternehmens zu übertragen.

    4.1.6. Wirtschaftsprüfungsorganisationen (Wirtschaftsprüfer) überprüfen die Übereinstimmung der vom Unternehmen verwendeten Jahresabschlüsse mit den russischen Rechnungslegungsvorschriften und, wenn sich das Unternehmen auf den Eintritt in den internationalen Markt vorbereitet und Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Rechnungslegungsstandards übernimmt, dann auf Übereinstimmung mit internationalen Standards.

    4.1.7. Der Verwaltungsrat als Organ der Gesellschaft, das für die Vorbereitung von Angelegenheiten zuständig ist, die der Hauptversammlung der Aktionäre vorgelegt werden, einschließlich der Frage der Wahl des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft, ist in erster Linie daran interessiert, eine unabhängige Prüfungsorganisation (Wirtschaftsprüfer) auszuwählen, die in der Lage ist, eine wirksame und effektive Prüfung durchzuführen objektive Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens .

    In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass der Prüfungsausschuss Kandidaten für Prüfungsorganisationen (Revisoren) der Gesellschaft bewertet und dem Verwaltungsrat eine Beurteilung dieser Kandidaten vorlegt und der Verwaltungsrat seine Empfehlungen zur Wahl einer Prüfungsorganisation konkretisiert auf der Hauptversammlung der Gesellschafter.

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