20.05.2020

Die Reihenfolge der Füllung des RSV für das 2. Quartal. Buchhaltungsinformationen


Bei der Berechnung der Versicherungsprämien für das 2. Quartal 2017 müssen die Informationen für die sechs Monate periodengerecht ausgewiesen werden. Berechnung, Fristen und ein Muster finden Sie im Artikel.

Erstmals reichen Unternehmen die Berechnung der Versicherungsprämien für das erste Halbjahr bereits mit Ablauf des 2. Quartals 2017 ein.
Die Besonderheit dieses Berichts besteht darin, dass die Kennzahlen für den Zeitraum Januar bis Juni periodengerecht angegeben werden müssen. Um Verwirrung zu vermeiden, sehen Sie sich das Beispiel in unserem Artikel an. Hier finden Sie auch die genauen Termine, Formulare und Tipps zum Ausfüllen einer neuen Berechnung. Im Artikel:

Berechnung der Versicherungsprämien basierend auf den Ergebnissen des 2. Quartals 2017: Formular

Das Berechnungsformular für Versicherungsprämien 2017 wurde mit Anordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 10. Oktober 2016 Nr. ММВ-7-11/551 genehmigt. Die Formularnummer für KND ist 1151111. Die neue Berechnung ersetzt RSV-1 und 4-FSS, und das Volumen ist größer als diese Berichte - es hat 24 Blätter.

Die Berechnung der Versicherungsprämien umfasst eine Titelseite und drei Abschnitte:

  • Abschnitt 1 „Zusammenfassende Angaben zu den Pflichten des Zahlers der Versicherungsprämien“. Dies ist der größte Teil des Berichts. Es enthält Daten zu den aufgelaufenen Beträgen für alle Versicherungsprämien - Renten-, Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge, mit Ausnahme von Beiträgen für Verletzungen;
  • Abschnitt 2 "Zusammenfassende Daten zu den Verpflichtungen der Zahler von Versicherungsprämien - Haushaltsvorstände von Bauern";
  • Abschnitt 3 „Personenbezogene Angaben zu den versicherten Personen“. Dieser Abschnitt ist für jede versicherte Person separat auszufüllen.
  • Kapitel. Der erste Abschnitt enthält Daten zu festgesetzten Beiträgen. Der zweite Abschnitt wird nicht von allen Betrieben ausgefüllt, sondern nur von bäuerlichen und landwirtschaftlichen Betrieben. Der dritte Abschnitt dient der personalisierten Information der Versicherten.

Welche Abschnitte in der neuen Beitragsberechnung ausgefüllt werden müssen

Wer zahlt Beiträge

Welche Abschnitte sind erforderlich

Alle Unternehmen

- Titelblatt;
- Abschnitt 1;
— Unterabschnitte 1.1 und 1.2 der Anlage Nr. 1 zu Abschnitt 1;

- Sektion 3

Unternehmen, die Zuschlagsgebühren zahlen und/oder ermäßigte Sätze anwenden

— Unterabschnitte 1.3.1, 1.3.2, 1.4 der Anlage Nr. 1 zu Abschnitt 1;
- Anlage Nr. 2 zu § 1;
- Anlagen Nr. 5-10 zu Abschnitt 1;
- Sektion 3

Organisationen, die Kranken-, Kinder- und Leistungen bei Mutterschaft

- Anlage Nr. 3 zu § 1;
- Anhang Nr. 4 zu Abschnitt 1

Frist für die Einreichung der Berechnung der Versicherungsprämien im Jahr 2017

Die Berechnung der Versicherungsprämien zum Ende des 2. Quartals, also für ein halbes Jahr, muss bis spätestens 31. Juli eingereicht werden. Schließlich ist der 30. Juli ein freier Tag.

Durch allgemeine Regel die Berechnung ist spätestens bis zum 30. des auf den Melde- bzw. Abrechnungszeitraum folgenden Monats einzureichen. Fällt das Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende, kann die Rechnung am nächsten Werktag eingereicht werden.

Der Abrechnungszeitraum für Versicherungsprämien ist ein Kalenderjahr. Die Berichtszeiträume sind das erste Quartal, ein halbes Jahr und 9 Monate (Artikel 423 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

So übermitteln Sie die Berechnung der Versicherungsprämien

Berechnen Sie Versicherungsprämien auf zwei Arten:

Wenn ein durchschnittliche Mitarbeiterzahl Mitarbeiter für 2016 25 Personen übersteigt, ist das Unternehmen verpflichtet, die Berechnung der Versicherungsprämien in elektronischer Form einzureichen. Andernfalls verlangen die Inspektoren eine Geldstrafe von 200 Rubel. wegen Verstoßes gegen das Format (Artikel 119.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Wenn die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Unternehmens für 2016 25 Personen oder weniger beträgt, kann die Berechnung der Versicherungsprämien auf beliebige Weise eingereicht werden. Es wird keine Strafe geben.

Welche anderen Sanktionen können auf die Beitragsberechnung angewendet werden?

Für Fehler. Zum Beispiel in den personenbezogenen Daten von Mitarbeitern. Die Inspektoren senden dem Unternehmen eine elektronische oder Papierfehlermeldung und fordern sie auf, die Meldung zu korrigieren. Das Unternehmen hat ab dem Datum, an dem die Aufsichtsbehörde die E-Mail-Benachrichtigung gesendet hat, dafür fünf Werktage Zeit. Oder zehn Werktage ab dem Datum, an dem die Mitteilung in Papierform gesendet wurde. Behebt das Unternehmen die Fehler nicht rechtzeitig, so gilt die Beitragsabrechnung als nicht eingereicht. Dafür verhängen die Inspektoren eine Geldstrafe in Höhe von 5 Prozent des Betrags der zu zahlenden Versicherungsprämien (Artikel 119 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Für die Verzögerung. Die Höhe des Bußgeldes beträgt 5 Prozent der nach dieser Berechnung zu entrichtenden oder zusätzlich zu entrichtenden Beitragssumme. Bei der Bestimmung der Höhe der Geldbuße wird die Höhe der Beiträge, die die Organisation rechtzeitig an das Budget überwiesen hat, von diesem Betrag abgezogen. Für jeden (vollständigen oder unvollständigen) Monat der Verzögerung bei der Übermittlung der Berechnung wird eine Strafgebühr von 5 % erhoben. In diesem Fall darf der Gesamtbetrag der Geldbuße nicht mehr als 30 Prozent des Beitragsbetrags und weniger als 1000 Rubel betragen.

Wenn Sie eine Erklärung fristgerecht einreichen, aber Abweichungen zwischen der Gesamthöhe der Versicherungsprämien und der Höhe der Beiträge für jeden Arbeitnehmer bestehen, gilt die Berechnung als nicht eingereicht. IFTS wird Sie darüber informieren. Wichtig ist, wie Sie die Rechnung bestanden haben:

  • elektronisch. Warten Sie auf die Benachrichtigung spätestens am Tag nach dem Datum der Zustellung der Berechnung;
  • auf dem Papier. Sie erhalten innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag, an dem die Inspektoren die Berechnung erhalten haben, eine Benachrichtigung.

Berechnung der Versicherungsprämien: Musterbefüllung

Füllen Sie die Berechnungsfelder mit den Werten von Text, Zahlen und Codeindikatoren von links nach rechts aus, beginnend mit der ersten, dh der linken Vertrautheit. Geben Sie die Kostenindikatoren in Rubel und Kopeken an.

Füllen Sie die Berechnung mit blauer, schwarzer oder violetter Tinte aus. Füllen Sie die Berechnung auf einem Computer mit Großbuchstaben in der Schriftart Courier New mit einer Höhe von 16-18 Punkten aus.

Wenn Indikatoren fehlen:

  • Geben Sie in den Feldern für quantitative und Summenindikatoren 0 (Null) ein.
  • Setzen Sie in anderen Fällen einen Bindestrich in alle Zellen. Zum Beispiel, wenn keine Textindikatoren vorhanden sind. Wenn Sie die Berechnung auf einem Computer ausfüllen, müssen Sie keine Nullen und Bindestriche in freie Zellen einfügen.

Geben Sie in der fertigen Berechnung die Nummer jeder Seite in das Feld "Seite" ein. Die Berechnungsseiten werden unabhängig vom Vorhandensein (Fehlen) und der Anzahl der auszufüllenden Abschnitte ab dem Titelblatt fortlaufend nummeriert. Die Nummer für die erste Seite ist "001", für die einundzwanzigste - "021".

Ein detailliertes Verfahren zum Ausfüllen der Berechnung der Versicherungsprämien finden Sie in Anhang Nr. 2 der Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 10. Oktober 2016 Nr. ММВ-7-11 / 551.

Beim Ausfüllen ist es nicht erlaubt:

  1. Korrektur von Berechnungsfehlern durch korrigierende oder ähnliche Mittel;
  2. beidseitiger Ausdruck der Rechnung;
  3. Klebebleche, wenn dies die Berechnung verdirbt.

Titelblatt

Füllen Sie alle Felder auf der Titelseite aus, mit Ausnahme des Abschnitts „Vom Mitarbeiter auszufüllen Steuerbehörde". Geben Sie im Feld „Anpassungsnummer“ „0——“ ein, wenn dies die primäre Berechnung für den Berichtszeitraum (Berechnungszeitraum) ist. Wenn Sie eine Anpassungsberechnung einreichen, geben Sie die Seriennummer der Anpassung an (z. B. „1——“, „2——“).

Geben Sie im Feld "Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum)" den Code des Zeitraums ein, für den die Berechnung vorgelegt wird. In der Berechnung basierend auf den Ergebnissen des 2. Quartals, also für ein halbes Jahr, geben Sie Code 31 ein.

Welcher Code des Berichts- oder Abrechnungszeitraums soll in die Berechnung der Versicherungsprämien eingegeben werden?

Geben Sie im Feld "Bei der Steuerbehörde eingereicht (Code)" den Code des Föderalen Steuerdienstes Russlands an, bei dem Sie die Berechnung einreichen. Geben Sie im Feld "Am Standort (Buchhaltung)" den Code des Ortes ein, an dem die Berechnung eingereicht wird. Sie können sich auf die folgende Tabelle beziehen.

Welcher Code des Präsentationsortes ist bei der Berechnung der Versicherungsprämien anzugeben?

Codewert

Am Wohnort einer natürlichen Person, die kein Einzelunternehmer ist

Am Wohnort des IP

Am Wohnort des Anwalts, der die Kanzlei gegründet hat

Am Wohnort eines niedergelassenen Notars

Am Wohnort des Mitglieds (Leiter) der KFH

Am Standort der russischen Organisation

Am Ort der Registrierung des Rechtsnachfolgers der russischen Organisation

Am Ort der Registrierung der russischen Organisation am Ort einer separaten Unterabteilung

Ort des OP ausländische Organisation in Russland

Nach Ort der Registrierung Internationale Organisation in Russland

Geben Sie im Feld „Kalenderjahr“ das Jahr für den Abrechnungszeitraum an, für den Sie die Berechnung einreichen. Wenn Sie beispielsweise eine Berechnung für das Halbjahr 2017 einreichen, geben Sie im Feld "Kalenderjahr" 2017 ein.

Im Feld „Typencode Wirtschaftstätigkeit nach dem OKVED2-Klassifikator" geben Sie den Code nach dem Allrussischen Klassifikator der Arten der Wirtschaftstätigkeit an.

Im Feld „Nummer Kontakt-Telefon» Geben Sie Ihre Telefonnummer im folgenden Format ein:

"8", Code, Zahl. Machen Sie Leerzeichen zwischen "8" und dem Code und zwischen dem Code und der Zahl.

Abschnitt 1

Geben Sie in Abschnitt 1 die allgemeinen Indikatoren für die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien an. Geben Sie in Zeile 010 den OKTMO-Code dafür an Gemeinde wo Sie bezahlen Versicherungsprämien. Das Feld „OKTMO-Code“ enthält 11 Zeichen. Wenn der OKTMO-Code acht Zeichen hat, setzen Sie Bindestriche in die freie Vertrautheit rechts neben dem Codewert. Oder geben Sie nichts ein, wenn Sie die Berechnung auf einem Computer ausfüllen.

Geben Sie in Zeile 020 den CCC für Beiträge zur Pflichtversicherung an Pensionsversicherung.

Geben Sie in den Zeilen 030-033 der Berechnung für die sechs Monate die Höhe der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung an, die gemäß dem BCC ab Zeile 020 an das Budget gezahlt werden müssen:

  • auf Linie 030 - für den Zeitraum von Januar bis Juni. Das heißt, auf kumulativer Basis;
  • in den Zeilen 031-033 für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums, also für das 2. Quartal.

Geben Sie in Zeile 040 die BCC für Beiträge zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung an. Geben Sie in den Zeilen 050-053 die Höhe der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung an, die ab Zeile 040 an das Budget für das CSC gezahlt werden müssen:

  • in Zeile 050 - für den Zeitraum von Januar bis Juni auf periodengerechter Basis;
  • in den Zeilen 051-053 für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums, dh für das 2. Quartal.

Geben Sie in Zeile 060 die BCC für Rentenbeiträge zu zusätzlichen Sätzen an. Geben Sie in den Zeilen 070-073 die Versicherungssumme an Rentenbeiträge zu zusätzlichen Tarifen, die gemäß BCC ab Zeile 060 an das Budget gezahlt werden müssen:

  • in Zeile 070 - für den Abrechnungszeitraum von Januar bis Juni auf Periodenbasis;
  • in den Zeilen 071-073 für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums, also für das 2. Quartal.

Wenn Sie mehrere BCC angeben müssen, füllen Sie die erforderliche Anzahl von Blättern in Abschnitt 1 der Berechnung mit den ausgefüllten Indikatoren in den Zeilen 060-073 aus.

Geben Sie in Zeile 080 die CCC für Beiträge zur zusätzlichen Sozialversicherung an. Geben Sie in den Zeilen 090-093 die Höhe der Beiträge für die zusätzliche Sozialversicherung an, die ab Zeile 080 an das Budget für das CSC gezahlt werden müssen:

  • in Zeile 090 - für den Zeitraum von Januar bis Juni auf periodengerechter Basis;
  • in den Zeilen 091-093 für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums, also für das 2. Quartal.

Wenn Sie mehrere BCCs angeben müssen, füllen Sie die erforderliche Anzahl von Blättern in Abschnitt 1 der Berechnung mit den ausgefüllten Indikatoren in den Zeilen 080-093 aus.

Geben Sie in Zeile 100 die CCC für Beiträge zur Pflichtversicherung an Sozialversicherung. Geben Sie in den Zeilen 110-113 die Höhe der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge an, die ab Zeile 100 an das Budget für das CSC gezahlt werden müssen:

  • in Zeile 110 - für den Zeitraum von Januar bis Juni auf Periodenbasis;
  • in den Zeilen 111-113 für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums, d. h. für das 2. Quartal.

Geben Sie in den Zeilen 120-123 die Höhe des Selbstbehalts der Sozialversicherungskosten an, die dem Zahler entstanden sind:

  • in Zeile 120 - für den Zeitraum von Januar bis Juni auf periodengerechter Basis;
  • in den Zeilen 121-123 - für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums, dh für das 2. Quartal.

Sie können nicht gleichzeitig ausfüllen:

  • Zeilen 110 und Zeilen 120;
  • Zeilen 111 und Zeilen 121;
  • Zeilen 112 und Zeilen 122;
  • Linie 113 und Linie 123.

Anlage 1 zu Abschnitt 1

Anlage 1 zu Abschnitt 1 der Berechnung enthält:

  • Unterabschnitt 1.1 „Berechnung der Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht“;
  • Unterabschnitt 1.2 „Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung“;
  • Unterabschnitt 1.3 „Berechnung der Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien Zahler der in Artikel 428 bezeichneten Versicherungsprämien Steuer-Code RF";
  • Unterabschnitt 1.4 "Berechnung der Höhe der Versicherungsprämien für zusätzliche soziale Sicherheit für Mitglieder der Flugbesatzungen von Zivilluftfahrzeugen sowie für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern von Organisationen der Kohleindustrie."

Unterabschnitt 1.1. Sie spiegelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Rentenbeiträge und die Beiträge selbst wider. Geben Sie in Zeile 010 die Gesamtzahl der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung an. In Zeile 020 - die Anzahl der Personen, aus deren Zahlungen Sie Versicherungsprämien berechnet haben. Und auf Zeile 021 - die Anzahl der Personen aus Zeile 020, deren Zahlungen überschritten wurden Grenzwert Grundlage für die Berechnung der Rentenbeiträge.

Geben Sie in Zeile 030 die Beträge der aufgelaufenen Zahlungen und Vergütungen zugunsten natürlicher Personen an (Artikel 420 Absätze 1 und 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Reflektieren Sie in Zeile 040:

  • Beträge von Zahlungen, die keinen Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung unterliegen (Artikel 422 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);
  • die vom Auftragnehmer mit Urkunden belegten Auslagenbeträge aus Urheberauftragsverträgen, einem Vertrag über die Übertragung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, einem Verlagslizenzvertrag, einem Lizenzvertrag über die Einräumung des Nutzungsrechts an einem Werk Wissenschaft, Literatur, Kunst (Artikel 421 Absatz 8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ). Wenn er keinen Ausgabennachweis hat, geben Sie die Höhe des Abzugs in den Beträgen aus Artikel 421 Absatz 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation an.

Geben Sie die Bemessungsgrundlage für die Rentenbeiträge in Zeile 050 ein. Und in Zeile 051 - die Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien in Beträgen, die die maximale Bemessungsgrundlage für jede versicherte Person überschreiten (Artikel 421 Absätze 3-6 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). .

Geben Sie in Zeile 060 die Höhe der berechneten Rentenbeiträge an, einschließlich:

  • auf Zeile 061 - von einer Basis, die den Grenzwert nicht überschreitet;
  • auf Zeile 062 - von einer Basis, die den Grenzwert überschreitet.

Alle Indikatoren in den Zeilen 010-062 geben Folgendes wieder:

  • ab Beginn des Abrechnungszeitraums;
  • für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraum);
  • für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraum).

Unterabschnitt 1.2. Unterabschnitt 1.2 enthält die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Krankenversicherungsprämien und die Höhe der Krankenversicherungsprämien.

Geben Sie in Zeile 010 die Gesamtzahl der Versicherten in der Krankenversicherung ein. Geben Sie in Zeile 020 die Anzahl der Personen an, aus deren Zahlungen Sie Versicherungsprämien berechnet haben.

Geben Sie in Zeile 030 die Beträge der Zahlungen zugunsten natürlicher Personen an (Artikel 420 Absätze 1 und 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Geben Sie in Zeile 040 Folgendes an:

  • nicht beitragspflichtige Zahlungen (Artikel 422 der Abgabenordnung der Russischen Föderation);
  • Aufwendungen, die der Auftragnehmer im Rahmen von Verträgen über einen Autorenauftrag, eine Vereinbarung über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, einen Verlagslizenzvertrag, einen Lizenzvertrag über die Einräumung des Nutzungsrechts an einem Werk der Wissenschaft dokumentiert hat, Literatur, Kunst (Abschnitt 8, Artikel 421 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) . Wenn er keinen Ausgabennachweis hat, geben Sie die Höhe des Abzugs in den Beträgen aus Artikel 421 Absatz 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation an.

Geben Sie in Zeile 050 die Grundlage für die Berechnung der Krankenversicherungsprämien ein (Abschnitt 1, Artikel 421 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Und in Zeile 060 - die Höhe der berechneten Versicherungsprämien.

Alle Indikatoren in den Zeilen 010-060 spiegeln wider:

  • ab Beginn des Abrechnungszeitraums, also für ein halbes Jahr;
  • für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums, also für das 2. Quartal;
  • für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate, also April, Mai und Juni.

Einzelheiten zur Prämienzahlung und zum Ausfüllen einer neuen Berechnung der Versicherungsprämien für das 1., 2. und die folgenden Quartale 2017 finden Sie im Video.

Erläuterungen zum Ausfüllen einer einheitlichen Berechnung der Versicherungsprämien - 2017

Sektion 3

Abschnitt 3 gibt individuelle Informationen für jeden Mitarbeiter wieder. Geben Sie in Zeile 010 die Korrekturnummer ein. Wenn es sich um Primärinformationen handelt, geben Sie in der aktualisierten Berechnung für den entsprechenden Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) „0--“ ein und geben Sie die Nummer der Anpassung an (z. B. „1--“, „2--“ usw.). ).

Geben Sie im Feld 020 den Berichtszeitraumcode - 31 an. Dies bedeutet, dass Sie die Berechnung der Versicherungsprämien am Ende des 2. Quartals, dh für ein halbes Jahr, vorgenommen haben.

Der Wert des Feldes 020 des Abschnitts 3 muss dem Wert des Feldes "Berechnet ( Berichtszeitraum(Code)" der Titelseite der Berechnung.

Geben Sie im Feld 030 das Jahr an, für das Sie den Berichtszeitraum melden. Der Wert des Feldes 030 des Abschnitts 3 muss dem Wert des Feldes „Kalenderjahr“ des Titelblattes der Berechnung entsprechen.

Geben Sie im Feld 040 die Seriennummer der Informationen an. Und im Feld 050 - das Datum der Übermittlung der Informationen.

Die Berechnung der Versicherungsprämien - 2017 war der Zeitraum, in dem Änderungen vorgenommen wurden. Obwohl dieser Bericht im Allgemeinen keine grundlegend neuen Daten enthält, lohnt es sich dennoch, auf einige Nuancen beim Ausfüllen und Einreichen beim Föderalen Steuerdienst zu achten. Betrachten wir diese Nuancen.

Wer reicht vierteljährliche Beiträge ein

Die Verpflichtung zur regelmäßigen Vorlage von Berichten über Versicherungsprämien am Ende des Berichtszeitraums wird den Zahlern dieser Prämien übertragen, die Einkommen an Einzelpersonen zahlen (Artikel 431 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation):

  • Rechtspersonen;
  • Einzelpersonen.

Für Beitragszahler, die keine Entgelte an Einzelpersonen zahlen, ist eine solche Meldung nicht relevant. Eine Ausnahme bilden die Leiter landwirtschaftlicher Betriebe, die nach Ablauf jedes Jahres (Artikel 432 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation) und vor Jahresende einen Bericht vorlegen müssen, wenn sie die Landwirtschaft einstellen (Abschnitt 4 des Artikels 432 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Die regelmäßige Berichterstattung erfolgt auf kumulativer Basis, basierend auf der Tatsache, dass der Berichtszeitraum ein Quartal ist und der Steuerzeitraum, nach dem die Zählung der Berichtszeiträume neu beginnt, ein Jahr ist (Artikel 423 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ). Abgabetermin für diese Meldungen ist der 30. des Monats, der auf das Ende des nächsten Berichtsquartals bzw. des Jahres folgt. Sie muss nicht nur am Ort der Registrierung des meldenden Unternehmens selbst, sondern auch am Ort der Registrierung eingereicht werden getrennte Unterteilungen, Zahlungen an Einzelpersonen (Artikel 431 Absätze 7, 11 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

Zahler mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von mehr als 25 Personen sind verpflichtet, Beitragsberichte elektronisch einzureichen (Abschnitt 10, Artikel 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Bei einer kleineren Anzahl ist die Lieferung auf Papier akzeptabel.

Welche Form hat der Bericht und wo erhalte ich seine Form?

Der Beitragsbericht ist ein vom Föderalen Steuerdienst entwickeltes und genehmigtes Formular (Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 10. Oktober 2016 Nr. MMV-7-11 / [E-Mail geschützt]). Offiziell heißt es „Berechnung der Versicherungsprämien“, wir nennen es der Kürze halber RSV.

Funktionen zum Ausfüllen der Berechnung

Da der RSV-Bericht Informationen kombinierte, die vor 2017 in mehreren Berichtsformularen vorgelegt wurden, stellte er sich als ziemlich umfangreich heraus und bestand aus 3 Abschnitten, von denen 1 (2.) sich nur auf die Leiter der landwirtschaftlichen Betriebe und dementsprechend auf andere Kostenträger bezieht die Berichterstattung für das 3. Quartal wird nicht verwendet. Aber die Titelseite, die ein Standardformular für Berichte enthält, die an den Bundessteuerdienst übermittelt werden, und die verbleibenden 2 Abschnitte müssen ausgefüllt werden:

  • 1. mit 10 Anwendungen, von denen jede entweder der Berechnung der Beitragshöhe für jeden der Fonds oder Daten gewidmet ist, die die Berechnung der Beiträge in reduzierter Höhe rechtfertigen;
  • 3. mit personalisierten, für die FIU bestimmten Informationen über die Beiträge jeder Person, die die Zahlung erhalten hat.

Einige Anträge zum 1. Abschnitt dürfen nicht ausgefüllt werden, wenn für sie keine Daten vorliegen. Dies gilt für Informationen:

  • auf die entstandenen Kosten für Krankenstand und im Zusammenhang mit der Mutterschaft zu Lasten der Sozialversicherung;
  • Berechnungen mit zusätzlichen Tarifen;
  • Beiträge zur zusätzlichen Sozialversicherung;
  • die Möglichkeit, ermäßigte Tarife anzuwenden;
  • Zahlungen bestimmter Art, die nicht in der Bemessungsgrundlage für die Beitragsbesteuerung enthalten sind.

Somit besteht der RSV-Bericht für eine juristische Person oder einen einzelnen Unternehmer im kleinstmöglichen Umfang neben dem Titelblatt aus:

  • aus Abschnitt 1, der die Summen der veranlagten Beiträge enthält, die sich sowohl in den Gesamtbeträgen für jeden Fonds als auch in ihrer monatlichen Aufschlüsselung widerspiegeln;
  • Unterabschnitte 1.1 und 1.2 der Anlage 1 zu Abschnitt 1, die sich jeweils mit der Berechnung der Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung befassen;
  • Anhang 2 zu Abschnitt 1, der die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft widerspiegelt;
  • Abschnitt 3, der personalisierte Informationen widerspiegelt.

Lesen Sie mehr über den Inhalt der einzelnen Abschnitte im Artikel. .

In Struktureinheiten RSV-Bericht Im Gegensatz zu den zuvor eingereichten Berichten gibt es in den Fonds keine Stellen, an denen Informationen sowohl zum Saldo der Abrechnungen zu Beginn und am Ende des Zeitraums als auch zur Zahlung der Beiträge eingegeben werden können. Das heißt, die Form des RSV wird auf das Übliche reduziert Steuerberichterstattung, die nur Daten über die zur Zahlung aufgelaufenen Beträge generiert. OKTMO und KBK wurden zum obligatorischen Zubehör.

Die Felder zur Anzeige von Daten in den einzelnen Struktureinheiten des Berichts haben eine für den Beitragszahler etwas ungewohnte Anordnung, enthalten aber im Allgemeinen nichts grundlegend Neues.

Unser Team hilft Ihnen, die Berechnung korrekt auszufüllen .

Abgabetermine für die RSV-Berichterstattung für das 3. Quartal 2017

Der tatsächliche Stichtag für die Abgabe der Versicherungsprämienberechnung zum Ende des 3. Quartals 2017 fällt auf den 30.10. 2017 (Artikel 431 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Das Versäumen der Abgabefrist der RSV gilt als Meldeversäumnis und hat für den Beitragspflichtigen eine Ahndung nach Art. 119 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Lesen Sie mehr über diese Verantwortung im Material. .

Wenn das IFTS in einem fristgerecht eingereichten Bericht Unstimmigkeiten in Zahlen oder Informationen über Personen feststellt, betrachtet es einen solchen Bericht als nicht eingereicht und sendet eine Benachrichtigung an den Beitragszahler darüber (Artikel 431 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation Föderation).

Informationen darüber, bei welchen Fehlern die Beitragsberechnung als nicht eingereicht gilt, finden Sie unter .

Die Person, die die Meldung elektronisch einreicht, erhält eine solche Benachrichtigung am nächsten Tag, und die Person, die sie in Papierform eingereicht hat, kann sie innerhalb von 10 Tagen zusenden. Der Zahler hat 5 Tage (10 Tage, wenn der Bericht in Papierform vorliegt) ab dem Datum des Versands der Benachrichtigung Zeit, um den Bericht mit aktualisierten Daten zurückzusenden. Wenn der Steuerzahler die Frist für die Einreichung einer aktualisierten Berechnung einhält, ist das Datum der Einreichung der Einreichung das Datum der Einreichung des Berichts, der ursprünglich als nicht eingereicht anerkannt wurde (Artikel 431 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Föderation).

Klärung bereits übermittelter Daten

Wird bei der Berechnung der bereits von der Eidgenössischen Steuerdienstinspektion für das 3. Quartal 2017 akzeptierten Versicherungsprämien ein Fehler festgestellt, gleich welcher Art (Rechen- oder Informationsfehler), kann der Beitragszahler dafür bestraft werden, wenn die Steuerbehörden dies feststellen es früher als der Zahler selbst. Die Strafen werden wie bei der Steuererklärung verhängt, d. h. gemäß dem Steuergesetzbuch der Russischen Föderation:

  • unter Art. 120 - für die Verfälschung von Daten zur Beitragsberechnung;
  • unter Art. 122 - wegen Unterzahlung von Beiträgen;
  • unter Art. 126 - für unzuverlässige Informationen.

Wenn Sie daher unabhängig einen Fehler in einer bereits eingereichten RSV feststellen, sollten Sie unverzüglich aktualisierte Berichte mit den korrekten Informationen einreichen. Dies hilft unter Umständen, eine Bestrafung zu vermeiden.

Anweisungen des Föderalen Steuerdienstes zur Klärung der Berechnung finden Sie unter Ergebnisse

Die Berechnung der Versicherungsprämien für das 3. Quartal 2017 wird dem IFTS von Zahlern dieser Prämien vorgelegt, die Einkommen an Einzelpersonen zahlen, gemäß vorgeschriebenes Formular und innerhalb der in der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Bedingungen. Pflichtfelder werden in der Berechnung ausgefüllt strukturelle Einheiten diesen Bericht und, falls Daten verfügbar sind, andere Abschnitte davon. Die Verletzung der Frist für die Einreichung eines Beitragsberichts sowie die darin von der Föderalen Steuerbehörde festgestellten Fehler führen zu einer Bestrafung des Beitragszahlers gemäß den Vorschriften der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

siehe auch .

Die Anpassungsregeln gelten für die Berechnung der Beiträge, die Unternehmen seit 2107 beim IFTS einreichen Steuerrückzahlungen. Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Fehlers die Beitragshöhe unterschätzt hat, muss eine Korrekturberechnung eingereicht werden (Absätze 1, 7, Artikel 81 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Wenn die Beiträge aufgrund eines Fehlers zu hoch angegeben sind oder die Unrichtigkeit sie in keiner Weise beeinflusst hat, ist eine Berichtigung nicht erforderlich. Das heißt, das Unternehmen hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob es es einreicht oder nicht.

Anpassung der Berechnung der Versicherungsprämien für das 3. Quartal 2017: In welchen Fällen muss bestanden werden

Es gibt Fehler, die sich nicht auf die Beitragshöhe auswirken, die aber noch zu klären sind. Dabei handelt es sich um Ungenauigkeiten in den personenbezogenen Daten der Mitarbeiter (siehe Tabelle).

Anpassung der Berechnung der Versicherungsprämien für das 3. Quartal 2017: wann einzureichen

Beispielsweise hat die Organisation vergessen, einen Mitarbeiter im Bericht anzugeben. Das bedeutet, dass sein Gehalt und die Höhe der Beiträge daraus nicht in den Bericht eingeflossen sind. Infolgedessen hat das Unternehmen seine Prämien gesenkt. Darüber hinaus hat der Versicherte keine personenbezogenen Daten des Mitarbeiters angegeben. Daher muss eine Anpassung vorgenommen werden.

Ein Beispiel für einen anderen Fehler – das Unternehmen hat vergessen, eine Mitarbeiterin im Mutterschaftsurlaub in die Zahl der versicherten Personen in den Unterabschnitten 1.1 und 1.2 aufzunehmen. Ein solcher Fehler wirkt sich in keiner Weise auf die Höhe der Beiträge aus. Es reicht aus, es zu erklären, wenn die Inspektoren es verlangen.

Sehen wir uns ein Beispiel an, wie eine RSV-Anpassung vorbereitet wird.

Die Korrekturberechnung der Versicherungsprämien wird fast genauso ausgefüllt wie andere revidierte Erklärungen. Es gibt nicht viele Funktionen. Der wesentliche Unterschied zwischen der Anpassung des RSV für das 3. Quartal 2017 und der Erstberechnung besteht in der Befüllung des Feldes „Anpassungsnummer“ auf der Titelseite.

Bei einem Fehler in Abschnitt 1 oder 2 muss das Titelblatt mit der Nummer der Korrektur in der Reihenfolge versehen werden. Wenn dies die erste Berichtskorrektur ist - "001", wenn die zweite - "002" usw.

Ein Beispiel für die Anpassung der Berechnung der Versicherungsprämien für das 3. Quartal 2017

Als nächstes müssen Sie alle Abschnitte wie in der ursprünglichen Berechnung korrekt ausfüllen. Abschnitt 3 hat eine Ausnahme - er muss nur für diejenigen Mitarbeiter ausgefüllt werden, für die Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden (Abschnitt 1.2 des Verfahrens, genehmigt durch Anordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 10.10.2016 Nr. ММВ-7-11 /).

Unternehmen geben in dem Bericht Leistungen an, die sie letztes Jahr bezahlt und dieses Jahr zurückerstattet haben. Dies ergibt sich nicht eindeutig aus dem Ausfüllverfahren, aber der Föderale Steuerdienst ist der Ansicht, dass nur die diesjährigen Vorteile im Bericht widergespiegelt werden sollten. Hat das Unternehmen den letztjährigen Freibetrag in der Berechnung berücksichtigt, muss eine Berichtigung eingereicht werden.

Normalerweise gibt es in Abschnitt 3 zwei Arten von Fehlern, aufgrund derer eine Korrektur der Beitragsberechnung eingereicht werden muss: Das Unternehmen hat vergessen, den Mitarbeiter anzugeben, oder es ist ein Fehler in den persönlichen Daten aufgetreten.

Vergessener Mitarbeiter . Viele Organisationen haben Abschnitt 3 für Arbeitnehmer, die überhaupt keine Zahlungen erhalten haben, nicht ausgefüllt oder der Arbeitgeber hat nicht steuerpflichtige Leistungen gezahlt: Arbeitnehmer im Urlaub auf eigene Kosten, Mutterschaftsarbeiter usw. Da aber mit Privatpersonen (unabhängig von der Einkommenszahlung) ein Arbeits- oder Zivilvertrag besteht, sind sie versichert. Daher sollten sie in Abschnitt 3 wiedergegeben werden.

Außerdem akzeptierten die Steuerbehörden die Meldung aufgrund fehlerhafter SNILS nicht. Um die Rechnung zu bestehen, schlossen die Hauptbuchhalter Problemarbeiter von der Berichterstattung aus. Nun muss der Bericht überarbeitet werden.

Um Mitarbeiter zur Berechnung hinzuzufügen, füllen Sie Abschnitt 3 nur für neue Mitarbeiter aus. Die Einstellungsnummer in Abschnitt 3 ist „0-“. Schließlich geben Sie hier erstmals Auskunft über diese Mitarbeiter. Tragen Sie in Abschnitt 1 die gesamten Beitragsbeträge unter Berücksichtigung der Rückstellungen für Neuankömmlinge ein.

Ungültige persönliche Daten . Es ist sicherer, Mitarbeiterdaten zu korrigieren, wenn das Unternehmen darin einen Fehler gemacht hat. Das Finanzamt übermittelt die Daten aus Abschnitt 3 an die Pensionskasse. Bei fehlerhaften Angaben kann die Stabsstelle FIU die Daten auf den Personalausweisen von Einzelpersonen falsch wiedergeben.

Wenn es bei der Berechnung erforderlich ist, die persönlichen Daten der versicherten Person zu klären, muss Abschnitt 3 zweimal ausgefüllt werden (Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 28.06.2017 Nr. BS-4-11 /).

Die Indikatoren in Abschnitt 3 der Berechnung werden gemäß dem Verfahren zum Ausfüllen der Berechnung ausgefüllt (genehmigt durch Anordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 10.10.2016 Nr. ММВ-7-11 /).

  1. In Unterabschnitt 3.1 werden die in der ursprünglichen Berechnung berücksichtigten personenbezogenen Daten angegeben, während in den Zeilen 190-300 von Unterabschnitt 3.2 von Abschnitt 3 der Berechnung „0“ als Gesamtindikatoren und in den verbleibenden Vertrautheitsräumen des entsprechenden Felds angegeben werden - ein Bindestrich (Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 18.07.2017 Nr. BS- 4-11/). Somit werden die anfänglichen falschen Daten auf Null zurückgesetzt.
  2. In den Unterabschnitten 3.1 und 3.2 werden korrekte aktualisierte Daten eingetragen.

Abschnitt 3, nur für die Mitarbeiter ausfüllen, für die Sie die Daten korrigieren. Die Korrekturnummer ist 1. Das heißt, die gleiche wie auf der Titelseite. Abschnitt 1 wie zuvor ausfüllen.

Damit die Kontrolleure keine Fragen haben, warum sich die Beitragshöhe bei der Anpassung nicht geändert hat, fügen Sie formlose Erklärungen bei.

Aktualisierte Berechnung der Versicherungsprämien für das 3. Quartal 2017: Was zu beheben ist

Im September ging der Mitarbeiter auf Dienstreise. Die Berechnung für das 3. Quartal 2017 berücksichtigt keine Taggelder innerhalb der Grenzen. Beiträge werden nicht unterschätzt, da Zahlungen über dem Limit im Bericht ausgewiesen werden.

Die Tagegelder sind innerhalb der Grenzen der Zeilen 030 und 040 der Anlage 1 zu Abschnitt 1 in die Berechnung einzubeziehen. Sie sollten auch alle anderen Abschnitte ausfüllen, die im ursprünglichen Bericht enthalten waren.

Abschnitt 3 ist nur für den Mitarbeiter mit dem Fehler auszufüllen.

In Zeile 040 des Abschnitts 3 der Klarstellung müssen Sie die Nummer wie in der Hauptberechnung in Auftrag oder einen Eintrag aus dem Arbeitszeitblatt eintragen.

Auf der Titelseite sollten Sie die Korrekturnummer angeben - 001, 002 usw., je nachdem, wann Sie die Klarstellung einreichen. Im Bericht müssen Sie den korrekten Preistyp - 01 - angeben und die restlichen Informationen aus der ursprünglichen Berechnung neu schreiben.

Das Unternehmen musste keinen Bericht mit Code 01 einreichen und die Informationen zurücksetzen, um den Fehler zu beheben. Das Programm gleicht nur die Höhe der Beiträge in Abschnitt 1 und die Höhe der Beiträge für alle Abschnitte 3 des Primärberichts ab. Es ist wahrscheinlich, dass das Unternehmen einen Bericht mit Nullen als primären Wert eingereicht und Abschnitt 3 nicht ausgefüllt hat.

Die Informationen in Abschnitt 3 können leer gelassen werden.

Unzutreffende Angaben zu einem Mitarbeiter sind der Grund für die Einreichung einer Berichtigung für das 3. Quartal 2017.

Es ist notwendig, zwei neue Abschnitte auszufüllen 3. Im ersten - um die Informationen aus Unterabschnitt 3.1 zu duplizieren, in denen Fehler aufgetreten sind. Das heißt, füllen Sie die fehlerhafte TIN und andere Mitarbeiterdaten erneut aus. Setzen Sie Nullen in die Summen von Unterabschnitt 3.2, dh in die Zeilen 210-250, 280-300.

Setzen Sie bei anderen Indikatoren Bindestriche oder lassen Sie sie leer, wenn Sie einen Bericht auf einem Computer erstellt haben. Tragen Sie in Zeile 010 die Korrekturnummer „1—“ ein.

Tragen Sie im zweiten Abschnitt 3 auch die Korrekturnummer „1—“ ein. Geben Sie in Unterabschnitt 3.1 die persönlichen Daten fehlerfrei ein und geben Sie in Unterabschnitt 3.2 Zahlungen und Beiträge wieder.

Sie müssen so viele Anträge 1 ausfüllen, wie das Unternehmen im Berichtszeitraum Tarifcodes verwendet hat. Der Berichtszeitraum beträgt 9 Monate. Ab Anfang des Jahres - vereinfachtes Steuersystem (Code 02) und ab dem dritten UTII-Viertel. Es müssen zwei Anhänge 1 zu Abschnitt 1 der Berechnung ausgefüllt werden.

In Anhang 1 mit Code 02 müssen Sie die Zahlungen für die ersten 6 Monate nur in Spalte 1 der Zeilen 030 und 050 eintragen. Geben Sie in Anhang 1 mit Code 03 die Zahlungen ab Beginn des 3. Quartals und für die letzten drei Monate an .

Wenn in § 3 einer der Arbeitnehmer fälschlicherweise mit der Anpassungszahl „1“ statt „0“ angegeben wird, aber keine Fehler in der Berechnung vorliegen, aufgrund derer die Beiträge unterschätzt werden, kann die Klarstellung eingereicht werden, muss aber nicht .

Das Unternehmen reicht eine Klarstellung ein, wenn es in der Meldung unrichtige personenbezogene Daten erfasst hat. Oder niedrigere Versicherungsprämien. Da sich der Fehler nicht auf die Beiträge ausgewirkt hat, können die Kontrolleure wegen dieses Fehlers eine Anfrage stellen, es reicht eine Erklärung einzureichen.

Um Fehler zu vermeiden, überprüfen Sie die Berechnung vorab:

Kontrollverhältnisse für die Berechnung

Fristen für die Einreichung von Anpassungen an den RSV für das 3. Quartal 2017

Die Frist für die Übermittlung korrigierter Informationen hängt davon ab, wer den Fehler entdeckt hat.

1. Die Organisation selbst hat einen Fehler gefunden . Der Zeitraum, in dem eine Anpassungsberechnung der Beiträge vorgelegt werden muss, wird vom Kodex nicht genehmigt. Doch es lohnt sich nicht, die Aufklärung hinauszuzögern, denn auch die Finanzverwaltung kann die Unrichtigkeit feststellen.

Beheben Sie den Fehler so schnell wie möglich. Bezahlen Sie vor der Klärung die rückständigen Beiträge und Strafen (Abschnitt 4, Artikel 81 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Die Steuerbehörden werden Ihnen also keine Geldstrafe von 20 Prozent des Rückstandsbetrags auferlegen (Absatz 1, Artikel 122 der Abgabenordnung der Russischen Föderation).

2. Der Fehler wurde von den Inspektoren entdeckt . Die Steuerbehörden werden die Berechnung der Beiträge nach Kontrollquoten überprüfen (Schreiben des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 13. März 2017 Nr. BS-4-11 /). Wenn sie Abweichungen feststellen, werden sie eine Klärung oder Klärung verlangen.

Es muss schnell reagiert werden – die Finanzverwaltung gibt nur fünf Arbeitstage vor. Wenn Sie zu spät kommen, werden die Inspektoren dem Unternehmen eine Geldstrafe von 5.000 Rubel auferlegen. (Abschnitt 3, Artikel 88, Absatz 1, Artikel 129.1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation). Zahlen Sie vor der Klärung auch die Nachzahlungen und Strafen - auf diese Weise können Sie eine Geldstrafe nach Artikel 122 der Abgabenordnung der Russischen Föderation vermeiden.

Spätestens bis zum 15. August 2016 müssen Sie Zeit haben, das Formular RSV-1 für das 2. Quartal (Halbjahr) in Papierform oder bis zum 20. August 2016 in elektronischer Form bei der Pensionskasse einzureichen.

Die FIU hat Änderungen zum Ausfüllverfahren erarbeitet RSV-Formulare-1 für Q2 2016. Unser Artikel veröffentlichte das Verfahren zum Ausfüllen des RSV-Formulars für das 2. Quartal. 2016 unter Berücksichtigung Letzte Änderungen, Formular und Musterformular.

Formular RSV 1, genehmigt durch den Beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 16. Januar 2014 Nr. 2p in neueste Ausgabe FIU. Dieses Formular enthält individuelle Angaben. Bitte beachten Sie, dass das Formular für das 2. Quartal 2016 Formular RSV-1 korrekt als RSV-1 für ein halbes Jahr bezeichnet wird. Da es nicht nur Informationen für 2, sondern auch für 1 Quartal enthält. In dem Artikel sprechen wir über RSV-1 für das 2. Quartal (Halbjahr) 2016 ( neue Form).

Bis wann müssen Sie den RSV-1 für das 2. Quartal 2016 bestehen

Abgabetermin für RSV-1 für das 2. Quartal 2016 in Papierform ist spätestens der 15. August 2016. Und in elektronischer Form - bis spätestens 22. August 2016.

Das RSV-Formular wird bei einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl für 2015 von 25 Personen elektronisch eingereicht. Die übrigen Zahler können den RSV-1 nach Wahl abgeben: auf Papier oder elektronisch, unter Einhaltung der entsprechenden Fristen.

Die Meldung an die FIU im Jahr 2016 muss monatlich erfolgen

Neben der vierteljährlichen Berichterstattung auf dem RSV-1-Formular gibt es auch eine monatliche Berichterstattung auf Formular SZV-M, die ab dem 1. April 2016 mit Beschluss des PFR vom 1. Februar 2016 Nr. 83p eingeführt wurde. Alle Arbeitgeber, sowohl Unternehmer als auch juristische Personen. Dies ergibt sich aus dem Bundesgesetz Nr. 385-FZ vom 29. Dezember 2015.

RSV-1 für das erste Halbjahr 2016 (für das 2. Quartal 2016) Änderungen - Tabelle

Nachfolgend sind die Änderungen am RSV-1-Formular aufgeführt. Sie wurden von der FIU vorbereitet, sind aber bisher noch nicht in Kraft getreten. Orientieren Sie sich daher beim Ausfüllen des Formulars für das 2. Quartal an den alten Regeln.

Index Neue Regeln alte Regeln
OKVED-Codes in der Berechnung

Der Bericht kann jetzt Tätigkeitscodes sowohl nach dem neuen OKVED als auch nach dem alten Klassifikator widerspiegeln. Im Jahr 2016 arbeiten zwei Klassifikatoren gleichzeitig: OKVED OK 029-2001 und OK 029-2014

Bei der Berechnung durften nur Codes nach OKVED OK 029-2001 eingetragen werden
§ 4 „Beträge der Neuberechnung der Versicherungsprämien ab Beginn des Abrechnungszeitraums“

Erfassen Sie die Neuberechnung der Beiträge aufgrund jedes Fehlers in separaten Zeilen. Summieren Sie die Ergebnisse nicht in einer Zeile

Es wurde nicht spezifiziert, wie die Neuberechnung der Beiträge angezeigt werden soll, wenn mehrere Fehler gefunden wurden. In der Praxis wurden die Ergebnisse zusammengefasst und in einer Zeile wiedergegeben

Reduzierter Tarifcode für Zahler des Freihafens Wladiwostok

Erschienen neuer Code ermäßigter Tarif - 25. Es ist für Unternehmen und Geschäftsleute vorgesehen, die im Freihafen Wladiwostok ansässig sind. Wenn ein solcher Bewohner vorübergehende Einwohner und vorübergehende Einwohner hat Gastarbeiter, dann müssen die Sonderbezeichnungen VZHVL, VVVL wiedergegeben werden

Spezielle Codes für Zahler in Wladiwostok funktionierten nicht

Codes der Versicherten, denen in Russland Asyl gewährt wurde

Für Arbeitnehmer, denen vorübergehend Asyl in Russland gewährt wurde, dürfen Codes wie für vorübergehend ansässige Ausländer - VZhNR, VZhIT usw.

Es wurde nicht festgelegt, welche Codes für Personen, denen in Russland Asyl gewährt wurde, eingetragen werden sollten. In der Praxis verwendeten sie den Code der vorübergehend bleibenden Mitarbeiter - VPNR

Einzeldaten für das 2. Quartal 2016

RSV-1 im Jahr 2016 ist ein einheitliches Formular für Beiträge, es enthält individuelle personalisierte Abrechnungsinformationen für das 2. Quartal 2016.

In dem Artikel stellen wir einzelne Informationen der FIU 2016 beispielhaft zur Verfügung.

Das Formular RSV-1 PFR muss von allen Arbeitgebern/Versicherern bei der Pensionskasse eingereicht werden (Absatz 1, Artikel 5 des Gesetzes Nr. 212-FZ). Organisationen werden unmittelbar nach der Registrierung bei der FIU als Versicherer registriert. Daher müssen sie die Berechnung an den Fonds senden, unabhängig davon, ob sie Arbeitnehmer haben oder nicht (Absätze 2 und 8 des Verfahrens, das durch den Beschluss des PFR-Vorstands vom 13. Oktober 2008 Nr. 296p genehmigt wurde). Aber einzelne Unternehmer Zunächst sind sie bei der Pensionskasse der Russischen Föderation als Personen registriert, die selbstständig Versicherungsprämien für sich selbst zahlen. Gleichzeitig erstatten sie keine Meldungen, da der FIU bereits bekannt ist, wie viele Beiträge jeder Unternehmer in Form einer Festzahlung schuldet. Was den zusätzlichen Beitrag zum Fonds betrifft (1% des Einkommens für das Jahr, das 300.000 Rubel übersteigt), ist es auch nicht erforderlich, darüber zu berichten. Informationen über die Einkünfte des Händlers erhält die FIU von Finanzamt(Klausel 9, Artikel 14 des Gesetzes Nr. 212-FZ).

Stellt ein Unternehmer jedoch mindestens einen Arbeitnehmer ein, so ist er verpflichtet, dies der Pensionskasse spätestens 30 Tage nach Unterzeichnung anzuzeigen Arbeitsvertrag. Die empfohlene Form der Benachrichtigung ist in der Anlage Nr. 7 zur Verordnung Nr. 296p angegeben (Ziffer 21 und 22 der Verordnung Nr. 296p). Dann wird der einzelne Unternehmer bei der Pensionskasse als Versicherter gemeldet und es besteht bis zur Abmeldung des Unternehmers als Versicherter eine Verpflichtung zur vierteljährlichen Meldung an die Pensionskasse.

Wenn demnach beispielsweise keine Mitarbeiter mehr vorhanden sind, diese kündigen und der Einzelunternehmer sich nicht von der Registrierung als Versicherer zurückgezogen hat, muss er weiterhin das RSV-1 PFR-Formular, wenn auch „Null“, einreichen Fristen. Andernfalls wird eine Geldstrafe gemäß Artikel 46 des Gesetzes Nr. 212-FZ verhängt. Seine Höhe beträgt 5% der Versicherungsprämien für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums), jedoch nicht mehr als 30% dieses Betrags und nicht weniger als 1000 Rubel. Diese Schlussfolgerung bestätigt Arbitragepraxis(Dekret des Fünfzehnten Schiedsgerichts Berufungsgericht vom 28. September 2011 Nr. 15AP-9655/2011 im Fall Nr. А53-5810/2011).

In einer Situation, in der es keine Aktivität gibt und dementsprechend keine Abgrenzungen an die Mitarbeiter vorgenommen werden, kann jeder „Vereinfacher“ auftreten. Besonders anfällig dafür sind neu registrierte Firmen und Gewerbetreibende. Ist es in diesem Fall notwendig, die Berechnung auszufüllen und bei der Pensionskasse einzureichen?

Ja, auch ohne Tätigkeit ist das Formular RSV-1 der FIU zu erstellen. Außerdem unabhängig davon, in welchem ​​konkreten Zeitraum keine Aktivität stattgefunden hat (im 1. oder 2. Quartal). Denn wenn das Geschäft nicht betrieben wird, sollten auch Informationen darüber in der FIU stehen. Übergeben Sie in diesem Fall unbedingt das Titelblatt sowie die Abschnitte 1 und 2 der Berechnung an die Kasse. Sie müssen von allen Arbeitgebern eingereicht werden, auch wenn keine Indikatoren vorhanden sind. In die Zeilen, für die es keine Daten gibt, setzen Sie Bindestriche. Und diese Schlussfolgerung wird von Experten bestätigt Pensionsfonds Auf deiner Webseite. Sie können der Meldung auch Erklärungen beifügen, dass in einem bestimmten Zeitraum keine Aktivität stattgefunden hat und kein Gehalt angefallen ist. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Bei Bedarf wird die Stiftung diese Informationen anfordern.

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für das Ausfüllen individueller Informationen.

Regeln zum Ausfüllen von RSV-1 für 2016

Beim Ausfüllen von RSV-1 für das 2. Quartal 2016 nach einem neuen Formular wird in jeder Zeile und den dazugehörigen Spalten nur ein Indikator eingetragen. Fehlen in der Berechnung vorgesehene Indikatoren, wird die Zeile und die entsprechende Spalte der §§ 1-5 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 mit einem Bindestrich versehen. Wenn in Abschnitt 6 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 kein Indikator in der Zeile vorhanden ist, wird die entsprechende Spalte nicht ausgefüllt.

Um Fehler zu korrigieren, streichen Sie den falschen Wert des Indikators durch, geben Sie den korrekten Wert des Indikators ein und setzen Sie die Unterschrift des Zahlers oder seines Vertreters unter die Korrektur, die das Korrekturdatum angibt. Alle Korrekturen werden, sofern vorhanden, durch das Siegel der Organisation (Stempel bei ausländischen Organisationen) beglaubigt. Die Korrektur von Fehlern durch korrigierende oder andere ähnliche Mittel ist nicht gestattet.

Nach dem Ausfüllen des RSV-1 im Jahr 2016 für das 2. Quartal wird eine fortlaufende Nummerierung der ausgefüllten Seiten in das Feld „Seite“ eingetragen.

Titelblatt, § 1, Abs. 2.1 des § 2 RSV-1 für das 2. Quartal 2016 werden von allen bei der Gebietskörperschaft des PFR registrierten Zahlern ausgefüllt und eingereicht. Wenn während des Berichtszeitraums mehr als ein Tarif angewendet wurde, enthält die Berechnung so viele Seiten von Abschnitt 2 der Berechnung wie die Anzahl der während des Berichtszeitraums angewendeten Tarife.

§ 3 RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird von Zahlern ausgefüllt und eingereicht, die ermäßigte Tarife gemäß Artikel 58 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ anwenden.

§ 4 RSV wird von den Zahlern ausgefüllt und eingereicht, falls die Stelle, die die Zahlung der Versicherungsprämien überwacht, zusätzliche Versicherungsprämien für die Akte der Inspektionen (am Schalter und (oder) vor Ort) aufgelaufen sind, für die Entscheidungen über die Anziehung (in der Verweigerung der Anziehung ) in dem für die Rechtsverletzung verantwortlichen Berichts-(Berechnungs-)zeitraum in Kraft getreten Russische Föderation auf Versicherungsprämien, sowie wenn das Kontrollorgan für die Zahlung von Versicherungsprämien überhöhte Beträge von Versicherungsprämien aufgedeckt hat, die vom Zahler der Versicherungsprämien aufgelaufen sind.

Darüber hinaus im Falle der Selbsterkennung der Tatsache der Nichtreflexion oder unvollständigen Reflexion von Informationen sowie von Fehlern, die zu einer Unterschätzung der Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien für frühere Berichts- (Berechnungs-) Perioden führen, sowie in Fall der Anpassung der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien früherer Berichtsperioden (Berechnungsperioden) (auf der Grundlage von Daten Buchhaltung), nicht als Fehler anerkannt, gibt der Zahler in Abschnitt 4 die Beträge der Neuberechnung der Versicherungsprämien an, die im Berichts- (Berechnungs-) Zeitraum aufgelaufen sind.

§ 5 RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird von Zahlern ausgefüllt und eingereicht - Organisationen, die Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Studenten in professionellen Bildungsorganisationen leisten, Bildungseinrichtungen der Hochschulbildung in Vollzeitausbildung für Aktivitäten, die in einer Studentengruppe durchgeführt werden (einschließlich im Bundes- oder Landesregister der Jugend- und Kindervereine verwenden staatliche Unterstützung) im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bzw Zivilrechtliche Verträge deren Gegenstand die Ausführung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen ist.

§ 6 RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird von den Kostenträgern für alle versicherten Personen ausgefüllt und eingereicht, zu deren Gunsten in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums Zahlungen und sonstige Bezüge aus arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Verträgen entstanden sind, deren Gegenstand die ist Erbringung von Werken, Erbringung von Dienstleistungen, urheberrechtliche Vereinbarungen, zugunsten der Urheber von Werken, Vereinbarungen über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, Verlagslizenzverträge, Lizenzverträge über die Rechtseinräumung ein wissenschaftliches, literarisches, künstlerisches Werk zu verwenden, einschließlich der von Rechteverwertungsorganisationen auf kollektiver Basis angefallenen Vergütungen zugunsten der Urheber von Werken im Rahmen von Verträgen, die mit Benutzern geschlossen wurden oder mit denen Arbeitsverträge und (oder) die oben genannten zivilrechtlichen Verträge abgeschlossen wurden .

Am Ende jeder Seite der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 sind die Unterschrift des Zahlers (Rechtsnachfolgers) oder seines Vertreters und das Datum der Unterzeichnung der Berechnung angebracht.

Oben auf jeder ausgefüllten Seite der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 ist die Registrierungsnummer des Kostenträgers gemäß dem bei der Registrierung (Abrechnung) bei der FIU ausgestellten Bescheid (Mitteilung) des Versicherten am Registrierungsort angegeben .

Bei Erwerb oder Verlust des Anspruchs auf Inanspruchnahme eines ermäßigten Tarifs auf Basis der Ergebnisse des aktuellen Abrechnungs- (Abrechnungs-) Zeitraums, im Rahmen der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den Abrechnungs- (Abrechnungs-) Zeitraum, Informationen zu den Versicherten bereitgestellt wird, wobei Daten für frühere Berichtszeiträume des aktuellen Abrechnungszeitraums korrigiert werden.

Musterausfüllformular RSV-1 für das 2. Quartal 2016

Ein Beispiel für das Ausfüllen des Formulars RSV-1 PFR für das 2. Quartal 2016

Bei Bedarf: bei der Erstellung der Kalkulation für das 2. Quartal 2016. Übertroffen Größenbeschränkung Zahlungen.

Ausfüllen der Titelseite von RSV-1

Das Titelblatt der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird vom Einzahler ausgefüllt, mit Ausnahme des Unterabschnitts „Auszufüllen FIU-Mitarbeiter».

Beim Ausfüllen der Titelseite:

  1. im Feld „Klärungsnummer“ angegeben
  2. bei Einreichung der primären RSV 1 für das 2. Quartal 2016, Code 000

    bei der Übermittlung an die Gebietskörperschaft der Pensionskasse der Russischen Föderation die Berechnung, die die Änderungen gemäß Artikel 17 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ widerspiegelt (verfeinerte Berechnung für den entsprechenden Zeitraum) - a Zahl, die angibt, welches Konto bei der Berechnung berücksichtigt wird Änderungen vom Versicherten bei der Gebietskörperschaft des PFR eingereicht (zum Beispiel: 001, 002, 003, ... 010 usw.)

    im Feld „Grund der Klärung“ wird der Code des Grundes für die Bereitstellung eines aktualisierten RSV 1 für das 2. Quartal 2016 angegeben und angegeben: „1“ - Klärung des RSV 1 für das 2. Quartal 2016 in Bezug auf Indikatoren in Bezug auf die Zahlung von Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung (einschließlich zusätzlicher Tarife), "2" - Aktualisierung von RSV 1 für das 2 Tarife), "3" - Fortschreibung des RSV 1 für das 2. Quartal 2016 in Bezug auf Versicherungsprämien für die gesetzliche Krankenversicherung oder andere Kennzahlen, die die individuellen Datensätze der Versicherten nicht berühren

Im Feld „Kalenderjahr“

Abschlussfeld wird nur bei Beendigung der Tätigkeit der Organisation im Zusammenhang mit der Liquidation oder Beendigung der Tätigkeit als Einzelunternehmer in den in Artikel 15 Teil 15 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 genannten Fällen ausgefüllt . In diesen Fällen wird in diesem Feld der Buchstabe „L“ eingetragen.

Im Feld „Name der Organisation, separate Untergliederung / vollständiger Name Einzelunternehmer, natürliche Person" wird der Name der Organisation gemäß den Gründungsdokumenten angegeben (falls der Name eine lateinische Transkription enthält, wird dies angegeben) oder der Name einer Zweigniederlassung einer ausländischen Organisation, die auf dem Gebiet der tätig ist Russische Föderation, eine separate Unterteilung; bei Einreichung einer RSV 1 für das 2. Quartal 2016 durch einen Einzelunternehmer, einen Rechtsanwalt, einen freiberuflich tätigen Notar, den Leiter einer bäuerlichen (bäuerlichen) Wirtschaft, eine natürliche Person, die nicht als Einzelunternehmer anerkannt ist, den Familiennamen, Name, Vatersname werden ausgefüllt (vollständig, ohne Abkürzungen, gemäß Ausweis).

Im Feld "INN" (Kennzahl Steuerzahler (im Folgenden als TIN bezeichnet), die TIN wird gemäß der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde einer juristischen Person angegeben, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation am Standort im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation /

Für eine natürliche Person wird die TIN gemäß der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde einer natürlichen Person am Wohnort im Gebiet der Russischen Föderation angegeben.

Wenn der Zahler die TIN, die aus zehn Zeichen besteht, in den Bereich von zwölf Zellen einträgt, der für die Aufzeichnung des TIN-Indikators reserviert ist, sollte ein Bindestrich in die letzten beiden Zellen eingefügt werden.

Im Checkpoint-Feld(Code des Grundes für die Registrierung am Standort der Organisation (im Folgenden als KPP bezeichnet) wird von der KPP gemäß der Registrierungsbescheinigung bei der Steuerbehörde einer juristischen Person angegeben, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation gegründet wurde Föderation, am Standort im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation.

Der Kontrollpunkt am Ort der getrennten Unterteilung wird gemäß der Mitteilung über die Registrierung bei der Steuerbehörde einer juristischen Person angegeben, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation am Ort der getrennten Unterteilung auf dem Territorium der Russischen Föderation gegründet wurde Föderation

Im Feld „OKVED-Code“ Der Code wird gemäß dem Allrussischen Klassifikator für Wirtschaftszweige OK 029-2001 (NACE Rev. 1) (im Folgenden - OKVED) oder OK 029-2014 (NACE Rev. 2) für die Hauptart der Wirtschaftstätigkeit angegeben der Zahler.

Im Feld "Kontakttelefonnummer". Stadt bzw Handynummer Telefonnummer des Zahlungspflichtigen (Nachfolgers) oder des Vertreters des Zahlungspflichtigen mit Vorwahl bzw. Mobilfunkanbieter. Die Zahlen werden ohne Bindestriche und Klammern in jede Zelle eingetragen.

Im Feld „Anzahl der versicherten Personen, für die Angaben zur Höhe der Leistungen und sonstigen Vergütungen und/oder Versicherungserfahrung gemacht werden“ ist die Gesamtzahl der versicherten Personen gemäß der Anzahl der Abschnitte 6 „Angaben zur Höhe der Leistungen“ anzugeben und sonstige Bezüge und Versicherungserfahrung der versicherten Person" für jede versicherte Person für den Berichtszeitraum.

Im Feld „Durchschnittliche Mitarbeiterzahl“ gibt die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der Organisation oder die durchschnittliche Anzahl der Personen an, an die ein Einzelunternehmer oder eine nicht als Einzelunternehmer anerkannte Person Zahlungen und andere Vergütungen im Rahmen von Arbeitsbeziehungen geleistet hat.

Angaben zum Umfang der RSV 1-Seiten für das 2. Quartal 2016 mit Belegen sind in den Feldern „Auf den Seiten“ bzw. „Bei Anlage der Belege oder deren Kopien auf Blättern“ angegeben.

Im Unterabschnitt der Titelseite „Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Berechnung gemachten Angaben.“

Im Feld „Zahler der Versicherungsprämien“, "Vertreter des Zahlers der Versicherungsprämien", "Nachfolger" im Falle der Bestätigung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen in der Berechnung durch den Leiter der Organisation, Einzelunternehmer, Einzelperson, die nicht als Einzelunternehmer anerkannt ist, die Zahl "1" wird eingetragen; im Falle der Bestätigung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Angaben durch den Vertreter des Zahlers der Versicherungsprämien wird die Nummer „2“ angebracht; im Falle der Bestätigung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Angaben trägt der Rechtsnachfolger des Versicherungsprämienzahlers die Zahl „3“ ein.

Im Feld „F.I.O. der Leiter einer Organisation, ein einzelner Unternehmer, eine Einzelperson, ein Vertreter des Zahlers von Versicherungsprämien - eine Einzelperson" bei der Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in der Berechnung:

    Leiter der Organisation- Der Zahler (Nachfolger) gibt den Nachnamen, den Namen und das Patronym (falls vorhanden) des Leiters der Organisation vollständig gemäß dem Ausweis an

    individueller, individueller Unternehmer Nachname, Vorname, Patronym (falls vorhanden) einer Einzelperson, eines Einzelunternehmers sind vollständig angegeben

    Vertreter des Zahlers (Nachfolger)- Eine Person gibt den Nachnamen, den Vornamen und das Patronym (falls vorhanden) einer Person vollständig gemäß dem Ausweisdokument an

Im Feld "Name der Organisation, Vertreter des Zahlers der Versicherungsprämien - juristische Person" der Vertreter des Zahlers (Nachfolger) - eine juristische Person gibt den vollständigen Namen dieser juristischen Person gemäß den Gründungsdokumenten an.

In den Feldern „Unterschrift“, „Datum“ die Unterschrift des Zahlers (Nachfolgers) oder seines Vertreters und das Datum der Unterzeichnung der Rechnung sind an der Position "M.P." das Siegel wird, falls vorhanden, angebracht.

Im Feld "Dokument, das die Vollmacht des Vertreters des Zahlers der Versicherungsprämien bestätigt" die Art des Dokuments, das die Befugnisse des Vertreters des Zahlers (Nachfolgers) bestätigt, ist angegeben.

Im Unterabschnitt „Von einem Mitarbeiter des PFR auszufüllen“, „Hinweise zur Vorlage der Berechnung“:

    Feld "Diese Berechnung wird angezeigt (Code)" die Art der Präsentation ist angegeben ("01" - auf Papier, "02" - per Post)

    im Feld "auf Seiten" die Anzahl der Seiten, auf denen der Zahler die Rechnung präsentiert, ist angegeben

    im Feld „mit Beifügung von Belegen oder deren Kopien auf Blättern“ die Anzahl der Belegblätter oder deren Kopien, die der Berechnung beigefügt sind, ist angegeben

    im Feld "Datum der Einreichung der Berechnung" das Datum der Einreichung der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 persönlich oder durch einen Bevollmächtigten wird angebracht, bei postalischer Zusendung - das Datum der Absendung der Postsendung mit Beschreibung der Anlage

Im neuen Formular RSV-1 für das 2. Quartal 2016 wird der Unterabschnitt durch die Unterschrift eines Mitarbeiters des Gebiets beglaubigt Organ der FIU wer die Berechnung angenommen hat, unter Angabe des Nachnamens, des Vornamens und des Patronyms (falls vorhanden).

Ausfüllen von Abschnitt 1 des RSV-1-Formulars für das 2. Quartal. 2016

Beim Ausfüllen von Abschnitt 1 im neuen RSV-1-Formular für das 2. Quartal:

Die Werte der Spalten der Zeile 100 müssen gleich den Werten der entsprechenden Spalten der Zeile 150 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum sein.

Wenn in Spalte 4 der Zeile 150 RSV 1 für den vorherigen Abrechnungszeitraum eine Überzahlung vorliegt, muss der Wert der Spalte 3 der Zeile 100 RSV 1 für den aktuellen Abrechnungszeitraum gleich der Summe der Werte der Spalten 3 und 4 sein der Zeile 150 RSV 1 für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum; der Wert der Spalte 4 der Zeile 100 darf nicht kleiner als Null sein;

Der Wert von Zeile 110 sollte gleich der Summe der Werte von Zeile 110 von RSV 1 für den vorherigen Berichtszeitraum sein Kalenderjahr und Zeile 114 der vorgelegten Berechnung, und sollte auch gleich der Summe der entsprechenden Werte aus Ziffer 2.1 (für jede Tarifnummer), Ziffer 2.2, 2.3, 2.4 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 (ggf des Erwerbs oder Verlusts des Anspruchs auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Abrechnungszeitraums) sind diese Gleichheiten nicht erfüllt):

  1. Zeilenwert 110 Spalten 3 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Werte der Zeilen 205 und 206, Spalte 3 des Absatzes 2.1 sein
  2. in Zeile 110 Spalten 6, 7 Die aufgelaufenen Versicherungsprämien werden zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern berücksichtigt, die in Artikel 58.3 Teile 1, 2 und 2¹ des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegeben sind und an die Rente zu zahlen sind Fonds der Russischen Föderation

    Wert der Spalte 6 der Zeile 110 muss gleich dem Wert der Summen aus Zeile 224 Spalte 3 Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 3 Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein

    Wert von Spalte 7 der Zeile 110 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 234 Spalte 3 Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 3 Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein

    Wert von Zeile 110, Spalte 8 sollte gleich der Summe der Zeilen 214, Spalte 3 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein

    Wert von Zeile 111 Spalte 3 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Zeilen 205 und 206, Spalte 4 des Absatzes 2.1 sein

    Wert von Zeile 112, Spalte 3 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Zeilen 205 und 206, Spalte 5 des Absatzes 2.1 sein

    Wert von Zeile 113, Spalte 3 muss für alle Tarifcodes gleich der Summe der Zeilen 205 und 206, Spalte 6 des Absatzes 2.1 sein

In den Zeilen 111, 112, 113, Spalten 4 und 5 nicht zu füllen.

In Zeilen 111, 112, 113 Spalten 6 Die aufgelaufenen Versicherungsprämien werden zu einem zusätzlichen Satz in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen berücksichtigt, die in den in Artikel 30 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 genannten Arten von Arbeit beschäftigt sind , durch Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 58.3 Teile 1 und 2¹ des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, die in den entsprechenden Monaten des Berichtszeitraums an die FIU zu zahlen sind.

In den Zeilen 111, 112, 113 Spalten 7 Die aufgelaufenen Versicherungsprämien werden zu einem zusätzlichen Satz in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen berücksichtigt, die in den in Artikel 30 Teil 1 Ziffern 2-18 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember genannten Arten von Arbeit beschäftigt sind , 2013, von Zahlern von Versicherungsprämien gemäß Artikel 58.3 Teile 2 und 2¹ des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, die an die FIU zu zahlen sind, in den entsprechenden Monaten des Berichtszeitraums;

    Der Wert von Spalte 6 von Zeile 111 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 Spalte 4 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 4 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein

    Der Wert von Spalte 6 von Zeile 112 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 Spalte 5 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 5 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein

    Der Wert von Spalte 6 von Zeile 113 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 224 Spalte 6 von Unterabschnitt 2.2 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 6 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „1“ sein

    Der Wert von Spalte 7 von Zeile 111 muss gleich dem Wert der Summen aus Zeile 234 Spalte 4 Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 4 Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein

    Der Wert von Spalte 7 von Zeile 112 muss gleich dem Wert der Summen von Zeile 234 Spalte 5 von Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 5 von Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein

    Der Wert von Spalte 7 von Zeile 113 muss gleich dem Wert der Summen aus Zeile 234 Spalte 6 Unterabschnitt 2.3 und Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Spalte 6 Unterabschnitt 2.4 mit dem Basiscode „2“ sein

    Der Wert von Zeile 111 von Spalte 8 sollte gleich der Summe der Zeilen 214 Spalte 4 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein

    Der Wert von Zeile 112 von Spalte 8 sollte gleich der Summe der Zeilen 214 Spalte 5 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein

    Der Wert von Zeile 113 von Spalte 8 sollte gleich der Summe der Zeilen 214 Spalte 6 des Unterabschnitts 2.1 für alle Tarifcodes sein

    Zeilenwert 114 sollte gleich der Summe der Werte der Zeilen 111 - 113 der entsprechenden Spalten sein

In Zeile 114 Spalten 4 und 5 nicht zu füllen.

In Zeile 120 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien wider, die gemäß Inspektionshandlungen (Schreibtisch und (oder) vor Ort) angefallen sind, für die Entscheidungen über die Haftung (Verweigerung der Inanspruchnahme) von Versicherungsprämienzahlern für Verstöße gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation zu Versicherungsprämien getroffen wurden im Berichtszeitraum in Kraft getretenen Versicherungsprämien sowie die bei den von der Prämienüberwachungsstelle ermittelten Prämienzahler zu hoch angefallenen Versicherungsprämien.

Darüber hinaus im Falle der Selbsterkennung der Tatsache der Nichtreflexion oder unvollständigen Reflexion von Informationen sowie von Fehlern, die zu einer Unterschätzung der Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien für frühere Berichts- (Berechnungs-) Perioden führen, sowie in Im Falle der Anpassung der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien früherer Berichts-(Berechnungs-)Perioden (basierend auf Buchhaltungsdaten), die nicht als Fehler erkannt wird, gibt Zeile 120 die in der Berichts-(Berechnungs-)Periode aufgelaufenen Neuberechnungsbeträge wieder.

  1. Der Wert von Zeile 120, Spalte 3 muss dem Wert entsprechen, der in der Zeile „Gesamtbetrag der Neuberechnung“, Spalte 6 von Abschnitt 4, angegeben ist
  2. Der Wert von Zeile 120, Spalte 4 muss dem Wert entsprechen, der in der Zeile „Gesamtbetrag der Neuberechnung“, Spalte 8 von Abschnitt 4, angegeben ist
  3. Der Wert von Zeile 120, Spalte 5 muss dem Wert entsprechen, der in der Zeile „Gesamtbetrag der Neuberechnung“, Spalte 10 von Abschnitt 4, angegeben ist
  4. Der Wert von Zeile 120 von Spalte 6 muss gleich der Summe der in der Zeile „Gesamtneuberechnungsbetrag“ von Spalte 11 angegebenen Werte und der Summe der Werte von Spalte 13 gemäß dem Basiscode „1“ von Abschnitt 4 sein
  5. Der Wert von Zeile 120 von Spalte 7 muss gleich der Summe des in der Zeile „Gesamtneuberechnungsbetrag“ der Spalte 12 angegebenen Werts und der Summe der Werte der Spalte 13 gemäß dem Basiscode „2“ des Abschnitts 4 sein

Auf Zeile 121 in den Spalten 3 und 4 Die Beträge der Neuberechnung von Versicherungsprämien zur Finanzierung einer Versicherungsrente spiegeln sich in Beträgen wider, die die maximale Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschreiten, die jährlich von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 8 Teil 5 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ festgelegt wird vom 24. Juli 2009.

  1. Der Wert von Zeile 121 von Spalte 3 entspricht dem Wert, der in der Zeile „Gesamtbetrag der Neuberechnung“, Spalte 7 von Abschnitt 4, angegeben ist
  2. Werte von Zeile 121 Spalte 4 entspricht dem Wert, der in der Zeile „Gesamtbetrag der Neuberechnung“, Spalte 9 von Abschnitt 4, angegeben ist

In Zeile 121 Spalten 5, 6, 7, 8 nicht zu füllen.

Zeile 130 die Summe der Werte der entsprechenden Spalten der Zeilen 100, 110 und 120 wird wiedergegeben.

Auf Linie 140 Die vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Ende des Berichtszeitraums periodengerecht gezahlten Versicherungsprämien werden widergespiegelt und als Summe der Werte der Zeile 140 der RSV 1 für das 2. Quartal berechnet 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum des Kalenderjahres und Zeile 144 für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums.

Auf den Zeilen 141, 142, 143 die Beträge der Zahlungen für Versicherungsprämien, die in den entsprechenden Monaten des Berichtszeitraums gezahlt wurden, werden widergespiegelt.

Der Wert aller Spalten der Zeile 144 ist gleich der Summe der Werte der entsprechenden Spalten der Zeilen 141, 142, 143.

Wert von Spalte 4 Zeilen 140 sollte den Wert von Spalte 4 der Zeile 130 nicht überschreiten.

Zeile 150 Es wird der Saldo der am Ende des Berichtszeitraums zu zahlenden Versicherungsprämien angegeben, der der Differenz zwischen den Werten der Zeilen 130 und 140 entspricht.

Spalte 4 Zeilen 150 darf keinen negativen Wert haben, wenn in Spalte 4 der Zeile 120 kein negativer Wert vorhanden ist.

Ausfüllen von Unterabschnitt 2.1 des RSV-Formulars 1

Abschnitt 2 wird von Zahlern von Versicherungsprämien ausgefüllt, die Zahlungen und andere Vergütungen leisten Einzelpersonen sozialversicherungspflichtig nach den Bundesgesetzen über bestimmte Arten der obligatorischen Sozialversicherung.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.1:

    im Feld "Tarifcode". der Tarifcode, der vom Zahler gemäß den Tarifcodes der Zahler von Versicherungsprämien gemäß Anlage Nr. 1 zu diesem Verfahren verwendet wird, ist angegeben. Wenn im Berichtszeitraum mehr als ein Tarif angewendet wurde, werden in die Berechnung so viele Seiten von Unterabschnitt 2.1 einbezogen, wie im Berichtszeitraum Tarife angewendet wurden. Gleichzeitig sind die Werte der Zeilen 200-215 für die Aufnahme in andere Abschnitte der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 als Summe der Werte für die entsprechenden Zeilen für jede Tabelle des Unterabschnitts 2.1 enthalten in der Berechnung

    entlang der Linien 200-204 Die Berechnungsgrundlage der Versicherungsprämien für die Rentenpflichtversicherung wird auf der Grundlage der Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen berechnet, die zugunsten von Personen gezahlt werden, die Versicherte im System der Rentenpflichtversicherung sind

    auf Linie 200 die entsprechenden Spalten spiegeln Zahlungen und andere Vergütungen wider, die in den Teilen 1, 2 des Artikels 7 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ genannt sind, sowie gemäß internationalen Vereinbarungen periodengerecht ab Beginn des Jahres angefallen sind Jahr und für jeden der letzten drei Monate des Berichtszeitraums

    auf Linie 201 die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die nicht versicherungsprämienpflichtig sind, für die obligatorische Rentenversicherung werden gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ und gemäß internationalen Verträgen berücksichtigt

    auf Linie 202 spiegelt die Beträge der tatsächlich entstandenen und dokumentierten Ausgaben im Zusammenhang mit der Gewinnung von Einnahmen wider, die im Rahmen eines Autorenauftragsvertrags, eines Vertrags über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, eines Verlagslizenzvertrags, eines Lizenzvertrags über die Gewährung erhalten wurden das Recht zur Nutzung eines wissenschaftlichen, literarischen, künstlerischen Werks oder nicht nachweisbare Ausgabenbeträge in Höhe der in Artikel 8 Teil 7 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 festgelegten Beträge. Nr. 212-FZ

    auf Linie 203 spiegelt die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten von Einzelpersonen wider, die den Höchstwert der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschreiten, die jährlich von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 8 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli festgelegt wird , 2009 Nr. 212-FZ

    auf Linie 204 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, berechnet gemäß Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 200, minus Zeile 201, minus Zeile 202, minus Zeile 203

    Summe der Werte Spalte 4-6 Zeile 204 für alle Seiten des Unterabschnitts 2.1 ist gleich dem Wert der Spalte 2 der Zeile "Gesamt" des Unterabschnitts 2.5.1

    In Zeile 205 in Spalte 3 die Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien, die berechnet werden, indem der Wert der Spalte 3 der Zeile 205 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der Zeile 205 der RSV 1 summiert werden für das 2. Quartal 2016 für den aktuellen Berichtszeitraum berücksichtigt, mit Ausnahme von Versicherungsprämienzahlern, die nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Abrechnungszeitraums) das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs erworben oder verloren haben

Im Falle des Erwerbs oder Verlusts des Rechts auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) wird der Wert der Spalte 3 der Zeile 205 durch die Formel bestimmt: der Wert der Spalte 3 der Zeile 204 multipliziert mit dem geltenden Versicherungsprämiensatz. Die Spalten 4-6 der Zeile 205 geben die Beträge der für den Berichtszeitraum aufgelaufenen Versicherungsprämien für natürliche Personen wieder, berechnet gemäß Teil 3 von Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ.

Summe der Werte Spalte 4-6 Zeile 205 für alle Seiten des Unterabschnitts 2.1 ist gleich dem Wert der Spalte 3 der Zeile "Gesamt" des Unterabschnitts 2.5.1.

In Zeile 206 in Spalte 3 die Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien, die berechnet werden, indem der Wert der Spalte 3 der Zeile 206 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der Zeile 206 für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden berücksichtigt, mit Ausnahme von Versicherungsprämienzahlern, die aufgrund der Ergebnisse des Berichts-(Berechnungs-)Zeitraums den Anspruch auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs erworben oder verloren haben.

Im Falle des Erwerbs des Anspruchs auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs aufgrund der Ergebnisse des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) ist der Wert der Spalte 3 der Zeile 206 gleich „0“.

Im Falle des Verlusts des Rechts auf Anwendung eines ermäßigten Satzes nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) wird der Wert der Spalte 3 der Zeile 206 durch die Formel bestimmt: der Wert der Spalte 3 der Zeile 203 multipliziert mit dem Satz von Versicherungsprämien, die für Zahlungen festgelegt werden, die die maximale Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschreiten.

In den Spalten 4-6 Zeilen 206 Die Beträge der Versicherungsprämien spiegeln sich in den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die die maximale Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien überschreiten, die für den Berichtszeitraum in Bezug auf natürliche Personen aufgelaufen sind (von den Zahlern auszufüllen, die den in Artikel 58.2 des das Bundesgesetz vom 24. Juli 2009 Nr. 212 -FZ).

Auf Linie 207 spiegelt die Anzahl der Personen wider, die Versicherungsprämien aus Zahlungen und anderen Vergütungen gemäß dem beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.1 angewandten Versicherungsprämiensatz erhalten haben.

Der Wert von Spalte 3 der Zeile 207 sollte nicht weniger sein Maximalwert Spalte 4-6 Zeilen 207.

Auf Linie 208 spiegelt die Anzahl der Personen wider, deren Zahlungen und sonstige Vergütungen den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien überschritten haben, die jährlich von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 8 Teil 5.1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli festgelegt wird , 2009.

Der Wert von Spalte 3, Zeilen 208 darf nicht kleiner sein als der Höchstwert der Spalten 4-6 der Zeile 208.

Zeilen 210 - 213 die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird berechnet.

Zeile 210 die entsprechenden Spalten spiegeln die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die gemäß Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ zugunsten von Einzelpersonen aufgelaufen sind, sowie gemäß internationalen Vereinbarungen auf periodengerechter Basis aufgelaufen sind ab Jahresbeginn und jeweils ab den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums.

Linie 211 Die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die nicht der Versicherungsprämie für die obligatorische Krankenversicherung unterliegen, werden in Übereinstimmung mit den Teilen 1, 2 von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ und in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen widergespiegelt .

Linie 212 spiegelt die Beträge der tatsächlich entstandenen und dokumentierten Ausgaben im Zusammenhang mit der Gewinnung von Einnahmen wider, die im Rahmen eines Autorenauftragsvertrags, eines Vertrags über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, eines Verlagslizenzvertrags, eines Lizenzvertrags über die Gewährung erhalten wurden das Recht, ein Werk der Wissenschaft, Literatur, Kunst oder Ausgaben zu verwenden, die nicht dokumentiert und zum Abzug in den in Teil 7 von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ festgelegten Beträgen akzeptiert werden können.

Linie 213 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung wider, berechnet gemäß Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 210 minus Zeile 211, minus Zeile 212.

Zeile 214 die Beträge der für die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgegrenzten Versicherungsprämien werden widergespiegelt.

Der Wert von Spalte 3, Zeile 214 sollte gleich der Summe der Werte der Spalte 3 der Zeile 214 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum und der Spalten 4-6 der Zeile 214 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für die Berichtszeitraum (Abrechnungszeitraum), mit Ausnahme von Versicherungsprämienzahlern, die aufgrund der Ergebnisse des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraum) das Recht erworben oder verloren haben, einen ermäßigten Tarif anzuwenden.

Im Falle des Erwerbs oder Verlusts des Rechts auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs nach den Ergebnissen des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) wird der Wert der Spalte 3 der Zeile 214 durch die Formel bestimmt: der Wert der Spalte 3 der Zeile 213 multipliziert mit dem geltender Versicherungsprämiensatz für die obligatorische Krankenpflegeversicherung; 9.18. Zeile 215 gibt die Anzahl der Personen wieder, die Versicherungsprämien aus Zahlungen und anderen Vergütungen gemäß dem beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.1 angewandten Versicherungsprämiensatz erhalten haben.

Der Wert von Spalte 3, Zeilen 215 darf nicht kleiner sein als der Höchstwert der Spalten 4-6 der Zeile 215.

Ausfüllen von Unterabschnitt 2.2 des RSV-1-Formulars

"Berechnung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern von Versicherungsprämien gemäß Teil 1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ" Abschnitt 2 der Berechnung

Unterabschnitt 2.2 wird von den Zahlern der Versicherungsprämien auf Antrag ausgefüllt zusätzliche Tarife gemäß Artikel 58.3 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen, die in den relevanten Arten von Arbeiten beschäftigt sind, die in Artikel 30 Teil 1 Absatz 1 aufgeführt sind des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.2:

    in Zeile 220

    auf Linie 221 Die entsprechenden Spalten geben die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wieder, die nicht versicherungsprämienpflichtig sind, gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, periodengerecht ab Jahresbeginn und für jeweils in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums

    in Zeile 223 in Spalte 3 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, berechnet gemäß Teil 1 von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 220 minus Zeile 221. Die in den Spalten 4, 5, 6 der Zeile 223 angegebenen Werte müssen gleich der Summe der angegebenen Werte sein in den entsprechenden Zeilen der Spalte 4 des Unterabschnitts 6.7 in den Fällen, in denen keine Codes für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen vorhanden sind;

    in Zeile 224 in Spalte 3 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien wider, die berechnet werden, indem der Wert der Spalte 3 der Zeile 224 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der Zeile 224 für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden

    in den Spalten 4-6 der Zeile 224 spiegelt die Beitragsbeträge zu einem zusätzlichen Satz für den Abrechnungszeitraum zugunsten von Einzelpersonen wider, berechnet gemäß Artikel 15 Teil 3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ

    in Zeile 225

Ausfüllen von Unterabschnitt 2.3 des RSV-Formulars 1

"Berechnung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern, die in Teil 2 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegeben sind" Abschnitt 2 Berechnung

Unterabschnitt 2.3 wird von Zahlern von Versicherungsprämien ausgefüllt, die zusätzliche Tarife gemäß Artikel 58.3 Teil 2 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen anwenden, die in den entsprechenden Arten beschäftigt sind der in Artikel 30 Teil 1 Absätze 2 - 18 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 genannten Arbeiten

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.3:

  1. auf Linie 230 die entsprechenden Spalten spiegeln die Beträge der in Artikel 7 Teile 1, 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ genannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die ab Jahresbeginn und für jeden der letzten drei Monate des Berichtszeitraums
  2. auf Linie 231 spiegelt die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die nicht versicherungsprämienpflichtig sind, gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ
  3. in Zeile 233 spiegelt die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, berechnet gemäß Teil 1 von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ. Der Wert der Zeile wird durch die Formel bestimmt: Zeile 230 minus Zeile 231. Die in den Spalten 4.5 und 6 der Zeile 233 angegebenen Werte müssen gleich der Summe der in der angegebenen Werte sein entsprechende Zeilen der Spalte 5 des Unterabschnitts 6.7 in Fällen, in denen keine Codes für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen vorhanden sind
  4. in Zeile 234 in Spalte 3 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien wider, die berechnet werden, indem der Wert der Spalte 3 der Zeile 234 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der Zeile 234 für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden
  5. in den Spalten 4-6 der Zeile 234 spiegelt die Beträge der Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für den Abrechnungszeitraum in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten natürlicher Personen wider, berechnet gemäß Teil 3 von Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ
  6. in Zeile 235 spiegelt die Anzahl der Personen aus Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, für die Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz anfallen.

Ausfüllen von Unterabschnitt 2.4 des RSV-Formulars 1

"Berechnung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern, die in Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegeben sind" Abschnitt 2 Berechnung

Unterabschnitt 2.4 von den Zahlern der Versicherungsprämien zu zusätzlichen Tarifen ausgefüllt werden

Im Feld "Reason Code" wird der Code des Grundes für die Anwendung von Artikel 58.3 Teil 2¹ des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegeben:

  1. "1" - in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen, die in den relevanten Arten von Arbeiten beschäftigt sind, die in Artikel 30 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 angegeben sind
  2. "2" - in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen, die in den in Artikel 30 Teil 1 Absätze 2 - 18 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 genannten relevanten Arten von Arbeiten beschäftigt sind

Im Feld „Ergebnisse der Sonderprüfung“, „Ergebnisse der Bescheinigung von Arbeitsstätten“, „Ergebnisse der Sonderprüfung und Ergebnisse der Bescheinigung von Arbeitsstätten“ ist einer der Werte mit dem Symbol „X“ gefüllt.

Das Feld „Ergebnisse der Sonderbewertung“ wird von den in Artikel 58.3 Teil 2¹ des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 genannten Versicherungsprämienzahlern ausgefüllt, wenn Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen vorliegen.

Das Feld „Ergebnisse der Zertifizierung von Arbeitsplätzen“ wird von den Zahlern der Versicherungsprämien ausgefüllt, wenn Ergebnisse der Zertifizierung von Arbeitsplätzen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen vorliegen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember, 2013 Nr. 421-FZ.

Das Feld „Ergebnisse einer Sonderbewertung und der Ergebnisse der Arbeitsstättenbescheinigung“ wird von den Zahlern der Versicherungsprämien bei Vorliegen der Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen und der Ergebnisse der Arbeitsstättenbescheinigung ausgefüllt ( unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 421-FZ).

Wenn im Berichtszeitraum mehr als ein „Grund“ für die Zahlung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern in Abhängigkeit von den auf der Grundlage der Ergebnisse einer Sonderprüfung festgestellten Arbeitsbedingungen geltend gemacht wurde, umfasst die Berechnung als viele Seiten des Unterabschnitts 2.4 als „Begründung“ im Berichtszeitraum angewendet. Gleichzeitig nehmen die Werte der Zeilen 240-269 zur Aufnahme in andere Abschnitte des RSV 1 für das 2. Quartal 2016 als Summe der Werte teil (auf Basis von „1“ bzw „2“) für die entsprechenden in die Berechnung einbezogenen Zeilen der Ziffer 2.4.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.4:

    auf den Zeilen 240, 246, 252, 258, 264 Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen spiegeln die entsprechenden Spalten die in den Teilen 1, 2 des Artikels 7 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 genannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die ab dem Beginn des Jahres anfallen Jahr und jeweils für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums

    auf den Zeilen 241, 247, 253, 259, 265 Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen geben die entsprechenden Spalten die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die gemäß Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ nicht versicherungsprämienpflichtig sind Basis ab Jahresbeginn und jeweils für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums

    auf den Zeilen 243, 249, 255, 261, 267 Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen spiegeln die entsprechenden Spalten die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wider, die gemäß Artikel 8 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 für eine Rückstellung berechnet werden Basis ab Jahresbeginn und für jeden Monat des Berichtszeitraums

    auf den Zeilen 244, 250, 256, 262, 268 Für jede Klasse und Unterklasse von Arbeitsbedingungen spiegeln die entsprechenden Spalten die Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz gemäß der Klasse und Unterklasse von Arbeitsbedingungen wider, auf Basis der aufgelaufenen Zeit ab Jahresbeginn und für jeden Monat des Jahres Berichtszeitraum

    Spalte 3 Zeilen wird berechnet, indem der Wert der Spalte 3 der entsprechenden Zeilen für den vorherigen Berichtszeitraum und die Werte der Spalten 4-6 der entsprechenden Zeilen für den aktuellen Berichtszeitraum summiert werden

    in den Spalten 4-6 Zeilen spiegeln Daten in der entsprechenden Zeile von Unterabschnitt 2.4 für jeden Monat des Berichtszeitraums wider

    in den Zeilen 245, 251, 257, 263, 269 die Anzahl der Personen spiegelt sich in Zahlungen und anderen Vergütungen wider, zu denen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für jede Klasse und Unterklasse von Arbeitsbedingungen anfallen.

Ausfüllen von Unterabschnitt 2.5 des RSV-Formulars 1

Informationen zu Dokumentenbündeln, die die Berechnung der Beträge der aufgelaufenen Versicherungsprämien in Bezug auf versicherte Personen enthalten, Abschnitt 2 der Berechnung

Unterabschnitt 2.5 wird von Versicherungsprämienzahlern ausgefüllt, die Abschnitt 6 der Berechnung ausgefüllt haben.

Der Unterabschnitt enthält Daten zu Stapeln von Dokumenten.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 2.5:

  1. Unterabschnitt 2.5.1„Liste der Dokumentenpakete mit Anfangsinformationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung“ enthält Daten zu Paketen mit Informationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung mit der Art der Informationskorrektur „Anfang“
  2. die Anzahl der ausgefüllten Zeilen muss der Anzahl der Packungen des Abschnitts 6 mit der Art der Berichtigung der Angaben „initial“ entsprechen
  3. in Zeilen in Spalte 2 gibt Informationen über die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums für jedes Bündel von Abschnitt 6 wieder. Der Wert von Spalte 2 der entsprechenden Zeile entspricht der Summe der Werte \u200bangegeben in den Zeilen 401, 402, 403, 411, 412, 413 usw. d. Spalte 5 des Unterabschnitts 6.4 des entsprechenden Pakets. Der in der Zeile „Summe“ der Spalte 2 des Unterabschnitts 2.5.1 angegebene Wert muss gleich dem Wert sein, der der Summe der in den Spalten 4, 5 und 6 der Zeile 204 des Unterabschnitts 2.1 RSV 1 angegebenen Werte entspricht für das 2. Quartal 2016 für alle Tarifcodes
  4. in den Zeilen der Spalte 3 gibt Informationen über aufgelaufene Versicherungsprämien aus den Beträgen von Zahlungen und sonstigen Vergütungen wieder, die den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums für jedes Bündel von Abschnitt 6 nicht überschreiten. Der Wert von Spalte 3 von die entsprechende Zeile entspricht der Summe der in Unterabschnitt 6.5 angegebenen Werte, die im entsprechenden Paket enthalten sind; Der in der Zeile „Summe“ der Spalte 3 des Unterabschnitts 2.5.1 angegebene Wert muss gleich dem Wert sein, der gleich der Summe der in den Spalten 4, 5 und 6 der Zeile 205 des Unterabschnitts 2.1 der RSV 1 angegebenen Werte ist das 2. Quartal 2016 für alle Tarifcodes
  5. in den Zeilen der Spalte 4 gibt Auskunft über die Anzahl der versicherten Personen, für die die im entsprechenden Paket enthaltenen Abschnitte 6 ausgefüllt sind
  6. in Spalte 5 der Dateiname wird angegeben (die Nummer des Dokumentenstapels)
  7. Unterabschnitt 2.5.2"Liste der Pakete mit Korrekturinformationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung" enthält Daten zu Paketen mit Informationen der individuellen (personalisierten) Buchhaltung vom Typ "Korrektur" oder "Stornierung".
  8. die Anzahl der ausgefüllten Zeilen muss der Anzahl der Aktenpakete zur Berichtigung (Aufhebung) von § 6, SZV-6-1, SZV-6-2 oder SZV-6-4 entsprechen
  9. im Falle der Bereitstellung von Korrekturinformationen für die Zeiträume 2010-2013. im Rahmen der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 werden die Formulare SZV-6-1, SZV-6-2 oder SZV-6-4 gemäß den Regeln für deren Ausfüllen und Einreichen (mit Inventar) eingereicht (Hinweise zum Ausfüllen von Dokumentenformularen einer individuellen (personalisierten) Buchhaltung im System der obligatorischen Rentenversicherung, genehmigt durch den Beschluss des Vorstands der Pensionskasse der Russischen Föderation vom 31. Juli 2006 Nr. 192 S. Registriert beim Ministerium für Justiz von Russland am 23. Oktober 2006 Nr. 8392), Formular ADV-6-2 wird nicht eingereicht
  10. in Zeilen in Spalte 2 und 3 Die Informationen sind über den Zeitraum angegeben, für den die Informationen angepasst wurden, was sich in den korrigierenden (aufhebenden) Abschnitten 6, SZV-6-1, SZV-6-2 oder SZV-6-4 des Dokumentenpakets widerspiegelt
  11. in den Zeilen Spalte 4 - 6 enthält Informationen über die Höhe der Neuberechnung der Versicherungsprämien für die Rentenpflichtversicherung aus den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die den Höchstwert der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien in Bezug auf Versicherte nicht überschreiten, für die Korrektur- oder Stornierungsinformationen ausgefüllt sind
  12. Wert jeder Zeile von Spalte 4 Unterabschnitt 2.5.2 sollte gleich der Summe der in der Zeile "Gesamt" Spalte 3 von Unterabschnitt 6.6 angegebenen Werte sein, wobei der Informationstyp "Anfang" in der entsprechenden Zeile von Unterabschnitt 2.5.2 des Dokumentenpakets enthalten ist
  13. den Wert jeder Zeile von Spalte 5 des Unterabschnitts 2.5.2 muss gleich der Summe der Werte sein, die in der Zeile „Gesamt“ Spalte 4 des Unterabschnitts 6.6 mit der Art der Information „anfänglich“ angegeben sind, die in der entsprechenden Zeile des Unterabschnitts 2.5.2 des Pakets enthalten ist Unterlagen
  14. den Wert jeder Zeile von Spalte 6 Unterabschnitt 2.5.2 sollte gleich der Summe der in der Zeile "Gesamt" Spalte 5 von Unterabschnitt 6.6 angegebenen Werte sein, wobei der Informationstyp "Anfang" in der entsprechenden Zeile von Unterabschnitt 2.5.2 des Dokumentenpakets enthalten ist
  15. in den Zeilen der Spalte 7 spiegelt die Anzahl der Versicherten wider, die die Formulare SZV-6-1, SZV-6-2, SZV-6-4, Abschnitt 6 ausgefüllt haben, die im entsprechenden Dokumentenpaket enthalten sind;
  16. in Spalte 8 der Name der Datei (Nummer des Stapels von Dokumenten) wird angegeben.

Ausfüllen von Unterabschnitt 3.1 des RSV-Formulars 1

"Berechnung der Erfüllung der Bedingungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Zahlung von Versicherungsprämien durch Versicherungsprämienzahler gemäß Artikel 58 Absatz 6 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212- FZ“ § 3 der Berechnung

Unterabschnitt 3.1 wird von Organisationen ausgefüllt, die auf diesem Gebiet tätig sind Informationstechnologien(mit Ausnahme von Organisationen, die mit den Leitungsorganen von Sonderwirtschaftszonen Vereinbarungen über die Durchführung technischer und innovativer Tätigkeiten und Zahlungen an Personen geschlossen haben, die in einer technischen und innovativen Sonderwirtschaftszone oder einer Industrie- und Produktions-Sonderwirtschaftszone arbeiten) ( im Folgenden als Organisationen bezeichnet, die im Bereich der Informationstechnologie tätig sind) und unter Anwendung des durch Artikel 58 Teil 3 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 festgelegten Versicherungsprämiensatzes.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 3.1:

    um die in Artikel 57 Teil 2¹ des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 festgelegten Kriterien zu erfüllen und die Anforderungen von Artikel 58 Teil 5 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr 212-FZ, Organisationen, die auf dem Gebiet der Informationstechnologien tätig sind, füllen Sie die Spalten 3, 4 in den Zeilen 341-344 aus. Um die in Artikel 57 Teil 2.2 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 festgelegten Kriterien und die Anforderungen von Artikel 58 Teil 5 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr 212-FZ füllen neu gegründete Organisationen nur Spalte 4 entlang der Zeilen 341-344 aus

    in Zeile 341 spiegelt den Gesamtbetrag des Einkommens wider, der gemäß Artikel 248 der Abgabenordnung der Russischen Föderation bestimmt wird

    auf Zeile 342 spiegelt die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von Kopien von Computerprogrammen, Datenbanken, der Übertragung von ausschließlichen Rechten an Computerprogrammen, Datenbanken, der Bereitstellung von Rechten zur Nutzung von Computerprogrammen, Datenbanken im Rahmen von Lizenzvereinbarungen, aus der Erbringung von Dienstleistungen (Erbringung von Arbeiten) wider ) für die Entwicklung, Anpassung und Modifikation von Computerprogrammen, Datenbanken ( Software-Tools und Informationsprodukte Computertechnik) sowie Dienstleistungen (Werke) zur Installation, Prüfung und Wartung dieser Computerprogramme, Datenbanken

    Zeilenwert 343 definiert als das Verhältnis der Werte der Zeilen 342 und 341 multipliziert mit 100

    in Zeile 344 Geben Sie die durchschnittliche / durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter an, die in der durch Aufträge bestimmten Weise berechnet wurden Bundesdienst staatliche Statistiken

    in Zeile 345 Das Datum und die Nummer der Eintragung in das Register der akkreditierten Organisationen, die auf dem Gebiet der Informationstechnologie tätig sind, werden auf der Grundlage des erhaltenen Auszugs aus dem angegebenen Register angegeben, der vom Bevollmächtigten gesendet wurde Bundesbehörde Exekutive gemäß § 9 der Verordnung über die staatliche Akkreditierung von Organisationen, die im Bereich der Informationstechnologie tätig sind, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. November 2007 Nr. 758 „Über die staatliche Akkreditierung von Organisationen, die in der Bereich Informationstechnologie"

Ausfüllen von Unterabschnitt 3.2 des RSV-Formulars 1

"Berechnung der Erfüllung der Bedingungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Zahlung von Versicherungsprämien durch Versicherungsprämienzahler gemäß Artikel 58 Absatz 8 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212- FZ“ § 3 RSV-1

Unterabschnitt 3.2 wird von Organisationen und Einzelunternehmern ausgefüllt, die das vereinfachte Steuersystem anwenden und die in Artikel 58 Teil 1 Abschnitt 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ vorgesehene Hauptart der wirtschaftlichen Tätigkeit ausüben , klassifiziert nach Allrussischer Klassifikator Arten von Wirtschaftstätigkeiten und Anwendung des Tarifs gemäß Artikel 58 Teil 3.4 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ:

Name

OKVED-Code
(OK 029-2001)

OKVED-Code
(OK 029-2014)

Lebensmittelproduktion 15.1 – 15.8 10.1 - 10.9
Herstellung von Mineralwässern und anderen Erfrischungsgetränken 15.98 11.07
Textil- und Bekleidungsherstellung 17, 18 13, 14, 15.11.1
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhwaren 19 15, 15.2
Holzverarbeitung und Herstellung von Holzprodukten 20 16
chemische Produktion 24 20, 21
Herstellung von Gummi- und Kunststoffprodukten 25 22
Produktion von anderen nichtmetallischen Mineralprodukten 26 23
Herstellung von fertigen Metallprodukten 28 25
Herstellung von Maschinen und Anlagen 29 28
Herstellung von elektrischen, elektronischen und optischen Geräten 30-33 26, 26.2, 27, 28.23, 32
Produktion Fahrzeug und Ausrüstung 34, 35 29, 30
Möbelherstellung 36.1 31.0
Produktion von Sportartikeln 36.4 32.3
Produktion von Spielen und Spielzeug 36.5 35.4
Forschung und Entwicklung 73 72
Ausbildung 80 85
Gesundheits- und Sozialdienste 85 86, 87, 88
Tätigkeit von Sportanlagen 92.61 93.11
andere Aktivitäten im Bereich Sport 92.62 93.19
Verarbeitung von Sekundärrohstoffen 37 38
Konstruktion 45 41
Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 50.2 45.2
Entfernung Abwasser, Abfall und ähnliche Aktivitäten 90 37
Verkehr und Kommunikation 60-64 49-53
Bereitstellung von persönlichen Dienstleistungen 93 96
Herstellung von Zellstoff, Zellstoff, Papier, Pappe und Produkten daraus 21 17, 17.11
Herstellung von Musikinstrumenten 36.3 32.2
Herstellung verschiedener Produkte, die nicht in anderen Gruppen enthalten sind 36.6 32.9
Reparatur von Haushalts- und persönlichen Gegenständen 52.7 95.2
Immobilienverwaltung 70.32 68.32
Aktivitäten im Zusammenhang mit der Produktion, dem Vertrieb und der Vorführung von Filmen 92.1 59.1
Aktivitäten von Bibliotheken, Archiven, vereinsähnlichen Einrichtungen (mit Ausnahme der Aktivitäten von Vereinen) 92.51 91.01
Aktivitäten von Museen und Schutz historischer Stätten und Gebäude 92.52 91.02, 91.03
Aktivitäten botanischer Gärten, Zoos und Naturschutzgebiete 92.53 91.04
Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung von Computern und Informationstechnologien, mit Ausnahme von Organisationen und Einzelunternehmern, die in Artikel 58 Absatz 5 und 6 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ aufgeführt sind 72 62, 63
Einzelhandel mit pharmazeutischen und medizinischen Waren, orthopädischen Produkten 52.31, 52.32 47.73, 47.74
Herstellung von gebogenen Stahlprofilen 27.33 24.33
Herstellung von Stahldrähten 27.34 24.34

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 3.2:

  1. in Zeile 361 Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird angegeben, der gemäß Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab dem Beginn des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) periodengerecht ermittelt wird
  2. in Zeile 362 die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten und (oder) Dienstleistungen, die für die Hauptart der wirtschaftlichen Tätigkeit erbracht werden, wird angegeben
  3. Linienanzeige 363 berechnet als Verhältnis der Werte der Zeilen 362 und 361, multipliziert mit 100

Vervollständigung des Unterabschnitts 3.3 „Berechnung der Erfüllung der Bedingungen für das Recht auf Anwendung eines ermäßigten Tarifs für die Zahlung von Versicherungsprämien durch Versicherungsprämienzahler gemäß Artikel 58 Absatz 11 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ“ Abschnitt 3 der Berechnung

Unterabschnitt 3.3 ausgefüllt von gemeinnützigen Organisationen (mit Ausnahme von staatlichen (kommunalen) Institutionen), die gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren registriert sind, das vereinfachte Steuersystem anwenden und Aktivitäten in der Region durchführen Sozialdienstleistungen Bevölkerung, wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Kunst (Tätigkeiten von Theatern, Bibliotheken, Museen und Archiven) und Breitensport (mit Ausnahme des Berufssports) und Anwendung des Tarifs gemäß Teil 3.4 von Artikel 58 des Bundes Gesetz vom 24. Juli 2009. Nr. 212-FZ.

Um die Kriterien gemäß Artikel 58 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ zu erfüllen, füllen gemeinnützige Organisationen bei der Einreichung von RSV 1 für das 2. Quartal die Zeilen 371 - 375, Spalte 3 aus 2016 für jeden Berichtszeitraum.

Um die Anforderungen von Artikel 58 Teil 5.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ zu erfüllen, füllen gemeinnützige Organisationen die Zeilen 371 - 375 Spalten 4 nach den Ergebnissen des Abrechnungszeitraums aus, d.h. bei Einreichung der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 für das Jahr.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 3.3:

  1. in Zeile 371 Der Gesamtbetrag der Einkünfte wird gemäß Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der Anforderungen von Artikel 58 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ ausgewiesen
  2. in Zeile 372 die Höhe des Einkommens spiegelt sich in Form von Solleinkommen für den Unterhalt wider gemeinnützige Organisationen und Ausübung ihrer gesetzlichen Tätigkeiten, die in Artikel 58 Teil 1 Absatz 11 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ genannt sind und gemäß Artikel 251 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation bestimmt sind
  3. in Zeile 373 spiegelt die Höhe der Einnahmen in Form von Zuschüssen wider, die für die Durchführung der in Artikel 58 Teil 1 Absatz 11 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 genannten Aktivitäten erhalten wurden und gemäß Absatz 1 Unterabsatz 14 bestimmt wurden des Artikels 251 der Abgabenordnung der Russischen Föderation
  4. in Zeile 374 die Höhe der Einkünfte aus der Durchführung der in den Unterabsätzen r, f, i.4, i.6 von Artikel 58 Teil 1 Absatz 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegebenen Arten von Wirtschaftstätigkeiten ist reflektiert
  5. in Zeile 375 spiegelt den Einkommensanteil wider, der zum Zweck der Anwendung von Artikel 58 Teil 5.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ bestimmt und als Verhältnis der Summe der Zeilen 372, 373, 374 zu Zeile 371 multipliziert berechnet wird um 100

Ausfüllen von Abschnitt 4 des Formulars RSV 1

"Beträge der Neuberechnung der Versicherungsprämien ab Beginn des Abrechnungszeitraums"

Abschnitt 4 wird von den Zahlern der Versicherungsprämien ausgefüllt und eingereicht, falls die die Zahlung der Versicherungsprämien kontrollierende Stelle im aktuellen Berichtszeitraum für frühere Berichtszeiträume (Berechnungsperioden) aufgrund von Kontrollakten (Schreibtisch und ( oder) vor Ort), für die im laufenden Berichtszeitraum (Abrechnungszeitraum) Entscheidungen über die Haftung (Verweigerung der Haftung) für die Begehung eines Verstoßes gegen die Gesetzgebung der Russischen Föderation über Versicherungsprämien in Kraft getreten sind, sowie wenn die Stelle, die die Zahlung der Versicherungsprämien kontrolliert, hat überhöhte Beträge an Versicherungsprämien aufgedeckt, die vom Zahler der Versicherungsprämien angesammelt wurden.

Im Falle der Selbstfeststellung der Tatsache der Nichtreflexion oder unvollständigen Reflexion von Informationen sowie von Fehlern, die zu einer Unterschätzung der Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien für frühere Berichtsperioden (Berechnungsperioden) führen, sowie im Falle der Anpassung der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien früherer Berichts-(Berechnungs-)Zeiträume (aufgrund von Rechnungslegungsdaten), die nicht als Fehler erkannt werden, muss der Zahler in Abschnitt 4 die Beträge der Neuberechnung der Versicherungsprämien widerspiegeln, die im Berichts-(Berechnungs-)Zeitraum aufgelaufen sind. Wenn Änderungen gemäß Artikel 17 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 berücksichtigt werden, wird Abschnitt 4 der RSV 1 für den aktuellen Berichtszeitraum in der aktualisierten Berechnung für den entsprechenden Zeitraum nicht ausgefüllt.

Die Neuberechnungsbeträge werden in den Spalten 6-14 des Abschnitts 4 der Berechnung wiedergegeben, wobei in den Spalten 4-5 die Zeiträume angegeben sind, für die die Neuberechnung vorgenommen wird.

Wenn die Neuberechnung für denselben Zeitraum wiederholt durchgeführt wird, werden die Ergebnisse jeder Neuberechnung in Abschnitt 4 der Berechnung aufgenommen getrennte Zeilen, ist die Aufsummierung von Neuberechnungswerten, die für denselben Zeitraum in verschiedenen Berichtszeiträumen des Abrechnungszeitraums vorgenommen wurden, nicht zulässig.

Ausfüllen von Abschnitt 5 des Formulars RSV 1

„Informationen, die für die Anwendung der Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 1 Teil 3 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009 von Organisationen erforderlich sind, die Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Studenten in professionellen Bildungsorganisationen leisten, Bildung Hochschulen in Vollzeitausbildung für Tätigkeiten, die in einer Studentengruppe (aufgenommen in das Bundes- oder Landesregister der staatlich geförderten Jugend- und Kinderverbände) auf Grund von Arbeitsverträgen oder auf Grund von Verträgen des bürgerlichen Rechts ausgeübt werden, deren Gegenstand die ist Ausführung von Arbeiten und (oder) Erbringung von Dienstleistungen "

§ 5 wird ausgefüllt und eingereicht von Kostenträgern, die Zahlungen und sonstige Vergütungen zugunsten von Studierenden in Berufsbildungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen der Hochschulen hauptamtlich für Tätigkeiten leisten, die in einer Studierendengruppe durchgeführt werden (im Bundes- oder Landesjugendregister eingetragen und Kindervereine mit staatlicher Unterstützung ) im Rahmen von Arbeitsverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen, deren Gegenstand die Erbringung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen ist.

Beim Ausfüllen von Abschnitt 5:

    die Zahl der ausgefüllten Zeilen muss der Zahl der Studierenden entsprechen, denen die vorgenannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen im Berichtszeitraum vom Zahler zugeflossen sind

    in Spalte 1 die Nummer wird in der Reihenfolge der ausgefüllten Zeilen eingetragen

    in Spalte 2 Nachname, Vorname, Patronym des Schülers werden wiedergegeben

    in Spalte 3 das Datum und die Nummer des Dokuments, das die Mitgliedschaft des Studenten im Studententeam bestätigt, werden widergespiegelt

    in Spalte 4 das Datum und die Nummer des Dokuments, das die Vollzeitausbildung während der Dauer dieser Mitgliedschaft bestätigt, werden wiedergegeben

    in Spalte 5 für jeden einzelnen Studenten wird die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen berücksichtigt, die auf kumulierter Basis seit Jahresbeginn aufgelaufen sind

    in den Spalten 6 - 8 spiegelt die Höhe der in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums aufgelaufenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider

    in der Zeile "Gesamtzahlungen" in den Spalten 5-8 spiegelt den Gesamtbetrag der Zahlungen und sonstigen Vergütungen wider, die der Zahler zugunsten von Studenten in professionellen Bildungsorganisationen, Bildungseinrichtungen für Hochschulen in Vollzeitausbildung aufgelaufen ist. Wenn der Abschnitt aus mehreren Seiten besteht, wird der Wert der Zeile "Gesamtzahlungen" auf der letzten Seite wiedergegeben

    auf Linie 501 das Datum und die Nummer der Eintragung aus dem Register der staatlich geförderten Jugend- und Kindervereine widergespiegelt werden, das von dem föderalen Exekutivorgan geführt wird, das die Aufgaben der Umsetzung der Landesjugendpolitik wahrnimmt

Ausfüllen von Abschnitt 6 des Formulars RSV 1

„Angaben zur Höhe der Bezüge und sonstigen Vergütungen und zur Versicherungszeit der versicherten Person“ Berechnung des RSV-1 für das 2. Quartal 2016

§ 6 der RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird von den Kostenträgern für alle Versicherten ausgefüllt und eingereicht, zu deren Gunsten im Berichtszeitraum Leistungen und sonstige Vergütungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen und zivilrechtlichen Verträgen, deren Gegenstand sie sind, entstanden sind ist die Erbringung von Werken, die Erbringung von Dienstleistungen, Verträgen Urheberauftrag, zugunsten der Urheber von Werken Verträge über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, Verlagslizenzverträge, Lizenzverträge über die Einräumung der Recht auf Nutzung von Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, einschließlich Vergütungen, die Organisationen zustehen, die Rechte auf kollektiver Basis zugunsten der Autoren von Werken aufgrund von Verträgen verwalten, die mit Benutzern geschlossen wurden oder mit denen Arbeitsverträge und (oder) zivilrechtliche Verträge abgeschlossen wurden.

Abschnitt 6 wird in Bündeln gebildet. Die Anzahl der Informationen in einer Packung sollte 200 Stück nicht überschreiten. Das Informationsbündel wird nicht von einer Beschreibung begleitet.

Informationen, die keine Daten über die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen enthalten, die in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums zugunsten von Einzelpersonen aufgelaufen sind, dh in den Unterabschnitten 6.4 - 6.8, sind Daten nur in den Zeilen 400, 410 des Unterabschnitts 6.4 enthalten , in den Zeilen 700, 710 des Unterabschnitts 6.7 werden nicht dargestellt.

Informationen mit unterschiedlichen Arten der Informationskorrektur („Erst“, „Korrektur“ und „Löschen“) werden in separaten Dokumentenbündeln zusammengefasst.

Informationen zur Korrektur von Daten für frühere Berichtszeiträume (Art der Informationskorrektur „Korrektur“ und „Annullierung“) werden zusammen mit Informationen mit der Art der Informationskorrektur „Erst“ für den Zeitraum präsentiert, in dem die Daten gemäß den Formularen für korrigiert wurden Darlegung von Informationen und die Regeln für deren Ausfüllung, die in dem Zeitraum in Kraft waren, für den korrigierende (stornierende) Informationen vorgelegt werden.

Abschluss von Unterabschnitt 6.1

„Angaben zur versicherten Person“ § 6 RSV 1 für das 2. Quartal 2016

Unterabschnitt 6.1 wird vom Zahler im Nominativ ausgefüllt.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.1:

  1. in Spalte 1 der Name der versicherten Person wird angegeben, für die Abschnitt 6 ausgefüllt wird
  2. in Spalte 2 der Name der versicherten Person wird angegeben, für die Abschnitt 6 ausgefüllt wird
  3. in Spalte 3 der zweite Vorname der versicherten Person wird angegeben, für den Abschnitt 6 ausgefüllt wird (ausgefüllt, falls vorhanden)
  4. in Spalte 4 die Versicherungsnummer der Person persönliches Konto des Versicherten (SNILS)
  5. Feld "Informationen zur Kündigung des Versicherten" wird bei Versicherten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gearbeitet haben und in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums zum Ende des Berichtszeitraums gekündigt wurden, mit dem Symbol "X" ausgefüllt.

Das Feld „Informationen zur Kündigung des Versicherten“ wird nicht ausgefüllt, wenn der Versicherte im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages arbeitet.

Ausfüllen von Unterabschnitt 6.2 des RSV-Formulars 1

„Berichtszeitraum“ von Abschnitt 6 der Berechnung

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.2:

  1. im Feld "Berichtszeitraum (Code)". der Zeitraum, für den die Berechnung vorgelegt wird, ist angegeben. Berichtszeiträume sind das erste Quartal, sechs Monate, neun Monate eines Kalenderjahres, ein Kalenderjahr, die jeweils mit „3“, „6“, „9“ und „0“ bezeichnet werden.
  2. im Feld "Kalenderjahr" das Kalenderjahr, für dessen Berichtszeitraum die Berechnung vorgelegt wird (angepasste Berechnung), ist angegeben.

Unterabschnitt 6.3 des Formulars RSV 1 ausfüllen

"Art der Anpassung von Informationen" von Abschnitt 6 der Berechnung

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.3:

  1. im Feld "Initial", "Korrektur", "Abbrechen" Einer der Werte ist mit dem Symbol "X" gefüllt:
  2. Feld "Original"- erstmals vom Zahler der Versicherungsprämien für die versicherte Person übermittelte Informationen.

Wurde der eingereichte Abschnitt 6 der Berichtigungsart „Original“ aufgrund von darin enthaltenen Fehlern an den Zahler der Versicherungsprämien zurückgesandt, wird stattdessen das Formular „Original“ eingereicht;

Das Feld „Korrektur“ sind Informationen, die übermittelt werden, um zuvor übermittelte Informationen über die versicherte Person für den angegebenen Meldezeitraum zu ändern.

Wenn der Zahler der Versicherungsprämien seinen Standort nicht geändert hat und sich die Registrierungsnummer des Zahlers nicht geändert hat, dann beim Ausfüllen des Unterabschnitts 6.3 „Art der Berichtigung der Informationen“ des § 6 RSV 1 für das 2. Quartal 2016 das Erfordernis " Registrierungs Nummer in der Pensionskasse der Russischen Föderation während des Anpassungszeitraums“ nicht ausgefüllt.

Im Falle einer erneuten Registrierung des Versicherungsprämienzahlers muss bei der Einreichung des Korrekturabschnitts 6 die erforderliche "Registrierungsnummer bei der FIU im korrigierten Zeitraum" ausgefüllt werden.

Abschnitt 6 Bei der Art der Korrektur von Informationen "Korrektur" werden Informationen vollständig angegeben, sowohl korrigierte (korrigierte) als auch Informationen, die keiner Korrektur bedürfen. Die Daten des Korrekturformulars ersetzen vollständig die Daten, die auf der Grundlage des „ursprünglichen“ Formulars auf dem individuellen persönlichen Konto erfasst wurden.

Abschnitte 6 mit der Art der Berichtigungsangaben „Korrektur“ („Stornierung“) werden zusammen mit dem Formular „Original“ in Abschnitt 6 für den Berichtszeitraum eingereicht, in dem der Fehler entdeckt wurde;

Das Feld „Stornieren“ sind übermittelte Informationen mit dem Ziel, zuvor übermittelte Informationen über die versicherte Person für den angegebenen Meldezeitraum vollständig zu stornieren.

Im Falle einer Neuanmeldung des Versicherten muss beim Absenden des Widerrufsformulars das Feld „Registrierungsnummer bei der FIU im angepassten Zeitraum“ ausgefüllt werden.

Im Formular „Stornierung“ werden die Felder gemäß der „Art der Berichtigung der Angaben“ einschließlich des Kategoriencodes der versicherten Person ausgefüllt

"Stornierungs"-Formulare werden zusammen mit "Original"-Formularen für den Berichtszeitraum eingereicht, in dem der Fehler entdeckt wurde;

Die Felder „Meldezeitraum (Code)“, „Kalenderjahr“ werden nur bei Formularen vom Typ „Korrektur“ oder „Storno“ ausgefüllt.

Unterabschnitt 6.4 des Formulars RSV 1 ausfüllen

„Angaben zur Höhe der zugunsten einer natürlichen Person aufgelaufenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen“ Abschnitt 6 der Berechnung

In Unterabschnitt 6.4 die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die von den Zahlern der Versicherungsprämien anfallen - Versicherer zugunsten einer Einzelperson, wird angegeben, wenn mehrere Codes der Kategorien der versicherten Person angegeben sind, sollte die Anzahl der Zeilen in Unterabschnitt 6.4 entsprechend erhöht werden.

Bei der Übermittlung von Informationen, deren Anpassung nicht mit einer Änderung des Versicherungsprämiensatzes (Kategoriecode der versicherten Person) zusammenhängt, werden alle Indikatoren des Formulars, sowohl anpassbar als auch nicht anpassungsbedürftig, in das Formular mit dem „ Korrektiv“-Typ.

Bei der Übermittlung von Informationen, deren Anpassung mit einer Änderung des Versicherungsprämiensatzes (Kategoriecode der versicherten Person) verbunden ist, werden alle anpassbaren und nicht anzupassenden Indikatoren des Formulars mit dem Formular „Korrektur " Typ. Gleichzeitig werden im Formular zwei (oder mehr) Codes der Kategorie der versicherten Person mit dem Typ „Korrektur“ angegeben: der, der storniert wird, und der, gemäß dem die Versicherungsprämien neu gebildet werden („neu “Code).

Bei der Übermittlung von Informationen, deren Anpassung sich auf die Löschung von Daten für einen Versicherungsprämiensatz (Kategoriecode der versicherten Person) und die Änderung von Daten für einen anderen Versicherungsprämientarif bezieht (d. h. die ursprüngliche Form der Informationen enthält mehr mehr als ein Kategoriencode der versicherten Person), in einem Formular vom Typ "Korrektur" sind alle Indikatoren des Formulars ausgefüllt, sowohl korrigierbar als auch nicht anpassungsbedürftig. Gleichzeitig werden im Formular zwei (oder mehr) Codes der Kategorie der versicherten Person mit dem Typ „Korrektur“ angegeben: der, der storniert wird, und der, gemäß dem die Versicherungsprämien neu gebildet werden („neu “Code).

Wird für einen Versicherten, der vor dem Meldezeitraum gekündigt wurde, eine Korrekturmeldung eingereicht, so wird für diesen Versicherten nicht der Abschnitt 6 mit der Art „Erste“ für den aktuellen Meldezeitraum ausgefüllt, sondern nur ein Formblatt zur Korrektur der Vormeldung (Abrechnung ) Perioden übermittelt wird. 33. Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.4:

Wenn Werte in Spalte 7, Zeilen 400, 410 usw. die Werte der Spalte 5 des Unterabschnitts 6.4 der entsprechenden Zeile (400,410 usw.) dürfen nicht gleich "0" sein.

    in Spalten in Zeile 400 (410 usw.)„Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ gibt die Werte der relevanten Indikatoren periodengerecht (unter Berücksichtigung der Neuberechnungsbeträge) ab Beginn des Abrechnungszeitraums an. in Rubel und Kopeken

    in Zeile 401 (411 usw.) "1 Monat" Unterabschnitt 6.4 gibt die Werte der relevanten Indikatoren für den ersten Monat der letzten drei Monate des Berichtszeitraums in Rubel und Kopeken an

    auf Zeile 402 (412 usw.) "2 Monate" Unterabschnitt 6.4 gibt die Werte der relevanten Indikatoren für den zweiten Monat der letzten drei Monate des Berichtszeitraums in Rubel und Kopeken an

    auf Zeile 403 (413 usw.) "3 Monate" Unterabschnitt 6.4 gibt die Werte der relevanten Indikatoren für den dritten Monat der letzten drei Monate des Berichtszeitraums in Rubel und Kopeken an

    Zeilen werden nicht ausgefüllt, wenn keine Informationen vorhanden sind

    in Spalte 3 Der Kategoriecode der versicherten Person wird gemäß dem Klassifikator der Parameter angegeben, der beim Ausfüllen der personalisierten Informationen gemäß Anhang Nr. 2 zu diesem Verfahren verwendet wird

    in Spalte 4 gibt die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die der Zahler von Versicherungsprämien zugunsten einer Person im Rahmen von Arbeitsverhältnissen und zivilrechtlichen Verträgen erhält, deren Gegenstand die Ausführung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen ist, sowie aus Urheberbestellungsverträgen, Verträgen über die Veräußerung ausschließlicher Rechte an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, Verlagslizenzverträgen, Lizenzverträgen über die Einräumung des Nutzungsrechts an einem Werk der Wissenschaft, Literatur, Kunst, gemäß Abschnitt 1 und 2 von Artikel 7 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ

    usw. Spalte 4 (mangels Neuberechnung der für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres zu zahlenden Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht) muss kleiner oder gleich der Summe der in Zeile 200 angegebenen Werte sein Spalte 3 aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung

    Usw. Spalte 4, muss größer oder gleich der Summe der Werte gemäß der Formel (Zeile 200 von Spalte 4 minus Zeile 201 von Spalte 4) aller Unterabschnitte sein. 2.1 Berechnung

    Usw. Spalte 4, muss größer oder gleich der Summe der Werte gemäß der Formel (Zeile 200 von Spalte 5 minus Zeile 201 von Spalte 5) aller Unterabschnitte sein. 2.1 Berechnung

    Usw. Spalte 4, muss größer oder gleich der Summe der Werte gemäß der Formel (Zeile 200 von Spalte 6 minus Zeile 201 von Spalte 6) aller Unterabschnitte sein. 2.1 Berechnung

    Die Angabe der Werte „Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ (Zeile 400, 410 usw.) ist obligatorisch, sofern Informationen in den Zeilen 401-403 verfügbar sind , 411-413 usw.

    in Spalte 5 die Bemessungsgrundlage der Versicherungsprämien für die Pflichtrentenversicherung ergibt sich aus den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die den Höchstwert der Bemessungsgrundlage der Versicherungsprämien nicht überschreiten (im Rahmen der Arbeitsverhältnisse und der zivilrechtlichen Verträge)

    die Summe der in den Zeilen 400, 410 angegebenen Werte usw. Spalte 5 (mangels Neuberechnung der für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres zu zahlenden Versicherungsprämien für die Rentenversicherungspflicht) muss kleiner oder gleich der Summe der in Zeile 204 angegebenen Werte sein Spalte 3 aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung

    die Summe der in den Zeilen 401, 411 angegebenen Werte usw. Spalte 5, muss gleich der Summe der in Zeile 204, Spalte 4, aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein

    die Summe der in den Zeilen 402, 412 angegebenen Werte usw. Spalte 5 muss gleich der Summe der in Zeile 204 Spalte 5 aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein

    die Summe der in den Zeilen 403, 413 angegebenen Werte usw. Spalte 5 muss gleich der Summe der in Zeile 204 Spalte 6 aller Unterabschnitte 2.1 der Berechnung angegebenen Werte sein

    in Spalte 6 die Bemessungsgrundlage der Versicherungsprämien für die Pflichtrentenversicherung ergibt sich aus den Beträgen der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die den Höchstwert der Bemessungsgrundlage der Versicherungsprämien aus zivilrechtlichen Verträgen nicht überschreiten

    die in allen Zeilen von Spalte 6 angegebenen Werte dürfen die in den entsprechenden Zeilen von Spalte 5 von Unterabschnitt 6.4 angegebenen Werte nicht überschreiten

    die Summe der in den Zeilen 400, 410 angegebenen Werte usw. Spalte 7 (in Ermangelung einer Neuberechnung der Beträge der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung, die die Höchstgrundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres übersteigen) muss kleiner oder gleich der Summe der Werte sein ​​\u200b\u200bspezifiziert in Zeile 203 Spalte 3 aller Unterabschnitte 2.1 Berechnung

    die Summe der in den Zeilen 401, 411 angegebenen Werte usw. Spalte 7, muss gleich der Summe der Werte sein, die in Zeile 203 Spalte 4 aller Unterabschnitte 2.1 Berechnung angegeben sind

    die Summe der in den Zeilen 402, 412 angegebenen Werte usw. Spalte 7, muss gleich der Summe der in Zeile 203 Spalte 5 aller Unterabschnitte 2.1 Berechnung angegebenen Werte sein

    die Summe der in den Zeilen 403, 413 angegebenen Werte usw. Spalte 7, muss gleich der Summe der Werte sein, die in Zeile 203 Spalte 6 aller Unterabschnitte 2.1 Berechnung angegeben sind

    Die in allen Zeilen der Spalten 4 angegebenen Werte müssen größer oder gleich der Summe der Werte in den entsprechenden Zeilen der Spalten 5 und 7 sein.

Vervollständigung des Unterabschnitts 6.5 „Informationen über aufgelaufene Versicherungsprämien“ des Abschnitts 6 der Berechnung von РВ-1 für das 2. Quartal 2016

Unterabschnitt 6.5 gibt die Höhe der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung an, die in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums zu allen Versicherungsprämiensätzen aus Zahlungen und anderen Vergütungen angefallen sind, die den Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien nicht überschreiten, in Rubel und Kopeken;

    durch Zahler von Versicherungsprämien, die Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Besatzungsmitgliedern von Schiffen leisten, die im Russischen Internationalen Schiffsregister eingetragen sind, wird Unterabschnitt 6.5 in Bezug auf versicherte Personen – Besatzungsmitglieder von Schiffen – nicht ausgefüllt

    Wenn während des Berichtszeitraums der Code der Kategorie der versicherten Person geändert wurde, gibt Unterabschnitt 6.5 den Gesamtbetrag der aufgelaufenen Versicherungsprämien an, die auf der Grundlage der Tarife für alle Kategorien von versicherten Personen berechnet wurden

    in Ermangelung von Informationen wird Unterabschnitt 6.5 nicht ausgefüllt

Unterabschnitt 6.6 des Formulars RSV 1 ausfüllen

„Informationen zu Korrekturinformationen“ in Abschnitt 6 der Berechnung

Unterabschnitt 6.6 wird in Formularen mit dem Informationstyp „anfänglich“ ausgefüllt, wenn der Zahler der Versicherungsprämien in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums die in früheren Berichtszeiträumen übermittelten Daten korrigiert.

Wenn in Unterabschnitt 6.6 Daten enthalten sind, werden zusätzlich unbedingt korrigierende (löschende) Abschnitte 6 und (oder) Formulare SZV-6-1 und (oder) SZV-6-2 und (oder) SZV-6-4 bereitgestellt .

Berichtigungs- (Stornierungs-)Informationen sind gemäß den Formularen zur Vorlage von Informationen zur individuellen (personalisierten) Rechnungslegung einzureichen, die in dem Zeitraum gültig waren, für den Fehler (Verzerrungen) festgestellt wurden;

  1. Bei der Anpassung der Informationen für Berichtszeiträume ab dem 1. Quartal 2014 werden in Spalte 3 Informationen zu den Beträgen der Neuberechnung der Versicherungsprämien angegeben
  2. bei der Anpassung von Informationen für die Berichtszeiträume 2010-2013. Informationen zu den Beträgen der Neuberechnung der Versicherungsprämien sind in den Spalten 4 und 5 angegeben

Unterabschnitt 6.7 des Formulars RSV 1 ausfüllen

„Angaben über die Höhe der Bezüge und sonstigen Vergütungen zugunsten einer in den relevanten Arbeitsarten beschäftigten Person, aus denen Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern gemäß den Teilen 1, 2 und 2.1 des Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, Abschnitt 6 der Berechnung

Unterabschnitt 6.7 gibt die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die von den Zahlern der Versicherungsprämien aufgelaufen sind - Versicherer zugunsten einer erwerbstätigen Person, die das Recht auf vorzeitige Ernennung einer Rente für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums mit einer monatlichen Aufschlüsselung in Rubel geben und Kopeken.

Bei Angabe mehrerer Codes für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen ist die Zeilenzahl in Unterabschnitt 6.7 entsprechend zu erhöhen;

  1. in Spalten in Zeile 700 (710 usw.)„Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ gibt die Werte der relevanten Indikatoren für eine kumulierte Summe (einschließlich Neuberechnungsbeträge) ab Beginn des Abrechnungszeitraums an
  2. Die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die zugunsten der versicherten Person angefallen sind, die in den in Artikel 30 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 400-FZ vom 28. Dezember 2013 genannten Arten von Arbeiten beschäftigt sind, ist in Spalte 4 angegeben
  3. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalte 4, alle Informationen, für die der Code für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz gemäß Artikel 58 Absatz 3 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009, vorbehaltlich der Zahlung für frühere Berichtsperioden des laufenden Kalenderjahres) muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Zeile 223, Spalte 3, Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert ist; 36.4. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. In Spalte 4 müssen alle Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, einen Wert haben, der dem in Zeile 223 von Spalte 4 von Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert entspricht
  4. die Summe der in den Zeilen 702, 712 usw. angegebenen Werte. Spalte 4 aller Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, muss einen Wert haben, der gleich dem in Zeile 223 von Spalte 5 von Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert ist
  5. die Summe der in den Zeilen 703, 713 usw. angegebenen Werte. Spalte 4 aller Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, muss einen Wert haben, der gleich dem in Zeile 223 von Spalte 6 von Unterabschnitt 2.2 der Berechnung angegebenen Wert ist
  6. Die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die dem Versicherten zustehen, der sich mit den in Artikel 30 Teil 1 Absätze 2 - 18 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ befassten Arbeiten beschäftigt, ist in Spalte 5 von enthalten Unterabschnitt 6.7
  7. 36.8. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalte 5, alle Informationen, für die der Code für eine besondere Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz gemäß Artikel 58 Absatz 3 Teil 2 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009, vorbehaltlich der Zahlung für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Zeile 233, Spalte 3 von Unterabschnitt 2.3 der Berechnung angegebenen Wert ist
  8. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalte 5 aller Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, muss einen Wert haben, der gleich dem in Zeile 233 von Spalte 4 von Unterabschnitt 2.3 der Berechnung angegebenen Wert ist
  9. die Summe der in den Zeilen 702, 712 usw. angegebenen Werte. Spalte 5 aller Informationen, für die der Code einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, muss einen Wert haben, der gleich dem in Zeile 233 von Spalte 5 von Unterabschnitt 2.3 der Berechnung angegebenen Wert ist
  10. die Summe der in den Zeilen 703, 713 usw. angegebenen Werte. In Spalte 5 müssen alle Informationen, für die der Code einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nicht angegeben ist, einen Wert haben, der dem in Zeile 233 von Spalte 6 von Unterabschnitt 2.3 angegebenen Wert entspricht. Berechnung
  11. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 alle Informationen, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 4 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem zusätzlichen Satz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres) muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeilen 243 des Unterabschnitts angegebenen Wert ist 2.4 der Berechnung 36.13. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. In den Spalten 4 und 5 müssen alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend der Unterklasse 4 angegeben und als Anhang zur Berechnung beigefügt ist, einen Wert haben, der dem in Zeile 243 von Unterabschnitt 2.4 RSV angegebenen Wert entspricht 1 für das 2. Quartal 2016 gemäß Unterklasse Arbeitsbedingungen
  12. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5. alle Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.4 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem Zusatzsatz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Zeile 249 Spalte 3 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung
  13. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und 5, alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.4 angegeben und als Anhang zur Berechnung beigefügt ist, müssen einen Wert haben, der dem in Zeile 249 von Unterabschnitt 2.4 RSV angegebenen entspricht 1 für das 2. Quartal 2016 gemäß Unterklasse Arbeitsbedingungen
  14. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 alle Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.3 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem Zusatzsatz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres) muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeile 255 des Unterabschnitts angegebenen Wert ist 2.4 der Berechnung
  15. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und 5, alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.3 angegeben und als Anlage zur Berechnung beigefügt ist, müssen einen Wert haben, der dem in Zeile 255 von Unterabschnitt 2.4 RSV angegebenen entspricht 1 für das 2. Quartal 2016 gemäß Unterklasse Arbeitsbedingungen
  16. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 alle Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.2 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem Zusatzsatz gem Teil 2.1 von Artikel 58.3 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeilen 261 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung
  17. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und 5, alle Informationen, für die der Code einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.2 angegeben und als Anlage zur Berechnung beigefügt ist, müssen einen Wert haben, der dem in Zeile 261 von Unterabschnitt 2.4 RSV angegebenen entspricht 1 für das 2. Quartal 2016 gemäß Unterklasse Arbeitsbedingungen
  18. die Summe der in den Zeilen 700, 710 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und/oder Spalten 5 alle Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend der Unterklasse 3.1 angegeben ist (mangels Neuberechnung der Versicherungsprämienbeträge für die Rentenversicherungspflicht zu einem zusätzlichen Satz gem gemäß Artikel 58.3 Teil 2.1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, zahlbar für frühere Berichtszeiträume des laufenden Kalenderjahres), muss einen Wert haben, der kleiner oder gleich dem in Spalte 3 der Zeile 267 angegebenen Wert ist von Unterabschnitt 2.4 der Berechnung
  19. die Summe der in den Zeilen 701, 711 usw. angegebenen Werte. Spalten 4 und 5 müssen alle Angaben, für die der Code einer Sonderprüfung der Arbeitsbedingungen entsprechend Unterklasse 3.1 angegeben und in die Berechnung einbezogen wird, für das 2 von 2016 gemäß der Unterklasse der Arbeitsbedingungen
  20. Die Angabe der Werte „Gesamt seit Beginn des Abrechnungszeitraums, einschließlich der letzten drei Monate des Berichtszeitraums“ (Zeilen 700, 710 usw.) ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Informationen in den Zeilen 701- obligatorisch. 703, 711-713 usw.
  21. Der Code für eine Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen auf der Grundlage der Ergebnisse einer Sonderbewertung der Arbeitsbedingungen und (oder) der Zertifizierung von Arbeitsplätzen für Arbeitsbedingungen ist in Spalte 3 von Unterabschnitt 6.7 angegeben und wird gemäß dem verwendeten Klassifikator der Parameter ausgefüllt beim Ausfüllen personalisierter Informationen gemäß Anhang 2 dieses Verfahrens

Unterabschnitt 6.8 des Formulars RSV 1 ausfüllen

"Die Arbeitszeit für die letzten drei Monate des Berichtszeitraums" von Abschnitt 6 der Berechnung

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 6.8:

Die in den Spalten 2, 3 angegebenen Daten müssen innerhalb des Berichtszeitraums liegen und werden ausgefüllt: „von (TT.MM.JJJJ)“ bis „bis (TT.MM.JJJJ)“.

Wenn die versicherte Person im Berichtszeitraum Zeiten der Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags und eines zivilrechtlichen Vertrages hat, werden die Zeiten der Erwerbstätigkeit in separaten Zeilen für jede Art von Vertrag (Gründe) angegeben.

  1. Gleichzeitig wird die Dienstzeit im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags mit dem Code "VEREINBARUNG" oder "NEOPLDOG" in Spalte 7 von Unterabschnitt 6.8 ausgefüllt
  2. Spalte 4 "Gebietsbedingungen (Code)" wird gemäß dem Klassifikator der Parameter ausgefüllt, der beim Ausfüllen der personalisierten Informationen gemäß Anhang Nr. 2 zu diesem Verfahren verwendet wird
  3. die Größe des Bezirkskoeffizienten, der zentral für die Löhne der Arbeiter in den nichtproduzierenden Industrien in den Regionen des hohen Nordens und den Regionen des hohen Nordens gleichgestellt wird, ist nicht angegeben
  4. Arbeitet der Arbeitnehmer an einem vollen Arbeitstag im Modus einer Teilzeitarbeitswoche, so spiegelt sich die Arbeitszeit in den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden wider
  5. Wenn der Mitarbeiter Teilzeit arbeitet, wird der Arbeitsaufwand (Satzanteil) in diesem Zeitraum widergespiegelt
  6. Die Arbeit der versicherten Person unter Bedingungen, die zum Vorruhestand berechtigen, wird in Abschnitt 6 gemäß dem Klassifikator der Parameter wiedergegeben, der beim Ausfüllen der personalisierten Informationen gemäß Anhang Nr. 2 zu diesem Verfahren verwendet wird (Spalten 5 „Besondere Arbeit Bedingungen (Code)", 6 und 7 "Kalkül Versicherungserfahrung„- „Basis (Code)“, „Zusätzliche Informationen“, 8 und 9 „Bedingungen für die vorzeitige Zuweisung einer Versicherungsrente“ – „Basic (Code)“, „Zusatzinformationen“)
  7. Gleichzeitig wird der Code der besonderen Arbeitsbedingungen oder Bedingungen für die vorzeitige Zuweisung einer Rente nur dann angegeben, wenn für die Zeit der Arbeit unter Bedingungen, die das Recht auf eine vorzeitige Zuweisung einer Rente begründen, Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz gezahlt wurden
  8. Wenn ein Arbeitnehmer Arten von Arbeiten ausführt, die dem Versicherten das Recht auf vorzeitige Ernennung einer Altersversicherungsrente gemäß Artikel 30 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ geben, wird die Berufsordnung des Arbeitnehmers angegeben gemäß dem Klassifikator der Parameter, der beim Ausfüllen von personalisierten Informationen verwendet wird, gemäß Anhang Nr. 2 zu diesem Verfahren, in der nächsten Zeile, beginnend mit der Spalte „Besondere Arbeitsbedingungen“. Die Codeeingabe ist nicht durch die Spaltenbreite begrenzt
  9. Die Spalten 5, 6, 7, 8 und 9 werden nicht ausgefüllt, wenn besondere Arbeitsbedingungen nicht dokumentiert sind oder wenn die Beschäftigung des Arbeitnehmers unter diesen Bedingungen nicht den Anforderungen der geltenden behördlichen Dokumente entspricht
  10. wenn ein Arbeitnehmer Tätigkeiten ausübt, die den Versicherten zum vorzeitigen Bezug einer Rente aus der Altersversicherung berechtigen, gemäß den Listen 1 und 2 der Branchen, Berufe, Berufe, Positionen und Kennzeichen, die Anspruch auf eine bevorzugte Deckung begründen, genehmigt durch das Dekret des Ministerkabinetts der UdSSR vom 26.01.1991 Nr. 10, ist der Code des entsprechenden Listenpunkts in der nächsten Zeile ab Spalte 5 "Besondere Arbeitsbedingungen" angegeben. Die Codeeingabe ist nicht durch die Spaltenbreite begrenzt
  11. der Wert „SEASON“ wird nur ausgefüllt, wenn die gesamte Saison bei den in der Liste der Saisonjobs vorgesehenen Arbeitsplätzen oder die gesamte Navigationszeit auf dem Wasserweg ausgearbeitet wird
  12. Der Wert "FELD" wird ausgefüllt, wenn die Spalte "Besondere Arbeitsbedingungen (Code)" den Wert "27-6" enthält und nur unter der Bedingung, dass die Arbeit in Expeditionen, Gruppen, Abteilungen, in Gebieten und in Brigaden in der Feldarbeit (geologische Exploration, Prospektion, topographisch-geodätische, geophysikalische, hydrografische, hydrologische, Waldbewirtschaftung und Prospektion) wurden direkt im Feld durchgeführt
  13. für Versicherte, die in den in Artikel 30 Teil 1 Absätze 1 - 18 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ, Kodizes über besondere Arbeitsbedingungen und (oder) Gründe für die vorzeitige Zuweisung einer Versicherung beschäftigt sind Rente werden nur bei Bildung (Zahlung) von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz angegeben
  14. in Ermangelung der Bildung (Zahlung) von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz werden keine Codes für besondere Arbeitsbedingungen und (oder) Gründe für die vorzeitige Zuweisung einer Versicherungsrente angegeben
  15. Arbeitszeiten mit Anspruch auf vorzeitige Zuweisung einer Alterssicherungsrente, die im Modus einer Teilzeitarbeitswoche, jedoch in Vollzeit, aufgrund einer Reduzierung des Produktionsvolumens (mit Ausnahme von Arbeit) durchgeführt wurden Gewährung des Rechts auf vorzeitige Zuweisung einer Altersversicherungsrente gemäß Artikel 30 Absatz 13 und 19-21 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ sowie festgelegte Arbeitszeiten vom Arbeitsministerium u sozialer Schutz der Russischen Föderation, im Einvernehmen mit der Pensionskasse der Russischen Föderation oder in den Listen vorgesehen, die nach den Bedingungen der Arbeitsorganisation nicht ständig durchgeführt werden können, werden nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet;
  16. die Anzahl der zur Anrechnung angenommenen Monate auf die Dienstzeit in den jeweiligen Beschäftigungsarten ergibt sich aus der Teilung der Gesamtzahl der tatsächlich geleisteten vollen Tage durch die Anzahl der Arbeitstage eines Monats, berechnet im Jahresdurchschnitt, 21,2 - mit eine Fünf-Tage-Arbeitswoche; 25.4 - bei einer Sechs-Tage-Woche. Die nach dieser Aktion erhaltene Zahl wird gegebenenfalls auf zwei Dezimalstellen gerundet. Der ganzzahlige Teil der resultierenden Zahl ist der Betrag Kalendermonate. Für den endgültigen RSV 1 für das 2. Quartal 2016 wird der Bruchteil der Zahl umgerechnet Kalendertage ab RSV 1 für das 2. Quartal 2016 entspricht 1 Kalendermonat 30 Tagen. Bei der Umrechnung wird der ganzzahlige Teil der Zahl berücksichtigt, Rundungen sind nicht erlaubt
  17. für die entsprechenden Arbeitszeiten, begrenzt durch die Daten „Beginn der Frist“ und „Ende der Frist“ in Spalte 7 „Berechnung der Versicherungszeit, Grundlage (Kennzeichen), zusätzliche Information“, die Arbeitszeit spiegelt sich in der Kalenderberechnung wider, die in der angegebenen Reihenfolge (Monat, Tag) übersetzt wird.
  18. beim Ausfüllen der Dienstzeit der verurteilten Personen (Monate, Tage) die Anzahl der gezählten Personen Dienstalter Kalendermonate und Arbeitstage der verurteilten versicherten Person
  19. nur auszufüllen für verurteilte Versicherte, die Freiheitsstrafen verbüßen;
  20. die unter Wasser verbrachte Zeit (Stunden, Minuten) wird nur für Taucher und andere unter Wasser arbeitende versicherte Personen ausgefüllt
  21. Daten zu den Flugstunden der Versicherten - Mitarbeiter der Flugbesatzungen der Zivilluftfahrt (Stunden, Minuten) werden nur ausgefüllt, wenn einer der Werte in der Spalte "Basis (Code)" angegeben ist: FLUGZEUG, SPEZIAL
  22. Daten zu den Flugstunden der versicherten Personen, Teilnehmer an Testflügen (Stunden, Minuten), werden ausgefüllt, wenn die Spalte "Grund (Code)" einen der Werte ITSISP, ITSMAV, INSPECT, LETISP angibt
  23. Der Arbeitsumfang (Anteil des Satzes) für die Position des medizinischen Personals wird ausgefüllt, wenn in der Spalte "Basis (Code)" einer der folgenden Werte angegeben ist: 27-SM, 27-GD, 27-SMHR, 27- GDHR,
  24. der Satz (Satzanteil) und die Anzahl der von Lehrern in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder geleisteten Unterrichtsstunden wird ausgefüllt, wenn in Spalte 6 "Basis (Code)" einer der Werte ​​27-PD, 27-PDRK angegeben ist ;

dabei:

  1. wenn Spalte 8 „Basis (Code)“ den Wert von 27-PD angibt, ist die Angabe des Satzes (Anteil des Satzes) obligatorisch, die Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden optional, auch für Positionen und Einrichtungen, die in vorgesehen sind Klausel 6 der durch den Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 Nr. 781 genehmigten Regeln (Arbeit als Grundschullehrer in allgemeinen Bildungseinrichtungen, die in Absatz 1.1 des Abschnitts "Name der Einrichtungen" der Liste aufgeführt sind , Lehrer in Landschaft Allgemeinbildende Schulen aller Art (mit Ausnahme von allgemeinbildenden Abend- (Schicht-) und offenen (Schicht-) allgemeinbildenden Schulen) wird unabhängig von der Höhe des geleisteten Unterrichtsdeputats in die Dienstzeit miteinbezogen)
  2. Wenn Spalte 8 „Basis (Code)“ den Wert von 27-PDRK angibt, ist die Angabe des Satzes und der Anzahl der Unterrichtsstunden für Positionen und Einrichtungen gemäß Unterabsatz „a“ von Absatz 8 der durch Dekret vom genehmigten Geschäftsordnung obligatorisch die Regierung der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2002 Nr. 781 (mit Berufserfahrung gilt als Direktor (Leiter, Leiter) der in den Absätzen 1.1, 1.2 und 1.3 genannten Einrichtungen (mit Ausnahme von Waisenhäusern, einschließlich Sanatorien, Spezial- (Justizvollzugs-) für Kinder mit geistiger Behinderung) und den Ziffern 1.4-1.7, 1.9 und 1.10 des Abschnitts "Name der Einrichtungen" der Liste, für die Zeit ab dem 1 oder in einer anderen Einrichtung für Kinder im Ausmaß von mindestens 6 Stunden pro Woche (240 Stunden pro Jahr) und in Einrichtungen der Sekundarstufe Berufsausbildung angegeben in Absatz 1.10 des Abschnitts "Name der Einrichtungen" der Liste - vorbehaltlich einer Lehrtätigkeit im Umfang von mindestens 360 Stunden pro Jahr)
  3. wenn Spalte 8 „Basis (Code)“ den Wert von 27-MPC angibt, ist die Angabe des Kurses obligatorisch; Die Angabe der Anzahl der Studienstunden ist optional für Positionen und Institutionen, die in Absatz 8 Unterabsatz „b“ der durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 781 vom 29. Oktober 2002 genehmigten Regeln vorgesehen sind (Arbeit während der normalen oder reduzierte Arbeitszeit nach Arbeitsrecht, Arbeit als Direktor (Leiter, Leiter) von Waisenhäusern, einschließlich Sanatorium, Spezial (Korrektur) für Kinder mit Entwicklungsstörungen, sowie stellvertretender Leiter (Leiter, Leiter) für Erziehung, Bildung, Bildungs-, Industrie-, Bildungs- und Produktions- und andere Arbeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Bildungs- (Bildungs-) Prozess der in den Abschnitten 1.1-1.7, 1.9 und 1.10 des Abschnitts „Name der Institutionen“ der Liste aufgeführten Institutionen stehen, unabhängig von der Zeit, zu der dies geschah Arbeit verrichtet wurde, sowie Lehrtätigkeit)

Für Versicherte, die in territorialen Arbeitsbedingungen oder in Arbeitsarten tätig sind, die zum vorzeitigen Bezug einer Altersversicherungsrente berechtigen, gilt das Gesetzbuch der territorialen Arbeitsbedingungen oder das Gesetzbuch der besonderen Arbeitsbedingungen und Bedingungen für den vorzeitigen Bezug einer Versicherungsrente wird nicht angegeben, wenn bei der Wiedergabe von Informationen in Abschnitt 6.8 das Formular RSV-1 die folgenden zusätzlichen Informationen enthält:

  1. Urlaub zur Betreuung des Kindes
  2. gehen ohne zu bezahlen
  3. verlassen ohne zu speichern Löhne, Ausfallzeiten durch Verschulden des Arbeitnehmers, unbezahlte Arbeitsunterbrechungen (Nichtzulassung zur Arbeit), unbezahlte Beurlaubung bis zu einem Jahr für Lehrkräfte, ein zusätzlicher unbezahlter freier Tag pro Monat für berufstätige Frauen in ländlichen Gebieten, unbezahlte Teilnahmezeit am Streik und andere unbezahlte Zeiten
  4. Weiterbildung mit Arbeitspause
  5. Erfüllung staatlicher oder öffentlicher Aufgaben
  6. Tage der Spende von Blut und seinen Bestandteilen und damit verbundene Ruhetage
  7. Aussetzung von der Arbeit (Nichtzulassung zur Arbeit) ohne Verschulden des Arbeitnehmers
  8. zusätzlicher Urlaub für Arbeitnehmer, die Beruf und Studium verbinden
  9. Elternzeit von 1,5 bis 3 Jahren
  10. zusätzlicher Urlaub von Bürgern, die aufgrund der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl strahlenexponiert sind
  11. zusätzliche freie Tage für Personen, die Kinder mit Behinderungen betreuen.

Der Code „KINDER“ wird ausgefüllt, wenn einem der Elternteile des Kindes eine Freistellung zur Betreuung eines Kindes unter eineinhalb Jahren gewährt wird.

Der Code „DLCHILD“ wird ausgefüllt, wenn einem der Elternteile eine Freistellung zur Betreuung eines Kindes im Alter von eineinhalb bis drei Jahren gewährt wird;

Der Code „DETIPRL“ wird ausgefüllt, wenn der Großmutter, dem Großvater, anderen Verwandten oder Erziehungsberechtigten, die das Kind tatsächlich betreuen, Elternurlaub bis zum Alter von drei Jahren gewährt wird;

Das Praktikum kann mehrere Zeilen enthalten.

Anlage 1 zum Verfahren zum Ausfüllen des RSV-Formulars

Tarifcodes der Zahler von Versicherungsprämien. Korrespondenztabelle der Versicherungsprämiensätze und Kategoriencode der versicherten Person.

Kategorien von Zahlern von Versicherungsprämien Tarif-Code Kategoriecode der versicherten Person
1 2 3
Zahler von Versicherungsprämien, die eingeschaltet sind gemeinsames System Besteuerung und Anwendung des Basissatzes der Versicherungsprämien 01 PS
Zahler von Versicherungsprämien, die einem vereinfachten Steuersystem unterliegen und den Basissatz der Versicherungsprämien anwenden 52
Zahler von Versicherungsprämien, die zahlen einmalige Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Typen Tätigkeiten und Anwendung des Basissatzes der Versicherungsprämien 53
Organisationen, die Tätigkeiten im Bereich der Informationstechnologie ausüben (mit Ausnahme von Organisationen, die mit den Leitungsorganen von Sonderwirtschaftszonen Vereinbarungen über die Durchführung technischer und innovativer Aktivitäten und Zahlungen an Personen geschlossen haben, die in einer technischen und innovativen Sonderwirtschaftszone arbeiten oder eine Industrie- und Produktions-Sonderwirtschaftszone), anerkannt Russische Organisationen die die Entwicklung und Implementierung von Computerprogrammen, von ihnen entwickelten Datenbanken auf einem materiellen Medium oder in elektronischer Form über Kommunikationskanäle durchführen, unabhängig von der Vertragsart und (oder) Dienstleistungen (Erbringung von Arbeiten) für die Entwicklung, Anpassung, Änderung erbringen von Computerprogrammen, Datenbanken (Software- und Informationsprodukte der Computertechnik), Installation, Prüfung und Wartung von Computerprogrammen, Datenbanken 06 ODIT
Organisationen und Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem anwenden und deren Hauptart der wirtschaftlichen Tätigkeit in Artikel 58 Absatz 8 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ angegeben ist 07 PNED
VZhED
VPED
Handelsgesellschaften und Personengesellschaften, deren Tätigkeiten sind praktische Anwendung(Implementierung) der Ergebnisse geistiger Tätigkeit (Programme für elektronische Computer, Datenbanken, Erfindungen, Gebrauchsmuster, Industriedesigns, Züchtungsleistungen, Topologien integrierter Schaltungen, Produktionsgeheimnisse (Know-how), deren ausschließliche Rechte den Gründern gehören (Teilnehmer) (auch gemeinsam mit anderen Personen) wie z Wirtschaftsunternehmen, Teilnehmer an solchen Wirtschaftspartnerschaften - haushaltswissenschaftliche Einrichtungen und autonome wissenschaftliche Einrichtungen oder Bildungsorganisationen Hochschulbildung, das ist Haushaltsinstitutionen, autonome Institutionen 08 XO
Organisationen, die den Status von Teilnehmern an dem Projekt für die Durchführung von Forschung, Entwicklung und Kommerzialisierung ihrer Ergebnisse gemäß erhalten haben Bundesgesetz vom 28. September 2010 Nr. 244-FZ „Über das Innovationszentrum Skolkovo“ 10 IKS
WJCC
VPCU
Zahler von Versicherungsprämien, die eine einheitliche Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Aktivitäten zahlen – Apothekenorganisationen und Einzelunternehmer, die für pharmazeutische Aktivitäten zugelassen sind – in Bezug auf Zahlungen und Vergütungen an Personen, die gemäß dem Bundesgesetz vom 21. November 2011 Nr 323-FZ „Über die Grundlagen des Schutzes der Gesundheit der Bürger in der Russischen Föderation“ haben das Recht, sich an pharmazeutischen Aktivitäten zu beteiligen oder zu ihrer Durchführung zugelassen zu werden; 11 ASB
Gemeinnützige Organisationen (mit Ausnahme staatlicher (kommunaler) Einrichtungen), die gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren registriert sind, ein vereinfachtes Steuersystem anwenden und gemäß den Gründungsdokumenten Aktivitäten in der Bereich soziale Dienste für die Bevölkerung, wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und Kunst (Tätigkeiten von Theatern, Bibliotheken, Museen und Archiven) und Breitensport (außer Profisport) 12
Wohltätigkeitsorganisationen, die gemäß dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren registriert sind und das vereinfachte Steuersystem anwenden 13
Organisationen, die Zahlungen und andere Vergütungen an Besatzungsmitglieder von Schiffen leisten, die im Russischen Internationalen Schiffsregister für die Erfüllung von Arbeitspflichten eines Schiffsbesatzungsmitglieds eingetragen sind 15 BSEC
VZhES
WPES
Einzelunternehmer, die das Patentsystem der Besteuerung anwenden - in Bezug auf Zahlungen und Vergütungen, die zugunsten von Einzelpersonen angefallen sind, die in der im Patent angegebenen Art der wirtschaftlichen Tätigkeit tätig sind, mit Ausnahme von Einzelunternehmern, die in Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten tätig sind unternehmerische Tätigkeit angegeben in den Unterabsätzen 19, 45-47 von Absatz 2 von Artikel 346.43 der Abgabenordnung der Russischen Föderation 16 PNED
VZhED
VPED
Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ und erhalten den Status eines Teilnehmers an einer freien Wirtschaftszone gemäß Bundesgesetz vom 29. November 2014 Nr. 377-FZ „Zur Entwicklung der Krim Bundesland und freie Wirtschaftszone in den Gebieten der Republik Krim und der Stadt föderale Bedeutung Sewastopol" 23 das Vieh
VZhKS
VPCS
Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ vom 24. Juli 2009, die gemäß Bundesgesetz den Status eines Einwohners des Gebiets fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung erhalten haben vom 29. Dezember 2014 Nr. 473-FZ "Über die Gebiete fortgeschrittener sozioökonomischer Entwicklung in der Russischen Föderation" 24 TOR
VZhTR
VPTR
Zahler von Versicherungsprämien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ, die gemäß dem Bundesgesetz vom 13. Juli den Status eines Einwohners des Freihafens Wladiwostok erhalten haben , 2015 Nr. 212-FZ "Auf dem Freihafen Wladiwostok" 25 SPVL
VZHVL
DSGVO
Organisationen und Einzelunternehmer, die mit den Leitungsorganen von Sonderwirtschaftszonen Vereinbarungen über die Durchführung technischer und innovativer Aktivitäten geschlossen haben und Zahlungen an Personen leisten, die in einer technischen und innovativen Sonderwirtschaftszone oder einer industriellen und industriellen Sonderwirtschaftszone tätig sind. Organisationen und Einzelunternehmer, die Vereinbarungen über die Durchführung von touristischen und Freizeitaktivitäten und Zahlungen an Personen getroffen haben, die im Tourismus- und Freizeitbereich tätig sind Wirtschaftszonen, vereint durch die Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation zu einem Cluster 36 TVEZ
VZhTZ
USPTO

Quelle: www.26-2.ru

Die Berechnung der Versicherungsprämien (RSV) ist ein einziger Bericht, der Informationen zu allen Versicherungsprämien mit Ausnahme der Daten zu Berufskrankheiten und -unfällen zusammenfasst. Meldungen über Sozialbeiträge werden nun auch von den Steuerbehörden akzeptiert, so der Eidgenössische Steuerdienst Einzelform dokumentieren.

Der offizielle Name des neuen Berichts, genehmigt durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 10.10.2016 Nr. ММВ-7-11/ [E-Mail geschützt], - "Berechnung der Versicherungsprämien". Da es aber alle Informationen zu bestehenden Versicherungsprämien enthält, mit Ausnahme der Zahlungen für Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle, haben sich die Buchhalter bereits einen neuen Namen dafür ausgedacht - Einzelberechnung oder einfach RSV. Tatsächlich ersetzt dieses Formular den abgeschafften RSV-1 und die meisten Abschnitte des 4-FSS-Formulars, das die Versicherer wie bisher bei der Sozialversicherungskasse einreichen müssen, jedoch nur „für Verletzungen“.

Wir werden darüber sprechen, wie die Versicherungsprämien für das 2. Quartal 2019 berechnet werden. Eine Musterfüllung finden Sie auch im Artikel. In allen Details werden wir die Berechnung der Versicherungsprämien ausfüllen: Die Anweisung wird so detailliert wie möglich sein.

Fristen für die Zahlung von Versicherungsprämien

Gemäß den Normen von Artikel 431 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation muss eine einzige Berechnung der Versicherungsprämien 2019 (wir zeigen unten ein Beispiel für das Ausfüllen) von allen Arbeitgebern eingereicht werden: sowohl von juristischen als auch von natürlichen Personen Unternehmer, die Mitarbeiter haben und Zahlungen zu ihren Gunsten leisten. Dieser Quartalsbericht ist bis zum 30. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats fällig. Für das zweite Quartal 2019 gilt das Datum, nach dem Sanktionen für späte Lieferung Formen, fällt auf den 30.07.2019. Die Fristen für die Einreichung einer Meldung an die Steuerbehörden für alle Berichtszeiträume des Jahres 2019 sind in der Tabelle aufgeführt:

Organisationen, deren durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Berichtszeitraum aufgrund der Anforderungen von Artikel 431 Absatz 10 der Abgabenordnung der Russischen Föderation mehr als 25 Personen betrug, müssen dem Föderalen Steuerdienst eine einzige Berechnung der Versicherungszahlungen vorlegen (ein Beispiel zum Ausfüllen des RSV für das 2. Quartal 2019 finden Sie weiter unten) in elektronischer Form. Andere Arbeitgeber dürfen sich in Papierform melden - sie müssen das Formular "Berechnung der Versicherungsprämien für das 2. Quartal 2019" ausfüllen, ausdrucken und senden - die Form des Dokuments ist in diesem Fall Papierform. Die Übermittlung des RSV an die Steuerbehörde unterscheidet sich nicht von anderen Formularen und Erklärungen: Sie können es persönlich vorbeibringen, per Einschreiben senden oder durch einen Vertreter senden.

Berichterstattung der einzelnen Abteilungen

Wenn der Versicherte separate Abteilungen hat, die den Arbeitnehmern unabhängig Gehälter zahlen, ist jede dieser Abteilungen gemäß Artikel 431 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation verpflichtet, ihren Bericht der Steuerbehörde an ihrem Standort vorzulegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gesonderte Unterabteilung über eine eigene gesonderte Bilanz und ein eigenes Kontokorrentkonto verfügt. Darüber hinaus ist die Organisation verpflichtet, den Steuerdienst gemäß Artikel 23 der Abgabenordnung der Russischen Föderation im Voraus über die Befugnisse ihrer einzelnen Abteilungen zu informieren, Leistungen an Arbeitnehmer innerhalb eines Monats zu sammeln und zu zahlen. Eine solche Verpflichtung für alle Zahler von Versicherungsprämien entstand ab dem 01.01.2018, und die Mutterorganisationen müssen sich ebenfalls durch Einreichung eines Antrags erklären, dessen Form durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 01.10.2017 genehmigt wurde Nr. ММВ-7-14 / [E-Mail geschützt] Wichtig ist für sie auch, die Regeln zum Ausfüllen der RSV für das 2. Quartal 2019 zu kennen: Eine Anleitung zum Ausfüllen ist nachfolgend veröffentlicht.

Einheitliche Berechnung der Versicherungsprämien 2019: Formular

Sehen wir uns also das Formular an, das 25 Blätter umfasst (zusammen mit den Anträgen), das ausgefüllt werden muss, um eine einzige Berechnung der Versicherungsprämien vorzunehmen. Das Formular besteht aus:

  • Titelblatt;
  • Abschnitt 1 „Zusammenfassende Angaben zu den Pflichten des Zahlers der Versicherungsprämien“;
  • Abschnitt 2 "Zusammenfassende Daten zu den Verpflichtungen der Zahler von Versicherungsprämien - Haushaltsvorstände von Bauern";
  • Abschnitt 3 „Personenbezogene Angaben zu den versicherten Personen“.

Welche der Abschnitte in welchem ​​Umfang ausgefüllt werden müssen, hängt vom Status des Versicherten und der Art der Tätigkeit ab, die er ausübt. Die Tabelle zeigt die Kategorien von Arbeitgebern und die Berechnungsunterabschnitte, die sie ausfüllen müssen.

Was Sie zum Ausfüllen des RSV benötigen

Alle Versicherer (juristische Personen und Einzelunternehmer, ausgenommen Köpfe Bauernhöfe)

  • Titelblatt;
  • Abschnitt 1;
  • Unterabschnitte 1.1 und 1.2 der Anlage Nr. 1 zu Abschnitt 1;
  • Anlage Nr. 2 zu § 1;
  • Sektion 3.

Außerdem müssen Sie Folgendes absolvieren:

Zusätzlich zum oben genannten:

Versicherer, die Anspruch auf ermäßigte oder zusätzliche Sätze von Sozialleistungen haben

  • Unterabschnitte 1.3.1, 1.3.2, 1.3.3, 1.4 der Anlage Nr. 1 zu Abschnitt 1;
  • Anlage Nr. 2 zu § 1;
  • Anlagen Nr. 5-10 zu Abschnitt 1;
  • Sektion 3.

Versicherer, die im Berichtszeitraum Aufwendungen im Zusammenhang mit der Zahlung der Rückstellung für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und im Zusammenhang mit der Mutterschaft an Einzelpersonen hatten

  • Anlage Nr. 3 zu § 1;
  • Anlage Nr. 4 zu Abschnitt 1.

Beispiel füllen

Anleitungen und Anleitungen zum Ausfüllen des RSV-Meldebogens für das 2. Quartal 2019 sind in Anlage Nr. 2 der Genehmigungsverfügung enthalten. Seiten müssen durchnummeriert werden. Beim Ausfüllen eines Dokuments auf einem Computer muss für den weiteren Druck nur die Schriftart Courier New mit einer Größe von 16-18 verwendet werden.

Es ist nicht erforderlich, die Kostenindikatoren im Bericht zu runden, Sie können Rubel und Kopeken angeben. Wenn das Feld keinen Indikator enthält, müssen Sie Bindestriche einfügen, wenn kein Wertindikator vorhanden ist, werden Nullen eingefügt. Jegliche Korrekturen, Heften von Blättern mit einem Hefter und doppelseitiges Drucken des Dokuments sind strengstens untersagt. Als nächstes zeigen wir Ihnen ein Beispiel zum Ausfüllen der Berechnung der Versicherungsprämien für das 2. Quartal 2019, wir erklären Ihnen, wie Sie die Versicherungsprämien im Jahr 2019 berechnen - das Beispiel wurde unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen Anforderungen erstellt.

Anleitung zum Ausfüllen der Berechnung der Versicherungsprämien im Jahr 2019

Das Formular ist ziemlich umfangreich, daher werden wir das Verfahren zum Ausfüllen der Berechnung der Versicherungsprämien 2019 in Teilen betrachten. Nehmen wir zum Beispiel eine Organisation, die im ersten Quartal 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Es beschäftigt zwei Personen, einschließlich des Direktors. Ein Spezialist bietet juristische Dienstleistungen im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages. Zahlungen zu seinen Gunsten werden daher bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit der Mutterschaft nicht in die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungspflicht eingerechnet.

1. Titelseite. Hier müssen die TIN, KPP und der vollständige Name der versicherten Organisation oder der vollständige Name angegeben werden. IP. Besondere Aufmerksamkeit wir geben den Code des Berichtszeitraums an. In der Berichterstattung für das 2. Quartal 2019 weisen wir den Code „31“ aus. Hier solltest du schreiben Berichtsjahr, sowie den Code der Steuerbehörde, an die der Bericht gesendet wurde.

Außerdem ist zu beachten, wer genau das Dokument verschickt: der Zahler selbst oder sein Stellvertreter. Der Zahler entspricht dem Code "1" und der Vertreter - "2". Am Ende des Blattes muss ein Datum angegeben werden, und die autorisierte Person muss die eingegebenen Informationen mit ihrer Unterschrift bestätigen.

2. Abschnitt 1 enthält zusammenfassende Daten zu den Verpflichtungen des Zahlers, daher ist es notwendig, den korrekten CCC-Code für jede Zahlungsart darin anzugeben. Aufgelaufene Beträge werden monatlich separat angegeben - für die Rente. Sowie soziale und Krankenversicherung.

Wenn im Berichtszeitraum zusätzliche Versicherung, dann muss diese auch separat angegeben werden. Der gesamte Abschnitt 1 passt nicht auf eine Seite, daher müssen Sie auf der nächsten Seite weiter ausfüllen. Gleichzeitig müssen am unteren Rand jeder Seite eine Unterschrift und das Datum des Ausfüllens angebracht werden.

3. Anlage 1 zu Abschnitt 1 „Berechnung der Versicherungsprämien für die Renten- und Krankenversicherung“. Hier sollten Sie separat berechnet angeben Versicherungsleistungen für die Renten- und Krankenversicherung sowie die Zahl der Versicherten in jedem Monat.

Um den Tarifcode des Zahlers einzugeben, müssen Sie einen der Indikatoren auswählen:

  • 01 - mit OSN,
  • 02 - im Rahmen des vereinfachten Steuersystems (dieser Code ist seit 2019 gemäß dem Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 26. Dezember 2018 N BS-4-11 / [E-Mail geschützt]- anstelle des bisher verwendeten Codes 08);
  • 03 - UTII.

Unterabschnitt 1.2 „Berechnung der Beitragshöhe für die obligatorische Krankenpflegeversicherung“ wird analog ausgefüllt.

4. Anlage 2 zu Abschnitt 1 „Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft“, die dementsprechend Angaben zu den für den Berichtszeitraum berechneten Beträgen enthält. Es ist sehr wichtig, nicht zu vergessen anzugeben, wie vorübergehende Invaliditätsleistungen gezahlt werden: durch Verrechnung oder direkt. Auch hier müssen Sie die Anzahl der versicherten Personen und die Höhe der gezahlten Leistungen angeben.

Auf der nächsten Seite müssen Sie die Beträge der berechneten Zahlungen sowie die Beträge angeben, die für die Zahlung des Versicherungsschutzes ausgegeben wurden. Gesondert ist der vom FSS erstattete Betrag anzugeben.

Um das Feld "Attribut" auszufüllen, wählen Sie:

  • 2 - wenn die Leistung vom Unternehmen berechnet und gezahlt wird;
  • 1 - wenn Zahlungen vom FSS geleistet werden.

5. Abschnitt 3. „Personalisierte Angaben zu den versicherten Personen“ – hier müssen Sie die Daten jedes Mitarbeiters oder jeder Person eintragen, zu deren Gunsten im Berichtszeitraum das Entgelt gezahlt wurde. Für jede Person wird ein eigenes Blatt ausgefüllt. Es muss den Code des Berichtszeitraums, das Fertigstellungsdatum, die TIN sowie die Seriennummer des Abschnitts enthalten.

Danach müssen der vollständige Name, die TIN, die SNILS, das Geschlecht und das Geburtsdatum jeder Person angegeben werden.

Außerdem werden Angaben zu einem Ausweis und einem Versicherungszeichen für jede Versicherungsart benötigt.

Also haben wir das Berechnungsformular für Versicherungsprämien für das 2. Quartal 2019 ausgefüllt.

Fehler und Strafen für den RSV 2019

Da der Abrechnungszeitraum für Versicherungsprämien ein Quartal und der Abrechnungszeitraum ein Jahr beträgt, werden die Finanzbehörden für die nicht rechtzeitige Übermittlung von Informationen über Versicherungsüberweisungen bestraft, je nachdem, welche Berechnung nicht rechtzeitig eingereicht wurde. Wenn es sich um ein Viertel, sechs Monate oder 9 Monate handelt, beträgt die Geldbuße gemäß Artikel 126 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nur 200 Rubel für das Meldeformular selbst und nicht für die Anzahl der Personen darin enthalten. Steuergesetzgebung Ein solches „Pro-Kopf“-Bußgeld ist bisher nicht vorgesehen.

Wurde die Jahresrechnung nicht fristgerecht eingereicht, müssen Sie für jeden vollen oder unvollständigen Monat der Verspätung 5 % der im Dokument angegebenen Versicherungssumme bezahlen. Höchstbetrag Sanktionen im Sinne von Artikel 119 der Abgabenordnung der Russischen Föderation dürfen in diesem Fall nicht mehr als 30% des zu zahlenden Beitragsbetrags betragen, dürfen jedoch nicht weniger als 1000 Rubel betragen. Dies bedeutet, dass mangels Verpflichtungen in der Berechnung immer noch eine Geldbuße von 1000 zugewiesen wird.

Darüber hinaus Artikel 76 der Abgabenordnung der Russischen Föderation Steuerdienst das Recht erhalten, Transaktionen auf dem Abrechnungskonto von Steuerzahlern zu sperren, die keine Meldungen einreichen. Aus Sicht der Steuerbeamten soll diese Regelung nun auch für Sozialbeitragszahler gelten. Das Finanzministerium behauptet jedoch immer noch das Gegenteil und erlaubt die Sperrung von Konten nur bei Nichtabgabe von Erklärungen.

Merkmale der verfeinerten Berechnung

Fehler im Formular führen traditionell dazu, dass eine aktualisierte Berechnung eingereicht werden muss. Regelt diesen Moment, der besagt, dass nur die Abschnitte des Dokuments, in denen Fehler oder Ungenauigkeiten gemacht wurden, neu ausgefüllt werden müssen. Fehlerfrei ausgefüllte Blätter müssen nicht dupliziert werden. Insbesondere Abschnitt 3 ist zu beachten. Da er für jede versicherte Person separat eingereicht wird, sind Abklärungen nur für die Personen einzureichen, deren Daten geändert wurden.

In manchen Fällen können Fehler des Versicherten dazu führen, dass die Berechnung als gar nicht erbracht anerkannt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bei einer einmaligen Berechnung der Versicherungsprämien für den Abrechnungszeitraum (Meldezeitraum) die Gesamtsumme der Versicherungsprämien nicht mit der Höhe der einzelnen versicherten Personen übereinstimmt. Wenn eine solche Abweichung festgestellt wird, muss die Gebietskörperschaft des Föderalen Steuerdienstes dem Versicherten spätestens am Tag nach dem Tag der Übermittlung des Dokuments an das Finanzamt mitteilen, dass seine Meldung nicht akzeptiert wurde. Ab diesem Zeitpunkt hat der Versicherte 5 Werktage Zeit, um seine Rechnung zu korrigieren. Wenn er diese Frist einhält, gilt das Datum des Formulars als ursprüngliches Datum seiner Einreichung.

Einheitliche Beitragsberechnung in Abrechnungsprogrammen

RSV ist in allen Buchhaltungs- und Steuerbuchhaltungsprogrammen und -diensten enthalten:


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