20.12.2019

Neue RSV 1 pro Quartal. So nehmen Sie Änderungen an einem personalisierten Bericht vor


beachten Sie, ab 1. Januar 2017 Berechnung von RSV-1 müssen nicht mehr eingereicht werden.

Wer mietet RSV-1

Bis 2017 mussten alle Arbeitgeber der FIU jeweils zum Quartalsende eine Berechnung der RSV-Formular-einer. Es spiegelte Informationen zu aufgelaufenen und eingezahlten Beträgen wider Berichtsquartal Versicherungsprämien für Arbeitnehmer in den PFR und FFOMS.

Ab 2017 mieten Einzelunternehmer und GmbHs Pensionsfonds Bericht SZV-M und der neue Jahresbericht „Informationen zur Versicherungszeit der Versicherten (SZV-STAZH)“.

Formular RSV-1 für 2016

Das RSV-1-Berichtsformular für 2016 können Sie kostenlos unter diesem Link herunterladen.

Musterbefüllung für 2016

Ein Muster zum Ausfüllen des Formulars im RSV-1-Formular finden Sie auf dieser Seite.

Meldeformular

Ab 2015 müssen alle Einzelunternehmer und Organisationen mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von mehr als 25 Personen eine RSV-1-Meldung mit EDS einreichen.

Fristen 2017 für 2016

Für 2016 muss die Berechnung fristgerecht eingereicht werden bis 15. Februar 2017 in Papierform u bis 20. Februar im elektronischen.

Strafen für die verspätete Einreichung der RSV-1-Berechnung

Die Strafen für die verspätete Einreichung des Formulars RSV-1 sind wie folgt:

  • wenn Beiträge gezahlt wurden - 1.000 Rubel;
  • wenn Beiträge nicht bezahlt wurden, 5% von der Höhe der für die Zahlung berechneten Beiträge für die letzten 3 Monate des Berichtszeitraums, jedoch nicht mehr als 30% und nicht weniger 1 000 Rubel.

Seit 2014 fließen personalisierte Buchhaltungsinformationen in die RSV-1-Berechnung ein. Bei Nichterscheinen werden sie angeklagt Geldstrafe trennen5% aus Beiträgen, die in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums aufgelaufen sind (mit dem Höchstbetrag bzw Mindestmaß Strafe ist unbegrenzt).

Nach Angaben des russischen Arbeitsministeriums ist die Rückforderung von zwei Bußgeldern für denselben Verstoß (Nichteinreichung des RSV-1-Formulars) - inakzeptabel. Eine zusätzliche Verantwortung für die personalisierte Buchführung sollte nur im Falle der Übermittlung unvollständiger oder falscher Informationen entstehen. Arbitragepraxis an dieses Problem hat nicht geklappt, daher ist nicht bekannt, wie sich die territorialen Zweige der PFR in einer solchen Situation verhalten werden.

beachten Sie dass ich für die nicht eingereichte Berechnung von RSV-1 von den Beamten der Organisation eine Geldstrafe in Höhe von zurückfordern kann 300 Vor 500 Rubel (Artikel 15.33 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation).

Wo ist die RSV-1-Berechnung einzureichen

Die RSV-1-Berechnung wird der PFR-Abteilung vorgelegt:

  • Einzelunternehmer am Wohnort;
  • LLC an seinem Standort.

Notiz: getrennte Sparten mit separater Bilanz und Kontokorrent Beiträge zahlen und an ihrem Standort melden.

Verfahren zum Einreichen von RSV-1

Eine Meldung im RSV-1-Formular kann auf zwei Arten eingereicht werden:

Methode 1. In Papierform mit angehängter Berichtsdatei

Dazu müssen Sie den Bericht in 2 Exemplaren ausdrucken, seine elektronische Version auf einen USB-Stick übertragen (in diesem Fall ist keine digitale Signatur erforderlich) und ihn zur PFR-Abteilung bringen.

Die Kassenmitarbeiter werden ihnen die Daten übermitteln und Ihnen eine zweite Kopie des Berichts mit dem Vermerk des Eingangs aushändigen.

beachten Sie, auf diese Weise können Sie nur dann eine Meldung einreichen, wenn die durchschnittliche Anzahl von 25 Personen nicht überschritten wird.

Methode 2. In elektronischer Form mit EDS

Einzelunternehmer und Organisationen mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl mehr als 25 Personen sind zur Abgabe von Meldungen an die FIU in verpflichtet im elektronischen Format mit elektronischer digitaler Signatur (EDS).

Um ein EDS auszustellen, ist es notwendig, eine Vereinbarung mit einem der EDI-Betreiber abzuschließen und Ihre PFR-Abteilung darüber zu informieren. Danach können Sie RSV-1-Berichte über das Internet versenden.

Der Prozess der Nutzung dieser Dienste ist in der Regel recht einfach und intuitiv, in jedem Fall können Sie sich jederzeit von einem Spezialisten dieses Unternehmens beraten lassen.

Bei einer Meldung über das Internet versendet die Stabsstelle FIU in einem Antwortschreiben eine Quittung über die Übermittlung von Informationen (dies dient als Bestätigung, dass Sie eine Meldung abgegeben haben). Nach Überprüfung des Berichts erhalten Sie ein Kontrollprotokoll mit seinen Ergebnissen.

Struktur des RSV-1 für 2016

Formular RSV-1 enthält eine Titelseite und 6 Abschnitte

  • Titelblatt und Abschnitte 1 und 2 von allen Arbeitgebern ausgefüllt.
  • Sektion 3 nur bei Anwendung von ermäßigten Tarifen auszufüllen.
  • Sektion 4 auszufüllen, wenn Werte in den Zeilen 120 und 121 des Abschnitts 1 (Angaben zu zusätzlich veranlagten Beiträgen) vorhanden sind.
  • Abschnitt 5 ausgefüllt, wenn Zahlungen für Aktivitäten in studentischen Teams geleistet werden.
  • Abschnitt 6 enthält individuelle Informationen für jeden Mitarbeiter (personalisierte Buchhaltung).

Grundlegende Füllregeln

  • Oben auf jeder Seite steht Registrierungs Nummer bei der FIU.
  • Jede Zeile enthält nur einen Indikator.
  • Wenn keine Indikatoren vorhanden sind, werden Bindestriche in die Spalten der Abschnitte 1-5 eingefügt und die Spalten von Abschnitt 6 werden nicht ausgefüllt.
  • In RSV-1 ist es nicht erlaubt, Fehler mit einem Korrekturtool zu korrigieren.
  • Am Ende jeder Seite befindet sich eine Unterschrift und das Datum der Unterzeichnung.
  • Das Siegel (falls vorhanden) wird angebracht Titelblatt wo M.P. angegeben ist.

Ausfüllanleitung

Die offizielle Anleitung zum Ausfüllen der RSV-1-Berechnung können Sie unter diesem Link herunterladen.

Titelblatt

Auf dem Feld " Verfeinerungsnummer» wird gestellt: « 000 "(wenn wegen steuerpflichtiger Zeitraum(Quartal) wird die Erklärung erstmalig abgegeben), „ 001 " (wenn dies die erste Lösung ist), " 002 » (wenn das zweite) usw.

Auf dem Feld " Grund zur Klarstellung» der Code des Grundes für die Einreichung der überarbeiteten Berechnung ist angegeben:

  • « 1 » - Klärung der Indikatoren im Zusammenhang mit der Zahlung von Versicherungsprämien für obligatorische Pensionsversicherung(auch zu Aufpreisen);
  • « 2 » – Klarstellung im Zusammenhang mit der Änderung der Höhe der aufgelaufenen Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung (einschließlich zusätzlicher Tarife);
  • « 3 » - Klärung der Versicherungsprämien für obligatorisch Krankenversicherung oder andere Indikatoren, die sich nicht auf die individuellen Aufzeichnungen der versicherten Personen auswirken.

Notiz: Die dem Bericht beigefügte überarbeitete Berechnung und die personalisierte Abrechnung werden in der Form vorgelegt, die in dem Zeitraum galt, in dem die Fehler festgestellt wurden.

Auf dem Feld " Berichtszeitraum (Code)» Geben Sie den Code des Zeitraums an, für den der Bericht eingereicht wird:

  • ich viertel - 3 ;
  • Halbes Jahr - 6 ;
  • 9 Monate - 9 ;
  • Kalenderjahr - 0 .

Auf dem Feld " Kalenderjahr» gibt das Jahr für an Berichtszeitraum, dem die Berechnung übermittelt wird (verfeinerte Berechnung).

Gebiet " Beendigung der Tätigkeit» wird nur ausgefüllt, wenn die Tätigkeit aufgrund der Liquidation der Organisation oder der Schließung des IP beendet wird. In diesem Fall ist der Buchstabe " L».

Des Weiteren Der vollständige Name der Organisation ist gemäß den Gründungsdokumenten angegeben. Einzelunternehmer füllen den Nachnamen, Vornamen, Vatersnamen (vollständig, ohne Abkürzungen, gemäß Ausweisdokument) aus.

Auf dem Feld " ZINN» Einzelne Unternehmer und Organisationen geben die TIN gemäß der erhaltenen Registrierungsbescheinigung in an Steuerbehörde. Für Organisationen besteht die TIN aus 10 Ziffern, daher müssen beim Ausfüllen Bindestriche in die letzten 2 Zellen eingefügt werden (z. B. „5004002010—“).

Gebiet " Kontrollpunkt» IP ist nicht ausgefüllt. Organisationen geben den Kontrollpunkt an, der beim Föderalen Steuerdienst am Standort der Organisation eingegangen ist (separate Unterteilung).

Auf dem Feld " OKVED-Code» Der Code der Haupttätigkeit wird gemäß dem neuen OKVED-Klassifikator angegeben. Einzelunternehmer und LLCs finden ihre Tätigkeitscodes jeweils in einem Auszug aus dem USRIP (USRLE).

Auf dem Feld " Anzahl Kontakt-Telefon » Stadt bzw Handy Nummer Telefon mit einer Vorwahl oder einem Mobilfunkanbieter. Sie können keine Bindestriche und Klammern verwenden (z. B. +74950001122).

Auf dem Feld " Durchschnittliche Mitarbeiterzahl» gibt die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer (Einzelpersonen) an, für die Zahlungen und Vergütungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen geleistet wurden.

Auf dem Feld " Auf den Seiten“ gibt die Anzahl der Seiten an, aus denen der RSV-1-Bericht besteht (z. B. „000012“). Wenn dem Bericht Kopien von Dokumenten beigefügt sind (z. B. eine Vollmacht eines Vertreters), wird deren Nummer angegeben (bei Abwesenheit Bindestriche setzen).

Block " Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen»:

Im ersten Feld müssen Sie den Code der Person angeben, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in der Berechnung bestätigt: " 1 "(Zahler der Versicherungsprämien)" 2 " (Vertreter des Zahlers) oder " 3 “ (Nachfolger).

Des Weiteren Je nachdem, wer die Informationen bestätigt, werden der Nachname, der Name, das Patronym des Leiters der Organisation, des einzelnen Unternehmers, des Vertreters oder des Bevollmächtigten angegeben (vollständig, ohne Abkürzungen, gemäß dem Ausweis).

In den Feldern "Unterschrift" und "Datum" werden die Unterschrift des Zahlers (Nachfolgers) oder seines Vertreters und das Datum der Unterzeichnung des Vergleichs (wenn ein Siegel vorhanden ist, wird es in das Feld M.P. gesetzt) ​​angebracht.

Wenn die Erklärung von einem Vertreter abgegeben wird, muss die Art des Dokuments angegeben werden, das seine Vollmacht bestätigt. Falls der Vertreter juristische Person eine Organisation ist, müssen Sie deren Namen in das entsprechende Feld eingeben.

Abschnitt 1. Berechnung der aufgelaufenen und gezahlten Versicherungsprämien

Zeile 100. Saldo der zu Beginn des Abrechnungszeitraums zu zahlenden Beiträge

Die Werte der Spalten der Zeile 100 müssen gleich den Werten der entsprechenden Spalten der Zeile 150 der Berechnung für den vorherigen Abrechnungszeitraum sein.

Wenn in Spalte 4 der Zeile 150 der Berechnung für den vorherigen Abrechnungszeitraum eine Überzahlung vorliegt, muss der Wert der Spalte 3 der Zeile 100 der Berechnung für den aktuellen Abrechnungszeitraum gleich der Summe der Werte der Spalten 3 sein und 4 der Zeile 150 der Berechnung für den vorherigen Abrechnungszeitraum.

Der Wert der Spalte 4 der Zeile 100 darf nicht kleiner als Null sein.

Zeilen 110-114. Aufgelaufene Beiträge ab Beginn des Abrechnungszeitraums und für die letzten 3 Monate

Der Wert der Zeile 110 muss gleich der Summe der Werte der Zeile 110 der Berechnung für den vorherigen Berichtszeitraum sein Kalenderjahr und Zeile 114 der eingereichten Berechnung, und sollte auch gleich der Summe der entsprechenden Werte von Unterabschnitt 2.1 (für jeden Tarifcode), Unterabschnitt 2.2, 2.3, 2.4 der eingereichten Berechnung (bei Erwerb oder Verlust von das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums), diese Gleichstellungen werden nicht durchgeführt):

  • der Wert der Zeile 110 der Spalte 3 muss gleich der Summe der Werte der Zeilen 205 und 206 der Spalte 3 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein;
  • Zeile 110, Spalten 6, 7 spiegeln die aufgelaufenen Summen wider Versicherungsprämien an zusätzlicher Fahrpreis für Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 58.3 Teile 1, 2 und 2.1 des Bundesgesetzes Nr. 212 vom 24. Juli 2009, die an die Pensionskasse der Russischen Föderation zu zahlen sind;
  • der Wert von Spalte 6 von Zeile 110 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 von Spalte 3 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 von Spalte 3 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein. ;
  • der Wert von Spalte 7 von Zeile 110 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 234 von Spalte 3 von Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 von Spalte 3 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein. ;
  • der Wert der Zeile 110 der Spalte 8 muss gleich der Summe der Zeilen 214 der Spalte 3 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein;
  • der Wert der Zeile 111 der Spalte 3 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Zeilen 205 und 206 der Spalte 4 des Unterabschnitts 2.1 sein;
  • der Wert der Zeile 112 der Spalte 3 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Zeilen 205 und 206 der Spalte 5 des Unterabschnitts 2.1 sein;
  • der Wert der Zeile 113 der Spalte 3 muss gleich der Summe der Zeilen 205 und 206 der Spalte 6 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein;
  • in den Zeilen 111, 112, 113 sind die Spalten 4 und 5 nicht auszufüllen;
  • Die Zeilen 111, 112, 113, Spalte 6 spiegeln die aufgelaufenen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen wider, die in den in Artikel 30 Teil 1 Absatz 1 des Bundesgesetzes Nr. 400 vom 28. Dezember 2013, Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 58.3 Teile 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ, die in den entsprechenden Monaten des Berichtszeitraums an die FIU zu zahlen sind;
  • Die Zeilen 111, 112, 113, Spalte 7 spiegeln die aufgelaufenen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen wider, die in den in den Absätzen angegebenen Arten von Arbeit beschäftigt sind. 2-18 Absatz 1 von Artikel 27 des Bundesgesetzes Nr. 173 vom 17. Dezember 2001, Zahler von Versicherungsprämien, die in den Teilen 2 und 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes Nr. 212 vom 24. Juli 2009 angegeben sind und zu zahlen sind an die FIU in den entsprechenden Monaten des Berichtszeitraums;
  • der Wert von Spalte 6 von Zeile 111 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 von Spalte 4 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 von Spalte 4 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein. ;
  • der Wert von Spalte 6 von Zeile 112 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 von Spalte 5 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 von Spalte 5 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein. ;
  • der Wert von Spalte 6 von Zeile 113 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 von Spalte 6 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 von Spalte 6 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein. ;
  • der Wert von Spalte 7 von Zeile 111 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 234 von Spalte 4 von Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 von Spalte 4 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein. ;
  • der Wert von Spalte 7 von Zeile 112 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 234 von Spalte 5 von Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 von Spalte 5 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein. ;
  • der Wert von Spalte 7 von Zeile 113 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 234 von Spalte 6 von Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 von Spalte 6 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein. ;
  • der Wert der Zeile 111 der Spalte 8 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Zeilen 214 der Spalte 4 des Unterabschnitts 2.1 sein;
  • der Wert der Zeile 112 der Spalte 8 muss gleich der Summe der Zeilen 214 der Spalte 5 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein;
  • der Wert der Zeile 113 der Spalte 8 muss gleich der Summe der Zeilen 214 der Spalte 6 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein;
  • der Wert der Zeile 114 sollte gleich der Summe der Werte der Zeilen 111-113 der entsprechenden Spalten sein;
  • in Zeile 114 sind die Spalten 4 und 5 nicht auszufüllen.

Zeilen 120-130. Zusätzlich aufgelaufene Beiträge ab Beginn des Abrechnungszeitraums

Zeile 120 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien wider, die gemäß Inspektionshandlungen (Schreibtisch und (oder) vor Ort) aufgelaufen sind, für die im Berichtszeitraum Entscheidungen über die Erhebung (Ablehnung) der Haftung von Versicherungsprämienzahlern für die Begehung von Verstößen getroffen wurden das Gesetz trat in Kraft Russische Föderation auf Versicherungsprämien sowie die Beträge der Versicherungsprämien, die von dem von der Stelle zur Überwachung der Zahlung von Versicherungsprämien identifizierten Versicherungsprämienzahler übermäßig angesammelt wurden.

Darüber hinaus im Falle der Selbsterkennung der Tatsache der Nichtreflexion oder unvollständigen Reflexion von Informationen sowie von Fehlern, die zu einer Unterschätzung der Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien für frühere Berichts- (Berechnungs-) Perioden führen, sowie in Fall der Anpassung der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien früherer Berichtsperioden (Berechnungsperioden) (auf der Grundlage von Daten Buchhaltung), nicht als Fehler anerkannt, werden in Zeile 120 die im Berichtszeitraum (Berechnungszeitraum) aufgelaufenen Neuberechnungsbeträge ausgewiesen.

Der Wert der Zeile 120 der Spalte 3 muss gleich dem Wert sein, der in der Zeile „Neuberechnungsgesamtbetrag“ der Spalte 6 des Abschnitts 4 angegeben ist.

Der Wert der Zeile 120 der Spalte 4 muss gleich dem Wert sein, der in der Zeile „Neuberechnungsgesamtbetrag“ der Spalte 8 des Abschnitts 4 angegeben ist.

Der Wert der Zeile 120 der Spalte 5 muss gleich dem Wert sein, der in der Zeile „Neuberechnungsgesamtbetrag“ der Spalte 10 des Abschnitts 4 angegeben ist.

Der Wert der Zeile 120 der Spalte 6 muss gleich der Summe des in der Zeile „Gesamtneuberechnungsbetrag“ der Spalte 11 angegebenen Werts und der Summe der Werte der Spalte 13 gemäß dem Basiscode „1“ des Abschnitts sein 4.

Der Wert der Zeile 120 der Spalte 7 muss gleich der Summe des in der Zeile „Gesamtneuberechnungsbetrag“ der Spalte 12 angegebenen Werts und der Summe der Werte der Spalte 13 gemäß dem Basiscode „2“ des Abschnitts sein 4.

In Zeile 121 sind in den Spalten 3 und 4 die Beträge der Neuberechnung der Versicherungsprämien zur Finanzierung einer Versicherungsrente ab Überschreitung der Beträge anzugeben Grenzwert die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien, die jährlich von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 8 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ festgelegt wird.

Der Wert der Zeile 121 der Spalte 3 ist gleich dem Wert, der in der Zeile „Zusätzlich aufgelaufene Summe“ der Spalte 7 des Abschnitts 4 angegeben ist.

Der Wert der Zeile 121 der Spalte 4 entspricht dem Wert, der in der Zeile „Neuberechnungsgesamtbetrag“ der Spalte 9 des Abschnitts 4 angegeben ist.

In Zeile 121 sind die Spalten 5, 6, 7, 8 nicht auszufüllen.

Zeile 130 gibt die Summe der Werte der entsprechenden Spalten der Zeilen 100, 110 und 120 wieder.

Zeilen 140-144. Bezahlte Beiträge seit Beginn des Abrechnungszeitraums und für die letzten 3 Monate

Zeile 140 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien wider, die vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Ende des Berichtszeitraums periodengerecht gezahlt wurden, und werden als Summe der Werte von Zeile 140 der Berechnung für den vorherigen berechnet Berichtszeitraum des Kalenderjahres und Zeile 144 für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums.

Die Zeilen 141, 142, 143 geben die Beträge der Zahlungen für Versicherungsprämien wieder, die in den entsprechenden Monaten des Berichtszeitraums gezahlt wurden.

Der Wert aller Spalten der Zeile 144 ist gleich der Summe der Werte der entsprechenden Spalten der Zeilen 141, 142, 143. Der Wert der Spalte 4 der Zeile 140 darf nicht größer sein als der Wert der Spalte 4 der Zeile 130.

Zeile 150. Saldo der am Ende des Berichtszeitraums zu zahlenden Beiträge

Zeile 150 gibt den Saldo der am Ende des Berichtszeitraums zu zahlenden Versicherungsprämien an, der der Differenz zwischen den Werten der Zeilen 130 und 140 entspricht. Spalte 4 der Zeile 150 sollte ohne a keinen negativen Wert haben negativer Wert in Spalte 4 der Zeile 120.

§ 2. Berechnung der Versicherungsprämien für den Tarif und Zusatztarif

Abschnitt 2 wird von Zahlern von Versicherungsprämien ausgefüllt, die Zahlungen und andere Vergütungen an Personen leisten, die der Pflicht unterliegen Sozialversicherung nach den Bundesgesetzen über bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung.

Unterabschnitt 2.1. Berechnung der Versicherungsprämien nach Tarif

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.1:

Auf dem Feld " Tarif-Code» der vom Zahler verwendete Tarifcode wird gemäß den Tarifcodes der Versicherungsprämienzahler gemäß Anlage Nr. 1 zu diesem Verfahren angegeben.

Wenn im Berichtszeitraum mehr als ein Tarif angewendet wurde, werden in die Berechnung so viele Seiten von Unterabschnitt 2.1 einbezogen, wie im Berichtszeitraum Tarife angewendet wurden.

Gleichzeitig die Werte Zeilen 200-215 für die Einbeziehung in andere Abschnitte der Berechnung nehmen sie als Summe der Werte in den entsprechenden Zeilen für jede Tabelle des Unterabschnitts 2.1 teil, die in die Berechnung einbezogen werden.

Zeilen 200-204 Die Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämien der Rentenpflichtversicherung ergibt sich aus der Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten von Personen, die Versicherte im System der Rentenversicherung sind.

Ab Zeile 200 die entsprechenden Spalten geben Zahlungen und andere Vergütungen wieder, die in Artikel 7 Teile 1, 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ genannt sind, sowie gemäß internationalen Vereinbarungen periodengerecht ab Jahresbeginn angefallen sind und für jeden Berichtszeitraum der letzten drei Monate;

Linie 201 die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die nicht versicherungsprämienpflichtig sind, für die obligatorische Rentenversicherung werden gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ und gemäß internationalen Verträgen berücksichtigt.

Linie 202

Linie 203 die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten von Einzelpersonen, die den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschreiten, die jährlich von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 8 Teil 5 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom festgelegt werden 24. Juli 2009, widergespiegelt werden.

Zeile 204 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, berechnet gemäß Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 200, minus Zeile 201, minus Zeile 202, minus Zeile 203.

Die Summe der Werte der Spalten 4-6 der Zeile 204 für alle Seiten des Unterabschnitts 2.1 ist gleich dem Wert der Spalte 2 der Zeile „Gesamt“ des Unterabschnitts 2.5.1.

Zeile 205 Spalte 3 gibt die Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien wieder, die berechnet werden, indem der Wert der Spalte 3 der Zeile 205 der Berechnung für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der Zeile 205 der Berechnung für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden. mit Ausnahme von Versicherungsprämienzahlern, die aufgrund der Ergebnisse des Berichts-(Berechnungs-)zeitraums das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs erworben oder verloren haben.

Im Falle des Erwerbs oder Verlusts des Rechts auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) wird der Wert der Spalte 3 der Zeile 205 durch die Formel bestimmt: der Wert der Spalte 3 der Zeile 204 multipliziert mit dem geltenden Versicherungsprämiensatz.

Die Spalten 4-6 der Zeile 205 geben die Beträge der Versicherungsprämien wieder, die für den Berichtszeitraum in Bezug auf natürliche Personen aufgelaufen sind, berechnet gemäß Teil 3 von Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ. Die Summe der Werte der Spalten 4-6 der Zeile 205 für alle Seiten des Unterabschnitts 2.1 ist gleich dem Wert der Spalte 3 der Zeile „Gesamt“ des Unterabschnitts 2.5.1.

Linie 206 Spalte 3 gibt die Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien wieder, die durch Summierung des Werts der Spalte 3 der Zeile 206 der Berechnung für den vorherigen Berichtszeitraum und der Werte der Spalten 4-6 der Zeile 206 für den aktuellen Berichtszeitraum berechnet wurden, mit Ausnahme der Zahler von Versicherungsprämien, die das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Satzes erworben oder verloren haben, gemäß den Ergebnissen des Berichts-(Berechnungs-)Zeitraums.

Im Falle des Erwerbs des Anspruchs auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs aufgrund der Ergebnisse des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) ist der Wert der Spalte 3 der Zeile 206 gleich „0“.

Im Falle des Verlusts des Rechts auf Anwendung eines ermäßigten Satzes nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) wird der Wert der Spalte 3 der Zeile 206 durch die Formel bestimmt: der Wert der Spalte 3 der Zeile 203 multipliziert mit dem Satz von Versicherungsprämien, die für Zahlungen festgelegt werden, die die maximale Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschreiten.

Die Spalten 4-6 der Zeile 206 geben die Beträge der Versicherungsprämien aus den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wieder, die die maximale Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien überschreiten, die für den Berichtszeitraum in Bezug auf natürliche Personen aufgelaufen sind (von Zahlern auszufüllen, die den Versicherungsprämiensatz anwenden gemäß Artikel 58.2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ).

Auf Linie 207

Der Wert von Spalte 3 der Zeile 207 muss mindestens sein Maximalwert Spalte 4-6, Zeile 207;

Auf Linie 208 spiegelt die Anzahl der Personen wider, deren Zahlungen und sonstige Vergütungen den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschritten haben, die jährlich von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 8 Teil 5.1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli festgelegt wird , 2009;

Der Wert der Spalte 3 der Zeile 208 darf nicht kleiner sein als der Höchstwert der Spalten 4-6 der Zeile 208.

Zeilen 210-213 die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird berechnet.

Linie 210 Die entsprechenden Spalten spiegeln die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die zugunsten von Einzelpersonen gemäß Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ sowie gemäß internationalen Verträgen aufgelaufen sind Jahresbeginn und jeweils ab den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums.

Linie 211 Die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die nicht der Versicherungsprämie für die obligatorische Krankenversicherung unterliegen, werden gemäß Artikel 9 Teile 1, 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ und gemäß internationalen Verträgen berücksichtigt.

Linie 212 spiegelt die Beträge der tatsächlich entstandenen und dokumentierten Ausgaben im Zusammenhang mit der Gewinnung von Einnahmen wider, die im Rahmen eines Autorenauftragsvertrags, eines Vertrags über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, eines Verlagslizenzvertrags, eines Lizenzvertrags über die Gewährung erhalten wurden das Recht, ein Werk der Wissenschaft, Literatur, Kunst oder Ausgaben zu verwenden, die nicht dokumentiert und zum Abzug in den in Teil 7 von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ festgelegten Beträgen akzeptiert werden können.

Zeile 213 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung wider, berechnet gemäß Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 210 minus Zeile 211, minus Zeile 212.

Zeile 214 die Beträge der für die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgegrenzten Versicherungsprämien werden widergespiegelt.

Der Wert der Spalte 3 der Zeile 214 muss gleich der Summe der Werte der Spalte 3 der Zeile 214 der Berechnung für den vorherigen Berichtszeitraum und der Spalten 4-6 der Zeile 214 der Berechnung für die Berichterstattung (Abrechnung) sein. mit Ausnahme von Versicherungsprämienzahlern, die das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Ergebnisse des Berichts-(Berechnungs-)zeitraums erworben oder verloren haben.

Im Falle des Erwerbs oder Verlusts des Rechts auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Abrechnungszeitraums) wird der Wert der Spalte 3 der Zeile 214 durch die Formel bestimmt: der Wert der Spalte 3 der Zeile 213 multipliziert mit dem geltender Versicherungsprämiensatz für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Auf Linie 215 spiegelt die Anzahl der Personen wider, die Versicherungsprämien aus Zahlungen und anderen Vergütungen gemäß dem beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.1 angewandten Versicherungsprämiensatz erhalten haben.

Der Wert der Spalte 3 der Zeile 215 darf nicht kleiner sein als der Höchstwert der Spalten 4-6 der Zeile 215.

Unterabschnitt 2.2. Berechnung der Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien Zahler gemäß Artikel 58.3 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 212 vom 24. Juli 2009

Unterabschnitt 2.2. wird von Zahlern von Versicherungsprämien ausgefüllt, die zusätzliche Tarife gemäß Artikel 58.3 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen anwenden, die in den entsprechenden Arten von beschäftigt sind Arbeiten gemäß Absatz 1 von Teil 1 Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.2:

Zeile 220

Zeile 221 die entsprechenden Spalten geben die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wieder, die nicht versicherungsprämienpflichtig sind, gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ, periodengerecht ab Jahresbeginn und für jeden der letzten drei Monate des Berichtszeitraums.

Zeile 223 Spalte 3 gibt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wieder, berechnet gemäß Artikel 8 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ. Der Zeichenfolgenwert wird durch die Formel bestimmt: Zeichenfolge 220 minus Zeichenfolge 221.

Die in den Spalten 4, 5, 6 der Zeile 223 angegebenen Werte müssen gleich der Summe der in den entsprechenden Zeilen der Spalte 4 des Unterabschnitts 6.7 angegebenen Werte sein, wenn keine Codes für eine besondere Bewertung von vorhanden sind Arbeitsbedingungen.

Zeile 224 Spalte 3 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien wider, die berechnet werden, indem der Wert von Spalte 3 der Zeile 224 der Berechnung für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4 - 6 der Zeile 224 für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden.

Die Spalten 4 - 6 der Zeile 224 geben die Beitragsbeträge zu einem zusätzlichen Satz für den Abrechnungszeitraum zugunsten von Einzelpersonen wieder, berechnet gemäß Artikel 15 Teil 3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ.

Zeile 225

Unterabschnitt 2.3. Berechnung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern, die in Teil 2 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes Nr. 212 vom 24. Juli 2009 festgelegt sind

Unterabschnitt 2.3 wird von Zahlern von Versicherungsprämien ausgefüllt, die zusätzliche Tarife gemäß Artikel 58.3 Teil 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen anwenden, die in den entsprechenden Arten von beschäftigt sind Arbeiten gemäß den Absätzen 2-18 von Teil 1 von Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.3:

Zeile 230 die entsprechenden Spalten spiegeln die in Artikel 7 Teile 1, 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ genannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen auf periodischer Basis ab Jahresbeginn und für jedes der letzten wider drei Monate des Berichtszeitraums.

Zeile 231 Die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die nicht versicherungsprämienpflichtig sind, werden gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ berücksichtigt.

Zeile 233 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, berechnet gemäß Teil 1 von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 230 minus Zeile 231.

Die in den Spalten 4, 5, 6 der Zeile 233 angegebenen Werte müssen gleich der Summe der Werte sein, die in den entsprechenden Zeilen der Spalte 5 des Unterabschnitts 6.7 angegeben sind, wenn es keine Codes für ein Special gibt Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Zeile 234 Spalte 3 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien wider, die berechnet werden, indem der Wert von Spalte 3 der Zeile 234 der Berechnung für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der Zeile 234 für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden.

Die Spalten 4-6 der Zeile 234 geben die Beträge der Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für den Abrechnungszeitraum in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten natürlicher Personen wieder, berechnet gemäß Artikel 15 Teil 3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli, 2009 N212-FZ.

Zeile 235 spiegelt die Anzahl der Personen aus Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, für die Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz anfallen.

Unterabschnitt 2.4. Berechnung der Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern, die in Artikel 58.3 Teil 2.1 des Bundesgesetzes Nr. 212 vom 24. Juli 2009 festgelegt sind

Unterabschnitt 2.4 wird von Zahlern von Versicherungsprämien ausgefüllt, die zusätzliche Tarife gemäß Artikel 58.3 Teil 2.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen anwenden, die in den entsprechenden Arten von beschäftigt sind Arbeit gemäß Artikel 30 Teil 1 Absätze 1 - 18 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013, abhängig von der Klasse der Arbeitsbedingungen, die als Ergebnis einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen oder der Bescheinigung von Arbeitsplätzen ermittelt wurden Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 421-FZ.

Wenn aufgrund der Ergebnisse der Zertifizierung von Arbeitsplätzen für Arbeitsbedingungen eine Gefährdungsklasse „zulässig“ oder „optimal“ festgestellt wird, müssen die Zahler der Versicherungsprämien zusätzlich unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 5 des Bundesgesetzes Nr. 421-FZ vom 28. Dezember 2013, füllen Sie die Abschnitte 2.2 bzw. 2.3 aus.

  • « 1 » - in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen, die in den relevanten Arten von Arbeiten beschäftigt sind, die in Artikel 30 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 angegeben sind;
  • « 2 » - in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen, die in den entsprechenden Arten von Arbeiten beschäftigt sind, die in Artikel 30 Teil 1 Absätze 2 - 18 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ angegeben sind.

Im Feld „Ergebnisse der Sonderprüfung“, „Ergebnisse der Bescheinigung von Arbeitsstätten“, „Ergebnisse der Sonderprüfung und Ergebnisse der Bescheinigung von Arbeitsstätten“ ist einer der Werte mit dem Symbol „ X":

  • Gebiet " besondere Bewertungsergebnisse» ausgefüllt von Zahlern von Versicherungsprämien gemäß Artikel 58.3 Teil 2.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ, wenn Ergebnisse einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen vorliegen;
  • Gebiet " Ergebnisse der Arbeitsplatzzertifizierung» wird von den Zahlern der Versicherungsprämien ausgefüllt, wenn Ergebnisse der Bescheinigung der Arbeitsstätten in Bezug auf die Arbeitsbedingungen vorliegen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 15 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 421-FZ;
  • Gebiet " Ergebnisse einer speziellen Bewertung und Ergebnisse der Zertifizierung von Arbeitsplätzen» ausgefüllt von den Zahlern der Versicherungsprämien in Gegenwart der Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen und der Ergebnisse der Bescheinigung der Arbeitsstätten in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom Dezember 28, 2013 N 421-FZ);

Wenn im Berichtszeitraum mehr als ein „Grund“ für die Zahlung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern in Abhängigkeit von den auf der Grundlage der Ergebnisse einer Sonderprüfung festgestellten Arbeitsbedingungen geltend gemacht wurde, umfasst die Berechnung als viele Seiten des Unterabschnitts 2.4 als „Begründung“ im Berichtszeitraum angewendet.

In diesem Fall die Werte der Linien 240-269 für die Einbeziehung in andere Abschnitte der Berechnung nehmen sie als Summe der Werte (auf der Grundlage von „1“ oder „2“) für die entsprechenden Zeilen von Unterabschnitt 2.4 an der Berechnung teil.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.4:

Zeilen 240, 246, 252, 258, 264 Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen spiegeln die entsprechenden Spalten die in Artikel 7 Teile 1, 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ genannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die ab Jahresbeginn periodengerecht anfallen und für jeden der letzten drei Monate des Berichtszeitraums.

Zeilen 241, 247, 253, 259, 265 Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen geben die entsprechenden Spalten die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ nicht versicherungsprämienpflichtig sind, auf periodengerechter Basis ab Jahresbeginn und für jeden der letzten drei Monate des Berichtszeitraums.

Auf den Zeilen 243, 249, 255, 261, 267 Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen spiegeln die entsprechenden Spalten die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, die gemäß Artikel 8 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ über eine Rückstellung berechnet werden Basis ab Jahresbeginn und für jeden Monat des Berichtszeitraums.

Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Für jede Klasse und Unterklasse von Arbeitsbedingungen spiegeln die entsprechenden Spalten die Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz gemäß der Klasse und Unterklasse von Arbeitsbedingungen wider, auf Basis der aufgelaufenen Zeit ab Jahresbeginn und für jeden Monat des Jahres Berichtszeitraum.

Die Zeilen der Spalte 3 werden berechnet, indem der Wert der Spalte 3 der entsprechenden Zeilen für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4 - 6 der entsprechenden Zeilen für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden.

Die Spalten 4-6 der Zeilen geben die Daten der entsprechenden Zeile von Unterabschnitt 2.4 für jeden Monat des Berichtszeitraums wieder.

In den Zeilen 245, 251, 257, 263, 269 die Anzahl der Personen spiegelt sich in Zahlungen und anderen Vergütungen wider, zu denen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für jede Klasse und Unterklasse von Arbeitsbedingungen anfallen.

Unterabschnitt. 2.5. Informationen über Dokumentenbündel, die die Berechnung der Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien für versicherte Personen enthalten

Unterabschnitt 2.5- ausgefüllt von Versicherungsprämienzahlern, die Abschnitt 6 der Berechnung ausgefüllt haben.

Der Unterabschnitt enthält Daten zu Stapeln von Dokumenten.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.5:

Unterabschnitt 2.5.1„Liste der Dokumentenpakete mit Anfangsinformationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung“ enthält Daten zu Paketen mit Informationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung mit der Art der Informationskorrektur „Anfang“:

  • die Anzahl der ausgefüllten Zeilen muss der Anzahl der Abschnitt-6-Pakete mit der Art der Informationskorrektur „initial“ entsprechen;
  • Die Zeilen in Spalte 2 enthalten Informationen über die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die Pflichtrentenversicherung für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums für jedes Bündel von Abschnitt 6. Der Wert der Spalte 2 der entsprechenden Zeile entspricht der Summe der werte in den Zeilen 401, 402, 403, 411, 412 , 413 usw. Spalte 5 des Unterabschnitts 6.4 des entsprechenden Pakets. Der in der Zeile „Gesamt“ der Spalte 2 des Unterabschnitts 2.5.1 angegebene Wert muss gleich dem Wert sein, der der Summe der in den Spalten 4, 5 und 6 der Zeile 204 des Unterabschnitts 2.1 der Berechnung für alle angegebenen Werte entspricht Tarifcodes;
  • die Zeilen der Spalte 3 geben Informationen über aufgelaufene Versicherungsprämien aus den Beträgen von Zahlungen und sonstigen Vergütungen wieder, die den Höchstwert der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums für jedes Bündel von Abschnitt 6 nicht überschreiten. Der Wert von Spalte 3 der entsprechenden Zeile ist gleich der Summe der in Unterabschnitt 6.5 angegebenen Werte, die in der entsprechenden Packung enthalten sind. Der in der Zeile „Summe“ der Spalte 3 des Unterabschnitts 2.5.1 angegebene Wert muss dem Wert entsprechen, der der Summe der in den Spalten 4, 5 und 6 der Zeile 205 des Unterabschnitts 2.1 der Berechnung für alle Tarifcodes angegebenen Werte entspricht ;
  • die Zeilen der Spalte 4 enthalten Angaben zur Anzahl der Versicherten, für die die im entsprechenden Paket enthaltenen Abschnitte 6 ausgefüllt sind;
  • Spalte 5 gibt den Namen der Datei an (Nummer des Dokumentenstapels);

Unterabschnitt 2.5.2"Liste der Pakete mit Korrekturinformationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung" enthält Daten zu Paketen mit Informationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung vom Typ "Korrektur" oder "Stornierung".

Die Anzahl der ausgefüllten Zeilen muss der Anzahl der Urkundenpakete zur Berichtigung (Entwertung) des § 6, SZV-6-1, SZV-6-2 oder SZV-6-4 entsprechen.

Im Falle der Bereitstellung von Korrekturinformationen für die Zeiträume 2010 - 2013. Im Rahmen der Berechnung werden die Formulare SZV-6-1, SZV-6-2 oder SZV-6-4 gemäß den Regeln für deren Ausfüllen und Einreichen (zusammen mit einem Inventar) eingereicht (Anweisungen zum Ausfüllen von Formularen von Dokumenten für die individuelle (personalisierte) Rechnungslegung im System der obligatorischen Rentenversicherung , genehmigt durch den Beschluss des Vorstands des PFR vom 31. Juli 2006 N 192 S. Registriert beim Justizministerium Russlands am 23. Oktober 2006 N 8392), Formular ADV-6-2 wird nicht eingereicht.

In Linien nach den Spalten 2 und 3 Die Informationen sind über den Zeitraum angegeben, für den die Informationen angepasst wurden, was sich in den korrigierenden (aufhebenden) Abschnitten 6, SZV-6-1, SZV-6-2 oder SZV-6-4 des Dokumentenpakets widerspiegelt.

In Linien Spalte 4 - 6 gibt Informationen über die Höhe der Neuberechnung der Versicherungsprämien für die Rentenpflichtversicherung aus den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wieder, die den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien in Bezug auf versicherte Personen nicht überschreiten, für die Korrektur- oder Stornierungsinformationen ausgefüllt sind .

Die Bedeutung jeder Zeile Spalten 4 Unterabschnitt 2.5.2 sollte gleich der Summe der in der Zeile "Gesamt" Spalte 3 von Unterabschnitt 6.6 angegebenen Werte sein, wobei der Informationstyp "Anfang" in der entsprechenden Zeile von Unterabschnitt 2.5.2 des Dokumentenpakets enthalten ist .

Die Bedeutung jeder Zeile Spalten 5 Unterabschnitt 2.5.2 sollte gleich der Summe der in der Zeile "Gesamt" Spalte 4 von Unterabschnitt 6.6 angegebenen Werte sein, wobei der Informationstyp "Anfang" in der entsprechenden Zeile von Unterabschnitt 2.5.2 des Dokumentenpakets enthalten ist .

Die Bedeutung jeder Zeile Spalten 6 Unterabschnitt 2.5.2 sollte gleich der Summe der in der Zeile "Gesamt" Spalte 5 von Unterabschnitt 6.6 angegebenen Werte sein, wobei der Informationstyp "Anfang" in der entsprechenden Zeile von Unterabschnitt 2.5.2 des Dokumentenpakets enthalten ist .

In Linien Spalten 7 spiegelt die Anzahl der Versicherten wider, die die Formulare SZV-6-1, SZV-6-2, SZV-6-4, Abschnitt 6 ausgefüllt haben, die im entsprechenden Dokumentenpaket enthalten sind.

BEI Spalte 8 der Name der Datei (Nummer des Stapels von Dokumenten) wird angegeben.

Abschnitt 3. Berechnung der Erfüllung der Voraussetzungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs

Unterabschnitt 3.1 Berechnung der Erfüllung der Bedingungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Zahlung von Versicherungsprämien durch die in Absatz 6 von Teil 1 von Artikel 58 des Bundesgesetzes Nr. 212 vom 24. Juli 2009 genannten Zahler

Unterabschnitt 3.1 von Organisationen ausgefüllt werden, die auf diesem Gebiet tätig sind Informationstechnologien(mit Ausnahme von Organisationen, die Vereinbarungen mit den Leitungsorganen von Sonderwirtschaftszonen über die Durchführung technischer und innovativer Aktivitäten und Zahlungen an Personen geschlossen haben, die in einem technischen und innovativen Sondergebiet arbeiten Wirtschaftszone oder Industrieproduktions-Sonderwirtschaftszone) und unter Anwendung des Versicherungsprämiensatzes gemäß Artikel 58 Teil 3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 3.1:

  • um die in Teil 2.1 von Artikel 57 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 festgelegten Kriterien zu erfüllen und die Anforderungen von Teil 5 von Artikel 58 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli zu erfüllen , 2009, Organisationen, die im Bereich der Informationstechnologien tätig sind, füllen Sie die Spalten 3, 4 in den Zeilen 341 - 344 aus.
  • um die in Teil 2.2 von Artikel 57 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ festgelegten Kriterien zu erfüllen und die Anforderungen von Teil 5 von Artikel 58 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212 zu erfüllen -FZ, neu gegründete Organisationen füllen nur Spalte 4 entlang der Zeilen 341 - 344 aus;
  • in Zeile 341 spiegelt den Gesamtbetrag der gemäß Artikel 248 ermittelten Einkünfte wider Steuer-Code Russische Föderation;
  • auf Zeile 342 spiegelt die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von Kopien von Computerprogrammen, Datenbanken, der Übertragung von ausschließlichen Rechten an Computerprogrammen, Datenbanken, der Bereitstellung von Rechten zur Nutzung von Computerprogrammen, Datenbanken im Rahmen von Lizenzvereinbarungen, aus der Erbringung von Dienstleistungen (Erbringung von Arbeiten) wider ) für die Entwicklung, Anpassung und Modifikation von Computerprogrammen, Datenbanken ( Software-Tools und Informationsprodukte Computertechnologie) sowie Dienstleistungen (Werke) zur Installation, Prüfung und Pflege dieser Computerprogramme, Datenbanken;
  • Bedeutung Zeilen 343 definiert als das Verhältnis der Werte der Zeilen 342 und 341, multipliziert mit 100;
  • in Zeile 344 Geben Sie die durchschnittliche / durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter an, die in der durch Aufträge bestimmten Weise berechnet wurden Bundesdienst staatliche Statistiken;
  • in Zeile 345 Das Datum und die Nummer der Eintragung in das Register der akkreditierten Organisationen, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätig sind, werden auf der Grundlage des erhaltenen Auszugs aus dem angegebenen Register angegeben, der vom Bevollmächtigten gesendet wurde Bundesorgan Exekutive gemäß Absatz 9 der Verordnung über die staatliche Akkreditierung von Organisationen, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätig sind, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. November 2007 N 758 „Über die staatliche Akkreditierung von Organisationen, die auf dem Gebiet tätig sind Informationstechnologie" (Gesetzessammlung der Russischen Föderation, 2007, N 46, Pos. 5597; 2009, N 12, Pos. 1429; 2011, N 3, Pos. 542).

Unterabschnitt 3.2. Berechnung der Erfüllung der Bedingungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Zahlung von Versicherungsprämien durch die in Artikel 58 Teil 1 Absatz 8 des Bundesgesetzes Nr. 212 vom 24. Juli 2009 genannten Zahler

Unterabschnitt 3.2 ausgefüllt von Organisationen und Einzelunternehmern, die das vereinfachte Steuersystem anwenden und den Haupttyp durchführen Wirtschaftstätigkeit, vorgesehen in Artikel 58 Teil 1 Ziffer 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ, klassifiziert gemäß OKVED und Anwendung des durch Artikel 58 Teil 3.4 des Bundesgesetzes vom 24. Juli festgelegten Tarifs , 2009 N 212-FZ:

a) Nahrungsmittelproduktion (OKVED-Code 15.1 - 15.8);
b) Herstellung von Mineralwasser und anderen Erfrischungsgetränken (OKVED-Code 15.98);
c) Textil- und Bekleidungsproduktion (OKVED Code 17, 18);
d) Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen (OKVED-Code 19);
e) Holzverarbeitung und Herstellung von Holzprodukten (OKVED-Code 20);
f) chemische Produktion (OKVED-Code 24);
g) Herstellung von Gummi- und Kunststoffprodukten (OKVED-Code 25);
h) Produktion anderer nichtmetallischer Mineralprodukte (OKVED-Code 26);
i) Herstellung von Metallfertigprodukten (OKVED-Code 28);
j) Herstellung von Maschinen und Anlagen (OKVED-Code 29);
k) Herstellung von Elektrogeräten, elektronischen und optischen Geräten (OKVED-Code 30 - 33);
m) Produktion Fahrzeug und Ausrüstung (OKVED-Code 34, 35);
m) Möbelherstellung (OKVED-Code 36.1);
n) Produktion von Sportartikeln (OKVED-Code 36.4);
o) Produktion von Spielen und Spielzeug (OKVED-Code 36.5);
p) Forschung und Entwicklung (OKVED-Code 73);
c) Bildung (OKVED-Code 80);
r) Gesundheitsfürsorge und Erbringung sozialer Dienste (OKVED-Code 85);
s) Aktivitäten von Sportanlagen (OKVED-Code 92.61);
t) andere Aktivitäten im Sportbereich (OKVED-Code 92.62);
u) Verarbeitung von Sekundärrohstoffen (OKVED-Code 37);
v) Bauwesen (OKVED-Code 45);
h) technischer Service und reparieren Fahrzeuge(OKVED-Code 50.2);
sch) Löschung Abwasser, Abfall und ähnliche Aktivitäten (OKVED-Code 90);
y) Verkehr und Kommunikation (OKVED-Code 60 - 64);
s) Erbringung persönlicher Dienstleistungen (OKVED-Code 93);
z) Herstellung von Zellstoff, Zellstoff, Papier, Pappe und Produkten daraus (OKVED-Code 21);
j) Herstellung von Musikinstrumenten (OKVED-Code 36.3);
z) Herstellung verschiedener Produkte, die nicht in anderen Gruppen enthalten sind (OKVED-Code 36.6);
z.1) Reparatur von Haushalts- und persönlichen Gegenständen (OKVED-Code 52.7);
i.2) Verwaltung Immobilie(OKVED-Code 70.32);
z.3) Aktivitäten im Zusammenhang mit der Produktion, dem Vertrieb und der Vorführung von Filmen (OKVED-Code 92.1);
z.4) Aktivitäten von Bibliotheken, Archiven, Vereinseinrichtungen (ohne Vereinstätigkeiten) (OKVED-Code 92.51);
z.5) Aktivitäten von Museen und Schutz historischer Stätten und Gebäude (OKVED-Code 92.52);
z.6) Aktivitäten botanischer Gärten, Zoos und Naturschutzgebiete (OKVED-Code 92.53);
z.7) Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und Informationstechnologien (OKVED-Code 72), mit Ausnahme von Organisationen und einzelne Unternehmer angegeben in Artikel 58 Absatz 5 und 6 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ;
i.8) Einzelhandel pharmazeutische und medizinische Waren, orthopädische Produkte (OKVED-Code 52.31, 52.32);
z.9) Herstellung von gebogenen Stahlprofilen (OKVED Code 27.33);
z.10) Herstellung von Stahldraht (OKVED-Code 27.34).

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 3.2:

  • in Zeile 361 der Gesamtbetrag der Einkünfte wird angegeben, der gemäß Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) periodengerecht ermittelt wird;
  • in Zeile 362 die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten und (oder) Dienstleistungen, die für die Hauptart der wirtschaftlichen Tätigkeit erbracht werden, ist angegeben;
  • Index Zeilen 363 wird als Verhältnis der Werte der Zeilen 362 und 361 multipliziert mit 100 berechnet.

Unterabschnitt 3.3 Berechnung der Erfüllung der Bedingungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Zahlung von Versicherungsprämien durch die in § 11, Teil 1, Artikel 58 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 genannten Zahler

Unterabschnitt 3.3 ausgefüllt von gemeinnützigen Organisationen (mit Ausnahme von staatlichen (kommunalen) Institutionen), die gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren registriert sind, das vereinfachte Steuersystem anwenden und Aktivitäten in der Region durchführen Sozialdienstleistungen Bevölkerung, wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Kunst (Tätigkeiten von Theatern, Bibliotheken, Museen und Archiven) und Breitensport (mit Ausnahme des Berufssports) und Anwendung des Tarifs gemäß Teil 3.4 von Artikel 58 des Bundes Gesetz vom 24. Juli 2009. N 212-FZ.

Um die Kriterien gemäß Artikel 58 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ zu erfüllen, füllen gemeinnützige Organisationen bei der Übermittlung der Berechnung für jeden Berichtszeitraum die Zeilen 371 - 375, Spalte 3 aus.

Um die Anforderungen von Artikel 58 Teil 5.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ zu erfüllen, füllen gemeinnützige Organisationen die Zeilen 371 - 375 Spalten 4 nach den Ergebnissen des Abrechnungszeitraums aus, d.h. bei Abgabe der Jahresrechnung.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 3.3:

  • in Zeile 371 der Gesamtbetrag der Einkünfte wird gemäß Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Anforderungen von Artikel 58 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ ermittelt;
  • in Zeile 372 die Höhe des Einkommens spiegelt sich in Form von Solleinkommen für den Unterhalt wider gemeinnützige Organisationen und ihre Ausübung der gesetzlichen Tätigkeiten, die in Artikel 58 Teil 1 Absatz 11 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ genannt sind und gemäß Artikel 251 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation bestimmt sind;
  • in Zeile 373 spiegelt die Höhe der Einnahmen in Form von Zuschüssen wider, die für die Durchführung der in Artikel 58 Teil 1 Absatz 11 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ erhaltenen Aktivitäten gemäß Absatz 1 Absatz 14 bestimmt wurden Artikel 251 der Abgabenordnung der Russischen Föderation;
  • in Zeile 374 die Höhe der Einkünfte aus der Durchführung der in den Unterabsätzen r, f, i.4, i.6 von Artikel 58 Teil 1 Ziffer 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ angegebenen Arten von Wirtschaftstätigkeiten ist reflektiert;
  • in Zeile 375 spiegelt den Einkommensanteil wider, der zum Zweck der Anwendung von Artikel 58 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ bestimmt und als Verhältnis der Summe der Zeilen 372, 373, 374 zu Zeile 371 multipliziert mit berechnet wird 100.

Abschnitt 4. Beträge der Neuberechnung der Versicherungsprämien ab Beginn des Abrechnungszeitraums

Sektion 4 wird von den Kostenträgern ausgefüllt und eingereicht, denen im aktuellen Berichtszeitraum für die vorangegangenen Berichtszeiträume (Abrechnungsperioden) zusätzlich Versicherungsprämien von der Stelle zur Überwachung der Zahlung von Versicherungsprämien auf der Grundlage von Kontrollakten (Schreibtisch und (oder) auf) veranlagt wurden -site), für die Entscheidungen über die Übernahme der Verantwortung.

Im Falle der Selbstidentifizierung der Tatsache der Nichtreflexion oder unvollständigen Reflexion von Informationen sowie von Fehlern, die zu einer Unterschätzung der Höhe der für frühere Berichtszeiträume zu zahlenden Versicherungsprämien führen, kann der Zahler die Beträge der zusätzlich aufgelaufenen Versicherungen widerspiegeln Prämien.

Wenn Änderungen gemäß Artikel 17 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 N 212-FZ in der aktualisierten Berechnung für den entsprechenden Zeitraum berücksichtigt werden, wird Abschnitt 4 der Berechnung für den aktuellen Berichtszeitraum nicht ausgefüllt.

Abschnitt 5. Zahlungen und Belohnungen für Aktivitäten in der Studentengruppe

Abschnitt 5 ausgefüllt und eingereicht von Kostenträgern, die Zahlungen und sonstige Vergütungen zugunsten von Studierenden im Berufsleben leisten Bildungsorganisationen, Bildungsträger der Hochschulen für hauptberufliche Bildung für Tätigkeiten im studentischen Team (Eintragung in das Bundes- oder Landesregister der Jugend- und Kinderverbände mit staatliche Unterstützung) im Rahmen von Arbeitsverträgen oder Zivilrechtliche Verträge deren Gegenstand die Ausführung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen ist.

Beim Ausfüllen von Abschnitt 5:

  • die Zahl der ausgefüllten Zeilen muss der Zahl der Studierenden entsprechen, denen die vorgenannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen im Berichtszeitraum vom Zahler zugeflossen sind;
  • in Spalte 1 die Nummer wird in der Reihenfolge der gefüllten Zeilen eingetragen;
  • in Spalte 2 der Nachname, der Name und das Patronym des Schülers werden wiedergegeben;
  • in Spalte 3 das Datum und die Nummer des Dokuments, das die Mitgliedschaft des Studenten im Studententeam bestätigt, werden wiedergegeben;
  • in Spalte 4 das Datum und die Nummer des Dokuments, das die Vollzeitausbildung während der Dauer dieser Mitgliedschaft bestätigt, werden wiedergegeben;
  • in Spalte 5 für jeden einzelnen Studenten wird die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen widergespiegelt, die seit Beginn des Jahres periodengerecht aufgelaufen sind;
  • in den Spalten 6–8 spiegelt die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums aufgelaufen sind;
  • nach Zeile " Auszahlungen insgesamt» Die Spalten 5–8 spiegeln den Gesamtbetrag der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die der Zahler zugunsten von Studenten in Berufsbildungsorganisationen, Bildungseinrichtungen für Hochschulbildung in Vollzeitausbildung aufgelaufen ist. Wenn der Abschnitt aus mehreren Seiten besteht, wird der Wert der Zeile "Gesamtzahlungen" auf der letzten Seite wiedergegeben;
  • auf Linie 501 das Datum und die Nummer der Eintragung aus dem Register der staatlich geförderten Jugend- und Kindervereine, das von dem föderalen Exekutivorgan geführt wird, das die Aufgaben der Umsetzung der staatlichen Jugendpolitik wahrnimmt, widergespiegelt werden.

Abschnitt 6. Personalisierte Buchhaltung

Abschnitt 6 wird ausgefüllt und allen versicherten Personen ausgehändigt, zu deren Gunsten im Berichtszeitraum Zahlungen und sonstige Vergütungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen und zivilrechtlichen Verträgen angefallen sind.

Abschnitt 6 des Formulars RSV-1 acht Unterabschnitte: Angaben zur versicherten Person, Meldezeitraum, Art der Angabenanpassung usw. Sie ersetzten drei Formulare der alten personalisierten Abrechnungsinformationen (Formulare SZV-6-4, ADV-6-5 und ADV-6-2).

Für jeden versicherten Arbeitnehmer ausfüllen separater Abschnitt 6. Gleichzeitig werden Informationen zu allen Mitarbeitern in Paketen zusammengefasst (jeweils nicht mehr als 200). Informationen aus Packungen sind in Unterabschnitt 2.5.1 des RSV-1-Formulars wiedergegeben. Es gibt die Basis, die Beiträge und andere Informationen zu den Mitarbeitern an.

Informationen, die keine Daten über die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen enthalten, die zugunsten von Einzelpersonen in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums aufgelaufen sind (d. h. in den Unterabschnitten 6.4-6.8 sind Daten nur in den Zeilen 400, 410 des Unterabschnitts 6.4 enthalten , in den Zeilen 700, 710 des Unterabschnitts 6.7) werden nicht dargestellt.

Informationen mit unterschiedlichen Arten der Informationskorrektur („erst“, „korrigieren“ und „löschen“) werden in separaten Dokumentenbündeln zusammengefasst.

Informationen zur Korrektur von Daten für frühere Berichtszeiträume (Art der Informationskorrektur „Korrektur“ und „Annullierung“) werden zusammen mit Informationen mit der Art der Informationskorrektur „Erst“ für den Zeitraum präsentiert, in dem die Daten gemäß den Formularen für korrigiert wurden Darlegung von Informationen und die Regeln für deren Ausfüllung, die in dem Zeitraum in Kraft waren, für den korrigierende (stornierende) Informationen vorgelegt werden.

Unterabschnitt 6.1. Angaben zur versicherten Person

In den Spalten 1-3 der Nachname, der Name und das Patronym des Arbeitnehmers im Nominativ sind angegeben.

In Spalte 4 die Versicherungsnummer der Person persönliches Konto der versicherten Person (SNILS).

Das Feld „Angaben zur Kündigung des Versicherten“ wird ausgefüllt, indem das Symbol „X“ in Bezug auf Versicherte eingetragen wird, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gearbeitet haben und in den letzten drei Monaten zum Ende des Berichtszeitraums gekündigt wurden des Berichtszeitraums.

Das Feld „Informationen zur Kündigung des Versicherten“ wird nicht ausgefüllt, wenn der Versicherte im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages arbeitet.

Unterabschnitt 6.2. Berichtszeitraum

Im Feld „Berichtszeitraum (Code)“ wird der Zeitraum eingetragen, für den die Berechnung eingereicht wird. Berichtszeiträume sind das erste Quartal, sechs Monate, neun Monate, das Kalenderjahr, die jeweils mit „3“, „6“, „9“ und „0“ gekennzeichnet sind.

Im Feld „Kalenderjahr“ wird das Kalenderjahr eingetragen, für dessen Berichtszeitraum die Berechnung (angepasste Berechnung) vorgelegt wird.

Unterabschnitt 6.3. Art der Informationskorrektur

Dieser Unterabschnitt enthält 2 Arten von Feldern:

  • um die Art der Informationen zu spezifizieren;
  • zur Angabe des Berichtszeitraums und des Kalenderjahres.

Für das erste Feld gibt es drei Optionen:

  • "Original"- Informationen werden zum ersten Mal übermittelt;
  • "Korrektur"- Informationen übermittelt werden, um zuvor übermittelte Informationen zu ändern;
  • "stornieren"- Informationen mit dem Ziel übermittelt werden, zuvor übermittelte Informationen vollständig zu löschen;

davon müssen Sie einen auswählen und in dieses Feld das Symbol " X».

Die Felder „Meldezeitraum (Code)“ und „Kalenderjahr“ werden nur bei Formularen mit dem Informationstyp „Korrektur“ oder „Stornierung“ ausgefüllt.

Unterabschnitt 6.4. Angaben zur Höhe der zu Gunsten aufgelaufenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen Individuell

Unterabschnitt 6.4 gibt die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die zugunsten einer Person aufgelaufen sind (bei mehreren Kategoriencodes der versicherten Person sollte die Anzahl der Zeilen in Unterabschnitt 6.4 erhöht werden).

Bei der Übermittlung von Informationen, deren Anpassung nicht mit einer Änderung des Versicherungsprämiensatzes (Kategoriecode der versicherten Person) zusammenhängt, werden alle Indikatoren des Formulars, sowohl anpassbar als auch nicht anpassungsbedürftig, in das Formular mit dem „ Korrektiv“-Typ.

Bei der Übermittlung von Informationen, deren Anpassung mit einer Änderung des Versicherungsprämiensatzes (Kategoriecode der versicherten Person) verbunden ist, werden alle anpassbaren und nicht anzupassenden Indikatoren des Formulars mit dem Formular „Korrektur " Typ. Gleichzeitig werden im Formular zwei (oder mehr) Codes der Kategorie der versicherten Person mit dem Typ „Korrektur“ angegeben: der, der storniert wird, und der, gemäß dem die Versicherungsprämien neu gebildet werden („neu “Code).

Bei der Übermittlung von Informationen, deren Anpassung sich auf die Löschung von Daten für einen Versicherungsprämiensatz (Kategoriecode der versicherten Person) und die Änderung von Daten für einen anderen Versicherungsprämientarif bezieht (d. h. die ursprüngliche Form der Informationen enthält mehr als ein Kategoriencode der versicherten Person), im Formular mit der „Korrektur“ alle Angaben des Formulars ausfüllen, sowohl korrigierbar als auch nicht anpassungsbedürftig. Gleichzeitig werden im Formular zwei (oder mehr) Codes der Kategorie der versicherten Person mit dem Typ „Korrektur“ angegeben: der, der storniert wird, und der, gemäß dem die Versicherungsprämien neu gebildet werden („neu “Code).

Wird für einen Versicherten, der vor dem Meldezeitraum gekündigt wurde, eine Korrekturmeldung eingereicht, so wird für diesen Versicherten nicht der Abschnitt 6 mit der Art „Erste“ für den aktuellen Meldezeitraum ausgefüllt, sondern nur ein Formblatt zur Korrektur der Vormeldung (Abrechnung ) Perioden übermittelt wird.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.4:

  • in Spalten auf Linie 400(410 usw.) „Gesamt ab Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ gibt die Werte der relevanten Indikatoren periodengerecht (einschließlich Neuberechnungsbeträge) ab Beginn des an Abrechnungszeitraum, in Rubel und Kopeken. Wenn Werte in Spalte 7, Zeilen 400, 410 usw. die Werte der Spalte 5 des Unterabschnitts 6.4 der entsprechenden Zeile (400, 410 usw.) dürfen nicht gleich "0" sein;
  • auf Linie 401(411 usw.) "1 Monat" in Unterabschnitt 6.4 gibt die Werte der entsprechenden Indikatoren für den ersten Monat der letzten drei Monate des Berichtszeitraums in Rubel und Kopeken an;
  • auf Zeile 402(412 usw.) „2. Monat“ in Unterabschnitt 6.4 gibt die Werte der entsprechenden Indikatoren für den zweiten Monat der letzten drei Monate des Berichtszeitraums in Rubel und Kopeken an;
  • auf Zeile 403(413 usw.) "Monat 3" von Unterabschnitt 6.4 gibt die Werte der entsprechenden Indikatoren für den dritten Monat der letzten drei Monate des Berichtszeitraums in Rubel und Kopeken an.

In Ermangelung von Linieninformationen sind nicht gefüllt.

In Spalte 3 Der Kategoriecode der versicherten Person wird gemäß dem Klassifikator der Parameter angegeben, der beim Ausfüllen der personalisierten Informationen verwendet wird ( siehe Anhang 2).

In Spalte 4 Die Höhe der Zahlungen, die der Besteuerung von Versicherungsprämien in der Pensionskasse unterliegen, ist angegeben:

  • die Summe der in den Zeilen 400, 410 usw. angegebenen Werte. Spalte 4 (mangels Neuberechnung der für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres zu zahlenden Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht) muss kleiner oder gleich der Summe der in Zeile 200 angegebenen Werte sein Spalte 3 aller Unterabschnitte 2.1;
  • die Summe der in den Zeilen 401, 411 usw. angegebenen Werte. Spalte 4, muss größer oder gleich der Summe der Werte gemäß der Formel (Zeile 200 von Spalte 4 minus Zeile 201 von Spalte 4) aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung sein;
  • die Summe der in den Zeilen 402, 412 usw. angegebenen Werte. Spalte 4, muss größer oder gleich der Summe der Werte gemäß der Formel (Zeile 200 von Spalte 5 minus Zeile 201 von Spalte 5) aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung sein;
  • die Summe der in den Zeilen 403, 413 usw. angegebenen Werte. Spalte 4, muss größer oder gleich der Summe der Werte gemäß der Formel (Zeile 200 von Spalte 6 minus Zeile 201 von Spalte 6) aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung sein;
  • Die Angabe der Werte „Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ (Zeilen 400, 410 usw.) ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Informationen in den Zeilen 401 - 403 obligatorisch , 411 - 413 usw.

In Spalte 5 gibt die Höhe der versicherungsprämienpflichtigen Zahlungen innerhalb der Höhe der festgelegten Besteuerungsgrundlage an dieses Jahr:

  • die Summe der in den Zeilen 400, 410 usw. angegebenen Werte. Spalte 5 (mangels Neuberechnung der für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres zu zahlenden Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht) muss kleiner oder gleich der Summe der in Zeile 204 angegebenen Werte sein Spalte 3 aller Unterabschnitte 2.1;
  • die Summe der in den Zeilen 401, 411 usw. angegebenen Werte. Spalte 5, muss gleich der Summe der in Zeile 204, Spalte 4, aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein;
  • die Summe der in den Zeilen 402, 412 usw. angegebenen Werte. Spalte 5, muss gleich der Summe der in Zeile 204, Spalte 5, aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein;
  • die Summe der in den Zeilen 403, 413 usw. angegebenen Werte. Spalte 5 muss gleich der Summe der in Zeile 204 Spalte 6 aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein.

In Spalte 6 Es ist notwendig, die Höhe der Rückstellungen aus zivilrechtlichen Verträgen auch innerhalb der Grenzen der Besteuerungsgrundlage zu berücksichtigen.

Die in allen Zeilen von Spalte 6 angegebenen Werte dürfen die in den entsprechenden Zeilen von Spalte 5 von Unterabschnitt 6.4 angegebenen Werte nicht überschreiten.

In Spalte 7:

  • die Summe der in den Zeilen 400, 410 usw. angegebenen Werte. Spalte 7 (in Ermangelung einer Neuberechnung der Beträge der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung, die die Höchstgrundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres übersteigen) muss kleiner oder gleich der Summe der Werte sein ​​\u200b\u200bspezifiziert in Zeile 203 Spalte 3 aller Unterabschnitte 2.1;
  • die Summe der in den Zeilen 401, 411 usw. angegebenen Werte. Spalte 7, muss gleich der Summe der in Zeile 203, Spalte 4, aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein;
  • die Summe der in den Zeilen 402, 412 usw. angegebenen Werte. Spalte 7, muss gleich der Summe der in Zeile 203, Spalte 5, aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein;
  • die Summe der in den Zeilen 403, 413 usw. angegebenen Werte. Spalte 7, muss gleich der Summe der in Zeile 203, Spalte 6, aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein;
  • Die in allen Zeilen der Spalte 4 angegebenen Werte müssen größer oder gleich der Summe der Werte in den entsprechenden Zeilen der Spalten 5 und 7 sein.

Unterabschnitt 6.5. Informationen über aufgelaufene Versicherungsprämien

In Unterabschnitt 6.5 die Höhe der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung, die in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums zu allen Versicherungsprämiensätzen aus Zahlungen und sonstigen Vergütungen aufgelaufen sind, die den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämie nicht überschreiten, in Rubel und Kopeken.

Wenn während des Berichtszeitraums der Code der Kategorie der versicherten Person geändert wurde, gibt Unterabschnitt 6.5 den Gesamtbetrag der aufgelaufenen Versicherungsprämien an, die auf der Grundlage der Tarife für alle Kategorien von versicherten Personen berechnet wurden.

In Ermangelung von Informationen wird Unterabschnitt 6.5 nicht ausgefüllt.

Unterabschnitt 6.6. Informationen zu korrigierenden Informationen

Unterabschnitt 6.6 Ausgefüllte Formulare mit dem Informationstyp „Erst“, wenn der Zahler der Versicherungsprämien in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums die in früheren Berichtszeiträumen übermittelten Daten korrigiert.

Wenn es Daten in Unterabschnitt 6.6 gibt, zusätzlich in ohne Fehler korrigierende (aufhebende) Abschnitte 6 und (oder) Formulare SZV-6-1 und (oder) SZV-6-2 und (oder) SZV-6-4 werden bereitgestellt.

Berichtigungs- (Stornierungs-) Informationen werden gemäß den Formularen zur Präsentation von Informationen zur individuellen (personalisierten) Buchhaltung vorgelegt, die in dem Zeitraum in Kraft waren, für den Fehler (Verzerrungen) festgestellt wurden.

Bei der Anpassung der Informationen für Berichtszeiträume ab dem 1. Quartal 2014 werden in Spalte 3 Informationen zu den Beträgen der Neuberechnung der Versicherungsprämien angegeben.

Bei Anpassung der Informationen für die Berichtszeiträume 2010 - 2013. Informationen zu den Beträgen der Neuberechnung der Versicherungsprämien sind in den Spalten 4 und 5 angegeben.

Unterabschnitt 6.7. Informationen über die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten einer Person, die in den relevanten Arten von Arbeiten beschäftigt ist, aus denen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern, die in Artikel 58.3 Teile 1, 2 und 2.1 des Bundesgesetz Nr. 212 vom 24. Juli 2009 .

In Unterabschnitt 6.7 gibt die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die von den Zahlern der Versicherungsprämien aufgelaufen sind - Versicherer zugunsten einer erwerbstätigen Person, die das Recht auf vorzeitige Ernennung einer Rente für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums mit monatlicher Aufschlüsselung in Rubel und gewährt Kopeken.

Bei Angabe mehrerer Codes für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen ist die Zeilenzahl in Unterabschnitt 6.7 entsprechend zu erhöhen.

Die Spalten in Zeile 700 (710 usw.) „Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ geben die Werte der relevanten Indikatoren periodengerecht an (einschließlich Neuberechnungsbeträge). ab Beginn des Abrechnungszeitraums.

Die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten des Versicherten, der in den in Artikel 30 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 genannten Arbeitsarten beschäftigt ist, ist in Spalte 4 angegeben.

  • die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalte 4 aller Informationen, für die der Code für eine besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz gemäß Teil 1 von Artikel 58.3 des Bundes Gesetz vom 24. Juli 2009 N 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres) muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Zeile 223, Spalte 3 von Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert ist;
  • die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalte 4, alle Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, müssen einen Wert haben, der dem in Zeile 223 von Spalte 4 von Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert entspricht;
  • die Summe der in den Zeilen 702, 712 usw. angegebenen Werte. Spalte 4 aller Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, muss einen Wert haben, der dem in Zeile 223 von Spalte 5 von Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert entspricht;
  • die Summe der in den Zeilen 703, 713 usw. angegebenen Werte. Spalte 4 aller Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, muss einen Wert haben, der gleich dem in Zeile 223 von Spalte 6 von Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert ist;
  • Die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die dem Versicherten zustehen, der sich mit den in Artikel 27 Absatz 1 Unterabsätze 2 - 18 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 2001 N 173-FZ beschäftigten Arbeiten befasst, ist in Spalte 5 des Unterabschnitts angegeben 6,7;
  • die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalte 5 aller Informationen, für die der Code für eine besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz gemäß Artikel 58 Absatz 3 Teil 2 des Bundes Gesetz vom 24. Juli 2009 N 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Zeile 233, Spalte 3 von Unterabschnitt 2.3 der Berechnung angegebenen Wert ist;
  • die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalte 5, alle Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, müssen einen Wert haben, der dem in Zeile 233 von Spalte 4 von Unterabschnitt 2.3 der Berechnung angegebenen Wert entspricht;
  • die Summe der in den Zeilen 702, 712 usw. angegebenen Werte. Spalte 5, alle Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, müssen einen Wert haben, der dem in Zeile 233 von Spalte 5 von Unterabschnitt 2.3 der Berechnung angegebenen Wert entspricht;
  • die Summe der in den Zeilen 703, 713 usw. angegebenen Werte. In Spalte 5 müssen alle Informationen, für die der Code einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, einen Wert haben, der dem in Zeile 233 von Spalte 6 von Unterabschnitt 2.3 angegebenen Wert entspricht. Berechnung;
  • die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 aller Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 4 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem Zusatzsatz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009. N 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeile 243 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung;
  • die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. In den Spalten 4 und 5 müssen alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend der Unterklasse 4 angegeben und als Anlage zur Berechnung beigefügt ist, einen Wert haben, der dem in Zeile 243 des Unterabschnitts 2.4 angegebenen entspricht Berechnung gemäß der Unterklasse der Arbeitsbedingungen;
  • die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 aller Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.4 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem zusätzlichen Satz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009. N 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeile 249 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung;
  • die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und 5, alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.4 angegeben und als Anlage zur Berechnung beigefügt ist, müssen einen Wert haben, der dem in Zeile 249 von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung angegebenen entspricht gemäß der Unterklasse der Arbeitsbedingungen;
  • die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 aller Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.3 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem zusätzlichen Satz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009. N 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeile 255 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung;
  • die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. In den Spalten 4 und 5 müssen alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend der Unterklasse 3.3 angegeben und als Anlage zur Berechnung beigefügt ist, einen Wert haben, der dem in Zeile 255 von Unterabschnitt 2.4 des Berechnung gemäß der Unterklasse der Arbeitsbedingungen;
  • die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 aller Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.2 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem zusätzlichen Satz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009. N 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeile 261 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung;
  • die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. In den Spalten 4 und 5 müssen alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.2 angegeben und als Anlage zur Berechnung beigefügt ist, einen Wert haben, der dem in Zeile 261 von Unterabschnitt 2.4 des entspricht Berechnung gemäß der Unterklasse der Arbeitsbedingungen;
  • die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 aller Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.1 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem zusätzlichen Satz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009. N 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeile 267 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung;
  • die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. In den Spalten 4 und 5 müssen alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.1 angegeben und in die Berechnung aufgenommen wurde, einen Wert haben, der dem in Zeile 267 von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung angegebenen entspricht mit der Unterklasse der Arbeitsbedingungen;
  • Die Angabe der Werte „Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ (Zeilen 700, 710 usw.) ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Informationen in den Zeilen 701- obligatorisch. 703, 711-713 usw. ;
  • Der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen auf der Grundlage der Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen und (oder) der Bescheinigung von Arbeitsplätzen für Arbeitsbedingungen ist in Spalte 3 von Unterabschnitt 6.7 angegeben und wird gemäß dem verwendeten Klassifikator der Parameter ausgefüllt beim Ausfüllen personalisierter Informationen ( siehe Anhang 2).

Unterabschnitt 6.8. Arbeitszeit für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.8:

Die in den Spalten 2, 3 angegebenen Daten müssen innerhalb des Berichtszeitraums liegen und werden ausgefüllt: „von (TT.MM.JJJJ)“ bis „bis (TT.MM.JJJJ)“.

Hat die versicherte Person im Berichtszeitraum Zeiten der Erwerbstätigkeit innerhalb der Arbeitsvertrag und zivilrechtlichen Arbeitsverträgen angegeben getrennte Zeilen für jede der Vertragsarten (Gründe).

Gleichzeitig wird die Dienstzeit im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags mit dem Code "VEREINBARUNG" oder "NEOPLDOG" in Spalte 7 von Unterabschnitt 6.8 ausgefüllt.

Spalte 4 „Gebietsbedingungen (Code)“ wird gemäß dem Klassifikator der Parameter ausgefüllt, der beim Ausfüllen von personalisierten Informationen verwendet wird, gemäß Anlage 2.

Die Größe des Regionalkoeffizienten wird zentral festgelegt Löhne Beschäftigte der nichtproduzierenden Industrien in den Regionen des Hohen Nordens und Gebieten, die den Regionen des Hohen Nordens gleichgestellt sind, werden nicht angegeben.

Arbeitet der Arbeitnehmer an einem vollen Arbeitstag im Modus einer Teilzeitarbeitswoche, so spiegelt sich die Arbeitszeit in den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden wider.

Wenn der Mitarbeiter Teilzeit arbeitet, wird der Arbeitsaufwand (Satzanteil) in diesem Zeitraum widergespiegelt.

Die Arbeit der versicherten Person unter Bedingungen, die zum Vorruhestand berechtigen, wird in Abschnitt 6 gemäß dem Klassifikator der Parameter wiedergegeben, der beim Ausfüllen der personalisierten Informationen gemäß Anhang Nr. 2 zu diesem Verfahren verwendet wird (Spalten 5 „Besondere Arbeit Bedingungen (Code)", 6 und 7 "Kalkül Versicherungserfahrung"-" Basis (Code)", "Zusatzinformationen", 8 und 9 "Bedingungen für die vorzeitige Zuweisung einer Versicherungsrente" - "Basis (Code)", "Zusatzinformationen").

Gleichzeitig wird der Kodex der besonderen Arbeitsbedingungen oder Bedingungen für die vorzeitige Zuweisung einer Rente nur dann angegeben, wenn Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für die Zeit der Beschäftigung unter Bedingungen gezahlt wurden, die zu einer vorzeitigen Zuweisung einer Rente berechtigen.

Wenn ein Arbeitnehmer Arbeiten ausführt, die dem Versicherten das Recht auf vorzeitige Ernennung einer Altersversicherungsrente gemäß Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ geben, wird die Berufsordnung des Arbeitnehmers in angegeben gemäß dem Klassifikator der Parameter, der beim Ausfüllen von personalisierten Informationen verwendet wird, gemäß Anhang Nr. 2 zu diesem Verfahren, in der nächsten Zeile, beginnend mit der Spalte „Besondere Arbeitsbedingungen“. Die Codeeingabe ist nicht durch die Spaltenbreite begrenzt.

Die Spalten 5, 6, 7, 8 und 9 werden nicht ausgefüllt, wenn die besonderen Arbeitsbedingungen nicht dokumentiert sind oder wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers unter diesen Bedingungen nicht den Anforderungen der geltenden Vorschriften entspricht.

Wenn ein Arbeitnehmer Tätigkeiten ausübt, die den Versicherten zum vorzeitigen Bezug einer Altersversicherungsrente berechtigen, gemäß den Listen 1 und 2 der Branchen, Berufe, Berufe, Positionen und Merkmale, die Anspruch auf eine bevorzugte Deckung begründen, genehmigt durch das Dekret des Ministerkabinetts der UdSSR vom 26.01.1991 N 10, ist der Code des entsprechenden Listenpunkts in der nächsten Zeile ab Spalte 5 "Besondere Arbeitsbedingungen" angegeben. Die Codeeingabe ist nicht durch die Spaltenbreite begrenzt.

Der Wert „SEASON“ wird nur ausgefüllt, wenn die gesamte Saison an den in der Liste der Saisonarbeitsplätze vorgesehenen Arbeitsplätzen oder die gesamte Navigationszeit auf dem Wasserweg ausgearbeitet wurde.

Der Wert „FELD“ wird ausgefüllt, wenn die Spalte „Besondere Arbeitsbedingungen (Code)“ den Wert „27-6“ enthält und nur unter der Bedingung, dass die Arbeit in Expeditionen, Gruppen, Abteilungen, in Gebieten und in Brigaden in der Feldarbeit (geologische Exploration, Prospektion, topographisch-geodätische, geophysikalische, hydrografische, hydrologische, Waldbewirtschaftung und Prospektion) wurden direkt im Feld durchgeführt.

Für Versicherte, die in den in den Absätzen 1-18 von Teil 1 von Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ angegebenen Arbeitsplätzen beschäftigt sind, Kodizes über besondere Arbeitsbedingungen und (oder) Gründe für die vorzeitige Zuweisung einer Versicherungsrente werden nur bei Entstehung (Zahlung) von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz angegeben.

In Ermangelung einer Ansammlung (Zahlung) von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz werden Codes für besondere Arbeitsbedingungen und (oder) Gründe für die vorzeitige Zuweisung einer Versicherungsrente nicht angegeben.

Arbeitszeiten mit Anspruch auf vorzeitige Zuweisung einer Alterssicherungsrente, die im Modus einer Teilzeitarbeitswoche, jedoch in Vollzeit, aufgrund einer Reduzierung des Produktionsvolumens (mit Ausnahme von Arbeit) durchgeführt wurden die das Recht auf vorzeitige Zuweisung einer Altersversicherungsrente gemäß den Absätzen 13 und 19-21 von Teil 1 von Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ geben, sowie von festgelegten Arbeitszeiten das Arbeitsministerium u sozialer Schutz der Russischen Föderation, im Einvernehmen mit der Pensionskasse der Russischen Föderation oder in den Listen vorgesehen, die nach den Bedingungen der Arbeitsorganisation nicht ständig durchgeführt werden können, werden nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet.

Die Anzahl der zur Anrechnung angenommenen Monate der Dienstzeit in den jeweiligen Beschäftigungsarten ergibt sich aus der Teilung der Gesamtzahl der tatsächlich geleisteten vollen Tage durch die Anzahl der Arbeitstage eines Monats, berechnet im Jahresdurchschnitt, 21,2 - mit eine Fünf-Tage-Arbeitswoche; 25.4 - bei einer Sechs-Tage-Woche. Die nach dieser Aktion erhaltene Zahl wird gegebenenfalls auf zwei Dezimalstellen gerundet. Der ganzzahlige Teil der resultierenden Zahl ist der Betrag Kalendermonate. Für die endgültige Berechnung wird der Bruchteil der Zahl umgewandelt Kalendertage in Höhe von 1 Kalendermonat entspricht 30 Tagen. Bei der Umrechnung wird der ganzzahlige Teil der Zahl berücksichtigt, Rundungen sind nicht erlaubt.

Für die entsprechenden Arbeitszeiten, begrenzt durch die Daten „Beginn der Frist“ und „Ende der Frist“ in Spalte 7 „Berechnung der Versicherungszeit, Grundlage (Kennzeichen), Weitere Informationen“, spiegelt sich die Arbeitszeit in der Kalenderberechnung wider, die in der angegebenen Reihenfolge (Monat, Tag) übersetzt wird.

Bei Vollendung der Dienstzeit von Verurteilten (Monate, Tage) die Zahl der Angerechneten Dienstalter Kalendermonate und Arbeitstage der verurteilten versicherten Person.

Nur auszufüllen für verurteilte Versicherte, die Haftstrafen an Orten der Freiheitsentziehung verbüßen.

Die Unterwasserzeit (Stunden, Minuten) wird nur für Taucher und andere unter Wasser arbeitende versicherte Personen ausgefüllt.

Daten zu den Flugstunden der versicherten Personen - Mitarbeiter der Flugbesatzungen der Zivilluftfahrt (Stunden, Minuten) werden nur ausgefüllt, wenn einer der Werte in der Spalte "Basis (Code)" angegeben ist: FLUGZEUG, SPEZIAL .

Daten zu den Flugstunden der versicherten Personen, Testflugteilnehmer (Stunden, Minuten) werden ausgefüllt, wenn die Spalte "Grund (Code)" einen der Werte ITSISP, ITSMAV, INSPECTION, LETISP angibt.

Der Arbeitsumfang (Anteil des Satzes) für die Position des medizinischen Personals wird ausgefüllt, wenn die Spalte "Basis (Code)" einen der folgenden Werte enthält: 27-SM, 27-GD, 27-SMHR, 27- GDHR.

Der Satz (Satzanteil) und die Anzahl der von Lehrern in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder geleisteten Unterrichtsstunden wird ausgefüllt, wenn in Spalte 6 „Basis (Code)“ einer der Werte ​​27-PD, 27-PDRK angegeben ist .

Dabei:

  • wenn Spalte 8 „Basis (Code)“ den Wert von 27-PD angibt, ist die Angabe des Satzes (Anteil des Satzes) obligatorisch, die Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden optional, auch für Positionen und Einrichtungen, die in vorgesehen sind Klausel 6 der Regeln, die durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 N 781 genehmigt wurden (Arbeit als Grundschullehrer an allgemeinen Bildungseinrichtungen, die in Absatz 1.1 des Abschnitts "Name der Einrichtungen" der Liste aufgeführt sind, Lehrerinnen und Lehrer in Landschaft Allgemeinbildende Schulen aller Schularten (mit Ausnahme von allgemeinbildenden Abend- (Schicht-) und offenen (Schicht-) allgemeinbildenden Schulen) werden unabhängig von der Höhe des Lehrdeputats in die Dienstzeit miteinbezogen.
  • Wenn Spalte 8 „Basis (Code)“ den Wert von 27-PDRK angibt, ist die Angabe des Satzes und der Anzahl der Unterrichtsstunden für Positionen und Einrichtungen gemäß Unterabsatz „a“ von Absatz 8 der durch Dekret vom genehmigten Geschäftsordnung obligatorisch die Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 N 781 (in der Berufserfahrung gilt als Direktor (Leiter, Leiter) der in den Absätzen 1.1, 1.2 und 1.3 genannten Einrichtungen (mit Ausnahme von Waisenhäusern, einschließlich Sanatorien, Spezial- (Justizvollzugs-) für Kinder mit Entwicklungsstörungen) und den Ziffern 1.4-1.7, 1.9 und 1.10 des Abschnitts „Name der Einrichtungen“ der Liste, für die Zeit ab dem 1 in einer anderen Einrichtung für Kinder in Höhe von mindestens 6 Stunden pro Woche (240 Stunden pro Jahr) und in Einrichtungen der Sekundarstufe Berufsausbildung gemäß Ziffer 1.10 des Abschnitts "Namen der Einrichtungen" der Liste - vorbehaltlich einer Lehrtätigkeit im Umfang von mindestens 360 Stunden pro Jahr).
  • wenn Spalte 8 „Basis (Code)“ den Wert von 27-MPC angibt, ist die Angabe des Kurses obligatorisch; Die Angabe der Anzahl der Studienstunden ist optional für Positionen und Institutionen, die in Absatz 8 Unterabsatz „b“ der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 N 781 genehmigten Regeln vorgesehen sind (Berufserfahrung umfasst geleistete Arbeit mit arbeitsrechtlich vorgesehener Normal- oder Kurzarbeit, Tätigkeit als Direktor (Leiter, Leiter) von Waisenhäusern, einschließlich Sanatorium, Spezial (Justizvollzug) für Kinder mit Entwicklungsstörungen, sowie stellvertretender Direktor (Leiter, Leiter) für Erziehung, Bildungs-, Bildungs-, Industrie-, Bildungs- und Produktionsarbeiten und andere Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Bildungs- (Bildungs-) Prozess der in den Abschnitten 1.1-1.7, 1.9 und 1.10 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste aufgeführten Institutionen stehen, unabhängig von der Zeit wenn diese Arbeit durchgeführt wurde, sowie Lehrtätigkeit).

Für Versicherte, die in territorialen Arbeitsbedingungen oder in Arbeitsarten tätig sind, die zum vorzeitigen Bezug einer Altersversicherungsrente berechtigen, gilt das Gesetzbuch der territorialen Arbeitsbedingungen oder das Gesetzbuch der besonderen Arbeitsbedingungen und Bedingungen für den vorzeitigen Bezug einer Versicherungsrente wird nicht angegeben, wenn bei der Wiedergabe von Informationen in Abschnitt 6.8 das Formular RSV-1 die folgenden zusätzlichen Informationen enthält:

  • Urlaub zur Betreuung des Kindes;
  • unbezahlte Beurlaubung, Ausfallzeiten durch Verschulden des Arbeitnehmers, unbezahlte Arbeitsunterbrechungen (Nichtzulassung zur Arbeit), unbezahlte Beurlaubung bis zu einem Jahr für Lehrkräfte, ein zusätzlicher unbezahlter freier Tag pro Monat für Frauen Arbeiten in ländlichen Gebieten, unbezahlte Streikzeiten und andere unbezahlte Zeiten;
  • Weiterbildung mit Produktionspause;
  • Erfüllung staatlicher oder öffentlicher Aufgaben;
  • Tage der Spende von Blut und seinen Bestandteilen und damit verbundene Ruhetage;
  • Aussetzung von der Arbeit (Nichtzulassung zur Arbeit) ohne Verschulden des Arbeitnehmers;
  • zusätzlicher Urlaub für Arbeitnehmer, die Beruf und Studium kombinieren;
  • Elternzeit von 1,5 bis 3 Jahren;
  • zusätzlicher Urlaub für Bürger, die aufgrund der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl strahlenexponiert sind;
  • zusätzliche freie Tage für Personen, die Kinder mit Behinderungen betreuen.

Der Code „KINDER“ wird ausgefüllt, wenn einem der Elternteile des Kindes eine Freistellung zur Betreuung eines Kindes unter eineinhalb Jahren gewährt wird.

Der Code „DLCHILD“ wird ausgefüllt, wenn einem der Elternteile eine Freistellung zur Betreuung eines Kindes im Alter von eineinhalb bis drei Jahren gewährt wird;

Der Code „DETIPRL“ wird ausgefüllt, wenn der Großmutter, dem Großvater, anderen Verwandten oder Erziehungsberechtigten, die das Kind tatsächlich betreuen, Elternurlaub gewährt wird, bis das Kind drei Jahre alt ist.

Neue Form "Berechnung der aufgelaufenen und gezahlten Versicherungsprämien für die Rentenpflichtversicherung in der Pensionskasse der Russischen Föderation" offiziell genehmigt durch das Dokument Anhang Nr. 1 zum Beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 16. Januar 2014 Nr. 2p (in der Fassung vom 4. Juni 2015 Nr. 194p).

Weitere Informationen zur Beantragung des Formulars RSV-1:

  • Berechnung der Versicherungsprämien für 9 Monate 2016

    Wer muss RSV-1 für 9 Monate einreichen? RSV-1 für 9 Monate einreichen ... Meldung im RSV-1-Formular Die Meldung im RSV-1-Formular sollte eingereicht werden in ... Einreichung der Berechnung im RSV-1-Formular Berechnung im RSV-1 Formular 1 für 9 Monate ... Abschnitte der Berechnung nach dem Formular RSV-1 ausfüllen Das aktuelle Formular RSV-1 PFR enthält in ... Das Verfahren zum Ausfüllen des Formulars RSV-1) . Abschnitte der Berechnung im RSV-1-Formular Wenn die Unterabschnitte ausgefüllt sind ... füllen Sie die Berechnung im RSV-1-Formular aus Die Berechnung im RSV-1-Formular muss ausgefüllt werden in ...

  • Strafen für die Verletzung der Frist für die Einreichung von Erklärungen und Abrechnungen. Buchhaltung und Steuerbuchhaltung

    Krankenversicherung Berechnung nach Formular RSV-1 PFR B elektronisches Formular: - für ... personalisierte Abrechnung Berechnung nach RSV-1 PFR-Formular: - für das I. Quartal; - wegen ... nicht rechtzeitiger Einreichung der Berechnung im Formular RSV-1 PFR. Die Organisation hat nachgereicht ... in elektronischer Form im Formular RSV-1 PFR für 9 Monate 2017 ... das ist die Berechnung im Formular RSV-1 PFR Letzter Tag gesetzlich... Zeilen 114 Sek. 1 Formular RSV-1 PFR) 9 Monate 2017...

  • Wie rechnen Piloten Leistungen ab?

    Was sind die grundlegenden Unterschiede zwischen dem Kreditsystem und dem System der direkten Leistungszahlung und wie werden die Leistungen bei der Berechnung der Versicherungsprämien korrekt berücksichtigt? Was sind die grundlegenden Unterschiede zwischen dem Kreditsystem und dem System der direkten Leistungszahlung und wie werden die Leistungen bei der Berechnung der Versicherungsprämien korrekt berücksichtigt? Mechanismus der Kostenerstattung Seit sechs Jahren gibt es in den Regionen der Russischen Föderation eine schrittweise Genehmigung des Pilotprojekts "Direktzahlungen", das vom FSS der Russischen Föderation initiiert wurde. An dieser Moment unter den Teilnehmern des FSS-Projekts ...

  • Meldeformulare für die FIU

    Eine Reihe von Meldungen wurden storniert (z. B. RSV-1). Stattdessen erscheinen neue Formulare ..., einige Berichte wurden storniert (z. B. RSV-1). Stattdessen werden neue Formulare erscheinen ... die das inzwischen abgeschaffte RSV-1-Formular teilweise ersetzen. Denn neben Informationen ...

  • Versicherungsbeiträge an den Föderalen Steuerdienst: Änderungen im Jahr 2017

    Zu den Versicherungsprämien gehörten Angaben auf den Formularen RSV-1, RSV-2, RV-3 und … an die versicherte Person (bisher bei der Berechnung der RSV-1 § 6). Nicht in Form...

  • Kennenlernen des neuen Formulars: Berechnung der Versicherungsprämien

    Aus der üblichen Berechnung im RSV-1-Formular, da es nach den Regeln aufgebaut ist ... aus den 4-FSS- und RSV-1-Formularen wird die neue Berechnung nicht ... usw.) Bisher im RSV-1 und 4-FSS-Formulare in diesem ... (Liquidations-)Organisationen Früher in den Formularen RSV-1 und 4-FSS in diesem ... befanden sich auf der Titelseite der RSV-1-Berechnung. In der neuen Berechnung ist die Anzahl der Mitarbeiter ... . Diese Berechnung ersetzt die üblichen Formen von RSV-1 und 4-FSS. Einzeln installiert...

  • Was sich in der Berichterstattung seit dem 1. Januar 2017 geändert hat

    Und im Zusammenhang mit Mutterschaft); RSV-1; RSV-2. Diese Formulare ersetzen...

  • Interaktion des Versicherten mit dem FSS und dem Bundessteuerdienst während der Übergangszeit

    D.h. Meldung im Formular RSV-1 PFR für 2016 erforderlich ... in Papierform Berechnung im Formular RSV-1 PFR Spätestens am 15.02. ... Zeitpunkt der Berechnung der Versicherungsprämien RSV-1 und 4-FSS . Form, Format...

Abschnitt 6 der RSV-1 für 2015 soll personalisierte Buchhaltungsdaten widerspiegeln. Lassen Sie uns auf die Gestaltungsmerkmale von Abschnitt 6 und Unterabschnitt 2.5 des RSV-1 für 2015 eingehen, die personalisierte Rechnungslegungsinformationen widerspiegeln.

Abschnitt 6 der Berechnung des RSV-1 für 2015 soll Informationen zu Zahlungen für jeden Mitarbeiter widerspiegeln. Ab der Meldung für das Halbjahr 2015 ist ein neues Formular RSV-1 zu verwenden. Abschnitt 6 wird nur für diejenigen Personen ausgefüllt, zu deren Gunsten im Berichtszeitraum Zahlungen zugeflossen sind. War der Arbeitnehmer beispielsweise während des gesamten Quartals auf eigene Kosten im Urlaub, ist es nicht erforderlich, Abschnitt 6 des Formulars RSV-1 für ihn auszufüllen.

Beachten Sie, dass Informationen zu einzelnen Informationen enthalten sind in:

  • in Abschnitt 6. Es gibt individuelle Informationen für jeden Mitarbeiter wieder;
  • in Unterabschnitt 2.5, Abschnitt 2. Es enthält Daten zu Bündeln personalisierter Buchhaltungsdokumente.

Unterabschnitt 6.1 „Angaben zur versicherten Person“

In Unterabschnitt 6.1 „Angaben zur versicherten Person“ sind im Nominativ Nachname, Vorname und Vatersname des Arbeitnehmers anzugeben. Jedes Element hat eine separate Zelle. Geben Sie auch in Unterabschnitt 6.1 die Nummer des individuellen persönlichen Kontos der versicherten Person (SNILS) ein.

In den individuellen Informationen - Abschnitt 6 - ist ein neues Feld "Informationen zur Kündigung des Versicherten" erschienen. Es ist mit X zu markieren, wenn der Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums gekündigt hat. Beispielsweise müssen Sie bei der Berechnung für ein halbes Jahr eine solche Markierung vornehmen, wenn der Mitarbeiter im April, Mai oder Juni kündigt.

Sie füllen Abschnitt 6 für jeden Mitarbeiter aus, einschließlich derjenigen, die im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags arbeiten. Das Feld „Informationen zur Kündigung des Versicherten“ muss jedoch nur ausgefüllt werden, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag hat. Bei Auftragnehmern lassen Sie das Feld auf jeden Fall leer.

Darüber hinaus sind neue Codes für Unternehmen erschienen, die an der Freihandelszone auf der Krim und in Sewastopol teilnehmen (KRS, VZhKS usw.). Und auch für Unternehmen, die den Status eines Einwohners des Gebiets mit fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung erhalten haben. Solche Codes spiegeln sich in Unterabschnitt 6.4 der Berechnung wider, der individuelle Informationen für jeden Mitarbeiter enthält. Alle diese Codes finden Sie in der Anlage Nr. 1 zur Füllverordnung.

Unterabschnitt 6.2 „Berichtszeitraum“

Wenn Sie beispielsweise einen Bericht für das Halbjahr 2015 einreichen, müssen Sie in Unterabschnitt 6.2 Folgendes berücksichtigen:

  • im Feld "Berichtszeitraum (Code)" - Code 6;
  • im Feld "Kalenderjahr" - 2015.

Unterabschnitt 6.3 „Art der Informationskorrektur“

Unterabschnitt 6.3 hat zwei Arten von Feldern:

  • um die Art der Informationen zu spezifizieren;
  • Berichtszeitraum und Kalenderjahr.

Von den drei Möglichkeiten („Initial“, „Korrektur“, „Stornierung“) müssen Sie eine auswählen und das Symbol „X“ in dieses Feld eintragen. Die Felder „Meldezeitraum (Code)“, „Kalenderjahr“ werden nur bei Formularen mit der Informationsart „Korrektur“ oder „Stornierung“ ausgefüllt.

Unterabschnitt 6.4 „Angaben zur Höhe der Zahlungen

Unterabschnitt 6.4 gibt die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die zugunsten des Arbeitnehmers der Person aufgelaufen sind.

In Spalte 3 der Kategoriencode der versicherten Person ist angegeben. Die Codes werden gemäß dem Klassifikator der Parameter angegeben, der beim Ausfüllen der personalisierten Informationen verwendet wird (Anhang Nr. 2 zum Verfahren zum Ausfüllen des Formulars, im Folgenden als Klassifikator der Parameter bezeichnet).

Einer kann während des Berichtszeitraums verschiedenen Kategorien angehören. Anfänglich enthält die Tabelle Zeilen für zwei Kategorien (von 400. bis 403. und von 410. bis 413.). Aber es können noch mehr sein. In solchen Fällen wird Unterabschnitt 6.4 um Zeilen ergänzt, um alle Kategorien einzutragen, denen eine Person angehört.

In Spalte 4 die Höhe der Zahlungen, die der Besteuerung von Versicherungsprämien in der FIU unterliegen, ist angegeben. In Spalte 5 Es ist notwendig, die Höhe der versicherungsprämienpflichtigen Zahlungen innerhalb des Betrags der für das laufende Jahr festgelegten Besteuerungsgrundlage widerzuspiegeln. Nach Spalte 6 die Höhe der Rückstellungen aus zivilrechtlichen Verträgen auch innerhalb der Höhe der Besteuerungsgrundlage gesondert ausweisen. In Spalte 7 Geben Sie den Betrag der Rückstellungen ein, die sich auf den Gegenstand der Besteuerung der Versicherungsprämien beziehen, aber den Höchstbetrag der Besteuerungsgrundlage überschreiten.

Die Kennzahlen nach Ziffer 6.4 sind ab Beginn des Abrechnungszeitraums periodengerecht darzustellen. Alle Beträge in Ziffer 6.4 sind in Rubel und Kopeken angegeben. In Ermangelung von Informationen werden die Zeilen nicht ausgefüllt.

Unterabschnitt 6.3 gibt die Codes der versicherten Arbeitnehmer wieder. Beginnend mit der Berichterstattung für die sechs Monate wurden neue Codes eingeführt (Beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 04.06.2015 Nr. 194p, das Dokument wird noch beim Justizministerium registriert). Aber die Spezialisten des Fonds haben auf ihrer Website mitgeteilt, dass sie das alte Formular nicht akzeptieren würden.

Neue Codes-2015 Versicherte

Tarif-Code

Absatz 1 von Teil 1 von Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ und erhielt den Status eines Teilnehmers an einer freien Wirtschaftszone gemäß dem Bundesgesetz vom 29. November 2014 Nr. 377-FZ " Zur Entwicklung der Krim Bundesland und freie Wirtschaftszone in den Gebieten der Republik Krim und der Stadt föderale Bedeutung Sewastopol"

Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009, die gemäß Bundesgesetz den Status eines Einwohners des Gebiets fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung erhalten haben vom 29. Dezember 2014 Nr. 473-FZ "Über die Gebiete fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung in der Russischen Föderation"

Unterabschnitt 6.5 „Angaben zu aufgelaufenen Versicherungsprämien

Unterabschnitt 6.5 gibt die Höhe der Versicherungsprämien zum PFR für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums aus Zahlungen und anderen Vergütungen an, die den maximalen Basiswert nicht überschreiten. In diesem Unterabschnitt sollten unseres Erachtens nur die Beiträge zu den Basistarifen aus den in Unterabschnitt 6.4 genannten Zahlungen ausgewiesen werden. Bei ihrer Berechnung wird der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Bei der Beitragsberechnung für Zusatztarife entfällt hingegen die Beschränkung der Höhe der Bemessungsgrundlage.

Wenn der Kategoriencode der versicherten Person im Berichtszeitraum geändert wurde, gibt Ziffer 6.5 den Gesamtbetrag der aufgelaufenen Versicherungsprämien an, die auf der Grundlage der Tarife für alle Kategorien berechnet wurden. Informationen werden in Rubel und Kopeken eingetragen. In Ermangelung von Informationen wird Unterabschnitt 6.5 nicht ausgefüllt.

Unterabschnitt 6.6 „Informationen zu Korrekturinformationen

Unterabschnitt 6.6 des Unternehmens wird ausgefüllt, falls sich die in früheren Berichtsperioden bereitgestellten Informationen ändern. Wenn Daten in Unterabschnitt 6.6 enthalten sind, müssen zusätzlich korrigierende (aufhebende) Abschnitte 6 eingereicht werden, wenn die Informationen für 2014-2015 einer Anpassung unterliegen, oder die Formulare SZV-6-1 und (oder) SZV-6-2, und (oder ) SZV-6-4, falls Angaben für frühere Perioden einer Anpassung unterliegen.

Korrigierende (stornierende) Informationen werden gemäß den Formularen übermittelt, die in dem Zeitraum in Kraft waren, in dem die Fehler festgestellt wurden.

Unterabschnitt 6.7 „Angaben zur Höhe der Zahlungen

Unterabschnitt 6.7 gibt die Höhe der Zahlungen zugunsten eines Arbeitnehmers an, der in einer Arbeit beschäftigt ist, die zum Vorruhestand berechtigt. In Spalte 3 des Unterabschnitts 6.7 müssen Sie den Code für eine besondere Beurteilung der Arbeitsbedingungen oder Bescheinigung von Arbeitsstätten angeben. Die Codes sind im Parameter Classifier aufgelistet. Bei Angabe mehrerer Codes in Spalte 3 ist die Zeilenzahl in Unterabschnitt 6.7 zu erhöhen.

In den Spalten 4 und 5 müssen Sie die Höhe der Zahlungen an Arbeitnehmer angeben, die unter schädlichen und gefährlichen Bedingungen beschäftigt sind. Basierend auf den Bestimmungen der Absätze der Absätze 42.2-42.8 des Verfahrens zum Ausfüllen des Formulars müssen in diesen Spalten die Beträge angegeben werden, die die Grundlage für die Berechnung der Beiträge bilden, da die Gleichheit bestimmter Werte erforderlich ist gepflegt werden.

Beispielsweise hat das Unternehmen keine spezielle Bewertung und Zertifizierung von Arbeitsplätzen und Löhnen durchgeführt Rentenbeiträge zu einem zusätzlichen Festzinssatz von 9 %. In diesem Fall muss die Gleichheit der folgenden Indikatoren erfüllt sein:

  • die Höhe der Zahlungen an alle Arbeitnehmer, die in der in Artikel 27 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Gesetzes Nr. 173-FZ beschäftigten Arbeit beschäftigt sind, ist die Summe der Indikatoren in den Zeilen 701 und 711, Spalte 4 aller Informationen;
  • Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz ist der Indikator der Zeile 223, Spalte 4, Unterabschnitt 2.2.

Unterabschnitt 6.8 „Arbeitszeiträume für …“

Die in den Spalten 2, 3 angegebenen Daten müssen innerhalb des Berichtszeitraums liegen und werden im Format: "von (TT.MM.JJJJ)" bis "bis (TT.MM.JJJ.)" ausgefüllt. Wenn die versicherte Person im Berichtszeitraum Zeiten der Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags und eines zivilrechtlichen Vertrages hat, werden die Zeiten der Erwerbstätigkeit für jede Art von Vertrag (Gründe) in separaten Zeilen angegeben. In diesem Fall wird die Dienstzeit im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags mit dem Code „VEREINBARUNG“ oder „NEOPLDOG“ in Spalte 7 von Unterabschnitt 6.8 ausgefüllt. Arbeitet ein Arbeitnehmer Vollzeit in einer Teilzeitarbeitswoche, muss sich die Arbeitszeit in der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit widerspiegeln.

Spalte 4 „Gebietsbedingungen (Code)“ wird gemäß Parameterklassifikator ausgefüllt. Die Größe des Bezirkskoeffizienten, der zentral für die Löhne der Arbeiter in den nichtproduzierenden Industrien in den Regionen des hohen Nordens und den Regionen des hohen Nordens gleichgestellt wird, wird nicht angegeben.

Unterabschnitt 2.5 RSV-1: Informationen zu persönlichen Buchungsunterlagen

Abschnitt 6 RSV-1 wird zu Paketen gebildet. Die Anzahl der Informationen in einer Packung sollte 200 Stück nicht überschreiten. Das Informationsbündel wird nicht von einer Beschreibung begleitet. Unterabschnitt 2.5 wird ausgefüllt, nachdem Abschnitt 6 des RSV-1 PFR-Formulars ausgefüllt wurde. Es hat zwei Unterabschnitte:

  • 2.5.1 "Liste der Dokumentenpakete mit Erstinformationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung";
  • 2.5.2 "Liste der Dokumentenpakete mit Korrekturinformationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung".

Unterabschnitt 2.5.1 enthält Daten zu Informationsbündeln der individuellen (personalisierten) Buchhaltung mit der Art der Berichtigung der Informationen „initial“. Die Anzahl der ausgefüllten Zeilen im Unterabschnitt muss der Anzahl der Packungen im Abschnitt 6 mit der Art der Informationskorrektur „initial“ entsprechen.

Die Zeilen in Spalte 2 geben für jedes Bündel des Abschnitts 6 Angaben über die Bemessungsgrundlage der Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums wieder.

In Abschnitt 17.3 des Verfahrens zum Ausfüllen des Formulars heißt es, dass in diesem Unterabschnitt die folgenden Indikatoren gleich sein müssen:

  • Informationen über die Berechnungsgrundlage der Rentenbeiträge - der Wert von Spalte 2 von Unterabschnitt 2.5.1;
  • Die Summe der Werte der Indikatoren der Grundlage für die Berechnung der Rentenbeiträge ist die Summe der in den Zeilen 401-403, 411-413, Spalte 5 von Unterabschnitt 6.4 des entsprechenden Pakets angegebenen Werte.

Der letzte Indikator der Zeile „Gesamt“ in Spalte 3 von Unterabschnitt 2.5.1 gibt Informationen zu aufgelaufenen Rentenbeiträgen aus den Zahlungsbeträgen wieder, die den maximalen Basiswert für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums für jedes Bündel von Abschnitt 6 nicht überschreiten. Es muss der Summe der Werte entsprechen, die in den Spalten 4, 5 und 6, Zeilen 205 von Unterabschnitt 2.1 für alle Tarifcodes angegeben sind (Ziffer 17.4 des Verfahrens zum Ausfüllen des Formulars). Diese Spalten geben Rentenbeiträge aus Zahlungen an, die den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums nicht überschreiten.

Unterabschnitt 2.5.2 enthält Daten zu Informationsbündeln der individuellen (personalisierten) Abrechnung mit dem Typ „Korrektur“ oder „Stornierung“. Die Anzahl der ausgefüllten Zeilen muss der Anzahl der Dokumentenpakete entsprechen, die den Abschnitt 6, SZV-6-1, SZV-6-2 oder SZV-6-4 (Ziffer 16-17.16 des Verfahrens zum Ausfüllen der bilden).

Am Ende des Jahres ist eine Meldung im Formular RSV-1 auszufüllen und an die Pensionskasse zu übermitteln. Die Form dieses Berichts wurde durch den Beschluss des PFR-Vorstands vom 16. Januar 2014 Nr. 2p genehmigt. Dieses Formular wird ab der Berichterstattung für das 1. Quartal 2014 angewendet. Für 2014 müssen Sie auch dieses RSV-1-Formular ausfüllen.

Fristen für die Einreichung von RSV-1 bei der FIU

Die Fristen für die Einreichung von RSV-1 bei der FIU haben sich seit dem 1. Januar 2015 geändert. Für das Jahr 2014 muss der RSV-1 in Papierform bis zum 15. Februar 2015 (wie bisher) und in elektronischer Form bis zum 20. Februar 2015 eingereicht werden.

Der 15. Februar fällt auf einen Sonntag, somit ist der letzte Tag für die Einreichung von RSV-1 in Papierform bei der FIU der 16. Februar 2015.

In elektronischer Form wird RSV-1 von Versicherungsnehmern eingereicht, die durchschnittliche Mitarbeiterzahl mehr als 25 Mitarbeiter. Alle anderen können auf Papier berichten.

Beispiel für das Ausfüllen des RSV-1-Formulars für 2015

Das RSV-1-Formular wurde letztes Jahr geändert. Die wichtigste Änderung ist die Hinzufügung von Abschnitt 6, die Informationen aus den Berichten SZV-6-4, ADV-6-5 und ADV-6-2 enthält. Daher wurden die letzten drei Formulare in letzter Zeit nicht ausgefüllt.

Für 2014 muss nur RSV-1 bei der FIU eingereicht werden.

Für jeden Mitarbeiter wird ein separater Abschnitt 6 ausgefüllt, dh seine Anzahl entspricht der Anzahl der Mitarbeiter, für die Versicherungsprämien überwiesen werden.

Auch Formänderungen wirkten sich auf die Teilung aus Rentenbeiträge für Versicherung u finanzierter Teil. Seit 2014 ist diese Abteilung nicht mehr in RSV-1 enthalten, alle Abzüge werden in einem einzigen Betrag angegeben.

Einzelheiten zum Ausfüllen des RSV-1-Formulars finden Sie in, das das Verfahren zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte zeigt.

Bei der Meldung an die Pensionskasse für das Jahr 2014 dürfen Sie nicht vergessen, auf der Titelseite den Meldezeitraum „O“ und das Kalenderjahr „2014“ anzugeben.

Abschnitt 6 gibt außerdem den Berichtszeitraum „O“ und das Kalenderjahr „2014“ an.

In Abschnitt 2.1 spiegeln die Spalten 4, 5, 6 die Daten für die letzten drei Monate des Jahres 2014 (Oktober-Dezember) wider, Spalte 3 – Beträge, die ab Beginn des Kalenderjahres (von Januar bis Dezember 2014) periodengerecht berechnet werden.

Abschnitt 2.4 ist auszufüllen, wenn es Arbeitnehmer gibt, für die zusätzliche Versicherungsprämien gezahlt werden. Hier spiegeln die Spalten 4-6 auch Daten für die letzten drei Monate des Jahres 2014 wider, und Spalte 3 - den Gesamtbetrag seit Jahresbeginn.


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