29.09.2020

Formular RSV 1 Pfr. Buchhaltungsinformationen


Jeder, der zahlt Versicherungsprämien und Zahlungen an ihre Mündel müssen ihrer Abteilung zur Verfügung gestellt werden Pensionsfonds neue einheitliche Form RSV-1. Darüber hinaus müssen sie Informationen über Mitarbeiter übermitteln, dh individuelle Meldungen.

Mehr über dieses Dokument, die Regeln und das Verfahren zum Ausfüllen und werden in diesem Artikel besprochen.

Was ist dieses Formular

RSV-1 steht für "Berechnung der Versicherungsprämien". Die Daten im Formular beziehen sich sowohl auf aufgelaufene als auch auf gezahlte Versicherungsprämien für Renten- und Krankenversicherungsbeiträge.

Somit gibt es in der Form des Dokuments zwei Arten von Informationen:

  • auf Versicherungsprämien für Kranken- und Rentenartikel für eine bestimmte Organisation;
  • Angaben zu jedem vom Versicherungsartikel betroffenen Arbeitnehmer.

Wer und wann wird es gefüllt

Dieses Formular ist gemäß Bundesgesetz einzureichen durch:

  • Organisationen;
  • Einzelunternehmer, die über Mitarbeiter verfügen;
  • Personen, die keine Einzelunternehmer sind, aber einen Arbeitsvertrag mit einer Einzelperson abgeschlossen haben.

Was die Einnahme betrifft, sollte dies sofort beachtet werden der Abrechnungszeitraum ist in diesem Fall das gesamte Kalenderjahr. Es ist in 4 Perioden unterteilt - das erste Quartal (3 Monate), 6 Monate (halbes Jahr), 9 Monate, 12 Monate (Jahr). Das heißt, gemäß dem RSV-1-Formular müssen Sie jedes Quartal berichten, aber die Daten in jedem neuen Bericht nicht zurücksetzen, sondern sie mit neuen hinzufügen. Am Ende des Jahres wird ein Abschlussbericht eingereicht und die Daten zurückgesetzt.

Für die Einreichung gibt es klare Abgabefristen: Das Formular muss einen Monat und 15 Tage nach dem Berichtsquartal eingereicht werden, also für das 1. Quartal bis zum 15. Mai, für das zweite bis zum 15. August, für das dritte Quartal 15. November und für das Jahr - bis zum 15. Februar.

Wird der Betrieb geschlossen, so ist die RSV-1 noch für das letzte Berichtsquartal einzureichen und der Antrag auf Eintragung der Betriebseinstellung nach deren Einreichung zu stellen. Für den Fall wann wir redenüber einen Rechtsanwalt oder Notar, der als Rechtsanwalt oder Notar tätig war, aber beschlossen hat, die Tätigkeit einzustellen, muss er das Formular innerhalb von zwölf Tagen nach dem Beschluss der bevollmächtigten Stelle, die Tätigkeit einzustellen, einreichen.

Wenn Sie noch keine Organisation registriert haben, dann das einfachste mach es mit online Dienste, das Ihnen hilft, alle erforderlichen Dokumente kostenlos zu erstellen: Wenn Sie bereits eine Organisation haben und darüber nachdenken, wie Sie die Buchhaltung und das Berichtswesen vereinfachen und automatisieren können, kommen die folgenden Online-Dienste zur Rettung, die einen Buchhalter vollständig ersetzen in Ihrem Unternehmen und sparen viel Geld und Zeit. Alle Berichte werden automatisch generiert und signiert elektronische Unterschrift und automatisch online versendet. Es ist ideal für einen Einzelunternehmer oder eine GmbH im vereinfachten Steuersystem UTII, PSN, TS, OSNO.
Alles geschieht mit wenigen Klicks, ohne Warteschlangen und Stress. Probieren Sie es aus und Sie werden überrascht sein wie einfach es wurde!

Berichts- und Steuerzeitraum

Der Berichtszeitraum sieht in diesem Fall, wie oben erwähnt, sehr einfach aus - ein Quartal, die Meldung muss einen Monat und 15 Tage nach dem Berichtsquartal eingereicht werden. Man muss nur sagen, dass Organisationen, die Mitte des Jahres gegründet wurden, das RSV-1-Formular noch einreichen müssen, je nachdem, wann sie registriert wurden und ihre Tätigkeit aufgenommen haben.

Für die verspätete Einreichung des Formulars oder die Nichteinreichung des Formulars werden der Organisation Strafen in Rechnung gestellt. Gemäß den Artikeln der geltenden Gesetzgebung wird eine Geldbuße in Höhe von 5 % des Betrags der an den Fonds zu leistenden Zahlungen verhängt.

In diesem Fall wird für jeden Monat eine Berechnung vorgenommen, dh für jeden Monat, für den die Organisation nicht gemeldet hat, müssen 5% gezahlt werden. Die Höhe der Geldstrafe sollte jedoch nicht weniger als hundert Rubel betragen.

Wenn Sie das Formular nicht innerhalb von 180 Tagen (Kalender, funktioniert nicht) nach Ablauf des Meldezeitraums einreichen, erhöht sich die Strafe auf 30 %. Dieser Betrag errechnet sich aus dem Gesamtbetrag der Versicherungsleistungen für den gesamten Zeitraum, für den die Organisation nicht gemeldet hat. Die Gesetzgebung sieht auch vor, dass ab dem 181. Tag für jeden folgenden Monat 10 % des Gesamtbetrags der Zahlungen eingezogen werden. Mindestbetrag Die Geldstrafe beträgt in diesem Fall tausend Rubel. Wenn Sie dieses Formular überhaupt nicht einreichen, muss das Unternehmen alle oben genannten Bußgelder und Beiträge zahlen und im Falle einer Insolvenz schließen.

Letzte Formularänderungen

Innovationen aussehen auf die folgende Weise:

  • In die Berechnung sollen nun individuelle Angaben zu Mitarbeitern einfließen.
  • Berücksichtigt werden auch Merkmale der Zahlung von Versicherungsprämien für zusätzliche Tarife (z. B. die Aufteilung der Zahlungen in Abhängigkeit von den Arbeitsbedingungen).
  • Auf der Titelseite befindet sich ein Feld für Personen, die für ihre Beiträge ermäßigte Sätze verwenden. Es heißt "Erwerb / Verlust des Rechts, einen ermäßigten Tarif anzuwenden". Wenn ein solches Recht erworben wurde, wird der Buchstabe „P“ gesetzt, und wenn es verloren geht, „U“. Dieses Feld sollte bei der Berechnung des ersten Quartals 2019 nicht ausgefüllt werden.
  • Jetzt vorgestellt verschiedene Termine zum Ablegen von Dokumenten in Papierform u elektronisches Formular. Zur Zubereitung von Standardbericht auf dem Papier werden wie bisher ein Monat und 15 Tage ab dem Ende des Berichtszeitraums gewährt. Aber elektronische Berichterstattung kann in einem Monat und 20 Tagen gesendet werden. Fällt die Abgabefrist auf einen Feiertag, kann die Erklärung am ersten Werktag nach dem Feiertag eingereicht werden.

Schritt für Schritt Füllvorgang

Wie fülle ich RSV-1 aus? Gehen wir Schritt für Schritt alles durch:

  1. Zuerst müssen Sie füllen Titelblatt. Hier werden folgende Daten angezeigt:
    • Name der Organisation;
    • ihre TIN und KPP;
    • Organisationscode nach OKVED;
    • Angaben darüber, wie viele Personen versichert sind.

    Es gibt ein spezielles Feld namens "Adjustment Type". Es ist für Fälle vorgesehen, in denen einer der Mitarbeiter des Unternehmens oder einer Sonderkommission Fehler beim Ausfüllen des Formulars festgestellt hat und die Organisation oder der Einzelunternehmer RSV-1 erneut einreicht. Dieses Feld gibt den Code der Erläuterungen an:

    • 1 - angepasste Versicherungsprämien für den OPS;
    • 2 - Änderungen des Volumens solcher Beiträge an das NSO;
    • 3 - bereinigte Beiträge zum CHI oder andere Indikatoren, die sich nicht auf die individuelle Rechnungslegung beziehen.

    In diesem Fall sind allen Abklärungen Unterlagen zur personalisierten Buchführung beizufügen. Alle zu klärenden Dokumente sollten unter Berücksichtigung der Regeln eingereicht werden, die in dem Zeitraum in Kraft waren, in dem die Fehler im Bericht gemacht wurden.

  2. Erster Abschnitt.
    Dieser Abschnitt enthält Informationen über die gezahlten und noch zu zahlenden Versicherungsprämien. Hier müssen die Beiträge zur PF hervorgehoben werden, die für 2010-2013 aufgelaufen und gezahlt wurden. Diese Informationen sind in den Spalten 4 und 5 angegeben - Informationen zu Versicherungen bzw. Spareinlagen. Und Beiträge zum Fonds seit Anfang 2014 werden in Spalte 3 angezeigt (es gibt keine Aufteilung in Versicherungs- und kapitalgedeckte Teile). Sonstige Beiträge spiegeln sich in den Spalten 6, 7 und 8 wider (z. B. solche, die zusätzlichen Tarifen unterliegen).
    Bei den Daten für 2010-2013 gibt es im ersten Abschnitt Zeilen, von denen jede ihren eigenen Zweck hat. Zeile 100 spiegelt also die Schulden bis 2014 wider. Spalte 3 enthält Daten zur Verschuldung oder Überzahlung von Beiträgen an die PFR ab 2015. In der 120. Zeile - Zahlungen, die später aufgelaufen sind, in 140 - vollständig gezahlte Beiträge und in der 150. - nicht gezahlte Beiträge für 2010-2013.
  3. Zweiter Abschnitt.
    Es zeigt Daten zu aufgelaufenen Zahlungen und Versicherungsbeiträgen an. Der Abschnitt hat drei Unterabschnitte, die Daten zu zusätzlichen Tarifen und Berechnungen für sie anzeigen. In Unterabschnitt 2.1 werden Informationen von allen Arbeitgebern eingetragen, aber 2.2 und 2.3 werden nur ausgefüllt, wenn der Arbeitnehmer, für den der Beitrag gezahlt wurde, gefährliche bzw. schwere Arbeiten ausführt. Wenn Versicherungsprämien in dem Zeitraum, für den der Bericht vorgelegt wird, zu mehreren Sätzen aufgelaufen sind, muss dieser Abschnitt entsprechend der Anzahl der angewandten Sätze ausgefüllt werden. In den Abschnitten 2.2 und 2.3 werden Informationen nur von Unternehmen eingegeben, für die die Höhe der Leistungen 6 bzw. 4 % beträgt.
    Im Allgemeinen beeinflussen die folgenden Faktoren die Höhe solcher Leistungen:
    • Art von Arbeit;
    • die Ergebnisse der Bewertung der Arbeitsbedingungen, die nach Anfang 2014 von einer Sonderkommission durchgeführt wird;
    • die Ergebnisse der Arbeitsstättenbescheinigung, die auch nach Anfang 2014 durchgeführt wird.
  4. Dritter Abschnitt.
    Dieser Teil des Formulars ist nur von solchen Einzelunternehmern oder Unternehmen auszufüllen, die Anspruch auf eine Beitragssatzermäßigung haben.
  5. Vierter Abschnitt.
    Es ist bei weitem nicht immer notwendig, diesen Abschnitt auszufüllen, dafür gibt es nur zwei Fälle:
    • Die Mitarbeiter des Fonds haben eine Prüfung durchgeführt, in deren Ergebnis Rückstellungen in Höhe der Beträge für gebildet wurden Vorperioden wurden diese Rückstellungen in den Bestätigungsvermerken berücksichtigt, und der entsprechende Beschluss trat im Berichtszeitraum in Kraft.
    • Dem Arbeitgeber sind Tatsachen über zu niedrige Versicherungsprämien aufgefallen. Wenn er gleichzeitig eine Unterschreitung der Zahlungen für das letzte Jahr aufdeckt, sollte er Abschnitt 4 nicht ausfüllen, sondern muss eine aktualisierte Berechnung vorlegen.

    Die erste Spalte dieses Abschnitts ist verantwortlich für die Seriennummer der fertiggestellten Linie sowie für die Grundlage für die Abgrenzung. Die Gründe können wie folgt lauten:

    • 1 - Die Entstehung von Beiträgen erfolgte auf der Grundlage von Gesetzen Desk-Audit, und die Anklage fand in diesem Quartal statt;
    • 2 - Die Entstehung von Beiträgen erfolgte auf der Grundlage von Gesetzen Feldprüfung, und die Anklage fand in diesem Quartal statt;
    • 3 - Der Arbeitgeber hat Fehler unabhängig festgestellt und die Höhe der Beiträge berechnet.
  6. Abschnitt 5
    Dieser Abschnitt wird nur von den zahlenden Versicherern ausgefüllt bestimmte Beträge Studenten, die in Studentengruppen arbeiten. Solche Zahlungen erfordern keine zusätzlichen Beiträge an die Pensionskasse, aber bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein:
    • der Student studiert an einer höheren oder weiterführenden Berufsschule;
    • der Student studiert Vollzeit;
    • Angaben über die Studentenmannschaft, in der er arbeitet, im Bundes- oder Gemeinderegister eingetragen sind;
    • zwischen dem Versicherten und dem Studenten ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

    Damit ein solcher Vorteil bestätigt werden kann, muss er durch zwei Dokumente belegt werden:

    • Studentenbescheinigung über die Mitgliedschaft im Studententeam;
    • Bescheinigung über die Studienform des Studierenden.

    Diese Unterlagen sind zusammen mit den übrigen RSV-1-Papieren einzureichen.

Informationen zum korrekten Erstellen eines Dokuments im 1C-Programm finden Sie im Video:

Das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung hat mit Erlass Nr. 232n vom 15. März 2012 das Formular zur Berechnung der aufgelaufenen und gezahlten Versicherungsprämien für die Pflichtversicherung genehmigt Pensionsversicherung an die Pensionskasse (PFR), Versicherungsbeiträge an Bundesfonds Pflichtkrankenversicherung durch Zahler von Versicherungsprämien, Zahlungen und sonstigen Vergütungen Einzelpersonen (Formular RSV-1 PFR) und die Reihenfolge seiner Füllung(im Folgenden - Bestell-Nr. 232n).

Ab der Meldung der Versicherungsprämien für das 1. Quartal 2012 wird eine neue Berechnungsform für aufgelaufene und gezahlte Versicherungsprämien (im Folgenden - Berechnung) angewendet. Bisher wurde die Berechnung in der genehmigten Form eingereicht Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 12. November 2009 Nr.894n.

Das neue Formular ist detaillierter geworden, Angaben zu aufgelaufenen Versicherungsprämien sind Pflicht Krankenversicherung wird in FFOMS und TFOMS vollständig widergespiegelt, ohne den Betrag nach aufgelaufenen und gezahlten Beträgen aufzuschlüsseln.

Beachten Sie das Verfahren zum Ausfüllen des Berechnungsformulars.

Allgemeine Anforderungen zum Ausfüllen des Berechnungsformulars

Das Formular RSV-1 PFR wird mit Computertechnologie oder einem Kugelschreiber (Füllfederhalter) in Schwarz oder Blau in Blockschrift ausgefüllt.

Zahler von Versicherungsprämien (gemäß den Normen Gesetz Nr.212-FZ autonome Organisationen Zahler von Versicherungsprämien sind) das Formular RSV-1 PFR in elektronischem Format mit elektronischer digitaler Signatur einreichen, vorausgesetzt, dass:

  • sie leisten Zahlungen an Einzelpersonen;
  • durchschnittliche Mitarbeiterzahl Personen, zu deren Gunsten Zahlungen und sonstige Vergütungen geleistet werden, für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum 50 Personen übersteigt.
Neu gegründete (auch während der Umstrukturierung) Organisationen, in denen die Anzahl dieser Personen 50 Personen übersteigt, reichen ebenfalls das Formular RSV-1 PFR ein im elektronischen Format mit elektronischer digitaler Signatur.

In anderen Fällen wird das Formular RSV-1 PFR in Papierform eingereicht.

Das Formular wird anhand der Daten ausgefüllt Buchhaltung. In jeder Zeile und den dazugehörigen Spalten wird nur ein Indikator eingetragen. Wenn keine von der Berechnung vorgesehenen Indikatoren vorhanden sind, wird ein Bindestrich in die Zeile und die entsprechende Spalte eingefügt.

Fehler werden wie folgt korrigiert: Der falsche Wert des Indikators wird durchgestrichen, der richtige Wert wird daneben eingetragen. Die Berichtigung ist vom Zahler oder seinem Vertreter zu unterzeichnen und das Datum der Berichtigung anzugeben. Alle Korrekturen werden durch das Siegel der Organisation zertifiziert. Die Korrektur von Fehlern durch korrigierende oder andere ähnliche Mittel ist nicht gestattet.

Nach Abschluss der Berechnung erfolgt im Feld „Seite“ eine fortlaufende Nummerierung der ausgefüllten Seiten.

Titelblatt , Abschnitte 1, 2 der Berechnung werden von allen bei der Gebietskörperschaft des PFR registrierten Zahlern ausgefüllt und eingereicht. Wenn während des Berichtszeitraums mehr als ein Tarif angewendet wurde, umfasst die Berechnung so viele Seiten von Abschnitt 2 wie die Anzahl der während des Berichtszeitraums angewendeten Tarife (unabhängig von der Anwendung reduzierter Tarife, die für aufgelaufene Zahlungen für einzelne Arbeitnehmer festgelegt wurden).

§ 3 Berechnung ausgefüllt und eingereicht von Zahlern, die ermäßigte Tarife anwenden, gem Kunst. 58 Gesetz Nr.212-FZ.

§ 4 Berechnung wird von den Zahlern ausgefüllt und eingereicht, die Zeile 120 des Abschnitts 1 der Berechnung ausgefüllt haben (falls im Abrechnungszeitraum zusätzliche Versicherungsprämien gebildet wurden).

§ 5 Berechnung ausgefüllt und eingereicht von Zahlerorganisationen, die Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Studenten leisten Bildungsinstitutionen Sekundarstufe, höher Berufsausbildung hauptamtlich für Tätigkeiten in einer Schülergruppe (Eintragung in das Bundes- oder Landesregister der Jugend- und Kinderverbände mit staatliche Unterstützung) auf Arbeit oder Zivilrechtliche Verträge deren Gegenstand die Ausführung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen ist.

Am Ende jeder Seite der Rechnung sind die Unterschrift des Zahlers (Rechtsnachfolgers) oder seines Vertreters und das Datum der Unterzeichnung der Rechnung angebracht.

Oben auf jeder ausgefüllten Seite der Berechnung ist die Registrierungsnummer des Zahlers gemäß der Mitteilung (Benachrichtigung) des Versicherten am Registrierungsort angegeben, die während der Registrierung (Abrechnung) bei der FIU ausgestellt wurde.

Füllung Titelblatt Berechnungsformulare

Basierend auf den Bestimmungen Artikel 4,5 Bestell-Nr.232n, sowie Registrierungsinformationen der Institution, wird die Titelseite wie folgt ausgefüllt. Beachten Sie, dass es vom Zahler der Versicherungsprämien ausgefüllt wird, mit Ausnahme des Abschnitts „Auszufüllen FIU-Mitarbeiter».

Aufstellen " Registrierungs Nummer bei der FIU versichert.

Bei der Darstellung der primären Berechnung werden in dieses Feld Nullen (000) eingetragen.

Bei der Übermittlung an die Gebietskörperschaft des PFR die Berechnung, die die Änderungen widerspiegelt (aktualisierte Berechnung für den entsprechenden Zeitraum), wird eine Nummer angebracht, die angibt, welches Konto bei der Berechnung berücksichtigt wird Änderungen und Ergänzungen werden vom Versicherten bei der Gebietskörperschaft des PFR eingereicht (z. B.: 001, 002, 003 ... 10 usw.).

Die aktualisierte Berechnung wird in der Form dargestellt, die in dem Zeitraum gültig war, für den Fehler (Verzerrungen) festgestellt wurden ( Ziffer 4.1 Berechnung).

Feld „Meldezeitraum (Code)“.

Der Zeitraum, für den die Berechnung vorgelegt wird, ist eingetragen. Dementsprechend wird das erste Quartal mit dem Code 03, ein halbes Jahr - 06, 9 Monate - 09 und die für das Jahr eingereichte Berechnungsform mit der Nummer 12 angegeben.

Feld Kalenderjahr - das Kalenderjahr angeben, für dessen Berichtszeitraum die Berechnung (aktualisierte Berechnung) vorgelegt wird. Im Feld "Kalenderjahr" der Berechnung, die die für 2012 generierten Indikatoren widerspiegelt, wird 2012 angezeigt.

Das Feld "Name der Organisation, separate Unterteilung /F. Handelnder Einzelunternehmer, natürliche Person“ - Der Name der Organisation wird gemäß den Gründungsdokumenten (falls der Name eine lateinische Transkription enthält, wird diese angegeben) einer separaten Unterabteilung angegeben.

TIN-Feld.

TIN ist angegeben ( Kennzahl Steuerzahler) gemäß der Registrierungsbescheinigung in Steuerbehörde juristische Person, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation am Standort auf dem Territorium der Russischen Föderation gegründet wurde. Wenn ein autonome Einrichtung dem eine 10-stellige TIN zugewiesen wurde, sollte in die letzten beiden Zellen der Zone von 12 Zellen, die für die Aufzeichnung des TIN-Indikators vorgesehen sind, ein Bindestrich eingegeben werden.

Checkpoint-Feld

Der Kontrollpunkt ist angegeben (Code des Grundes für die Registrierung am Standort der Organisation) gemäß der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde einer juristischen Person, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation am Standort im Hoheitsgebiet gegründet wurde der Russischen Föderation. Der Kontrollpunkt am Ort der getrennten Unterteilung wird gemäß der Mitteilung über die Registrierung bei der Steuerbehörde einer juristischen Person angegeben, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation am Ort der getrennten Unterteilung auf dem Territorium der Russischen Föderation gegründet wurde Föderation.

Feld "OGRN (OGRNIP)".

Die staatliche Hauptregistrierungsnummer ist gemäß dem Zertifikat von angegeben staatliche Registrierung eine juristische Person, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation am Standort im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation gegründet wurde. Beim Ausfüllen des OGRN einer Organisation, das aus 13 Zeichen besteht, wird ein Bindestrich in die letzten beiden Zellen der Zone von 15 Zellen eingefügt, die für die Aufzeichnung des OGRN-Indikators reserviert ist.

Feld „Code nach OKATO“.

Der Code des Allrussischen Klassifikators von Objekten der administrativ-territorialen Teilung wird auf der Grundlage eines Informationsschreibens der staatlichen Statistikbehörde angegeben.

Feld "OKVED-Code" - Der Code wird gemäß dem Allrussischen Artenklassifikator angegeben Wirtschaftstätigkeit OK 029-2001 (NACE Rev. 1) über die Hauptart der wirtschaftlichen Tätigkeit des Zahlers.

Feld „Nummer Kontakt-Telefon» - gibt die Stadt an oder Handy Kostenträger (Nachfolger) oder Vertreter des Kostenträgers mit Ortsvorwahl bzw. Mobilfunkbetreiber. Jede Zelle wird ohne die Verwendung von Bindestrichen und Klammern ausgefüllt.

Geben Sie in den für die Registrierungsadresse reservierten Feldern den Index an, Ortschaft, Bezirk, Region, Straße, Haus, Gebäude - die gesetzliche Adresse des Zahlers der Versicherungsprämien.

Feld "Anzahl der versicherten Personen" - die Anzahl der Versicherten, für die Angaben zur individuellen (personalisierten) Abrechnung für den Berichtszeitraum eingereicht werden müssen, ist angegeben.

Feld „Durchschnittlicher Personalbestand“ - gibt die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter an, die nach der jährlich durch Aufträge festgelegten Weise berechnet wird Bundesdienst staatliche Statistiken.

In den Feldern „Auf Seiten“ und „Mit auf Blättern beigefügten Belegen oder deren Kopien“ sind Informationen über die Seitenzahl der eingereichten Berechnung und die Anzahl der Blätter mit beigefügten Belegen angegeben.

Im Unterabschnitt der Titelseite „Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Berechnung gemachten Angaben“ in den Feldern „Zahler der Versicherungsprämien“ , „Vertreter des Zahlers der Versicherungsprämien“ , "Nachfolger" Die folgenden Informationen werden wiedergegeben: Bei Bestätigung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen in der Berechnung trägt der Leiter der Organisation "1" ein. im Falle der Bestätigung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen durch den Vertreter des Zahlers der Versicherungsprämien wird „2“ angebracht; im Falle der Bestätigung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen trägt der Rechtsnachfolger des Zahlers der Versicherungsprämien „3“ ein.

Feld „F. Stellvertretender Leiter der Organisation " - Nachname, Vorname und Patronym des Leiters der Organisation sind vollständig angegeben. Bei der Einreichung einer Abrechnung durch einen Vertreter muss das entsprechende Feld den Nachnamen, Vornamen, Vatersnamen des Vertreters angeben - eine natürliche Person gemäß dem Ausweisdokument oder den Namen der juristischen Person gemäß den Gründungsdokumenten, falls die Vertreter des Zahlers ist eine juristische Person.

In den Feldern "Unterschrift" , "Das Datum" die Unterschrift des Zahlers (Nachfolgers) oder seines Vertreters und das Datum der Unterzeichnung der Rechnung sind angebracht.

Auf dem Feld "Ein Dokument, das die Vollmacht des Vertreters des Zahlers der Versicherungsprämien bestätigt" die Art des Dokuments, das die Befugnisse des Vertreters des Zahlers (Nachfolgers) bestätigt, ist angegeben.

Wie Sie den oben dargestellten Informationen entnehmen können, ist die Titelseite des neuen Berechnungsformulars auf die gleiche Weise wie zuvor ausgefüllt.

Ausfüllen des Abschnitts 1 „Berechnung der aufgelaufenen und gezahlten Versicherungsprämien“

Wir schlagen vor, das Verfahren zum Ausfüllen der Abschnitte 1 und 2 des Berechnungsformulars anhand eines konkreten Beispiels zu betrachten.

Autonome Institution zu Beginn des Berichtszeitraums - 2012 hatte keine Überzahlung von Versicherungsprämien. Im ersten Quartal sind dem Institut Versicherungsprämien in folgender Höhe zugeflossen:

MonatAuszahlungsbetragVersicherungsprämien

für die gesetzliche Krankenversicherung

Gesamt
Versicherungsteilfinanzierter Teil
Januar 64 000 24 000 20 400 108 400
Februar 48 000 18 000 15 300 81 300
Marsch 72 000 27 000 22 950 121 950
Gesamt 184 000 69 000 58 650 311 650

Die Zahlung der aufgelaufenen Versicherungsprämien für März erfolgte am 10. April 2012. Im Verein arbeiten Personen, die nach 1967 geboren sind Es gibt keine behinderten Menschen im Verein. Die Organisation läuft gemeinsames System Besteuerung und wendet den Basissatz der Versicherungsprämien (Tarifkennziffer 01) an.

Beachten Sie auf der Grundlage der Bedingungen des Beispiels die Regeln zum Ausfüllen von Abschnitt 1 des Berechnungsformulars.

Name

Indikator

ZeilencodeVersicherungsprämien für die gesetzliche RentenversicherungVersicherungsprämien

für die gesetzliche Krankenversicherung

Versicherungsteilfinanzierter Teil
1 2 3 4 5
Saldo der zu Beginn des Abrechnungszeitraums zu zahlenden Versicherungsprämien (+) Schulden, (-) Überzahlung 100 - - -

Die Zeile "Saldo der zu Beginn des Abrechnungszeitraums zu zahlenden Versicherungsprämien" entspricht der Summe der Versicherungsprämien aus Zeile 150 der Berechnung für den vorherigen Abrechnungszeitraum ( Abschnitt 6.1 des Verfahrens Nr.232n).

Name des IndikatorsZeilencodeVersicherungsprämien für die gesetzliche RentenversicherungVersicherungsprämien

für die gesetzliche Krankenversicherung

Versicherungsteilfinanzierter Teil
1 2 3 4 5
Aufgelaufene Versicherungsprämien ab Beginn des Abrechnungszeitraums 110 184 000 69 000 58 650
einschließlich für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums1. Monat 111 64 000 24 000 20 400
2. Monat 112 48 000 18 000 15 300
3. Monat 113 72 000 27 000 22 950
Zu zahlender Gesamtbetrag für die letzten 3 Monate 114 184 000 69 000 58 650
(Zeile 111 + Zeile 112 + Zeile 113)

Beim Ausfüllen des Formulars sollten Sie die Kontrollverhältnisse (angegeben in Abschnitt 6.2 des Verfahrens Nr.232n).

Zeile 110 „Angefallene Versicherungsprämien ab Beginn des Abrechnungszeitraums“ = die Summe der Werte der Zeile 110 der Berechnung für den vorangegangenen Berichtszeitraum Kalenderjahr und Zeile 114 der eingereichten Berechnung = die Summe der relevanten Daten in Abschnitt 2 (für jeden Tarifcode) der eingereichten Berechnung
Zeile 110 Spalte 3 = die Summe der Werte der Zeilen 250 und 252, Spalte 3 des Abschnitts 2 für alle Tarifcodes
Zeile 110 Spalte 4 = Zeile 251 Spalte 3 Abschnitt 2 für alle Tarifcodes
Zeile 110 Spalte 5 = Zeile 276 Spalte 3 Abschnitt 2 für alle Tarifcodes
Zeile 111 Spalte 3 = die Summe der Werte der Zeilen 250 und 252 Spalten 4 des Abschnitts 2 für alle Tarifcodes
Zeile 111 Spalte 4 = Zeile 251 Spalte 4 Abschnitt 2 für alle Tarifcodes
Zeile 111 Spalte 5 = Zeile 276 Spalte 4 des Abschnitts 2 für alle Tarifcodes
Zeile 112 Spalte 3 = die Summe der Werte der Zeilen 250 und 252, Spalte 5 des Abschnitts 2 für alle Tarifcodes
Zeile 112 Spalte 4 = Zeile 251 Spalte 5 des Abschnitts 2 für alle Tarifcodes
Zeile 112 Spalte 5 = Zeile 276 Spalte 5 des Abschnitts 2 für alle Tarifcodes
Zeile 113 Spalte 3 = die Summe der Werte der Zeilen 250 und 252 Spalten 6 des Abschnitts 2 für alle Tarifcodes
Zeile 113 Spalte 4 = Zeile 251 Spalte 6 Abschnitt 2 für alle Tarifcodes
Zeile 113 Spalte 5 = Zeile 276 Spalte 6 des Abschnitts 2 für alle Tarifcodes
Zeile 114 = die Summe der Werte der Zeilen 111 - 113 der entsprechenden Spalten

Der zusätzlich aufgelaufene Betrag Berichtszeitraum Versicherungsprämien, sowohl aufgrund von Inspektionshandlungen (Büro und (oder) vor Ort) als auch von der Organisation selbst aufgrund der Entdeckung der Tatsache der Nichtreflexion oder unvollständigen Reflexion von Informationen und Fehlern, die zu einer Unterschätzung des Betrags führen der für frühere Berichtszeiträume zu zahlenden Versicherungsprämien wird in Zeile 120 des Berechnungsformulars ( Abschnitt 6.3 des Verfahrens Nr.232n). Die Steuerverhältnisse dieser Linie mit anderen Linien finden Sie in Abschnitt 6.2 des Verfahrens Nr.232n. Da wir ganz am Anfang des Kommentars festgelegt haben, dass das Verfahren zum Ausfüllen des Berechnungsformulars von uns durch das Prisma des obigen Beispiels betrachtet wird und in dem Beispiel der Betrag für zusätzliche Gebühren nicht angegeben ist, werden wir nicht darauf eingehen diese Zeile ausfüllen.

Bezahlt ab Beginn des Abrechnungszeitraums, inkl 140 112 000 42 500 35 700
in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums1. Monat 141 64 000 24 500 20 400
2. Monat 142 48 000 18 000 15 300
3. Monat 143 - - -
gesamt 144 112 000 42 500 35 700
(Zeile 141 + Zeile 142 + Zeile 143)
für früher Abrechnungszeiträume 145 - - -

Beachten Sie, dass Zeile 140 „Bezahlt ab Beginn des Abrechnungszeitraums“ die Beträge der Versicherungsprämien widerspiegelt, die vom Beginn des Abrechnungszeitraums an aufgelaufen bis zum Ende des Berichtszeitraums gezahlt wurden. Der Wert dieser Zeile wird als Summe der Werte der Zeilen 145 und 144 berechnet. Zeile 145 gibt die Beträge der Versicherungsprämien an, die im aktuellen Berichtszeitraum für frühere Abrechnungszeiträume gezahlt wurden. Da in unserem Beispiel das Formular für das erste Quartal erstellt wird, wird in Zeile 145 ein Bindestrich gesetzt. Wenn das Formular für das zweite Quartal erstellt würde, würde es die von der Organisation im ersten Quartal gezahlten Beträge widerspiegeln.

Der Saldo der am Ende des Berichtszeitraums zu zahlenden Versicherungsprämien wird in Zeile 150 ausgewiesen und entspricht der Differenz zwischen den Zeilen 130 und 140.

Ausfüllen von Abschnitt 2 „Berechnung der Versicherungsprämien zum Satz“ des Berechnungsformulars

In diesem Abschnitt des Formulars werden die im Abrechnungszeitraum angefallenen Versicherungsprämien getrennt nach Rentenversicherungspflicht und Krankenversicherungspflicht ausgewiesen.

Das Feld „Tarifcode“ gibt den vom Zahler verwendeten Tarifcode gemäß den Tarifcodes der Versicherungsprämienzahler gemäß der Anlage zur Verordnung Nr. 232n an. Wenn während des Berichtszeitraums mehr als ein Tarif angewendet wurde, enthält die Berechnung so viele Seiten von Abschnitt 2 wie die Anzahl der während des Berichtszeitraums angewendeten Tarife. Gleichzeitig nehmen die Werte der Zeilen 201 - 276 für die Einbeziehung in andere Abschnitte der Berechnung als Summe der Werte in den entsprechenden Zeilen für jede in die Berechnung einbezogene Tabelle des Abschnitts 2 teil.

Name des IndikatorsZeilencodeGesamt

ab Beginn des Abrechnungszeitraums

Einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums
1. Monat2. Monat3. Monat
Die Höhe der zugunsten natürlicher Personen angefallenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen gem. 7 des Gesetzes Nr. 212-FZ und mit zwischenstaatlichen Abkommengeboren 1966 und älter 201 - - - -
geboren 1967 und jünger 202 1 150 000 400 000 300 000 450 000
Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich vorübergehend im Hoheitsgebiet aufhalten / aufhalten Russische Föderation 203 - - - -

In den Zeilen 201 - 260 wird die Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämien der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet.

Die Zeilen 211 - 213 spiegeln die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die gemäß Gesetz Nr. 212-FZ und zwischenstaatlichen Vereinbarungen nicht versicherungsprämienpflichtig sind. Zur Vereinfachung des Beispiels haben wir angenommen, dass es im ersten Quartal 2012 keine solchen Zahlungen gegeben hat.

Die Zeilen 231 - 233 spiegeln die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die zugunsten von Einzelpersonen für die Berechnung der Versicherungsprämien geleistet wurden, und überschreiten Grenzwert Basis, jährlich von der Regierung der Russischen Föderation eingerichtet, in Übereinstimmung mit Teil 5 Art.-Nr. 8 Gesetz Nr.212-FZ(für jede Person wird sie ab Beginn des Abrechnungszeitraums auf einen Betrag von höchstens 415.000 Rubel festgesetzt).

Die Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämien der Rentenversicherungspflicht für Personen, die 1967 und jünger geboren sind, spiegelt sich in Zeile 241 wider.

Name des IndikatorsZeilencodeGesamt

ab Beginn des Abrechnungszeitraums

einschließlich für die letzte

drei Monate des Berichtszeitraums

1. Monat23
Berechnungsgrundlage der Versicherungsprämien für die gesetzliche Rentenversicherunggeboren 1966 und älter

(Linie 201 + Linie 203 - Linie 211 - Linie 213 - Linie 221 - Linie 223 - Linie 231 - Linie 233)

240 1 150 000 400 000 300 000 450 000
geboren 1967 und jünger

(Zeile 202 - Zeile 212 - Zeile 222 - Zeile 232)

241 - - - -

Der Wert von Zeile 240 wird durch die Formel bestimmt: Zeile 202 minus Zeile 212 minus Zeile 222 minus Zeile 232.

Die Höhe der aufgelaufenen Versicherungsprämien in Bezug auf die Rentenversicherung wird in den Zeilen 250 - 252 widergespiegelt.

Die Werte der Spalten in Zeile 250 „Aufgelaufene Versicherungsbeiträge für die Rentenversicherungspflicht – der Versicherungsteil“ sind gleich der Summe der Werte der entsprechenden Spalten in Zeile 240, multipliziert mit dem Tarif für diese Altersgruppe durch Versicherungsteil Rente und den entsprechenden Spalten der Zeile 241, multipliziert mit dem Tarif dieser Altersgruppe für den Versicherungsanteil der Rente.

Die Werte der Spalten der Zeile 251 „Aufgelaufene Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung – kapitalgedeckter Teil“ sind gleich dem Produkt aus den Werten der entsprechenden Spalten der Zeile 241 und dem Tarif für diese Altersgruppe für den kapitalgedeckten Teil die Pension.

Die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung spiegelt sich in den Zeilen 271 - 276 wider.

In Zeile 271 spiegeln die entsprechenden Spalten die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die zugunsten von Einzelpersonen aufgelaufen sind, in Übereinstimmung mit Kunst. 7 Gesetz Nr.212-FZ, sowie bei zwischenstaatlichen Vereinbarungen, beitragspflichtig ab Jahresbeginn und für jeden der letzten drei Monate des Berichtszeitraums, beitragspflichtig für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

In Zeile 272 sind versicherungsfrei beitragsfreie Beträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gem Teil 1, 2 EL. 9 des Gesetzes Nr.212-FZ und zwischenstaatliche Vereinbarungen.

Zeile 274 spiegelt die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die zugunsten von Einzelpersonen zum Zweck der Ansammlung von Versicherungsprämien gezahlt wurden, die den von der Regierung der Russischen Föderation jährlich festgelegten maximalen Basiswert überschreiten, in Übereinstimmung mit Teil 5 Art.-Nr. 8 Gesetz Nr.212-FZ.

Zeile 275 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung wider, die durch die Formel bestimmt wird: Zeile 271 minus Zeile 272 minus Zeile 273 minus Zeile 274.

Die Werte der Spalten der Zeile 276 „Aufgelaufene Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung“ werden als Produkt der Werte der entsprechenden Spalten der Zeile 275 und des Tarifs ermittelt, der für die Zahlung der Versicherungsprämien an den Bund festgelegt wurde Obligatorische Krankenversicherungskasse.

Vervollständigung des Unterabschnitts 3.6 „Berechnung der Erfüllung der Bedingungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Zahlung von Versicherungsprämien durch Versicherungsprämienzahler gemäß Artikel 58 Teil 1 Absatz 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ“ des Berechnungsformulars

Dieser Abschnitt des Formulars wird von autonomen Organisationen ausgefüllt, die das vereinfachte Steuersystem anwenden und bei der Berechnung der Höhe der Versicherungsprämien ermäßigte Sätze verwenden.

Zeile 361 gibt den Gesamtbetrag des Einkommens an, bestimmt gemäß Kunst. 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation kumulativ ab Beginn des Berichts-(Berechnungs-)Zeitraums.

Zeile 362 gibt die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten und (oder) der Erbringung von Dienstleistungen für die Hauptart der Wirtschaftstätigkeit an.

Zeile 363 wird als Verhältnis von Zeile 362 und Zeile 361 berechnet, multipliziert mit 100.

Ausfüllen von Abschnitt 4 „Beträge der zusätzlich aufgelaufenen Versicherungsprämien ab Beginn des Abrechnungszeitraums“ des Berechnungsformulars

Der Abschnitt wird von Zahlern ausgefüllt, die in der aktuellen Berichtsperiode zusätzlich Versicherungsprämien für frühere Berichtsperioden (Abrechnungsperioden) angesammelt haben.

Die Tabelle zeigt das Jahr, den Monat und die Höhe der zusätzlich angefallenen Versicherungsprämien für Inspektionshandlungen (Schreibtisch und (oder) vor Ort), für die im aktuellen Berichtszeitraum Entscheidungen über die Verantwortlichkeit in Kraft getreten sind.

Darüber hinaus kann der Zahler im Falle der Selbstidentifikation der Tatsache der Nichtreflexion oder unvollständigen Reflexion von Informationen sowie von Fehlern, die zu einer Unterschätzung der Höhe der für frühere Berichtszeiträume zu zahlenden Versicherungsprämien führen, die Beträge widerspiegeln der zusätzlich aufgelaufenen Versicherungsprämien.

Bundesgesetz Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 „Über Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation, die Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation und die Bundeskasse für obligatorische Krankenversicherung“.

Am Ende des Jahres ist eine Meldung im Formular RSV-1 auszufüllen und an die Pensionskasse zu übermitteln. Die Form dieses Berichts wurde durch den Beschluss des PFR-Vorstands vom 16. Januar 2014 Nr. 2p genehmigt. Dieses Formular wird ab der Berichterstattung für das 1. Quartal 2014 angewendet. Für 2014 müssen Sie auch dieses RSV-1-Formular ausfüllen.

Fristen für die Einreichung des RSV-1 bei der FIU

Die Fristen für die Einreichung von RSV-1 bei der FIU haben sich seit dem 1. Januar 2015 geändert. Für das Jahr 2014 muss der RSV-1 in Papierform bis zum 15. Februar 2015 (wie bisher) und in elektronischer Form bis zum 20. Februar 2015 eingereicht werden.

Der 15. Februar fällt auf einen Sonntag, somit ist der letzte Tag für die Einreichung von RSV-1 in Papierform bei der FIU der 16. Februar 2015.

In elektronischer Form wird RSV-1 von Versicherungsnehmern mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von mehr als 25 Personen eingereicht. Alle anderen können auf Papier berichten.

Beispiel für das Ausfüllen des RSV-1-Formulars für 2015

Das RSV-1-Formular wurde letztes Jahr geändert. Die wichtigste Änderung ist die Hinzufügung von Abschnitt 6, die Informationen aus den Berichten SZV-6-4, ADV-6-5 und ADV-6-2 enthält. Daher wurden die letzten drei Formulare in letzter Zeit nicht ausgefüllt.

Für 2014 muss nur RSV-1 bei der FIU eingereicht werden.

Für jeden Mitarbeiter ausfüllen separater Abschnitt 6, dh ihre Anzahl entspricht der Anzahl der Arbeitnehmer, für die Versicherungsprämien überwiesen werden.

Auch Formänderungen wirkten sich auf die Teilung aus Rentenbeiträge für Versicherungen und Spareinlagen. Seit 2014 ist diese Abteilung nicht mehr in RSV-1 enthalten, alle Abzüge werden in einem einzigen Betrag angegeben.

Einzelheiten zum Ausfüllen des RSV-1-Formulars finden Sie in, das das Verfahren zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte zeigt.

Bei der Meldung an die Pensionskasse für das Jahr 2014 dürfen Sie nicht vergessen, auf der Titelseite den Meldezeitraum „O“ und das Kalenderjahr „2014“ anzugeben.

Abschnitt 6 gibt außerdem den Berichtszeitraum „O“ und das Kalenderjahr „2014“ an.

In Abschnitt 2.1 spiegeln die Spalten 4, 5 und 6 die Daten für die letzten drei Monate des Jahres 2014 (Oktober bis Dezember) wider, Spalte 3 – Beträge, die auf periodengerechter Basis ab Beginn des Kalenderjahres (von Januar bis Dezember 2014) berechnet werden.

Abschnitt 2.4 ist auszufüllen, wenn es Arbeitnehmer gibt, für die zusätzliche Versicherungsprämien gezahlt werden. Hier spiegeln die Spalten 4-6 auch Daten für die letzten drei Monate des Jahres 2014 wider, und Spalte 3 - den Gesamtbetrag seit Jahresbeginn.

Im Oktober 2019 erließ der russische Steuerdienst eine Anordnung zur Genehmigung des Berechnungsformulars für Arbeitnehmerversicherungsprämien, die Anfang 2019 in Kraft trat. Diese Berechnung wurde anstelle der Formulare RSV-1 und 2, RV-3 sowie 4-FSS eingeführt. Die Tatsache, dass ein aktualisiertes Formular entwickelt wurde, ist darauf zurückzuführen, dass die Fragen der Abgrenzung und Zahlung fast aller Beiträge in die Zuständigkeit des Föderalen Steuerdienstes übertragen werden.

Unter Berücksichtigung dessen wurde beschlossen, alle Meldungen, die bei verschiedenen Kassen eingereicht wurden, durch eine Berechnung zu ersetzen, die der Versicherte beim Finanzamt am Ort der Anmeldung einreichen muss. Es muss jedoch verstanden werden, dass dieser Bericht die Berichterstattung an Fonds nicht vollständig abschafft.

Liebe Leser! Der Artikel spricht über typische Wege zur Lösung rechtlicher Probleme, aber jeder Fall ist individuell. Wenn Sie wissen wollen, wie löse genau dein Problem- Kontaktieren Sie einen Berater:

ANWENDUNGEN UND ANRUFE WERDEN 24/7 und 7 Tage die Woche AKZEPTIERT.

Es ist schnell und IST GRATIS!

Die Pensionskasse muss also monatlich das SZV-M-Formular einreichen, sowie ein neues Meldeformular über die vorhandene Berufserfahrung, das auf der Grundlage der Ergebnisse des gesamten Jahres ausgefüllt wird.

Die Sozialversicherungskasse muss weiterhin Informationen über die Versicherungsprämien von Arbeitnehmern vorlegen, die „für Verletzungen“ bezahlt wurden, da diese spezielle Komponente in der Zuständigkeit der Sozialversicherung verblieb und nicht von einer Steueraufsicht begleitet wird.

Gründe für Veränderungen

Mit ... anfangen laufendes Jahr Die Kontrolle über die Zahlung von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen sowie Beiträgen an die Sozialversicherungskasse im Falle einer Invalidität und im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes erfolgt durch den russischen Bundessteuerdienst. Aus diesem Grund wurde ab Januar des laufenden Jahres eine Einführung erforderlich neue Berichterstattung, die Arbeitgeber für die Zahlung von Versicherungsleistungen vorsehen.

Das RSV-1-Berechnungsformular für Versicherungsprämien ab 2019 fasst die früher verwendeten Berichte zusammen (RSV-1 und 2 sowie РВ-3). Diese Berechnung enthält jedoch keine Informationen über Sozialbeiträge„für Verletzungen“, da sie nach wie vor in der Zuständigkeit der Sozialversicherungskasse verblieben. Es wird davon ausgegangen, dass Informationen darüber in Form eines separaten Dokuments an das FSS übermittelt werden.

Was ist der Unterschied zwischen den neuen

Heim Kennzeichen neue Form gegenüber den bisher verwendeten ist die Tatsache, dass sie ähnlich aufgebaut ist Steuererklärung. Dies kommt darin zum Ausdruck, dass der Beleg nur die Zahlen enthält, die zu den im Berichtszeitraum gebildeten Abgrenzungen gehören. Die Höhe der überwiesenen Versicherungsprämien sowie die Höhe der Schulden zu Beginn und am Ende der Periode werden im Dokument nicht angezeigt.

Die bis Ende 2019 gültigen Formulare enthielten Felder, in denen einzutragen war, in welcher Höhe Versicherungsprämien nicht nur angefallen, sondern auch gezahlt wurden. Dadurch war es möglich, die Höhe der Schulden des Versicherten gegenüber der Kasse (oder umgekehrt) am letzten Tag eines bestimmten Zeitraums zu bestimmen.

Das neue Berechnungsformular enthält Abschnitte mit den folgenden Informationen:

  • allgemeine Informationen über die Pflichten des Beitragszahlers;
  • Berechnung der für die obligatorische Sozialversicherung bestimmten Beträge;
  • Berechnung der Beitragshöhe für Kranken- und Rentenversicherung, die obligatorisch ist;
  • Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Beginn einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin oder aufgrund von Mutterschaft entstanden sind;
  • eine Aufschlüsselung derjenigen Zahlungen, die zu Lasten von Mitteln des Bundeshaushalts geleistet wurden;
  • personalisierte Informationen über die versicherte Person.

Wer reicht das Dokument wo ein

Das RSV-1-Berechnungsformular für Versicherungsprämien ab 2019 liegt bei Steuerdienst Zahler von Versicherungsprämien, d. h. Personen, die Löhne und andere Arten von Vergütungen an Einzelpersonen zahlen. Personen.

Unter ihnen:

  • Firmen;
  • einzelne Unternehmer;
  • getrennte Unternehmensbereiche;
  • andere Personen, die keine Einzelunternehmer sind;
  • Betriebsleiter.

Unternehmen müssen ein neues Meldeformular beim Finanzamt ihres Standortes einreichen. Untergliederungen von Gesellschaften erstatten am Ort einer solchen gesonderten Untergliederung einen Bericht. Sowohl Einzelpersonen als auch Einzelunternehmer reichen ein Dokument am Wohnort ein.

Aufbau und Inhalt des RSV-1-Berechnungsformulars für Versicherungsprämien ab 2019

Das aktualisierte Formular ist ein Dokument, das aus einer Titelseite und drei Abschnitten besteht. Die ersten beiden enthalten eine bestimmte Anzahl von Anwendungen: Die erste enthält zehn, die zweite Sektion enthält nur eine Anwendung.

Für jeden Versicherungsnehmer ist die Vorlage der folgenden Teile des Dokuments obligatorisch:

  1. Titelblatt.
  2. Der erste Abschnitt, der allgemeine Informationen über Versicherungsprämien enthält, die an den Staatshaushalt gezahlt werden müssen.
  3. Größenberechnung Rentenzahlungen, die in Anlage 1 zum ersten Abschnitt (in Unterabschnitt 1.1.) enthalten ist.
  4. Berechnung der Beträge für die obligatorische Krankenversicherung - Unterabschnitt 1.2. auf die gleiche Anwendung des ersten Abschnitts.
  5. Der zweite Anhang des ersten Abschnitts, der die Berechnung der Beiträge bei vorübergehender Invalidität oder im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes angibt.
  6. Der dritte Abschnitt mit personalisierten Daten über versicherte Personen.

Alle anderen Anträge werden nur ausgefüllt, wenn der Versicherungsnehmer über die entsprechenden Angaben verfügt, die darin eingetragen werden müssen.

Zum Beispiel:

  • Ausgaben für obligatorische Sozialversicherung vorübergehende Behinderung;
  • Zahlungen aus dem Bundeshaushalt;
  • Berechnung der Beträge nach einem ermäßigten Tarif durch die Zahler der Versicherungsprämien usw.

Beim Ausfüllen des Formulars werden die Beträge in Rubel mit Kopeken angegeben. Nicht ausgefüllte Zellen sollten nicht leer bleiben, sondern mit Bindestrichen versehen werden. Wörter in Zeilen werden in Großbuchstaben geschrieben. Der Bundessteuerdienst hat das Verfahren zum Ausfüllen dieser Berechnung genehmigt, das in derselben Reihenfolge verankert ist, in der das Formular genehmigt wurde. Es ist dieses Dokument, das die Erstellung des Berichts leiten sollte.

Das Formular kann in folgender Reihenfolge ausgefüllt werden:

Erster Schritt Ausfüllen der personalisierten Daten des dritten Abschnitts. Hier werden Informationen zu allen Versicherten des letzten Quartals eingetragen. Wenn es mehr als einen Mitarbeiter gibt, muss die Menge der in die Berechnung eingegebenen Informationen ihrer Anzahl entsprechen.
Zweite Eingabe von Daten in Unterabschnitt 1.1. der erste Abschnitt, der Informationen über enthält Rentenbeiträge. Dazu werden die im dritten Abschnitt eingegebenen personalisierten Buchhaltungsdaten zusammengefasst und in die entsprechenden Felder übertragen. Es ist zu beachten, dass die Summe der personalisierten Indikatoren den in Unterabschnitt 1.1 eingetragenen Indikatoren entsprechen muss.
Dritte Unterabschnitt 1.2 wird ausgefüllt. der erste Abschnitt, der die Beiträge für die obligatorische Krankenversicherung anzeigt. Diese Informationen sind ausschließlich in diesem Abschnitt enthalten und finden sich nicht in anderen Zeilen des Berichts.
Vierte Die zweite Anlage des ersten Abschnitts berechnet die Höhe der Versicherungsleistungen im Sinne der Sozialversicherung. Für den Fall, dass im Abrechnungszeitraum Ausgaben für Krankenstand oder andere Arten von Sozialleistungen angefallen sind, sollte dies in der dritten Anlage zum ersten Abschnitt widergespiegelt werden. Dazu ist Zeile 070 der zweiten Anlage des ersten Abschnitts auszufüllen.
Fünfte Wenn Informationen für jede Beitragsart eingegeben werden, werden die letzten Daten in Abschnitt 1 eingegeben, der eine Zusammenfassung darstellt. Es gibt die Höhe der Versicherungsprämien an, die an den Staatshaushalt gezahlt werden müssen.
Die letzte Stufe Nummerierung aller ausgefüllten Blätter der Berechnung mit Angabe der Seitenzahl in einer separaten Zeile des Titels. Jeder Abschnitt muss vom Direktor unterschrieben und datiert werden.

Zahlungsfrist

Im Jahr 2019 ändert sich die Frist für die Beitragszahlung nicht - dies ist der 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Beiträge angefallen sind. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Frist für die Einreichung von Berichten über Versicherungsprämien geändert hat. Dies ist in Absatz 7 des Artikels 431 des Russischen verankert Steuer-Code. Danach ist die genehmigte Berechnung der Versicherungsprämien bis zum 30. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats einzureichen. Der Berichtszeitraum ist jedes Quartal des Jahres.

Somit ist im Jahr 2019 als erste Meldung im RSV-1-Formular die Meldung für das erste Quartal einzureichen. Da der letzte Tag für die Einreichung des Berichts auf den 30. April fällt - und das ist Sonntag, und der erste Werktag der 2. Mai 2019 ist (der 1. Mai ist ein gesetzlicher arbeitsfreier Feiertag), muss die Berechnung genau vor dem 2. Mai eingereicht werden .

Organisationen und Privatunternehmer, die mehr als 25 Personen beschäftigen, müssen der Steuerbehörde eine Berechnung der Versicherungsprämien elektronisch übermitteln, indem sie sie über Telekommunikationskanäle übermitteln. Die übrigen Beitragszahler haben die Möglichkeit, eine Meldung in Papierform einzureichen.

Arbeitgeber sollten bedenken, dass die Berichtsbedingungen ab Beginn des laufenden Jahres nicht von der Art der Einreichung des Dokuments betroffen sind. Das heißt, dass diejenigen Versicherer, die eine Meldung auf Papier einreichen, und diejenigen, die die Berechnung elektronisch einreichen, ein Dokument spätestens am 30. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats vorlegen müssen.

Verantwortung für Verstöße

Wird die Berechnung vom Versicherten nicht vorgelegt in Fristen, unterliegt er den in Artikel 119 des russischen Steuergesetzbuchs festgelegten Sanktionen. Bei Nichtvorlage von Berichten, einschließlich Erklärungen, wird eine Geldbuße in Höhe von 5 % des Steuerbetrags erhoben, der für einen bestimmten Zeitraum aufgelaufen, aber nicht bezahlt wurde.

Spätestens bis zum 15. August 2016 müssen Sie Zeit haben, das Formular RSV-1 für das 2. Quartal (Halbjahr) in Papierform oder bis zum 20. August 2016 in elektronischer Form bei der Pensionskasse einzureichen.

Die FIU hat für das 2. Quartal 2016 Änderungen am Verfahren zum Ausfüllen des RSV-1-Formulars erarbeitet. Unser Artikel veröffentlichte das Verfahren zum Ausfüllen des RSV-Formulars für das 2. Quartal. 2016 unter Berücksichtigung Letzte Änderungen, Formular und Musterformular.

Formular RSV 1, genehmigt durch den Beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 16. Januar 2014 Nr. 2p in neueste Ausgabe FIU. Dieses Formular enthält individuelle Angaben. Bitte beachten Sie, dass das Formular für das 2. Quartal 2016 Formular RSV-1 korrekt als RSV-1 für ein halbes Jahr bezeichnet wird. Da es nicht nur Informationen für 2, sondern auch für 1 Quartal enthält. In dem Artikel sprechen wir über RSV-1 für das 2. Quartal (Halbjahr) 2016 ( neue Form).

Bis wann müssen Sie den RSV-1 für das 2. Quartal 2016 bestehen

Abgabetermin für RSV-1 für das 2. Quartal 2016 in Papierform ist spätestens der 15. August 2016. Und in elektronischer Form - bis spätestens 22. August 2016.

Das RSV-Formular wird bei einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl für 2015 von 25 Personen elektronisch eingereicht. Die übrigen Zahler können den RSV-1 nach Wahl abgeben: auf Papier oder elektronisch, unter Einhaltung der entsprechenden Fristen.

Die Meldung an die FIU im Jahr 2016 muss monatlich erfolgen

Neben der vierteljährlichen Berichterstattung auf dem RSV-1-Formular gibt es auch eine monatliche Berichterstattung auf Formular SZV-M, die ab dem 1. April 2016 mit Beschluss des PFR vom 1. Februar 2016 Nr. 83p eingeführt wurde. Alle Arbeitgeber, sowohl Unternehmer als auch juristische Personen, müssen monatliche Berichte einreichen. Dies ergibt sich aus dem Bundesgesetz Nr. 385-FZ vom 29. Dezember 2015.

RSV-1 für das erste Halbjahr 2016 (für das 2. Quartal 2016) Änderungen - Tabelle

Nachfolgend sind die Änderungen am RSV-1-Formular aufgeführt. Sie wurden von der FIU vorbereitet, sind aber bisher noch nicht in Kraft getreten. Orientieren Sie sich daher beim Ausfüllen des Formulars für das 2. Quartal an den alten Regeln.

Index Neue Regeln alte Regeln
OKVED-Codes in der Berechnung

Der Bericht kann jetzt Tätigkeitscodes sowohl nach dem neuen OKVED als auch nach dem alten Klassifikator widerspiegeln. Im Jahr 2016 arbeiten zwei Klassifikatoren gleichzeitig: OKVED OK 029-2001 und OK 029-2014

Bei der Berechnung durften nur Codes nach OKVED OK 029-2001 eingetragen werden
§ 4 „Beträge der Neuberechnung der Versicherungsprämien ab Beginn des Abrechnungszeitraums“

Erfassen Sie die Neuberechnung der Beiträge aufgrund jedes Fehlers in separaten Zeilen. Summieren Sie die Ergebnisse nicht in einer Zeile

Es wurde nicht spezifiziert, wie die Neuberechnung der Beiträge angezeigt werden soll, wenn mehrere Fehler gefunden wurden. In der Praxis wurden die Ergebnisse zusammengefasst und in einer Zeile wiedergegeben

Reduzierter Tarifcode für Zahler des Freihafens Wladiwostok

Erschienen neuer Code ermäßigter Tarif - 25. Es ist für Unternehmen und Geschäftsleute vorgesehen, die im Freihafen Wladiwostok ansässig sind. Wenn ein solcher Bewohner vorübergehende Einwohner und vorübergehende Einwohner hat Gastarbeiter, dann müssen die Sonderbezeichnungen VZHVL, VVVL wiedergegeben werden

Spezielle Codes für Zahler in Wladiwostok funktionierten nicht

Codes der Versicherten, denen in Russland Asyl gewährt wurde

Für Arbeitnehmer, denen vorübergehend Asyl in Russland gewährt wurde, dürfen Codes wie für vorübergehend ansässige Ausländer - VZhNR, VZhIT usw.

Es wurde nicht festgelegt, welche Codes für Personen, denen in Russland Asyl gewährt wurde, eingetragen werden sollten. In der Praxis verwendeten sie den Code der vorübergehend bleibenden Mitarbeiter - VPNR

Einzeldaten für das 2. Quartal 2016

RSV-1 im Jahr 2016 - einheitliche Form für Beiträge enthält es individuelle personalisierte Abrechnungsinformationen für das 2. Quartal 2016.

In dem Artikel stellen wir einzelne Informationen der FIU 2016 beispielhaft zur Verfügung.

Das Formular RSV-1 PFR muss von allen Arbeitgebern/Versicherern bei der Pensionskasse eingereicht werden (Absatz 1, Artikel 5 des Gesetzes Nr. 212-FZ). Organisationen werden unmittelbar nach der Registrierung bei der FIU als Versicherer registriert. Daher müssen sie die Berechnung an den Fonds senden, unabhängig davon, ob sie Arbeitnehmer haben oder nicht (Absätze 2 und 8 des Verfahrens, das durch den Beschluss des PFR-Vorstands vom 13. Oktober 2008 Nr. 296p genehmigt wurde). Einzelunternehmer werden aber zunächst bei der Pensionskasse als Personen registriert, die selbstständig Versicherungsprämien für sich zahlen. Gleichzeitig erstatten sie keine Meldungen, da der FIU bereits bekannt ist, wie viele Beiträge jeder Unternehmer in Form einer Festzahlung schuldet. Was den zusätzlichen Beitrag zum Fonds betrifft (1% des Einkommens für das Jahr, das 300.000 Rubel übersteigt), ist es auch nicht erforderlich, darüber zu berichten. Die FIU erhält Informationen über die Einkünfte des Kaufmanns vom Finanzamt (Abschnitt 9, Artikel 14 des Gesetzes Nr. 212-FZ).

Stellt ein Unternehmer jedoch mindestens einen Arbeitnehmer ein, so ist er verpflichtet, dies der Pensionskasse spätestens 30 Tage nach Unterzeichnung anzuzeigen Arbeitsvertrag. Die empfohlene Form der Benachrichtigung ist in der Anlage Nr. 7 zur Verordnung Nr. 296p angegeben (Ziffer 21 und 22 der Verordnung Nr. 296p). Dann wird der einzelne Unternehmer bei der Pensionskasse als Versicherter gemeldet und es besteht bis zur Abmeldung des Unternehmers als Versicherter eine Verpflichtung zur vierteljährlichen Meldung an die Pensionskasse.

Wenn demnach beispielsweise keine Mitarbeiter mehr vorhanden sind, diese kündigen und der Einzelunternehmer sich nicht von der Registrierung als Versicherer zurückgezogen hat, muss er weiterhin das RSV-1 PFR-Formular, wenn auch „Null“, fristgerecht einreichen . Andernfalls wird eine Geldstrafe gemäß Artikel 46 des Gesetzes Nr. 212-FZ verhängt. Seine Höhe beträgt 5% der Versicherungsprämien für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums), jedoch nicht mehr als 30% dieses Betrags und nicht weniger als 1000 Rubel. Diese Schlussfolgerung bestätigt Arbitragepraxis(Dekret des Fünfzehnten Schiedsgerichts Berufungsgericht vom 28. September 2011 Nr. 15AP-9655/2011 im Fall Nr. А53-5810/2011).

In einer Situation, in der es keine Aktivität gibt und dementsprechend keine Abgrenzungen an die Mitarbeiter vorgenommen werden, kann jeder „Vereinfacher“ auftreten. Besonders anfällig dafür sind neu registrierte Firmen und Gewerbetreibende. Ist es in diesem Fall notwendig, die Berechnung auszufüllen und bei der Pensionskasse einzureichen?

Ja, auch ohne Tätigkeit ist das Formular RSV-1 der FIU zu erstellen. Außerdem unabhängig davon, in welchem ​​konkreten Zeitraum keine Aktivität stattgefunden hat (im 1. oder 2. Quartal). Denn wenn das Geschäft nicht betrieben wird, sollten auch Informationen darüber in der FIU stehen. Übergeben Sie in diesem Fall unbedingt das Titelblatt sowie die Abschnitte 1 und 2 der Berechnung an die Kasse. Sie müssen von allen Arbeitgebern eingereicht werden, auch wenn keine Indikatoren vorhanden sind. In die Zeilen, für die es keine Daten gibt, setzen Sie Bindestriche. Und diese Schlussfolgerung wird von den Experten der Pensionskasse auf ihrer Website bestätigt. Sie können der Meldung auch Erklärungen beifügen, dass in einem bestimmten Zeitraum keine Aktivität stattgefunden hat und kein Gehalt angefallen ist. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Bei Bedarf wird die Stiftung diese Informationen anfordern.

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für das Ausfüllen individueller Informationen.

Regeln zum Ausfüllen von RSV-1 für 2016

Beim Ausfüllen von RSV-1 für das 2. Quartal 2016 nach einem neuen Formular wird in jeder Zeile und den dazugehörigen Spalten nur ein Indikator eingetragen. Fehlen in der Berechnung vorgesehene Indikatoren, wird die Zeile und die entsprechende Spalte der §§ 1-5 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 mit einem Bindestrich versehen. Wenn in Abschnitt 6 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 kein Indikator in der Zeile vorhanden ist, wird die entsprechende Spalte nicht ausgefüllt.

Um Fehler zu korrigieren, streichen Sie den falschen Wert des Indikators durch, geben Sie den korrekten Wert des Indikators ein und setzen Sie die Unterschrift des Zahlers oder seines Vertreters unter die Korrektur, die das Korrekturdatum angibt. Alle Korrekturen werden, sofern vorhanden, durch das Siegel der Organisation (Stempel bei ausländischen Organisationen) beglaubigt. Die Korrektur von Fehlern durch korrigierende oder andere ähnliche Mittel ist nicht gestattet.

Nach dem Ausfüllen des RSV-1 im Jahr 2016 für das 2. Quartal wird eine fortlaufende Nummerierung der ausgefüllten Seiten in das Feld „Seite“ eingetragen.

Titelblatt, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2.1 von § 2 RSV-1 für das 2. Quartal 2016 werden von allen bei der Gebietskörperschaft des PFR registrierten Zahlern ausgefüllt und eingereicht. Wenn während des Berichtszeitraums mehr als ein Tarif angewendet wurde, enthält die Berechnung so viele Seiten von Abschnitt 2 der Berechnung wie die Anzahl der während des Berichtszeitraums angewendeten Tarife.

§ 3 RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird von Zahlern ausgefüllt und eingereicht, die ermäßigte Tarife gemäß Artikel 58 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ anwenden.

§ 4 RSV wird von den Zahlern ausgefüllt und eingereicht, falls die Stelle, die die Zahlung der Versicherungsprämien überwacht, zusätzliche Versicherungsprämien für die Akte der Inspektionen (am Schalter und (oder) vor Ort) aufgelaufen sind, für die Entscheidungen über die Anziehung (in der Verweigerung der Anziehung ) trat im Berichtszeitraum (Berechnungszeitraum) für die Haftung wegen Verstoßes gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Versicherungsprämien in Kraft, sowie wenn die Stelle, die die Zahlung von Versicherungsprämien kontrolliert, übermäßige Beträge von Versicherungsprämien aufgedeckt hat, die vom Versicherungszahler aufgelaufen sind Prämien.

Darüber hinaus im Falle der Selbsterkennung der Tatsache der Nichtreflexion oder unvollständigen Reflexion von Informationen sowie von Fehlern, die zu einer Unterschätzung der Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien für frühere Berichts- (Berechnungs-) Perioden führen, sowie in Im Falle der Anpassung der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien früherer Berichts-(Berechnungs-)Perioden (auf der Grundlage von Buchhaltungsdaten), die nicht als Fehler erkannt werden, gibt der Zahler in Abschnitt 4 die Beträge der Neuberechnung der Versicherungsprämien an, die im Berichts-(Berechnungs-)Zeitraum aufgelaufen sind .

§ 5 RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird von Zahlern ausgefüllt und eingereicht - Organisationen, die Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Studenten in professionellen Bildungsorganisationen leisten, Bildungseinrichtungen der Hochschulbildung in Vollzeitausbildung für Aktivitäten, die in einer Studentengruppe durchgeführt werden (einschließlich im Bundes- oder Landesregister der staatlich geförderten Jugend- und Kindervereine) im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder zivilrechtlichen Verträgen, deren Gegenstand die Erbringung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen ist.

§ 6 RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird von den Kostenträgern für alle versicherten Personen ausgefüllt und eingereicht, zu deren Gunsten in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums Zahlungen und sonstige Bezüge aus arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Verträgen entstanden sind, deren Gegenstand die ist Erbringung von Werken, Erbringung von Dienstleistungen, urheberrechtliche Vereinbarungen, zugunsten der Urheber von Werken, Vereinbarungen über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, Verlagslizenzverträge, Lizenzverträge über die Rechtseinräumung ein wissenschaftliches, literarisches, künstlerisches Werk zu verwenden, einschließlich der von Rechteverwertungsorganisationen auf kollektiver Basis angefallenen Vergütungen zugunsten der Urheber von Werken im Rahmen von Verträgen, die mit Benutzern geschlossen wurden oder mit denen Arbeitsverträge und (oder) die oben genannten zivilrechtlichen Verträge abgeschlossen wurden .

Am Ende jeder Seite der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 sind die Unterschrift des Zahlers (Rechtsnachfolgers) oder seines Vertreters und das Datum der Unterzeichnung der Berechnung angebracht.

Oben auf jeder ausgefüllten Seite der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 ist die Registrierungsnummer des Kostenträgers gemäß dem bei der Registrierung (Abrechnung) bei der FIU ausgestellten Bescheid (Mitteilung) des Versicherten am Registrierungsort angegeben .

Bei Erwerb oder Verlust des Anspruchs auf Inanspruchnahme eines ermäßigten Tarifs auf Basis der Ergebnisse des aktuellen Abrechnungs- (Abrechnungs-) Zeitraums, im Rahmen der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den Abrechnungs- (Abrechnungs-) Zeitraum, Informationen zu den Versicherten bereitgestellt wird, wobei Daten für frühere Berichtszeiträume des aktuellen Abrechnungszeitraums korrigiert werden.

Musterausfüllformular RSV-1 für das 2. Quartal 2016

Ein Beispiel für das Ausfüllen des Formulars RSV-1 PFR für das 2. Quartal 2016

Bei Bedarf: bei der Erstellung der Kalkulation für das 2. Quartal 2016. Übertroffen Größenbeschränkung Zahlungen.

Ausfüllen der Titelseite von RSV-1

Das Titelblatt der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird bis auf den Unterabschnitt „Vom PFR-Mitarbeiter auszufüllen“ vom Einzahler ausgefüllt.

Beim Ausfüllen der Titelseite:

  1. im Feld „Klärungsnummer“ angegeben
  2. bei Einreichung der primären RSV 1 für das 2. Quartal 2016, Code 000

    bei der Übermittlung an die Gebietskörperschaft der Pensionskasse der Russischen Föderation die Berechnung, die die Änderungen gemäß Artikel 17 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ widerspiegelt (verfeinerte Berechnung für den entsprechenden Zeitraum) - a Nummer, die angibt, welches Konto der Berechnung unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen vom Versicherten beim Gebietsbüro des PFR eingereicht wird (z. B.: 001, 002, 003, ... 010 usw.)

    im Feld „Grund der Klärung“ wird der Code des Grundes für die Bereitstellung eines aktualisierten RSV 1 für das 2. Quartal 2016 angegeben und angegeben: „1“ - Klärung des RSV 1 für das 2. Quartal 2016 in Bezug auf Indikatoren in Bezug auf die Zahlung von Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung (einschließlich zusätzlicher Tarife), "2" - Aktualisierung von RSV 1 für das 2 Tarife), "3" - Fortschreibung des RSV 1 für das 2. Quartal 2016 in Bezug auf Versicherungsprämien für die gesetzliche Krankenversicherung oder andere Kennzahlen, die die individuellen Datensätze der Versicherten nicht berühren

Im Feld „Kalenderjahr“

Abschlussfeld wird nur bei Beendigung der Tätigkeit der Organisation im Zusammenhang mit der Liquidation oder Beendigung der Tätigkeit als Einzelunternehmer in den in Artikel 15 Teil 15 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 genannten Fällen ausgefüllt . In diesen Fällen wird in diesem Feld der Buchstabe „L“ eingetragen.

Im Feld „Name der Organisation, separate Untergliederung / vollständiger Name Einzelunternehmer, Einzelperson" Der Name der Organisation wird gemäß den Gründungsdokumenten angegeben (falls der Name eine lateinische Transkription enthält, wird dies angegeben) oder der Name der Niederlassung ausländische Organisation Betrieb auf dem Territorium der Russischen Föderation, einer separaten Unterabteilung; bei Einreichung einer RSV 1 für das 2. Quartal 2016 durch einen Einzelunternehmer, einen Rechtsanwalt, einen freiberuflich tätigen Notar, den Leiter einer bäuerlichen (bäuerlichen) Wirtschaft, eine natürliche Person, die nicht als Einzelunternehmer anerkannt ist, den Familiennamen, Name, Vatersname werden ausgefüllt (vollständig, ohne Abkürzungen, gemäß Ausweis).

Im Feld "INN"(Steueridentifikationsnummer (im Folgenden: TIN) wird durch die TIN gemäß der Bescheinigung über die Registrierung bei der Steuerbehörde einer juristischen Person angegeben, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation am Standort im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation gegründet wurde /

Für eine natürliche Person wird die TIN gemäß der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde einer natürlichen Person am Wohnort im Gebiet der Russischen Föderation angegeben.

Wenn der Zahler die TIN, die aus zehn Zeichen besteht, in den Bereich von zwölf Zellen einträgt, der für die Aufzeichnung des TIN-Indikators reserviert ist, sollte ein Bindestrich in die letzten beiden Zellen eingefügt werden.

Im Checkpoint-Feld(Code des Grundes für die Registrierung am Standort der Organisation (im Folgenden als KPP bezeichnet) wird von der KPP gemäß der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde einer juristischen Person angegeben, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation gegründet wurde Föderation, am Standort im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation.

Der Kontrollpunkt am Ort der getrennten Unterteilung wird gemäß der Mitteilung über die Registrierung bei der Steuerbehörde einer juristischen Person angegeben, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation am Ort der getrennten Unterteilung auf dem Territorium der Russischen Föderation gegründet wurde Föderation

Im Feld „OKVED-Code“ Der Code wird gemäß dem Allrussischen Klassifikator für Wirtschaftszweige OK 029-2001 (NACE Rev. 1) (im Folgenden - OKVED) oder OK 029-2014 (NACE Rev. 2) für die Hauptart der Wirtschaftstätigkeit angegeben der Zahler.

Im Feld "Kontakttelefonnummer". Stadt bzw Handynummer Telefonnummer des Zahlungspflichtigen (Nachfolgers) oder des Vertreters des Zahlungspflichtigen mit Vorwahl bzw. Mobilfunkbetreiber. Die Zahlen werden ohne Bindestriche und Klammern in jede Zelle eingetragen.

Im Feld „Anzahl der versicherten Personen, für die Angaben zur Höhe der Leistungen und sonstigen Vergütungen und/oder Versicherungserfahrung gemacht werden“ ist die Gesamtzahl der versicherten Personen gemäß der Anzahl der Abschnitte 6 „Angaben zur Höhe der Leistungen“ anzugeben und sonstige Bezüge und Versicherungserfahrung der versicherten Person" für jede versicherte Person für den Berichtszeitraum.

Im Feld „Durchschnittliche Mitarbeiterzahl“ gibt die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der Organisation oder die durchschnittliche Anzahl der Personen an, an die ein Einzelunternehmer oder eine nicht als Einzelunternehmer anerkannte Person Zahlungen und andere Vergütungen im Rahmen von Arbeitsbeziehungen geleistet hat.

Angaben zum Umfang der RSV 1-Seiten für das 2. Quartal 2016 mit Belegen sind in den Feldern „Auf den Seiten“ bzw. „Bei Anlage der Belege oder deren Kopien auf Blättern“ angegeben.

Im Unterabschnitt der Titelseite „Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Berechnung gemachten Angaben.“

Im Feld „Zahler der Versicherungsprämien“, "Vertreter des Zahlers der Versicherungsprämien", "Nachfolger" im Falle der Bestätigung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen in der Berechnung durch den Leiter der Organisation, Einzelunternehmer, Einzelperson, die nicht als Einzelunternehmer anerkannt ist, die Zahl "1" wird eingetragen; im Falle der Bestätigung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Angaben durch den Vertreter des Zahlers der Versicherungsprämien wird die Nummer „2“ angebracht; im Falle der Bestätigung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Angaben trägt der Rechtsnachfolger des Versicherungsprämienzahlers die Zahl „3“ ein.

Im Feld „F.I.O. der Leiter einer Organisation, ein einzelner Unternehmer, eine Einzelperson, ein Vertreter des Zahlers von Versicherungsprämien - eine Einzelperson" bei der Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in der Berechnung:

    Leiter der Organisation- Der Zahler (Nachfolger) gibt den Nachnamen, den Namen und das Patronym (falls vorhanden) des Leiters der Organisation vollständig gemäß dem Ausweis an

    individueller, individueller Unternehmer Nachname, Vorname, Patronym (falls vorhanden) einer Einzelperson, eines Einzelunternehmers sind vollständig angegeben

    Vertreter des Zahlers (Nachfolger)- Eine Person gibt den Nachnamen, den Vornamen und das Patronym (falls vorhanden) einer Person vollständig gemäß dem Ausweisdokument an

Im Feld "Name der Organisation, Vertreter des Zahlers der Versicherungsprämien - juristische Person" der Vertreter des Zahlers (Nachfolger) - eine juristische Person gibt den vollständigen Namen dieser juristischen Person gemäß den Gründungsdokumenten an.

In den Feldern „Unterschrift“, „Datum“ die Unterschrift des Zahlers (Nachfolgers) oder seines Vertreters und das Datum der Unterzeichnung der Rechnung sind an der Position "M.P." das Siegel wird, falls vorhanden, angebracht.

Im Feld "Dokument, das die Vollmacht des Vertreters des Zahlers der Versicherungsprämien bestätigt" die Art des Dokuments, das die Befugnisse des Vertreters des Zahlers (Nachfolgers) bestätigt, ist angegeben.

Im Unterabschnitt „Von einem Mitarbeiter des PFR auszufüllen“, „Hinweise zur Vorlage der Berechnung“:

    Feld "Diese Berechnung wird angezeigt (Code)" die Art der Präsentation ist angegeben ("01" - auf Papier, "02" - per Post)

    im Feld "auf Seiten" die Anzahl der Seiten, auf denen der Zahler die Rechnung präsentiert, ist angegeben

    im Feld „mit Beifügung von Belegen oder deren Kopien auf Blättern“ die Anzahl der Belegblätter oder deren Kopien, die der Berechnung beigefügt sind, ist angegeben

    im Feld "Datum der Einreichung der Berechnung" das Datum der Abgabe der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 persönlich oder durch einen Bevollmächtigten wird angebracht, bei postalischer Zusendung - das Datum der Absendung der Postsendung mit Beschreibung der Anlage

Im neuen Formular RSV-1 für das 2. Quartal 2016 wird der Unterabschnitt durch die Unterschrift eines Mitarbeiters des Gebiets beglaubigt Organ der FIU wer die Berechnung angenommen hat, unter Angabe des Nachnamens, des Vornamens und des Patronyms (falls vorhanden).

Ausfüllen von Abschnitt 1 des RSV-1-Formulars für das 2. Quartal. 2016

Beim Ausfüllen von Abschnitt 1 im neuen RSV-1-Formular für das 2. Quartal:

Die Werte der Spalten der Zeile 100 müssen gleich den Werten der entsprechenden Spalten der Zeile 150 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum sein.

Wenn in Spalte 4 der Zeile 150 RSV 1 für den vorherigen Abrechnungszeitraum eine Überzahlung vorliegt, muss der Wert der Spalte 3 der Zeile 100 RSV 1 für den aktuellen Abrechnungszeitraum gleich der Summe der Werte der Spalten 3 und 4 sein der Zeile 150 RSV 1 für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum; der Wert der Spalte 4 der Zeile 100 darf nicht kleiner als Null sein;

Der Wert der Zeile 110 muss gleich der Summe der Werte der Zeile 110 des RSV 1 für den vorherigen Berichtszeitraum des Kalenderjahres und der Zeile 114 der vorgelegten Berechnung sein und muss auch gleich der Summe der entsprechenden sein Werte der Ziffer 2.1 (für jede Tarifnummer), Ziffer 2.2, 2.3, 2.4 der RSV 1 für das 2 ) Periode sind diese Gleichheiten nicht erfüllt):

  1. Zeilenwert 110 Spalten 3 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Werte der Zeilen 205 und 206, Spalte 3 des Absatzes 2.1 sein
  2. in Zeile 110 Spalten 6, 7 spiegelt die aufgelaufenen Versicherungsprämien wider zusätzlicher Fahrpreis zum bestimmte Kategorien Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 58.3 Teile 1, 2 und 2¹ des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009, die an die Pensionskasse der Russischen Föderation zu zahlen sind

    Wert der Spalte 6 der Zeile 110 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 Spalte 3 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 3 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein

    Wert von Spalte 7 der Zeile 110 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 234 Spalte 3 Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 3 Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein

    Wert von Zeile 110, Spalte 8 sollte gleich der Summe der Zeilen 214, Spalte 3 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein

    Wert von Zeile 111 Spalte 3 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Zeilen 205 und 206, Spalte 4 des Absatzes 2.1 sein

    Wert von Zeile 112, Spalte 3 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Zeilen 205 und 206, Spalte 5 des Absatzes 2.1 sein

    Wert von Zeile 113, Spalte 3 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Zeilen 205 und 206, Spalte 6 des Absatzes 2.1 sein

In den Zeilen 111, 112, 113, Spalten 4 und 5 nicht zu füllen.

In Zeilen 111, 112, 113 Spalten 6 Die aufgelaufenen Versicherungsprämien werden zu einem zusätzlichen Satz in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen berücksichtigt, die in den in Artikel 30 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 genannten Arten von Arbeit beschäftigt sind , durch Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 58.3 Teile 1 und 2¹ des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, die in den entsprechenden Monaten des Berichtszeitraums an die FIU zu zahlen sind.

In den Zeilen 111, 112, 113 Spalten 7 Die aufgelaufenen Versicherungsprämien werden zu einem zusätzlichen Satz in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen berücksichtigt, die in den in Artikel 30 Teil 1 Ziffern 2-18 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember genannten Arten von Arbeit beschäftigt sind , 2013, von Zahlern von Versicherungsprämien gemäß Artikel 58.3 Teile 2 und 2¹ des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, die an die FIU zu zahlen sind, in den entsprechenden Monaten des Berichtszeitraums;

    Der Wert von Spalte 6 von Zeile 111 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 Spalte 4 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 4 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein

    Der Wert von Spalte 6 von Zeile 112 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 Spalte 5 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 5 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein

    Der Wert von Spalte 6 von Zeile 113 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 Spalte 6 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 6 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein

    Der Wert von Spalte 7 von Zeile 111 muss gleich dem Wert der Summen aus Zeile 234 Spalte 4 Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 4 Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein

    Der Wert von Spalte 7 von Zeile 112 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 234 Spalte 5 von Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 5 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein

    Der Wert von Spalte 7 von Zeile 113 muss gleich dem Wert der Summen aus Zeile 234 Spalte 6 Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 6 Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein

    Der Wert von Zeile 111 von Spalte 8 sollte gleich der Summe der Zeilen 214 Spalte 4 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein

    Der Wert von Zeile 112 von Spalte 8 sollte gleich der Summe der Zeilen 214 Spalte 5 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein

    Der Wert von Zeile 113 von Spalte 8 sollte gleich der Summe der Zeilen 214 Spalte 6 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein

    Zeilenwert 114 sollte gleich der Summe der Werte der Zeilen 111 - 113 der entsprechenden Spalten sein

In Zeile 114 Spalten 4 und 5 nicht zu füllen.

In Zeile 120 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien wider, die gemäß Inspektionshandlungen (Schreibtisch und (oder) vor Ort) angefallen sind, für die Entscheidungen über die Haftung (Verweigerung der Inanspruchnahme) von Versicherungsprämienzahlern für Verstöße gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation zu Versicherungsprämien getroffen wurden im Berichtszeitraum in Kraft getretenen Versicherungsprämien sowie die bei den von der Prämienüberwachungsstelle ermittelten Prämienzahler zu hoch angefallenen Versicherungsprämien.

Darüber hinaus im Falle der Selbsterkennung der Tatsache der Nichtreflexion oder unvollständigen Reflexion von Informationen sowie von Fehlern, die zu einer Unterschätzung der Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien für frühere Berichts- (Berechnungs-) Perioden führen, sowie in Im Falle der Anpassung der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien früherer Berichts-(Berechnungs-)Perioden (basierend auf Buchhaltungsdaten), die nicht als Fehler erkannt wird, gibt Zeile 120 die in der Berichts-(Berechnungs-)Periode aufgelaufenen Neuberechnungsbeträge wieder.

  1. Der Wert von Zeile 120, Spalte 3 muss dem Wert entsprechen, der in der Zeile „Gesamtbetrag der Neuberechnung“, Spalte 6 von Abschnitt 4, angegeben ist
  2. Der Wert von Zeile 120, Spalte 4 muss dem Wert entsprechen, der in der Zeile „Gesamtbetrag der Neuberechnung“, Spalte 8 von Abschnitt 4, angegeben ist
  3. Der Wert von Zeile 120, Spalte 5 muss dem Wert entsprechen, der in der Zeile „Gesamtbetrag der Neuberechnung“, Spalte 10 von Abschnitt 4, angegeben ist
  4. Der Wert von Zeile 120 von Spalte 6 muss gleich der Summe der in der Zeile „Gesamtneuberechnungsbetrag“ von Spalte 11 angegebenen Werte und der Summe der Werte von Spalte 13 gemäß dem Basiscode „1“ von Abschnitt 4 sein
  5. Der Wert von Zeile 120 von Spalte 7 muss gleich der Summe des in der Zeile „Gesamtneuberechnungsbetrag“ der Spalte 12 angegebenen Werts und der Summe der Werte der Spalte 13 gemäß dem Basiscode „2“ des Abschnitts 4 sein

Auf Zeile 121 in den Spalten 3 und 4 Die Beträge der Neuberechnung von Versicherungsprämien zur Finanzierung einer Versicherungsrente spiegeln sich in Beträgen wider, die die maximale Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschreiten, die jährlich von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 8 Teil 5 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ festgelegt wird vom 24. Juli 2009.

  1. Der Wert von Zeile 121 von Spalte 3 entspricht dem Wert, der in der Zeile „Gesamtbetrag der Neuberechnung“, Spalte 7 von Abschnitt 4, angegeben ist
  2. Werte von Zeile 121 Spalte 4 entspricht dem Wert, der in der Zeile „Gesamtbetrag der Neuberechnung“, Spalte 9 von Abschnitt 4, angegeben ist

In Zeile 121 Spalten 5, 6, 7, 8 nicht zu füllen.

Zeile 130 die Summe der Werte der entsprechenden Spalten der Zeilen 100, 110 und 120 wird wiedergegeben.

Auf Linie 140 Die vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Ende des Berichtszeitraums periodengerecht gezahlten Versicherungsprämien werden widergespiegelt und als Summe der Werte der Zeile 140 der RSV 1 für das 2. Quartal berechnet 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum des Kalenderjahres und Zeile 144 für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums.

Auf den Zeilen 141, 142, 143 die Beträge der Zahlungen für Versicherungsprämien, die in den entsprechenden Monaten des Berichtszeitraums gezahlt wurden, werden widergespiegelt.

Der Wert aller Spalten der Zeile 144 ist gleich der Summe der Werte der entsprechenden Spalten der Zeilen 141, 142, 143.

Wert von Spalte 4 Zeilen 140 sollte den Wert von Spalte 4 der Zeile 130 nicht überschreiten.

Linie 150 Es wird der Saldo der am Ende des Berichtszeitraums zu zahlenden Versicherungsprämien angegeben, der der Differenz zwischen den Werten der Zeilen 130 und 140 entspricht.

Spalte 4 Zeilen 150 darf keinen negativen Wert haben, wenn in Spalte 4 der Zeile 120 kein negativer Wert vorhanden ist.

Ausfüllen von Unterabschnitt 2.1 des RSV-Formulars 1

Abschnitt 2 wird von Zahlern von Versicherungsprämien ausgefüllt, die Zahlungen und andere Vergütungen an Personen leisten, die der Pflicht unterliegen Sozialversicherung nach den Bundesgesetzen über bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.1:

    im Feld "Tarifcode". der Tarifcode, der vom Zahler gemäß den Tarifcodes der Zahler von Versicherungsprämien gemäß Anlage Nr. 1 zu diesem Verfahren verwendet wird, ist angegeben. Wenn im Berichtszeitraum mehr als ein Tarif angewendet wurde, werden in die Berechnung so viele Seiten von Unterabschnitt 2.1 einbezogen, wie im Berichtszeitraum Tarife angewendet wurden. Gleichzeitig sind die Werte der Zeilen 200-215 für die Aufnahme in andere Abschnitte der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 als Summe der Werte für die entsprechenden Zeilen für jede Tabelle des Unterabschnitts 2.1 enthalten in der Berechnung

    entlang der Linien 200-204 Die Berechnungsgrundlage der Versicherungsprämien für die Rentenpflichtversicherung wird auf der Grundlage der Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen berechnet, die zugunsten von Personen gezahlt werden, die Versicherte im System der Rentenpflichtversicherung sind

    auf Linie 200 die entsprechenden Spalten spiegeln Zahlungen und andere Vergütungen wider, die in den Teilen 1, 2 des Artikels 7 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ genannt sind, sowie gemäß internationalen Vereinbarungen periodengerecht ab Beginn des Jahres angefallen sind Jahr und für jeden der letzten drei Monate des Berichtszeitraums

    auf Linie 201 die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die nicht versicherungsprämienpflichtig sind, für die obligatorische Rentenversicherung werden gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ und gemäß internationalen Verträgen berücksichtigt

    auf Linie 202 spiegelt die Beträge der tatsächlich entstandenen und dokumentierten Ausgaben im Zusammenhang mit der Gewinnung von Einnahmen wider, die im Rahmen eines Autorenauftragsvertrags, eines Vertrags über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, eines Verlagslizenzvertrags, eines Lizenzvertrags über die Gewährung erhalten wurden das Recht zur Nutzung eines wissenschaftlichen, literarischen, künstlerischen Werks oder nicht nachweisbare Ausgabenbeträge in Höhe der in Artikel 8 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 festgelegten Beträge. Nr. 212-FZ

    auf Linie 203 spiegelt die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten von Einzelpersonen wider, die den Höchstwert der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschreiten, die jährlich von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 8 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli festgelegt wird , 2009 Nr. 212-FZ

    auf Linie 204 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, berechnet gemäß Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 200, minus Zeile 201, minus Zeile 202, minus Zeile 203

    Summe der Werte Spalte 4-6 Zeile 204 für alle Seiten des Unterabschnitts 2.1 ist gleich dem Wert der Spalte 2 der Zeile "Gesamt" des Unterabschnitts 2.5.1

    In Zeile 205 in Spalte 3 die Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien, die berechnet werden, indem der Wert der Spalte 3 der Zeile 205 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der Zeile 205 der RSV 1 summiert werden für das 2. Quartal 2016 für den aktuellen Berichtszeitraum berücksichtigt, mit Ausnahme von Versicherungsprämienzahlern, die nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Abrechnungszeitraums) das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs erworben oder verloren haben

Im Falle des Erwerbs oder Verlusts des Rechts auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) wird der Wert der Spalte 3 der Zeile 205 durch die Formel bestimmt: der Wert der Spalte 3 der Zeile 204 multipliziert mit dem geltenden Versicherungsprämiensatz. Die Spalten 4-6 der Zeile 205 geben die Beträge der für den Berichtszeitraum aufgelaufenen Versicherungsprämien für natürliche Personen wieder, berechnet gemäß Teil 3 von Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ.

Summe der Werte Spalte 4-6 Zeile 205 für alle Seiten des Unterabschnitts 2.1 ist gleich dem Wert der Spalte 3 der Zeile "Gesamt" des Unterabschnitts 2.5.1.

In Zeile 206 in Spalte 3 die Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien, die berechnet werden, indem der Wert der Spalte 3 der Zeile 206 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der Zeile 206 für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden berücksichtigt, mit Ausnahme von Versicherungsprämienzahlern, die aufgrund der Ergebnisse des Berichts-(Berechnungs-)Zeitraums den Anspruch auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs erworben oder verloren haben.

Im Falle des Erwerbs des Anspruchs auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs aufgrund der Ergebnisse des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) ist der Wert der Spalte 3 der Zeile 206 gleich „0“.

Im Falle des Verlusts des Rechts auf Anwendung eines ermäßigten Satzes nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) wird der Wert der Spalte 3 der Zeile 206 durch die Formel bestimmt: der Wert der Spalte 3 der Zeile 203 multipliziert mit dem Satz von Versicherungsprämien, die für Zahlungen festgelegt werden, die die maximale Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschreiten.

In den Spalten 4-6 Zeilen 206 Die Beträge der Versicherungsprämien spiegeln sich in den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die die maximale Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien überschreiten, die für den Berichtszeitraum in Bezug auf natürliche Personen aufgelaufen sind (von den Zahlern auszufüllen, die den in Artikel 58.2 des das Bundesgesetz vom 24. Juli 2009 Nr. 212 -FZ).

Auf Linie 207 spiegelt die Anzahl der Personen wider, die Versicherungsprämien aus Zahlungen und anderen Vergütungen gemäß dem beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.1 angewandten Versicherungsprämiensatz erhalten haben.

Der Wert von Spalte 3 der Zeile 207 sollte nicht weniger sein Maximalwert Spalte 4-6 Zeilen 207.

Auf Linie 208 spiegelt die Anzahl der Personen wider, deren Zahlungen und sonstige Vergütungen den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschritten haben, die jährlich von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 8 Teil 5.1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli festgelegt wird , 2009.

Der Wert von Spalte 3, Zeilen 208 darf nicht kleiner sein als der Höchstwert der Spalten 4-6 der Zeile 208.

Zeilen 210 - 213 die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird berechnet.

Zeile 210 die entsprechenden Spalten spiegeln die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die gemäß Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ zugunsten von Einzelpersonen aufgelaufen sind, sowie gemäß internationalen Vereinbarungen auf periodengerechter Basis aufgelaufen sind ab Jahresbeginn und jeweils ab den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums.

Linie 211 Die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die nicht der Versicherungsprämie für die obligatorische Krankenversicherung unterliegen, werden in Übereinstimmung mit den Teilen 1, 2 von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ und in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen widergespiegelt .

Linie 212 spiegelt die Beträge der tatsächlich entstandenen und dokumentierten Ausgaben im Zusammenhang mit der Gewinnung von Einnahmen wider, die im Rahmen eines Autorenauftragsvertrags, eines Vertrags über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, eines Verlagslizenzvertrags, eines Lizenzvertrags über die Gewährung erhalten wurden das Recht, ein Werk der Wissenschaft, Literatur, Kunst oder Ausgaben zu verwenden, die nicht dokumentiert und zum Abzug in den in Teil 7 von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ festgelegten Beträgen akzeptiert werden können.

Linie 213 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung wider, berechnet gemäß Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 210 minus Zeile 211, minus Zeile 212.

Zeile 214 die Beträge der für die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgegrenzten Versicherungsprämien werden widergespiegelt.

Der Wert von Spalte 3, Zeile 214 sollte gleich der Summe der Werte der Spalte 3 der Zeile 214 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum und der Spalten 4-6 der Zeile 214 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für die Berichtszeitraum (Abrechnungszeitraum), mit Ausnahme von Versicherungsprämienzahlern, die aufgrund der Ergebnisse des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraum) das Recht erworben oder verloren haben, einen ermäßigten Tarif anzuwenden.

Im Falle des Erwerbs oder Verlusts des Rechts auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) wird der Wert der Spalte 3 der Zeile 214 durch die Formel bestimmt: der Wert der Spalte 3 der Zeile 213 multipliziert mit dem geltender Versicherungsprämiensatz für die obligatorische Krankenpflegeversicherung; 9.18. Zeile 215 gibt die Anzahl der Personen wieder, die Versicherungsprämien aus Zahlungen und anderen Vergütungen gemäß dem beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.1 angewandten Versicherungsprämiensatz erhalten haben.

Der Wert von Spalte 3, Zeilen 215 darf nicht kleiner sein als der Höchstwert der Spalten 4-6 der Zeile 215.

Ausfüllen von Unterabschnitt 2.2 des RSV-1-Formulars

"Berechnung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern von Versicherungsprämien gemäß Teil 1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ" Abschnitt 2 der Berechnung

Unterabschnitt 2.2 wird von Zahlern von Versicherungsprämien ausgefüllt, die zusätzliche Tarife gemäß Artikel 58.3 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen anwenden, die in der beschäftigt sind relevante Arten von Arbeiten gemäß Absatz 1 Teil 1 Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.2:

    in Zeile 220

    auf Linie 221 Die entsprechenden Spalten geben die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wieder, die nicht versicherungsprämienpflichtig sind, gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, periodengerecht ab Jahresbeginn und für jeweils in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums

    in Zeile 223 in Spalte 3 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, berechnet gemäß Teil 1 von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 220 minus Zeile 221. Die in den Spalten 4, 5, 6 der Zeile 223 angegebenen Werte müssen gleich der Summe der angegebenen Werte sein in den entsprechenden Zeilen der Spalte 4 des Unterabschnitts 6.7 in den Fällen, in denen keine Codes für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen vorhanden sind;

    in Zeile 224 in Spalte 3 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien wider, die berechnet werden, indem der Wert der Spalte 3 der Zeile 224 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der Zeile 224 für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden

    in den Spalten 4-6 der Zeile 224 spiegelt die Beitragsbeträge zu einem zusätzlichen Satz für den Abrechnungszeitraum zugunsten von Einzelpersonen wider, berechnet gemäß Artikel 15 Teil 3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ

    in Zeile 225

Ausfüllen von Unterabschnitt 2.3 des RSV-Formulars 1

"Berechnung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern, die in Teil 2 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegeben sind" Abschnitt 2 Berechnung

Unterabschnitt 2.3 wird von Zahlern von Versicherungsprämien ausgefüllt, die zusätzliche Tarife gemäß Artikel 58.3 Teil 2 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen anwenden, die in den entsprechenden Arten beschäftigt sind der in Artikel 30 Teil 1 Absätze 2 - 18 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 genannten Arbeiten

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.3:

  1. auf Linie 230 die entsprechenden Spalten spiegeln die Beträge der in Artikel 7 Teile 1, 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ genannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die ab Jahresbeginn und für jeden der letzten drei Monate des Berichtszeitraums
  2. auf Linie 231 spiegelt die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die nicht versicherungsprämienpflichtig sind, gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ
  3. in Zeile 233 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, berechnet gemäß Teil 1 von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 230 minus Zeile 231. Die in den Spalten 4.5 und 6 der Zeile 233 angegebenen Werte müssen gleich der Summe der in der angegebenen Werte sein entsprechende Zeilen der Spalte 5 des Unterabschnitts 6.7 in Fällen, in denen keine Codes für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen vorhanden sind
  4. in Zeile 234 in Spalte 3 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien wider, die berechnet werden, indem der Wert der Spalte 3 der Zeile 234 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der Zeile 234 für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden
  5. in den Spalten 4-6 der Zeile 234 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für den Abrechnungszeitraum in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten natürlicher Personen wider, berechnet gemäß Teil 3 von Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ
  6. in Zeile 235 spiegelt die Anzahl der Personen aus Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, für die Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz anfallen.

Ausfüllen von Unterabschnitt 2.4 des RSV-Formulars 1

"Berechnung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern, die in Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegeben sind" Abschnitt 2 Berechnung

Unterabschnitt 2.4 von den Zahlern der Versicherungsprämien zu zusätzlichen Tarifen ausgefüllt werden

Im Feld "Reason Code" wird der Code des Grundes für die Anwendung von Artikel 58.3 Teil 2¹ des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegeben:

  1. "1" - in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen, die in den relevanten Arten von Arbeiten beschäftigt sind, die in Artikel 30 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 angegeben sind
  2. "2" - in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen, die in den in Artikel 30 Teil 1 Absätze 2 - 18 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 genannten relevanten Arten von Arbeiten beschäftigt sind

Im Feld „Ergebnisse der Sonderprüfung“, „Ergebnisse der Bescheinigung von Arbeitsstätten“, „Ergebnisse der Sonderprüfung und Ergebnisse der Bescheinigung von Arbeitsstätten“ ist einer der Werte mit dem Symbol „X“ gefüllt.

Das Feld „Ergebnisse der Sonderbewertung“ wird von den in Artikel 58.3 Teil 2¹ des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 genannten Versicherungsprämienzahlern ausgefüllt, wenn Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen vorliegen.

Das Feld „Ergebnisse der Zertifizierung von Arbeitsplätzen“ wird von den Zahlern der Versicherungsprämien ausgefüllt, wenn Ergebnisse der Zertifizierung von Arbeitsplätzen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen vorliegen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember, 2013 Nr. 421-FZ.

Das Feld „Ergebnisse einer Sonderbewertung und der Ergebnisse der Arbeitsstättenbescheinigung“ wird von den Zahlern der Versicherungsprämien bei Vorliegen der Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen und der Ergebnisse der Arbeitsstättenbescheinigung ausgefüllt ( unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 421-FZ).

Wenn im Berichtszeitraum mehr als ein „Grund“ für die Zahlung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern in Abhängigkeit von den auf der Grundlage der Ergebnisse einer Sonderprüfung festgestellten Arbeitsbedingungen geltend gemacht wurde, umfasst die Berechnung als viele Seiten des Unterabschnitts 2.4 als „Begründung“ im Berichtszeitraum angewendet. Gleichzeitig nehmen die Werte der Zeilen 240-269 zur Aufnahme in andere Abschnitte des RSV 1 für das 2. Quartal 2016 als Summe der Werte teil (auf Basis von „1“ bzw „2“) für die entsprechenden in die Berechnung einbezogenen Zeilen der Ziffer 2.4.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.4:

    auf den Zeilen 240, 246, 252, 258, 264 Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen spiegeln die entsprechenden Spalten die in den Teilen 1, 2 des Artikels 7 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 genannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die ab dem Beginn des Jahres anfallen Jahr und jeweils für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums

    auf den Zeilen 241, 247, 253, 259, 265 Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen geben die entsprechenden Spalten die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ nicht versicherungsprämienpflichtig sind Basis ab Jahresbeginn und jeweils für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums

    auf den Zeilen 243, 249, 255, 261, 267 Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen spiegeln die entsprechenden Spalten die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, die gemäß Artikel 8 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 für eine Rückstellung berechnet werden Basis ab Jahresbeginn und für jeden Monat des Berichtszeitraums

    auf den Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Für jede Klasse und Unterklasse von Arbeitsbedingungen spiegeln die entsprechenden Spalten die Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz gemäß der Klasse und Unterklasse von Arbeitsbedingungen wider, auf Basis der aufgelaufenen Zeit ab Jahresbeginn und für jeden Monat des Jahres Berichtszeitraum

    Spalte 3 Zeilen wird berechnet, indem der Wert der Spalte 3 der entsprechenden Zeilen für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der entsprechenden Zeilen für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden

    in den Spalten 4-6 Zeilen spiegeln Daten in der entsprechenden Zeile von Unterabschnitt 2.4 für jeden Monat des Berichtszeitraums wider

    in den Zeilen 245, 251, 257, 263, 269 die Anzahl der Personen spiegelt sich in Zahlungen und anderen Vergütungen wider, zu denen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für jede Klasse und Unterklasse von Arbeitsbedingungen anfallen.

Ausfüllen von Unterabschnitt 2.5 des RSV-Formulars 1

Informationen zu Dokumentenbündeln, die die Berechnung der Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien in Bezug auf versicherte Personen enthalten, Abschnitt 2 der Berechnung

Unterabschnitt 2.5 wird von Versicherungsprämienzahlern ausgefüllt, die Abschnitt 6 der Berechnung ausgefüllt haben.

Der Unterabschnitt enthält Daten zu Stapeln von Dokumenten.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.5:

  1. Unterabschnitt 2.5.1„Liste der Dokumentenpakete mit Anfangsinformationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung“ enthält Daten zu Paketen mit Informationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung mit der Art der Informationskorrektur „Anfang“
  2. die Anzahl der ausgefüllten Zeilen muss der Anzahl der Packungen des Abschnitts 6 mit der Art der Berichtigung der Angaben „initial“ entsprechen
  3. in Zeilen in Spalte 2 gibt Informationen über die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums für jedes Bündel von Abschnitt 6 wieder. Der Wert von Spalte 2 der entsprechenden Zeile entspricht der Summe der Werte \u200bangegeben in den Zeilen 401, 402, 403, 411, 412, 413 usw. d. Spalte 5 des Unterabschnitts 6.4 des entsprechenden Pakets. Der in der Zeile „Summe“ der Spalte 2 des Unterabschnitts 2.5.1 angegebene Wert muss gleich dem Wert sein, der der Summe der in den Spalten 4, 5 und 6 der Zeile 204 des Unterabschnitts 2.1 RSV 1 angegebenen Werte entspricht für das 2. Quartal 2016 für alle Tarifcodes
  4. in den Zeilen der Spalte 3 gibt Informationen über aufgelaufene Versicherungsprämien aus den Beträgen von Zahlungen und sonstigen Vergütungen wieder, die den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums für jedes Bündel von Abschnitt 6 nicht überschreiten. Der Wert von Spalte 3 von die entsprechende Zeile entspricht der Summe der in Unterabschnitt 6.5 angegebenen Werte, die im entsprechenden Paket enthalten sind; Der in der Zeile „Summe“ der Spalte 3 des Unterabschnitts 2.5.1 angegebene Wert muss gleich dem Wert sein, der gleich der Summe der in den Spalten 4, 5 und 6 der Zeile 205 des Unterabschnitts 2.1 der RSV 1 angegebenen Werte ist das 2. Quartal 2016 für alle Tarifcodes
  5. in den Zeilen der Spalte 4 gibt Auskunft über die Anzahl der versicherten Personen, für die die im entsprechenden Paket enthaltenen Abschnitte 6 ausgefüllt sind
  6. in Spalte 5 der Dateiname wird angegeben (die Nummer des Dokumentenstapels)
  7. Unterabschnitt 2.5.2"Liste der Pakete mit Korrekturinformationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung" enthält Daten zu Paketen mit Informationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung vom Typ "Korrektur" oder "Stornierung".
  8. die Anzahl der ausgefüllten Zeilen muss der Anzahl der Aktenpakete zur Berichtigung (Aufhebung) von § 6, SZV-6-1, SZV-6-2 oder SZV-6-4 entsprechen
  9. im Falle der Bereitstellung von Korrekturinformationen für die Zeiträume 2010-2013. im Rahmen der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 werden die Formulare SZV-6-1, SZV-6-2 oder SZV-6-4 gemäß den Regeln für deren Ausfüllen und Einreichen (mit Inventar) eingereicht (Hinweise zum Ausfüllen von Dokumentenformularen einer individuellen (personalisierten) Buchhaltung im System der obligatorischen Rentenversicherung, genehmigt durch den Beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 31. Juli 2006 Nr. 192 S. Registriert beim Ministerium für Justiz von Russland am 23. Oktober 2006 Nr. 8392), Formular ADV-6-2 wird nicht eingereicht
  10. in Zeilen in Spalte 2 und 3 Die Informationen sind über den Zeitraum angegeben, für den die Informationen angepasst wurden, was sich in den korrigierenden (aufhebenden) Abschnitten 6, SZV-6-1, SZV-6-2 oder SZV-6-4 des Dokumentenpakets widerspiegelt
  11. in den Zeilen Spalte 4 - 6 enthält Informationen über die Höhe der Neuberechnung der Versicherungsprämien für die Rentenpflichtversicherung aus den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die den Höchstwert der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien in Bezug auf Versicherte nicht überschreiten, für die Korrektur- oder Stornierungsinformationen ausgefüllt sind
  12. Wert jeder Zeile von Spalte 4 Unterabschnitt 2.5.2 sollte gleich der Summe der in der Zeile "Gesamt" Spalte 3 von Unterabschnitt 6.6 angegebenen Werte sein, wobei der Informationstyp "Anfang" in der entsprechenden Zeile von Unterabschnitt 2.5.2 des Dokumentenpakets enthalten ist
  13. den Wert jeder Zeile von Spalte 5 des Unterabschnitts 2.5.2 muss gleich der Summe der Werte sein, die in der Zeile „Gesamt“ Spalte 4 des Unterabschnitts 6.6 mit der Art der Information „anfänglich“ angegeben sind, die in der entsprechenden Zeile des Unterabschnitts 2.5.2 des Pakets enthalten ist Unterlagen
  14. den Wert jeder Zeile von Spalte 6 Unterabschnitt 2.5.2 sollte gleich der Summe der in der Zeile "Gesamt" Spalte 5 von Unterabschnitt 6.6 angegebenen Werte sein, wobei der Informationstyp "Anfang" in der entsprechenden Zeile von Unterabschnitt 2.5.2 des Dokumentenpakets enthalten ist
  15. in den Zeilen der Spalte 7 spiegelt die Anzahl der Versicherten wider, die die Formulare SZV-6-1, SZV-6-2, SZV-6-4, Abschnitt 6 ausgefüllt haben, die im entsprechenden Dokumentenpaket enthalten sind;
  16. in Spalte 8 der Name der Datei (Nummer des Stapels von Dokumenten) wird angegeben.

Ausfüllen von Unterabschnitt 3.1 des RSV-Formulars 1

"Berechnung der Erfüllung der Bedingungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Zahlung von Versicherungsprämien durch Versicherungsprämienzahler gemäß Artikel 58 Absatz 6 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212- FZ“ § 3 der Berechnung

Unterabschnitt 3.1 wird von Organisationen ausgefüllt, die auf diesem Gebiet tätig sind Informationstechnologien(mit Ausnahme von Organisationen, die mit den Leitungsorganen von Sonderwirtschaftszonen Vereinbarungen über die Durchführung technischer und innovativer Tätigkeiten und Zahlungen an Personen geschlossen haben, die in einer technischen und innovativen Sonderwirtschaftszone oder einer Industrie- und Produktions-Sonderwirtschaftszone arbeiten) ( im Folgenden als Organisationen bezeichnet, die im Bereich der Informationstechnologie tätig sind) und unter Anwendung des durch Artikel 58 Teil 3 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 festgelegten Versicherungsprämiensatzes.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 3.1:

    um die in Artikel 57 Teil 2¹ des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 festgelegten Kriterien zu erfüllen und die Anforderungen von Artikel 58 Teil 5 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr 212-FZ, Organisationen, die auf dem Gebiet der Informationstechnologien tätig sind, füllen Sie die Spalten 3, 4 in den Zeilen 341-344 aus. Um die in Artikel 57 Teil 2.2 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 festgelegten Kriterien und die Anforderungen von Artikel 58 Teil 5 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr 212-FZ füllen neu gegründete Organisationen nur Spalte 4 entlang der Zeilen 341-344 aus

    in Zeile 341 spiegelt den Gesamtbetrag des Einkommens wider, der gemäß Artikel 248 der Abgabenordnung der Russischen Föderation bestimmt wird

    auf Zeile 342 spiegelt die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von Kopien von Computerprogrammen, Datenbanken, der Übertragung von ausschließlichen Rechten an Computerprogrammen, Datenbanken, der Bereitstellung von Rechten zur Nutzung von Computerprogrammen, Datenbanken im Rahmen von Lizenzvereinbarungen, aus der Erbringung von Dienstleistungen (Erbringung von Arbeiten) wider ) für die Entwicklung, Anpassung und Modifikation von Computerprogrammen, Datenbanken ( Software-Tools und Informationsprodukte Computertechnik) sowie Dienstleistungen (Werke) zur Installation, Prüfung und Wartung dieser Computerprogramme, Datenbanken

    Zeilenwert 343 definiert als das Verhältnis der Werte der Zeilen 342 und 341 multipliziert mit 100

    in Zeile 344 Angegeben ist die durchschnittliche / durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, berechnet nach Anordnungen des Statistischen Landesamtes

    in Zeile 345 Das Datum und die Nummer der Eintragung in das Register der akkreditierten Organisationen, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätig sind, werden auf der Grundlage des erhaltenen Auszugs aus dem angegebenen Register angegeben, der von der autorisierten föderalen Exekutivbehörde gemäß § 9 der staatlichen Verordnung übermittelt wurde Akkreditierung von Organisationen, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätig sind, genehmigtes Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. November 2007 Nr. 758 „Über die staatliche Akkreditierung von Organisationen, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätig sind“

Ausfüllen von Unterabschnitt 3.2 des RSV-Formulars 1

"Berechnung der Erfüllung der Voraussetzungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Zahlung von Versicherungsprämien durch Versicherungsprämienzahler gemäß Artikel 58 Absatz 8 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212- FZ“ § 3 RSV-1

Unterabschnitt 3.2 wird von Organisationen und Einzelunternehmern ausgefüllt, die das vereinfachte Steuersystem anwenden und die in Artikel 58 Teil 1 Abschnitt 8 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 vorgesehene Hauptart der wirtschaftlichen Tätigkeit ausüben , klassifiziert nach Allrussischer Klassifikator Arten von Wirtschaftstätigkeiten und Anwendung des Tarifs gemäß Artikel 58 Teil 3.4 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ:

Name

OKVED-Code
(OK 029-2001)

OKVED-Code
(OK 029-2014)

Lebensmittelproduktion 15.1 – 15.8 10.1 - 10.9
Herstellung von Mineralwässern und anderen Erfrischungsgetränken 15.98 11.07
Textil- und Bekleidungsherstellung 17, 18 13, 14, 15.11.1
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhwaren 19 15, 15.2
Holzverarbeitung und Herstellung von Holzprodukten 20 16
chemische Produktion 24 20, 21
Herstellung von Gummi- und Kunststoffprodukten 25 22
Produktion von anderen nichtmetallischen Mineralprodukten 26 23
Herstellung von fertigen Metallprodukten 28 25
Herstellung von Maschinen und Anlagen 29 28
Herstellung von elektrischen, elektronischen und optischen Geräten 30-33 26, 26.2, 27, 28.23, 32
Produktion Fahrzeug und Ausrüstung 34, 35 29, 30
Möbelherstellung 36.1 31.0
Produktion von Sportartikeln 36.4 32.3
Produktion von Spielen und Spielzeug 36.5 35.4
Forschung und Entwicklung 73 72
Ausbildung 80 85
Gesundheits- und Sozialdienste 85 86, 87, 88
Tätigkeit von Sportanlagen 92.61 93.11
andere Aktivitäten im Bereich Sport 92.62 93.19
Verarbeitung von Sekundärrohstoffen 37 38
Konstruktion 45 41
Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 50.2 45.2
Entfernung Abwasser, Abfall und ähnliche Aktivitäten 90 37
Verkehr und Kommunikation 60-64 49-53
Bereitstellung von persönlichen Dienstleistungen 93 96
Herstellung von Zellstoff, Zellstoff, Papier, Pappe und Produkten daraus 21 17, 17.11
Herstellung von Musikinstrumenten 36.3 32.2
Herstellung verschiedener Produkte, die nicht in anderen Gruppen enthalten sind 36.6 32.9
Reparatur von Haushalts- und persönlichen Gegenständen 52.7 95.2
Immobilienverwaltung 70.32 68.32
Aktivitäten im Zusammenhang mit der Produktion, dem Vertrieb und der Vorführung von Filmen 92.1 59.1
Aktivitäten von Bibliotheken, Archiven, vereinsähnlichen Einrichtungen (mit Ausnahme der Aktivitäten von Vereinen) 92.51 91.01
Aktivitäten von Museen und Schutz historischer Stätten und Gebäude 92.52 91.02, 91.03
Aktivitäten botanischer Gärten, Zoos und Naturschutzgebiete 92.53 91.04
Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und Informationstechnologien, mit Ausnahme von Organisationen und Einzelunternehmern, die in Artikel 58 Absatz 5 und 6 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ aufgeführt sind 72 62, 63
Einzelhandel mit pharmazeutischen und medizinischen Waren, orthopädischen Produkten 52.31, 52.32 47.73, 47.74
Herstellung von gebogenen Stahlprofilen 27.33 24.33
Herstellung von Stahldrähten 27.34 24.34

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 3.2:

  1. in Zeile 361 Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird angegeben, der gemäß Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab dem Beginn des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) periodengerecht ermittelt wird
  2. in Zeile 362 die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten und (oder) Dienstleistungen, die für die Hauptart der wirtschaftlichen Tätigkeit erbracht werden, wird angegeben
  3. Linienanzeige 363 berechnet als Verhältnis der Werte der Zeilen 362 und 361, multipliziert mit 100

Vervollständigung des Unterabschnitts 3.3 „Berechnung der Erfüllung der Bedingungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Zahlung von Versicherungsprämien durch Versicherungsprämienzahler gemäß Artikel 58 Absatz 11 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ“ Abschnitt 3 der Berechnung

Unterabschnitt 3.3 ausgefüllt von gemeinnützigen Organisationen (mit Ausnahme von staatlichen (kommunalen) Institutionen), die gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren registriert sind, das vereinfachte Steuersystem anwenden und Aktivitäten in der Region durchführen Sozialdienstleistungen Bevölkerung, wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Kunst (Tätigkeiten von Theatern, Bibliotheken, Museen und Archiven) und Breitensport (mit Ausnahme des Berufssports) und Anwendung des Tarifs gemäß Teil 3.4 von Artikel 58 des Bundes Gesetz vom 24. Juli 2009. Nr. 212-FZ.

Um die Kriterien gemäß Artikel 58 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ zu erfüllen, füllen gemeinnützige Organisationen bei der Einreichung von RSV 1 für das 2. Quartal die Zeilen 371 - 375, Spalte 3 aus 2016 für jeden Berichtszeitraum.

Um die Anforderungen von Artikel 58 Teil 5.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ zu erfüllen, füllen gemeinnützige Organisationen die Zeilen 371 - 375 Spalten 4 nach den Ergebnissen des Abrechnungszeitraums aus, d.h. bei Einreichung der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für das Jahr.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 3.3:

  1. in Zeile 371 Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird gemäß Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Anforderungen von Artikel 58 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ ausgewiesen
  2. in Zeile 372 die Höhe des Einkommens spiegelt sich in Form von Solleinkommen für den Unterhalt wider gemeinnützige Organisationen und Ausübung ihrer gesetzlichen Tätigkeiten, die in Artikel 58 Teil 1 Absatz 11 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ genannt sind und gemäß Artikel 251 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation bestimmt sind
  3. in Zeile 373 spiegelt die Höhe der Einnahmen in Form von Zuschüssen wider, die für die Durchführung der in Artikel 58 Teil 1 Absatz 11 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 genannten Aktivitäten erhalten wurden und gemäß Absatz 1 Unterabsatz 14 bestimmt wurden des Artikels 251 der Abgabenordnung der Russischen Föderation
  4. in Zeile 374 die Höhe der Einkünfte aus der Durchführung der in den Unterabsätzen r, f, i.4, i.6 von Artikel 58 Teil 1 Absatz 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegebenen Arten von Wirtschaftstätigkeiten ist reflektiert
  5. in Zeile 375 spiegelt den Einkommensanteil wider, der zum Zweck der Anwendung von Artikel 58 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ bestimmt und als Verhältnis der Summe der Zeilen 372, 373, 374 zu Zeile 371 multipliziert berechnet wird um 100

Ausfüllen von Abschnitt 4 des Formulars RSV 1

"Beträge der Neuberechnung der Versicherungsprämien ab Beginn des Abrechnungszeitraums"

Abschnitt 4 wird von den Zahlern der Versicherungsprämien ausgefüllt und eingereicht, falls die die Zahlung der Versicherungsprämien kontrollierende Stelle im aktuellen Berichtszeitraum für frühere Berichtszeiträume (Berechnungsperioden) aufgrund von Kontrollakten (Schreibtisch und ( oder) vor Ort), für die im laufenden Berichtszeitraum (Abrechnungszeitraum) Entscheidungen über die Haftung (Verweigerung der Haftung) für die Begehung eines Verstoßes gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Versicherungsprämien in Kraft getreten sind, sowie wenn die Stelle, die die Zahlung der Versicherungsprämien kontrolliert, hat überhöhte Beträge an Versicherungsprämien aufgedeckt, die vom Zahler der Versicherungsprämien angesammelt wurden.

Im Falle der Selbstfeststellung der Tatsache der Nichtreflexion oder unvollständigen Reflexion von Informationen sowie von Fehlern, die zu einer Unterschätzung der Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien für frühere Berichtsperioden (Berechnungsperioden) führen, sowie im Falle der Anpassung der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien früherer Berichts-(Berechnungs-)Zeiträume (aufgrund von Rechnungslegungsdaten), die nicht als Fehler erkannt werden, muss der Zahler in Abschnitt 4 die Beträge der Neuberechnung der Versicherungsprämien widerspiegeln, die im Berichts-(Berechnungs-)Zeitraum aufgelaufen sind. Wenn Änderungen gemäß Artikel 17 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 berücksichtigt werden, wird Abschnitt 4 der RSV 1 für den aktuellen Berichtszeitraum in der aktualisierten Berechnung für den entsprechenden Zeitraum nicht ausgefüllt.

Die Neuberechnungsbeträge werden in den Spalten 6-14 des Abschnitts 4 der Berechnung wiedergegeben, wobei in den Spalten 4-5 die Zeiträume angegeben sind, für die die Neuberechnung vorgenommen wird.

Wenn die Neuberechnung für denselben Zeitraum wiederholt durchgeführt wird, werden die Ergebnisse jeder Neuberechnung in Abschnitt 4 der Berechnung aufgenommen getrennte Zeilen, ist die Aufsummierung von Neuberechnungswerten, die für denselben Zeitraum in verschiedenen Berichtszeiträumen des Abrechnungszeitraums vorgenommen wurden, nicht zulässig.

Ausfüllen von Abschnitt 5 des Formulars RSV 1

„Informationen, die für die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 1 Teil 3 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 von Organisationen erforderlich sind, die Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Studenten in professionellen Bildungsorganisationen leisten, Bildung Hochschulen in Vollzeitausbildung für Tätigkeiten, die in einer Studentengruppe (aufgenommen in das Bundes- oder Landesregister der staatlich geförderten Jugend- und Kinderverbände) auf Grund von Arbeitsverträgen oder auf Grund von Verträgen des bürgerlichen Rechts ausgeübt werden, deren Gegenstand die ist Ausführung von Arbeiten und (oder) Erbringung von Dienstleistungen "

§ 5 wird ausgefüllt und eingereicht von Kostenträgern, die Zahlungen und sonstige Vergütungen zugunsten von Studierenden in Berufsbildungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen der Hochschulen hauptamtlich für Tätigkeiten leisten, die in einer Studierendengruppe durchgeführt werden (im Bundes- oder Landesjugendregister eingetragen und Kindervereine mit staatlicher Unterstützung ) im Rahmen von Arbeitsverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen, deren Gegenstand die Erbringung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen ist.

Beim Ausfüllen von Abschnitt 5:

    die Zahl der ausgefüllten Zeilen muss der Zahl der Studierenden entsprechen, denen die vorgenannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen im Berichtszeitraum vom Zahler zugeflossen sind

    in Spalte 1 die Nummer wird in der Reihenfolge der ausgefüllten Zeilen eingetragen

    in Spalte 2 Nachname, Vorname, Patronym des Schülers werden wiedergegeben

    in Spalte 3 das Datum und die Nummer des Dokuments, das die Mitgliedschaft des Studenten im Studententeam bestätigt, werden widergespiegelt

    in Spalte 4 das Datum und die Nummer des Dokuments, das die Vollzeitausbildung während der Dauer dieser Mitgliedschaft bestätigt, werden wiedergegeben

    in Spalte 5 für jeden einzelnen Studenten wird die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen berücksichtigt, die auf kumulierter Basis seit Jahresbeginn aufgelaufen sind

    in den Spalten 6 - 8 spiegelt die Höhe der in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums aufgelaufenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider

    in der Zeile "Gesamtzahlungen" in den Spalten 5-8 spiegelt den Gesamtbetrag der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die der Zahler zugunsten von Studenten in professionellen Bildungsorganisationen, Bildungseinrichtungen für Hochschulen in Vollzeitausbildung aufgelaufen ist. Wenn der Abschnitt aus mehreren Seiten besteht, wird der Wert der Zeile "Gesamtzahlungen" auf der letzten Seite wiedergegeben

    auf Zeile 501 das Datum und die Nummer der Eintragung aus dem Register der staatlich geförderten Jugend- und Kindervereine widergespiegelt werden, das von dem föderalen Exekutivorgan geführt wird, das die Aufgaben der Umsetzung der Landesjugendpolitik wahrnimmt

Ausfüllen von Abschnitt 6 des Formulars RSV 1

„Angaben zur Höhe der Bezüge und sonstigen Vergütungen und zur Versicherungszeit der versicherten Person“ Berechnung des RSV-1 für das 2. Quartal 2016

§ 6 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird von den Kostenträgern für alle Versicherten ausgefüllt und eingereicht, zu deren Gunsten im Berichtszeitraum Leistungen und sonstige Vergütungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen und zivilrechtlichen Verträgen, deren Gegenstand sie sind, entstanden sind ist die Erbringung von Werken, die Erbringung von Dienstleistungen, Verträgen Urheberauftrag, zugunsten der Urheber von Werken Verträge über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, Verlagslizenzverträge, Lizenzverträge über die Einräumung der Recht auf Nutzung von Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, einschließlich Vergütungen, die Organisationen zustehen, die Rechte auf kollektiver Basis zugunsten der Autoren von Werken aufgrund von Verträgen verwalten, die mit Benutzern geschlossen wurden oder mit denen Arbeitsverträge und (oder) zivilrechtliche Verträge abgeschlossen wurden.

Abschnitt 6 wird in Bündeln gebildet. Die Anzahl der Informationen in einer Packung sollte 200 Stück nicht überschreiten. Das Informationsbündel wird nicht von einer Beschreibung begleitet.

Informationen, die keine Daten über die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen enthalten, die in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums zugunsten von Einzelpersonen aufgelaufen sind, dh in den Unterabschnitten 6.4 - 6.8, sind Daten nur in den Zeilen 400, 410 des Unterabschnitts 6.4 enthalten , in den Zeilen 700, 710 des Unterabschnitts 6.7 werden nicht dargestellt.

Informationen mit unterschiedlichen Arten der Informationskorrektur („Erst“, „Korrektur“ und „Löschen“) werden in separaten Dokumentenbündeln zusammengefasst.

Informationen zur Korrektur von Daten für frühere Berichtszeiträume (Art der Informationskorrektur „Korrektur“ und „Annullierung“) werden zusammen mit Informationen mit der Art der Informationskorrektur „Erst“ für den Zeitraum präsentiert, in dem die Daten gemäß den Formularen für korrigiert wurden Darlegung von Informationen und die Regeln für deren Ausfüllung, die in dem Zeitraum in Kraft waren, für den korrigierende (stornierende) Informationen vorgelegt werden.

Abschluss von Unterabschnitt 6.1

„Angaben zur versicherten Person“ § 6 RSV 1 für das 2. Quartal 2016

Unterabschnitt 6.1 wird vom Zahler im Nominativ ausgefüllt.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.1:

  1. in Spalte 1 der Name der versicherten Person wird angegeben, für die Abschnitt 6 ausgefüllt wird
  2. in Spalte 2 der Name der versicherten Person wird angegeben, für die Abschnitt 6 ausgefüllt wird
  3. in Spalte 3 der zweite Vorname der versicherten Person wird angegeben, für den Abschnitt 6 ausgefüllt wird (ausgefüllt, falls vorhanden)
  4. in Spalte 4 die Versicherungsnummer der Person persönliches Konto des Versicherten (SNILS)
  5. Feld "Informationen zur Kündigung des Versicherten" wird bei Versicherten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gearbeitet haben und in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums zum Ende des Berichtszeitraums gekündigt wurden, mit dem Symbol "X" ausgefüllt.

Das Feld „Informationen zur Kündigung des Versicherten“ wird nicht ausgefüllt, wenn der Versicherte im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages arbeitet.

Ausfüllen von Unterabschnitt 6.2 des RSV-Formulars 1

„Berichtszeitraum“ von Abschnitt 6 der Berechnung

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.2:

  1. im Feld "Berichtszeitraum (Code)". der Zeitraum, für den die Berechnung vorgelegt wird, ist angegeben. Berichtszeiträume sind das erste Quartal, sechs Monate, neun Monate eines Kalenderjahres, ein Kalenderjahr, die jeweils mit „3“, „6“, „9“ und „0“ bezeichnet werden.
  2. im Feld "Kalenderjahr" das Kalenderjahr, für dessen Berichtszeitraum die Berechnung vorgelegt wird (angepasste Berechnung), ist angegeben.

Unterabschnitt 6.3 des Formulars RSV 1 ausfüllen

"Art der Anpassung von Informationen" von Abschnitt 6 der Berechnung

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.3:

  1. im Feld "Initial", "Korrektur", "Abbrechen" Einer der Werte ist mit dem Symbol "X" gefüllt:
  2. Feld "Original"- erstmals vom Zahler der Versicherungsprämien für die versicherte Person übermittelte Informationen.

Wurde der eingereichte Abschnitt 6 der Berichtigungsart „Original“ aufgrund von darin enthaltenen Fehlern an den Zahler der Versicherungsprämien zurückgesandt, wird stattdessen das Formular „Original“ eingereicht;

Das Feld „Korrektur“ sind Informationen, die übermittelt werden, um zuvor übermittelte Informationen über die versicherte Person für den angegebenen Meldezeitraum zu ändern.

Hat der Zahler der Versicherungsprämien seinen Standort und die Registriernummer des Zahlers nicht geändert, so ist beim Ausfüllen des Unterabschnitts 6.3 „Art der Informationsanpassung“ des § 6 RSV 1 für das 2. Quartal 2016 die erforderliche „Registriernummer in der FIU im Anpassungszeitraum" nicht ausgefüllt.

Im Falle einer erneuten Registrierung des Versicherungsprämienzahlers muss bei der Einreichung des Korrekturabschnitts 6 die erforderliche "Registrierungsnummer bei der FIU im korrigierten Zeitraum" ausgefüllt werden.

Abschnitt 6 Bei der Art der Korrektur von Informationen "Korrektur" werden Informationen vollständig angegeben, sowohl korrigierte (korrigierte) als auch Informationen, die keiner Korrektur bedürfen. Die Daten des Korrekturformulars ersetzen vollständig die Daten, die auf der Grundlage des „ursprünglichen“ Formulars auf dem individuellen persönlichen Konto erfasst wurden.

Abschnitte 6 mit der Art der Berichtigungsangaben „Korrektur“ („Stornierung“) werden zusammen mit dem Formular „Original“ in Abschnitt 6 für den Berichtszeitraum eingereicht, in dem der Fehler entdeckt wurde;

Das Feld „Stornieren“ sind übermittelte Informationen mit dem Ziel, zuvor übermittelte Informationen über die versicherte Person für den angegebenen Meldezeitraum vollständig zu stornieren.

Im Falle einer Neuanmeldung des Versicherten muss beim Absenden des Widerrufsformulars das Feld „Registrierungsnummer bei der FIU im angepassten Zeitraum“ ausgefüllt werden.

Im Formular „Stornierung“ werden die Felder gemäß der „Art der Berichtigung der Angaben“ einschließlich des Kategoriencodes der versicherten Person ausgefüllt

"Stornierungs"-Formulare werden zusammen mit "Original"-Formularen für den Berichtszeitraum eingereicht, in dem der Fehler entdeckt wurde;

Die Felder „Meldezeitraum (Code)“, „Kalenderjahr“ werden nur bei Formularen vom Typ „Korrektur“ oder „Storno“ ausgefüllt.

Unterabschnitt 6.4 des Formulars RSV 1 ausfüllen

„Angaben zur Höhe der zugunsten einer natürlichen Person aufgelaufenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen“ Abschnitt 6 der Berechnung

In Unterabschnitt 6.4 die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die von den Zahlern der Versicherungsprämien anfallen - Versicherer zugunsten einer Einzelperson, wird angegeben, wenn mehrere Codes der Kategorien der versicherten Person angegeben sind, sollte die Anzahl der Zeilen in Unterabschnitt 6.4 entsprechend erhöht werden.

Bei der Übermittlung von Informationen, deren Anpassung nicht mit einer Änderung des Versicherungsprämiensatzes (Kategoriecode der versicherten Person) zusammenhängt, werden alle Indikatoren des Formulars, sowohl anpassbar als auch nicht anpassungsbedürftig, in das Formular mit dem „ Korrektiv“-Typ.

Bei der Übermittlung von Informationen, deren Anpassung mit einer Änderung des Versicherungsprämiensatzes (Kategoriecode der versicherten Person) verbunden ist, werden alle anpassbaren und nicht anzupassenden Indikatoren des Formulars mit dem Formular „Korrektur " Typ. Gleichzeitig werden im Formular zwei (oder mehr) Codes der Kategorie der versicherten Person mit dem Typ „Korrektur“ angegeben: der, der storniert wird, und der, gemäß dem die Versicherungsprämien neu gebildet werden („neu “Code).

Bei der Übermittlung von Informationen, deren Anpassung sich auf die Löschung von Daten für einen Versicherungsprämiensatz (Kategoriecode der versicherten Person) und die Änderung von Daten für einen anderen Versicherungsprämientarif bezieht (d. h. die ursprüngliche Form der Informationen enthält mehr mehr als ein Kategoriencode der versicherten Person), in einem Formular vom Typ "Korrektur" sind alle Indikatoren des Formulars ausgefüllt, sowohl korrigierbar als auch nicht anpassungsbedürftig. Gleichzeitig werden im Formular zwei (oder mehr) Codes der Kategorie der versicherten Person mit dem Typ „Korrektur“ angegeben: der, der storniert wird, und der, gemäß dem die Versicherungsprämien neu gebildet werden („neu “Code).

Wird für einen Versicherten, der vor dem Meldezeitraum gekündigt wurde, eine Korrekturmeldung eingereicht, so wird für diesen Versicherten nicht der Abschnitt 6 mit der Art „Erste“ für den aktuellen Meldezeitraum ausgefüllt, sondern nur ein Formblatt zur Korrektur der Vormeldung (Abrechnung ) Perioden übermittelt wird. 33. Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.4:

Wenn Werte in Spalte 7, Zeilen 400, 410 usw. die Werte der Spalte 5 des Unterabschnitts 6.4 der entsprechenden Zeile (400,410 usw.) dürfen nicht gleich "0" sein.

    in Spalten in Zeile 400 (410 usw.)„Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ gibt die Werte der relevanten Indikatoren periodengerecht (unter Berücksichtigung der Neuberechnungsbeträge) ab Beginn des Abrechnungszeitraums an. in Rubel und Kopeken

    in Zeile 401 (411 usw.) "1 Monat" Unterabschnitt 6.4 gibt die Werte der relevanten Indikatoren für den ersten Monat der letzten drei Monate des Berichtszeitraums in Rubel und Kopeken an

    auf Zeile 402 (412 usw.) "2 Monate" Unterabschnitt 6.4 gibt die Werte der relevanten Indikatoren für den zweiten Monat der letzten drei Monate des Berichtszeitraums in Rubel und Kopeken an

    auf Zeile 403 (413 usw.) "3 Monate" Unterabschnitt 6.4 gibt die Werte der relevanten Indikatoren für den dritten Monat der letzten drei Monate des Berichtszeitraums in Rubel und Kopeken an

    Zeilen werden nicht ausgefüllt, wenn keine Informationen vorhanden sind

    in Spalte 3 Der Kategoriecode der versicherten Person wird gemäß dem Klassifikator der Parameter angegeben, der beim Ausfüllen der personalisierten Informationen gemäß Anhang Nr. 2 zu diesem Verfahren verwendet wird

    in Spalte 4 gibt die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die der Zahler von Versicherungsprämien zugunsten einer Person im Rahmen von Arbeitsverhältnissen und zivilrechtlichen Verträgen erhält, deren Gegenstand die Ausführung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen ist, sowie aus Urheberbestellungsverträgen, Verträgen über die Veräußerung ausschließlicher Rechte an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, Verlagslizenzverträgen, Lizenzverträgen über die Einräumung des Nutzungsrechts an einem Werk der Wissenschaft, Literatur, Kunst, gemäß Abschnitt 1 und 2 von Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ

    usw. Spalte 4 (mangels Neuberechnung der für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres zu zahlenden Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht) muss kleiner oder gleich der Summe der in Zeile 200 angegebenen Werte sein Spalte 3 aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung

    Usw. Spalte 4, muss größer oder gleich der Summe der Werte gemäß der Formel (Zeile 200 von Spalte 4 minus Zeile 201 von Spalte 4) aller Unterabschnitte sein. 2.1 Berechnung

    Usw. Spalte 4, muss größer oder gleich der Summe der Werte gemäß der Formel (Zeile 200 von Spalte 5 minus Zeile 201 von Spalte 5) aller Unterabschnitte sein. 2.1 Berechnung

    Usw. Spalte 4, muss größer oder gleich der Summe der Werte gemäß der Formel (Zeile 200 von Spalte 6 minus Zeile 201 von Spalte 6) aller Unterabschnitte sein. 2.1 Berechnung

    Die Angabe der Werte „Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ (Zeile 400, 410 usw.) ist obligatorisch, sofern Informationen in den Zeilen 401-403 verfügbar sind , 411-413 usw.

    in Spalte 5 die Bemessungsgrundlage der Versicherungsprämien für die Pflichtrentenversicherung ergibt sich aus den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die den Höchstwert der Bemessungsgrundlage der Versicherungsprämien nicht überschreiten (im Rahmen der Arbeitsverhältnisse und der zivilrechtlichen Verträge)

    die Summe der in den Zeilen 400, 410 angegebenen Werte usw. Spalte 5 (mangels Neuberechnung der für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres zu zahlenden Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht) muss kleiner oder gleich der Summe der in Zeile 204 angegebenen Werte sein Spalte 3 aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung

    die Summe der in den Zeilen 401, 411 angegebenen Werte usw. Spalte 5, muss gleich der Summe der in Zeile 204, Spalte 4, aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein

    die Summe der in den Zeilen 402, 412 angegebenen Werte usw. Spalte 5 muss gleich der Summe der in Zeile 204 Spalte 5 aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein

    die Summe der in den Zeilen 403, 413 angegebenen Werte usw. Spalte 5 muss gleich der Summe der in Zeile 204 Spalte 6 aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein

    in Spalte 6 die Bemessungsgrundlage der Versicherungsprämien für die Pflichtrentenversicherung ergibt sich aus den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die den Höchstwert der Bemessungsgrundlage der Versicherungsprämien aus zivilrechtlichen Verträgen nicht überschreiten

    die in allen Zeilen von Spalte 6 angegebenen Werte dürfen die in den entsprechenden Zeilen von Spalte 5 von Unterabschnitt 6.4 angegebenen Werte nicht überschreiten

    die Summe der in den Zeilen 400, 410 angegebenen Werte usw. Spalte 7 (in Ermangelung einer Neuberechnung der Beträge der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung, die die Höchstgrundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres übersteigen) muss kleiner oder gleich der Summe der Werte sein ​​\u200b\u200bspezifiziert in Zeile 203 Spalte 3 aller Unterabschnitte 2.1 Berechnung

    die Summe der in den Zeilen 401, 411 angegebenen Werte usw. Spalte 7, muss gleich der Summe der Werte sein, die in Zeile 203 Spalte 4 aller Unterabschnitte 2.1 Berechnung angegeben sind

    die Summe der in den Zeilen 402, 412 angegebenen Werte usw. Spalte 7, muss gleich der Summe der in Zeile 203 Spalte 5 aller Unterabschnitte 2.1 Berechnung angegebenen Werte sein

    die Summe der in den Zeilen 403, 413 angegebenen Werte usw. Spalte 7, muss gleich der Summe der Werte sein, die in Zeile 203 Spalte 6 aller Unterabschnitte 2.1 Berechnung angegeben sind

    Die in allen Zeilen der Spalten 4 angegebenen Werte müssen größer oder gleich der Summe der Werte in den entsprechenden Zeilen der Spalten 5 und 7 sein.

Vervollständigung des Unterabschnitts 6.5 „Informationen über aufgelaufene Versicherungsprämien“ des Abschnitts 6 der Berechnung von РВ-1 für das 2. Quartal 2016

Unterabschnitt 6.5 gibt die Höhe der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung an, die in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums zu allen Versicherungsprämiensätzen aus Zahlungen und anderen Vergütungen angefallen sind, die den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien nicht überschreiten, in Rubel und Kopeken;

    durch Zahler von Versicherungsprämien, die Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Besatzungsmitgliedern von Schiffen leisten, die im Russischen Internationalen Schiffsregister eingetragen sind, wird Unterabschnitt 6.5 in Bezug auf versicherte Personen – Besatzungsmitglieder von Schiffen – nicht ausgefüllt

    Wenn während des Berichtszeitraums der Code der Kategorie der versicherten Person geändert wurde, gibt Unterabschnitt 6.5 den Gesamtbetrag der aufgelaufenen Versicherungsprämien an, die auf der Grundlage der Tarife für alle Kategorien von versicherten Personen berechnet wurden

    in Ermangelung von Informationen wird Unterabschnitt 6.5 nicht ausgefüllt

Unterabschnitt 6.6 des Formulars RSV 1 ausfüllen

„Informationen zu Korrekturinformationen“ in Abschnitt 6 der Berechnung

Unterabschnitt 6.6 wird in Formularen mit dem Informationstyp „anfänglich“ ausgefüllt, wenn der Zahler der Versicherungsprämien in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums die in früheren Berichtszeiträumen übermittelten Daten korrigiert.

Wenn in Unterabschnitt 6.6 Daten enthalten sind, werden zusätzlich unbedingt korrigierende (löschende) Abschnitte 6 und (oder) Formulare SZV-6-1 und (oder) SZV-6-2 und (oder) SZV-6-4 bereitgestellt .

Berichtigungs- (Stornierungs-)Informationen sind gemäß den Formularen zur Vorlage von Informationen zur individuellen (personalisierten) Rechnungslegung einzureichen, die in dem Zeitraum gültig waren, für den Fehler (Verzerrungen) festgestellt wurden;

  1. Bei der Anpassung der Informationen für Berichtszeiträume ab dem 1. Quartal 2014 werden in Spalte 3 Informationen zu den Beträgen der Neuberechnung der Versicherungsprämien angegeben
  2. bei der Anpassung von Informationen für die Berichtszeiträume 2010-2013. Informationen zu den Beträgen der Neuberechnung der Versicherungsprämien sind in den Spalten 4 und 5 angegeben

Unterabschnitt 6.7 des Formulars RSV 1 ausfüllen

„Angaben über die Höhe der Bezüge und sonstigen Vergütungen zugunsten einer in den relevanten Arbeitsarten beschäftigten Person, aus denen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern gemäß den Teilen 1, 2 und 2.1 des Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, Abschnitt 6 der Berechnung

Unterabschnitt 6.7 gibt die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die von den Zahlern der Versicherungsprämien aufgelaufen sind - Versicherer zugunsten einer erwerbstätigen Person, die das Recht auf vorzeitige Ernennung einer Rente für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums mit einer monatlichen Aufschlüsselung in Rubel geben und Kopeken.

Bei Angabe mehrerer Codes für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen ist die Zeilenzahl in Unterabschnitt 6.7 entsprechend zu erhöhen;

  1. in Spalten in Zeile 700 (710 usw.)„Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ gibt die Werte der relevanten Indikatoren für eine kumulierte Summe (einschließlich Neuberechnungsbeträge) ab Beginn des Abrechnungszeitraums an
  2. Die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die zugunsten der versicherten Person angefallen sind, die in den in Artikel 30 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 genannten Arten von Arbeiten beschäftigt sind, ist in Spalte 4 angegeben
  3. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalte 4, alle Informationen, für die der Code für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz gemäß Artikel 58 Absatz 3 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009, vorbehaltlich der Zahlung für frühere Berichtsperioden des laufenden Kalenderjahres) muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Zeile 223, Spalte 3, Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert ist; 36.4. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. In Spalte 4 müssen alle Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, einen Wert haben, der dem in Zeile 223 von Spalte 4 von Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert entspricht
  4. die Summe der in den Zeilen 702, 712 usw. angegebenen Werte. Spalte 4 aller Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, muss einen Wert haben, der gleich dem in Zeile 223 von Spalte 5 von Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert ist
  5. die Summe der in den Zeilen 703, 713 usw. angegebenen Werte. Spalte 4 aller Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, muss einen Wert haben, der gleich dem in Zeile 223 von Spalte 6 von Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert ist
  6. Die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die dem Versicherten zustehen, der sich mit den in Artikel 30 Teil 1 Absätze 2 - 18 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ befassten Arbeiten beschäftigt, ist in Spalte 5 von enthalten Unterabschnitt 6.7
  7. 36.8. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalte 5, alle Informationen, für die der Code für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz gemäß Artikel 58 Absatz 3 Teil 2 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009, vorbehaltlich der Zahlung für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Zeile 233, Spalte 3 von Unterabschnitt 2.3 der Berechnung angegebenen Wert ist
  8. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalte 5 aller Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, muss einen Wert haben, der gleich dem in Zeile 233 von Spalte 4 von Unterabschnitt 2.3 der Berechnung angegebenen Wert ist
  9. die Summe der in den Zeilen 702, 712 usw. angegebenen Werte. Spalte 5 aller Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, muss einen Wert haben, der gleich dem in Zeile 233 von Spalte 5 von Unterabschnitt 2.3 der Berechnung angegebenen Wert ist
  10. die Summe der in den Zeilen 703, 713 usw. angegebenen Werte. In Spalte 5 müssen alle Informationen, für die der Code einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, einen Wert haben, der dem in Zeile 233 von Spalte 6 von Unterabschnitt 2.3 angegebenen Wert entspricht. Berechnung
  11. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 alle Informationen, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 4 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem zusätzlichen Satz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres) muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeilen 243 des Unterabschnitts angegebenen Wert ist 2.4 der Berechnung 36.13. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. In den Spalten 4 und 5 müssen alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend der Unterklasse 4 angegeben und als Anhang zur Berechnung beigefügt ist, einen Wert haben, der dem in Zeile 243 von Unterabschnitt 2.4 RSV angegebenen Wert entspricht 1 für das 2. Quartal 2016 gemäß Unterklasse Arbeitsbedingungen
  12. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5. alle Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.4 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem Zusatzsatz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Zeile 249 Spalte 3 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung
  13. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und 5, alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.4 angegeben und als Anhang zur Berechnung beigefügt ist, müssen einen Wert haben, der dem in Zeile 249 von Unterabschnitt 2.4 RSV angegebenen entspricht 1 für das 2. Quartal 2016 gemäß Unterklasse Arbeitsbedingungen
  14. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 alle Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.3 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem Zusatzsatz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres) muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeile 255 des Unterabschnitts angegebenen Wert ist 2.4 der Berechnung
  15. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und 5, alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.3 angegeben und als Anlage zur Berechnung beigefügt ist, müssen einen Wert haben, der dem in Zeile 255 von Unterabschnitt 2.4 RSV angegebenen entspricht 1 für das 2. Quartal 2016 gemäß Unterklasse Arbeitsbedingungen
  16. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 alle Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.2 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem Zusatzsatz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeilen 261 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung
  17. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und 5, alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.2 angegeben und als Anlage zur Berechnung beigefügt ist, müssen einen Wert haben, der dem in Zeile 261 von Unterabschnitt 2.4 RSV angegebenen entspricht 1 für das 2. Quartal 2016 gemäß Unterklasse Arbeitsbedingungen
  18. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 alle Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend der Unterklasse 3.1 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem zusätzlichen Satz gem gemäß Artikel 58.3 Teil 2.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeile 267 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung
  19. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und 5 müssen alle Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.1 angegeben und in die Berechnung einbezogen wird, für das 2 von 2016 gemäß der Unterklasse der Arbeitsbedingungen
  20. Die Angabe der Werte „Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ (Zeilen 700, 710 usw.) ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Informationen in den Zeilen 701- obligatorisch. 703, 711-713 usw.
  21. Der Code für eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen auf der Grundlage der Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen und (oder) der Zertifizierung von Arbeitsplätzen für Arbeitsbedingungen ist in Spalte 3 von Unterabschnitt 6.7 angegeben und wird gemäß dem verwendeten Klassifikator der Parameter ausgefüllt beim Ausfüllen personalisierter Informationen gemäß Anhang 2 dieses Verfahrens

Unterabschnitt 6.8 des Formulars RSV 1 ausfüllen

"Die Arbeitszeit für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums" von Abschnitt 6 der Berechnung

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.8:

Die in den Spalten 2, 3 angegebenen Daten müssen innerhalb des Berichtszeitraums liegen und werden ausgefüllt: „von (TT.MM.JJJJ)“ bis „bis (TT.MM.JJJJ)“.

Wenn die versicherte Person im Berichtszeitraum Zeiten der Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags und eines zivilrechtlichen Vertrages hat, werden die Zeiten der Erwerbstätigkeit in separaten Zeilen für jede Art von Vertrag (Gründe) angegeben.

  1. Gleichzeitig wird die Dienstzeit im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags mit dem Code "VEREINBARUNG" oder "NEOPLDOG" in Spalte 7 von Unterabschnitt 6.8 ausgefüllt
  2. Spalte 4 "Gebietsbedingungen (Code)" wird gemäß dem Klassifikator der Parameter ausgefüllt, der beim Ausfüllen der personalisierten Informationen gemäß Anhang Nr. 2 zu diesem Verfahren verwendet wird
  3. die Größe des Bezirkskoeffizienten, der zentral für die Löhne der Arbeiter in den nichtproduzierenden Industrien in den Regionen des hohen Nordens und den Regionen des hohen Nordens gleichgestellt wird, ist nicht angegeben
  4. Arbeitet der Arbeitnehmer an einem vollen Arbeitstag im Modus einer Teilzeitarbeitswoche, so spiegelt sich die Arbeitszeit in den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden wider
  5. Wenn der Mitarbeiter Teilzeit arbeitet, wird der Arbeitsaufwand (Satzanteil) in diesem Zeitraum widergespiegelt
  6. Die Arbeit der versicherten Person unter Bedingungen, die zum Vorruhestand berechtigen, wird in Abschnitt 6 gemäß dem Klassifikator der Parameter wiedergegeben, der beim Ausfüllen der personalisierten Informationen gemäß Anhang Nr. 2 zu diesem Verfahren verwendet wird (Spalten 5 „Besondere Arbeit Bedingungen (Code)", 6 und 7 "Kalkül Versicherungserfahrung„- „Basis (Code)“, „Zusätzliche Informationen“, 8 und 9 „Bedingungen für die vorzeitige Zuweisung einer Versicherungsrente“ – „Basic (Code)“, „Zusatzinformationen“)
  7. Gleichzeitig wird der Code der besonderen Arbeitsbedingungen oder Bedingungen für die vorzeitige Zuweisung einer Rente nur dann angegeben, wenn für die Zeit der Arbeit unter Bedingungen, die das Recht auf eine vorzeitige Zuweisung einer Rente begründen, Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz gezahlt wurden
  8. Wenn ein Arbeitnehmer Arten von Arbeiten ausführt, die dem Versicherten das Recht auf vorzeitige Ernennung einer Altersversicherungsrente gemäß Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ geben, wird die Berufsordnung des Arbeitnehmers angegeben gemäß dem Klassifikator der Parameter, der beim Ausfüllen von personalisierten Informationen verwendet wird, gemäß Anhang Nr. 2 zu diesem Verfahren, in der nächsten Zeile, beginnend mit der Spalte „Besondere Arbeitsbedingungen“. Die Codeeingabe ist nicht durch die Spaltenbreite begrenzt
  9. Die Spalten 5, 6, 7, 8 und 9 werden nicht ausgefüllt, wenn besondere Arbeitsbedingungen nicht dokumentiert sind oder wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers unter diesen Bedingungen nicht den Anforderungen der geltenden behördlichen Dokumente entspricht
  10. wenn ein Arbeitnehmer Tätigkeiten ausübt, die den Versicherten zum vorzeitigen Bezug einer Rente aus der Altersversicherung berechtigen, gemäß den Listen 1 und 2 der Branchen, Berufe, Berufe, Positionen und Kennzeichen, die Anspruch auf eine bevorzugte Deckung begründen, genehmigt durch das Dekret des Ministerkabinetts der UdSSR vom 26.01.1991 Nr. 10, ist der Code des entsprechenden Listenpunkts in der nächsten Zeile ab Spalte 5 "Besondere Arbeitsbedingungen" angegeben. Die Codeeingabe ist nicht durch die Spaltenbreite begrenzt
  11. der Wert „SEASON“ wird nur ausgefüllt, wenn die gesamte Saison bei den in der Liste der Saisonjobs vorgesehenen Arbeitsplätzen oder die gesamte Navigationszeit auf dem Wasserweg ausgearbeitet wird
  12. Der Wert "FELD" wird ausgefüllt, wenn die Spalte "Besondere Arbeitsbedingungen (Code)" den Wert "27-6" enthält und nur unter der Bedingung, dass die Arbeit in Expeditionen, Gruppen, Abteilungen, in Gebieten und in Brigaden in der Feldarbeit (geologische Exploration, Prospektion, topographisch-geodätische, geophysikalische, hydrografische, hydrologische, Waldbewirtschaftung und Prospektion) wurden direkt im Feld durchgeführt
  13. für Versicherte, die in den in Artikel 30 Teil 1 Absätze 1 - 18 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ, Kodizes über besondere Arbeitsbedingungen und (oder) Gründe für die vorzeitige Zuweisung einer Versicherung beschäftigt sind Rente werden nur bei Bildung (Zahlung) von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz angegeben
  14. in Ermangelung der Bildung (Zahlung) von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz werden keine Codes für besondere Arbeitsbedingungen und (oder) Gründe für die vorzeitige Zuweisung einer Versicherungsrente angegeben
  15. Arbeitszeiten mit Anspruch auf vorzeitige Zuweisung einer Alterssicherungsrente, die im Modus einer Teilzeitarbeitswoche, jedoch in Vollzeit, aufgrund einer Reduzierung des Produktionsvolumens (mit Ausnahme von Arbeit) durchgeführt wurden Gewährung des Rechts auf vorzeitige Zuweisung einer Altersversicherungsrente gemäß Artikel 30 Absatz 13 und 19-21 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ sowie festgelegte Arbeitszeiten vom Arbeitsministerium u sozialer Schutz der Russischen Föderation, im Einvernehmen mit der Pensionskasse der Russischen Föderation oder in den Listen vorgesehen, die nach den Bedingungen der Arbeitsorganisation nicht ständig durchgeführt werden können, werden nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet;
  16. die Anzahl der zur Anrechnung angenommenen Monate auf die Dienstzeit in den jeweiligen Beschäftigungsarten ergibt sich aus der Teilung der Gesamtzahl der tatsächlich geleisteten vollen Tage durch die Anzahl der Arbeitstage eines Monats, berechnet im Jahresdurchschnitt, 21,2 - mit eine Fünf-Tage-Arbeitswoche; 25.4 - bei einer Sechs-Tage-Woche. Die nach dieser Aktion erhaltene Zahl wird gegebenenfalls auf zwei Dezimalstellen gerundet. Der ganzzahlige Teil der resultierenden Zahl ist der Betrag Kalendermonate. Für den endgültigen RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird der Bruchteil der Zahl umgerechnet Kalendertage ab RSV 1 für das 2. Quartal 2016 entspricht 1 Kalendermonat 30 Tagen. Bei der Umrechnung wird der ganzzahlige Teil der Zahl berücksichtigt, Rundungen sind nicht erlaubt
  17. für die entsprechenden Arbeitszeiten, begrenzt durch die Daten „Beginn der Frist“ und „Ende der Frist“ in Spalte 7 „Berechnung der Versicherungszeit, Grundlage (Kennzeichen), zusätzliche Information“, die Arbeitszeit spiegelt sich in der Kalenderberechnung wider, die in der angegebenen Reihenfolge (Monat, Tag) übersetzt wird.
  18. beim Ausfüllen der Dienstzeit der verurteilten Personen (Monate, Tage) die Anzahl der gezählten Personen Dienstalter Kalendermonate und Arbeitstage der verurteilten versicherten Person
  19. nur auszufüllen für verurteilte Versicherte, die Freiheitsstrafen verbüßen;
  20. die unter Wasser verbrachte Zeit (Stunden, Minuten) wird nur für Taucher und andere unter Wasser arbeitende versicherte Personen ausgefüllt
  21. Daten zu den Flugstunden der Versicherten - Mitarbeiter der Flugbesatzungen der Zivilluftfahrt (Stunden, Minuten) werden nur ausgefüllt, wenn einer der Werte in der Spalte "Basis (Code)" angegeben ist: FLUGZEUG, SPEZIAL
  22. Daten zu den Flugstunden der versicherten Personen, Teilnehmer an Testflügen (Stunden, Minuten), werden ausgefüllt, wenn die Spalte "Grund (Code)" einen der Werte ITSISP, ITSMAV, INSPECT, LETISP angibt
  23. Der Arbeitsumfang (Anteil des Satzes) für die Position des medizinischen Personals wird ausgefüllt, wenn in der Spalte "Basis (Code)" einer der folgenden Werte angegeben ist: 27-SM, 27-GD, 27-SMHR, 27- GDHR,
  24. der Satz (Satzanteil) und die Anzahl der von Lehrern in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder geleisteten Unterrichtsstunden wird ausgefüllt, wenn in Spalte 6 "Basis (Code)" einer der Werte ​​27-PD, 27-PDRK angegeben ist ;

dabei:

  1. wenn Spalte 8 „Basis (Code)“ den Wert von 27-PD angibt, ist die Angabe des Satzes (Anteil des Satzes) obligatorisch, die Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden optional, auch für Positionen und Einrichtungen, die in vorgesehen sind Klausel 6 der durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 Nr. 781 genehmigten Regeln (Arbeit als Grundschullehrer in allgemeinen Bildungseinrichtungen, die in Absatz 1.1 des Abschnitts "Name der Einrichtungen" der Liste aufgeführt sind , Lehrer in Landschaft Allgemeinbildende Schulen aller Art (mit Ausnahme von allgemeinbildenden Abend- (Schicht-) und offenen (Schicht-) allgemeinbildenden Schulen) wird unabhängig von der Höhe des geleisteten Unterrichtsdeputats in die Dienstzeit miteinbezogen)
  2. Wenn Spalte 8 „Basis (Code)“ den Wert von 27-PDRK angibt, ist die Angabe des Satzes und der Anzahl der Unterrichtsstunden für Positionen und Einrichtungen gemäß Unterabsatz „a“ von Absatz 8 der durch Dekret vom genehmigten Geschäftsordnung obligatorisch die Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 Nr. 781 (mit Berufserfahrung gilt als Direktor (Leiter, Leiter) der in den Absätzen 1.1, 1.2 und 1.3 genannten Einrichtungen (mit Ausnahme von Waisenhäusern, einschließlich Sanatorien, Spezial- (Justizvollzugs-) für Kinder mit geistiger Behinderung) und den Ziffern 1.4-1.7, 1.9 und 1.10 des Abschnitts "Name der Einrichtungen" der Liste, für die Zeit ab dem 1 oder in einer anderen Einrichtung für Kinder in Höhe von mindestens 6 Stunden pro Woche (240 Stunden pro Jahr) und in Einrichtungen der weiterführenden Berufsbildung, die in Absatz 1.10 des Abschnitts "Name der Einrichtungen" der Liste aufgeführt sind - vorbehaltlich der Lehrtätigkeit in Höhe von mindestens 360 Stunden pro Jahr)
  3. wenn Spalte 8 „Basis (Code)“ den Wert von 27-MPC angibt, ist die Angabe des Kurses obligatorisch; Die Angabe der Anzahl der Studienstunden ist optional für Positionen und Institutionen, die in Absatz 8 Unterabsatz „b“ der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 781 vom 29. Oktober 2002 genehmigten Regeln vorgesehen sind (Arbeit während der normalen oder reduzierte Arbeitszeit nach Arbeitsrecht, Arbeit als Direktor (Leiter, Leiter) von Waisenhäusern, einschließlich Sanatorium, Spezial (Korrektur) für Kinder mit Entwicklungsstörungen, sowie stellvertretender Leiter (Leiter, Leiter) für Erziehung, Bildung, Bildungs-, Industrie-, Bildungs- und Produktions- und andere Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Bildungs- (Bildungs-) Prozess der in den Abschnitten 1.1-1.7, 1.9 und 1.10 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste aufgeführten Institutionen stehen, unabhängig von der Zeit, zu der dies geschah Arbeit verrichtet wurde, sowie Lehrtätigkeit)

Für Versicherte, die in territorialen Arbeitsbedingungen oder in Arbeitsarten tätig sind, die zum vorzeitigen Bezug einer Altersversicherungsrente berechtigen, gilt das Gesetzbuch der territorialen Arbeitsbedingungen oder das Gesetzbuch der besonderen Arbeitsbedingungen und Bedingungen für den vorzeitigen Bezug einer Versicherungsrente wird nicht angegeben, wenn bei der Wiedergabe von Informationen in Abschnitt 6.8 das Formular RSV-1 die folgenden zusätzlichen Informationen enthält:

  1. Urlaub zur Betreuung des Kindes
  2. gehen ohne zu bezahlen
  3. verlassen ohne zu speichern Löhne, Ausfallzeiten durch Verschulden des Arbeitnehmers, unbezahlte Arbeitsunterbrechungen (Nichtzulassung zur Arbeit), unbezahlte Beurlaubung bis zu einem Jahr für Lehrkräfte, ein zusätzlicher unbezahlter freier Tag pro Monat für berufstätige Frauen in ländlichen Gebieten, unbezahlte Teilnahmezeit am Streik und andere unbezahlte Zeiten
  4. Weiterbildung mit Arbeitspause
  5. Erfüllung staatlicher oder öffentlicher Aufgaben
  6. Tage der Spende von Blut und seinen Bestandteilen und damit verbundene Ruhetage
  7. Aussetzung von der Arbeit (Nichtzulassung zur Arbeit) ohne Verschulden des Arbeitnehmers
  8. zusätzlicher Urlaub für Arbeitnehmer, die Beruf und Studium verbinden
  9. Elternzeit von 1,5 bis 3 Jahren
  10. zusätzlicher Urlaub von Bürgern, die aufgrund der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl strahlenexponiert sind
  11. zusätzliche freie Tage für Personen, die Kinder mit Behinderungen betreuen.

Der Code „KINDER“ wird ausgefüllt, wenn einem der Elternteile des Kindes eine Freistellung zur Betreuung eines Kindes unter eineinhalb Jahren gewährt wird.

Der Code „DLCHILD“ wird ausgefüllt, wenn einem der Elternteile eine Freistellung zur Betreuung eines Kindes im Alter von eineinhalb bis drei Jahren gewährt wird;

Der Code „DETIPRL“ wird ausgefüllt, wenn der Großmutter, dem Großvater, anderen Verwandten oder Erziehungsberechtigten, die das Kind tatsächlich betreuen, Elternurlaub gewährt wird, bis das Kind drei Jahre alt ist;

Das Praktikum kann mehrere Zeilen enthalten.

Anlage 1 zum Verfahren zum Ausfüllen des RSV-Formulars

Tarifcodes der Zahler von Versicherungsprämien. Korrespondenztabelle der Versicherungsprämiensätze und Kategoriencode der versicherten Person.

Kategorien von Zahlern von Versicherungsprämien Tarif-Code Kategoriecode der versicherten Person
1 2 3
Zahler von Versicherungsprämien, die dem allgemeinen Steuersystem angehören und den Grundsteuersatz für Versicherungsprämien anwenden 01 PS
Zahler von Versicherungsprämien, die einem vereinfachten Steuersystem unterliegen und den Basissatz der Versicherungsprämien anwenden 52
Zahler von Versicherungsprämien, die zahlen einmalige Steuerüber das kalkulatorische Einkommen für bestimmte Arten von Tätigkeiten und Anwendung des Basissatzes der Versicherungsprämien 53
Organisationen, die Tätigkeiten im Bereich der Informationstechnologie ausüben (mit Ausnahme von Organisationen, die mit den Leitungsorganen von Sonderwirtschaftszonen Vereinbarungen über die Durchführung technischer und innovativer Aktivitäten und Zahlungen an Personen geschlossen haben, die in einer technischen und innovativen Sonderwirtschaftszone arbeiten oder eine Industrie- und Produktions-Sonderwirtschaftszone), anerkannt Russische Organisationen die die Entwicklung und Implementierung von Computerprogrammen, von ihnen entwickelten Datenbanken auf einem materiellen Medium oder in elektronischer Form über Kommunikationskanäle durchführen, unabhängig von der Vertragsart und (oder) Dienstleistungen (Erbringung von Arbeiten) für die Entwicklung, Anpassung, Änderung erbringen von Computerprogrammen, Datenbanken (Software- und Informationsprodukte der Computertechnik), Installation, Prüfung und Wartung von Computerprogrammen, Datenbanken 06 ODIT
Organisationen und Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem anwenden und deren Hauptart der wirtschaftlichen Tätigkeit in Artikel 58 Absatz 8 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegeben ist 07 PNED
VZhED
VPED
Handelsgesellschaften und Personengesellschaften, deren Tätigkeiten sind praktische Anwendung(Implementierung) der Ergebnisse geistiger Tätigkeit (Programme für elektronische Computer, Datenbanken, Erfindungen, Gebrauchsmuster, Industriedesigns, Züchtungsleistungen, Topologien integrierter Schaltungen, Produktionsgeheimnisse (Know-how), deren ausschließliche Rechte den Gründern gehören (Teilnehmer) (auch gemeinsam mit anderen Personen) wie z Wirtschaftsunternehmen, Teilnehmer an solchen Wirtschaftspartnerschaften - haushaltswissenschaftliche Einrichtungen und autonome wissenschaftliche Einrichtungen oder Bildungsorganisationen Hochschulbildung, das ist Haushaltsinstitutionen, autonome Institutionen 08 XO
Organisationen, die den Status von Teilnehmern an dem Projekt für die Durchführung von Forschung, Entwicklung und Kommerzialisierung ihrer Ergebnisse gemäß erhalten haben Bundesgesetz vom 28. September 2010 Nr. 244-FZ „Über das Innovationszentrum Skolkovo“ 10 IKS
WJCC
VPCU
Zahler von Versicherungsprämien, die eine einheitliche Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Aktivitäten zahlen – Apothekenorganisationen und Einzelunternehmer, die für pharmazeutische Aktivitäten zugelassen sind – in Bezug auf Zahlungen und Vergütungen an Personen, die gemäß dem Bundesgesetz vom 21. November 2011 Nr 323-FZ „Über die Grundlagen des Schutzes der Gesundheit der Bürger in der Russischen Föderation“ haben das Recht, sich an pharmazeutischen Aktivitäten zu beteiligen oder zu ihrer Durchführung zugelassen zu werden; 11 ASB
Gemeinnützige Organisationen (mit Ausnahme staatlicher (kommunaler) Einrichtungen), die gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren registriert sind, ein vereinfachtes Steuersystem anwenden und gemäß den Gründungsdokumenten Aktivitäten in der Bereich soziale Dienste für die Bevölkerung, wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Kunst (Tätigkeiten von Theatern, Bibliotheken, Museen und Archiven) und Breitensport (außer Profisport) 12
Wohltätigkeitsorganisationen, die gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren registriert sind und das vereinfachte Steuersystem anwenden 13
Organisationen, die Zahlungen und andere Vergütungen an Besatzungsmitglieder von Schiffen leisten, die im Russischen Internationalen Schiffsregister für die Erfüllung von Arbeitspflichten eines Schiffsbesatzungsmitglieds eingetragen sind 15 BSEC
VZhES
WPES
Einzelunternehmer, die das Patentsystem der Besteuerung anwenden - in Bezug auf Zahlungen und Vergütungen, die zugunsten von Einzelpersonen angefallen sind, die in der im Patent angegebenen Art der wirtschaftlichen Tätigkeit tätig sind, mit Ausnahme von Einzelunternehmern, die in Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten tätig sind unternehmerische Tätigkeit angegeben in den Unterabsätzen 19, 45-47 von Absatz 2 von Artikel 346.43 der Abgabenordnung der Russischen Föderation 16 PNED
VZhED
VPED
Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ und erhalten den Status eines Teilnehmers an einer freien Wirtschaftszone gemäß Bundesgesetz vom 29. November 2014 Nr. 377-FZ „Zur Entwicklung der Krim Bundesland und freie Wirtschaftszone in den Gebieten der Republik Krim und der Stadt föderale Bedeutung Sewastopol" 23 das Vieh
VZhKS
VPCS
Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009, die gemäß Bundesgesetz den Status eines Einwohners des Gebiets fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung erhalten haben vom 29. Dezember 2014 Nr. 473-FZ "Über die Gebiete fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung in der Russischen Föderation" 24 TOR
VZhTR
VPTR
Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, die gemäß dem Bundesgesetz vom 13. Juli den Status eines Einwohners des Freihafens Wladiwostok erhalten haben , 2015 Nr. 212-FZ "Auf dem Freihafen Wladiwostok" 25 SPVL
VZHVL
DSGVO
Organisationen und Einzelunternehmer, die mit den Leitungsorganen von Sonderwirtschaftszonen Vereinbarungen über die Durchführung technischer und innovativer Aktivitäten geschlossen haben und Zahlungen an Personen leisten, die in einer technischen und innovativen Sonderwirtschaftszone oder einer industriellen und industriellen Sonderwirtschaftszone tätig sind. Organisationen und Einzelunternehmer, die Vereinbarungen über die Durchführung von touristischen und Freizeitaktivitäten und Zahlungen an Personen getroffen haben, die im Tourismus- und Freizeitbereich tätig sind Wirtschaftszonen, vereint durch die Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation zu einem Cluster 36 TVEZ
VZhTZ
USPTO

Quelle: www.26-2.ru


2022
ihaednc.ru - Banken. Investition. Versicherung. Die Bewertungen der Leute. Nachrichten. Bewertungen. Darlehen